Alle paar Tage #kracht es an manchen Berliner #Kreuzungen – etliche Menschen kommen dabei zu Schaden. Vor allem im Zentrum ist die Gefahr groß, zeigt eine Auswertung.
Ist dabei ein #Verkehrsrückgang durch die Coronapandemie feststellbar? Wie ist dabei das Verhältnis der Beschränkungen in den ersten drei Monaten zum Rest des Jahres?
Antwort zu 1.2:
Die #Verkehrsdaten der Dauerzählstellen auf den Bundesautobahnen werden von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) veröffentlicht. Bisher erfolgte noch keine Veröffentlichung der Daten für das Jahr 2020, daher können hierzu keine Angaben gemacht werden.
Frage 2:
Gibt es bestimmte Wochentage und Tageszeiten, in denen sich Sperrungen oder Zufahrtsbeschränkungen häufen? Wenn ja, welche Zeiten, Wochentage und Fahrtrichtungen sind davon betroffen?
Antwort zu 2:
Die einzelnen Sperrungen des Tunnels Ortsteil Britz in Fahrtrichtung Nord einschließlich der Zufahrten Britzer Damm und Buschkrugallee sowie die einzelnen Sperrungen des Tunnels Flughafen Tegel in Fahrtrichtung Süd einschließlich der Zufahrt Antonienstraße mussten mehrheitlich werktags zur Verkehrsspitze in den Morgenstunden durchgeführt werden. Bei sonstigen Tunnelsperrungen ist in beiden Fahrtrichtungen keine zeitliche Ausprägung erkennbar.
Frage 4:
Welche #umliegenden Straßen sind von den Tunnelsperrungen und #Zufahrtsbeschränkungen besonders betroffen? Wie wirken sich die Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen auf das umliegende Straßennetz aus?
Antwort zu 4:
Bei Sperrungen bzw. Zufahrtsbeschränkungen kommen die ausgewiesenen Bedarfsumleitungsstrecken zum Tragen. Diese sind:
Tunnel Tegel Ortskern (TTO):
Bedarfsumleitung U1/2 über AS Holzhauser Str. – Holzhauser Str. – Berliner Str. – Waidmannsluster Damm – AS Waidmannsluster Damm
Tunnel Flughafen Tegel (TFT):
Bedarfsumleitung U 10/11 über Kurt-Schumacher-Damm – ehemalige Bundesautobahn (BAB) A105
Tunnel Ortsteil Britz (TOB):
Bedarfsumleitung U 7/8 über AS Gradestr. – Gradestr. – Blaschkowallee – Späthstr. – AS-Späthstr.
Tunnel Alt-Glienicke (TAG) und Tunnel Rudower Höhe (TRH):
Bedarfsumleitung über U 16/17 über AS Adlershof – Ernst-Ruska-Ufer – Köpenicker Str. – Adlergestell – Am Seegraben – BAB A117
In den Spitzenstunden ist davon auszugehen, dass der Verkehr, der auf den Berliner Bundesautobahnen fährt, nicht in vollem Umfang durch die genannten Umleitungstrecken aufgefangen werden kann, da diese schon ausgelastet sind. Bei diesem Zustand beschränken sich die Auswirkungen nicht nur auf die ausgeschilderten Umleitungsstrecken, sondern durchaus auch auf das weiterführende Straßennetz in der Umgebung. Es kommt in diesen Fällen zu einer Steigerung der Fahrzeiten für die Verkehrsteilnehmenden und Staus können nicht vermieden werden.
In den verkehrsarmen Zeiten hingegen, besonders in den Nachtstunden, können die ausgeschilderten Umleitungsstrecken den Verkehr normalerweise ohne große Einschränkungen für den Verkehrsfluss auffangen. Daher werden Wartungsarbeiten auf den Berliner Bundesautobahnen in dieser Zeit durchgeführt.
Frage 5:
Gibt es Veränderungen beim Verlauf der #Umleitungsstrecken? Wenn ja, wo und was ist dort neu?
Antwort zu 5:
Nein, es wurden keine neuen oder veränderten Umleitungsstrecken dauerhaft straßenverkehrsbehördlich angeordnet.
Frage 6:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen zu verhindern oder zumindest zu vermindern.
Antwort zu 6:
Die bis 31.12.2020 zuständige Abteilung VI der SenUVK (ehem. Verkehrslenkung Berlin) hatte bezüglich Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen die RABT (Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln) anzuwenden. Die aktuell gültige Fassung lässt einen weitergehenden Verzicht auf Sperrungen und Zufahrtsbeschränkungen, als bisher praktiziert, nicht zu.
Ab 01.01.2021 ist die Autobahn GmbH des Bundes (AdB) für die Bundesautobahnen in Berlin zuständig.
Berlin, den 23.03.2021 In Vertretung
Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Im Januar 2021 registrierte die Polizei bei #Verkehrsunfällen auf den Straßen des Landes Brandenburg acht tödlich #verunglückte Personen. Das waren drei Personen weniger als im Januar 2020, wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt. Bei insgesamt 4 557 #Unfällen (–25,5 Prozent) verunglückten 464 Personen. Das waren 30,1 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. 103 Personen wurden schwer (–22,6 Prozent) und 353 leicht verletzt (–32,1 Prozent). Die Zahl der #schwerwiegenden Unfälle insgesamt stieg auf 375 (+42,6 Prozent). Darunter verringerte sich die Zahl der Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel um eins auf 26. Bei den übrigen #Sachschadensunfällen gab es einen Rückgang um 28,3 Prozent. Weitere Details beinhaltet der Statistische Bericht H I 1 zum kostenfreien Herunterladen unter www.statistik-berlin-brandenburg.de.
Vorbemerkung:
Die in den nachfolgenden Tabellen für das Jahr 2019 dargestellten Werte beziehen
sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. November 2019.
Für die Betrachtung der #Verkehrsbeteiligung „#Linienbusse“ wurden sowohl
Fahrzeuge der BVG als auch die der im Auftrag der BVG eingesetzten
Subunternehmen und #Straßenbahnen herangezogen.
1. An wie vielen #Unfällen waren #BVG Fahrzeuge beteiligt (gab es im Jahr 2019 eine Steigerung zu
2018 und 2017)?
Zu 1.:
Die polizeilich registrierten Verkehrsunfälle sind der nachfolgenden Tabelle zu
entnehmen. Schadensfälle auf Betriebsgelände, z.B. eigenes Gleisbett oder
Personenstürze in Bussen und Straßenbahnen ohne Einwirkung anderer, werden
durch die Polizei Berlin statistisch nicht erfasst.
Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Bussen / Straßenbahnen
Jahr 2017 2018 2019
Anzahl 3.903 3.644 3.619
(Stand: 16.01.2020)
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2. Wie viele waren davon schuldhafte Unfälle in Zahlen?
Zu 2.:
Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft darüber, wie viele Verkehrsunfälle sich #hauptunfallursächlich durch Busse / Straßenbahnen ereigneten.
Verkehrsunfälle mit Hauptverursachung durch Busse / Straßenbahnen
Jahr 2017 2018 2019
Anzahl 2.113 1.946 1.969
(Stand: 16.01.2020)
3. Wie hoch waren die entstandenen Kosten (schuldhaft und nicht schuldhaft) in den Jahren 2017
und 2018?
Zu 3.:
Hierzu teilt die BVG pauschal mit:
„2017 lagen die entstandenen Kosten bei 8,34 Millionen Euro. 2018 lagen die Kosten
bei 4,12 Millionen Euro.“
Berlin, den 28. Januar 2020
In Vertretung
Sabine Smentek
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Frage 1:
Gibt es für #BVG, #S-Bahn und #Regionalbahnen in Berlin einen #Evakuierungsplan für Busse und Bahnen, um
bei #Havarien bzw. #Unfällen ein zeitnahes Verlassen der Fahrzeuge durch die Fahrgäste zu gewährleisten?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Für den Bereich Omnibus der BVG gibt es ein #Notfallmanagementhandbuch. In diesem
ist für verschiedenste Szenarien beschrieben, wie die #Betriebsleitstelle Omnibus diese bearbeiten
bzw. dem Fahrpersonal zur Seite stehen kann. Für das Fahrpersonal ist dies in
der Dienstanweisung Omnibus geregelt.
In den Bereichen U-Bahn sowie Straßenbahn wird die Räumung eines Zuges in den jeweiligen #Dienstvorschriften geregelt.“
Für die Betriebsbereiche Straßen- und U-Bahn überwacht die Technische
Aufsichtsbehörde des Landes Berlin (#TAB) die Einhaltung der Vorschriften und trifft ggf.
die erforderlichen Anordnungen.
2
Frage 2:
Wer trägt für diese Evakuierung jeweils vor Ort die Verantwortung und wer führt diese praktisch durch?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Bei einer Havarie ist in erster Linie in allen Fahrbereichen das Fahrpersonal vor Ort
verantwortlich, das Fahrzeug räumen zu lassen.
Das Fahrpersonal informiert über die Bordsprechanlage sämtliche Fahrgäste, damit diese
zügig das Fahrzeug verlassen. Über den Betriebsfunk wird die Betriebsleitstelle über den
Vorfall informiert und diese übernimmt die Kommunikation zu den Hilfseinrichtungen wie
Polizei und Feuerwehr. Ist das Fahrpersonal selbst nicht in der Lage (z.B. wegen eigener
schwerer Verletzung) das Fahrzeug zu evakuieren, wird umgehend zusätzlich eine
Verkehrsmeisterin oder ein Verkehrsmeister zum Vorfallsort geschickt.“
Die TAB ergänzt, dass die betrieblich-organisatorischen Maßnahmen je nach Störungsfall
auch weitere Betriebsbedienstete berücksichtigen. Grundsätzlich übernimmt das vor Ort
anwesende Fahrpersonal bis zum Eintreffen von höherrangigem Betriebspersonal die
Verantwortung.
Frage 3:
Wie wird gewährleistet, dass beim Verlassen von Zügen auf freier Strecke auch #mobilitätsbehinderte
Menschen, #Blinde bzw. #Sehbehinderte, Senioren und Schwangere sowie #Rollstuhlnutzerinnen und #Rollstuhlnutzer
sicher evakuiert und weitergeleitet werden?
Frage 4:
Wie wird bei der Evakuierung die notwendige Kommunikation mit fremdsprachigen bzw. gehörlosen Fahrgästen
sichergestellt?
Antwort zu 3 und 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Das Fahrpersonal gibt in jedem Fall Hilfestellungen beim Aussteigen aus dem Fahrzeug.
Auch wird mobilitätseingeschränkten Personen jegliche Hilfe geboten, damit auch sie das
Fahrzeug zügig verlassen können. Zusätzlich werden Dienstkleidungsträger (Feuerwehr,
Polizei) und ggf. Fahrgäste zur Mithilfe gebeten. Sollte der Ausstieg für Rollstuhlfahrende
aufgrund örtlicher Begebenheiten nicht möglich sein, wird über die Leitstelle
weitergehende Hilfe angefordert (Feuerwehr, Hilfsgerätefahrzeug, Verkehrsmeister der
BVG).
Bei der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Räumung des Fahrzeuges durch das Fahrpersonal
wird mit allen verbleibenden Personen direkt kommuniziert.“
3
Die TAB verweist darauf, dass die Räumung auf der Strecke nicht das Regelszenario
darstellt. Die Evakuierungskonzepte sehen im Regelfall stets die Räumung am Bahnsteig
vor.
Berlin, den 09.09.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie oft mussten die Berliner #Autobahntunnel wegen a) #Unfällen, b) hohem #Verkehrsaufkommen und c) aus anderen #Gründen in den Jahren 2012, 2013 und im ersten Halbjahr 2014 #gesperrt werden bzw. wie oft wur-den einzelne #Fahrstreifen und #Zufahrten#beschränkt? Frage 2: Welche Fahrtrichtung in den jeweiligen Tun-neln war davon in den Jahren 2012, 2013 und im ersten Halbjahr 2014 wie oft betroffen und wie lange dauerten diese Sperrungen? Antwort zu 1 und 2: Anzahl und Art der Sperrungen können den nachstehenden Tabellen entnommen werden. Die Dauer der Sperrungen wird in der Verkehrsrege-lungszentrale nicht erfasst. Frage 3: Gibt es bestimmte Wochentage und Tages-zeiten, in denen sich die Sperrungen oder Zufahrtsbe-schränkungen häufen? Wenn ja, welche Zeiten sind dies in welcher Fahrtrichtung? Antwort zu 3: Sperrungen und Zufahrtsbeschränkun-gen werden überwiegend an den Werktagen Montag bis Freitag geschaltet. Die Sperrung der beiden Tunnel Rudower Höhe (TRH) und Alt-Glienicke (TAG) auf der Bundesautobahn (BAB) A 113 weisen keine signifikante tageszeitliche Ausprägung auf. Die einzelnen Sperrungen der Zufahrten Britzer Damm und Buschkrugallee und des Tunnels Ortsteil Britz (TOB) in Fahrtrichtung West mussten mehrheitlich in den Morgenspitzenstunden durchgeführt werden. Bei sonsti-gen Spursperrungen in beiden Fahrtrichtungen ist keine tageszeitliche Ausprägung erkennbar. Die Sperrung der beiden Tunnel Tegel Ortskern (TTO) und Flughafen Tegel (TFT) auf der BAB A 111 und der Zufahrten Antonienstraße und Siemensdamm in Fahrtrichtung Süd mussten mehrheitlich in den Morgen-spitzenstunden durchgeführt werden. Bei sonstigen Spur-sperrungen in beiden Fahrtrichtungen ist keine tageszeitli-che Ausprägung erkennbar. Frage 4: Welche Auswirkungen haben diese Sperrun-gen auf das umliegende Straßennetz? Welche Straßen sind davon besonders betroffen? Antwort zu 4: Das Verkehrsaufkommen der Berliner Stadtautobahn kann bei einer Sperrung einer oder beider Fahrtrichtungen nicht vollständig durch das umliegende Stadtstraßennetz aufgenommen werden. Obwohl die Ver-kehrsregelungszentrale bei Ableitungen und Umleitungen extra dafür konzipierte Signalpläne an den Lichtsignalan-lagen schaltet und Verkehrsinformationen per TMC1- 1 Traffic Message Channel Verfahren (für Radiosender/Navigationsgeräte) über die Landesmeldestelle für den Verkehrswarndienst sowie über die Verkehrsinformationszentrale (Informationsta-feln, Internet) veröffentlicht, sind die Straßen-abschnitte überdurchschnittlich stark belastet, so dass sich der Ver-kehrsfluss deutlich schlechter darstellt als an Tagen ohne Autobahnsperrung. Bei einer Sperrung des Tunnels Ortsteil Britz (TOB) wird der Verkehr durch Wechselwegweisung an den ent-sprechenden Anschlussstellen Späthstraße bei Sperrung Fahrtrichtung Nord bzw. an der der Anschlussstelle Gra-destraße bei Sperrung Fahrtrichtung Süd abgeleitet. Die Umleitungstrecke verläuft südlich des TOB über Grade-straße – Blaschkowallee – Späthstraße. Die Lichtsignalan-lagen sind mit Umleitungsprogrammen ausgestattet, die eine etwa 20% höhere Leistungsfähigkeit zu Lasten des Öffentlichen Verkehrs (ÖV) und der Abbiegerinnen und Abbieger aufweisen. Bei einer Sperrung des Tunnels Flughafen Tegel (TFT) wird der Verkehr durch Wechselwegweisung an der Anschlussstelle Kurt-Schumacher-Damm (ehemalige BAB A 105) abgeleitet und über den Kurt-Schumacher-Damm wieder auf die BAB A 111 geführt. Die Lichtsig-nalanlagen sind dafür mit einem gesonderten Signal-zeitenplan versorgt. Bei einer Sperrung des Tunnels Tegel Ortskern (TTO) wird der Verkehr in Fahrtrichtung Nord durch Wechsel-wegweisung an der Anschlussstelle Holzhauser Straße abgeleitet und über die Holzhauser Straße – Berliner Straße – Waidmannsluster Damm – Autobahn-Schnitt-stelle (AS) Waidmannsluster Damm wieder auf die BAB A 111 geführt. Die Umleitung in Fahrtrichtung Süd er-folgt auf der gleichen Strecke in gegenläufiger Richtung. Auch hier sind die Lichtsignalanlagen mit einem geson-derten Signalzeitenplan versorgt. Frage 5: Werden Umleitungsstrecken ausgewiesen? Wenn ja, über welche Straßen verlaufen die Umleitungs-strecken? Antwort zu 5: Ja, und zwar wie folgt: Umleitung Tunnel Tegel Ortskern (TTO): Bedarfsumleitung U1/2 über AS Waidmannsluster Damm – Waidmannsluster Damm – Berliner Str. – Holzhauser Str. – AS Holzhauser Str. Umleitung Tunnel Flughafen Tegel (TFT): Bedarfsumleitung U 10/11 über ehemalige BAB A 105 – Kurt-Schumacher-Damm Umleitung Tunnel Ortsteil Britz (TOB): Bedarfsumleitung U 7/8 über AS Gradestr. – Gradestr – Blaschkowallee – Späthstr. – AS Späthstr. Tunnel Rudower Höhe (TRH) und Tunnel Alt-Glinicke (TAG): Bedarfsumleitung U 16/17 über AS Adlershof – Ernst-Ruska-Ufer – Köpenicker Str. – Adlergestell – Am Seegraben – BAB A 117 Frage 6: In der Antwort auf meine Kleine Anfrage 17/ 10920 hatte der Senat auf Gespräche mit dem Bundesver-kehrsministerium über die Aufnahme von „stadtverkehrs-relevante Anforderungen und Regelungen“ in die Richtli-nie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentun-neln (RABT 2006) hingewiesen. Welche konkreten „stadtverkehrsrelevante Anforderungen und Regelungen“ sind dabei angesprochen worden und welches Ergebnis hatten diese Gespräche? Welche Veränderungen an der RABT sind erzielt worden und welche Auswirkungen haben diese auf die Regulierung des Verkehrs in den Berliner Straßentunneln? Antwort zu 6: Die Verkehrssituation in Berlin ist in der Arbeitsgruppe für die Fortschreibung der Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) ausführlich diskutiert worden, sie wird in den Abwägungsprozess für verkehrliche und sicherheitstech-nische Maßnahmen einfließen. Die Arbeitsgruppe hat zurzeit noch keinen Bericht vorgelegt, sodass Auswirkun-gen einer neuen RABT noch nicht abgeschätzt werden können. Berlin, den 27. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2014)
Seit Januar kamen in Berlin 36 Menschen bei #Unfällen ums Leben. 1971 waren es fast 15 Mal, vor knapp einem Jahrhundert mehr als doppelt so viel. Insgesamt gab es auch weniger Verletzte auf Berlins Straßen. Wenn nicht noch etwas Schlimmes passiert, könnte 2013 in die Berliner Geschichte eingehen: als das Jahr, in dem es in dieser Stadt so wenige #Verkehrstote gegeben hat wie schon lange nicht mehr. In der Zeit vom 1. Januar bis 19. Dezember sind 36 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommen. 42 waren es im gesamten vergangenen Jahr, 1971 sogar fast 15 Mal so viel wie bislang seit Januar. Selbst vor dem Ersten Weltkrieg war der Straßenverkehr viel gefährlicher. Das unfreundliche Wetter zu Beginn des Jahres ließ die Unfallzahlen sinken, sagte Siegfried Brockmann, der beim Gesamtverband der Deutschen …
Die BVG hat auf drei U-Bahnhöfen #Laufbänder#stillgelegt, die auch für Rollstuhlfahrer geeignet sind. Während die Stationen Rathaus #Spandau und #Fehrbelliner Platz mit Behindertenaufzügen ausgestattet sind, fehlt ein solcher Fahrstuhl am Bahnhof #Wilmersdorfer Straße. Die Sprecherin der Verkehrsbetriebe, Barbara Mansfield, begründete den Schritt mit einer Häufung von #Unfällen. Allein in diesem Jahr habe es bisher zehn Unfälle gegeben. Mansfield wies aber darauf hin, dass die abschüssigen #Metallbänder bei feuchter Witterung rutschig sind. Sie werden jetzt ausgebaut und durch feste Rampen ersetzt. Mit den Arbeiten soll nach Zustimmung der technischen Aufsichtsbehörde in Kürze begonnen werden. In der Wilmersdorfer Straße will die BVG den Umbau bereits Mitte Dezember abschließen, in Spandau soll das spätestens im Februar der Fall sein.