An welchen Straßenabschnitten in Berlin werden die ab 2030 gültigen #Luftschadstoffwerte (#Feinstaub PM10, PM2,5; #Stickoxid N02) derzeit #überschritten? (Bitte um Nennung der Straßenabschnitte und Auflistung der jeweiligen Luftschadstoffwerte)
Antwort zu 1:
Für die genannten Schadstoffe gelten ab 2030 die folgenden Grenzwerte für das Kalenderjahr: PM10 20 µg/ m³
PM2,5 10 µg/ m³ NO 2 20 µg/ m³
Diese Werte wurden im Jahr 2024 an folgenden Messstationen bzw. Messpunkten des Berliner Luftgütemessnetzes überschritten (für die Messcontainer siehe auch
Vor dem Hintergrund aktueller Ankündigungen des Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, Dirk Stettner, wonach noch im Jahr 2025 auf 23 #Hauptstraßen in Berlin #Tempo 30 #aufgehoben und wieder Tempo 50 eingeführt werden soll, frage ich den Senat:
Wie wird sichergestellt, dass im laufenden #Betrieb und bei künftigen #Baumaßnahmen des Zentralen Omnibusbahnhofs (#ZOB) die Interessen und Bedürfnisse der Anwohner*innen systematisch berücksichtigt werden?
Antwort zu 1:
Nach Auskunft der BVG sind aktuell keine größeren Baumaßnahmen geplant. Auf den laufenden Betrieb wird bei der Beantwortung der Folgefragen eingegangen.
Wie modern sind die Fahrzeuge auf Berlins Straßen?
Von Dienstag bis Donnerstag kommender Woche (15.–17.10.2024) werden im Auftrag der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt an insgesamt zehn Berliner #Straßenabschnitten für die Dauer von jeweils 24 Stunden die #Kennzeichen der dort fahrenden #Fahrzeuge erfasst.
Welche Daten liegen dem Senat hinsichtlich der #Lärmbelastung für die #Anwohnenden des Lichtenberger, Friedrichshainer, Marzahner und Hellersdorfer Abschnitts der #Bundestraße 1 (#B1) vor?
Antwort zu 1:
Für den Ballungsraum Berlin liegen strategische Lärmkarten vor, die 2022 umfassend aktualisiert wurden und im Umweltatlas abrufbar sind. Von Berliner Seite werden die folgenden Hauptlärmquellen erfasst und liegen getrennt voneinander vor:
Bei welchen #Anordnungen von #Tempo 30 auf #Hauptverkehrsstraßen bzw. Teilabschnitten diente die #Luftreinhaltung (im Sinne des Schutzes der Bevölkerung vor Abgasen) seit 2016 als Begründung für die Anordnung? (bitte möglichst nach Bezirken auflisten)
Frage 1: Wann wurden zuletzt Messungen zur #Qualität der #Luft in #U- oder #S-Bahntunneln bzw. #unterirdischen Bahnstationen durchgeführt, deren Ergebnisse dem Senat oder einer landeseigenen Beteiligung bekannt sind? a. In welchen Stationen bzw. auf welchen #Tunnelabschnitten wurden diese Messungen durchgeführt? b. Zu welchem Ergebnis kam die Messung der #Luftqualität für das U- oder S-Bahn-Personal und für Fahrgäste für verschiedene, potenziell gesundheitsschädliche #Luftbestandteile jeweils? c. Existieren Zeitreihen von #Luftmessungen in Berliner U- oder S-Bahntunneln bzw. unterirdischen Bahnstationen und wenn ja, wie hat sich die Qualität der Luft verändert?
Frage 1: An welchen Standorten befinden sich in Berlin Messstationen zur Beurteilung der #Luftqualität nach der
BImSchV Anlage 3 und bei welchen handelt es sich um verkehrsbezogene #Probenahmestellen (bitte Aufstellung nach Bezirk, Straße, Hausnummer beziehungsweise einer anderen Angabe, aus der ersichtlich ist, an welcher konkreten sich die Messstation befindet)? Antwort zu 1: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13941 verwiesen. Hier sind die Adressen der Messcontainer unterteilt nach Verkehr, städtischer Hintergrund und Stadtrand aufgelistet. Zusätzlich sind die Standorte der Stickoxid-Passivsammler- Messpunkte aufgeführt. Frage 2: Inwieweit entsprechen die Messstationen (siehe Frage 1) den Regelungen zur großräumigen Bestimmung der Messstationen gemäß Unterpunkt B. 1. der der Anlage 3 zur 39. BImSchV (bitte Aufstellung nach Messstationen und der Erfüllung der Kriterien B. 1.a), B. 1.b) B.1.c), B.1.e), B.1.f) – also Angabe der Entfernungen, inwieweit sind repräsentative Daten gegeben oder nicht, ist eine Repräsentativität für nicht in der unmittelbaren Umgebung befindlicher Orte gegeben etc.)? Antwort zu 2: Die Berliner Messstationen erfüllen die Vorgaben gemäß Unterpunkt B. 1 der Anlage 3 der
Bundes-Immissionsschutzverordnung (#BImSchV). 2 Frage 3: Inwieweit erfüllen die einzelnen #Messstationen (siehe Frage 1) die Vorgaben zur kleinräumigen Ortsbestimmung der #Probenahmestellen gemäß Unterpunkt C. der Anlage 3 zur 39. BImSchV (bitte gemäß den Unterpunkten der Frage 3 jede einzelne Messstation aufschlüsseln)? Antwort zu 3: Es wird auf die Vorbemerkung und die Antwort zu Frage 2 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13941 sowie auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/15704 verwiesen. Frage 3a: Befindet sich die Probenahmestelle an einer Baufluchtlinie und falls ja, ist sichergestellt, dass die Luft in einem Bogen von 270° oder 180° frei strömen kann (bitte den Strömungsgrad angeben) und dass ein Abstand von mindestens 0,5 m zum nächsten Gebäude gegeben ist (bitte jeweils den Abstand angeben)? Antwort zu 3a: Es befindet sich keine der Messstation direkt in der Baufluchtlinie. Die Vorgaben der 39. BImSchV hinsichtlich der freien Anströmbarkeit und des Abstandes zum nächsten Gebäude werden eingehalten. Frage 3b: Ist im Umfeld des Messeinlasses der Probenahmestelle ein Hindernis vorhanden und falls ja, worum handelt es sich dabei? Antwort zu 3b: Es sind bei keinem Messcontainer Hindernisse im Umfeld des Messeinlasses vorhanden. Frage 3c: Welchen Abstand hat die Probenahmestelle zum nächstgelegenen Gebäude, Balkon, Baum oder einem anderen Hindernis? Antwort zu 3c: Die Vorgaben der 39. BImSchV hinsichtlich des Abstandes zum nächsten Gebäude, Balkon oder Baum werden eingehalten. Frage 3d: In welcher Höhe befindet sich der Messeinlass der Probenahmestelle? Frage 3e: Sofern sich Messeinlässe von Probenahmestellen nicht in einem Bereich zwischen 150 cm und 400 cm über dem Boden befinden sollten (Frage 3d): Aus welchen konkreten Gründen ist dies der Fall und welche Dokumentationen bestehen hinsichtlich der Abweichungen? 3 Antwort zu 3d und 3e: Der Messeinlass befindet sich bei allen Messcontainern in einer Höhe zwischen 3 und 4 Metern. Frage 3f: Welcher Abstand besteht zwischen der Probenahmestelle und der nächstgelegenen Emissionsquelle? Antwort zu 3f: Für die Verkehrsstationen wird auf die Antwort zu Frage 2 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13941 verwiesen. Alle anderen Messstationen sind mindestens 100 Meter von der nächstgelegenen Emissionsquelle entfernt. Im Detail sind folgende Emissionsquellen in der Nähe der Hintergrund- bzw. Stadtrandcontainer dokumentiert: MC010 – Straßenkreuzung ca. 100 m südlich gelegen, MC032 – Autobahn ca. 700 m südöstlich gelegen, MC171 – Heizkraftwerk Mitte ca. 200 m süd- bis südöstlich gelegen. Frage 3g: Inwieweit ist bei der Probenahmestelle sichergestellt, dass die Abluftleitung so gelegt ist, dass ein Wiedereintritt der Abluft in den Messeinlass ausgeschlossen werden kann? Antwort zu 3g: Die Abluft wird in allen Containern durch den Containerboden nach draußen geführt. Ein Wiedereintritt der Abluft in den Messeinlass, der sich auf dem Dach der Container befindet, ist ausgeschlossen. Frage 3h: Sofern es sich um verkehrsbezogene Probenahmestellen handelt: Handelt es sich jeweils um eine Probenahmestelle an einer verkehrsreichen Kreuzung im Sinne der der Anlage 3 zur 39. BImSchV und wie weit ist die Entfernung der Probenahmestelle zum Fahrbahnrand? Frage 3j: Bei welchen Probenahmestellen erfolgte eine nach dem Unterpunkt C. der Anlage 3 zur 39. BImSchV erforderliche Dokumentation wegen Abweichung der in dem Abschnitt vorgegebenen Kriterien und aus welchem Begründung erfolgten die jeweiligen Abweichungen? Antwort zu 3h und 3j: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13941 verwiesen. 4 Frage 3i: Inwieweit sind bei den Probenahmestellen die in der der Anlage 3 zur 39. BImSchV genannten weiteren Faktoren (Störquellen, Sicherheit, Zugänglichkeit, Stromversorgung und Telefonleitungen, Sichtbarkeit der Messstation in der Umgebung, Sicherheit der Öffentlichkeit und des Betriebspersonals, Vorteile einer Zusammenlegung der Probenahmestellen für verschiedene Schadstoffe, Anforderungen der Bauleitplanung) berücksichtigt und aus welchem jeweiligen Grund erfolgte eine Berücksichtigung? Antwort zu 3i: Die genannten Faktoren gingen bei der Erstaufstellung der Messcontainer in die prinzipielle Planung der Messstellenstandorte ein. So ist beispielsweise der Betrieb eines Messcontainers ohne Stromversorgung nicht möglich. Die Festlegung der konkreten Standorte erfolgte daher stets in enger Abstimmung mit zuständigen Stellen vor Ort (also beispielsweise mit den zuständigen Bezirksämtern und dem Energieversorger). Berlin, den 25.02.2019 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz