Frage 1: Wie viele #Begleitungen#mobilitätseingeschränkter#Fahrgäste haben seit der Einführung des #VBB Begleitservices stattgefunden? Bitte nach Anzahl und Jahreszahlen aufschlüsseln. a) Gibt es bezirkliche Unterschiede? Bitte zusätzlich nach Bezirken aufschlüsseln. b) Werden Statistiken darüber geführt, welche Art von Einschränkungen die Personen, die den Service nutzen, betreffen? Wenn ja, bitte die erfassten Daten nennen.
Welche prozentuale Differenz liegt zwischen der Preisvorstellung des Auftraggebers und dem Angebot der #ViaVan GmbH bei der Vergabe des Sonderfahrdienstes?
Entstehen hierdurch begründete Zweifel an der Angemessenheit des Angebotes, was laut Angebotsaufklärung der Fall ist, wenn der angebotene Preis mindestens 10% unter den Preisvorstellungen des Auftraggebers (Schätzpreis) liegt? Wenn ja, wurde vom Bieter (ViaVan GmbH) eine Aufklärung verlangt? Zu 1. und 2.: Der Angebotspreis der ViaVan GmbH im Vergabeverfahren „#Sonderfahrdienst“ lag über dem Schätzpreis des Auftraggebers. Es bestanden keine Zweifel an der #Angebotskalkulation. Eine Veröffentlichung der Preisdifferenzen -auch prozentual- ist als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis nicht zulässig.
Kann für die vollständige #Ausschreibungsdauer von 3 Jahren (+ 2 Jahre Verlängerung als Option) mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass der Sonderfahrdienst mit öffentlichen Mitteln bezuschusst werden muss? Zu 3. Ja, eine Bezuschussung über die vertraglich vereinbarte Vergütung hinaus kann grundsätzlich ausgeschlossen werden. Die vertraglichen Regelungen sind eindeutig, das heißt, es wird lediglich die tatsächlich erbrachte Leistung vergütet. Im Übrigen der Hinweis, dass diese Vergütung aus öffentlichen Mitteln erfolgt.
Ist von der ViaVan GmbH vorgesehen, Fahrzeuge aus dem Bereich des BerlKönigs einzusetzen? 2 Zu 4.: Dazu liegen dem Senat keine Informationen vor.
Sind diese ganz oder teilweise mit BVG- oder #Landesmitteln angeschafft worden? Zu 5.: Hierzu teilte die BVG auf Anfrage dem Senat mit: Die #BerlKönig-Fahrzeuge sind von ViaVan beschafft und es gab keine Zahlungen der BVG an ViaVan, um diese Beschaffung zu ermöglichen. Die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung führt hierzu aus: Es sind keine Mittel von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz an ViaVan geflossen, da es sich bei dem BerlKönig um ein eigenwirtschaftliches Projekt der BVG handelt und keine vom Land Berlin bestellte und bezuschusste #Verkehrsleistung.
Ist der Senat der Auffassung, dass die ViaVan GmbH, die den BerlKönig nicht ansatzweise etatgerecht umsetzen konnte, dies nun beim Sonderfahrdienst schaffen wird? Wenn ja a) Welche Referenzen hat die ViaVan GmbH bezüglich eines für den Sonderfahrdienst unbedingt erforderlichen CallCenters für die Nutzer vorzuweisen? b) Wieviel Personal ist dafür vorgesehen? Zu 6.: Auch unter Bezugnahme auf die Antworten zu 1. und 2. scheint die dem Senat vorliegende Kalkulation angemessen. Besondere Referenzen für ein #Call-Center wurden von den Bietern nicht erbeten. Die #Leistungsbeschreibung enthält qualitative Vorgaben zur Buchung, nicht jedoch zur Quantität des dafür vorzuhaltenden Personals. Berlin, den 21. Juni 2021 In Vertretung Alexander F i s c h e r
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales