Umwidmung des Teilabschnitts von Französischer bis Leipziger Straße wird ab 30. Januar wirksam – Ziel: ein moderner Stadtraum im Kontext aller Verkehrswende-Projekte in Mitte
Der rund 500 Meter lange #Teilabschnitt der #Friedrichstraße zwischen #Französischer und #Leipziger Straße wird, wie angekündigt, dauerhaft zur #Fußgängerzone. Die dafür nötige offizielle #Umwidmung (die sogenannte #Teileinziehung) der Straße wird am 27. Januar 2023 im Amtsblatt verkündet und via #Sofortvollzug am Montag, den 30. Januar 2023, auf dieser Rechtsgrundlage wirksam. Von diesem Tag an ist der Abschnitt damit endgültig autofrei.
Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts wird umgesetzt: Kraftfahrzeuge können mit Ablauf des 22. November 2022 vorerst wieder auf Teilabschnitt fahren. Die Umwidmung in eine dauerhafte Fußgängerzone soll bis Jahresende erfolgen
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz legt keine Beschwerde gegen die #Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 25. Oktober 2022 ein. Damit wird der #Teilabschnitt der #Friedrichstraße zwischen #Französischer und #Leipziger Straße mit Ablauf des 22. November 2022 zwischenzeitlich wieder für den #Kfz-Verkehr freigegeben.
Zwischenauswertung des Verkehrsversuchs zeigt hohe Attraktivität für Nutzerinnen und Nutzer – Senatsverwaltung und Bezirk entwickeln gemeinsames Konzept
Auf der #Friedrichstraße soll es zwischen #Französischer und #Leipziger Straße auch künftig keinen #Autoverkehr mehr geben. Darauf haben sich die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) und der Bezirk Mitte verständigt. Der #autofreie#Verkehrsversuch, der Ende August 2020 begann und Ende Oktober 2021 endet, ist nach den Ergebnissen einer Zwischenauswertung erfolgreich verlaufen und bildet die Grundlage für die sogenannte #Teileinziehung dieses Abschnitts der Friedrichstraße. Die SenUVK wird die Teileinziehung (das Schließen einer Straße für bestimmte Verkehrsarten) beim Bezirk Mitte beantragen. Auch während dieses Verfahrens, das voraussichtlich rund sechs Monate dauern wird, bleibt die Friedrichstraße #autofrei (auf Grundlage des § 45 Abs. 1b Nr. 5 StVO).