Straßenverkehr + Radverkehr: Nach tödlichen Unfällen in Berlin Zehn Regeln für einen sicheren Straßenverkehr in Berlin, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/nach-toedlichen-unfaellen-in-berlin-zehn-regeln-fuer-einen-sicheren-strassenverkehr-in-berlin/22697430.html

#Vorsicht, #Rücksicht und #Respekt: Wer diese und einige andere Empfehlungen beachtet, bewahrt sich und andere vor katastrophalen Folgen im #Straßenverkehr.

Zwei Kinder sind in der vergangenen Woche auf Berlins Straßen tödlich verunglückt. Selten wurden die Risiken des Verkehrs so drastisch offenbar. Zum Tag der #Verkehrssicherheit demonstrierten am Sonnabend mehrere hundert Menschen vor dem Bundesverkehrsministerium gegen die allgegenwärtige #Lebensgefahr auf unseren Straßen. Und Berlins Verkehrssenatorin hat versprochen, mehr für die Sicherheit in der Stadt zu tun – was, will sie in dieser Woche bekannt geben. Oft trägt mangelhafte Infrastruktur dazu bei, dass kleine Fehler katastrophale Folgen haben. Hier einige Empfehlungen, um sich und andere davor zu bewahren.
1. Tempo rausnehmen

Bewegungsenergie und Bremsweg wachsen mit höherer Geschwindigkeit nicht linear, sondern im Quadrat. Das bedeutet: doppeltes Tempo = vierfacher Bremsweg – und vierfache Zerstörungskraft beim Aufprall. Hinzu kommt die Schrecksekunde, während der man noch ungebremst weiterfährt: bei Tempo 50 fast …

Straßenverkehr: Fehlende Beleuchtung auf Autobahn-Teilabschnitten in Berlin aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Warum ist die #Autobahn in Berlin auf Teilabschnitten nicht #beleuchtet?
Antwort zu 1:
Es gibt keine rechtliche Grundlage dafür, die #Bundesautobahnen zu beleuchten. Jedoch
kann eine #Straßenbeleuchtung auf Bundesautobahnen in Ausnahmefällen zur
Gewährleistung der #Verkehrssicherheit in Dunkelstunden sowie zur Reduzierung des
nächtlichen #Unfallrisikos erforderlich sein.
Zur Feststellung der Notwendigkeit der Beleuchtung der Bundesautobahnen im Berliner
Stadtgebiet wurde vom Land Berlin ein mit dem Bund abgestimmtes Gutachten in Auftrag
gegeben, aus dem hervorgeht, dass, mit Ausnahme von drei Streckenabschnitten, eine
Beleuchtung der Berliner Bundesautobahnen erforderlich ist.
Frage 2:
Wer hat für die Beleuchtung der Bundesautobahn die Kosten seit einschließlich 2009 getragen und wie hoch
waren diese (im Falle einer Kostenteilung bitte die absoluten Zahlen und die prozentuale Aufteilung
angeben)?
Antwort zu 2:
Entsprechend eines bestehenden Vertrages wurden die jährlichen Kosten für die
Beleuchtungsanlagen der Berliner Bundesautobahnen mit Ausnahme der
Tunnelbeleuchtung einschließlich der Adaptationsstrecken bis einschließlich 2011
vollständig vom Land Berlin getragen.
2
Nach der Kündigung des Vertrages und unter Wertung des vorliegenden Gutachtens
wurden die Kosten mit Ausnahme der vorgenannten drei Streckenabschnitte vom Bund
getragen.
In 2016 betrugen die Gesamtkosten für die Beleuchtungsanlagen auf den Berliner
Bundesautobahnen ca. 640.000 €, wovon der Kostenanteil des Bundes ca. 94 % beträgt.
Frage 3:
Wie ist der Stand der Verhandlungen zwischen Bund und dem Land Berlin über Unterhaltskosten der BABBeleuchtung?
Frage 4:
Ist dem Senat bekannt, ob das vom Bund beauftragte Gutachten von der Bundesanstalt für Straßenwesen
neue Erkenntnisse (auch zur Notwendigkeit der Beleuchtung) hervorgebracht hat und gegebenenfalls welche?
Antwort zu 3 und 4:
Der Bund hat mitgeteilt, dass er mit einem gesonderten Gutachten die Bundesanstalt für
Straßenwesen beauftragen möchte. Ein weiterer Stand ist dem Senat nicht bekannt.
Berlin, den 06.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Ist der Südosten beim Senat abgeschrieben? – Wie geht es weiter bei der Langen Brücke in Köpenick?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Mit welcher fachlichen Begründung verschiebt die #Verkehrsverwaltung des Berliner Senats dringend
notwendige Bauvorhaben wie jenes bei der #Langen Brücke in Köpenick, wo doch bisher immer die
Dringlichkeit der Maßnahme aufgrund des Bauzustands begründet wurde?
Antwort zu 1:
Bedingt durch die erforderliche Bearbeitung von prioritären Brückeninstandsetzungs- bzw.
Ersatzneubaumaßnahmen zur Erhaltung der #Verkehrssicherheit konnte ein
Planungsbeginn zum Ersatzneubau der Langen Brücke einschließlich Rückbau der
Behelfsbrücke noch nicht erfolgen.
Obwohl das Projekt wegen der bestehenden verkehrlichen Einschränkungen eine hohe
Priorität hat, konnte die Bearbeitung bislang nicht begonnen werden. Zum einen ist es
wegen der angespannten Situation auf dem Arbeitsmarkt für konstruktive Bauingenieure
nicht in ausreichendem Maß gelungen, Personalverstärkungen zu realisieren. Zum
anderen haben laufende, im Bau befindliche Projekte eine hohe Priorität und erforderten
zudem einen verstärkten Personaleinsatz.
Frage 2:
Warum wurde die Erneuerung dieser wichtigen Verbindung zwischen dem üdosten Berlins und
Brandenburg verschoben?
2
Antwort zu 2:
Siehe Antwort zu 1.
Frage 3:
Wann ist mit einer Entscheidung dazu zu rechnen, ob die alte Lange Brücke ertüchtigt werden kann oder
einem denkmalgerechten #Ersatzneubau weichen muss? Ist die in Beantwortung meiner Anfrage 18/10081
dazu in Aussicht gestellte Machbarkeitsstudie bereits in Auftrag gegeben und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 3:
Die in Beantwortung der genannten Anfrage erforderlichen Entscheidungen zum
Ersatzneubau werden erst nach Vorliegen einer Machbarkeitsstudie, deren Bearbeitung
noch nicht begonnen werden konnte, getroffen.
Frage 4:
Wie hoch werden derzeit die Baukosten für eine neue Lange Brücke eingeschätzt?
Antwort zu 4:
In Auswertung der Erfahrungen zur Kostenentwicklung vergleichbarer Baumaßnahmen
und nach Bewertung der vorliegenden derzeit erkennbaren Risikofaktoren (Leitungen,
Verkehrsführung, #Denkmalschutz, Baugrund) wurde die Bedarfsermittlung überprüft und
angepasst. Im Entwurf der Finanzplanung 2017 – 2021 ist die Maßnahme mit
Gesamtkosten in Höhe von 30 Mio. € enthalten.
Frage 5:
Mit welchem Zeitfenster für Planung und Baubeginn wird nach den jetzigen Verzögerungen bei der Langen
Brücke nunmehr gerechnet?
Antwort zu 5:
Nach Erarbeitung der #Machbarkeitsstudie sind die Planungen des Ersatzneubaus
einschließlich Baugrunduntersuchung und sonstiger Gutachten zu erstellen sowie ein
Genehmigungsverfahren durchzuführen.
Aufgrund des langen Planungsvorlaufs und wegen Prioritätensetzungen und fehlender
Personalkapazitäten sind belastbare Aussagen zum Baubeginn erst nach Abschluss der
Vorplanungen möglich.
Frage 6:
Wie schätzt die Senatsverwaltung die Bedeutung der Langen Brücke für die Verbindung mit dem stadtnahen
Umland und damit auch für den Tourismus im Bezirk Treptow-Köpenick ein?
Antwort zu 6:
Die Lange Brücke im Zuge der Müggelheimer Straße in Treptow-Köpenick ist als südliche
Tangente Bestandteil des Umfahrungssystems der Altstadt Köpenick und hat somit eine
hohe verkehrliche Bedeutung.
3
Frage 7:
Warum werden wichtige Brückenbauvorhaben im Berliner Südosten (Salvador-Allende-Brücke, neue
Fahlenbergbrücke, Lange Brücke) beim Senat auf die lange Bank geschoben, obwohl die Berliner
Bevölkerung nicht nur innerhalb des S-Bahnrings anzutreffen ist und gerade in Treptow-Köpenick
funktionierende Straßenverbindungen und eine funktionierende Infrastruktur notwendig sind?
Antwort zu 7:
Da die Abteilung Tiefbau der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
infolge nicht ausreichender personeller Kapazitäten nicht in der Lage ist, sämtliche
Aufgaben umgehend umzusetzen, muss nach einem abgestimmten Abwägungsprozess
die Bearbeitungsreihenfolge festgelegt werden. Die Festlegung einer Reihung einer
prioritären Bearbeitung von Brückenkonstruktionen erfolgt grundsätzlich entsprechend den
nachfolgenden Kriterien:
1. begonnene/laufende Maßnahmen sind fortzuführen und zu beenden
2. der bauliche Zustand (Ergebnisse aus den Bauwerksprüfungen, system-/
baustoffbedingte Mängel) des Bauwerks ist im Rahmen der
Verkehrssicherungspflicht zu bewerten. Sanierung, Ersatzneubau, Instandsetzung
ist im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsberechnung festzulegen.
3. verkehrliche Bedeutung insbesondere deren Lage im Netz (ÖPNV,
Wirtschaftsverkehre sind Indikatoren für Bedeutung)
4. städtebauliche Entwicklung, Drittfinanzierung
Unabhängig davon wird in Kürze der Baubeginn für die Salvator-Allende-Brücke erfolgen.
Berlin, den 13.09.17
In Vertretung
Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr + Straßenverkehr: 20 Millionen € zur Verbesserung der Radinfrastruktur: Sagt mal, wo kommt Ihr denn her?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche einzelnen Maßnahmen in welchen
Bezirken sieht das angekündigte Maßnahmenpaket der für
Verkehr zuständigen Senatsverwaltung zur #Verbesserung
der #Radinfrastruktur in Berlin mit einer Gesamtförderung
von 20 Millionen Euro vor?
Frage 2: Wann werden diese einzelnen Maßnahmen
jeweils im laufenden Jahr 2017 umgesetzt?
Antwort zu 1 und 2: Welche Vorhaben in welchem
Haushaltsjahr umgesetzt werden können, lässt sich aufgrund
vielfältiger nur wenig beeinflussbarer Begleitumstände
(Leitungsarbeiten, Personallage in den beteiligten
Behörden, naturschutz- oder wasserrechtliche Genehmigungen
usw.) im Vorhinein nicht angeben. Die Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat
aber dem Hauptausschuss eine Liste mit Maßnahmen, die
ab 2017 geplant sind, vorgelegt (vgl. Berichte der Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu den
Haushaltstiteln 0730/72016 und 0730/52108 für den
Hauptausschuss).
Frage 3: Auf Grundlage welcher Kriterien wurden diese
Maßnahmen festgelegt und wer hat diese Kriterien
erarbeitet?
Antwort zu 3: Die Maßnahmen dienen der Verbesserung
der #Verkehrssicherheit, der Herstellung weiterer
Abschnitte des #Fahrradroutennetzes, der #Lückenschließung
des Radverkehrsnetzes an Hauptverkehrsstraßen
durch Anlage von #Radwegen, #Radfahrstreifen und
#Schutzstreifen und der dringlichen #Sanierung von Radwegen.
Auch Maßnahmen zur Realisierung bezirklicher
Fahrradrouten werden gefördert. Maßgebliche technische
Regelwerke sind die Ausführungsvorschrift zu § 7 des
Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV
Geh- und Radwege) sowie die Empfehlungen und Richtlinien
der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
(FGSV) bzw. insbesondere die „Empfehlungen
für Radverkehrsanlagen (ERA) Ausgabe 2010“ entsprechend
dem Einführungs-Rundschreiben der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung vom 17.10.2011.
Die Schwerpunktsetzung bzw. die Kriterien für den
Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur sind im Rahmen der
Erarbeitung der Radverkehrsstrategie des Senats von der
zuständigen Senatsverwaltung und den im FahrRat vereinigten
Verbands- und Behördenvertretern über viele
Jahre hinweg entwickelt und fortgeschrieben und 2013
vom Senat mit der Radverkehrsstrategie beschlossen
worden. Die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
Ausgabe 2010“ sind von den zuständigen Gremien der
FGSV erarbeitet worden, die AV Geh- und Radwege von
der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
als Konkretisierung der FGSV-Regelwerke unter Berücksichtigung
der besonderen Verhältnisse in Berlin.
Frage 4: Aus welchem Haushaltstitel des laufenden
Haushalts für das Jahr 2017 finanziert die für Verkehr
zuständige Senatsverwaltung diese angekündigten Maßnahmen
i.H.v. 20 Millionen Euro?
Frage 5: Wenn diese 20 Millionen Euro nicht im laufenden
Haushalt etatisiert sind, auf welcher vom Landeshaushaltsgesetzgeber
beschlossenen Finanzierungsgrundlage
erfolgt die Umsetzung der Maßnahmen?
Antwort zu 4 und 5: Für Radverkehrsinfrastrukturvorhaben
stehen insbesondere die Titel 0730/72016,
0730/52108, 0730/89116, 0730/68229, 0730/68228 und
2920/72016 zur Verfügung. Der im Rahmen dieser Titel
verfügbare Finanzrahmen beläuft sich entsprechend
Nachtragshaushalt 2017 auf 15,99 Millionen Euro. Dazu
kommen weitere noch nicht quantifizierbare Mittel im
Rahmen von Förderprogrammen wie z. B. der Gemein-
schaftsaufgabe Förderung der Regionalen Wirtschaftsstruktur
sowie aus der bezirklichen Investitionsplanung,
so dass man insgesamt von einem Gesamtvolumen von
rund 20 Mio. € ausgehen kann.
Berlin, den 07. April 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Apr. 2017)

Straßenverkehr: Verkehrseinschränkungen aufgrund von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten auf der A 113, aus Senat

www.berlin.de

Zur Aufrechterhaltung der #Betriebs- und #Verkehrssicherheit führt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Wartungs- und #Instandhaltungsarbeiten auf der BAB #A113 und in den #Tunneln #Rudower Höhe und #Altglienicke aus. Die nächtlichen #Sperrungen dienen der Tunnelrevision.

Für die Durchführung der Arbeiten sind folgende Verkehrseinschränkungen erforderlich:

In den Nächten vom 17.10.2016 zum 18.10.2016 und vom 18.10.2016 zum 19.10.2016
jeweils in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr
Vollsperrung der Fahrtrichtung Süd
von Anschlussstelle (AS) Adlershof bis AS Schönefeld Nord
Ausweitung der Vollsperrung in Fahrtrichtung Süd in der zweiten Nacht
von AS Späthstraße bis AS Schönefeld Nord
in der Zeit von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr

In den Nächten vom 19.10.2016 zum 20.10.2016 und vom 20.10.2016 zum 21.10.2016
jeweils in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr
Vollsperrung der Fahrtrichtung Nord
von AS Schönefeld Nord bis AS Adlershof
Ausweitung der Vollsperrung in Fahrtrichtung Nord in der ersten Nacht
von AS Schönefeld Nord bis AS Späthstraße
in der Zeit von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr

Alle Ein- und Ausfahrten zwischen den jeweiligen Anschlussstellen sind zu den oben genannten Terminen gesperrt; aus organisatorischen Gründen wird ab 20.00 Uhr mit den Absperrmaßnahmen einiger Zufahrten begonnen.

Die Umleitungsstrecken sind ausgeschildert. Die Maßnahmen wurden im Vorfeld zur Vermeidung zusätzlichen Verkehrseinschränkungen mit anderen Baumaßnahmen abgestimmt und koordiniert. Wir bitten um Verständnis und um möglichst weiträumige Umfahrung.
Bilder: 
Tunnel Rudower Höhe, Foto: Siemens BT

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Straßenverkehr: Nächtliche Verkehrseinschränkungen auf der BAB A 111 und in den Tunneln Flughafen Tegel (TFT), Tegel Ortskern (TTO), Forstamt Tegel (TFA) und Beyschlagsiedlung (TBS) aus Senat

www.berlin.de

Zur Aufrechterhaltung der Betriebs- und #Verkehrssicherheit führt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt #Wartungs- und #Instandhaltungsarbeiten an der BAB #A111 und in den #Tunneln #Flughafen Tegel, Tegel #Ortskern, #Forstamt Tegel und #Beyschlagsiedlung durch. Die nächtlichen Sperrungen dienen den #Tunnelrevisionen.

Für die Durchführung der Arbeiten werden folgende Verkehrseinschränkungen erforderlich:

Bundesautobahn A 111

In der Nacht vom 10.10.2016 zum 11.10.2016
in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr
Vollsperrung beider Fahrtrichtungen Nord/Süd
von AS Am Festplatz bis AS Waidmannsluster Damm

Ausweitung der Vollsperrung in Fahrtrichtung Nord
von AS Waidmannsluster Damm bis AS Schulzendorfer Str.
in der Zeit von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr

In der Nacht vom 11.10.2016 zum 12.10.2016
in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr
Vollsperrung der Fahrtrichtung Nord
von AS Am Festplatz bis AS Waidmannsluster Damm

In den Nächten vom 12.10.2016 zum 13.10.2016 und vom 13.10.2016 zum 14.10.2016
jeweils in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr
Vollsperrung der Fahrtrichtung Süd
von AS Waidmannsluster Damm bis AS Am Festplatz
Ausweitung der Vollsperrung in Fahrtrichtung Süd in der ersten Nacht
von AS Schulzendorfer Str. bis AS Am Festplatz
in der Zeit von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr

Alle Ein- und Ausfahrten zwischen den jeweiligen Anschlussstellen sind zu den oben genannten Terminen gesperrt; aus organisatorischen Gründen wird ab 20.00 Uhr mit den Absperrmaßnahmen einiger Zufahrten begonnen.

Die Umleitungsstrecken sind ausgeschildert. Die Maßnahmen wurden im Vorfeld zur Vermeidung zusätzlichen Verkehrseinschränkungen mit anderen Baumaßnahmen abgestimmt und koordiniert. Wir bitten um Verständnis und um möglichst weiträumige Umfahrung.
Bilder: 
Tunnel Flughafen Tegel

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Straßenverkehr: Umbau der Holzmarktstraße von Alexanderstraße bis Lichtenberger Straße Die Holzmarktstraße im Bezirk Mitte wird zwischen der Alexanderstraße und der Lichtenberger Straße grundhaft erneuert., aus Senat

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Auf dem 450 Meter langen und 44 Meter breiten Abschnitt werden die Verkehrsflächen neu aufgeteilt. Die Fahrbahnen erhalten jeweils zwei Fahrstreifen pro Richtung mit einer Gesamtbreite von 6 Metern, zusätzlich durchgehende 2 Meter breite Parkstreifen sowie beidseitige 2,50 Meter breite #Radfahrstreifen. Der Mittelstreifen wird auf sechs Meter reduziert; dort entstehen 56 Schrägparkplätze, unterbrochen durch neue Baumscheiben.

Die beidseitigen Gehwege werden auf 8,50 Meter verbreitert (derzeit 2 bis 5 Meter). Insgesamt werden 69 Ulmen neu gepflanzt. Damit wird die #Holzmarktstraße auf beiden Seiten und im Bereich des Mittelstreifens deutlich grüner. Die Ulmen ersetzen auch schadhafte Pappeln, die aus Gründen der #Verkehrssicherheit gefällt werden müssen. Die Holzmarktstraße erhält zudem eine vollständig neue moderne #Beleuchtungsanlage. Die #Lichtsignalanlagen in den Kreuzungsbereichen zur Alexanderstraße und Lichtenberger Straße werden ebenfalls umgebaut. Zusätzlich entsteht eine neue #Fußgängerampel in der Verlängerung der Schillingstraße. Damit wird die Erreichbarkeit des S- und U-Bahnhofs #Jannowitzbrücke deutlich verbessert. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen ca. 3,5 Mio. Euro und werden vom Land Berlin getragen. Die Baumaßnahme dauert bis April 2018.

Im Zuge der Umbaumaßnahmen führen die Ver- und Entsorgungsbetriebe umfangreiche Arbeiten zur Erneuerung der Leitungsnetze durch, u.a. die Berliner Wasserbetriebe, Vattenfall Netze sowie zahlreiche Telekommunikationsanbieter.

Arbeiten erfolgen in drei Bauabschnitten

Grundsätzlich stehen dem Verkehr auf der Holzmarktstraße in dem betroffenen Abschnitt zwei Fahrspuren je Richtung zur Verfügung. Um die verkehrlichen Auswirkungen in den angrenzenden Straßen bzw. Kreuzungen während der Bauzeit zu reduzieren, wird die Baumaßnahme in drei Bauabschnitte unterteilt:

Bauabschnitt: Bau der südlichen Fahrbahn einschließlich des Gehwegs sowie des südlichen Teils des Kreuzungsbereiches Lichtenberger Straße. Der Verkehr wird über die verbleibende Nordfahrbahn und den Mittelstreifen geführt. Für den Rad- und Fußgängerverkehr ändert sich nichts.

Bauabschnitt: Bau der nördlichen Fahrbahnhälfte einschließlich des Gehwegs sowie des nördlichen Teils des Kreuzungsbereiches Lichtenberger Straße. Der Verkehr wird analog zum 1. Bauabschnitt auf der dann fertig gestellten Südfahrbahn und dem Mittelstreifen geführt. Für den Rad- und Fußgängerverkehr ändert sich nichts.

Bauabschnitt: Bau des Mittelstreifens. Der Verkehr wird über die fertiggestellten nördlichen und südlichen Fahrbahnen geführt. Für den Rad- und Fußgängerverkehr ändert sich nichts.

Veränderte Verkehrsführung ab dem 4. Oktober

Die Arbeiten zur veränderten Verkehrsführung beginnen am 04.10.2016. Damit verbunden sind folgende Verkehrseinschränkungen:

Kreuzungsbereich Holzmarktstraße/ Alexanderstraße:

in der Stralauer Straße entfällt die Linksabbiegespur in Richtung Alexanderstraße
aus der Alexanderstraße in die Holzmarktstraße verbleibt nur eine Linksabbiegespur

Kreuzungsbereich Holzmarktstraße/Lichtenberger Straße:

vom Ostbahnhof kommend entfällt die Linksabbiegespur von der Holzmarktstraße auf die Straße "An der Michaelbrücke"
von der Holzmarktstraße in die Lichtenberger Straße gibt es während der Bauzeit nur eine Linksabbiegespur

Die vorhandenen Buslinien 248 und N 40 fahren weiterhin in der Holzmarktstraße, die beiden Haltestellen werden außerhalb des Baubereiches verlegt.
Bilder: 
Blick von der Ecke Holzmarktstr. / Lichtenberger Str. nach Westen

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Straßenverkehr: Verkehrseinschränkungen aufgrund von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten auf der A 100 aus Senat

www.berlin.de

Zur Aufrechterhaltung der Betriebs- und #Verkehrssicherheit führt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Wartungs- und #Instandhaltungsarbeiten auf der #BAB #A100 und im #Tunnel Ortsteil #Britz (#TOB) aus. Die #nächtlichen #Sperrungen dienen den #Tunnelrevisionen. Für die Durchführung der Arbeiten sind folgende Verkehrseinschränkungen erforderlich:

Bundesautobahn A 100

In der Nacht vom 19.09.2016 zum 20.09.2016
in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr
Vollsperrung in beiden Fahrtrichtungen
von AS Gradestraße bis AS Buschkrugallee
Zusätzlich gesperrt sind:

AS Buschkrugallee FR Süd (Schönefeld) die BAB-Zufahrt
AS Grenzallee FR Nord (Tempelhof) die BAB-Zufahrt

In der Nacht vom 20.09.2016 zum 21.09.2016
in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr
Vollsperrung der Fahrtrichtung Süd
von AS Gradestraße bis AS Buschkrugallee

In den Nächten vom 21.09.2016 zum 22.09.2016 und vom 22.09.2016 zum 23.09.2016
jeweils in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr
Vollsperrung der Fahrtrichtung Nord
von AS Buschkrugallee bis AS Gradestraße

Alle Ein- und Ausfahrten zwischen den jeweiligen Anschlussstellen sind zu den oben genannten Terminen gesperrt; aus organisatorischen Gründen wird ab 20.00 Uhr mit den Absperrmaßnahmen einiger Zufahrten begonnen.

Die Umleitungsstrecken sind ausgeschildert. Die Maßnahmen wurden im Vorfeld zur Vermeidung zusätzlichen Verkehrseinschränkungen mit anderen Baumaßnahmen abgestimmt und koordiniert. Wir bitten um Verständnis und um möglichst weiträumige Umfahrung.
Bilder: 
Tunnel Ortsteil Britz (TOB)

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Straßenverkehr: Baumaßnahmen auf der BAB A 113, aus Senat

www.berlin.de

Auf der südlichen #Stadtautobahn #A113 zwischen der Anschlussstelle (AS) #Späthstraße und AS #Adlershof werden von Juli bis September dringend erforderliche #Sanierungsarbeiten durchgeführt. Die erforderlichen Baumaßnahmen dienen der dauerhaften Aufrechterhaltung der #Verkehrssicherheit. Es stehen während der Bauzeit durchgängig 2 Fahrspuren pro Richtung zur Verfügung, die Geschwindigkeit wird auf 60 km/h begrenzt.

Im September 2005 wurde die neue BAB A 113 durchgehend vom Autobahndreieck Neukölln bis zur AS Schönefeld für den Verkehr freigegeben. Durch eine Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR) treten inzwischen in einigen Abschnitten Schädigungen an der Fahrbahndecke auf.

Aufgrund der fortschreitenden Schadensentwicklung ist eine Sanierung der besonders betroffenen Bereiche im Abschnitt zwischen der AS Späthstraße und AS Adlershof dringend und unvermeidbar. Dabei wird die geschädigte Betonfahrbahn in Teilbereichen vollständig durch Asphalt bzw. Beton ersetzt.

Der Verkehr wird während der Bauarbeiten mit jeweils 2 Fahrspuren pro Richtung auf einer Richtungsfahrbahn geführt, während die andere Fahrbahn bearbeitet wird.

Die Anschlussstelle Stubenrauchstraße wird für die Dauer der Gesamtmaßnahme voll gesperrt. Ebenso die nördliche Ein- und Ausfahrt (von und in Richtung Hamburg) der AS Adlershof.

Die Arbeiten beginnen am 09.07.2016 mit bauvorbereitenden Maßnahmen. Hierzu gehören der Bau von 2 Mittelstreifenüberfahrten und die Einrichtung der Verkehrsführung für den 1. Bauabschnitt. Baubeginn des 1. Bauabschnittes ist der 14.07.2016. Es werden bis zum 03.08.2016 die geschädigten Fahrbahnflächen der Richtungsfahrbahn Süd (Richtung Schönefeld / Dresden) erneuert.

Vom 04.08.2016 bis 08.08.2016 wird die Verkehrsführung für den 2. Bauabschnitt eingerichtet.

Im Zeitraum vom 09.08.2016 bis zum 29.08.2016 werden die betroffenen Bereiche der Richtungsfahrbahn Nord (Hamburg) saniert.

Nach dem Abschluss der vorgenannten Arbeiten erfolgen der Rückbau der Mittelstreifenüberfahrten und der Abbau der Verkehrssicherung. Die Freigabe und vollständige Wiederinbetriebnahme beider Fahrbahnen ist für den 03.09.2016 geplant.

Bezüglich der gesperrten Zu- und Abfahrten (AS Stubenrauchstraße, AS Adlershof) zur und von der BAB A 113 ist eine großräumige Ausweichtrasse ausgewiesen.

Die Kosten der Baumaßnahme belaufen sich auf ca. 2,9 Mio. €.

Die AKR-Beprobung der BAB A 113 auf der gesamten Länge zwischen Späthstraße und der Landesgrenze hat ergeben, dass das Potenzial für diese chemische Reaktion auf der gesamten Strecke vorhanden ist. Ein Ablauf dieser Reaktion, die bis zur vollständigen Zerstörung des Betons führt und damit Verkehrssicherheit beeinträchtigt, konnte aber nur in den Bereichen zwischen der AS Späthstraße und AS Adlershof festgestellt werden.

Da die BAB A113 eine der höchst belasteten Autobahnstrecken Berlins ist, wird es durch die Baumaßnahme zu Verkehrsbeeinträchtigungen auf der Autobahn und im angrenzenden Stadtstraßennetz kommen. Wir bitte um Verständnis um ggf. um weiträumige Umfahrung.Bilder: 
Bundesautobahn A 113

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Straßenverkehr: Vollsperrung der Darßer Brücke Baumaßnahme zur Instandsetzung der Fahrbahn und Gehwege aus Senat

www.berlin.de

Die #Darßer Brücke in Berlin-Weißensee führt mit zwei Fahrstreifen und beidseitigen Gehwegen über die #Malchower Chaussee (#B2). Damit die #Verkehrssicherheit weiterhin aufrechterhalten werden kann, muss der gesamte Fahrbahn- und Gehwegbelag einschließlich der Borde und der #Abdichtung auf der Darßer Brücke #instandgesetzt werden. Während der Instandsetzungsmaßnahme wird die Brücke voll #gesperrt.

Der Verkehr wird über eine weiträumige Umleitungsstrecke Darßer Straße / Roelkestraße / Nüßlerstraße / Feldtmannstraße / Piesporter Straße / Darßer Str. geführt. Die Umleitungsstrecke für die Baumaßnahme beginnt am 23.05.2016.

Die Buslinie X 54 wird durch die Brückensperrung nicht beeinträchtigt. Die Buslinie 154 in Fahrtrichtung Hohenschönhausen/Marzahn wird auch über diese Umleitungsstrecke umgeleitet. In Fahrtrichtung Malchow/Blankenburg ist die Buslinie 154 nicht betroffen.

Fußgänger können die Brücke während der gesamten Bauzeit überqueren.

Radfahrer in Fahrtrichtung West (Richtung Roelkestraße) können die Brücke wie gehabt überfahren. Die Radfahrer in Fahrtrichtung Ost (aus der Roelkestraße kommend) müssen die Umleitungsstrecke (Nüßlerstraße, Feldtmannstraße, Piesporter Straße) nutzen oder absteigen und als Fußgänger die Brücke queren.

Durch die Vollsperrung der Darßer Brücke wird die benötigte Bauzeit stark verringert, sodass die Baumaßnahme voraussichtlich Ende August 2016 beendet sein wird.Bilder: 
Darßer Brücke über die Malchower Chaussee (B2)

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt