Presseberichten zufolge seien infolge der Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (#AEG) und der damit verbundenen Erhöhung der rechtlichen Hürden für die #Entwidmung von #Bahnflächen in Berlin neun Projekte mit insgesamt etwa 5800 geplanten #Wohnungen betroffen (Quelle: RND, 20.10.2024, „Hemmschuh für die #Stadtentwicklung“ – Wie ein Patzer im #Eisenbahngesetz zahlreiche Bauprojekte ausbremst).
Kann der Senat diese Information bestätigen?
Um welche Bauprojekte handelt es sich im Einzelnen und welchen Projektstatus haben diese Wohnungsbauvorhaben?
Werden diese Projekte nur durch eine Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes weiterverfolgt werden können? Wenn ja, wie begründet dies der Senat?
Im Projekt #i2030 werden bis zu 100 #Bahnstationen neu-, aus- oder umgebaut • ÖPNV-Nutzung soll durch attraktive #Bahnhofsgestaltung gefördert werden • i2030-Aktionstag diente als Forum für beteiligte Entscheidungsträger
In Kooperation mit dem Fachgebiet #Bahnbetrieb und Infrastruktur der Technischen #Universität Berlin fand der diesjährige i2030-Aktionstag statt. Im Mittelpunkt stand die kreative Gestaltung der Beispielstation #Düppel-Kleinmachnow aus dem Ausbaukorridor Potsdamer #Stammbahn+/ #S25 Süd. Ziel war es, die verschiedenen Entscheider aus der Region, der Verwaltung mit den i2030-Partnern sowie potenziellen Nutzern zusammenzubringen, um frühzeitig den Dialog zur Gestaltung der kommenden i2030-Bahnstationen zu fördern. Die Ergebnisse des Workshops wurde mit Berlins Verkehrssenatorin Bonde, Brandenburgs Infrastrukturminister Genilke, DB-Konzernbevollmächtigen Kaczmarek und VBB-Bereichsleiter #Dill diskutiert und anschließend in einer Paneldiskussion ausgewertet.
Das Land Berlin unterzeichnet neue #Finanzierungsverträge für fortgeschrittene Planungen und vorgezogene Baumaßnahmen zur #Reaktivierung der historischen #Siemensbahn. Damit kann die Deutsche Bahn den engen #Zeitplan für die geplante Wiederinbetriebnahme Ende 2029 nahtlos fortführen, bevor die #Förderzusage des Bundes sichergestellt ist.
Nach Abschluss des #städtebaulich-freiräumlichen #Werkstattverfahrens im Mai 2023 wurde der ausgewählte #Siegerentwurf des Planungsteams ADEPT & Karres en Brands mit PGT Umwelt & Verkehr unter Einbeziehung der eingegangenen Hinweise überarbeitet und ein Entwurf für den städtebaulichen #Rahmenplan erstellt. Zur Vorstellung und Erörterung des Rahmenplanentwurfs mit der #Öffentlichkeit lädt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen am 23.01.2024 zu einer #Informationsveranstaltung ein. Die Bürgerinnen und Bürger können in der Veranstaltung an Thementischen mit dem Planungsteam und projektverantwortlichen Vertreterinnen und Vertretern der Senatsverwaltung diskutieren und ihre Hinweise abgeben.
Das Verkehrskonzept für den Blankenburger Süden steht
Noch sechs Jahre, dann entstehen im #Nordosten von Berlin mit dem neuen #Stadtquartier „#Blankenburger Süden“ und auf dem heutigen Gewerbegebiet Heinersdorf mehrere tausend Wohnungen. Wenn die ersten Mieter einziehen, wird in einem ersten Schritt die #Straßenbahn die Menschen dort hinbringen: sicher, komfortabel und klimafreundlich. Vom #Alex bis zum Blankenburger Süden. Die Vorbereitungen in der Senatsverwaltung für #Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt laufen in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für #Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen – jetzt wurde eine Entscheidung für die verkehrliche Anbindung getroffen.
Frage 1: Wie bewertet der Senat den Umstand, dass beim #Bebauungsplan 9-15a – einem so großen #Bauprojekt für ca. 5000 neue Einwohner*innen – die #Optimierung des #Busverkehrs allein der BVG überlassen wird und nicht von der Senatsverwaltung für #Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Umwelt, #Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz und der Deutschen Bahn AG gesteuert wird?
Die #Bahn-Tochter #Smart City | DB hat am 15. November als zweiten Standort das neue „#Micro Depot“ direkt im Bahnhof Berlin #Alexanderplatz eröffnet. Das neue #Multi-User-Depot befindet sich laut einer Pressemitteilung in zentraler Innenstadtlage, ist funktional und bedarfsgerecht ausgerichtet und soll einen einfachen Zugang für die Nutzer*innen bieten. Ziel sei es, für die Logistikpartner eine Lösung zur Reduktion der durch städtische Lieferverkehre verursachten Luftschadstoff- (NOx), Treibhausgas-(CO2), Feinstaub-(PM) und Lärmemissionen darzustellen, heißt es. Zudem soll das Depot durch seine #anbieteroffene und zweckmäßige Gestaltung zur Entschärfung des Kosten- und Produktivitätsproblems auf der Letzten Meile beitragen und will letztlich auch zur Verbesserung des Verkehrsflusses mit der Stärkung des intermodalen Verkehrs beitragen. Das Mikrodepot am Alex soll damit nach dem Willen der #Kooperationspartner als Treiber der Arealentwicklung fungieren.
In Berlin und im Bund sondiert die Wahlgewinnerin gerade mit verschiedenen Parteien. Ob es am Ende in Berlin „RGR“, die „Ampel“ (die im Bund gesetzt zu sein scheint) oder gar „Deutschland“ wird, wissen wir nicht. Wenn wir uns aber was wünschen dürften, dann wäre es eine Verkehrspolitik, die ….
• die #Verkehrswende nicht nur über Fahrradstreifen, „Elektrifizierung des Autos“, E-Scooter und Car- Sharing definiert, sondern für die selbstverständlich der #ÖPNV Rückgrat der Verkehrswende ist. • die Mobilitätsformen des Umweltverbunds nicht gegeneinander ausspielt, sondern sinnvoll ergänzt. • #Mut hat! „Alles soll sich ändern, aber nichts darf sich verändern“ funktioniert nicht. Wenn knapper öffentlicher (Verkehrs-) Raum neu aufgeteilt wird, wird es „Gewinner“ und „Verlierer“ geben. Dies muss moderiert werden. Dies verlangt auch der Bevölkerung einiges ab, nämlich: Gemeinwohl geht vor Eigeninteressen. • endlich #Entscheidungen zu #i2030-Projekten trifft! Denn eines ist klar: 2030 ist bei den meisten Projek- ten nicht mehr zu schaffen. Leider. Entscheidungen müssen insbesondere fallen zu Spandau-Falkensee, der Potsdamer Stammbahn aber auch weniger spektakulären Projekten wie zum Beispiel zusätzliche Bahnsteigkanten an der Ringbahn oder kürzere Signalabstände zur Erhöhung der Kapazität.
Stadt-Historiker Andreas #Jüttemann wirft in seinem Buch einen Blick auf die #Verkehrsplanung der 50er und 60er Jahre.
„Wer ein Ziel hat, soll im Auto sitzen und wer keins hat, ist ein Spaziergänger und gehört schleunigst in den nächsten Park.“
Dieses Zitat stammt nicht von einem durchgeknallten Auto-Freak – sondern aus der Berliner Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen. So erschienen 1957 in einer Broschüre. Vor rund 60 Jahren galt in Sachen Stadtentwicklung das Motto: „Umgestaltung zur #autogerechten Stadt“.
Frage 1: Durch welche konkreten Initiativen unterstützt der Senat die #Bürgerbeteiligung für Projekte und Prozesse der räumlichen #Stadtentwicklung in Berlin? a. Wie hat der Senat die nicht gesetzlich geregelten Formen von Beteiligung seit Vorstellung der “Leitlinien für Bürgerbeteiligung für Projekte und Prozesse der räumlichen Stadtentwicklung” im Jahr 2017 ausgebaut? Antwort zu 1: Mit der am 11.04.2017 beschlossenen Senatsvorlage zur Erarbeitung von „Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Stadtentwicklung“ (LLBB) wurde der federführenden Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen der Arbeitsauftrag erteilt, „Leitlinien für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Stadtentwicklung“ (LLBB) zu erarbeiten, mit dem Ziel, mehr Transparenz herzustellen, Verbindlichkeit zu schaffen und Prinzipien für informelle Beteiligung zu entwickeln. Die LLBB wurden daraufhin in einem zweijährigen partizipativen Erarbeitungsprozess durch ein externes 24-köpfiges Arbeitsgremium aus Bürgerschaft, Politik und Verwaltung unter umfangreicher Einbindung von Interessengruppen und der Öffentlichkeit erarbeitet und am 03.09.2019 durch den Senat beschlossen mit dem Auftrag, ein Umsetzungskonzept für die Leitlinien zu erarbeiten. Der Senat hat daraufhin die Erarbeitung des Umsetzungskonzeptes zwischen November 2019 bis Herbst 2020 in intensiver Kooperation der betroffenen planenden und bauenden Hauptverwaltungen und Fachämter der Bezirke vorangetrieben. Das Umsetzungskonzept definiert alle relevanten Prozesse und Zuständigkeiten innerhalb der Berliner Verwaltung und bildet eine integrierte Arbeitsgrundlage für die Einführung und künftige Umsetzung der Leitlinien. Der Senatsbeschluss des Umsetzungskonzeptes fand am 4.5.2021 nach Beratung im RdB statt. Die Kenntnisnahme durch das Abgeordnetenhaus ist der Drucksache 18/3759 vom 17.05.2021 zu entnehmen. 2 Der Senat hat bereits während der Erarbeitungsphase der Leitlinien und auch in der Folge in unterschiedlichsten Projekten die neun Grundsätze der Leitlinien für gute Beteiligung angewendet. Zudem wurde der Aufbau der in den Leitlinien verankerten und im Rahmen des Umsetzungskonzepts weiter geschärften fünf Instrumente vorangetrieben. Parallel zur Erarbeitung des Umsetzungskonzeptes hat im Jahr 2020 bereits die zentrale Anlaufstelle für Beteiligung ihre Arbeit teilweise aufgenommen und im Jahr 2021 der Beteiligungsbeirat. Mit dem Instrument „Beteiligungskonzept“ wurde eine Hilfsstellung zur qualitativen Verbesserung von Beteiligungsverfahren geschaffen. Die Vorhabenträger sind nach Verabschiedung des Umsetzungskonzeptes angehalten, sich bei der Konzeption neuer Verfahren davon leiten zu lassen. Mit dem Beschluss des Umsetzungskonzeptes erfolgt nun die schrittweise Implementierung auf den unterschiedlichen Ebenen einschließlich der Etablierung der definierten Zuständigkeitsstrukturen. Frage 2: In welcher Weise sind diese Verfahren bei dem #Entwicklungsprojekt#City West berücksichtigt worden und in Anwendung gegangen? a. Wie bewertet der Senat die aktuelle Kritik an dem Beteiligungsverfahren seitens des Bezirks Charlottenburg- Wilmersdorf und der Zivilgesellschaft, inklusive der kurzen Zeiträume? Antwort zu 2: Im Rahmen des Beteiligungsprozesses zur Berliner Innenstadt durch die „Stadtwerkstatt“ wurde der vorläufige Entwurf des Entwicklungskonzepts City West unter Berücksichtigung der neun Grundsätze der Leitlinien zur Bürgerbeteiligung am 19.04.2021 der Öffentlichkeit, der Fachöffentlichkeit und den Verwaltungen vorgestellt. Es wurde zur Kommentierung, Diskussion und Abgabe von Stellungnahmen bis zum 19.05.2021 eingeladen. Pandemiebedingt wurden hierfür inzwischen bewährte Module des strukturierten OnlineDialogs auf mein.berlin.de in Form einer öffentlichen digitalen Veranstaltung zum direkten Austausch genutzt. Aufgrund des großen Interesses wurde der Beteiligungszeitraum von den zunächst vier auf insgesamt neun Wochen verlängert. Seit 2007 pflegt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bezirksübergreifend (Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg, Mitte) einen kooperativen Austausch mit öffentlichen und privaten Akteuren der City-West. Besonders intensiv konnte die Kooperation gestaltet werden, als auf Initiative der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung das Amerikahaus für die aktive und öffentlichkeitswirksame Vernetzung im Projektgebiet genutzt und dort von einem gemeinsam gesteuerten externen Dienstleister für das Standortmanagement unterstützt werden konnte. Die erfolgreiche Netzwerkarbeit in der City West gab die Anregung, mit der „Stadtwerkstatt“ im Projektgebiet „Berliner Mitte“ Kooperations-, Beteiligungs- und Vernetzungsangebote auch in einem anderen Innenstadtbereich anzubieten, der sich aktuell besonders dynamisch entwickelt. Die aktuelle Kritik aus einem der drei bei der Erarbeitung des Entwicklungskonzepts City West eingebundenen Bezirke haben verdeutlicht, dass der mehr als ein Jahrzehnt gepflegte Kooperationsgeist im Projektgebiet heute geschwächt ist. Als wesentliche Gründe können angenommen werden:
das Ende des Standortmanagements City West und des kommunikativen Treffpunkts Amerikahaus
die Einleitung eines „Charta City West 2040“ genannten Prozesses durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, ohne die Bezirke Tempelhof-Schöneberg und Mitte sowie die für Stadtentwicklung, Mobilität und Umwelt zuständigen Senatsverwaltungen in die Erarbeitung einzubeziehen 3
die zum Projektgebiet City West pandemiebedingt weitgehend entfallenen Beteiligungsaktivitäten im Präsenzmodus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Die breite und vielfach sehr differenzierte Kritik wird gerade ausgewertet und hat bereits zur Fristverlängerung für die Onlinebeteiligung geführt. Nach der Dokumentation und Auswertung wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zunächst intern Schlussfolgerungen für den weiteren Prozess ziehen und beabsichtigt dazu auch in einem weiteren Schritt eine Abstimmung mit den drei Bezirksämtern sowie den Senatsverwaltungen, die für die Entwicklung und die Kooperation in der City-West fachpolitisch verantwortlich sind. Dabei werden auch Anforderungen aus den Leitlinien für Bürgerbeteiligung am weiteren Planungsprozess zu diskutieren sein. Frage 3: Was plant der Senat noch bis zum Ende der Legislaturperiode für den Ausbau und die Verstetigung der Beteiligung bei der Gestaltung von Stadtquartieren und #Bebauungsplanverfahren zu tun? a. Wird die Entwicklung einer stadtentwicklungspolitische Gesamtstrategie für eine neue Liegenschaftspolitik angestrebt? b. Wie wird versucht zu verhindern, dass Liegenschaften, die sich in der Verantwortung des Liegenschaftsfonds oder landeseigener Unternehmen befinden, ohne nachhaltige stadtentwicklungspolitische Konzepte entwickelt werden? Antwort zu 3: Mit den Leitlinien für Bürgerbeteiligung haben Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft hohe Standards für die nicht gesetzlich festgeschriebene Beteiligung vereinbart. Planungsverfahren in den neuen Stadtquartieren, welche nach dem LLBB-Beschluss begonnen haben, orientieren sich an ihnen. Mit dem jüngst beschlossenen Umsetzungskonzept (siehe auch Ausführungen zu Frage 1) ist zudem die Grundlage der einheitlichen Anwendung der LLBB geschaffen. In Bebauungsplanverfahren gilt die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung nach BauGB. In ausgewählten Projekten von besonderem öffentlichen Interesse oder stadtpolitischer Bedeutung wird zudem Beteiligung entsprechend den LLBB organisiert. Für die laufenden Planverfahren in den von der Senatsverwaltung betreuten Neuen Stadtquartieren starten bzw. finden die folgenden Beteiligungsverfahren bis zum Ende der Legislaturperiode statt:
Bebauungsplanverfahren 11-168 „Hohenschönhauser Straße – Weißenseer Weg“: Workshop zu freiraumplanerischen und Gestaltungsfragen sowie die Informationszeitung Weißenseer Weg Nr. 2. Beide Formate sollen voraussichtlich im 3. Quartal 2021 umgesetzt werden.
Johannisthal/ Adlershof: Bis zum Ende des Jahres 2021 sind öffentliche Auslegungen und damit die formale Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der folgenden drei Bebauungsplanverfahren beabsichtigt: 51j-1 (Bessy), 9-41 (#Kohlebahnhof), 58bb-1 (Sitac).
Ehemaliger #Güterbahnhof Köpenick: Ende 2021 soll ein Info-Café zu dem Stand der Maßnahme und dem geplanten städtebaulichen Qualifizierungsverfahren stattfinden, außerdem ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan 9-84 (Ostumfahrung Bahnhofstraße) sowie zu drei Bebauungsplänen im Süden des städtebaulichen Entwicklungsbereichs geplant. Des Weiteren wird die Konstituierung des Gebietsbeirats für den Entwicklungsbereich ehemaliger Güterbahnhof Köpenick durch Information der Öffentlichkeit und Durchführung der Wahl im Jahre 2021 vorbereitet.
Bebauungsplanverfahren 7-82a (Wohnen an der Götzstraße/Verwaltungs- und Kulturstandort am Tempelhofer Damm): Frühzeitige #Öffentlichkeitsbeteiligung 4
Blankenburger Süden: o 13. Treffen des Projektbeirates am 08. Juni 2021 o B-Plan-Aufstellungsverfahren 3-65 „Grundschule Heinersdorfer Straße“: Offenlage ca. Sommer 2021 o B-Plan-Aufstellungsverfahren 3-72 „Alte Gärtnerei #Heinersdorf“: Beteiligung der allgemeinen Öffentlichkeit in Vorbereitung des städtebaulichen Wettbewerbes auf mein.berlin.de und mittels Informationen und Feedbackmöglichkeiten vor Ort sowie der Kinder- und Jugendlichen über eine Online-Pinnwand zum geplanten Auslobungstext vom 28. Mai bis 18. Juni 2021
Berlin-Buch, Am #Sandhaus: Das Beteiligungsverfahren zum diskursivem, städtebaulichen Gutachter*innenverfahren läuft noch bis zum 24.06.2021. Darüber hinaus wird aktuell mit Anwohnerinnen und Anwohnern ein Beteiligungskonzept für die nächsten Beteiligungsschritte im Rahmenplanverfahren und die Fortführung abgestimmt. Das Planungsbüro L.I.S.T. Stadtentwicklungsgesellschaft mbH führt dazu Gespräche mit Akteurinnen und Akteuren durch. Bis zum Ende der Legislaturperiode ist der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplan Buch, Am Sandhaus geplant. Antwort 3a. und b.: Hierzu wird auf das Konzept zur „Bodenpolitischen Strategie und Ergänzung des bestehenden Regelwerks für die Liegenschaftspolitik“ vom 19.02.2019 verwiesen (Rote Nr. 1702). Die landeseigenen Grundstücke werden einer Konzeptausschreibung unterworfen, wenn sie an Dritte gehen bzw. an landeseigene Wohnungsunternehmen übertragen werden. Damit wird sichergestellt, dass die Grundstücke im Sinne der stadtentwicklungspolitischen Zielstellung entwickelt werden. In dem Handlungsprogramm für die Beschleunigung des Wohnungsbaus sind bereits umfangreiche Aussagen zu einer neuen Liegenschaftspolitik zu finden. Das bezieht sich insbesondere auf die Vergabe von landeseigenen Flächen an Genossenschaften (Punkt 1.3.3.), die Nutzung von Vorkaufsrechten (Punkt 2.3) sowie auch auf den Aufkauf entsprechender Flächen vom Bund, DB und weiterer besonderer Eigentümer (Punkt 2.5). Frage 4: Die Initiative ‘StadtNeudenken’ wurde 2011 als Instrument zur zivilgesellschaftlichen Begleitung der Neuausrichtung der Berliner Liegenschaftspolitik geschaffen. Welche Rolle spielt der Senat für die genannte Initiative? a. Aus welchen Personen setzt sich der Lenkungskreis zusammen? Welche Befugnisse hat dieser? Wie wurden bzw. werden die Mitglieder gewählt? b. Hat es finanzielle Zuwendungen zu der Initiative von Seiten des Senats gegeben? Wenn ja, in welcher Höhe? c. Welche Rolle spielt Stadtrat Florian Schmidt als Gründer und Koordinator der Initiative? d. Wie wird über die Gäste und Teilnehmer des Runden Tischs Liegenschaftspolitik entschieden? Wie lautet die Geschäftsordnung des Runden Tischs? e. Sind die Forderungen der Initiative ‘StadtNeudenken’ im Einklang mit den vom Senat von Berlin verfolgten Maßnahmen hin zu einer nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik? f. Erachtet der Senat das stadtentwicklungspolitische Potential der transparenten Liegenschaftspolik als ausgeschöpft? Wenn nein, welche Nachbesserungen werden von Seiten des Senats angestrebt? Antwort zu 4a., c. und d.: Die Initiative „StadtNeudenken“ und der Runde Tisch Liegenschaftspolitik stellen umfangreiche Informationen im Internet bereit, aus denen für Interessierte die in den Fragen a), c) und d) angesprochenen Aspekte hervorgehen können 5 (https://stadtneudenken.net/initiative/). Der Senat hat keine darüber hinausgehenden Kenntnisse. Vertiefende Fragen können an die Koordinierungsstelle Runder Tisch Liegenschaftspolitik direkt gerichtet oder im Rahmen der nächsten Sitzung des Runden Tisches gestellt werden. Die Sitzungen sind öffentlich, eine Eintragung in den Newsletter ist über die Internetseite möglich (https://stadtneudenken.net/newsletter/). Antwort zu 4b.: Finanzielle Zuwendungen an die Initiative „StadtNeudenken“ hat es nicht gegeben. Die ehrenamtlich tätigen Akteure des Runden Tisches Liegenschaftspolitik erhalten eine Unterstützung durch eine Koordinierungsstelle. Dabei handelt es sich um eine freihändige Vergabe freiberuflicher Leistungen. Für diese stehen je 75.000 EUR in den Jahren 2020 und 2021 gemäß Beschluss des Abgeordnetenhauses zum Doppelhaushalt 2020/21 vom 12.12.2019 zur Verfügung. Im Doppelhaushalt 2018/2019 standen jährlich rund 40.000 EUR zur Verfügung. Antwort zu 4e.: Der Senat setzt auf eine integrierte Strategie, die soziale, ökologische, ökonomische und kulturelle Aspekte in einen nachhaltigen Ausgleich bringt. Die Instrumente Konzeptverfahren und Vergaben in Erbbaurecht werden für eine nachhaltige Stadtentwicklung verstärkt eingesetzt. (Vgl. Richtlinien der Regierungspolitik, Drucksache 18/0073). Die Forderungen der Initiative „StadtNeudenken“ stehen damit im Einklang, sofern dadurch keine Bodenspekulation befördert wird Antwort zu 4f.: Die in der „Bodenpolitischen Strategie“ und „Ergänzung des bestehenden Regelwerks für die Liegenschaftspolitik“ (Rote Nr. 1702) vereinbarten Elemente werden im Laufe ihrer Umsetzung ständig auf ihre stadtentwicklungspolitische Wirkung geprüft und ggfs. angepasst. Frage 5: Welchen Beitrag hat die Senatsverwaltung bisher bei der partizipativen und gemeinwohlorientierten Erneuerung des „Haus der Statistik“ geleistet? a. Welche Rolle übernimmt die Senatsverwaltung als eins von fünf Mitgliedern der sogenannten “Koop5”? b. Welche Verantwortlichkeiten übernimmt die Senatsverwaltung bei der Durchführung des städtebaulichen Planungsprozesses? Welche finanziellen und personellen Ressourcen werden dafür verwendet? c. Welche Rolle hat Stadtrat Florian Schmidt als ehemaliges Mitglied in der Genossenschaft für Stadtentwicklung “Die ZUsammenKUNFT Berlin eG” gespielt? Antwort zu 5a.: Die Entwicklung des Quartiers erfolgt durch die fünf Kooperationspartner in gemeinsamer Verantwortung. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen begleitet den Prozess insbesondere aufgrund des Modellcharakters des Projektes hinsichtlich der Anwendung neuer Kooperationsmodelle in der Stadtentwicklung sowie zur Evaluation der verwendeten Mitwirkungs- und Beteiligungsformate. Sie unterstützt darüber hinaus das im Projekt federführende Stadtentwicklungsamt des Bezirksamts Mitte von Berlin in Fragen der Prozessgestaltung, Einbindung in den städtebaulichen Kontext sowie bei der Koordinierung des Nutzungsprogramms (bezahlbares Wohnen, Rathausneubau, Kunst, Kultur, Soziales, Bildung, Integration sowie Büro- und Verwaltungsnutzungen in den Bestandsgebäuden). Auch bei der Steuerung und Mitfinanzierung der komplexen Beteiligungsverfahren ist die 6 Senatsverwaltung aktiv. Darüber hinaus nimmt sie ihre Regelaufgaben bei der Vorbereitung und Durchführung von Wettbewerbsverfahren wahr. Antwort zu 5b.: Die Auslobung eines kooperativen und integrierten Werkstattverfahrens, Sep. 2018 bis Mär. 2019, erfolgte durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Für die Durchführung sind insgesamt Kosten in Höhe von 291.717,86 € angefallen. Weitere Qualifizierungsverfahren zur kooperativen und prozesshaften Gestaltung der Freiräume befinden sich in der Vorbereitung. Die Kosten der kooperativen Quartiersentwicklung sind zwischen den Kooperationspartnern
BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH,
Bezirksamt Mitte von Berlin, Stadtentwicklungsamt,
WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH und der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in insgesamt drei Finanzierungsvereinbarungen vereinbart worden. Bezogen auf den städtebaulichen Planungsprozess sind in diesen Finanzierungsvereinbarungen insgesamt 585.000,00 €, paritätisch zwischen den Kooperationspartnern aufgeteilt, festgelegt worden. Koordinationsaufgaben im Projekt „Haus der Statistik“ werden durch eine Stelle wahrgenommen, die direkt der Abteilungsleitung II (Städtebau und Projekte, SenSW) zugeordnet ist. Die Einbeziehung weiterer Stellen in das Projekt, insbesondere im Wettbewerbsreferat, erfolgt anlassbezogen. Antwort zu 5c.: Der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sind keine Aktivitäten von Herrn Stadtrat Schmidt im Projekt „Haus der Statistik“ bekannt. Es kann jedoch angenommen werden, dass er dieses kooperative Modellprojekt, das nach dem Selbstverständnis der „Koop5“ dem Anspruch auf Übertragbarkeit auf andere Standorte genügen soll, aufmerksam verfolgt. Frage 6: Welche Kosten sind für die Senatsverwaltung im Rahmen der Durchführung des städtebaulichen Planungsprozesses entstanden? Welche Rolle spielt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen als Kooperationspartner bei der Entwicklung des Dragonerareals? a. Welche Funktion spielt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen als Teil der steuernden Einheit „Koop6“? b. Wer entscheidet über die Mitglieder im Zukunftsrat, der als zentrales Gremium über die gemeinwohlorientierte Entwicklung des Modellprojektes Rathausblock? c. Welche Personen repräsentieren die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in besagtem Zukunftsrat? d. Wer sitzt in Begleitkreis, der den Zukunftsrat bei der Ausgestaltung des Modellprojekts Rathausblock Kreuzberg fachlich begleiten und berät? e. Wurden Aufwendungen von Seiten des Senats an den Zukunftsrat getätigt? Wenn ja, in welcher Höhe? Antwort zu 6: Zentrale Instrumente für die städtebauliche Planung des Dragonerareals sind das städtebauliche Konzept und der Bebauungsplan. Für die Entwicklung des städtebaulichen Entwurfs wurde ein diskursives und partizipatives städtebauliches Werkstattverfahren für das #Dragonerareal unter der Federung der Wettbewerbsabteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen durchgeführt. Die Überarbeitungsphase des Siegerentwurfs soll im Sommer 2021 beendet werden. Von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen werden Städtebaufördermittel aus dem Programm „Lebendige Zentren und Quartiere“ in Höhe von rund 763.000 Euro für das städtebauliche 7 Werkstattverfahren und die Überarbeitung des Siegerentwurfs bereitgestellt. Das überarbeitete städtebauliche Konzept bildet die Grundlage für den Bebauungsplan, der durch den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg aufgestellt wird. Fragen zu der Rolle und der Funktion der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in der Kooperationspartnerschaft im Sanierungsgebiet Rathausblock werden unter 6 a beantwortet. Antwort zu 6a.: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist einer der sechs Kooperationspartner im Rathausblock neben dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, dem Vernetzungstreffen Rathausblock, dem Forum Rathausblock, der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) und der Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte mbH. Grundlage der Zusammenarbeit bildet eine gemeinsam entwickelte und abgeschlossene Kooperationsvereinbarung vom Juni 2019. Ziel im Sanierungsgebiet Rathausblock ist, das Dragonerareal mit den sechs Kooperationspartnern modellhaft zu einem gemeinwohlorientierten, zukunftsfähigen, urbanen Quartier mit einer Mischnutzung aus Wohnen, Kultur und Arbeit zu entwickeln. In der Kooperationsvereinbarung sind die jeweilige Rolle und Funktion der sechs Partner aufgeführt. Rolle und Funktion der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist gemäß § 26 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) die Bestimmung der grundsätzlichen Sanierungsziele unter Beteiligung des Bezirks. Sie begleitet das Sanierungsverfahren Rathausblock im Sinne der Einhaltung der grundsätzlichen Ziele, die sich aus den vorbereitenden Untersuchungen und der Rechtsverordnung zum Sanierungsgebiet ergeben. Dazu gehört auch die Bewertung, ob sich Maßnahmen aus gesamtstädtischer Entwicklungsperspektive ableiten lassen (z.B. aus dem Stadtentwicklungsplan Wohnen). Dieses betrifft insbesondere den zügigen Wohnungsbau in der wachsenden Stadt und Anpassung der Infrastruktur an die demographische Entwicklung. Sie ist auch Fördergeberin für die Finanzierung von Maßnahmen im öffentlichen Raum bzw. der Infrastruktur des Rathausblocks über das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren und Quartiere“. Antwort zu 6b.: In der Kooperationsvereinbarung der sechs Partner des Rathausblocks ist der Zukunftsrat als zentrales Gremium mit Entscheidungs- und Empfehlungsfunktion festgelegt. Der Zukunftsrat hat 12 Sitze, die durch gesetzte und gewählte Mitglieder aus Institutionen und Interessensvertretungen besetzt sind. Arbeitsgrundlage des Zukunftsrates ist eine Geschäftsordnung, die die Mitglieder namentlich aufführt. Eine Entscheidung über das Verfahren für eine Neu- oder Nachbesetzung der Mitglieder, Anzahl der Sitze etc. wird im Zukunftsrat im Konsensprinzip getroffen. Antwort zu 6c.: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wird durch den Senator und durch die Gebietsbetreuung des Rathausblocks aus dem Referat IV C repräsentiert. Antwort zu 6d.: In der Kooperationsvereinbarung ist die Einrichtung eines Begleitkreises für den Zukunftsrat zur fachlichen Beratung und Begleitung bei der Ausgestaltung des Modellprojekts vereinbart. Der Begleitkreis wurde aufgrund der zahlreichen Themen im Zukunftsrat noch nicht vertiefend behandelt und konnte daher noch nicht eingerichtet 8 werden. Eine konkrete Zeitplanung für die Einrichtung des Begleitkreises gibt es derzeit nicht. Antwort zu 6e.: Nein. Berlin, den 8.6.21 In Vertretung Lüscher ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen