Vor einem Monat hat die #Straßenbahn Moabit erreicht. Die M10 fährt jetzt vom Hauptbahnhof bis U-Bahnhof Turmstraße – die nächste #Verlängerung wird derzeit vorbereitet. Doch auf dem folgenden Abschnitt bis zum Bahnhof Jungfernheide in Berlin-Charlottenburg müssen viele #Straßenbäume für die Tram gefällt werden.
Frage 1: Ist der Senatsverwaltung bekannt, dass im Zuge des Baus der #Straßenbahnstrecke vom #Hauptbahnhof zum U-Bhf. #Turmstraße der ursprünglich geplante #Überweg für #Radfahrende und zu #Fuß Gehende von der #Thusneldaallee zur #Jonasstraße nicht hergestellt wird? A) Im #Planfeststellungsbeschluss (14.12.2020) geht der Senat davon aus, dass der Übergang aufgrund der #trennenden Wirkung der Straßenbahn an Bedeutung gewinnt (S. 101). Geht die Senatsverwaltung weiterhin davon aus? B) Wenn dem nicht so ist, wieso hat die Senatsverwaltung ihre Einschätzung geändert? Wurde dabei die #Perspektive für zu Fuß Gehende und Radfahrenden mit einbezogen, welche infolge des fehlenden Überwegs eine erhebliche #Wegverlängerung in Kauf nehmen müssen?
Die Mühlen mahlen weiterhin sehr langsam in Berlin bei der Verlegung der #Straßenbahnlinie#21 zum Bahnhof #Ostkreuz. »Frühestens nach den Sommerferien« sollen die Unterlagen für das #Planfeststellungsverfahren zum dritten Mal ausgelegt werden, heißt es nun von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG). Ende vergangenen Jahres verbreitete die #Senatsmobilitätsverwaltung noch die Erwartung, dass die Auslage im ersten Quartal dieses Jahres erfolgen könnte.
Frage 1: Warum lässt es der Senat zu, dass die #U-Bahnlinie 6 wegen #Bauarbeiten zwischen #Alt-Tegel und #Kurt-Schumacher-Platz für einen sehr langen #Zeitraum bis 2025 gesperrt wird, obwohl umweltfreundliche #Verkehrsmittel gemäß Mobilitätsgesetz absoluten #Vorrang genießen? Antwort zu 1: Die grundhafte #Sanierung des nördlichen Abschnitts der U-Bahnlinie 6 ist eine dringend erforderliche und bereits seit langem geplante #Sanierungsmaßnahme der BVG. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme ist zwingend erforderlich und #alternativlos, um die technische #Verfügbarkeit der Anlagen dauerhaft zu gewährleisten und damit letztlich den Betrieb der U-Bahnlinie 6 auf diesem wichtigen Streckenabschnitt bis zum nördlichen Endbahnhof Alt-Tegel langfristig zu sichern.
Zehntausende Autos – und Straßen, die für diese Massen nicht gemacht sind: Wenn der 16. #Bauabschnitt der Berliner #Stadtautobahn#A100 nach Plan Ende #2024 eröffnet, droht der gesamten Gegend rund um den #Treptower Park der #Verkehrskollaps. Dennoch herrscht zwischen Berliner Senat und Bund noch immer Uneinigkeit darüber, wer dafür verantwortlich ist, um die schlimmsten Auswirkungen für die Viertel rund um die #Autobahnabfahrt zu verhindern.
Frage 1: Wann wurde durch wen beschlossen, die #Sanierungsarbeiten am bei einem Brand im Dezember 2016 beschädigten #Fußgängertunnel am #S-Bahnhof #Schöneweide abzubrechen, und was war der Grund dafür? Antwort zu 1: Im Januar 2021 wurde durch die damalige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz entschieden, angesichts der fortgeschrittenen Planungen zur Umgestaltung des Kreuzungsbereiches am S-Bahnhof Schöneweide die #Instandsetzung des Fußgängertunnels nicht weiter zu verfolgen. Mit dem #Planfeststellungsbeschluss für die „#Verkehrslösung Schöneweide von der #Schnellerstraße bis #Sterndamm/Südostallee“ vom 26.08.2021 wurde wie erwartet auch die Einrichtung einer #Fußgängerfurt in Höhe des Fußgängertunnels (#FGT) zur #barrierefreien#Überquerung der Schnellerstraße festgesetzt und die Funktion eines Fußgängertunnels somit hinfällig.
Baugenehmigung liegt nun vor – Neue Gleise, neuer Bahnsteig – Barrierefreier Ausbau – Regionalverkehr von und nach Köpenick ab 2027
Mehr Bahn für #Köpenick: Die Deutsche Bahn startet im Frühjahr 2023 mit dem #Umbau des S-Bahnhofs zum S- und #Regionalbahnhof. Dafür liegt nun die #Baugenehmigung vor. Dieser #Planfeststellungsbeschluss des #Eisenbahn-Bundesamtes ist die rechtliche Voraussetzung für den Beginn der #Bauarbeiten. Ab 2027 sollen hier dann Züge des #RE1 halbstündlich, in der Hauptverkehrszeit sogar alle 20 Minuten halten.
Längere #Bahnsteige, weitere #Bahnhofseingänge, #barrierefreier Ausbau: Die Deutsche Bahn (DB) hat angekündigt, dass mehr als 50 S-Bahnstationen in dieser Stadt modernisiert werden sollen. So steht es in der #Rahmenvereinbarung, die sie mit dem Land Berlin Mitte Dezember geschlossen hat. Doch welche Stationen sollen von den Verbesserungen profitieren? Das hat der Linke-Verkehrspolitiker Kristian Ronneburg den Senat gefragt. Nun hat er vom scheidenden Staatssekretär Ingmar Streese (Grüne) eine Antwort bekommen – die ihn allerdings nicht ganz zufriedenstellt.
Frage 1: War der nach den Sommerferien in Betrieb genommene #Ersatzbahnsteig am #S-Bahnhof #Lichtenrade bereits Teil des ursprünglichen Planfeststellungsbeschlusses? Antwort zu 1: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Im #Planfeststellungsbeschluss Az. 511ppa/003-459 vom 13.11.2015 wurde mit der A.4.8.4 i.V.m der zugehörigen Begründung unter B.5.1.1.5 (- km 13,2+20 bis km 13,6-40 (UA2)) im Bereich der #Verkehrsstation Lichtenrade die Herstellung eines Betontrog zum Erschütterungsschutz neben der Fernbahn auch für den Abschnitt der S-Bahngleise festgelegt. Mit dieser Festsetzung wurde bereits mit Erteilung des Planrechtes vom #Eisenbahnbundesamt (#EBA) niedergeschrieben, dass es dadurch als ein mögliches Szeanrio zu einer 6-monatigen #Vollsperrung der #S-Bahn kommen kann. In diesem Zusammenhang wurde der Vorhabenträgerin seitens des EBA gleichzeitig der Freiraum gelassen, den konkreten Bauablauf sowie den Einsatz der notwendigen Baubehelfe dahingehend zu realisieren, dass die temporären betrieblichen Einschränkungen im S-Bahnverkehr so weit als möglich vermieden werden können (siehe hierzu Seite 142 ff. des o.g. Beschlusses). 2 Daher ist im Ergebnis der Auflage A.4.8.4, und der im Vorfeld der Erstellung der Vergabeunterlagen untersuchten Varianten, der Behelfsbahnsteig als Variante mit den geringsten betrieblichen Einschränkungen der S-Bahn als Vorzugsvariante festgelegt worden. Mit diesem Behelfsbahnsteig ist es möglich die für die Errichtung des Betontroges notwendige S-Bahnsperrung des Bf. Lichtenrade auf unter einen Monat zu reduzieren (eingetaktet vom 04.04.-02.05.2022), und so die Umsetzung der o.g. Auflagen durch das EBA gewährleistet. Alle anderen untersuchten Bauablaufvarianten hätten deutlich längere Betriebsunterbrechungen mit sich gebracht.“ Frage 2: Falls nicht, weshalb war er ursprünglich nicht vorgesehen und wann erfolgte der Planänderungsantrag zum Planfeststellungsbeschlusses? Antwort zu 2: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Der Behelfsbahnsteig war nicht in dem o.a. Beschluss enthalten, da die Ausführungsplanung für das Vorhaben allgemein und für die Errichtung der Betontröge der S-Bahn im Besonderen zum Zeitpunkt der Planfeststellung noch nicht vorlag (siehe hierzu ebenso Begründung Seite 412 ff. des o.g. Beschlusses). Die Vorhabensträgerin stand im Rahmen der Bauablaufplanung in einem engen Austausch mit dem EBA. Da die Vorhabensträgerin fußend auf der Auflage A.4.8.4, Ihrer zugehörigen Begründung unter B.5.1.1.5 des Planfeststellungsbeschlusses (Az. 511ppa/003-459 vom 13.11.2015) und dem Behelfsbahnsteig eine wesentliche Verbesserung für die Bahnkunden während der Bauzeit gefunden haben, ist der Behelfsbahnsteig als Ergebnis des Planfeststellungsbeschlusses zu werten, weshalb eine ergänzende planrechtliche Würdigung nicht notwendig ist. Dieser Auffassung ist auch das EBA gefolgt.“ Frage 3: Welche Kosten sind für den Bau entstanden und welche Kosten werden für den Rückbau veranschlagt? Antwort zu 3: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Für die Erstellung, Vorhaltung und den #Rückbau des bauzeitlichen Behelfsbahnsteiges des S-Bahn-Haltes Berlin-Lichtenrade entstehen für den gesamten Zeitraum der Maßnahme unter Berücksichtigung notwendiger Zusammenhangsmaßnahmen (z.B. Strom, Telekommunikation, Leit- und Sicherungstechnik sowie im Oberbau) Leistungen im Volumen von ca. 2 Mio. Euro.“ Frage 4: Wie lange wird die Situation so bestehen bleiben, dass ein Zugang zum #Ersatzbahnsteig des S-Bahnhofs Lichtenrade ausschließlich über die provisorische Zuwegung mit Zugang an der Steinstraße erfolgen kann? 3 Antwort zu 4: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Der Behelfsbahnsteig ist für die Bauzeit des neuen Bahnhofes (ca. 2 Jahre) errichtet. Die Zuwegung erfolgt von der Bahnhofstraße über einen Gehweg und einen Zugang mit Anschluss an den Bahnsteig auf Bahngelände. Zur besseren Passantenführung erfolgt die Wegweisung durch eine angebrachte Beschilderung. Die westliche Zuwegung erfolgt über die bauzeitlich eingerichtete Querungsmöglichkeit des S-Bahngleise und führt um die Pfarrer-Lütkehaus-Platz, wo die Passantenführung auf die o.g. Wegeführung trifft.“ Frage 5: Wurde geprüft, inwiefern ein Zugang der Fahrgäste von und nach der westlichen Seite der Bahntrasse ohne einen solchen großen Umweg möglich wäre? Wenn ja, welche Alternativen wurden geprüft und aus welchem Grund verworfen? Antwort zu 5: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Die untersuchten Verkürzungen der westlichen Zuwegung zum Behelfsbahnbahnsteig Lichtenrade durch Querung des Baufeldes wurden von der Vorhabensträgerin als nicht umsetzbar eingestuft. Dies liegt darin begründet, dass die Flächen in der Vergangenheit für den Rückbau des alten Bahnsteigs Bf. Lichtenrade benötigt wurden. Im Anschluss werden die Flächen nun dauerhaft für den Umschlag von Baustoffen und Ausbaustoffen benötigt. Darüber hinaus kommt es ebenfalls zum Einsatz von Kränen, weshalb aus sicherheitsrelevanten Aspekten eine Personenführung direkt durch das Baufeld für die Vorhabensträgerin nicht vertretbar ist.“ Frage 6: Gibt es Überlegungen, die Wegebereiche von der Hilbertstraße bis zum Zugang an der Steinstraße im Sinne einer besseren Barrierefreiheit zu überarbeiten und dies insbesondere an den Bordsteinen und an den unebenen Stellen? Antwort zu 6: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Vorhabensträgerin misst der Herstellung der barrierefreien Zuwegung einen hohen Stellenwert bei. Aus diesem Grunde wurden bereits in der Vergangenheit Rampen hergestellt, die ein Überwinden der Bordsteinhöhe erleichtern (so bspw. am PfarrerLüdtkehaus-Platz in Richtung der Zuwegung des Behelfsbahnsteigs). Gleiches soll am östlichsten Bereich des Pfarrer-Lüdtkehaus-Platz erfolgen (Absatz Bordstein hier momentan noch ca. 3 cm). Hinsichtlich dem Ausgleich von unebenen Stellen steht die Vorhabensträgerin ebenfalls in Abstimmungen mit dem Auftragnehmer.“ Frage 7: Gibt es Überlegungen, wie man Fahrgästen, für die die nunmehr deutlich längere Strecke zum Bahnsteig kaum noch zu bewältigen ist, eine Möglichkeit verschaffen kann, deutlich näher an den Bahnsteig zu gelangen bspw. über eine Zugangsmöglichkeit vom benachbarten Grundstück der Alten Mälzerei? 4 Antwort zu 7: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Vorhabensträgerin hat die Möglichkeiten einer Verkürzung der östlichen Zuwegung intensiv geprüft. Hinsichtlich einer Verkürzung über das Gelände der Alten Mälzerei wurden Abstimmungen mit der UTB Projektmanagement GmbH durchgeführt. Dabei hat sich ergeben, dass auf dem Gelände der alten Mälzerei in den kommenden Jahren ebenfalls umfangreiche Bauarbeiten stattfinden und zwei neue Gebäude gebaut werden. Die Vorhabensträgerin ist daher zu dem Schluss gekommen, dass die Gewährleistung der Verkehrssicherung fraglich ist. Die Verkehrssicherungspflicht auf fremdem Gelände mit Baubetrieb kann nicht von der DB Netz AG übernommen werden. Die Vorhabensträgerin möchte Sie darauf hinweisen, dass es sich bei der durch die DB Netz AG eingerichteten Zuwegung um die einzig mögliche Lösung auf planfestgestellten Flächen handelt, bei der diese für die Herstellung der Verkehrssicherheit Sorge tragen und bei der eine Breite der Zuwegung von ca. 3 Meter gewährleistet werden kann.“ Berlin, den 08.09.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz