zu Fuß mobil: M10 Verlängerung in Moabit – haben Radfahrende und zu Fuß Gehende jetzt das Nachsehen?, aus Senat

23.08.2023

Frage 1:
Ist der Senatsverwaltung bekannt, dass im Zuge des Baus der #Straßenbahnstrecke vom #Hauptbahnhof zum U-Bhf. #Turmstraße der ursprünglich geplante #Überweg für #Radfahrende und zu #Fuß Gehende von der #Thusneldaallee zur #Jonasstraße nicht hergestellt wird?
A) Im #Planfeststellungsbeschluss (14.12.2020) geht der Senat davon aus, dass der Übergang aufgrund der #trennenden Wirkung der Straßenbahn an Bedeutung gewinnt (S. 101). Geht die Senatsverwaltung weiterhin davon
aus?
B) Wenn dem nicht so ist, wieso hat die Senatsverwaltung ihre Einschätzung geändert? Wurde dabei die #Perspektive für zu Fuß Gehende und Radfahrenden mit einbezogen, welche infolge des fehlenden Überwegs eine erhebliche #Wegverlängerung in Kauf nehmen müssen?

Frage 3:
Ist der Senatsverwaltung weiter bekannt, dass dieser Überweg Bestandteil der Planfeststellung vom 14.12.2020
der Neubaustrecke sowie im zugehörigen Lageplan 5 eingetragen ist und im textlichen Teil B VI des Beschlusses
mehrfach Erwähnung findet?
Frage 4:
Wann erfolgte die Änderung der Ausführungsplanung hinsichtlich dieses Überwegs und auf wessen Veranlassung?
Antwort zu 1, 3 und 4:
Die Fragen 1, 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Ja, der Sachverhalt ist dem Senat bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage 6
verwiesen.
In der vertieften Ausführungsplanung stellte die Straßenverkehrsbehörde Sicherheitsrisiken für
Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerrinnen und Radfahrer beim Queren des
besonderen Bahnkörpers (im Zweirichtungsverkehr) im Bereich Jonasstraße – Thusnelda-Allee
fest.
Mit Schreiben vom 07.07.2023 bestätigt die Vorhabenträgerin BVG, dass der Überweg
Thusnelda-Allee nicht aufgegeben, sondern die Umsetzung lediglich #aufgeschoben wurde und
sichert gleichzeitig die Realisierung zu, wenn die #Verlängerung der #Straßenbahnstrecke in
Richtung #Jungfernheide zur Ausführung kommt. Dies wird möglich, da dann ein
fahrplanmäßiges #Kehren der Züge an dieser Stelle entfallen wird.
Die #Planfeststellungsbehörde akzeptiert die mit Schreiben der BVG vom 07.07.2023 zeitlich
verschobene Umsetzung dieses Überweges. Sofern der Bau nicht bis 2028 realisiert ist, ist bei
der #Planfeststellungsbehörde ein Antrag auf Änderung einzureichen.
Frage 2:
Trifft es zu, dass die früher auf der Ecke Thusneldaallee/Turmstraße stehende Linde (Baum Nr. 264) ausschließlich
für die Straßenumbauten gefällt wurde, die wegen des geplanten Überwegs notwendig waren?
Antwort zu 2:
Nein.
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Frage 5:
Sind durch die gegebenenfalls nach Vergabe der Bauleistungen und dem Baubeginn erfolgte Änderung der
Planung Mehrkosten entstanden? Wenn ja, in welcher Höhe?
Antwort zu 5:
Ob Mehrkosten entstanden sind, kann nach Auskunft der BVG erst nach Projektabschluss
ermittelt werden.
Frage 6:
Ist der Senatsverwaltung bekannt, dass die Änderungen zur Ausführung der Arbeiten gegen § 76 VerwVerfG
verstoßen?
A) Wieso wurde es unterlassen, eine erneutes Planfeststellungsverfahren durchzuführen, wie dies nach
VerwVerfG geboten ist?
Antwort zu 6:
Der Planfeststellungsbeschluss vom 14.12.2020 ist weiterhin gültig. Im Übrigen wird auf die
Antworten auf die Fragen 1, 3 und 4 verwiesen.
Frage 7:
Welche Gründe sind für die Senatsverwaltung zentral oder bekannt, dass die Ausführungsplanung im Nachhinein
geändert wurde?
A) Im Falle von Sicherheitsbedenken: Wie bewertet der Senat die Sicherheitsverhältnisse im Vergleich
zur Straßenbahnendstelle in der Dircksenstraße, die seit mehr als zehn Jahren und weitgehend
gleichen Voraussetzungen in Betrieb ist?
Antwort zu 7:
Eine Vergleichbarkeit zur Dircksenstraße besteht aus fachlicher Sicht nicht und unterliegt
grundsätzlich den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten. Im Übrigen wird auf die Antworten auf
die Fragen 1, 3 und 4 verwiesen.
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Frage 8:
Ist damit zu rechnen, dass der genannte Überweg noch innerhalb der öffentlich kommunizierten Bauzeit bis
einschließlich Q3 2023 hergestellt wird?
A) Wenn ja, mit welchen zusätzlichen Kosten ist damit zu rechnen?
B) Wenn nein, wie begründet sich die ablehnende Haltung der Senatsverwaltung?
Antwort zu 8:
Nein. Im Übrigen wird auf die Antworten auf die Fragen 1, 3 und 4 verwiesen.
Frage 9:
Wie wird die nun aktualisierte Radwegeführung zwischen der Rathenower Straße und dem U Bhf Turmstraße
aussehen?
A) Bei welchen Abschnitten prüft der Senat, ob der Radweg mit Pollern oder sonstigen Barrieren vor dem
Zuparken geschützt werden kann?
B) Wie verfährt der Senat mit den Vorschlägen des Straßen- und Grünflächenamts Mitte, dass konkrete
Abschnitte bei den Radwegen vorgeschlagen hat, die geschützt werden sollen?
C) Wann werden diese beschieden? Sofern dies abgelehnt wird, wie wird dies begründet?
Antwort zu 9:
A) Aktuell erfolgt eine Prüfung auf zusätzliche Protektion des Radfahrstreifens seitens der
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt auf der Basis der Vorschläge
des Bezirksamts Mitte.
B) Entsprechende Vorschläge des Straßen- und Grünflächenamts Mitte liegen der
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt vor, betreffen in der
Turmstraße aber nur einen kurzen Abschnitt.
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C) Im Übrigen wird auf die Antworten auf die Fragen 9 A) und B) verwiesen.

Berlin, den 23.08.2023
In Vertretung
Dr. Claudia Elif Stutz
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de