Das #S-Bahnwerk #Schöneweide ist ein Ort, an dem seit Jahrzehnten Züge #gewartet, erneuert und wieder #fit gemacht werden für den Einsatz im Berlin-Brandenburger #Schienennetz. Derzeit ist die Halle aber auch ein Ort, an dem die #Vision für eine #S-Bahn der Zukunft sichtbar wird. #Ideenzug City heißt das Projekt der Deutschen Bahn. Dahinter steckt ein sogenanntes #Mock-up, also ein 1:1-Modell, in dem Innovationen für den öffentlichen #Nahverkehr umgesetzt werden. Sie beruhen auf verschiedenen #Lichtinstallationen, flexiblen #Sitzmöglichkeiten oder modernen #Fahrgastinformationen. „Wenn die #Verkehrswende nicht nur eine Last, sondern eine Lust sein soll, dann muss man darüber nachdenken, wie man die Kunden wirklich anzieht“, sagt S-Bahn-Chef Peter #Buchner.
Nördlicher Ring für eine Woche unterbrochen • Wochenendsperrung des Nord-Süd-Tunnels • Ersatzverkehr mit Bussen • Umfahrung auch mit der U-Bahn
In den kommenden zwei Wochen werden notwendige und lang geplante #Instandhaltungsarbeiten im Berliner #S-Bahnnetz durchgeführt. Daher kommt es zu Einschränkungen auf der #Nord-Süd-Strecke und dem nördlichen #Ring.
Sperrung des Nord-Süd-Tunnels (Schöneberg/Yorckstraße – Gesundbrunnen – Bornholmer Straße) von Freitag, 10. September um 22 Uhr bis Montag, 13. September um 1.30 Uhr
Frage 1: Hält der Senat die seit langem geforderten #Weichenverbindungen auf der #Stadtbahn, mit denen #Linksfahrmöglichkeiten hergestellt und eine flexible Betriebsabwicklung bei Störungen und Bauarbeiten erreicht werden soll, für dringend notwendig? Wird sich der Senat für ihre baldmögliche Realisierung einsetzen? Antwort zu 1: Nach Kenntnis des Senats ist das Fahren im Gegengleis auf der Stadtbahn bereits möglich. Durch den Einbau einer zusätzlichen Weichenverbindung im Bereich des Berliner Hauptbahnhofs könnte die gegenseitige Beeinträchtigung der Verkehre und damit die #Kapazität im Störungsfall zwischen den Bahnhöfen Zoologischer Garten und Friedrichstraße erhöht werden. Die Nachrüstung dieser Weichenverbindung durch die DB Netz AG würde daher begrüßt werden. Frage 2: Wird sich der Senat dafür einsetzen, schnellstmöglich gemeinsam mit dem Bund, dem Land Brandenburg und der DB ein ähnliches Projekt wie i2030 für kapazitätserhöhende Maßnahmen auf der Stadtbahn und in der #Nord-Süd-Verbindung zu vereinbaren (einschließlich Planungsvereinbarung) und die Finanzierung zu klären? Antwort zu 2: Die Kapazitäten im sogenannten Knoten Berlin sind bereits Bestandteil des Projektes #i2030. Im Rahmen der sog. #Metropolraumstudie wird die Einbindung der einzelnen i2030- Korridore in das Gesamtnetz, hier insbesondere in den Knoten Berlin und die Stadtbahn bzw. dem Nord-Süd-Fernbahntunnel, betrachtet. Dabei werden auch Maßnahmen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit entwickelt.
Frage 1: Auf welcher Grundlage und anhand welcher Kriterien fiel die Entscheidung zum #Wiederaufbau der #Bahnstrecke zwischen #Berlin-Wilhelmsruh und #Basdorf? Antwort zu 1: Grundlage zur Planung des Wiederaufbaus der Strecke waren die in den vergangenen Jahren erstellten Untersuchungen zur Reaktivierung der #Stammstrecke der #Heidekrautbahn. Beispielhaft sind die #Nutzen-Kosten-Untersuchungen (#NKU) aus dem Jahr 2009, die Untersuchungen zum #ÖPNV-Konzept 2030 und die Zielstellungen in den Nahverkehrsplänen von Berlin und Brandenburg sowie im Stadtentwicklungsplan Verkehr [Vorgänger des aktuellen Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr (StEP MoVe)] zu nennen. Auf Grundlage der vertieften Planungen wurde die Aktualisierung der NKU beauftragt, die die Grundlage für die Entscheidung der Förderung des Investitionsvorhabens darstellen wird. Frage 2: Ist dem Senat bekannt, dass auf der Heidekrautbahn-Stammstrecke fast alle Bahnhöfe mehrere Gleise hatten und somit Zugbegegnungen und einen dichten #Fahrplan, einschließlich Verkehr von Güterzügen, erlaubten? Was bewog die Länder Berlin und Brandenburg dazu – obwohl die #Planfeststellung der Strecke und der 2 Bahnhöfe nie aufgehoben wurde –, jetzt nur eine äußerste #Sparvariante planen und umsetzen zu lassen, die lediglich einen #60-Minuten-Takt erlaubt? Antwort zu 2: Der frühere Zustand ist dem Senat bekannt. Allerdings lässt sich allein mit dem Wiederaufbau der ehemals vorhandenen Anlagen eine den aktuellen Anforderungen entsprechende #Angebotsgestaltung nicht realisieren. Dies ist etwa sowohl bedingt durch eine notwendige Erhöhung der #Streckengeschwindigkeit als auch durch sicherungstechnische Erfordernisse, z. B. bei der Sicherung von vorhandenen #Bahnübergängen. In Voruntersuchungen wurde zunächst festgestellt, dass ein #Ein-Stunden-Takt verkehrlich grundsätzlich ausreichend ist. Im Rahmen der #Eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchungen (#EBWU), die im Rahmen des Projektes #i2030 in Zusammenarbeit mit DB Netz als Grundlage der Infrastrukturplanungen durchgeführt wurden, wurde dann abweichend von einem geplanten Zielzustand mit Durchbindung im Halbstundentakt bis zum Bahnhof Berlin #Gesundbrunnen ausgegangen. Für die erste Baustufe bis zum Bahnhof Wilhelmsruh sind bei einem vorgesehenen Stundentakt insofern noch nicht alle #Kreuzungsbahnhöfe erforderlich. Diese werden in der zweiten Baustufe dann errichtet. Engpässe in der Infrastruktur im Bereich Gesundbrunnen erlauben über den Zielzustand keine weitere Verdichtung des Taktes. Aber über die Route über Karow werden zwei weitere Fahrten der #NEB nach Gesundbrunnen geführt, sodass im Zielzustand vier Fahrten pro Stunde durch die NEB nach Basdorf angeboten werden. Frage 3: Warum wird das bereits bestehende Angebot der sogenannten #Verstärkerfahrten der #RB27 ohne Halt in #Karow nicht auch weiter ausgebaut, um die Strecke für Pendler*innen aus dem Umland attraktiver zu machen? Antwort zu 3: Die RB27 verkehrt schon heute im #Halbstundentakt von und nach Berlin-Karow. Die Verstärkerfahrten ergänzen das Angebot für die Pendlerinnen/Pendler zu den nachfragestarken Zeiten zu drei Fahrten in der Stunde und bieten damit zusätzliche Kapazitäten von und nach Berlin Gesundbrunnen, jedoch infrastrukturbedingt ohne Halt in Berlin-Karow, an. Zu den nachfrageschwächeren Zeiten wird die Beibehaltung der Bedienung von Berlin-Karow als vorteilhaft angesehen, da dort auch Umsteigebeziehungen von und nach Berlin-Blankenburg, Pankow, Buch und Bernau (bei Berlin) angeboten werden können. Eine weitere Verdichtung des Angebotes wird aufgrund äußerer Fixpunkte, wie dem eng verzahnten Fahrplantakten mit anderen Linien und der vorhandenen Infrastruktur derzeit nicht umgesetzt. Im Rahmen des perspektivischen Ausbaus des Karower Kreuzes wird die Situation hinsichtlich Halten und Linienführung der Züge aus und nach Gesundbrunnen in diesem Bereich neu untersucht und bewertet werden. Frage 4: Was bewog die Entscheider dazu, bei dieser relativ gerade trassierten Strecke lediglich eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h planen zu lassen, obwohl die künftigen Fahrzeuge eine Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h erreichen? 3 Antwort zu 4: Aufgrund der kurzen Halteabstände würde eine höhere Geschwindigkeit kaum messbare Fahrzeitgewinne bewirken. Demgegenüber stünden deutlich höhere Kosten für die mit der Höchstgeschwindigkeit steigenden Anforderungen an den Infrastrukturausbau, die hierdurch nicht begründbar gewesen wären. Frage 5: Welche Längen und Höhen sollen die künftigen Bahnsteige erhalten? Wie wird der behindertengerechte Zugang zu den Bahnsteigen und der stufenfreie Eintritt in die Züge erreicht? Werden an allen Stationen genügend überdachte Fahrradabstellmöglichkeiten errichtet? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 5: Die Bahnsteige sollen eine Länge von 140 m und eine Höhe von 0,76 m über Schienenoberkante erhalten. Der #barrierefreie Zugang zu den Bahnsteigen erfolgt über Rampen. Die aktuell eingesetzten Fahrzeuge sind bereits für den Halt an den 0,76 m hohen #Bahnsteigen der NEB ausgerichtet. Im Rahmen der #Umfeldgestaltung der Bahnhöfe werden die erforderlichen Abstellanlagen mit betrachtet und entsprechend hergestellt. Frage 6: Wie wird sichergestellt, dass auch bei weiter steigenden #Fahrgastzahlen und einer hohen Auslastung der Strecken ein reibungsloses Ein- und Aussteigen (auch mit Fahrrädern) unter Einhaltung der #Taktzeiten möglich ist? Antwort zu 6: Im Rahmen der Fahrplanerstellung und der EBWU wurden längere Haltezeiten gegenüber den heute üblichen Zeiten angesetzt, d. h. es wurde bereits „zur sicheren Seite hin“ geplant. Frage 7: Welche Kapazitäten zur #Fahrradmitnahme sind auf der neuen und bestehenden Strecke der Heidekrautbahn geplant? Sind diese aus Sicht des Senats auch für eine weiter steigende Nachfrage ausreichend? Antwort zu 7: Die Kapazitäten zur Fahrradmitnahme wurden bereits mit Wirkung ab der Ausflugssaison 2021 auf der Bestandsstrecke durch den teilweisen Einsatz von längeren Zügen am Wochenende erhöht. Im Rahmen des Vergabeverfahrens Heidekrautbahn für die Verkehre ab Dezember 2024 wird eine weitere Ausweitung der Fahrradmitnahmekapazitäten angestrebt. Die konkrete Zahl der Stellplätze ist noch in Abstimmung. Frage 8: Welche Leit- und Sicherungstechnik wird auf der Heidekrautbahn-Stammstrecke zum Einsatz kommen, und welche Zugfolgezeiten wird sie ermöglichen? 4 Frage 9: Welche #Baumaßnahmen wären notwendig, damit auf der Strecke im Hinblick auf die dringend notwendige Verkehrswende und das erklärte Ziel der Verdopplung des Schienenverkehrs ein 30-Minuten-Takt mit Option auf 15-Minuten-Takt ermöglicht wird? Was würden diese Maßnahmen grob geschätzt kosten? Antwort zu 8 und 9: Die Strecke wird entsprechend der bestehenden Infrastruktur mit Signalen und Punktförmiger #Zugbeeinflussung (PZB) ausgestattet. Die #Zugfolge ergibt sich auf der eingleisigen Strecke im Wesentlichen aus den Abständen der Begegnungsstellen, also zweigleisigen Stellen, an denen Züge aneinander vorbeifahren können und die in der Regel in den Bahnhöfen verortet sind (Kreuzungsbahnhöfe). Diese sind so angeordnet, dass im Zielzustand ein 30-Minuten-Takt erreicht und zusätzlich ein ergänzender Güterzug verkehren kann. Dieser 30-Minuten-Takt wurde aufgrund der Fahrgastprognosen und der Infrastrukturengpässe im Knoten Gesundbrunnen in der EBWU (siehe Antwort zu der Frage 2) als Zielzustand nach Gesundbrunnen angenommen. Die Infrastrukturplanung, etwa die Herstellung potenzieller Kreuzungsbahnhöfe in den Bereichen #Rosenthal, #Schildow oder #Mühlenbeck geht daher von dieser Annahme aus. Ein 15-Minuten-Takt wurde daher nicht weiter untersucht. Hierfür erforderliche Ausbauten können weder benannt noch finanziell abgeschätzt werden. Frage 10: Warum werden diese notwendigen Maßnahmen für dichteren Taktverkehr jetzt nicht umgesetzt, da doch ein späterer Umbau erhebliche verlorene Kosten nach sich ziehen würde? Wird wenigstens jetzt sichergestellt, dass ein späteres Nachrüsten der Strecke für dichteren Takt und Einsatz elektrischer Fahrzeuge (abschnittsweise oder komplett mit Oberleitung) kostengünstig möglich ist? Antwort zu 10: Wie zu der Frage 9 ausgeführt, ist von einem Zielzustand im 30-Minuten-Takt nach Berlin Gesundbrunnen auszugehen. Infrastrukturmaßnahmen für einen dichteren Zugtakt sind nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit folglich nicht zu rechtfertigen. Als Ersatz für die heutigen #Dieselfahrzeuge wird aktuell der Einsatz von #Wasserstofffahrzeugen vorbereitet. Frage 11: Wird beim Bau des neuen Bahnsteigs der Heidekrautbahn in Wilhelmsruh genügend Platz für den späteren zweigleisigen elektrifizierten #Wiederaufbau der #Nordbahn Wilhelmsruh – Hohen Neuendorf gelassen? Antwort zu 11: Der Bahnsteig in Berlin-Wilhelmsruh wird entsprechend der bereits vorliegenden Planfeststellung realisiert. Diese hat die Fläche der Nordbahn in Richtung Hohen Neuendorf berücksichtigt. Die konkreten Anforderungen für den Wiederaufbau der Nordbahn sind auf Grundlage der dann geltenden Rechtsgrundlagen zu prüfen. 5 Frage 12: Welchen Stand haben die Planungen für den Wiederaufbau der Strecke Berlin-Gesundbrunnen – Wilhelmsruh, welche Planungsschritte sollen wann bis zur Wiederinbetriebnahme erfolgen? Wird diese Strecke gleich zweigleisig und mit Oberleitung versehen wieder aufgebaut? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 12: Für den Abschnitt der Nordbahn bis Berlin-Wilhelmsruh ist die Grundlagenermittlung abgeschlossen. Die #Finanzierungsvereinbarung für die Vorplanung ist in Abstimmung. Unter Ansatz üblicher Planungszeiträume ergeben sich folgende, unverbindliche Zielstellungen für die nachstehenden Planungsschritte: Beginn der Planungsphase ab 2021, Beginn der Genehmigungsphase ab 2024, Beginn der Ausführung ab 2027, Inbetriebnahme ab 2030. Entsprechend der Ergebnisse der EBWU soll der Abschnitt Berlin Gesundbrunnen – #Schönholz#zweigleisig und der Abschnitt Schönholz – Wilhelmsruh je nach Fahrplanvariante ein- oder zweigleisig ausgebaut werden. Die Errichtung einer #Oberleitung ist von Berlin Gesundbrunnen bis Schönholz im Zusammenhang mit der Errichtung einer #Abstellanlage für den #Fernverkehr geplant. Im weiteren Verlauf bis Wilhelmsruh soll eine Oberleitung planerisch berücksichtigt werden, so dass eine Nachrüstung bei entsprechendem Bedarf möglich wäre. Durch den angedachten Einsatz von Wasserstofffahrzeugen besteht hierfür aktuell kein Bedarf. Frage 13: Ist es zulässig, dass die für den Einsatz auf der Heidekrautbahn zunächst vorgesehenen Fahrzeuge, die mit #Wasserstoff-Brennstoffzellen betrieben werden, den Berliner #Nord-Süd-Tunnel befahren? Antwort zu 13: Gemäß einer Studie im Raum Leipzig zum Einsatz von Wasserstoffzügen im City-Tunnel Leipzig könnte ein Einsatz von Wasserstoffzügen in Tunneln grundsätzlich möglich sein. Aufgrund der hohen Belastung des Berliner Nord-Süd-Tunnels – insbesondere nach Inbetriebnahme der Dresdener Bahn und des weiteren Ausbaus des Fernverkehrs gemäß Deutschlandtakt – ist ein planmäßiger Einsatz dieser Triebwagen im Nord-Süd-Tunnel aus Kapazitätsgründen allerdings nicht sinnvoll und daher auch nicht vorgesehen. Frage 14: Wie verläuft derzeit die Abstimmung zwischen der #Niederbarnimer Eisenbahn und der Berliner #S-Bahn? Wie plant der Senat, die Taktungen der Heidekrautbahn der (NEB) und der nördlichen S-Bahnlinie in Zukunft besser miteinander zu verschränken und die Kommunikation zwischen beiden Verkehrsunternehmen zu sichern, so dass beispielsweise bei geringfügigen Verspätungen ein zeitnahes Umsteigen zwischen den Verkehrsmitteln dennoch gewährleistet ist? Antwort zu 14: Die Koordinierung der Fahrpläne der jeweiligen Verkehrsunternehmen erfolgt im Rahmen der Bestellung der Jahresfahrpläne durch die Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB GmbH). Dabei müssen auch die jeweiligen Anforderungen des Zugbetriebes mit beachtet werden, die keine beliebigen Zeitlagen ermöglichen. Schon heute werden möglichst gute Anschlüsse in Berlin-Karow angeboten. Künftig soll auch in BerlinWilhelmsruh eine Verknüpfung mit der S-Bahn erfolgen. 6 Operative Abstimmungen im täglichen Verkehr erfolgen direkt zwischen den Leitstellen der NEB und der S-Bahn Berlin. Dabei sind auch die möglichen Folgewirkungen auf die jeweiligen Netze zu berücksichtigen, da die Zugfahrten sowohl auf dem eingleisigen Netz der NEB als auch im eng verflochtenen Netz der Berliner S-Bahn erhebliche Auswirkungen auf andere Zugfahrten haben können. Frage 15: Wie stellt der Senat sicher, dass die NEB in Zukunft auch die #Stammstrecke der Heidekrautbahn zuverlässig in der geplanten Taktung bedienen kann und Zugausfälle, etwa durch Personal- oder Fahrzeugmangel, vermieden werden? Antwort zu 15: Die Verkehrsverträge sehen Regelungen zur Minderung von Zahlungen bei Zugausfällen oder Verspätungen vor, so dass für die jeweils beauftragten Verkehrsunternehmen Anreize zur Sicherstellung eines zuverlässigen und pünktlichen Verkehrs bestehen. Berlin, den 29.07.2021 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Wer baut die neuen #S-Bahnen für Berlin, und wer wird sie betreiben? Das ist eine Frage, die nicht nur viele Fahrgäste in Berlin und Brandenburg betrifft, sondern auch #S-Bahn-Mitarbeiter und die Bürger, die den Betrieb mit ihren Steuern bezahlen werden. Doch bis die Antwort endgültig feststeht, wird nun noch mehr Zeit vergehen als zuletzt geplant. Denn im größten #Vergabeverfahren der Berliner Verkehrsgeschichte ist die Frist zur Angebotsabgabe erneut verschoben worden – bis nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus im September. Außerdem muss sich das zuständige Gremium, die #Vergabekammer Berlin, mit einem #Nachprüfungsantrag auseinandersetzen. Er kommt nach Informationen der Berliner Zeitung vom #Bahnhersteller#Alstom.
Ursprünglich sollte Ende August Annahmeschluss sein. „Auf Bitten von Bewerbern ist die Frist zur Abgabe der indikativen Angebote auf den 28. September 2021 verschoben worden“, sagte Constanze Siedenburg, Sprecherin von Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne). Nach wie vor soll im vierten Quartal des kommenden Jahres feststehen, wer die neuen S-Bahnen für die elf Nord-Süd- und Ost-West-Linien liefert und betreibt. Von 2027 bis 2034 sollen mindestens 1308 Wagen kommen, die Landeseigentum werden.
Interesse aus Hongkong und Frankreich „Es besteht seitens der Bewerber weiterhin reges Interesse und eine intensive Beteiligung am Wettbewerb“, so die Sprecherin. Ein Insider entgegnete jedoch: „Mit regem Interesse meint der Senat bestimmt die laufenden Rückfragen der Bieter zu den Vergabeunterlagen. Es gibt viele Fragen, und viele sind noch unbeantwortet, teilweise seit April. Viele Fragen heißt aber nicht viele Bewerber.“ Es sei absehbar, dass die Zahl der Unternehmen, die nun tatsächlich ein verbindliches Angebot abgeben werden, sehr übersichtlich sein werde – um es höflich zu formulieren. Der jetzige Betreiber, die S-Bahn Berlin GmbH der bundeseigenen Deutschen Bahn, habe gute Chancen, auch künftig alle Züge auf den #Nord-Süd- und #Ost-West-Strecken zu fahren.
Frage 1: Teilt der Senat die Einschätzung, dass die #Stadtbahn (#Ferngleise Charlottenburg – Hauptbahnhof oben – Ostkreuz) und die #Nord-Süd-Verbindung ( #Jungfernheide / #Gesundbrunnen – Hauptbahnhof tief – #Südkreuz) als Herzstück des #Eisenbahnknotens Berlin in Zukunft ein beträchtlich größeres Zugangebot von den Zulaufstrecken aus Brandenburg aufnehmen müssen als die gegenwärtig laufenden und geplanten #Verkehrsverträge beinhalten, damit Berlin seinen Beitrag zum Erfüllen der klima-, umwelt- und verkehrspolitischen Ziele leisten kann? Frage 2: Teilt der Senat die Einschätzung, dass die mit der gegenwärtigen Infrastruktur erreichbare #Leistungsfähigkeit dafür nicht ausreicht und sich die für einige #Zulaufstrecken im Projekt #i2030 geplanten Ausbaumaßnahmen auch auf der Stadtbahn und der Nord-Süd-Verbindung fortsetzen müssen? Antwort zu 1 und 2: Der Senat teilt die Einschätzung, dass mittel- bis langfristig weitere Angebotsmaßnahmen erforderlich sind, um den Anforderungen des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung und seiner Verschärfung durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu genügen und damit die für eine Verlagerung von Fahrten vom motorisierten Individualverkehr auf den öffentlichen Personennahverkehr erforderliche Leistungsfähigkeit und Angebotsqualität zu sichern. 2 Mit den im Rahmen der abgeschlossenen und geplanten Vergabeverfahren vorgesehenen #Mehrleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und den Erweiterungen des Fernverkehrs – z.B. des 30-Minuten-Taktes Berlin – Hamburg – wird die Infrastruktur des Eisenbahnknotens Berlin künftig voraussichtlich derart ausgelastet, dass nach heutigem Kenntnisstand ohne Ausbaumaßnahmen nur noch wenige, punktuelle Angebotsausweitungen umsetzbar sind. Gemeinsam mit dem Land Brandenburg, der Deutschen Bahn und dem VBB hat das Land Berlin daher das Projekt i2030 initiiert. Im Rahmen des Projektes i2030 wird der konkrete #Ausbaubedarf aktuell durch die DB Netz aufbereitet, sodass zeitnah mit den vorbereitenden Untersuchungen und entsprechenden Abstimmungen mit dem Bund zum weiteren Planungsprozess und Finanzierungsmöglichkeiten begonnen werden kann. Frage 3: Stimmt der Senat dem Ziel zu, dass auf der Stadtbahn eine fahrplanmäßige Zugfolgezeit von 4 min (einschließlich Haltezeiten und Pufferzeit) erforderlich ist, um auf der Grundlage des Deutschlandtakt-Fahrplanentwurfs und des Zielkonzepts des Bündnisses Schiene Berlin-Brandenburg (BSBB) je Richtung 15 Fahrplantrassen, die nicht immer, aber bei Bedarf belegt werden, zu konstruieren? Antwort zu 3: Der Senat stimmt dem Ziel zu, die #Leistungsfähigkeit der zentralen Eisenbahnstrecken im Knoten Berlin – darunter die Berliner Stadtbahn – zu erhöhen. Im Rahmen des mittlerweile dritten Gutachterentwurfes des Deutschland-Taktes ist auf der Berliner Stadtbahn ein etwa fünfminütiger Zugfolgeabstand mit elf Systemtrassen pro Stunde vorgesehen. Eine weitere Erhöhung über dieses Maß hinaus wird insbesondere mit Blick auf die langfristige #Angebotsqualität des Regionalverkehrs als erforderlich angesehen. Frage 4: Teilt der Senat die Einschätzung, dass wegen der unterschiedlichen Stationshalte und Haltezeiten Maßnahmen zur Verkürzung der Zugfolgezeiten wie zusätzliche Blockabschnitte, besonders in den Einfahr-, Bahnsteig- und Ausfahrbereichen, gleichzeitige Ein- und Ausfahrten an benachbarten Bahnsteiggleisen, Beseitigung von Durchrutschweg-Ausschlüssen zielführend sind und dass diese im ersten Schritt mit herkömmlicher #Signal- und #Sicherungstechnik (Nachrücksignale und Teilfahrstraßenauflösungen) umgesetzt werden müssen, weil die Umstellung auf #ETCS einen längeren Vorlauf einschließlich Nachrüstung aller planmäßig eingesetzten Triebfahrzeuge erfordert? Antwort zu 4: Der Senat teilt die Einschätzung, dass Maßnahmen zur Kapazitäts- bzw. Leistungsfähigkeitserhöhung zielführend sind. Das European Train Control System (ETCS) bietet den Vorteil, dass die Kapazität schnell erhöht werden kann, da keine Planfeststellungsverfahren und größere Baumaßnahmen notwendig sind. Dem Sachverhalt, dass die Umrüstung der Schienenfahrzeuge längere Zeiten beansprucht, stimmt der Senat nicht zu. Die Schienenfahrzeugindustrie liefert zwischenzeitlich nur noch Fahrzeuge aus, die für ETCS vorbereitet sind. Berlin hat sich zuletzt auf der Konferenz DB Netz/PKP PLK, aber auch in der AG Verkehr der Deutsch-Polnischen Regierungskommission dafür eingesetzt, dass auch die Stadtbahn mit ETCS ausgestattet wird. Neben der Erhöhung der Kapazität hätte es beispielsweise auch den Vorteil, dass polnische Hochgeschwindigkeitszüge (z.B. der ED 3 250, der auch für Wechselstrom ausgerüstet wird) problemlos bis #Grunewald verkehren könnten. Die DB AG teilt ergänzend mit: „Die in der Frage beschriebenen Maßnahmen stellen einen ersten kurz- bis mittelfristigen Schritt zur Erhöhung der Kapazitätswirkung dar. Die alleinige Fokussierung auf ETCS würde den Umsetzungszeitraum der #Kapazitätswirkung weiter nach hinten schieben. Die heute vorhandene #Stellwerkstechnik lässt sich jedoch nicht mehr ohne weiteres erweitern, da der Hersteller die Technik so nicht mehr anbietet. Die ETCS Ausrüstung beinhaltet neben den Elementen an der Eisenbahninfrastruktur ebenfalls die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge. Im Rahmen laufender SPNV-Ausschreibungen wurde die Nachrüstbarkeit mit ETCS auf den zum Einsatz kommenden Fahrzeugen durch die Aufgabenträger gefordert und ist Vergabegegenstand. Die ETCS Ausrüstung im Knoten Berlin ist ein angestrebtes Ziel, welches in Einzelschritten umgesetzt werden muss. Bei der Definition der Reihung der Umsetzungsschritte müssen Aufgabenträger, Verkehrsverbund, DB Netz AG und die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) im engen Austausch stehen. Für die Umrüstung mit ETCS ist es außerdem wichtig, dass angrenzende Streckenabschnitte durch z.B. Blockteilung in der herkömmlichen Signaltechnik die gewonnene Leistungsfähigkeit nicht konterkarieren.“ Frage 5: Wie beurteilt der Senat die Ansätze zur Kapazitätserhöhung, die der von DB Netz aufgestellte Plan zur Erhöhung der #Schienenkapazität (#PEK) für die Nord-Süd-Verbindung bietet? Antwort zu 5: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (#SenUVK) hat gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) und in Abstimmung mit dem Land Brandenburg zum PEK Stellung genommen. Dabei wurde der PEK übereinstimmend als unzureichend bewertet hat. Insbesondere die fahrplanbezogenen Lösungsansätze werden abgelehnt. Aus Sicht der Senatsverwaltung liegt es im Wesen eines PEK, dass die Kapazität in einer Art und Weise erhöht wird, die den verkehrlichen Nutzen erhöht. Hierzu sind Infrastrukturausbauten vorrangig durch den Eigentümer (Deutsche Bahn AG bzw. Bund) notwendig, um die Leistungsfähigkeit auch tatsächlich zu erhöhen. Der Ansatz, ggf. die Aufgabe von Halten zu erzwingen, um die Anzahl der Zugfahren auf einer Strecke zu maximieren, ohne dass dann noch ein verkehrlicher Mehrwert entsteht oder sogar verkehrliche Nachteile erzeugt werden, weil sich die Erschließung – vorrangig im Nahverkehr – verschlechtert, wird vom Senat abgelehnt. Frage 6: Welche eigenen inhaltlichen, zeitlichen und prozessorganisatorischen Vorstellungen hat der Senat, zur Kapazitätserhöhung auf der Stadtbahn und der Nord-Süd-Verbindung tätig zu werden? 4 Antwort zu 6: Dem Senat ist bewusst, dass eine wesentliche Steigerung der Kapazitäten im Schienenverkehr Grundlage für das Erreichen einer klimaschonenden und nachhaltigen Mobilität ist. Der Senat hat in den jeweiligen Gremien gegenüber dem Bund deutlich dargestellt, dass die Themen #Elektrifizierungsoffensive des Bundes und Deutschland-Takt große Auswirkungen auf den Knoten Berlin haben. Die im Rahmen des #Deutschland-Taktes geplante Erweiterung der Infrastruktur auf den auf Berlin zulaufenden Strecken bedingt notwendige Infrastrukturanpassungen auch im Innenstadtbereich Berlins. Betroffen davon sind insbesondere der #Schienengüterverkehr und der Schienenpersonennahverkehr. Der Senat hat daher die dringend erforderliche Fortschreibung des Teils Schiene der #Bundesverkehrswegeplanung und die Berücksichtigung der erweiterten Anforderungen an die Schieneninfrastruktur im Knoten Berlin eingefordert. Das Programm i2030 ist ein gemeinsames Projekt der Länder Berlin und Brandenburg, des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg und der DB Netze. Wie in der Antwort zu Frage 2 dargestellt, werden im Rahmen i2030 die konkreten Ausbaubedarfe auf den benannten Teilnetzen derzeit vertiefend aufbereitet. Erst im Ergebnis dieser Aufbereitung und der hierauf aufbauenden Abstimmungen mit dem Bund als Eigentümer der Bundesschienenwege lassen sich konkrete Aussagen zum Umfang und zum Planungs- und Realisierungsprozess der Maßnahmen zur Leistungsfähigkeitserhöhung des Knotens Berlin treffen. Frage 7: Wird sich der Senat an dem vom BSBB erarbeiteten Gesamtkonzept für die Entwicklung des Eisenbahnknotens Berlin gemeinsam mit dem Land Brandenburg, dem VBB und der DB orientieren, insbesondere am Strangkonzept mit seiner kapazitäts- und qualitätsfördernden Wirkung als wichtige Voraussetzung? Danach sollen die Nahverkehrslinien in drei Hauptsträngen gebündelt werden, die sich aus den vorhandenen Fahrmöglichkeiten in der Nord-Süd-Achse und im Knoten Spandau ergeben und zwischen denen sie möglichst wenig wechseln, um sich nicht gegenseitig zu stören: a) Hamburger Bahn – Nord-Süd-Achse – Potsdamer Stammbahn / Dresdner Bahn b) Gesundbrunnen – Nord-Süd-Achse – Anhalter Bahn c) Lehrter Bahn – Stadtbahn. Ist der Senat bereit, erforderlichenfalls bestehende oder geplante Verkehrsverträge daran anzupassen? Antwort zu 7: Das dargestellte Strangkonzept adressiert den Umstand, dass die Eisenbahninfrastruktur in Berlin nicht an allen Stellen restriktionsfrei befahrbar ist. An mehreren, zentralen Betriebsstellen und Streckenabschnitten im Knoten Berlin werden durch den Verlauf der durchgehenden Hauptgleise die Fahrwege für – ggf. auch konfliktfrei parallel führbare – Zugfahren vorgegeben, die jedoch in beiden Fahrtrichtungen nicht in allen Fällen identisch sind bzw. die derzeit und perspektivisch planerisch vorgesehenen Linienlaufwegen im Fern- und Regionalverkehr entsprechen. Dies betrifft primär: die Einbindung der Anhalter Bahn und der in Bau befindlichen Dresdner Bahn von Süden in den Nord-Süd-Tunnel, die Einbindung aus Richtung Spandau und Gesundbrunnen in den Nord-SüdTunnel sowie 5 die Verknüpfung der Hamburger Bahn und Lehrter Bahn westlich des Bahnhofs Spandau mit dem Nordring und der Stadtbahn östlich des Bahnhofs Spandau. Das Wechseln zwischen den jeweils durchgehenden Hauptgleisen auf eine andere Strecke hat jeweils einen Kapazitätsverlust zur Folge, da bei einem solchen Wechsel auf beiden Gleisen jeweils eine Trasse „verbraucht“ wird und so nicht zwei Züge parallel verkehren können. Ein möglichst geringer Kapazitätsverbrauch ist jedoch nicht der alleinige Aspekt, der bei der SPNV-Angebotsplanung berücksichtigt wird. Der Schwerpunkt liegt auf der Erfüllung der verkehrlichen Anforderungen, die sich beispielsweise auch aus den realen Pendelströmen ergeben. Auch sind infrastrukturelle Restriktionen, die im weiteren Streckennetz außerhalb Berlins bestehen, sowie die Fahrten der Fernverkehrszüge zu beachten. Die eigenwirtschaftlich durch DB Fernverkehr und Dritte durchgeführten Fernverkehre berücksichtigen solche Rahmenbedingungen nur in untergeordnetem Maße. Grundsätzlich verfolgt der Senat das Ziel, dass die Infrastruktur, auch hinsichtlich der Leistungsfähigkeit, an ein Angebot, das sich aus den verkehrlichen Erfordernissen ergibt, angepasst bzw. ausgebaut wird und das Angebot gerade nicht langfristig allein durch die infrastrukturellen Möglichkeiten bzw. Beschränkungen bestimmt wird und dadurch verkehrliche Nachteile hingenommen werden müssen. Der Senat setzt sich daher progressiv für eine Erweiterung der Infrastruktur unter anderem an diesen neuralgischen Punkten ein. Die bereits beauftragte Vorplanung für den i2030- Korridor Berlin-Spandau – Nauen beinhaltet auch eine substanzielle Kapazitätserweiterung des Bahnhofs Spandau. Die Erweiterung der Kreuzungsbauwerke Spandau-West (Höhe Dyrotzer Straße) und Spandau-Ost (Höhe Ruhleben) sowie der Bau zweier zusätzlicher Bahnsteigkanten im Bahnhof Spandau soll es ermöglichen, in beiden Richtungen sowohl von der Hamburger Bahn als auch von der Lehrter Bahn Züge restriktionsfrei und gleichzeitig zu einem anderen Zug auf der jeweils anderen Strecke konfliktfrei in Richtung Jungfernheide bzw. Charlottenburg zu leiten. Zudem setzt sich der Senat dafür ein, dass bei einem Ausbau der Anhalter Bahn auch das Kreuzungsbauwerk Priesterweg dahingehend erweitert wird, dass es möglich wird, in beiden Richtungen sowohl von der Anhalter Bahn als auch von der Dresdner Bahn Züge restriktionsfrei und gleichzeitig zu einem anderen Zug auf der jeweils anderen Strecke in beide der möglichen Tunnelröhren des Nord-Süd-Tunnels zu leiten. Mit diesen Maßnahmen ließe sich eine fast komplette Entkopplung von den genannten Restriktionen erzielen. Das Erfordernis einer Anpassung bestehender Verkehrsverträge ist insofern absehbar nicht erkennbar. Berlin, den 11.07.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Es ist das #Angstprojekt von #Pendlern, #Einzelhändlern und #Anwohnern rund um den wichtigsten #Verkehrsknoten in Prenzlauer Berg: Der Abriss und Neubau der #Straßenbrücke über den Graben der #Ringbahn an der #Schönhauser Allee wird zwangsläufig Sperrungen, Unterbrechungen von #Fernverkehr, #S-Bahn und #Tram, und auch die Kappung einer der wichtigsten #Nord-Süd-Verbindungen für Pkw in #Pankow bedeuteten. Mindestens für Monate, womöglich für Jahre. Doch jetzt steht fest: Der schlimmste anzunehmende Fall bleibt Berlin wohl erspart: Erst wenn die Arbeiten zum Neubau einer #Brückenhälfte enden, soll auf der anderen der Abbruch starten. So beschreibt es Verkehrsstaatssekretär Ingmar #Streese auf Anfrage des CDU-Abgeordneten Stephan Lenz, wie die Berliner Morgenpost exklusiv vorab erfuhr.
„Aus den Ergebnissen des ersten Grobkonzeptes zur #Verkehrsführung während der Bauzeit geht hervor, dass es zu keiner längeren gleichzeitigen Vollsperrung beider Richtungsfahrbahnen der Schönhauser Allee kommen soll. Entsprechend ist die ortsnahe Erschließung sowie die Umfahrungs- und Erschließungsmöglichkeit der umliegenden Kieze nach aktuellem Planungsstand gewährleistet“, sagt Streese zu einem #zeitversetzten Abriss der Brückenteile. Man müsse sich auf „zwei Hauptbauphasen“ einstellen. Vor allem Fuß-, #Radverkehr und Öffentliche Verkehrsmittel wolle man „trotz erheblicher Einschränkungen“ in Gang halten.
Die #ICE-Familie wird in den folgenden Jahren konsequent weiterentwickelt: 1996 wird der ICE 2 und bereits vier Jahre später der #ICE 3 vorgestellt. Während der ICE 1 und der ICE 2 unter Siemens-Beteiligung entwickelt und gebaut wurden, ist der ICE 3 eine komplette Eigenentwicklung von Siemens. Er ist erstmals auch für den grenzüberschreitenden Verkehr in die Niederlande, nach Frankreich und Belgien einsetzbar, da er auf die vier unterschiedlichen Netzspannungen und die verschiedenen #Zugsicherungssysteme ausgelegt ist. Es sind Deutschlands erste Hochgeschwindigkeitszüge für Spitzengeschwindigkeiten von über 300 km/h. Die Antriebskomponenten sind vollständig unter dem Zug verteilt, die Sitzplatzkapazität kann dadurch deutlich erhöht werden.
2016 beginnt mit dem ICE 4 von #Siemens Mobility eine neue Ära im ICE-Verkehr der Deutschen Bahn. Der ICE 4 wird mit seiner flexiblen Zuglänge und dem großen Platzangebot (918 Sitzplätze im 13-Teiler) das neue Rückgrat des Fernverkehrs. Die Züge verfügen über eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 250 km/h (zukünftig bis zu 265 km/h). Es ist der bis heute größte Auftrag in der Geschichte von Siemens Mobility. Aktuell verstärkt alle drei Wochen ein neuer ICE 4 die Fernverkehrsflotte der DB. Bis 2024 wird Siemens Mobility insgesamt 137 #ICE4-Züge an die Deutsche Bahn liefern. Im Juli 2020 beauftragte die Deutsche Bahn Siemens Mobility zusätzlich mit der Lieferung von 30 Hochgeschwindigkeitszügen vom Typ ICE 3 neo (Velaro MS). Technisch basiert der neue Zug auf der bewährten Velaro-Plattform des ICE 3.
Daten & Fakten
Ein ICE* besteht aus rund 5800 Komponenten von 320 Zulieferern, in Summe sind das rund 40.000 Teile, mehr als 320 km Kabel und 18 km Schweißnähte pro Fahrzeug, hinzu kommen mehr als 630 Testdokumente mit über 30.000 Seiten (*am Beispiel eines ICE3, Baureihe 407).
Die Fahrzeuge zeichnen sich durch ihre Langlebigkeit aus, die Nutzungsdauer beträgt in der Regel mehr als 30 Jahre. Der ICE „Gütersloh“ beispielsweise ist ein ICE 1 (Baureihe 401), hat die Triebzugnummer 158 und wurde im Juni 1991 in Betrieb genommen. Seitdem hat er zuverlässig rund 15 Millionen Kilometer abgespult, was in etwa 39-mal der durchschnittlichen Strecke von der Erde zum Mond entspricht (384.000 Kilometer). Die #Recyclingquote der ICE-Züge liegt bei mehr als 95 Prozent, beim ICE 3 sind es beispielsweise 98,1% (Baureihe 407).
Ein Viertel mehr Reisende seit Eröffnung • Herz und Motor des Berliner Schienennetzes • DB startet neue Angebote für Reisende • U5 sorgt für bessere Anbindung • Anschluss City-S-Bahn Ende 2022
Wie die Zeit vergeht! Am 26. Mai 2021 feiert der Berliner #Hauptbahnhof seinen #fünfzehnten Geburtstag. Seit seiner #Eröffnung#2006 – pünktlich zur #Fußballweltmeisterschaft in Deutschland – ist der Hauptbahnhof Herz und Motor des Berliner Schienennetzes. Hier kommen Tourist:innen an, hier fahren die Berliner:innen ab, und das bequem und klimafreundlich auf der Schiene. Anlässlich seines Teenager-Geburtstags zieht die Deutsche Bahn (DB) nun Bilanz.
„Der Berliner Hauptbahnhof hat sein Versprechen der optimalen #Verkehrsanbindung der Hauptstadt gehalten,“ so Cornelia Kadatz, Chefin der Berliner Fernverkehrsbahnhöfe. „Aus allen vier Himmelsrichtungen durchqueren die Züge diesen markanten #Verkehrspalast, der nicht nur optisch hervorsticht, sondern auch das Herzstück der Mobilität in Berlin ist. Millionen Berlinerinnen und Berliner sowie Gäste der Stadt kommen Jahr für Jahr am Hauptbahnhof an. Zunächst war der Hauptbahnhof für viele ein Fremdkörper inmitten von Brachland, heute kann er mit Fug und Recht behaupten: Ich bin einer Berliner. Das ist auch das Verdienst der vielen Mitarbeitenden am Bahnhof, die jeden Tag – besonders während der Corona-Pandemie – dafür sorgen, dass unsere Fahrgäste sicher reisen und sich wohlfühlen.“
Der Erfolg des Hauptbahnhofs spiegelt sich auch in den Zahlen wider: Seit seiner Eröffnung sind die #Reisendenzahlen um rund ein Viertel gestiegen. Waren es 2007 noch 265.000 Reisende und Besucher:innen täglich, waren es Anfang 2020 bereits 330.000 am Tag. Damit zählt der Berliner Hauptbahnhof zu den meist frequentierten Bahnhöfen Deutschlands. Rund 1.300 Züge des Fern- und Nahverkehrs halten pro Tag am Bahnhof.
Neue Services und verbesserte Anbindung
Seit vergangenem Jahr ist der Hauptbahnhof für Reisende und Berliner:innen noch besser erreichbar: Die U-Bahn-Linie #U5 verkehrt nun zwischen Alexanderplatz und Hauptbahnhof und bindet den Berliner Osten noch besser an. Zur Eröffnung des #BER im Oktober 2020 startete auch der neue Flughafen-Express (#FEX) zwischen Berlin Hauptbahnhof und dem Flughafen BER. Mit dem ersten Teilstück der neuen #City-S-Bahn sorgt die DB für eine schnellere Verbindung in den Norden Berlins. Fahrgäste können ab Dezember 2022 die Strecke zwischen den Stationen Gesundbrunnen und Hauptbahnhof nutzen.
Im Berliner Hauptbahnhof bietet die DB ihren Kund:innen neue Services an: 2020 eröffnete die Bahn beispielsweise ihren ersten Coworking-Bereich „everyworks“ in der 10. Etage der Bügelbauten. Auf 1.500 Quadratmeter Bürofläche stehen insgesamt rund 300 Arbeitsplätze zur Verfügung. Die bundesweit erste DB Premium Lounge gibt es seit Mai 2021 im Hauptbahnhof. Zudem erwartet die Reisenden auf drei Etagen ein breites Einkaufsangebot. Insgesamt gibt es rund 80 Mieter für Gastronomie, Zeitschriften und Dienstleistungen. Seit der Eröffnung des Bahnhofs sind die Mietflächen durchgehend vermietet.
Vom Brachland zur „#Europacity“
Der Bau des Berliner Hauptbahnhofs war zugleich Startschuss für die positive städtebauliche Entwicklung des Bahnhofsviertels. Die Standortwahl in unmittelbarer Nachbarschaft zum #Regierungsviertel war lang umstritten: Beim ersten Spatenstich war das Areal des heutigen Hauptbahnhofs Brachland, und auch bei seiner Eröffnung stand der Bahnhof wie ein Monolith in der sandigen Umgebung. Mittlerweile haben sich rund um den Hauptbahnhof diverse Hotels und Bürogebäude angesiedelt, wie zum Beispiel das „Cube Berlin“ auf dem Washingtonplatz, in dem unter anderem Büros der DB untergebracht sind. Auch das 2019 eröffnete #Futurium befindet sich in direkter Nähe zum Bahnhof. Ein neues Wohngebiet erstreckt sich rund um den #Humboldthafen.
Rückblick: Ein neues Verkehrskonzept für die Hauptstadt
Um den vielen Bahnreisenden in der Hauptstadt Anfang der Neunzigerjahre gerecht zu werden, benötigte Berlin ein neues Verkehrskonzept für den Schienenverkehr. Ein neuer Hauptbahnhof als zentraler Knotenpunkt sollte für eine verbesserte Verkehrsanbindung sorgen. Mit der Eröffnung des Berliner Hauptbahnhofs 2006 entstand so erstmals in der Geschichte der Hauptstadt ein Bahnhof für alle #Fernzüge und ein Verbindungsstück zwischen der #Ost-West- und der #Nord-Süd-Achse.
Entworfen wurde der Bahnhof von den Hamburger Architekten von #Gerkan, Marg und Partner. Seine außergewöhnliche Architektur wurde mit diversen Preisen ausgezeichnet, unter anderem mit dem Preis des Deutschen Stahlbaues 2008 und dem Internationalen Architekturpreis des Chicago Athenaeum 2007. Allianz pro Schiene kürte den Berliner Hauptbahnhof zum „Bahnhof des Jahres 2007“.
Berlin. Umweltschützer und Anwohner haben am Sonntag gegen den Bau der sogenannten Tangentialverbindung Ost (#TVO), die als #Nord-Süd-Straße zwischen den Bezirken Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick geplant ist, demonstriert. Durch die neue Straße soll die Bundesstraße #B158 nach Süden verlängert werden. Ziel der geplanten Maßnahme ist auch eine Verkehrsberuhigung der anliegende Ortsteile beider Bezirke.
Etwa 400 Demonstranten fuhren auf Fahrrädern vom S-Bahnhof #Wuhletal zum Waldstück An der Wuhlheide/Spindlersfelder Straße, wo sie sich mit etwa 200 Demonstranten trafen, die mit Plakaten und Trommeln zu Fuß vom S-Bahnhof #Spindlersfeld aus kamen. In dem kleinen Waldstück veranschaulichten die Demonstranten mit Flatterbändern, wie breit die Schneise wäre, die durch den Bau der Straße durch den Wald führen soll und versammelten sich dort.