S-Bahn-Ausschreibung: Darum gibt es erneut eine Verzögerung

26.12.2023

https://www.morgenpost.de/berlin/article240871580/Naechste-Verzoegerung-bei-der-S-Bahn-Ausschreibung-in-Berlin.html

Es ist die größte #Ausschreibung in der Geschichte der Berliner -Bahn. Um was es dabei geht – und warum es bereits #Kritik gab.

Seit August 2020 läuft die größte Ausschreibung in der Geschichte der Berliner S-Bahn, doch der Abschluss des Vergabeverfahrens verzögert sich seither immer wieder. Nun gibt es die nächste #Verschiebung im Zeitplan: „Aufgrund des noch laufenden Beschwerdeverfahrens zur aktuellen S-Bahn-Vergabe wurde die Frist zur #Einreichung der verbindlichen Angebote vom 16. Januar 2024 auf den 1. März 2024 verschoben“, teilte die Sprecherin der Senatsverkehrsverwaltung, Britta Elm, auf Anfrage mit.

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S-Bahn: Rügen unzulässig und unbegründet, Alstom scheitert mit Einspruch im S-Bahn-Vergabeverfahren, aus rbb24

01.11.2022

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2022/11/alstom-einspruch-gescheitert-bahn-vergabeverfahren-s-bahn-ausschreibung.html

Das #Vergabeverfahren für den milliardenschweren Berliner -Bahn-Großauftrag kann wie geplant fortgesetzt werden. Die Berliner #Vergabekammer wies am Montag einen #Nachprüfungsantrag gegen die Ausschreibung ab, wie ein Sprecher der Senatswirtschaftsverwaltung dem rbb mitteilte.

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Mobilität: Ausschreibung des Sonderfahrdienstes (SFD), aus Senat

www.berlin.de

  1. Mit welchem Datum und mit welchem Titel wurde die #Ausschreibung veröffentlicht und welche
    Abgabefrist wurde gesetzt? Kann die Sen IAS formale Fehler hinsichtlich der Standards für europäische
    Ausschreibungen voll umfänglich ausschließen oder gibt es diesbezüglich noch juristische Risiken zu
    befürchten?
    Zu 1.: Die Ausschreibung wurde am 01.04.2021 mit dem Titel „Durchführung der Regie- und Beförderungsleistungen im besonderen #Fahrdienst für Menschen mit Behinderung“
    veröffentlicht. Die Angebotsfrist endete am 10.05.2021, 10 Uhr. Der Zuschlag wurde
    rechtskräftig erteilt. Sollten Bieterinnen und Bieter #Verfahrensmängel vermuten, hätten
    diese vor #Zuschlagserteilung zunächst bei der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber
    und dann bei der #Vergabekammer angezeigt werden müssen. Die Vergabekammer hätte
    dann ein Zuschlagsverbot erteilt. Da dies nicht erfolgt ist, sind nunmehr keine
    vergaberechtlichen Risiken zu befürchten.
  2. Wie erklärt Sen IAS die inhaltlichen Abweichungen zwischen den Ausschreibungen des SFD von 2018
    und 2021?
    Zu 2.: Die inhaltlichen Abweichungen bei der Vergabe der Regie- und
    Beförderungsleistungen im besonderen Fahrdienst resultieren insbesondere aus den im
    vergangenen Vertragszeitraum gewonnenen Erkenntnissen und Erfahrungen bei der
    Umsetzung des besonderen Fahrdienstes durch den bisherigen Betreiber „#WBTeG“.
    Ferner sind auch Anregungen und Forderungen seitens des Fahrgastbeirates im
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    #Sonderfahrdienst und anderer Interessengruppen von Nutzerinnen und Nutzern des
    Fahrdienstes in eine Weiterentwicklung eingeflossen, die in der Leistungsbeschreibung
    ihren Niederschlag fanden.
  3. Welche behindertenpolitische Neuausrichtung bezüglich der Umsetzung des Teilhabegesetztes verfolgt
    Sen IAS mit dem Wechsel des Betreibers und warum wurde dieser nicht vorher parlamentarisch debattiert?
    Bedeutet ein „Mehr“ an Inklusion nicht auch ein „Weniger“ an sozialpolitscher Verantwortung und das
    faktische Ende des SFD zugunsten einer inklusiven Fiktion in den ÖPNV?
    Zu 3.: Rechtsgrundlagen für die Durchführung des Sonderfahrdienstes (SFD) sind § 9
    Absatz 2 des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) sowie die dazu erlassene
    Verordnung. Dem Abgeordnetenhaus liegt mit der Drucksache 18/3817 der Entwurf eines
    Gesetzes zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte
    von Menschen mit Behinderungen im Land Berlin vor. Artikel 1 des Gesetzentwurfes sieht
    im § 12 „Sicherung der Mobilität“ weiterhin einen Sonderfahrdienst vor. Dort heißt es: „Für
    Menschen mit Behinderungen, die aufgrund besonderer Umstände das Angebot des
    öffentlichen Personennahverkehrs für Fahrten zur sozialen Teilhabe nicht nutzen können,
    wird im Sinne von angemessenen Vorkehrungen ein besonderer Fahrdienst
    vorgehalten.“ Insofern kann der Senat kein faktisches Ende des SFD erkennen.
    Gleichwohl spricht sich der Senat dafür aus, den ÖPNV weitestgehend barrierefrei zu
    gestalten, um mehr Menschen mit Behinderungen eine inklusive Nutzung des ÖPNV zu
    ermöglichen.
  4. Ist von der Sen IAS vor der Neuvergabe geprüft worden, dass ein inklusiver Ansatz automatisch zu einer
    Verschiebung der Anspruchsvoraussetzungen der Nutzung des SFD führt, weil in Zukunft nicht nur
    Behinderte, sondern auch andere Fahrgäste mitfahren werden bzw. konzeptionell und wirtschaftlich
    müssen? Wurde bedacht, dass eine Vermischung mit anderen Fahrgästen im Kontext einer On Demand
    Vermittlung steuerliche Auswirkungen haben kann – z. B. hinsichtlich der #Umsatzsteuer?
    Zu 4.: Dem Senat ist nicht bekannt, dass neben den anspruchsberechtigten Nutzenden
    des Sonderfahrdienstes und deren Begleitpersonen andere Personen den
    Sonderfahrdienst nutzen werden.
  5. Inwieweit waren Berechtigte oder Interessensvertretungen von Behinderten in die Vorbereitung des
    strategischen Paradigmenwechsels mit eingebunden. Hat dabei, wenn ja, eine offene Debatte der Chancen
    und Risiken bei einem möglichen Paradigmenwechsel für die Gesamtheit aller dabei zu berücksichtigenden
    Berechtigten stattgefunden?
    Zu 5.: Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Einen strategischen
    #Paradigmenwechsel im engeren Sinne kann der Senat bei der Neuvergabe der Leistung
    nicht erkennen.
    6.Hat der Gewinner der Ausschreibung im Rahmen seiner Bewerbung dargelegt, wie er beabsichtigt die
    ausgeschriebene Beförderungsleistung zu realisieren? Hat die Vergabestelle u. a. voll umfänglich geprüft,
    ob der Bewerber über die erforderlichen Erfahrungen in der Durchführung eines besonderen Fahrdienstes
    für Menschen für Behinderungen verfügt und die ggf. vorgelegten Referenzen durch Einholung
    entsprechender Einkünfte verifiziert? Woran machte die Vergabestelle die besondere Kompetenz des
    Bewerbers für die qualifizierte Behindertenbeförderung im SFD des Landes Berlin fest? Wurde dabei die
    Funktionalität der App des neuen Betreibers auf den besonderen Mobilitätsbedarf der SFD-Berechtigten
    im Vorfeld repräsentativ getestet und wurde dabei ihre Tauglichkeit für den SFD festgestellt?
  6. Hat Sen IAS einen Plan B für den Fall, dass der ausgewählte neue Betreiber – trotz Erteilung des
    Auftrages – nicht in der Lage ist, seinen Auftrag ordnungsgemäß zu erfüllen oder sachgerecht anzutreten?
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    Zu 6. und 7.: Der Senat geht mit seiner Vergabeentscheidung davon aus, dass die #ViaVan
    GmbH die vertraglichen Verpflichtungen vollumfänglich erfüllen wird. Die Bereitstellung
    einer #App war im Übrigen nicht Gegenstand der Leistungsbeschreibung.
  7. Wie viele Berechtigte des SFD verfügen bereits über die App des ausgewählten möglichen Betreibers
    oder wären in der Lage, sie überhaupt zu benutzen? Gab es dazu vorab eine Evaluation? Besteht derzeit
    die Möglichkeit, über die App eine Fahrt mit Treppenhilfe zu bestellen? Können die Nutzer über das oder
    die Bestellportale von ViaVan auftragsrelevante Zusatzangaben machen, z. B. ob sie mit einem Faltrollstuhl
    oder mit einem E-Rollstuhl unterwegs sind? Erfolgt die Auftragsvermittlung entsprechend der
    Bedarfssituation des Fahrgastes vor Ort?
  8. Sind alle Berechtigten, welche die App des Betreibers nicht nutzen wollen oder können in Zukunft vom
    Fahrdienst ausgeschlossen? Gibt es Alternativen zur Nutzung der App bei der Bestellung der Aufträge und
    wenn ja, welche? Verfügt der neue Betreiber ggf. über die erforderlichen Kapazitäten und Programme in
    seiner Zentrale, um Aufträge, die nicht via App bestellt werden, zeitnah und mindestens in der bisherigen
    Zuverlässigkeit an die Fahrdienste zu vermitteln und mit den Nutzern bzw. über das LaGeSo abzurechen
    wie bisher? Wird die Chipkarte zur Erfassung der Fahrten noch eine Rolle spielen oder soll sie durch die
    App ersetzt werden?
    Zu 8. und 9.: Die Buchung der Fahrten wird wie bisher per Telefon, E-Mail, Fax oder
    Internet erfolgen können. Mittelfristig wird dann als zusätzliche Option auch eine App zum
    Einsatz kommen. Hinsichtlich der Abrechnung mit dem Landesamt für Gesundheit und
    Soziales (LAGeSo) und dem Einsatz von Magnetkarten erfolgt derzeit eine Abstimmung
    zwischen der ViaVan GmbH und dem LAGeSo.
  9. Wie kann die Senatorin glauben, die Qualität des SFD wird besser, wenn insgesamt maximal nur 54
    Fahrzeuge bei 12 Stadtbezirken, davon vielleicht 24 doppelt und 30 solo, zur Verfügung stehen? Geht es
    nicht überwiegend um Nutzer, die nicht auf den fahrplangebundenen ÖPNV oder auf PKW bzw. Kleinbusse
    mit anderen Fahrgästen umsteigen können, teilweise sogar auf Treppenhilfe, aber grundsätzlich immer auf
    eine Tür zu Tür Beförderung angewiesen sind und die eben nicht nur grundsätzlich, sondern per
    Verordnung und aufgrund ihres festgestellten Status als SFD-Berechtigte nicht „on-demand-kompatibel“
    sind?
    Zu 10.: Die Anzahl der mindestens zum Einsatz kommenden Fahrzeuge bleibt
    unverändert bei 54. Eine #Tür-zu-Tür-Beförderung wird es weiterhin geben wie auch
    #Treppenhilfe oder andere notwendige #Assistenzleistungen. Die #Leistungsbeschreibung
    für den Sonderfahrdienst enthält weiterhin alle bisher bereits erbrachten
    #Unterstützungsleistungen.
  10. Woher nimmt Sen IAS die Zuversicht, dass es bei der Übergabe auf den neuen Betreiber nicht zu einer
    Lücke in der #Mobilitätsversorgung der #SFD-Berechtigten kommen wird? Die bisher tätigen Betriebe müssen
    ihr Personal zum 30.9. entlassen, Fahrzeuge stilllegen usw. Ist der bisherige Betreiber, der sich in der
    Liquidation befindet, noch im Vollbesitz seiner Kräfte oder kann er nur noch eine kleine Grundversorgung
    anbieten, ausgerechnet jetzt, wo alle nach Rückgang der Inzidenz wieder am öffentlichen Leben
    teilnehmen möchten?
    Zu 11.: Dem Senat liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass es eine Versorgungslücke
    geben wird bzw. der bisherige Betreiber seinen vertraglichen Verpflichtungen bis zum
  11. September 2021 nicht im vollen Umfang nachkommen wird. Zwischen dem bisherigen
    und dem künftigen Betreiber des Sonderfahrdienstes erfolgt derzeit ein intensiver
    Informationsaustausch.
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  12. Worin besteht die konkrete Beratungsleistung der ViaVan zu einer kombinatorischen Nutzung des SFD
    mit dem fahrplangebundenen ÖPNV bzw. mit der von Via Van betriebenen on-demand-Nutzung? Gibt es
    dafür einen empirisch belegten Bedarf? Wann und wo wurde von der ViaVan dargelegt, wie die Beratung
    erfolgt? Handelt es sich dabei um eine Form der App-Nutzung, eine Bandansage oder um eine persönliche
    Beratung?
    Zu 12.: Der Senat verweist hierzu auf § 8 Abs. 2 und 3 der Verordnung über die
    Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes:
    „(2) Der Betreiber berät die Nutzer im Hinblick auf die Nutzung des öffentlichen
    Personennahverkehrs (ÖPNV) als Mobilitätszentrale über die Beförderungsalternativen
    bei der Fahrtwunschannahme. Die Empfehlung einer Beförderungsalternative des ÖPNV
    darf dabei nicht zur Ablehnung von Fahrtwünschen führen. Wenn behindertengerechter
    ÖPNV nutzbar ist, sollte dieser vorrangig genutzt werden.
    (3) Bei der Realisierung der Fahrtwünsche ist jeweils die Verknüpfung mit den
    behindertengerechten Angeboten des ÖPNV zu prüfen.“
    Diese Verpflichtung ist insofern nicht neu und war auch Gegenstand der
    Leistungsbeschreibung. Ihr soll jedoch künftig wieder eine größere Bedeutung
    beigemessen werden. Die Beratung erfolgt dabei auf allen zur Verfügung stehenden
    Kommunikationswegen.
  13. Ist die Sen IAS in der Lage, die besonderen innovativen Leistungen des neuen Betreibers gegenüber
    den Mitbewerbern z.B. in einer Synopse der Leistungsmodule der Bewerber darzustellen und ihre
    Bewertungsmatrix dazu zu erklären?
    Zu 13.: Der Senat sieht hierfür nach Abschluss des Vergabeverfahrens keine
    Veranlassung.
  14. Besteht bei Sen IAS die Absicht, die Verantwortung für den SFD einschließlich der damit verbundenen
    Haushaltmittel (Kapitel und Haushaltstitel) perspektivisch an eine andere Senatsverwaltung abzugeben?
    Wenn ja, mit welcher Begründung.
  15. Kann von Seiten der Sen IAS eine Doppelzuständigkeit mehrerer Verwaltungen für den SFD in Zukunft
    ausgeschlossen werden? Wer wird bei Sen IAS für den SFD zuständig sein. Oder ist geplant, die
    Verantwortung für den SFD vollständig auf das LaGeSo zu übertragen und die Bedeutung der sozialen
    Frage der Mobilität der Schwerbehinderten und ihrer damit verschweißten Teilhabe am Leben in der
    gesellschaftspolitischen Wertigkeit unserer Stadt endgültig in die zweite Reihe zu verschieben?
    Zu 14. und 15.: Zu den in den Fragen geäußerten Mutmaßungen liegen dem Senat aktuell
    keine konkreten Informationen vor. Das schließt jedoch eine künftige
    Aufgabenverlagerung nicht aus.
  16. Sind die von der Senatorin bemerkten Stimmen für die Neuausrichtung des SFD empirisch validiert
    oder beruhen sie mehr auf einer Einschätzung von Stimmen aus dem Umfeld der LFB, des Landesbeirates
    für Behinderte, des Fahrgastbeirates oder bestimmter Organisationen, die dem politischen Lager der
    Senatorin (wie der BBV) nahestehen?
    Zu 16.: Partizipation von Menschen mit Behinderungen ist dem Senat in Umsetzung der
    UN-Behindertenrechtskonvention ein wichtiges Anliegen.
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    Dabei werden insbesondere die bestehenden Strukturen, die eine solche Partizipation
    ermöglichen – wie im konkreten Fall z. B. der Fahrgastbeirat – intensiv genutzt.
    Berlin, den 29. Juli 2021
    In Vertretung
    Daniel T i e t z e

Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

S-Bahn: Streit um S-Bahn-Ausschreibung in Berlin: Wo ist denn hier der Wettbewerb? Konkurrenz soll verhindern, dass sich die S-Bahn-Krise wiederholt., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/streit-um-s-bahn-ausschreibung-alstom-stellt-nachpruefungsantrag-li.172564

Wer baut die neuen -Bahnen für Berlin, und wer wird sie betreiben? Das ist eine Frage, die nicht nur viele Fahrgäste in Berlin und Brandenburg betrifft, sondern auch -Bahn-Mitarbeiter und die Bürger, die den Betrieb mit ihren Steuern bezahlen werden. Doch bis die Antwort endgültig feststeht, wird nun noch mehr Zeit vergehen als zuletzt geplant. Denn im größten #Vergabeverfahren der Berliner Verkehrsgeschichte ist die Frist zur Angebotsabgabe erneut verschoben worden – bis nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus im September. Außerdem muss sich das zuständige Gremium, die #Vergabekammer Berlin, mit einem #Nachprüfungsantrag auseinandersetzen. Er kommt nach Informationen der Berliner Zeitung vom #Bahnhersteller #Alstom.

Ursprünglich sollte Ende August Annahmeschluss sein. „Auf Bitten von Bewerbern ist die Frist zur Abgabe der indikativen Angebote auf den 28. September 2021 verschoben worden“, sagte Constanze Siedenburg, Sprecherin von Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne). Nach wie vor soll im vierten Quartal des kommenden Jahres feststehen, wer die neuen S-Bahnen für die elf Nord-Süd- und Ost-West-Linien liefert und betreibt. Von 2027 bis 2034 sollen mindestens 1308 Wagen kommen, die Landeseigentum werden.

Interesse aus Hongkong und Frankreich
„Es besteht seitens der Bewerber weiterhin reges Interesse und eine intensive Beteiligung am Wettbewerb“, so die Sprecherin. Ein Insider entgegnete jedoch: „Mit regem Interesse meint der Senat bestimmt die laufenden Rückfragen der Bieter zu den Vergabeunterlagen. Es gibt viele Fragen, und viele sind noch unbeantwortet, teilweise seit April. Viele Fragen heißt aber nicht viele Bewerber.“ Es sei absehbar, dass die Zahl der Unternehmen, die nun tatsächlich ein verbindliches Angebot abgeben werden, sehr übersichtlich sein werde – um es höflich zu formulieren. Der jetzige Betreiber, die S-Bahn Berlin GmbH der bundeseigenen Deutschen Bahn, habe gute Chancen, auch künftig alle Züge auf den #Nord-Süd- und #Ost-West-Strecken zu fahren.

Während einer früheren Stufe des Verfahrens hatten auch Verkehrsunternehmen wie die …

Bahnindustrie + BVG: Neue Wagen für die Berliner U-Bahn Kammergericht entscheidet für BVG und gegen Alstom aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/neue-wagen-fuer-die-berliner-u-bahn-kammergericht-entscheidet-fuer-bvg-und-gegen-alstom/25664620.html

Das #Kammergericht wies heute die Klage von #Alstom gegen die #Auftragsvergabe für den Bau neuer -Bahnen zurück. Die #BVG darf jetzt 1500 Wagen bei #Stadler kaufen.

Berlin darf endlich die neuen U-Bahnen bestellen. Das hat das Kammergericht am Freitagnachmittag entschieden. Das Gericht wies die Beschwerde des französischen Konzerns gegen die Bestellung neuer -Bahn-Züge zurück. Es ging um die Rechtmäßigkeit des Milliardenauftrags zum Bau neuer U-Bahnen. 2019 hatte die BVG den Schweizer Hersteller Stadler beauftragt, in seinem Pankower Zweigwerk für drei Milliarden Euro 1500 Wagen zu bauen, also eine komplett neue -Bahn-Flotte.

Der juristische Holzweg
Dagegen hatte Alstom Beschwerde bei der #Vergabekammer eingelegt. In zwei mündlichen Verhandlungen im November und am Freitag hatte das Gericht immer durchblicken lassen, dass es die Klage von Alstom für aussichtslos hält. Einmal sagte die Richterin zur Alstom-Chefjuristin am Freitag wörtlich: „Da sind sie juristisch auf dem Holzweg.“

Das hatte den Konzern nicht davon abgehalten, dass Verfahren immer wieder mit Anträgen zum Beispiel auf Akteneinsicht zu verzögern. Bei der BVG dürften am Freitag um 16 Uhr die Sektkorken …

Bahnindustrie: Entscheidung über U-Bahn-Auftrag erst im März Gericht verschiebt Verhandlung zu Alstom Beschwerde über BVG, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/entscheidung-ueber-u-bahn-auftrag-erst-im-maerz-gericht-verschiebt-verhandlung-zu-alstom-beschwerde-ueber-bvg/25551536.html

Kurzfristig ist die Verhandlung über den #Milliardenauftrag für neue -Bahnen verschoben worden. Damit bleibt unklar, wann die #BVG neue Wagen bekommt.

Dieser Montag wird doch nicht zum entscheidenden Tag für die Berliner -Bahn. Eigentlich sollte Montagvormittag im Kammergericht die zweite Verhandlung über die Rechtmäßigkeit des Milliardenauftrags an #Stadler stattfinden.

Das Pankower Zweigwerk des Schweizer Herstellers sollte für drei Milliarden Euro 1500 Wagen liefern, also eine komplett neue -Bahn-Flotte. Dagegen hatte der französische Konzern #Alstom Beschwerde bei der #Vergabekammer eingelegt. Nun wurde dieser Termin am Freitag kurzfristig verschoben auf den 20. März.

Ein Grund wurde den Beteiligten dem Vernehmen nach nicht genannt. Auch auf der Terminliste des Gerichts im Internet wird kein Grund genannt. Es ist also unklar, ob nur ein Richter krank geworden ist oder ob einer der Beteiligten …

Bahnindustrie: Gerichtsstreit um BVG-Auftrag Lieferung der neuen Berliner U-Bahn-Züge verzögert sich Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wollen Milliarden in neuen U-Bahn-Züge investieren., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/gerichtsstreit-um-bvg-auftrag-lieferung-der-neuen-berliner-u-bahn-zuege-verzoegert-sich/24922808.html

Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) wollen Milliarden in neuen -Bahn-Züge investieren. Die Vergabe wird jetzt aber weiter die Gerichte beschäftigen.

Man sei weiterhin daran gehindert, die für Berlin und die Fahrgäste so wichtigen neuen -Bahnen zu beschaffen, teilte die BVG in einer betont knappen Stellungnahme mit. Zur Erläuterung verbreitete das Unternehmen lediglich den ergänzenden Satz: „Nachdem die #Vergabekammer den #Nachprüfungsantrag eines Bieters zurückgewiesen hatte, hat dieser nun ’sofortige #Beschwerde‘ beim #Kammergericht eingelegt“.

Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen der BVG und dem französischen Schienenfahrzeughersteller #Alstom über den Auftrag zur Lieferung von insgesamt bis zu 1500 U-Bahn-Wagen. Die BVG hatte nach einem Ausschreibungsverfahren den Auftrag an Alstoms Berliner Konkurrenten #Stadler

Bahnindustrie: U-Bahn-Milliardenauftrag: Kammer weist Alstom-Einspruch ab, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article226637251/U-Bahn-Milliardenauftrag-Kammer-weist-Alstom-Einspruch-ab.html

Berlin braucht dringend neue -Bahn-Wagen. Nun kommt Bewegung in die #Auftragsvergabe.

Hoffnung für -Bahnnutzer: Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) können möglicherweise noch im August bis zu 1500 neue U-Bahnwagen bestellen. Der Großauftrag mit einem Gesamtwert von bis zu drei Milliarden Euro war bereits im Mai nach einer europaweiten #Ausschreibung an die Firma #Stadler Pankow, den deutschen Ableger der Schweizer Stadler Rail AG, gegangen. Ein #Rechtsstreit verhindert bislang allerdings den Vollzug des Milliardengeschäfts.

Wie die Berliner Morgenpost erfuhr, hat die #Vergabekammer des Landes Berlin am Dienstag den Einspruch eines unterlegenen Bieters, der französischen Firma #Alstom, abgewiesen. Allerdings hat Alstom noch die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen beim Kammergericht Klage gegen die Entscheidung der Vergabekammer einzulegen. Eine solche Klage hätte aufschiebende Wirkung.

Die Senatswirtschaftsverwaltung bestätigte auf Anfrage lediglich, dass die bei ihr angesiedelte Vergabekammer über den Nachprüfungsauftrag befunden hat. Die Entscheidung werde nun allen Verfahrensbeteiligten mit der Post förmlich zugestellt. Die Rechtsmittelfrist von 14 Tagen beginne, wenn die Verfahrensbeteiligten …

Vergabestreit: Neue U-Bahnen lassen weiter auf sich warten Die Vergabekammer vertagt die Entscheidung über den Einspruch gegen den Milliardenauftrag.

https://www.morgenpost.de/berlin/article226413713/BVG-in-Berlin-Neue-U-Bahnen-lassen-weiter-auf-sich-warten.html

Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) müssen auf die #Erneuerung ihrer veralteten -Bahn-Flotte weiter warten. Der Grund: Das landeseigene Unternehmen kann den #Großauftrag über die Lieferung von bis zu 1500 U-Bahn-Wagen noch immer nicht auslösen.

Die Vergabekammer des Landes Berlin hat nach Informationen der Berliner Morgenpost ihre Entscheidung über den Einspruch eines unterlegenen Bieters verschoben – nunmehr auf Ende Juli. Damit schwinden allerdings immer mehr die Hoffnungen der BVG, noch 2021 die ersten Züge der nächsten U-Bahn-Generation einsetzen zu können. Entsprechende Ankündigungen gab es bereits von Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne).

U-Bahnen für die BVG: Auftragsvergabe sollte schon im Mai erfolgen
Eigentlich wollte die BVG den Auftrag für ihre bislang größte #Fahrzeug-Neubeschaffung in ihrer mehr als 90-jährigen Geschichte (Wert: rund drei Milliarden Euro) schon am 20. Mai vergeben. In einer europaweiten Ausschreibung hatte sich zuvor die #Stadler Pankow GmbH, der deutsche Ableger des Schweizer Herstellers Stadler Rail AG, gegen Konkurrenz aus Deutschland und Frankreich durchgesetzt. Allerdings legte einer der unterlegenen Bieter, die #Alstom Transport Deutschland GmbH, Einspruch gegen die Vergabe ein.

Der #Nachprüfungsauftrag, so die genaue Bezeichnung, liegt nun bei der für öffentliche Aufträge zuständigen #Vergabekammer des Landes Berlin. Zunächst hieß es, die Prüfung werde vier bis sechs Wochen dauern. Das Bundesgesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sieht eine Frist …

U-Bahn: Streit um BVG-Ausschreibung U-Bahn-Vergabe durch Einspruch verzögert aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/streit-um-bvg-ausschreibung-u-bahn-vergabe-durch-einspruch-verzoegert/24360448.html

Der Gewinner der #Ausschreibung für 1500 -Bahn-Wagen darf am Montag nicht gekürt werden. Der unterlegene Hersteller #Alstom hat Einspruch erhoben.

Eigentlich wollte die BVG am heutigen Montag offiziell den Gewinner der Ausschreibung für die neuen U-Bahn-Wagen bekanntgeben. Doch dies wird sich nun um Wochen verzögern. Nach Angaben von BVG-Sprecherin Petra Nelken ging der erwartete #Nachprüfungsantrag von Mitbieter Alstom am Freitagnachmittag bei der #Vergabekammer des Landes Berlin ein. Die Kammer hat sofort die BVG informiert. Die Frist für Einsprüche war am Sonntag um 24 Uhr abgelaufen.

Wie berichtet, gewann der Schweizer Hersteller #Stadler, der in Pankow bereits Züge für die U-Bahn baut, den Großauftrag. Eine offizielle Bestätigung dafür gibt es nicht, da alle Beteiligten einer absoluten Schweigepflicht unterliegen.

In der vergangenen Woche hatte Alstom bereits bei der BVG direkt die Ausschreibung gerügt, ohne dabei allerdings konkrete Punkte zu benennen. Der Gesetzgeber hat bei derartigen Streitigkeiten keine genauen …