Bahnverkehr: Fahrplanänderungen zwischen Berlin und Hannover Schienenerneuerung vom 13. Mai bis 31. August auf 82 Kilometern • Drei Zeiträume mit unterschiedlichen Einschränkungen aus DB

http://www.deutschebahn.com/presse/berlin/de/aktuell/verkehrsmeldungenbaustellen/14137410/Fahrplanaenderung_Berlin_Hannover.html

Für Reisende auf der Relation Berlin – #Hannover ergeben sich in der Zeit vom 13. Mai bis 31. August 2017 in drei Zeiträumen unterschiedliche #Fahrplanänderungen. Neben #Reisezeitverlängerungen von bis zu 30 Minuten entfallen bei IC-Fahrten die Halte in #Spandau und bei ICE-Zügen der Relation Berlin-Göttingen (-Frankfurt) die Halte in #Ostbahnhof. Der Grund dafür ist eine #Erneuerung der #Schienen auf insgesamt 82 Kilometern zwischen Gardelegen und Ribbeck sowie Schönhauser Damm und Nahrstedt. Die nachfolgenden Fahrplanänderungen sind bereits in allen Informations- und Buchungssystemen hinterlegt. Daher bittet die DB alle betroffenen Reisenden, sich vor Fahrtantritt über die tatsächlichen Abfahrts- und Ankunftszeiten zu informieren. Reiseverbindungen mit Echtzeitinformationen sind in der Reiseauskunft auf m.bahn.de, in der DB Navigator-App und bei www.bahn.de/reiseauskunft zu ersehen. Verkehrsmeldungen sind unter bahn.de/aktuell enthalten.

13. bis 30. Mai

Berlin – Hannover: ICE meist rund 15 bis 20 Minuten früher ab Berlin.
Berlin – Stendal (– Hannover): IC meist rund 5 Minuten früher ab Berlin.
Berlin – Göttingen (– Frankfurt): ICE meist rund 5 bis 15 Minuten früher ab Berlin, Entfall Halt Berlin Ostbahnhof.

31. Mai bis 9. Juni

Berlin – Hannover: ICE meist rund 15 bis 30 Minuten früher ab Berlin.
Berlin – Stendal (– Hannover): Weitgehend Entfall der IC-Linie. Dadurch für Stendal nur noch einzelne ICE/IC-Direktverbindungen.
Berlin – Göttingen (– Frankfurt): ICE meist rund 10 bis 30 Minuten früher ab Berlin. In der Gegenrichtung rund eine Stunde später in Berlin an, wegen Umleitung über Magdeburg. Entfall Halt Ostbahnhof in beiden Richtungen.

10. Juni bis 31. August

Berlin – Hannover: ICE meist rund 15 bis 30 Minuten früher ab Berlin.
Berlin – Stendal (–Hannover): IC meist rund 5 Minuten früher ab Berlin. Entfall Halt Spandau.
Berlin – Göttingen (– Frankfurt): ICE meist rund 5 bis 10 Minuten früher ab Berlin.

Fernreisende zum Beispiel von Berlin nach Frankfurt können über Erfurt oder über Hannover fahren. Für Pendler Stendal – Berlin bestehen neben einzelnen Fernzügen auch regelmäßige Verbindungen im Nahverkehr. 

S-Bahn + U-Bahn: ÖPNV Chaos in Reinickendorf beenden – Grundhafte Sanierung der U6 zügig angehen – Taktung der S25 erhöhen, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht,
Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR
sowie die DB AG um Stellungnahme gebeten, die dort in
eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt
wurden. Sie werden nachfolgend wiedergegeben.
Frage 1.a: Wie viele #Sperrungen entlang der #U6 gab es
seit 2010 zwischen Alt-Tegel und dem Bahnhof Friedrichstraße?
Antwort zu 1.a: Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
Seit 2010 gab es zwischen Alt-Tegel und dem Bahnhof
Friedrichstraße acht Sperrungen.
Frage 1.b: Wie lange dauerten diese Sperrungen?
Antwort zu 1.b: Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
Diese acht Sperrungen dauerten über die sechs Jahre
verteilt insgesamt ca. 230 Tage.
Frage 1.c: An wie vielen Tagen erfolgten die Sperrungen
nicht während der Berliner Schulferien?
Antwort zu 1.c: Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
An ca. 90 Tagen erfolgten die Sperrungen nicht während
der Berliner Schulferien.
Frage 1.d : Was waren wie Gründe für die Sperrungen,
was wurde konkret baulich gemacht?
Antwort zu 1.d: Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
Die Gründe für die Sperrungen waren Gleisbauarbeiten
und bauliche Instandsetzungen an den U-Bahnhöfen.
Frage 2.a: In welchem baulichen Zustand befindet sich
aktuell der Streckenabschnitt zwischen Alt-Tegel und
dem Bahnhof Friedrichstraße?
Antwort zu 2.a: Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
Der Streckenabschnitt zwischen Alt-Tegel und dem
Bahnhof Friedrichstraße befindet sich in einem altersgerechten
betriebssicheren Zustand. Die ersten Abschnitte
bis zum Bahnhof Seestraße wurden 1923 in Betrieb genommen,
der weitere Abschnitt bis Alt-Tegel 1956
bzw.1958.
Frage 2.b : Welche baulichen Maßnahmen sind in der
Zukunft bereits geplant und wann werden diese umgesetzt?
Antwort zu 2.b: Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
Es ist geplant, die Tunnelabdichtung in der Müllerstraße
zwischen den Bahnhöfen Leopoldplatz und Seestraße im
Zusammenhang mit den geplanten Straßenbaumaßnahmen
des Bezirks zu erneuern.
Frage 3.a: Wie ist der Zustand des Fahrdamms der U6
zwischen den Bahnhöfen Borsigwerke und KurtSchumacher-Platz?

Antwort zu 3.a: Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
Der Bahndamm zwischen den U-Bahnhöfen KurtSchumacher-Platz
und Borsigwerke weist häufige Setzungsschäden
auf, die durch regelmäßiges Anpassen der
Gleislage korrigiert werden müssen.
Frage 3.b: Wann wird dieser Streckenabschnitt saniert?

Antwort zu 3.b: Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
Die BVG befindet sich zurzeit in der Vergabe der Planungsleistungen
für diese Maßnahme. Diese wird rd. zwei
Jahre in Anspruch nehmen. Die Umsetzung der Maßnahme
erfolgt in den Folgejahren.
Frage 3.c: Mit welchem Zeitraum und welchen Einschränkungen
müssen die Nutzerinnen und Nutzer der U6
in diesem Zeitraum rechnen?
Antwort zu 3.c: Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
Im Rahmen der anstehenden Planungen werden verschiedene
Bauvarianten untersucht. Daher können noch keine
konkreten Sperrzeiträume genannt werden. Es ist jedoch
davon auszugehen, dass abschnittsweise mehrmonatige
Sperrungen erfolgen müssen.
Frage 3.d: Welche alternativen Ausweichmöglichkeiten
sind für die Nutzer des ÖPNV in diesem Zeitraum
geplant?
Antwort zu 3.d: Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
Die Alternativen werden im Zuge der jetzt zu erarbeitenden
baulichen Planungen und den Ergebnissen geplant.
Erst danach können konkrete Aussagen über Umfang und
Zeitdauer getroffen werden. Als Alternativen kommen
Pendelverkehre und Schienenersatzverkehre in Betracht.
Frage 4.a: Wird diese zu erwartende Baumaßnahme
mit der dringenden Sanierung des Tegel-Tunnels entlang
der A111 dahingehend koordiniert, dass nicht parallel
gebaut wird?
Frage 4.b: Gibt es hierzu konkrete Abstimmungsgespräche
zwischen SenVerkehr, BVG und VLB?
Antwort zu 4a und 4b: Mit der grundhaften #Erneuerung
der Bundesautobahn (BAB) #A111 einschließlich der
bau-, betriebs- und verkehrstechnischen Instandsetzung
der Tunnelanlagen in diesem Abschnitt wurde im Mai
2015 vom Land Berlin die Deges (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs-
und -bau GmbH) beauftragt. Die Deges
ist eine 100 %-Tochter der Bundesrepublik Deutschland
und von 12 Bundesländern (auch Berlin). Die Deges hat
ein Projektteam zusammengestellt, erarbeitet derzeit die
Planungsgrundlagen und beginnt mit der Erarbeitung von
Verkehrskonzepten. Ein besonderes Augenmerk wird das
Bauen unter Aufrechterhaltung des Verkehrs sein. Ein
zeitlicher Rahmen der Bauausführung kann derzeit noch
nicht benannt werden.
Im Rahmen der verkehrlichen Konzeption sind Baumaßnahmen
anderer Verkehrsträger zu koordinieren
(Versorgungsunternehmen, BVG usw.).
Frage 5: Ist geplant, dass während dieser Bauphase
auch die noch fehlende Barrierefreiheit an den Bahnhöfen
Borsigwerke, Holzhauser Straße und Kurt-SchumacherPlatz
nachgeholt wird?
Antwort zu 5.: Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
Der -Bahnhof #Kurt-Schumacher-Platz wird in diesem
Jahr #barrierefrei ausgebaut.
Die U-Bahnhöfe #Borsigwerke und #Holzhauser Str.
sollen spätestens in der Gesamtmaßnahme barrierefrei
ausgebaut werden.
Frage 6.a: Werden während dieser Bauphase auch die
Bahnhöfe ertüchtigt?
Antwort zu 6.a: Die BVG teilt hierzu folgendes mit: In
der Bauphase sollen auch die U-Bahnhöfe ertüchtigt werden.
Frage 6.b: Wenn ja, was wird konkret an welchem
Bahnhof entlang der gesperrten Strecke baulich getan?
Antwort zu 6.b: Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
Auf den U-Bahnhöfen sollen u. a. die Bahnsteigdächer
und -platten sowie die Eingangshallen grundhaft erneuert
bzw. saniert werden.
Frage 7.a: Welche konkreten Pläne verfolgt der Senat
für eine Taktverdichtung der S25 zwischen Hennigsdorf
und Bornholmer Straße?
Frage 7.b: Welche Anträge wurden bei der DB/SBahn
Berlin dazu gestellt?
Antwort zu 7.a und 7.b: Eine #Taktverdichtung der #S25 bis nach Tegel auf einen #10-Minutentakt wird angestrebt.
Eine Verdichtung der S 25 von Berlin-Tegel nach
Hennigsdorf ist seitens des Landes Berlin derzeit nicht
vorgesehen. Für die Taktverdichtung nach Tegel muss ein
Ausbau der Infrastruktur zwischen Schönholz und Tegel
erfolgen. Die für den Ausbau erforderliche Planungs- und
Finanzierungsvereinbarung befindet sich in Abstimmung
zwischen Senat und DB AG.
Nach aktuellem Planungsstand werden ab dem Fahrplanwechsel
im Dezember 2017 die Verstärkerleistungen
der S25 bis nach Waidmannslust verlängert und der nördliche
Linienendpunkt der S85 von Waidmannslust nach
Pankow verlegt.
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: Durch das
Land Berlin wird beabsichtigt, den Verkehr der Linie S25
aus Richtung der Berliner Innenstadt bis Berlin-Tegel
vom derzeitigen 20-Minutentakt auf einen 10-Minutentakt
zu verdichten. Der 10-Minutentakt auf der S25 wird derzeit
aus Richtung Süden je nach Tageszeit nur bis Potsdamer
Platz bzw. Berlin-Gesundbrunnen angeboten. Eine
Verlängerung dieser Verstärkerleistungen über BerlinSchönholz
nach Berlin-Waidmannslust ab Fahrplanwechsel
12/2017 befindet sich zurzeit in der Diskussion.
Frage 7.c: Welche Priorität misst der Senat diesem
Projekt bei?
Antwort zu Frage 7.c: Der Ausbau der S 25 von Berlin-Schönholz
bis Berlin-Tegel ist eines der zentralen
Verkehrsprojekte des ÖPNV in Berlin.
Frage 7.d: Welcher Zeithorizont ist für die Realisierung
dieses Projekts zu erwarten?
Antwort zu Frage 7.d: Die DB AG teilt hierzu folgendes
mit: Nach dem aktuellen Planungs- und Abstimmungsstand
erfolgt zunächst bis 12/2023 ein Ausbau der
Strecke Schönholz – Tegel (Hennigsdorf) auf moderne
Signaltechnik. Die vollständige Herstellung der Infrastruktur
für den angestrebten 10-Minutentakt bis BerlinTegel
ist zum Fahrplanwechsel 12/2026 realistisch.
Frage 8: Welche baulichen Veränderungen sind entlang
der S 25 erforderlich, um eine Taktverdichtung zu
ermöglichen?
Antwort zu Frage 8: Die DB AG teilt hierzu folgendes
mit: Infrastrukturelle Voraussetzung für die Taktverdichtung
ist ein zweigleisiger Ausbau der S-Bahnstrecke zwischen
Berlin-Schönholz und Berlin-Tegel. In Bezug auf
die Umsetzung der Ausbaumaßnahme steht das Land
Berlin mit der DB in engem Kontakt. Nach dem aktuellen
Planungs- und Abstimmungsstand erfolgt zunächst bis
12/2023 ein Ausbau der Strecke Schönholz – Tegel (Hennigsdorf)
auf moderne Signaltechnik. Hier erfolgt bei
Beibehaltung der gegenwärtigen Infrastruktur eine Umstellung
auf Elektronische Stellwerke (ESTW), verbunden
mit dem Einbau des neuen Zugbeeinflussungssystems SBahn
Berlin (ZBS) zur Erhöhung des Sicherheitsniveaus.
Die Herstellung der Zweigleisigkeit ist erst im Anschluss
daran möglich. Die vollständige Herstellung der Infrastruktur
für den angestrebten 10-Minutentakt bis BerlinTegel
ist zum Fahrplanwechsel 12/2026 realistisch.
Anforderungen, Planungen oder Wünsche für eine
Taktverdichtung der S25 über Berlin-Tegel hinaus, etwa
bis Hennigsdorf, hat die DB Netz AG bisher von den
Ländern Berlin und Brandenburg nicht erhalten. Wir
gehen daher dort von einer Fortführung des 20-
Minutentaktes aus. Die Umsetzung einer Taktverdichtung
über Tegel hinaus würde voraussichtlich einen weiteren
Infrastrukturausbau erfordern (z. B. Bau eines Kreuzungsbahnhofs
oder eines zweigleisigen Begegnungsabschnitts).
Berlin, den 08. Februar 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Feb. 2017)

Straßenverkehr: Ist der Neubau von zwei Spuren an der A114 ein wesentlicher baulicher Eingriff im Sinne der Bauordnung?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche konkreten Maßnahmen sind mit den
Ersatzneubauten der fünf Brückenbauwerke im Zusammenhang
mit dem #Ausbau der #A114 auf sechs Spuren
verbunden und plant der Senat eine Verbreiterung der
Brückenbauwerke?
Antwort zu 1: Bei dem gegenwärtig in Planung befindlichen
Projekt „#Erneuerung der A 114“ handelt es sich
nicht um eine Ausbau-, sondern um eine #Erhaltungsmaßnahme
mit folgendem Inhalt:
Die Fahrbahnen und deren Entwässerungsanlagen
werden grundhaft erneuert. Die Ausstattung (z.B. Beschilderung,
passive Schutzeinrichtungen, Beleuchtung)
wird den aktuellen Regelwerken entsprechend ersetzt.
Vorhandene Bauwerke (Brücken über – und im Zuge der
Autobahn) werden ertüchtigt (Laakebrücke, Schlossalleebrücke,
Malchower-Weg-Brücke) bzw. ersatzweise neu
errichtet (Pankebrücke, Bahnhofstraßenbrücke, Bucher-
Straßen-Brücke, Hebammensteig, Königsteinbrücke) und
bisher fehlende Standstreifen ergänzt, um den heutigen
Anforderungen hinsichtlich des Standards von Autobahnen,
insbesondere der Verkehrssicherheit gerecht zu werden.
Frage 2: Ist auch an der Bahnhofstraße in Blankenburg
ein Ersatz des Brückenbauwerkes geplant und wenn ja,
zieht der Senat in diesem Zusammenhang eine Ausweitung
in Betracht, um auf der Straße Platz für die fehlenden
Radverkehrsanlagen zu schaffen?
Antwort zu 2: Die Brücke über die Bahnhofstraße
wird ebenfalls ersetzt. Eine Aufweitung ist nicht vorgesehen.
Frage 3: Welche Breite hat der gegenwärtige Fahrbahnquerschnitt
der A 114 pro Richtungsfahrbahn und
welchen Querschnitt wird er nach dem Ausbau haben?
Antwort zu 3: Der gegenwärtige Fahrbahnquerschnitt
der Richtungsfahrbahnen ist durchschnittlich ca. 8,55 m
breit. Die neue Querschnittsbreite wird 9,75 m betragen.
Durch Reduzierung des bestehenden ca. 3 m breiten Mittelstreifens
entsprechend dem aktuellen Regelwerk sowie
eine abschnittweise Änderung der Böschungsneigung
erfolgt insgesamt keine Verbreiterung des bisherigen
Straßenkörpers.
Frage 4: Wie begründet der Senat die Notwendigkeit
der Fällung von 250 Bäumen vor dem seiner Erklärung in
der Drs. 17/18267, das der Ausbau der A 114 innerhalb
der bestehenden Flächen erfolgt?
Antwort zu 4: Die beidseitige, symmetrische Verbreiterung
des Querschnittes findet durch Herstellung einer
steileren Böschungsneigung statt. Der Bewuchs der zum
Straßenkörper gehörenden Böschung muss in Folge dessen
partiell weichen. Sämtliche Eingriffe in Natur und
Landschaft werden entsprechend der aktuellen Gesetzgebung
ausgeglichen bzw. ersetzt.
Frage 5: Wird es Veränderungen an der Pankeböschung
geben und wenn ja, welche?
Antwort zu 5: Im Zusammenhang mit der Erneuerungsmaßnahme
der A 114 wird es neben der Einstellung
einer größeren Neigung keine Veränderungen an der
westlichen, zur Panke ausgerichteten Böschung des
Dammes der A 114 geben. In die Böschungen des Gewässers
erfolgen keine Eingriffe.
Frage 6: Stellt der Neubau von zwei Spuren an der A
114 einen wesentlichen baulichen Eingriff im Sinne der
Bauordnung dar, wenn nein, bitte begründen?
Antwort zu 6: Es erfolgt kein Neubau von zwei Spuren,
sondern die Einrichtung von 2 Standstreifen.
Für Maßnahmen an Verkehrsanlagen ist nicht die jeweilige
(Landes-)Bauordnung- sondern die Fachplanungsgesetzgebung,
hier das Bundesfernstraßengesetz,
einschlägig.
Da es sich bei der Baumaßnahme um einen erheblichen
baulichen Eingriff handelt, werden zur Beurteilung
eines Genehmigungstatbestandes gemäß des oben genannten
Gesetzes aktuell die entsprechenden Untersuchungen
durchgeführt bzw. Unterlagen erstellt. Aus heutiger
Sicht erwartet der Vorhabenträger eine Absehensentscheidung,
also einen Verzicht auf ein Baurecht begründendes
Verfahren durch die Planfeststellungsbehörde
Frage 7: Ist es üblich, dass Lkw 40-50 cm über die
Oberkante von Autobahnlärmschutzwänden hinausragen
und falls nicht, was ist falsch gelaufen bei der Errichtung
der Lärmschutzwand an der A 114 im Bereich der
Flaischlenstraße 58-63?
Antwort zu 7: Gemäß aktuell gültiger Vorschrift
(Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – RLS 90) ist
der für die Berechnung des Emissionspegels maßgebende
Emissionsort (Schallquelle) in 0,5 m Höhe über der Mitte
der Straße oder des Fahrstreifens anzunehmen. Das Überragen
einer Wand durch bis zu vier Meter hohe Lkw ist
kein Kriterium bei der Bemessung der emissionstechnisch
notwendigen Wandhöhe.
Frage 8: Bietet die Lärmschutzwand ausreichenden
Lärmschutz, wenn künftig in den bestehenden Baulücken
weitere Wohngebäude in zweieinhalbgeschossiger Bauweise
errichtet werden?
Antwort zu 8: Die Verdichtung der Bebauungssituation
hat keinen Einfluss auf die Wirkung der vorhandenen
Lärmschutzwand.
Frage 9: Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass
eine Autobahn, entlang von Kleingärten, Wohngebieten
und Naherholungsgebieten, die ganz überwiegend nicht
mit Lärmschutz ausgestattet ist, weder zeitgerecht noch
zumutbar ist?
Antwort zu 9: Der Baulastträger der Autobahnen ist
die Bundesrepublik Deutschland. Die Regularien des
Lärmschutzes sind vorliegend wie folgt zu bewerten:
Ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmschutz (Lärmvorsorge)
besteht nicht, da die Anspruchsvoraussetzungen in
Folge der geplanten Erneuerungsmaßnahmen an der A
114 nicht gegeben sind. Die abschließende Beurteilung,
ob Randbedingungen für eine Lärmsanierung vorliegen,
steht noch aus. Bei der Lärmsanierung handelt es sich um
eine freiwillige Leistung des Bundes, welche dem Abwägungsgebot
der Verhältnismäßigkeit und den finanziellen
Möglichkeiten des jeweiligen Haushaltes unterliegen.
Frage 10: Auf welchen Autobahnabschnitten im Land
Berlin fehlen ebenfalls Lärmschutzwände?
Antwort zu 10: Die Möglichkeit der Errichtung von
Lärmschutzwänden auf den in Berlin verlaufenden Autobahnen
im Rahmen von Lärmsanierungsmaßnahmen wird
gegenwärtig geprüft.
Frage 11: Wie bewertet der Senat die Auffassung, das
aktive Lärmschutzmaßnahmen und die Aufnahme dieser
Streckenabschnitte mit konkreten Zielvorgaben (als
Lärmwerte) in den Lärmaktionsplan Vorrang vor dem
Bau neuer Autobahnabschnitte haben müssen?
Antwort zu 11: Der Baulastträger der Autobahn ist die
Bundesrepublik Deutschland. Lärmsanierungsmaßnahmen
erfolgen nach geltender Rechtslage auf freiwilliger
Basis (siehe Frage 9). Der Deutsche Bundestag befindet
im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz (Fernstraßenausbaugesetz)
über den Bau neuer Autobahnen.
Frage 12: Wie hoch ist derzeit die Lärmbelastung in
den benachbarten Grundstücken mit Wohnbebauung
hinter der Lärmschutzwand entlang der Burgwallstraße
und der Flaischlenstraße, in der benachbarten Wohnbebauung
ohne Lärmschutzwand in der Ferdinand-Buisson-
Straße und in den Kleingartenanlagen in den Bereichen
Am Brendegraben, Straße 73 und Rotsperlingsweg?
Antwort zu 12: Im Rahmen der Planung der Erneuerungsmaßnahme
wurden entsprechende Gutachten gefertigt,
welche u.a. auch mittels einzelner Immissionspunkte
in den genannten Straßen die aktuelle sowie die zukünftige
Lärmbelastung darstellen. Die umfangreichen Daten
werden im Zusammenhang mit der Veröffentlichung
dieser Gutachten nach abschließender Bewertung durch
den Vorhabenträger zeitnah auf der Internetseite
www.berlin.de/erneuerung-a114 zur Verfügung stehen.
Berlin, den 09. Juni 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juni 2016)

Bahnhöfe + barrierefrei: Austausch der Aufzüge zu den S-Bahnsteigen am Bahnhof Gesundbrunnen Erneuerung und Austausch der Aufzüge am Bahnhof Berlin Gesundbrunnen in der Zeit vom 4. April bis voraussichtlich 3. Juni, aus DB

http://www.deutschebahn.com/presse/berlin/de/aktuell/verkehrsmeldungenbaustellen/11062420/Aufzugtausch_S-Bahnsteige_Berlin_Gesundbrunnen.html?start=0&itemsPerPage=10

Wegen der #Erneuerung und des Austauschs der #Aufzüge zu den beiden S-Bahnsteigen am Bahnhof Berlin #Gesundbrunnen in der Zeit vom 4. April bis 3. Juni ist der Zugang zu den Bahnsteigen der S-Bahn durch #mobilitätseingeschränkte Fahrgäste leider nicht möglich.

Alternativ ist der Bahnhof Gesundbrunnen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste über die U8 zu erreichen.

Die Ringbahnlinie S 41 und S 42 ist mit der Buslinie 247 über Nettelbeckplatz/S-Bahnhof Wedding erreichbar.

Der S-Bahnhof Nordbahnhof ist ebenfalls mit den Bussen der Linie 247 zu erreichen.

Als Alternative für die Nord-Süd-Verbindung mit der S-Bahn (Linien S 1, S 2, S 25), besteht ab Gesundbrunnen Anschluss an die Regionalbahnlinien RE 3 und RE 5 mit Halten in Berlin Hauptbahnhof, Potsdamer Platz und Südkreuz.

Es wird empfohlen, sich rechtzeitig zu informieren und gegebenenfalls eine alternative Verbindung zu nutzen und mehr Reisezeit einzuplanen.

Weitere Informationen erhalten Reisende im Internet unter www.bahn.de/bauarbeiten, beim Kundendialog DB Regio Nordost unter: Telefon (0331) 235 6881/6882. 

Straßenverkehr: Pankow-Zubringer A 114 wird grundhaft erneuert – Infoabend am 17.03.2016, aus Senat

www.berlin.de

Eine Informationsveranstaltung zur geplanten #Erneuerung der #Bundesautobahn #BAB #114 in Pankow, findet am Donnerstag, dem 17. März 2016 um 18 Uhr im Max Delbrück Communication Center auf dem Campus Berlin-Buch, Robert-Rössle-Str. 10, 13125 Berlin, statt. Thema sind der Stand der Planung, Ablauf und Kosten der Erneuerung incl. Umwelt, Lärmschutz, Verkehrsführung zur Bauzeit und Baulogistik. Zudem soll erörtert werden, welche Einschränkungen auf Nutzer und Anwohner zukommen sowie Raum für Fragen und Anregungen zur Verfügung stehen. Die A 114 durchquert auf einer Gesamtlänge von circa acht Kilometern den Bezirk Pankow in Nord-Süd-Richtung und verbindet das Stadtzentrum von Berlin mit der Bundesautobahn A 10 (Berliner Ring). Sie ist eine stark genutzte, zentrale Verbindung, die mittlerweile weder den technischen noch den verkehrlichen Anforderungen genügt. Eine grundlegende Erneuerung ist deshalb dringend notwendig. Ab dem Jahr 2017 sind umfangreiche Sanierungsmaßnahmen geplant, die die Verkehrssicherheit gewährleisten und den Komfort sowohl für die Nutzer als auch die Anwohnerinnen und Anwohner erhöhen sollen. Die A 114 wird zur “Stadtautobahn”.
Weitere Informationen unter www.berlin.de/erneuerung-a114 .

Rückfragen: Pressestelle, Telefon: (030) 90295-2306

barrierefrei + Bahnhöfe: Erneuerung und Austausch der Aufzüge am Bahnhof Fürstenwalde (Spree) in der Zeit vom 10. Februar bis voraussichtlich 15. April Zugang zum Bahnsteig durch mobilitätseingeschränkte Fahrgäste nicht oder nur bedingt möglich, aus DB

http://www.deutschebahn.com/presse/berlin/de/aktuell/verkehrsmeldungenbaustellen/10749174/Erneuerung_und_Austausch_der_Aufzuege_am_Bahnhof_Fuerstenwalde.html

Wegen der #Erneuerung und des #Austauschs der #Aufzüge am Bahnhof #Fürstenwalde (Spree) in der Zeit vom 10. Februar bis voraussichtlich 15. April ist der Zugang zum Bahnsteig durch #mobilitätseingeschränkte Fahrgäste nicht oder nur bedingt möglich.

Ab 10. Februar werden zunächst parallel der Personenaufzug am P+R Nord und der Personenaufzug zum Bahnsteig Gleis 2/3 erneuert. Im Anschluss erfolgt die Erneuerung des Aufzuges zum Gleis 1.

Reisende mit eingeschränkter Mobilität werden gebeten auf die Nachbarbahnhöfe Hangelsberg und Berkenbrück auszuweichen. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig zu informieren und gegebenenfalls eine alternative Verbindung zu nutzen.

Weitere Informationen erhalten Reisende im Internet unter www.bahn.de/bauarbeiten, beim Kundendialog DB Regio Nordost unter: Telefon (0331) 235 6881/6882.

U-Bahn + Bahnhöfe: Neue Gleise für die U6, Grundinstandsetzung des U-Bahnhofs Afrikanische Straße, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=180&download=1902

#Erneuerung der Infrastruktur auf der #U6: Von Sonntag, den 7. Februar bis Freitag, den 22. April 2016 tauscht die BVG zwischen den U-Bahnhöfen #Kurt-Schumacher-Platz und #Wedding Gleise aus. Gleichzeitig finden auf dem -Bahnhof #Afrikanische Straße #Grundinstandsetzungsarbeiten statt.
Damit die Einschränkungen für die Fahrgäste möglichst gering ausfallen, fin-det der Großteil der Arbeiten #nachts und außerhalb des Wochenendes statt. In den Nächten Sonntag/Montag bis Donnerstag/Freitag wird der U-Bahnverkehr der U6 jeweils zwischen ca. 22 und 3:30 Uhr unterbrochen. Ausgenommen sind die Nächte auf Karfreitag bzw. Ostermontag.
Auf dem Abschnitt zwischen U Kurt-Schumacher-Platz und S+U Wedding wird während der Unterbrechungen ein #Ersatzverkehr mit Bussen angeboten. Auf den restlichen Teilstrecken der U6 fahren die Züge wie gewohnt.
Der U-Bahnhof Kurt-Schumacher-Platz ist noch nicht barrierefrei ausgebaut. Barrierefreie Umfahrungsmöglichkeiten können auf der BVG-Website (www.BVG.de/barrierefreie-Verbindung) oder beim BVG-Call-Center (030-19449) erfragt werden.

Bahnhöfe: Bf. Ostkreuz, Jetzt dürfen Bäume gefällt werden, aus Punkt 3

http://87.79.14.240/p3/punkt3.nsf

#Ostkreuz: Der offizielle Termin zum Beginn des #Bahnhofumbaus wird noch erwartet

Am S-Bahnhof Ostkreuz haben die ersten #bauvorbereitenden Maßnahmen für den Umbau und die #Erneuerung der Station begonnen. Zunächst werden Bäume gefällt, die bei späteren Arbeiten im Wege stehen würden. Das muss bis 28. Februar geschehen sein, bevor die neue #Vegetationsperiode beginnt.

„Bahnhöfe: Bf. Ostkreuz, Jetzt dürfen Bäume gefällt werden, aus Punkt 3“ weiterlesen

S-Bahn: Im Süden eröffnet – im Norden gekappt Ab 24. Februar 2005 wird die S 26 von Teltow Stadt kommend schon am Potsdamer Platz enden …, aus Signal

https://signalarchiv.de/Meldungen/10002665

Ab 24. Februar 2005 wird die #S26 von #Teltow Stadt kommend schon am #Potsdamer Platz enden und die #S25 fährt von #Nordbahnhof nach #Hennigsdorf. Da die DB immer noch mit der #Sanierung des #Nordsüd-S-Bahntunnels beschäftigt ist (derzeit #Erneuerung der #Signaltechnik) kann zwischen Potsdamer Platz und Nordbahnhof nur im 5-Minuten-Takt gefahren werden (S 1 und S 2). Dieser #Betriebszustand wird bis Ende Juni 2005 andauern. Im Nachtverkehr und an Wochenenden sind weitere Einschränkungen zu erwarten.

„S-Bahn: Im Süden eröffnet – im Norden gekappt Ab 24. Februar 2005 wird die S 26 von Teltow Stadt kommend schon am Potsdamer Platz enden …, aus Signal“ weiterlesen

S-Bahn: Bauarbeiten auf der U5, Keine U-Bahnen zwischen Tierpark und Frankfurter Allee – S-Bahn unterstützt, aus Punkt 3

http://87.79.14.240/p3/punkt3.nsf

Wegen grundlegender #Erneuerung der Streckenanlagen sperrt die #BVG ihre Linie #U5 komplett zwischen den beiden U-Bahnhöfen #Frankfurter Allee und #Tierpark durchgehend vom 27. Juni bis zum 1. Oktober 2004.

„S-Bahn: Bauarbeiten auf der U5, Keine U-Bahnen zwischen Tierpark und Frankfurter Allee – S-Bahn unterstützt, aus Punkt 3“ weiterlesen