Stationen: Begrünung von Wartehallen, aus Senat

07.08.2023

Frage 1:
Welches Ergebnis brachte das #Interessenbekundungsverfahren der BVG für die #Erneuerung der #Wartehalleninfrastruktur?
Antwort zu 1:
Nach Auskunft der BVG können die gestellten Anforderungen der BVG (modulare Bauweise, ökologische Anforderungen etc.) vollumfänglich durch die Interessenbekundenden umgesetzt werden. Die Ergebnisse fließen in die #Ausschreibung für den Bau und die #Errichtung der neuen
Wartehallen ein.

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Schiffsverkehr: Stillstand beenden, Neustart ermöglichen – Wie geht es weiter beim gescheiterten Projekt des Museumshafens Treptow?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welchen aktuellen Sachstand gibt es seitens des Senats zur Umsetzung des Projekts „#Museumshafen
#Treptow“ seit der letzten Information an das Abgeordnetenhaus vom März 2019? Sind seitdem weitere
Aktivitäten zu verzeichnen gewesen und wenn ja, welche? (Bitte um genaue Auflistung)
Frage 6:
Welche Bemühungen des Erstplatzierten im #Interessenbekundungsverfahren zur Realisierung des Projekts
Museumshafen Treptow sind dem Senat bekannt, eine Finanzierung sicherzustellen?
Antwort zu 1 und 6:
Der Bezirk Treptow-Köpenick hat mitgeteilt, dass dort am 19.06.2019 ein Termin mit dem
Ziel stattgefunden hat, zu klären, inwieweit eine Projektrealisierung in Kooperation der BIM
mit der Stiftung stattfinden kann.
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Nach Aussage der BIM wurde der Stand des Projekts Museumshafen im August 2019 dort
vorgestellt. Diese regte gegenüber der Stiftung Museumshafen an, eine Zusammenarbeit
mit der Senatsverwaltung für Kultur und Europa sowie auch der Stiftung Berliner Mauer im
Hinblick darauf zu prüfen, ob sich daraus ein Antragsteller für die in Aussicht gestellte
GRW-Förderung ergeben könnte.
Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa konnte die Übernahme der
#Bedarfsträgerschaft aufgrund dort fehlender Ressourcen nicht übernehmen.
Weitere Informationen zum aktuellen Verfahrensstand liegen dem Senat nicht vor, diese
können nur unmittelbar über das WSA angefragt werden.
Frage 2:
Inwieweit ist der durch interne Streitigkeiten sichtbar gelähmte Historische Hafen Berlin überhaupt noch in
der Lage, ein Projekt dieser Dimension zu stemmen?
Antwort zu 2:
Dies kann seitens des Senats nicht beurteilt werden.
Frage 3:
Ist es zutreffend, dass sich dessen Kooperationspartner, die Agromex GmbH & Co, KG, mittlerweile aus dem
Projekt zurückgezogen hat?
Antwort zu 3:
Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor.
Frage 4:
Ist der Senat noch immer der Auffassung, dass für die Umsetzung des Projekts allein das Wasser- und
Schifffahrtsamt des Bundes zuständig wäre, da es sich bei der in Rede stehenden Fläche für das Projekt um
eine Bundeswasserstraße handelt?
Antwort zu 4:
Ja. Die Verfügungsgewalt über die Spree als Bundeswasserstraße liegt ausschließlich
beim WSA des Bundes. Dieses ist folgerichtig Herr des Verfahrens im Hinblick auf die
weiteren mit dem im Jahr 2012 durchgeführten Interessenbekundungsverfahren in
Verbindung stehenden Schritte.
Frage 5:
Gab es jemals einen Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung des Vorhabens, die nach dem Berliner
Wassergesetz zwingend durchzuführen wäre? Wurden zudem strom- und schifffahrts-polizeiliche
Genehmigungen der Bundeswassserstraßenverwaltung – hier vertreten durch das WSA Berlin – eingeholt
und wenn ja, durch wen? Wie ist hier ggf. der aktuelle Bearbeitungsstand?
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Antwort zu 5:
Nein, es gab bisher keinen Antrag auf eine wasserrechtliche Genehmigung nach § 62
Berliner Wassergesetz für das Vorhaben. In 2015 wurden nur Vorabzüge von
Genehmigungsunterlagen von der Stiftung Museumshafen Berlin sowohl an die damalige
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als auch an das Wasserstraßen- und
Schifffahrtsamt Berlin zur ersten Prüfung eingereicht. In der Senatsverwaltung wurden die
Unterlagen im Hinblick auf die Vorbereitung von prüffähigen Antragsunterlagen der
Stiftung mündlich erläutert. Vom WSA Berlin erhielt die Stiftung eine schriftliche Antwort.
Frage 7:
Ist es zutreffend, dass – obwohl bei der Projektauswahl keine öffentliche Finanzierung in Aussicht gestellt
wurde – dennoch vom Senat GRW-Fördermittel in Höhe von 4,2 Millionen Euro in Aussicht gestellt worden
sind? Wenn ja, wann genau, durch wen und auf welcher Grundlage?
Antwort zu 7:
Die Vorhabensplanungen des im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens 2012
vorgestellten Projekts wurden bis 2017 den Förderbedingungen der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
angepasst. Mit Senatsbeschluss vom 26.09.2017 wurde für das Projekt unter der
Voraussetzung der Erfüllung der GRW-Förderbedingungen Fördermittel in Aussicht
gestellt.
Frage 8:
An welche Bedingungen ist deren Ausreichung geknüpft?
Antwort zu 8:
Die Zusage und Ausreichung von GRW-Fördermitteln wurde an die Voraussetzungen und
Bedingungen für die Förderung touristischer Infrastrukturprojekte geknüpft.
Frage 9:
Ist es zutreffend, dass die Ausreichung der Fördermittel an eine öffentliche Bauherrenschaft geknüpft ist, da
nur kommunale Träger antragsberechtigt sind?
Antwort zu 9:
Es ist zutreffend, dass für touristische Infrastrukturprojekte in Berlin nur öffentliche Träger
antragsberechtigt sind. Da kein kommunaler Träger als GRW-Antragsteller und Träger des
geplanten Hafenmuseums gefunden werden konnte, ist die Finanzierung und Realisierung
des Vorhabens im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ ausgeschlossen.
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Frage 10:
Ist angesichts der Tatsache, dass das einzig in Frage kommende Bezirksamt Treptow-Köpenick aus
vielfältigen und nachvollziehbaren Gründen die Übernahme der Bauherrenschaft abgelehnt hat, nicht ein
Scheitern dieser Option festzustellen und alternativ eine Umsetzung des Projekts Museumshafen mit dem
Zweitplatzierten anzustreben, der mit Kooperationspartnern Interesse an der Realisierung hat und dabei
auch ganz auf öffentliche Mittel verzichten würde, was sicher im Interesse der Steuerzahler wäre?
Antwort zu 10:
Eine Entscheidung hierzu kann einzig das WSA Berlin treffen, welches das
Interessenbekundungsverfahren durchgeführt hat.
Frage 11:
Welche weiteren Schritte sind aus Sicht des Senats notwendig, um hier endlich zu tragfähigen
Entscheidungen hinsichtlich der Umsetzung des Projekts zu kommen und eine weitere Blockade zu
vermeiden?
Antwort zu 11:
Der Senat kann weitere Verfahrensschritte zur Umsetzung des Vorhabens erst einleiten,
wenn entsprechende prüffähige Antragsunterlagen des vom WSA ausgewählten
zukünftigen Betreibers für den Museumshafen Treptow vorgelegt werden.
Berlin, den 23.07.2020
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Aktueller Planungsstand beim Museumshafen Treptow

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Umsetzung des Vorhabens #Museumshafen #Treptow, von dem öffentlich
schon länger nichts mehr vernehmbar ist?
Antwort zu 1:
Das Vorhaben ruht derzeit. Der Senat hatte u.a. mit der Antwort zur Schriftlichen Anfrage
Nr. 18/15340 vom 15. Juni 2018 zur Weiterentwicklung des Projektes Stellung genommen.
Frage 2:
Welches konkrete Ziel soll mit dem Projekt verfolgt werden? Wie ist es entstanden? Wer hat den jetzigen
Träger ausgewählt und mit welcher Begründung?
Antwort zu 2:
Ziel des Projektes ist es, einen Museumshafen mit regionalem Museum im Bereich des
ehemaligen #Zollsteges zu errichten. 2012 hat das #Wasserstraßen- und #Schifffahrtsamt
Berlin beabsichtigt, durch ein #Interessenbekundungsverfahren den Zoll- und Grenzsteg am
Osthafen zu privatisieren und für das umliegende Wasserareal ein Nutzungsvertrag zu
vergeben. Wichtige Bewertungskriterien waren unter anderem die #denkmalgerechte Einbeziehung
des Zoll- und #Grenzsteges in die Konzeption, die Genehmigungsfähigkeit unter
Beachtung der gesetzlichen Vorschriften sowie das Umsetzungskonzept mit integrierter
Zeitplanung. Das Verfahren wurde abgeschlossen. Der Historische Hafen Berlin in Koope2
ration mit Agromex GmbH & Co.KG (jetzt Stiftung Museumshafen Berlin) wurde ausgewählt,
weil die Geschichte Berlins aufgegriffen wurde und eine Verbindung zwischen den
historischen Schiffen und dem Motto “Berlin wurde aus dem Kahn erbaut“ geschaffen wurde.
Die Zuständigkeit des Bundes für das genannte Verfahren ergibt sich aus der Tatsache,
dass die Spree Bundeswasserstraße ist. Weitere Anfragen hierzu müssten direkt an
den Bund – an das WSA bzw. an das Bundesverkehrsministerium – gerichtet werden.
Frage 3:
Wie soll der denkmalgeschützte Grenzsteg in das Vorhaben integriert und der historische Zollhafen dokumentiert
werden?
Antwort zu 3:
Der Osthafensteg wurde als „Zeitzeuge“ der deutsch-deutschen Teilungsgeschichte integriert,
indem er eine Ausstellungsplattform und einen Anleger für die Fahrgastschifffahrt
erhalten soll. Es war nicht beabsichtigt, den Grenzsteg mit in das Förder-Projekt einzubeziehen.
Hinsichtlich des Umgangs mit dem Zollsteg muss es eine vertragliche Regelung
mit dem WSA geben. Die Dokumentation hinsichtlich des historischen Zollsteges könnte
im geplanten Museum erfolgen bzw. dort dokumentiert werden.
Frage 4:
Welche Ämter und Behörden sind genehmigungsrechtlich in die Pläne für den Museumshafen Treptow involviert?
Antwort zu 4:
Für das Bauvorhaben (Anlage auf einem Gewässer) ist ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren
nach Berliner Wassergesetz durchzuführen. Da sich das Vorhaben auf
einer Bundeswasserstraße befindet, ist auch eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung
der Bundeswasserstraßenverwaltung, hier des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes
Berlin, erforderlich.
Frage 5:
Wer ist für die Umsetzung des Vorhabens verantwortlich und somit Antragsteller für die Genehmigungen?
Antwort zu 5:
Bauherr sollte das Bezirksamt Treptow-Köpenick sein. Nach Aussage des Bezirkes Treptow-
Köpenick ist diese Frage jedoch noch offen. Zwischen dem Bezirksamt, der Stiftung
Museumshafen und dem WSA wurde eine nutzungsrechtliche Vereinbarung geschlossen.
Frage 6:
Welche Genehmigungen wurden bereits beantragt, welche beschieden? (Bitte mit Datum auflisten)
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Antwort zu 6:
Derzeit liegen derartige Anträge nicht vor.
Frage 7:
Welche Voraussetzungen müssen für die Umsetzung des Projekts noch geschaffen werden?
Antwort zu 7:
Es muss eine grundsätzliche Entscheidung zum weiteren Fortlauf des Projektes erfolgen.
Frage 8:
Für welche konkreten Maßnahmen wurden im Jahr 2017 GRW-Mittel in Höhe von 4,2 Millionen Euro für den
Museumshafen zugesagt?
Frage 9:
Bis wann müssen die Gelder abgerufen sein und welcher Voraussetzungen bedarf es dafür?
Antwort zu 8 und zu 9:
Es bedarf zunächst einer Förderzusage (darin sind entsprechende Fristen festgelegt). Eine
derartige Förderzusage konnte nicht erteilt werden, weil der Förderantrag die Voraussetzungen
für die Bewilligungsreife nicht erfüllte. Nach einer grundsätzlichen, positiven
Entscheidung sind die entsprechenden prüffähigen Anträge zu stellen.
Frage 10:
Sind weitere öffentliche Gelder vorgesehen oder muss der Fehlbedarf vom Projektträger getragen werden?
Frage 11:
Mit welchen Gesamtkosten für das Vorhaben wird gerechnet?
Frage 12:
Welcher Umsetzungszeitraum ist geplant?
Antwort zu 10 bis zu 12:
Aufgrund der oben dargelegten Sachlagen können diese Fragen derzeit noch nicht abschließend
beantwortet werden.
Berlin, den 26.03.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz