S-Bahn Berlin: Umfangreiche Arbeiten zur Erneuerung und Instandhaltung der Infrastruktur im Nordsüd-Tunnel, Sperrung vom 5. Januar bis 16. Februar • Ersatzverkehr mit Bussen • Linien S1 und S2 fahren ab Bornholmer Straße über den Ring, aus S-Bahn

19.12.2023

https://sbahn.berlin/das-unternehmen/presse/pressemitteilungen-pressearchiv/pressemitteilungen/s-bahn-berlin-umfangreiche-arbeiten-zur-erneuerung-und-instandhaltung-der-infrastruktur-im-nordsued-tunnel/

Die Deutsche Bahn (DB) #modernisiert auch im Jahr 2024 ihre #Schieneninfrastruktur. Den Auftakt bilden im Januar traditionell die #Instandhaltungsarbeiten im #Nordsüd-S-Bahntunnel, da die Arbeit untertage auch bei Frost, Eis und Schnee möglich ist. Daneben führt die DB auch in diesem Jahr umfangreiche Arbeiten zur #Erneuerung der Infrastruktur auf der Nordsüd-S-Bahn durch. Während sonst kürzere Sperrungen an einigen Wochenenden genügen, ist daher erneut eine sechswöchige Sperrung erforderlich, um alle Arbeiten ausführen zu können.

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Bahnhöfe: Hier geht’s raus Der U-Bahnhof Pankstraße wird zukünftig für Fahrgäste von zwei Seiten erreichbar sein., aus BVG

Der -Bahnhof #Pankstraße wird zukünftig für Fahrgäste von zwei Seiten erreichbar sein. Zusätzlich zu einem #Aufzug, den die Berliner Verkehrsbetriebe seit Februar 2022 einbauen, erhält der Bahnhof einen weiteren #Zugang. Parallel zu den Arbeiten wird der Bahnhof #instandgesetzt.

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Bahnhöfe: Schönheitskur für die Pankstraße, aus BVG

Der -Bahnhof #Pankstraße (#U8) wird seit Ende 2020 von der BVG #instandgesetzt, #barrierefrei ausgebaut und mit einem neuen #Zugang ausgestattet. Im Rahmen der #Grundinstandsetzung wird nun die #Deckenverkleidung bahnsteigseitig erneuert.

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Straßenverkehr: Bauarbeiten am Tunnel Adenauerplatz beginnen aus Senat

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Der #Tunnel #Adenauerplatz mit einer Tunnellänge von 253 m wird in den folgenden Monaten #instandgesetzt. Im Zuge dieser Arbeiten wird zudem der in unmittelbarer Nähe liegende funktionslos gewordene Fußgängertunnel Sybelstraße-Waitzstraße verfüllt.

Der Tunnel Adenauerplatz hat eine große Bedeutung für die Abwicklung des innerstädtischen und des überregionalen Verkehrs zur Autobahn A 100 am Dreieck Funkturm. Die Baukosten betragen ca. 4 Mio. € und werden vom Land Berlin finanziert.

Die #Baustelle der #Grundinstandsetzung Tunnel Adenauerplatz befindet sich im Zuge der #Brandenburgischen Straße, die in Teilen am Adenauerplatz in Charlottenburg-Wilmersdorf den Kurfürstendamm unterführt und mit jeweils 2 Fahrstreifen eine Verbindung auf den Kurfürstendamm hat. Ab dem 1.8.2016 werden im Tunnel- und Rampenbereich grundhafte Instandhaltungsarbeiten durchgeführt. Außerdem werden die Brüstungsgeländer abgebrochen, erneuert und erweitert. Auch die Tunnelbeleuchtung wird erneuert und an der Tunneldecke eine Brandschutzverkleidung angebaut.

Der Fußgängertunnel Sybelstraße-Waitzstraße verbindet die westlich gelegene Sybelstraße mit der Waitzstraße im Ostbereich des Tunnels und unterquert dabei die Lewishamstraße in Charlottenburg. Im Rahmen der Gesamtbaumaßnahme wird dieser Fußgängertunnel bis ca. zwei Meter unter Straßenniveau abgebrochen und verfüllt. Danach erfolgt ein neuer Straßen- und Gehwegaufbau.

Für die Bauarbeiten sind veränderte Verkehrsführungen notwendig – der Tunnel Adenauerplatz muss zeitweise vollständig gesperrt werden.

Verkehrsführung während der Bauzeit

Für die vorgesehene Grundinstandsetzung ist ein Verkehrsablauf in 3 Bauphasen erforderlich.

Bauphase 1:
Komplettsperrung des Tunnels am Adenauerplatz und Führung des Straßenverkehrs zweistreifig oberirdisch über den Kreuzungsbereich Kurfürstendamm.
Diese Bauphase beginnt am 01.08.2016 und endet voraussichtlich Ende 2016.

Bauphase 2:
In Fahrtrichtung Süd besteht weiterhin die Sperrung des Tunnels. In Fahrtrichtung Süd wird der Verkehr daher überirdisch zweistreifig über den Adenauerplatz geführt. In Fahrtrichtung Nord kann ein Fahrstreifen im Tunnel und eine Fahrspur oberirdisch für den Verkehr bis zur Wilmersdorfer Straße genutzt werden.
Nördlich der Wilmersdorfer Straße wird die Lewishamstraße wegen des Fußgängertunnelabrisses vollständig gesperrt. Der Gehweg kann weiterhin genutzt werden.
Der voraussichtliche Beginn der Bauphase 2 ist im 1. Quartal 2017 geplant. Die Dauer der Bauphase 2 beträgt ca. 2 Monate.

Bauphase 3:
Die Sperrung des Tunnels erfolgt in Fahrtrichtung Nord. In Fahrtrichtung Nord wird der Verkehr daher überirdisch zweistreifig über den Adenauerplatz geführt. In Fahrtrichtung Süd kann ein Fahrstreifen im Tunnel für den Verkehr genutzt werden. Ein weiterer Fahrstreifen steht ab der Paulsborner Straße überirisch zur Verfügung.
Der voraussichtliche Beginn der Bauphase 3 ist im 2. Quartal 2017. Die Dauer der Bauphase 3 beträgt ca. 2 Monate.Bilder: 
Der Tunnel am Adenauerplatz

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Straßenverkehr: Vollsperrung der Darßer Brücke Baumaßnahme zur Instandsetzung der Fahrbahn und Gehwege aus Senat

www.berlin.de

Die #Darßer Brücke in Berlin-Weißensee führt mit zwei Fahrstreifen und beidseitigen Gehwegen über die #Malchower Chaussee (#B2). Damit die #Verkehrssicherheit weiterhin aufrechterhalten werden kann, muss der gesamte Fahrbahn- und Gehwegbelag einschließlich der Borde und der #Abdichtung auf der Darßer Brücke #instandgesetzt werden. Während der Instandsetzungsmaßnahme wird die Brücke voll #gesperrt.

Der Verkehr wird über eine weiträumige Umleitungsstrecke Darßer Straße / Roelkestraße / Nüßlerstraße / Feldtmannstraße / Piesporter Straße / Darßer Str. geführt. Die Umleitungsstrecke für die Baumaßnahme beginnt am 23.05.2016.

Die Buslinie X 54 wird durch die Brückensperrung nicht beeinträchtigt. Die Buslinie 154 in Fahrtrichtung Hohenschönhausen/Marzahn wird auch über diese Umleitungsstrecke umgeleitet. In Fahrtrichtung Malchow/Blankenburg ist die Buslinie 154 nicht betroffen.

Fußgänger können die Brücke während der gesamten Bauzeit überqueren.

Radfahrer in Fahrtrichtung West (Richtung Roelkestraße) können die Brücke wie gehabt überfahren. Die Radfahrer in Fahrtrichtung Ost (aus der Roelkestraße kommend) müssen die Umleitungsstrecke (Nüßlerstraße, Feldtmannstraße, Piesporter Straße) nutzen oder absteigen und als Fußgänger die Brücke queren.

Durch die Vollsperrung der Darßer Brücke wird die benötigte Bauzeit stark verringert, sodass die Baumaßnahme voraussichtlich Ende August 2016 beendet sein wird.Bilder: 
Darßer Brücke über die Malchower Chaussee (B2)

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

 

 

Radverkehr: Anspruch und Wirklichkeit der Radverkehrsstrategie II: Instandsetzung und Ausbau der Radverkehrsanlagen, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche #Radwege, #Radspuren und #Schutzstreifen wurden seit 2011 bis Ende 2014 nach den heute gültigen Standards #instandgesetzt? (Bitte nach Jahr und Bezirk aufschlüsseln.) Frage 2: Welche Radwege, #Radfahrstreifen und Schutzstreifen gelten als dringend #sanierungsbedürftig und wo sind Instandsetzungsmaßnahmen nach heute gültigen Standards geplant? (Bitte nach Ort und Art sowie ggf. nach voraussichtlichen Kosten der Maßnahme und Zeitpunkt der Fertigstellung aufschlüsseln.) Frage 3: Welche der in DS 17/11658 angekündigten Radfahrstreifen bzw. Schutzstreifen an Hauptverkehrsstraßen wurden bis Ende 2014 angelegt? Antwort zu 1, 2 und 3: Bis zum 11. Dezember 2014 sind folgende der Radfahr- bzw. Schutzstreifenvorhaben vollständig umgesetzt worden: Brückenstraße südl. Märkisches Ufer Schulze-Delitzsch-Platz Prinzenstraße südl. Gitschiner Straße Dietzgenstraße (Schillerstraße – Wackenbergstraße) Heinrich-Mann-Straße Granitzstraße (Neumannstraße – Haßfurter Weg, Südseite) Hansastraße (Indira-Gandhi-Straße – Buschallee) Joachim-Friedrich-Straße (Westfälische Straße – Gervinusstraße) Sömmeringstraße Lise-Meitner-Straße südl. Max-Dohrn-Straße Klosterbuschweg (Seegefelder Weg – Torweg) Wilhelmstraße (Daberkowstraße – Weinmeisterhornweg, Ostseite) Königstraße (Glienicker Brücke – Nikolskoer Weg) Werbellinstraße (Karl-Marx-Straße – Morusstraße, Nordseite) Karl-Marx-Straße (Silbersteinstraße – Juliusstraße) Folgende der Radfahr- bzw. Schutzstreifen sind bis zum 8. Dezember 2014 teilweise markiert worden, die restlichen Markierungen sollen 2015 folgen: Reinickendorfer Straße (Seestraße – Plantagenstraße) Zeppelinstraße südl. Spekteweg Ringstraße (Kaiserstraße – Attilastraße) Kamenzer Damm (Wedellstraße – Malteserstraße, Nordseite) Blankenburger Straße (Pasewalker Straße – Siegfriedstraße) Bei folgenden der Radfahr- bzw. Schutzstreifenvorhaben ist bis zum 8. Dezember 2014 mit der Umsetzung der Begleitmaßnahmen begonnen worden, aber die Witterungsbedingungen haben die Markierungsarbeiten nicht mehr zugelassen (Markierung voraussichtlich 2015): Stülerstraße Nauener Straße nördl. Staakener Straße Gartenfelder Straße (östl. Küsterstraße – Daumstraße, Nordseite) Kaiserstraße (Mariendorfer Damm – Machonstraße) Die Markierung folgender Radfahr- bzw. Schutzstreifen hat sich aus verschiedenen Gründen verzögert, soll aber in den nächsten Jahren erfolgen: Annenstraße (Dresdener Straße – Heinrich-Heine-Platz) Turmstraße westl. Lübecker Straße Stromstraße (Perleberger Straße – Turmstraße, Westseite) Skalitzer Straße (Kottbusser Tor – Wassertorplatz) Gitschiner Straße (Wassertorplatz – Zossener Straße) Warschauer Straße (Revaler Straße – Frankfurter Allee) Danziger Straße (Prenzlauer Allee – Landsberger Allee) Pasewalker Straße (Schlossallee – Am Feuchten Winkel) Alt-Gatow (Am Ortsrand – Plievierstraße, Westseite) Kladower Damm (Hellebergeweg – Plievierstraße, Ostseite) Feuerbachstraße (Schöneberger Straße – Lauenburger Straße) Schöneberger Straße (Alboinstraße – Manteuffelstraße) Köpenicker Landstraße (Am Plänterwald – Bulgarische Str., Nordseite) Frage 4: Welche weiteren Radfahr- und Schutzstreifen an Hauptverkehrsstraßen sind geplant? (Bitte nach Ort, Streckenlänge, voraussichtlichen Kosten und Zeitpunkt der Fertigstellung aufschlüsseln.) Antwort zu 4: Abgesehen von den in Frage 3 genannten Vorhaben gibt es zurzeit nach Kenntnis der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Planungen für Radfahr- oder Schutzstreifen in folgenden Hauptverkehrsstraßen: Chausseestraße (Wöhlertstr. – Zinnowitzer Str.) Heidestraße Müllerstraße (Seestr. – Sellerstr.) Sickingenstraße Beusselstraße (nördlich Alt-Moabit) Französische Straße Anhalter Straße Mehringdamm (Westseite zwischen Kreuzbergstr. und Schwiebusser Str.) Eldenaer Straße (westlich Proskauer Str.) Hasenheide (Südseite) Dietzgenstraße (Westseite zwischen Rosenthaler Weg und Kastanienallee) Alt-Karow (Westseite) Gaußstraße Nürnberger Straße (südlich Augsburger Str. und nördlich Tauentzienstr.) Teplitzer Straße Hubertusallee (südlich Warmbrunner Str.) Dahlemer Weg (Weißwasserweg – Mörchinger Str.) Blanckertzweg Kaiser-Wilhelm-Straße (nördlich Alt-Lankwitz) Rheinstraße (Ostseite zwischen Walther-Schreiber-Platz und Kaisereiche) Monumentenbrücke Rixdorfer Straße (südlich Eisenacher Str.) Manteuffelstraße (südlich Berlinickeplatz) Boelckestraße (nördlich Werner-Voß-Damm) Kölner Damm Karl-Marx-Straße (nördlich Jonasstr.) Oberspreestraße (Südseite zwischen Silbergrasweg und Ostritzer Str.) An der Wuhlheide (Nordseite) Wegedornstraße (beiderseits Semmelweisstr.) Wendenschloßstraße (Westseite zwischen Charlottenstr. und Lienhardweg) Blumberger Damm (soweit noch keine Radwege vorhanden) Wuhletalstraße (soweit noch keine Radfahrstreifen vorhanden) Herzbergstraße (westlich Vulkanstr. und östlich Siegfriedstr.) Lückstraße (außer Bereich beiderseits Weitlingstr.) Egon-Erwin-Kisch-Straße (östlich Grevesmühlener Str.) Falkenberger Chaussee (Südseite beiderseits Pablo- Picasso-Str.) Dorfstraße (Südseite zwischen Hausvaterweg und Hohenschönhauser Str.) Oranienburger Straße (Ostseite nördlich Tessenowstraße, Westseite zwischen Eichborndamm und Taldorfer Weg sowie zwischen Lübarser Str. und Göschenplatz) Hennigsdorfer Straße Eichborndamm zwischen Waldstr. und Pannwitzstr. Zudem gibt es erste Vorüberlegungen für einige weitere Maßnahmen. Über Streckenlänge, Kosten und den Zeitpunkt der Fertigstellung sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Angaben möglich, da die genaue Ausgestaltung der Maßnahmen noch nicht feststeht. Frage 5: Die Radverkehrsstrategie sieht vor, bei allen Straßenbaumaßnahmen für die Herstellung oder zumindest Beibehaltung einer ausreichenden Radverkehrskapazität sowie einer zügigen Fahrrad-Befahrbarkeit zu sorgen. Kann der Senat mit Sicherheit ausschließen, dass diese Vorgabe seit 2011 in einzelnen Fällen nicht umgesetzt wurde? Antwort zu 5: Der Senat ist bestrebt, bei Straßenbaumaßnahmen auch die Belange des Radverkehrs zu berücksichtigen, kann aber aufgrund der vielfältigen Einflüsse auf die Straßenbaumaßnahmen und der überwiegend bezirklichen Zuständigkeit für den Straßenbau nicht vollständig ausschließen, dass im Einzelfall die Zielsetzungen nicht umgesetzt werden. Frage 6: Wie viel wird pro Einwohner*in und Jahr an Investitionsmitteln des Straßenbaus für Maßnahmen zur Radverkehrsförderung ausgegeben? Antwort zu 6: Da außer im Titel 72016 „Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr“ auch in anderen, meist von den Bezirksämtern verwalteten Haushaltstiteln Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs enthalten sein können, kann hierfür ohne eine grundlegende Änderung der bestehenden Systematik der Verbuchung von Bauleistungen kein Wert angegeben werden. Auf den Bericht für den Hauptausschuss (Drucksache 1531 B) wird verwiesen. Frage 7: Strebt der Senat für den kommenden Haushalt eine Erhöhung der Investitionsmittel auf die in der Radverkehrsstrategie angekündigten 5 Euro pro Einwohner* in und Jahr an? Antwort zu 7: Der Senat strebt weiterhin eine bedarfsorientierte Höhe der Investitionsmittel für die Förderung des Radverkehrs an. Frage 8: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass ein erheblicher Teil der Mittel zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur für die Asphaltierung gepflasterter Nebenstraßen ohne Einrichtung eines Radfahr- oder Schutzstreifens verwendet wird? Antwort zu 8: Auf die Antworten zu diesem Thema in Drucksache 1531 B wird verwiesen. Die Markierung von Radfahr- oder Schutzstreifen ist in Nebenstraßen nach den geltenden Regelwerken und den Erkenntnissen der Radverkehrsplanung nicht geboten und zudem durch die Straßenverkehrsordnung ausgeschlossen, da diese Straßen ja in aller Regel Teil einer Tempo-30-Zone sind und deren Anordnung in Straßen mit Radfahr- oder Schutzstreifen unzulässig wäre (vgl. Straßenverkehrsordnung [StVO] § 45 [1c] Satz 3). Andererseits ist in gepflasterten Straßen die Herstellung einer gut befahrbaren Asphaltdecke die unerlässliche Voraussetzung, um die Straße für den Radverkehr attraktiv zu machen. Daher sind Maßnahmen, die die Asphaltierung von für den Radverkehr wichtigen Pflasterstraßen beinhalten, ein unverzichtbarer Bestandteil der Radverkehrsstrategie. Frage 9: Was spricht nach Auffassung des Senats dagegen, die Asphaltierung von Nebenstraßen und damit die Verbesserung der Autoverkehrsinfrastruktur zumindest anteilig aus regulären Straßenbaumitteln zu finanzieren? Antwort zu 9: Aufgrund der im Vergleich mit Fahrrädern deutlich besseren und wirksameren Federung von Kraftfahrzeugen sowie der nicht vorhandenen Sturzgefahr und des durch die geschlossene Karosserie gegebenen Schutzes gegen Verschmutzung sind die Vorteile, die sich für den Autoverkehr aus der Asphaltierung von Nebenstraßen ergeben, weitaus geringer als die für den Radverkehr. Da diese Maßnahmen deshalb ganz überwiegend im Interesse des Radverkehrs durchgeführt werden, machen die Bezirksämter in der Regel Planung und Durchführung dieser Maßnahmen von einer gesicherten Finanzierung aus den Mitteln des Haushaltstitels 72016 „Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr“ abhängig. Unter den in der Drucksache 1531 B aufgeführten Voraussetzungen wird der Senat daher auch zukünftig solche Vorhaben aus Mitteln des Haushaltstitels 72016 finanzieren. Im Rahmen der Investitionsplanung und der bezirklichen Festlegungen werden entsprechende Vorhaben auch weiterhin aus „regulären“ Straßenbaumitteln finanziert werden. Mitunter ist die Herstellung von Fahrradrouten nur durch das Zusammenwirken beider Finanzierungswege möglich. Meist ist es dann aber zur Reduzierung unnötigen bürokratischen Aufwands sinnvoller, abschnittsweise getrennte Bauvorhaben durchzuführen anstatt die Kosten für einzelne Vorhaben aufzuteilen. Berlin, den 16. Dezember 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2014)

S-Bahn: Vom 27. Oktober bis 1. Dezember: Gleis-Grunderneuerung zwischen Adlershof und Schönefeld!, aus Punkt 3

http://87.79.14.240/p3/punkt3.nsf

Vom 27. Oktober bis 1. Dezember wird es für die Reisenden nach #Schönefeld etwas ungemütlich, da die -Bahnstrecke vom #Grünauer Kreuz bis zur Endstation der Linien #S9 und #S45 #gesperrt wird. Der Grund: Die Strecke vom Grünauer Kreuz bis Altglienicke wird von Grund auf #instandgesetzt – es werden vier Kilometer Gleise und drei Weichen erneuert. Zugleich wird die #Eisenbahnbrücke über die Straße „Am #Falkenberg“ einer Verjüngungskur unterzogen.

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