Potsdam + Bus: Ein Doppeldecker so laut wie ein Föhn Der erste Elektro-Bus in der Stadt fährt für den Stadtrundfahrt-Anbieter Potsdam City Tour., aus PNN

https://www.pnn.de/potsdam/elektro-bus-auf-stadtrundfahrt-eindoppeldecker-so-laut-wie-ein-foehn/27432880.html

#Potsdam – Kein Knattern, kein Vibrieren, kein Motorgrollen: Leise und #geschmeidig setzt sich der voluminöse #Doppeldeckerbus am Luisenplatz in Bewegung und verursacht dabei kaum mehr Lärm als ein Föhn. Seit Juni schnurrt Potsdams erster #Elektro-Bus durch die Stadt und erfreut damit nicht nur die Kund:innen von Potsdam #City Tour: „Auch Anwohner am Neuen Garten finden den Bus gut, weil er so leise ist“, sagt Susanne Lang, Geschäftsführerin des Sightseeing-Unternehmens.

Verfahren entwickelt, um Diesel- in -Bus umzuwandeln
Der Bus wirkt äußerlich wie ein 40 Jahre altes Modell, doch unter der #Motorhaube befindet sich eine #Batterie. „Ich habe schon 2013 mit dem Gedanken gespielt, die Busse auf Elektro umzustellen“, sagt Dirk Poguntke, der sich mit Lang die Geschäftsführung von Potsdam City Tour teilt. Doch war sein Plan nicht, einen Elektro-Bus zu kaufen, sondern einen #Dieselbus umzurüsten – und zwar selbst. Der 52-jährige Berliner ist Diplom-Ingenieur für Maschinenbau und hat ein Verfahren entwickelt, um Dieselbusse in Elektro-Busse umzuwandeln.

Dazu wurde der alte #Sightseeing-Doppeldecker komplett entkernt: Motor, Getriebe, Tank – alles kam raus, bis nur noch das Skelett des Fahrzeugs übrig war. Rund drei Wochen dauert ein Umbau und kostet rund 350 000 Euro, dafür gab es auch Förderung vom Bund. Die Batterien haben eine Reichweite von 140 Kilometer – völlig ausreichend für den Einsatz in Potsdam, nachts sind die Busse ohnehin nicht im Betrieb und können aufladen. Das lohnt sich: Eine Aufladung pro Tag kostet etwa 25 Euro, die Tankkosten für den Diesel betragen rund das Doppelte, sagt Lang.

Außer der gesunkenen Lautstärke merkt man dem Bus den Umbau nicht an: Alles sieht so aus wie vorher. Einen Unterschied merkt man allerdings bei der #Beschleunigung: Die ist …

S-Bahn + Bahnverkehr: Stolze 150 Jahre! Die Berliner Ringbahn feiert runden Geburtstag Verkehrsader der Hauptstadt für grüne Mobilität, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Stolze-150-Jahre-Die-Berliner-Ringbahn-feiert-runden-Geburtstag-6302974?contentId=1317080

500.000 Fahrgäste und 1.000 Zugfahrten am Tag • S-Bahnzug mit historischen Motiven geht für ein Jahr in den Fahrgastbetrieb • Dichterer Takt ab 9. August

Am Samstag geht’s rund, denn die Berliner #Ringbahn feiert ihren sage und schreibe 150. Geburtstag. Am 17. Juli 1871 wurde der erste #Streckenabschnitt eröffnet – zunächst für den #Güterverkehr, um die Hauptstadt mit dem Notwendigen zu versorgen. Ein halbes Jahr später dann durften auch die Berlinerinnen und Berliner in den Zügen Platz nehmen. Und bis heute ist der Berliner Ring eine der meistgenutzten -Bahnstrecken im ganzen Land. Ab dem 9. August wird deshalb auch auf Bestellung des VBB im Auftrag des Landes Berlin der Takt verdichtet: Von montags bis freitags wird das Angebot außerhalb der Hauptverkehrszeiten erweitert. Zwischen ca. 10.30 Uhr und 14.00 Uhr verkehrt die Ringbahn im /5/10-Minutentakt anstatt im 10-Minutentakt.

Alexander Kaczmarek, DB-Konzernbevollmächtigter für Berlin: „Rund 500.000 Fahrgäste frequentieren die Endloslinien #S41 und #S42 und die Tangentiallinien S 45, 46, 47, 8 und 85 jeden Werktag. Die Mutter aller #Ringbahnen ist Ergebnis vorausschauender und mutiger verkehrspolitischer Entscheidungen. Der Ring allein hat heute nicht nur mehr Fahrgäste als komplette S-Bahnnetze anderer deutscher Städte. Er ist auch stadtbildprägend und hat die Entwicklung der Metropole entscheidend geformt.“

Sowohl das Projekt #Qualitätsoffensive S-Bahn Plus der DB als auch das Gemeinschaftsprojekt #i2030 der Länder Berlin und Brandenburg, des VBB sowie der Deutschen Bahn planen ehrgeizige Entwicklungen auch für den Ring. Zusätzliche Bahnsteiggleise, verbesserte Stromversorgung und die technischen Voraussetzungen für eine engere Zugfolge sind in Arbeit. Die #Siemensbahn wird genauso wie die #City-S-Bahn zukünftig in den #Nordring einmünden. Und der #Deutschlandtakt sieht auch für den Südring zusätzliche Aufgaben im #Regionalverkehr. So wird der Ring auch in Zukunft eine wichtige Lebenslinie der Metropole bleiben.

Anlässlich des Geburtstages wird ein -Bahnzug, bestehend aus sechs Wagen und beklebt mit Bildern und Jahreszahlen der Ring-Geschichte, in den #Fahrgastbetrieb gehen. Am Samstag, 17. Juli um 12.31 Uhr wird er als S41 ab Bahnhof Südkreuz starten und mindestens ein Jahr lang im historischen Gewand unterwegs sein. Darüber hinaus informieren eigens aufgestellte Stelen mit Fotos und Fakten an den Bahnhöfen Ost-, Süd- und Westkreuz, Gesundbrunnen und Treptower Park über die geschichtliche Bedeutung der Ringbahn für Berlin.

Kleiner Abriss der Ring-Geschichte*

  • 1871 wurde der erste Abschnitt der Berliner Ringbahn eröffnet: von #Moabit nach #Schöneberg. Zunächst für den Güterverkehr und ab Januar 1872 auch für den Personenverkehr – der Beginn einer wechselvollen Geschichte.
  • Ein Jahr später bereits wurden eine Million Fahrgäste jährlich gezählt und ein weiteres Jahr später waren es 1,4 Millionen.
  • Die ersten Stationen, die entstanden, waren die heutige Beusselstraße, Wedding, Gesundbrunnen, Ostkreuz, Neukölln, Tempelhof und Schöneberg.
  • 1877 war der Bau beendet und der Ring geschlossen.
  • Ab dem 1. Mai 1903 fuhren die dampfbetriebenen Personenzüge erstmals volle Ringrunden und benötigten dafür 125 Minuten.
  • Ab 1909 gab es Pläne, die Strecke zu elektrifizieren, doch konnten diese erst nach dem Ersten Weltkrieg, zum Ende der 1920er Jahre realisiert werden.
  • Ab dem 15. Mai 1929 fuhren nur noch strombetriebene Züge auf dem Ring und brauchten für eine Runde 78 Minuten.
  • Während des Zweiten Weltkriegs musste ab 1942 der S-Bahnverkehr eingeschränkt, doch erst wenige Tage vor Kriegsende, im April 1945, komplett eingestellt werden. Nur zwei Monate später wurden erste Abschnitte wieder in Betrieb genommen und schon im Dezember 1945 war der Ring wieder komplett befahrbar.
  • Seine längste Unterbrechung erfährt der Puls der Hauptstadt während der Teilung Deutschlands – 41 Jahre, von 1961 bis 2002.
  • Seitdem fahren dort die Linien S41/42 ihre Runden: 27 Bahnhöfe, 37 Kilometer in 60 Minuten.

Im Dezember 2022 folgt die nächste Etappe des Ringbahnausbaus: Die beiden Kurven ab den Bahnhöfen #Westhafen und #Wedding sollen als Verbindung des Rings zum Berliner Hauptbahnhof in Betrieb gehen. Dann sind die Verkehrsknoten Gesundbrunnen und Hauptbahnhof durch die neue City-S-Bahn erstmals direkt durch die S-Bahn verbunden. Weitere Informationen gibt es auf der -Bahnhomepage: https://sbahn.berlin/aktuelles/artikel/150-jahre-ringbahn-was-fuer-ein-jubilaeum/

*Quelle: „Die Berliner Ringbahn – die Geschichte der legendären Eisenbahnstrecke von 1871 bis heute“, Sven Heinemann, Verlagsgruppe Bahn, München 2021 (ISBN: 9783964533005).

Bahnhöfe: S-Bahn Berlin: Neue S21-Station am Hauptbahnhof bekommt maritimes Design, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article232633759/S-Bahn-Berlin-S21-Bahnhof-Hauptbahnhof-Station.html

Es ist nur ein kleiner Ausschnitt inmitten einer großen #Baustelle. Aber an dieser einen Wand lässt sich die künftige Gestaltung des neuen #S21-Bahnhofs am Berliner #Hauptbahnhof schon heute erahnen. In der unterirdischen #Passarelle, die eine Ebene über dem neuen #Bahnsteig liegt, ist eine große blau-schwarz gemusterte Tapete angebracht – in dem Design, wie es die Wände später tatsächlich haben sollen.

Ein bisschen maritim, findet Alexander #Kaczmarek, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn für Berlin, und damit passend zum nebenan liegenden #Humboldthafen. „Wir greifen das Wasserelement hier auf“, sagt er. Vor allem soll die Architektur der Station etwas hermachen. Sie müsse schon mit den neuen #U5-Bahnhöfen mithalten können, sagte Kaczmarek bei einem Baustellen-Rundgang am Freitag, zumal man sich hier am Berliner Hauptbahnhof befinde.

#S21 in Berlin: Erstes Teilstück der künftigen #City-S-Bahn soll Ende 2022 in Betrieb gehen
Auch ein gläserner Handlauf, rund um einen Stützpfeiler montierte blaue und schwarze Sitze und mehrere Natursteinplatten vermitteln schon einen kleinen Eindruck von der geplanten Optik. Dunkle Fliesen sollen später Orientierung für Menschen bieten, die nur eingeschränkt sehen können, der restliche Boden wird …

allg.: 3 Jahre Mobilitätsgesetz: Wat bewegt sich in Berlins City und Außenbezirken?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Gem. § 1 Abs. 1 Berliner #Mobilitätsgesetz (MobG BE) ist der Zweck des besagten Gesetzes die
Gewährleistung gleichwertiger Mobilitätsmöglichkeiten in allen Teilen Berlins. Mithilfe welcher Kriterien wird
die Gleichwertigkeit der Mobilitätsmöglichkeiten bemessen?
Frage 2:
Welche Kriterien zur Messung der Gleichwertigkeit der Mobilitätsmöglichkeiten legt der #StEP Mobilität und
Verkehr zugrunde?
Frage 3:
Sind die Mobilitätsangebote basierend auf den erarbeiteten Kriterien im StEP Mobilität und Verkehr
a. in den einzelnen Teilen Berlins
b. im Vergleich City und #Außenbezirke
gleichwertig? Wenn ja, wie begründet der Senat dies? Wenn nein, warum nicht? Welche Daten wurden zur
Evaluation genutzt?
Frage 4:
Wie wird die Gleichwertigkeit der Mobilitätsmöglichkeiten
a. aller Teile Berlins
b. im Vergleich #City und Außenbezirke
seitens des Senats weiter gewährleistet?
2
Frage 8:
Welche Vorkehrungen werden seitens des Senats und seitens der Bezirke getroffen, um die gem. § 3 MobG
BE angestrebte Mobilität von Menschen unabhängig von
a. Alter
b. Geschlecht
c. Einkommen
d. Persönlichen Mobilitätsbeeinträchtigungen
e. Lebenssituation
f. Herkunft
g. individueller Verkehrsmittelverfügbarkeit
zu gewährleisten (aufgeschlüsselt nach Maßnahme, Bezirk und Jahr)?
Antworten zu 1 bis 4 und 8:
Die Fragen werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/23921 verwiesen: „Der entsprechende
Paragraph 3 lautet:
‚Mobilität in Berlin soll bezogen auf die wesentlichen Wegezwecke

  1. an allen Tagen des Jahres und rund um die Uhr
  2. in allen Teilen Berlins gleichwertig und
  3. unabhängig von Alter, Geschlecht, Einkommen und persönlichen
    Mobilitätsbeeinträchtigungen sowie von Lebenssituation, Herkunft oder individueller
    Verkehrsmittelverfügbarkeit
    gewährleistet werden.‘
    Die Formulierung im Gesetzestext bezieht sich auf Mobilität, d.h. die Ermöglichung von
    Ortsveränderungen und nicht auf eine gleichförmige Ausgestaltung des in der Stadt
    realisierten Verkehrs. Qualitativ wird ein gleichwertiges Angebot über die Setzung von
    berlinweit gültigen und anzuwendenden Qualitätsstandards, beispielsweise zur
    Pünktlichkeit oder Sauberkeit, stadtweit gewährleistet. Quantitativ bedeutet die Vorgabe,
    dass die Zugänglichkeit und Erreichbarkeit des öffentlichen Nahverkehrs, ganz
    unabhängig vom jeweiligen Bezirk, nach den gleichen, durch den Nahverkehrsplan (NVP)
    des Landes Berlin festgelegten Maßstäben erfolgt. Dies erfordert aber nicht ein stadtweit
    gleiches und damit einheitliches Taktangebot oder eine völlig gleichartige
    Bedienungsweise, zumal bspw. die Taktangebote auch von anderen Kriterien wie z. B. der
    erforderlichen Platzkapazität, abhängig sind. Ebenso ist in der Angebotsgestaltung den
    Vorgaben des Mobilitätsgesetzes entsprechend auch die Wirtschaftlichkeit und damit die
    tatsächlich erreichbare Nachfrage zu beachten (vgl. § 26 Abs. 2 Satz 2 MobG). Auch hier
    ist die Anwendung einheitlicher Maßstäbe gefordert, um stadtweit nicht nur ein
    Mindestangebot, sondern auch im Sinne der verkehrspolitischen Ziele des Landes ein
    attraktives Angebot zu erreichen. Wesentliche Maßstäbe zur Beurteilung des
    Vorhandenseins gleichwertiger Angebote sind die Erschließungswirkung, also das
    Vorhandensein von Haltestellen in ausreichender Nähe und Dichte zu den
    Wohnstandorten, sowie die Angebotsdichte und die möglichen Reisezeiten.
    Ein weiterer Fokus liegt durch die Formulierung auf den wesentlichen Wegezwecken,
    hierunter sind im Kern Ausbildungs- und Arbeits- sowie Versorgungs- und Einkaufswege
    zu verstehen. Orientiert ist der Ansatz an der Daseinsvorsorge und der Möglichkeit, die
    jeweiligen zentralen Orte möglichst unabhängig vom eigenen Wohnort in der Stadt und
    den individuellen Voraussetzungen erreichen zu können. Da die öffentliche Hand vor allem
    bei der „kollektiven Mobilität“ Möglichkeiten der Sicherstellung einer Gleichwertigkeit hat,
    3
    ist der Nahverkehrsplan ein wesentliches Element zur Sicherstellung der gleichwertigen
    Mobilitätsoptionen.“
    Kriterien zur Beurteilung können damit, wie bereits erläutert, die Qualitätsstandards des
    Nahverkehrsplans und die Erreichbarkeitsbewertungen gemäß #Nahverkehrsplan oder
    Stadtentwicklungsplan #Mobilität und Verkehr (StEP #MoVe) sein. Die Erarbeitung des StEP
    MoVe hat 2016 begonnen, damit vor der Verabschiedung des Mobilitätsgesetzes. Eine
    Beurteilung der Gleichwertigkeit der Mobilitätsmöglichkeiten wird sich auch künftig an
    diesen Kriterien (bspw. der Erreichbarkeit der nächsten Ortsteilzentren, Bezirkszentren
    und zentralen Orten) orientieren.
    Frage 5:
    Welche konkreten Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, um
    a. gleichwertige Mobilitätsmöglichkeiten in allen Teilen Berlins zu forcieren (aufgeschlüsselt nach
    Bezirk und Jahr)?
    b. gleichwertige Mobilitätsmöglichkeiten zwischen Berlins City und Außenbezirken zu forcieren
    (aufgeschlüsselt nach Bezirk und Jahr)?
    Antwort zu 5:
    Eine gleichwertige Ausgestaltung des Berliner Angebots des Öffentlichen
    Personennahverkehrs (ÖPNV) erfolgt bei entsprechendem Potenzial insbesondere durch
    die Ausweitung des sogenannten #10-Minuten-Netzes, in dem im Tagesverkehr an
    Werktagen mindestens zwischen 6 und 20 Uhr ein 10-Minuten-Takt angeboten wird. Diese
    wie auch andere Maßnahmen wurden im Zuge der Bestellung der Verkehrsleistungen bei
    den Verkehrsunternehmen in den vergangenen Jahren schrittweise weiter umgesetzt. Der
    Ausbau des 10-Minuten-Netzes erfolgt orientiert an den Strecken, die der
    Nahverkehrsplan 2019-2023 (NVP) im Kapitel V.1.1.3 (Abbildungen 61 bis 63) benennt.
    Eine bezirksweise Aufschlüsselung dieser ÖPNV-Mehrleistungen ist nicht möglich, da die
    Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ein bezirksübergreifendes ÖPNVNetz plant und die Mehrleistungen daher auch nicht nach Bezirken differenziert erfasst.
    Das Land Berlin schloss, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
    Klimaschutz, im Juli 2016 mit dem Unternehmen nextbike GmbH einen Vertrag
    (Dienstleistungskonzession) über den Aufbau und Betrieb eines öffentlichen
    Leihfahrradsystems für das Land Berlin. Die Ausdehnung des Systems über den S-BahnRing (sogenanntes Kerngebiet) hinaus ist dabei heute gelebte Praxis (vgl. Anlage „Karte
    Systemstatus“, vorgelegt als Rote Nummer 3483 zur 89. Sitzung des Hauptausschusses
    am 28. April 2021; Ablehnungen von Stationen erfolgten jeweils im Prozess der
    Beantragung einer Sondernutzung durch die jeweils zuständigen Bezirksämter).
    Frage 6:
    Gibt es weitere Bestrebungen des Senats, um die Gleichwertigkeit der Mobilitätsmöglichkeiten
    a. in allen Teilen Berlins zu gewährleisten?
    b. Zwischen Berlins City und Außenbezirken zu gewährleisten?
    Wenn ja, welche Bestrebungen gibt es und wann und wo werden sie umgesetzt?
    4
    Antwort zu 6:
    Die Untersuchung der Gleichwertigkeit der ÖPNV-Angebote im aktuellen Nahverkehrsplan
    2019-2023 des Landes Berlin erfolgte durch Vergleich der ÖPNV-Angebote in den 60
    Prognoseräumen der „Lebensweltlich orientierten Räume (LOR)“ (siehe NVP-Kapitel
    I.1.5.5). Hinsichtlich der ÖPNV-Anbindung im 10-Minuten-Takt benennt der
    Nahverkehrsplan in sieben Prognoseräumen außerhalb des S-Bahn-Rings Defizite im
    Vergleich zu den anderen Prognoseräumen. Der ÖPNV-Aufgabenträger hat daher seit
    dem Jahr 2016 (Datengrundlage der NVP-Analyse) zusätzliche Verkehrsangebote in
    diesen sieben Prognoseräumen bestellt (siehe Antwort auf die Schriftliche Anfrage
    18/23950) und beabsichtigt gemeinsam mit der BVG AöR eine weitere Ausweitung des
    ÖPNV-Angebots in diesen Prognoseräumen.
    Beim öffentlichen Leihfahrradsystem das Land Berlin wird eine weitere räumliche
    Ausdehnung des Systems im laufenden Vertragsverhältnis realisiert werden.
    Entsprechende Abstimmungen zur Definition von Umfang und Standorten laufen derzeit.
    Frage 7:
    Ist das Land Berlin in der Lage, eine gem. § 3 MobG BE gleichwertige Mobilität an allen Tagen des Jahres
    und rund um die Uhr zu gewährleisten? Wenn nein, warum nicht?
    Antwort zu 7:
    Der Senat verweist für den öffentlichen Personennahverkehr auf die Aussagen im
    Nahverkehrsplan des Landes Berlin (insb. Kapitel I.1.5.5).
    Frage 9:
    Ist der Senat der Ansicht, dass eine gleichwertige Mobilität für alle iSd § 3 in allen Bezirken Berlins in der
    City und in den Außenbezirken gewährleistet wird? Wenn ja, wie begründet der Senat dies? Wenn nein,
    durch welche Maßnahmen soll das erreicht werden?
    Antwort zu 9:
    Es wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/23921 verwiesen: „Die gesetzlichen
    Zielsetzungen werden durch den 2019 verabschiedeten Nahverkehrsplan
    umfangreich und konkret untersetzt. Mit dem Bedarfsplan des Nahverkehrsplans (NVP)
    werden sogar Projekte bis 2035 definiert. Mit diesem Nahverkehrsplan werden die oben
    skizzierten Ansätze und damit auch die Vorgaben des Gesetzes sukzessive umgesetzt.
    Die Umgestaltung von Infrastrukturen im Sinne des Mobilitätsgesetzes ist ein wesentlicher
    Baustein zur Erreichung einer gleichwertigen Mobilität für alle.“
    Frage 10:
    Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
    5
    Antwort zu 10:
    Nein.
    Berlin, den 25.06.2021
    In Vertretung
    Ingmar Streese
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

allg.: Bürger- und Bürgerinnenbeteiligung und kollaborative Stadtentwicklung, aus Senat

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Frage 1: Durch welche konkreten Initiativen unterstützt der Senat die #Bürgerbeteiligung für Projekte und
Prozesse der räumlichen #Stadtentwicklung in Berlin?
a. Wie hat der Senat die nicht gesetzlich geregelten Formen von Beteiligung seit Vorstellung der
“Leitlinien für Bürgerbeteiligung für Projekte und Prozesse der räumlichen Stadtentwicklung” im Jahr
2017 ausgebaut?
Antwort zu 1:
Mit der am 11.04.2017 beschlossenen Senatsvorlage zur Erarbeitung von „Leitlinien für
Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Stadtentwicklung“ (LLBB) wurde der
federführenden Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen der Arbeitsauftrag
erteilt, „Leitlinien für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Stadtentwicklung“
(LLBB) zu erarbeiten, mit dem Ziel, mehr Transparenz herzustellen, Verbindlichkeit zu
schaffen und Prinzipien für informelle Beteiligung zu entwickeln.
Die LLBB wurden daraufhin in einem zweijährigen partizipativen Erarbeitungsprozess durch
ein externes 24-köpfiges Arbeitsgremium aus Bürgerschaft, Politik und Verwaltung unter
umfangreicher Einbindung von Interessengruppen und der Öffentlichkeit erarbeitet und am
03.09.2019 durch den Senat beschlossen mit dem Auftrag, ein Umsetzungskonzept für die
Leitlinien zu erarbeiten.
Der Senat hat daraufhin die Erarbeitung des Umsetzungskonzeptes zwischen November
2019 bis Herbst 2020 in intensiver Kooperation der betroffenen planenden und bauenden
Hauptverwaltungen und Fachämter der Bezirke vorangetrieben. Das Umsetzungskonzept
definiert alle relevanten Prozesse und Zuständigkeiten innerhalb der Berliner Verwaltung
und bildet eine integrierte Arbeitsgrundlage für die Einführung und künftige Umsetzung der
Leitlinien. Der Senatsbeschluss des Umsetzungskonzeptes fand am 4.5.2021 nach
Beratung im RdB statt. Die Kenntnisnahme durch das Abgeordnetenhaus ist der
Drucksache 18/3759 vom 17.05.2021 zu entnehmen.
2
Der Senat hat bereits während der Erarbeitungsphase der Leitlinien und auch in der Folge
in unterschiedlichsten Projekten die neun Grundsätze der Leitlinien für gute Beteiligung
angewendet. Zudem wurde der Aufbau der in den Leitlinien verankerten und im Rahmen
des Umsetzungskonzepts weiter geschärften fünf Instrumente vorangetrieben. Parallel zur
Erarbeitung des Umsetzungskonzeptes hat im Jahr 2020 bereits die zentrale Anlaufstelle
für Beteiligung ihre Arbeit teilweise aufgenommen und im Jahr 2021 der Beteiligungsbeirat.
Mit dem Instrument „Beteiligungskonzept“ wurde eine Hilfsstellung zur qualitativen
Verbesserung von Beteiligungsverfahren geschaffen. Die Vorhabenträger sind nach
Verabschiedung des Umsetzungskonzeptes angehalten, sich bei der Konzeption neuer
Verfahren davon leiten zu lassen.
Mit dem Beschluss des Umsetzungskonzeptes erfolgt nun die schrittweise Implementierung
auf den unterschiedlichen Ebenen einschließlich der Etablierung der definierten
Zuständigkeitsstrukturen.
Frage 2: In welcher Weise sind diese Verfahren bei dem #Entwicklungsprojekt #City West berücksichtigt worden
und in Anwendung gegangen?
a. Wie bewertet der Senat die aktuelle Kritik an dem Beteiligungsverfahren seitens des Bezirks
Charlottenburg- Wilmersdorf und der Zivilgesellschaft, inklusive der kurzen Zeiträume?
Antwort zu 2:
Im Rahmen des Beteiligungsprozesses zur Berliner Innenstadt durch die „Stadtwerkstatt“
wurde der vorläufige Entwurf des Entwicklungskonzepts City West unter Berücksichtigung
der neun Grundsätze der Leitlinien zur Bürgerbeteiligung am 19.04.2021 der Öffentlichkeit,
der Fachöffentlichkeit und den Verwaltungen vorgestellt. Es wurde zur Kommentierung,
Diskussion und Abgabe von Stellungnahmen bis zum 19.05.2021 eingeladen.
Pandemiebedingt wurden hierfür inzwischen bewährte Module des strukturierten OnlineDialogs auf mein.berlin.de in Form einer öffentlichen digitalen Veranstaltung zum direkten
Austausch genutzt. Aufgrund des großen Interesses wurde der Beteiligungszeitraum von
den zunächst vier auf insgesamt neun Wochen verlängert.
Seit 2007 pflegt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
bezirksübergreifend (Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg, Mitte) einen
kooperativen Austausch mit öffentlichen und privaten Akteuren der City-West. Besonders
intensiv konnte die Kooperation gestaltet werden, als auf Initiative der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung das Amerikahaus für die aktive und öffentlichkeitswirksame Vernetzung
im Projektgebiet genutzt und dort von einem gemeinsam gesteuerten externen Dienstleister
für das Standortmanagement unterstützt werden konnte. Die erfolgreiche Netzwerkarbeit in
der City West gab die Anregung, mit der „Stadtwerkstatt“ im Projektgebiet „Berliner Mitte“
Kooperations-, Beteiligungs- und Vernetzungsangebote auch in einem anderen
Innenstadtbereich anzubieten, der sich aktuell besonders dynamisch entwickelt.
Die aktuelle Kritik aus einem der drei bei der Erarbeitung des Entwicklungskonzepts City
West eingebundenen Bezirke haben verdeutlicht, dass der mehr als ein Jahrzehnt gepflegte
Kooperationsgeist im Projektgebiet heute geschwächt ist. Als wesentliche Gründe können
angenommen werden:

  • das Ende des Standortmanagements City West und des kommunikativen Treffpunkts
    Amerikahaus
  • die Einleitung eines „Charta City West 2040“ genannten Prozesses durch das
    Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, ohne die Bezirke Tempelhof-Schöneberg und
    Mitte sowie die für Stadtentwicklung, Mobilität und Umwelt zuständigen
    Senatsverwaltungen in die Erarbeitung einzubeziehen
    3
  • die zum Projektgebiet City West pandemiebedingt weitgehend entfallenen
    Beteiligungsaktivitäten im Präsenzmodus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.
    Die breite und vielfach sehr differenzierte Kritik wird gerade ausgewertet und hat bereits zur
    Fristverlängerung für die Onlinebeteiligung geführt. Nach der Dokumentation und
    Auswertung wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zunächst intern
    Schlussfolgerungen für den weiteren Prozess ziehen und beabsichtigt dazu auch in einem
    weiteren Schritt eine Abstimmung mit den drei Bezirksämtern sowie den
    Senatsverwaltungen, die für die Entwicklung und die Kooperation in der City-West
    fachpolitisch verantwortlich sind. Dabei werden auch Anforderungen aus den Leitlinien für
    Bürgerbeteiligung am weiteren Planungsprozess zu diskutieren sein.
    Frage 3: Was plant der Senat noch bis zum Ende der Legislaturperiode für den Ausbau und die Verstetigung
    der Beteiligung bei der Gestaltung von Stadtquartieren und #Bebauungsplanverfahren zu tun?
    a. Wird die Entwicklung einer stadtentwicklungspolitische Gesamtstrategie für eine neue
    Liegenschaftspolitik angestrebt?
    b. Wie wird versucht zu verhindern, dass Liegenschaften, die sich in der Verantwortung des
    Liegenschaftsfonds oder landeseigener Unternehmen befinden, ohne nachhaltige
    stadtentwicklungspolitische Konzepte entwickelt werden?
    Antwort zu 3:
    Mit den Leitlinien für Bürgerbeteiligung haben Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft
    hohe Standards für die nicht gesetzlich festgeschriebene Beteiligung vereinbart.
    Planungsverfahren in den neuen Stadtquartieren, welche nach dem LLBB-Beschluss
    begonnen haben, orientieren sich an ihnen.
    Mit dem jüngst beschlossenen Umsetzungskonzept (siehe auch Ausführungen zu Frage 1)
    ist zudem die Grundlage der einheitlichen Anwendung der LLBB geschaffen. In
    Bebauungsplanverfahren gilt die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung nach BauGB. In
    ausgewählten Projekten von besonderem öffentlichen Interesse oder stadtpolitischer
    Bedeutung wird zudem Beteiligung entsprechend den LLBB organisiert.
    Für die laufenden Planverfahren in den von der Senatsverwaltung betreuten Neuen
    Stadtquartieren starten bzw. finden die folgenden Beteiligungsverfahren bis zum Ende der
    Legislaturperiode statt:
  • Bebauungsplanverfahren 11-168 „Hohenschönhauser Straße – Weißenseer Weg“:
    Workshop zu freiraumplanerischen und Gestaltungsfragen sowie die
    Informationszeitung Weißenseer Weg Nr. 2. Beide Formate sollen voraussichtlich im 3.
    Quartal 2021 umgesetzt werden.
  • Johannisthal/ Adlershof: Bis zum Ende des Jahres 2021 sind öffentliche Auslegungen
    und damit die formale Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der folgenden drei
    Bebauungsplanverfahren beabsichtigt: 51j-1 (Bessy), 9-41 (#Kohlebahnhof), 58bb-1
    (Sitac).
  • Ehemaliger #Güterbahnhof Köpenick: Ende 2021 soll ein Info-Café zu dem Stand der
    Maßnahme und dem geplanten städtebaulichen Qualifizierungsverfahren stattfinden,
    außerdem ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan 9-84
    (Ostumfahrung Bahnhofstraße) sowie zu drei Bebauungsplänen im Süden des
    städtebaulichen Entwicklungsbereichs geplant. Des Weiteren wird die Konstituierung
    des Gebietsbeirats für den Entwicklungsbereich ehemaliger Güterbahnhof Köpenick
    durch Information der Öffentlichkeit und Durchführung der Wahl im Jahre 2021
    vorbereitet.
  • Bebauungsplanverfahren 7-82a (Wohnen an der Götzstraße/Verwaltungs- und
    Kulturstandort am Tempelhofer Damm): Frühzeitige #Öffentlichkeitsbeteiligung
    4
  • Blankenburger Süden:
    o 13. Treffen des Projektbeirates am 08. Juni 2021
    o B-Plan-Aufstellungsverfahren 3-65 „Grundschule Heinersdorfer Straße“:
    Offenlage ca. Sommer 2021
    o B-Plan-Aufstellungsverfahren 3-72 „Alte Gärtnerei #Heinersdorf“: Beteiligung der
    allgemeinen Öffentlichkeit in Vorbereitung des städtebaulichen Wettbewerbes auf
    mein.berlin.de und mittels Informationen und Feedbackmöglichkeiten vor Ort
    sowie der Kinder- und Jugendlichen über eine Online-Pinnwand zum geplanten
    Auslobungstext vom 28. Mai bis 18. Juni 2021
  • Berlin-Buch, Am #Sandhaus: Das Beteiligungsverfahren zum diskursivem,
    städtebaulichen Gutachter*innenverfahren läuft noch bis zum 24.06.2021. Darüber
    hinaus wird aktuell mit Anwohnerinnen und Anwohnern ein Beteiligungskonzept für die
    nächsten Beteiligungsschritte im Rahmenplanverfahren und die Fortführung
    abgestimmt. Das Planungsbüro L.I.S.T. Stadtentwicklungsgesellschaft mbH führt dazu
    Gespräche mit Akteurinnen und Akteuren durch. Bis zum Ende der Legislaturperiode
    ist der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplan Buch, Am Sandhaus geplant.
    Antwort 3a. und b.:
    Hierzu wird auf das Konzept zur „Bodenpolitischen Strategie und Ergänzung des
    bestehenden Regelwerks für die Liegenschaftspolitik“ vom 19.02.2019 verwiesen (Rote Nr.
    1702).
    Die landeseigenen Grundstücke werden einer Konzeptausschreibung unterworfen, wenn
    sie an Dritte gehen bzw. an landeseigene Wohnungsunternehmen übertragen werden.
    Damit wird sichergestellt, dass die Grundstücke im Sinne der stadtentwicklungspolitischen
    Zielstellung entwickelt werden.
    In dem Handlungsprogramm für die Beschleunigung des Wohnungsbaus sind bereits
    umfangreiche Aussagen zu einer neuen Liegenschaftspolitik zu finden. Das bezieht sich
    insbesondere auf die Vergabe von landeseigenen Flächen an Genossenschaften (Punkt
    1.3.3.), die Nutzung von Vorkaufsrechten (Punkt 2.3) sowie auch auf den Aufkauf
    entsprechender Flächen vom Bund, DB und weiterer besonderer Eigentümer (Punkt 2.5).
    Frage 4: Die Initiative ‘StadtNeudenken’ wurde 2011 als Instrument zur zivilgesellschaftlichen Begleitung der
    Neuausrichtung der Berliner Liegenschaftspolitik geschaffen. Welche Rolle spielt der Senat für die genannte
    Initiative?
    a. Aus welchen Personen setzt sich der Lenkungskreis zusammen? Welche Befugnisse hat dieser?
    Wie wurden bzw. werden die Mitglieder gewählt?
    b. Hat es finanzielle Zuwendungen zu der Initiative von Seiten des Senats gegeben? Wenn ja, in
    welcher Höhe?
    c. Welche Rolle spielt Stadtrat Florian Schmidt als Gründer und Koordinator der Initiative?
    d. Wie wird über die Gäste und Teilnehmer des Runden Tischs Liegenschaftspolitik entschieden? Wie
    lautet die Geschäftsordnung des Runden Tischs?
    e. Sind die Forderungen der Initiative ‘StadtNeudenken’ im Einklang mit den vom Senat von Berlin
    verfolgten Maßnahmen hin zu einer nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik?
    f. Erachtet der Senat das stadtentwicklungspolitische Potential der transparenten Liegenschaftspolik
    als ausgeschöpft? Wenn nein, welche Nachbesserungen werden von Seiten des Senats angestrebt?
    Antwort zu 4a., c. und d.:
    Die Initiative „StadtNeudenken“ und der Runde Tisch Liegenschaftspolitik stellen
    umfangreiche Informationen im Internet bereit, aus denen für Interessierte die in den
    Fragen a), c) und d) angesprochenen Aspekte hervorgehen können
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    (https://stadtneudenken.net/initiative/). Der Senat hat keine darüber hinausgehenden
    Kenntnisse. Vertiefende Fragen können an die Koordinierungsstelle Runder Tisch
    Liegenschaftspolitik direkt gerichtet oder im Rahmen der nächsten Sitzung des Runden
    Tisches gestellt werden. Die Sitzungen sind öffentlich, eine Eintragung in den Newsletter
    ist über die Internetseite möglich (https://stadtneudenken.net/newsletter/).
    Antwort zu 4b.:
    Finanzielle Zuwendungen an die Initiative „StadtNeudenken“ hat es nicht gegeben. Die
    ehrenamtlich tätigen Akteure des Runden Tisches Liegenschaftspolitik erhalten eine
    Unterstützung durch eine Koordinierungsstelle. Dabei handelt es sich um eine freihändige
    Vergabe freiberuflicher Leistungen. Für diese stehen je 75.000 EUR in den Jahren 2020
    und 2021 gemäß Beschluss des Abgeordnetenhauses zum Doppelhaushalt 2020/21 vom
    12.12.2019 zur Verfügung. Im Doppelhaushalt 2018/2019 standen jährlich rund 40.000
    EUR zur Verfügung.
    Antwort zu 4e.:
    Der Senat setzt auf eine integrierte Strategie, die soziale, ökologische, ökonomische und
    kulturelle Aspekte in einen nachhaltigen Ausgleich bringt. Die Instrumente
    Konzeptverfahren und Vergaben in Erbbaurecht werden für eine nachhaltige
    Stadtentwicklung verstärkt eingesetzt. (Vgl. Richtlinien der Regierungspolitik, Drucksache
    18/0073). Die Forderungen der Initiative „StadtNeudenken“ stehen damit im Einklang,
    sofern dadurch keine Bodenspekulation befördert wird
    Antwort zu 4f.:
    Die in der „Bodenpolitischen Strategie“ und „Ergänzung des bestehenden Regelwerks für
    die Liegenschaftspolitik“ (Rote Nr. 1702) vereinbarten Elemente werden im Laufe ihrer
    Umsetzung ständig auf ihre stadtentwicklungspolitische Wirkung geprüft und ggfs.
    angepasst.
    Frage 5: Welchen Beitrag hat die Senatsverwaltung bisher bei der partizipativen und gemeinwohlorientierten
    Erneuerung des „Haus der Statistik“ geleistet?
    a. Welche Rolle übernimmt die Senatsverwaltung als eins von fünf Mitgliedern der sogenannten
    “Koop5”?
    b. Welche Verantwortlichkeiten übernimmt die Senatsverwaltung bei der Durchführung des
    städtebaulichen Planungsprozesses? Welche finanziellen und personellen Ressourcen werden
    dafür verwendet?
    c. Welche Rolle hat Stadtrat Florian Schmidt als ehemaliges Mitglied in der Genossenschaft für
    Stadtentwicklung “Die ZUsammenKUNFT Berlin eG” gespielt?
    Antwort zu 5a.:
    Die Entwicklung des Quartiers erfolgt durch die fünf Kooperationspartner in gemeinsamer
    Verantwortung.
    Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen begleitet den Prozess
    insbesondere aufgrund des Modellcharakters des Projektes hinsichtlich der Anwendung
    neuer Kooperationsmodelle in der Stadtentwicklung sowie zur Evaluation der verwendeten
    Mitwirkungs- und Beteiligungsformate. Sie unterstützt darüber hinaus das im Projekt
    federführende Stadtentwicklungsamt des Bezirksamts Mitte von Berlin in Fragen der
    Prozessgestaltung, Einbindung in den städtebaulichen Kontext sowie bei der Koordinierung
    des Nutzungsprogramms (bezahlbares Wohnen, Rathausneubau, Kunst, Kultur, Soziales,
    Bildung, Integration sowie Büro- und Verwaltungsnutzungen in den Bestandsgebäuden).
    Auch bei der Steuerung und Mitfinanzierung der komplexen Beteiligungsverfahren ist die
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    Senatsverwaltung aktiv. Darüber hinaus nimmt sie ihre Regelaufgaben bei der Vorbereitung
    und Durchführung von Wettbewerbsverfahren wahr.
    Antwort zu 5b.:
    Die Auslobung eines kooperativen und integrierten Werkstattverfahrens, Sep. 2018 bis Mär.
    2019, erfolgte durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Für die
    Durchführung sind insgesamt Kosten in Höhe von 291.717,86 € angefallen. Weitere
    Qualifizierungsverfahren zur kooperativen und prozesshaften Gestaltung der Freiräume
    befinden sich in der Vorbereitung. Die Kosten der kooperativen Quartiersentwicklung sind
    zwischen den Kooperationspartnern
  • BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH,
  • Bezirksamt Mitte von Berlin, Stadtentwicklungsamt,
  • WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH und der
  • Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
    in insgesamt drei Finanzierungsvereinbarungen vereinbart worden. Bezogen auf den
    städtebaulichen Planungsprozess sind in diesen Finanzierungsvereinbarungen insgesamt
    585.000,00 €, paritätisch zwischen den Kooperationspartnern aufgeteilt, festgelegt worden.
    Koordinationsaufgaben im Projekt „Haus der Statistik“ werden durch eine Stelle
    wahrgenommen, die direkt der Abteilungsleitung II (Städtebau und Projekte, SenSW)
    zugeordnet ist. Die Einbeziehung weiterer Stellen in das Projekt, insbesondere im
    Wettbewerbsreferat, erfolgt anlassbezogen.
    Antwort zu 5c.:
    Der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sind keine Aktivitäten von Herrn
    Stadtrat Schmidt im Projekt „Haus der Statistik“ bekannt. Es kann jedoch angenommen
    werden, dass er dieses kooperative Modellprojekt, das nach dem Selbstverständnis der
    „Koop5“ dem Anspruch auf Übertragbarkeit auf andere Standorte genügen soll, aufmerksam
    verfolgt.
    Frage 6: Welche Kosten sind für die Senatsverwaltung im Rahmen der Durchführung des städtebaulichen
    Planungsprozesses entstanden?
    Welche Rolle spielt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen als Kooperationspartner bei der
    Entwicklung des Dragonerareals?
    a. Welche Funktion spielt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen als Teil der
    steuernden Einheit „Koop6“?
    b. Wer entscheidet über die Mitglieder im Zukunftsrat, der als zentrales Gremium über die
    gemeinwohlorientierte Entwicklung des Modellprojektes Rathausblock?
    c. Welche Personen repräsentieren die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in
    besagtem Zukunftsrat?
    d. Wer sitzt in Begleitkreis, der den Zukunftsrat bei der Ausgestaltung des Modellprojekts
    Rathausblock Kreuzberg fachlich begleiten und berät?
    e. Wurden Aufwendungen von Seiten des Senats an den Zukunftsrat getätigt? Wenn ja, in welcher
    Höhe?
    Antwort zu 6:
    Zentrale Instrumente für die städtebauliche Planung des Dragonerareals sind das
    städtebauliche Konzept und der Bebauungsplan. Für die Entwicklung des städtebaulichen
    Entwurfs wurde ein diskursives und partizipatives städtebauliches Werkstattverfahren für
    das #Dragonerareal unter der Federung der Wettbewerbsabteilung der Senatsverwaltung
    für Stadtentwicklung und Wohnen durchgeführt. Die Überarbeitungsphase des
    Siegerentwurfs soll im Sommer 2021 beendet werden. Von der Senatsverwaltung für
    Stadtentwicklung und Wohnen werden Städtebaufördermittel aus dem Programm
    „Lebendige Zentren und Quartiere“ in Höhe von rund 763.000 Euro für das städtebauliche
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    Werkstattverfahren und die Überarbeitung des Siegerentwurfs bereitgestellt. Das
    überarbeitete städtebauliche Konzept bildet die Grundlage für den Bebauungsplan, der
    durch den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg aufgestellt wird.
    Fragen zu der Rolle und der Funktion der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
    Wohnen in der Kooperationspartnerschaft im Sanierungsgebiet Rathausblock werden
    unter 6 a beantwortet.
    Antwort zu 6a.:
    Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist einer der sechs
    Kooperationspartner im Rathausblock neben dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, dem
    Vernetzungstreffen Rathausblock, dem Forum Rathausblock, der Berliner
    Immobilienmanagement GmbH (BIM) und der Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte
    mbH. Grundlage der Zusammenarbeit bildet eine gemeinsam entwickelte und
    abgeschlossene Kooperationsvereinbarung vom Juni 2019. Ziel im Sanierungsgebiet
    Rathausblock ist, das Dragonerareal mit den sechs Kooperationspartnern modellhaft zu
    einem gemeinwohlorientierten, zukunftsfähigen, urbanen Quartier mit einer Mischnutzung
    aus Wohnen, Kultur und Arbeit zu entwickeln.
    In der Kooperationsvereinbarung sind die jeweilige Rolle und Funktion der sechs Partner
    aufgeführt. Rolle und Funktion der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist
    gemäß § 26 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) die Bestimmung
    der grundsätzlichen Sanierungsziele unter Beteiligung des Bezirks. Sie begleitet das
    Sanierungsverfahren Rathausblock im Sinne der Einhaltung der grundsätzlichen Ziele, die
    sich aus den vorbereitenden Untersuchungen und der Rechtsverordnung zum
    Sanierungsgebiet ergeben. Dazu gehört auch die Bewertung, ob sich Maßnahmen aus
    gesamtstädtischer Entwicklungsperspektive ableiten lassen (z.B. aus dem
    Stadtentwicklungsplan Wohnen). Dieses betrifft insbesondere den zügigen Wohnungsbau
    in der wachsenden Stadt und Anpassung der Infrastruktur an die demographische
    Entwicklung. Sie ist auch Fördergeberin für die Finanzierung von Maßnahmen im
    öffentlichen Raum bzw. der Infrastruktur des Rathausblocks über das
    Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren und Quartiere“.
    Antwort zu 6b.:
    In der Kooperationsvereinbarung der sechs Partner des Rathausblocks ist der Zukunftsrat
    als zentrales Gremium mit Entscheidungs- und Empfehlungsfunktion festgelegt. Der
    Zukunftsrat hat 12 Sitze, die durch gesetzte und gewählte Mitglieder aus Institutionen und
    Interessensvertretungen besetzt sind. Arbeitsgrundlage des Zukunftsrates ist eine
    Geschäftsordnung, die die Mitglieder namentlich aufführt. Eine Entscheidung über das
    Verfahren für eine Neu- oder Nachbesetzung der Mitglieder, Anzahl der Sitze etc. wird im
    Zukunftsrat im Konsensprinzip getroffen.
    Antwort zu 6c.:
    Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wird durch den Senator und
    durch die Gebietsbetreuung des Rathausblocks aus dem Referat IV C repräsentiert.
    Antwort zu 6d.:
    In der Kooperationsvereinbarung ist die Einrichtung eines Begleitkreises für den
    Zukunftsrat zur fachlichen Beratung und Begleitung bei der Ausgestaltung des
    Modellprojekts vereinbart. Der Begleitkreis wurde aufgrund der zahlreichen Themen im
    Zukunftsrat noch nicht vertiefend behandelt und konnte daher noch nicht eingerichtet
    8
    werden. Eine konkrete Zeitplanung für die Einrichtung des Begleitkreises gibt es derzeit
    nicht.
    Antwort zu 6e.:
    Nein.
    Berlin, den 8.6.21
    In Vertretung
    Lüscher
    …………………………..
    Senatsverwaltung für
    Stadtentwicklung und Wohnen

Bahnhöfe: Zehn Fakten zum Jubiläum des Berliner Hauptbahnhofs, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article232375167/Zehn-Fakten-zum-Jubilaeum-des-Berliner-Hauptbahnhofs.html

Der Berliner #Hauptbahnhof wurde vor genau 15 Jahren eröffnet. Ein Überblick über wichtige und kuriose Fakten rund um den Bahnhof.

Genau 15 Jahre ist es nun her, dass der Berliner Hauptbahnhof eröffnet wurde. Damals, am 26. Mai 2006, gab es eine große Feier, in diesem Jahr muss darauf – zumindest erst einmal – wegen der Corona-Pandemie verzichtet werden. Die Party für den Hauptbahnhof soll aber nachgeholt werden, voraussichtlich Ende Juli, sagte Bahnhofsmanagerin Cornelia #Kadatz. Zum Jubiläum gibt die Berliner Morgenpost einen Überblick über wichtige und kuriose Fakten rund um den Bahnhof.

  1. Der Berliner Hauptbahnhof war bei seiner Eröffnung der größte #Kreuzungsbahnhof Europas – und ist es bis heute geblieben. Sechs Gleise verlaufen oberirdisch in Ost-West-Richtung, unterirdisch werden sie im rechten Winkel von acht Gleisen gekreuzt, die in Nord-Süd-Richtung verlaufen. Der große Vorteil: Alle Fernzüge in Berlin können über den Hauptbahnhof geführt werden.
  2. Apropos Gleise: Unterirdisch gibt es die Gleise 1 bis 8, oberirdisch findet man die Nummern 11 bis 16. Was ist eigentlich mit den Gleisen 9 und 10? Die gibt es tatsächlich nicht im Berliner Hauptbahnhof. Ursprünglich seien diese für die #City-S-Bahn #S21 vorgesehen gewesen, erklärt eine Bahn-Sprecherin. Bekanntermaßen fährt diese Linie bislang noch nicht, die Eröffnung im ersten Teilabschnitt ist für Dezember 2022 geplant. Ob der Bahnsteig der neuen S-Bahn dann die Gleisnummern 9 und 10 haben wird, ist laut Deutscher Bahn aber noch nicht klar.

Vom Berliner Hauptbahnhof in sieben Länder ohne Umsteigen

  1. Vom Hauptbahnhof in andere Länder reisen? Kein Problem. …

Bahnhöfe: Erfolgreicher Teenager: Der Berliner Hauptbahnhof wird 15. Eine Bilanz., aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Erfolgreicher-Teenager-Der-Berliner-Hauptbahnhof-wird-15-Eine-Bilanz–6196918

Ein Viertel mehr Reisende seit Eröffnung • Herz und Motor des Berliner Schienennetzes • DB startet neue Angebote für Reisende • U5 sorgt für bessere Anbindung • Anschluss City-S-Bahn Ende 2022

Wie die Zeit vergeht! Am 26. Mai 2021 feiert der Berliner #Hauptbahnhof seinen #fünfzehnten Geburtstag. Seit seiner #Eröffnung #2006 – pünktlich zur #Fußballweltmeisterschaft in Deutschland – ist der Hauptbahnhof Herz und Motor des Berliner Schienennetzes. Hier kommen Tourist:innen an, hier fahren die Berliner:innen ab, und das bequem und klimafreundlich auf der Schiene. Anlässlich seines Teenager-Geburtstags zieht die Deutsche Bahn (DB) nun Bilanz.

„Der Berliner Hauptbahnhof hat sein Versprechen der optimalen #Verkehrsanbindung der Hauptstadt gehalten,“ so Cornelia Kadatz, Chefin der Berliner Fernverkehrsbahnhöfe. „Aus allen vier Himmelsrichtungen durchqueren die Züge diesen markanten #Verkehrspalast, der nicht nur optisch hervorsticht, sondern auch das Herzstück der Mobilität in Berlin ist. Millionen Berlinerinnen und Berliner sowie Gäste der Stadt kommen Jahr für Jahr am Hauptbahnhof an. Zunächst war der Hauptbahnhof für viele ein Fremdkörper inmitten von Brachland, heute kann er mit Fug und Recht behaupten: Ich bin einer Berliner. Das ist auch das Verdienst der vielen Mitarbeitenden am Bahnhof, die jeden Tag – besonders während der Corona-Pandemie – dafür sorgen, dass unsere Fahrgäste sicher reisen und sich wohlfühlen.“

Der Erfolg des Hauptbahnhofs spiegelt sich auch in den Zahlen wider: Seit seiner Eröffnung sind die #Reisendenzahlen um rund ein Viertel gestiegen. Waren es 2007 noch 265.000 Reisende und Besucher:innen täglich, waren es Anfang 2020 bereits 330.000 am Tag. Damit zählt der Berliner Hauptbahnhof zu den meist frequentierten Bahnhöfen Deutschlands. Rund 1.300 Züge des Fern- und Nahverkehrs halten pro Tag am Bahnhof.

Neue Services und verbesserte Anbindung

Seit vergangenem Jahr ist der Hauptbahnhof für Reisende und Berliner:innen noch besser erreichbar: Die U-Bahn-Linie #U5 verkehrt nun zwischen Alexanderplatz und Hauptbahnhof und bindet den Berliner Osten noch besser an. Zur Eröffnung des #BER im Oktober 2020 startete auch der neue Flughafen-Express (#FEX) zwischen Berlin Hauptbahnhof und dem Flughafen BER. Mit dem ersten Teilstück der neuen #City-S-Bahn sorgt die DB für eine schnellere Verbindung in den Norden Berlins. Fahrgäste können ab Dezember 2022 die Strecke zwischen den Stationen Gesundbrunnen und Hauptbahnhof nutzen.

Im Berliner Hauptbahnhof bietet die DB ihren Kund:innen neue Services an: 2020 eröffnete die Bahn beispielsweise ihren ersten Coworking-Bereich „everyworks“ in der 10. Etage der Bügelbauten. Auf 1.500 Quadratmeter Bürofläche stehen insgesamt rund 300 Arbeitsplätze zur Verfügung. Die bundesweit erste DB Premium Lounge gibt es seit Mai 2021 im Hauptbahnhof. Zudem erwartet die Reisenden auf drei Etagen ein breites Einkaufsangebot. Insgesamt gibt es rund 80 Mieter für Gastronomie, Zeitschriften und Dienstleistungen. Seit der Eröffnung des Bahnhofs sind die Mietflächen durchgehend vermietet.

Vom Brachland zur „#Europacity“ 

Der Bau des Berliner Hauptbahnhofs war zugleich Startschuss für die positive städtebauliche Entwicklung des Bahnhofsviertels. Die Standortwahl in unmittelbarer Nachbarschaft zum #Regierungsviertel war lang umstritten: Beim ersten Spatenstich war das Areal des heutigen Hauptbahnhofs Brachland, und auch bei seiner Eröffnung stand der Bahnhof wie ein Monolith in der sandigen Umgebung. Mittlerweile haben sich rund um den Hauptbahnhof diverse Hotels und Bürogebäude angesiedelt, wie zum Beispiel das „Cube Berlin“ auf dem Washingtonplatz, in dem unter anderem Büros der DB untergebracht sind. Auch das 2019 eröffnete #Futurium befindet sich in direkter Nähe zum Bahnhof. Ein neues Wohngebiet erstreckt sich rund um den #Humboldthafen.

Rückblick: Ein neues Verkehrskonzept für die Hauptstadt

Um den vielen Bahnreisenden in der Hauptstadt Anfang der Neunzigerjahre gerecht zu werden, benötigte Berlin ein neues Verkehrskonzept für den Schienenverkehr. Ein neuer Hauptbahnhof als zentraler Knotenpunkt sollte für eine verbesserte Verkehrsanbindung sorgen. Mit der Eröffnung des Berliner Hauptbahnhofs 2006 entstand so erstmals in der Geschichte der Hauptstadt ein Bahnhof für alle #Fernzüge und ein Verbindungsstück zwischen der #Ost-West- und der #Nord-Süd-Achse.

Entworfen wurde der Bahnhof von den Hamburger Architekten von #Gerkan, Marg und Partner. Seine außergewöhnliche Architektur wurde mit diversen Preisen ausgezeichnet, unter anderem mit dem Preis des Deutschen Stahlbaues 2008 und dem Internationalen Architekturpreis des Chicago Athenaeum 2007. Allianz pro Schiene kürte den Berliner Hauptbahnhof zum „Bahnhof des Jahres 2007“.

Straßenverkehr: Zero-Emission-Zone derzeit nicht umsetzbar Berlin gibt neues Gutachten für Verbrenner-Verbot in Auftrag aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/zero-emission-zone-derzeit-nicht-umsetzbar-berlin-gibt-neues-gutachten-fuer-verbrenner-verbot-in-auftrag/27071106.html

Der Senat will künftig keine #Diesel und #Benziner mehr in der Berliner #City. Doch ob das rechtlich gelingen kann, ist offen.

Leise gleiten Autos durch die Innenstadt, auch Lastwagen und Busse stoßen keine Abgase mehr aus: So stellt sich die rot-rot-grüne Koalition künftig den motorisierten #Verkehr in Berlin vor. Der Senat hat sich dazu im #Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (#Step MoVe) auf die Einführung einer #Zero-Emission-Zone verständigt. Erst soll der S-Bahnring, dann die gesamte Stadt frei von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor werden.

Doch ob und wie eine solche Zone #rechtlich umsetzbar sein wird, ist noch vollkommen offen. Auch der Senat hat dazu bislang keinerlei konkreten Pläne, wie ein Verbrenner-Verbot in Berlin geregelt sein könnte. Fest steht: Nach aktuellem Gesetzesrahmen wäre die Einführung einer #verbrennerfreien Zone nicht möglich. Zu diesem Ergebnis kommt ein neues #Gutachten des wissenschaftlichen Diensts des Bundestags.

„Nach derzeitiger #Rechtslage können #Fahrverbote nicht unmittelbar mit der Senkung von Emissionen begründet werden“, weil das Bundesimmissionsschutzgesetz #Kohlendioxid bislang nicht als Luftschadstoff nennt. Das Land selbst habe kein Recht, diese #Grenzwertliste um einen Stoff zu erweitern, heißt es in dem Gutachten, das der Berliner CDU-Vorsitzende …

S-Bahn: Wassereinbruch macht S21-Tunnel zur stinkenden Kloake aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article231911999/Wassereinbruch-macht-S21-Tunnel-zur-stinkenden-Kloake.html

Durch Risse im Beton dringt fortlaufend Wasser in einen #Tunnelabschnitt der neuen #City-S-Bahn-Strecke ein.

Berlin. Manche nennen den #Hauptbahnhof eine Architekturikone, er ist eines der Symbole des neuen Berlins. Doch in der Tiefe unter der #Zentralstation ist von solcherlei Glanz an manchen Ecken nichts zu sehen. Hier bricht Wasser durch den Beton ein und verwandelt die Anlage in eine übelriechende Kloake. Videos und Fotos, die der Berliner Morgenpost vorliegen, zeigen einen #Tunnelrohbau, an dessen Boden #bläulich-seifiges Wasser steht. Über Risse im Beton rinnt unablässig weitere Flüssigkeit hinunter. In dem trüben Nass quillt eine alte Matratze, daneben liegen eine Krücke und allerlei Müll und Unrat. Offenbar nutzen Obdachlose den Schacht als Nachtlager.

Der Abschnitt liegt gleich neben dem U-Bahnhof der Linie #U5 am Hauptbahnhof. Es handelt sich um einen #Vorratsbau für den künftigen Bahnsteig der City-S-Bahn-Strecke #S21. Errichtet wurde er bereits im Zuge des Baus des Hauptbahnhofs bis 2006. Doch mehr als ein etwa 20 Meter langer Gleistrog samt Bahnsteigkante entstand damals nicht. Bis dort tatsächlich Züge rollen, werden noch einige Jahre vergehen. Und so sammelt sich in dem Gleistrog bis dahin immer weiter Wasser.

In dem #Tunnel riecht es nach Schimmel
Auf Anfrage ist die Deutsche Bahn zu einer Besichtigung des Ortes bereit. In dem hohen Raum steht schwülwarme Luft, es riecht nach Schimmel und wie in einer öffentlichen Toilette. Die Risse an der Seitenwand des Baus sind deutlich zu erkennen. Unentwegt rinnt weiteres Wasser in die Tiefe. Dort hat sich auf dem Boden bereits eine knapp zehn Zentimeter hohe Wasserschicht gebildet. Das sei jedoch nicht weiter schlimm, erklärt die Bahn. „Am Boden des Tunnels hat sich im Laufe der Zeit eine geringe Menge Wasser angesammelt. Dabei handelt es sich vermutlich um …

U-Bahn: Grünes Licht erwartet: Wo die nächste neue U-Bahn-Strecke in Berlin entsteht Der Senat entscheidet über die Verlängerung der U3. aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/gruenes-licht-erwartet-wo-die-naechste-neue-u-bahnstrecke-in-berlin-entsteht-li.148866

Lange Zeit tat sich wenig. Über Jahre hinweg wurden in Berlin keine neuen -Bahn-Bauprojekte in Angriff genommen. Jetzt haben die Vorbereitungen für die nächste Erweiterung des unterirdischen Streckennetzes begonnen: für die Verlängerung der Linie #U3 von #Krumme Lanke zum #Mexikoplatz in Zehlendorf. Nach Informationen der Berliner Zeitung arbeitet die #Verkehrsverwaltung bereits an der Senatsvorlage, die Grundlage für das weitere Vorgehen sein wird. Wenn alles gut geht, wird der Senat im April oder Mai darüber beraten – und aller Voraussicht nach grünes Licht geben. Die Christdemokraten drücken aufs Tempo. „Bisher gab es nur Lippenbekenntnisse“, sagte der Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann, Vorsitzender der CDU Steglitz-Zehlendorf, am Freitag. „Jetzt muss der Senat endlich liefern.“ Denn die Chancen stünden gut, dass Berlin für wenige Millionen Euro eine neue U-Bahn-Strecke bekomme. Doch es dürfte noch lange dauern, bis das -Bahn-Projekt in Gang kommt.

Am Freitagmittag steht Heilmann mit einigen Parteifreunden vor dem S-Bahnhof Mexikoplatz, um Unterschriften für die #U3-Verlängerung zu sammeln. Rund tausend Anwohner hätten sich schon in die Listen eingetragen, sagt der CDU-Politiker. Während sonst fast jedes Verkehrsprojekt auf Widerstand stößt, habe er bisher keine Kritik vernommen – obwohl in der Argentinischen Allee und auf dem Mexikoplatz mit bis zu anderthalb Jahren #Buddelei zum Teil in offenen #Baugruben zu rechnen sei. Und trotz der hohen Dichte an streitbaren Juristen in Steglitz-Zehlendorf.

„Das ist das einfachste U-Bahn-Projekt, das wir in Berlin haben“, sagt Heilmann. Auch weil der #Baugrund keine bösen Überraschungen wie hoch stehendes Grundwasser bereithalte. Nach den Plänen der BVG sollen Spundwände in den Boden gebracht und gedeckelt werden, sagte der CDU-Abgeordnete Stephan Standfuß. In deren Schutz soll die -Bahn-Strecke entstehen. Am Mexikoplatz müsse behutsam vorgegangen werden: „Er steht unter Ensembleschutz.“

Schneller in die #City West und zur #Freien Universität
Es geht um wenige Hundert Meter #Tunnel. „Es wäre ein ganz kleiner #Lückenschluss“, heißt es bei der BVG Projekt GmbH, wo man sich …