Straßenverkehr: Perspektiven für den Gleimtunnel, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wer hat die aktuell andauernde #Sperrung des #Gleimtunnels wann und weshalb veranlasst?
Antwort zu 1:
Die aktuelle Sperrung des Gleimtunnels wurde im Zuge der Umstellung auf den Bauabschnitt
2 (BA 2) für den Bau eines #Stauraumkanales im #Mauerpark eingerichtet. Bauherr
und Auftraggeber der Gesamtbaumaßnahme sind die #BWB. Bei einem Ortstermin Ende
Juni 2019 mit der zuständigen Baufirma wurde festgestellt, dass das Baufeld für den BA 2
erweitert werden muss, um zusätzliche Arbeiten durchführen zu können (laut BWB: „Instandsetzung
Entwässerungsanlagen auf der südwestlichen Seite der Schwedter Straße
und Neubau Zielschacht und Pumpenschacht“). Eine Vollsperrung des Gleimtunnels war
dabei unumgänglich. Die verkehrsrechtliche Anordnung hat die Verkehrslenkung Berlin
erteilt.
Frage 2:
Wer war in die Entscheidung zur Schließung des Gleimtunnels für den #Autoverkehr eingebunden?
2
Antwort zu 2:
Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens wurden der Straßenbaulastträger
(Straßen- und Grünflächenamt) des BA Pankow und der örtlich zuständige
Polizeiabschnitt in den Entscheidungsprozess mit eingebunden.
Frage 3:
Wer wird die Freigabe des Gleimtunnels für den Autoverkehr unter welchen Bedingungen veranlassen?
Antwort zu 3:
Die Freigabe des Gleimtunnels für den Kfz-Verkehr erfolgt nach Beendigung der Bauarbeiten
im Bereich der #Gleimstraße / #Schwedter Straße. Die Arbeitsstelle ist entsprechend
durch den Bauunternehmer nach Beendigung der Maßnahme zu beräumen und die Verkehrsfläche
für den Verkehr wieder freizugeben.
Frage 4:
Wann wird die Freigabe des Gleimtunnels für den Autoverkehr voraussichtlich erfolgen?
Antwort zu 4:
Nach Auskunft der BWB soll die Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes im Bereich
der Gleimstraße im Dezember 2019/Januar 2020 beendet werden. Im Anschluss
daran wäre die Freigabe des Gleimtunnels für den Autoverkehr wieder möglich.
Frage 5:
Ist mit Verzögerungen bei der Freigabe des Gleimtunnels zu rechnen?
Antwort zu 5:
Nach Auskunft der BWB nicht.
Frage 6:
Wer ist generell für die Instandhaltung des Gleimtunnels zuständig und wessen Versicherung trägt
eventuelle Schäden?
Antwort zu 6:
Beim sogenannten #Gleimtunnel handelt es sich um keine #Tunnelanlage, sondern um diverse
hintereinander verlaufende #Brückenbauwerke. Baulastträger für die Straße ist das
örtlich zuständige Straßen- und Grünflächenamt im Bezirksamt Pankow von Berlin. Die
Baulastträgerschaft für die Brücken ist derzeit strittig und daher teilweise Bestandteil einer
rechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Land Berlin und der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft
(#DB AG) bzw. dem Bundeseisenbahnvermögen (#BEV).
3
Frage 7:
In welchen Abständen wird die Statik des Gleimtunnels von wem überprüft?
Antwort zu 7:
Für #Brückenbauwerke sind Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 erforderlich. Diese Bauwerksprüfungen
sind Sichtprüfungen und beinhalten keine statische Nachrechnung des
Bauwerks. Für die Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht der Straße hat das Bezirksamt
Pankow im Jahr 2016 eine Brückenprüfung der vier östlichen Trogbrücken entsprechend
DIN 1076 hinsichtlich Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit
durchführen lassen. Nach Ablauf von drei Jahren ist eine erneute Brückenprüfung zwingend
notwendig. Diese ist vom Bezirksamt Pankow beauftragt und wird noch im Laufe des
Jahres 2019 erfolgen. Diese Überprüfungen sind ebenfalls Bestandteil der vorgenannten
rechtlichen Auseinandersetzung und werden daher in Form einer Ersatzvornahme durchgeführt.
Frage 8:
Welche Maßnahmen werden von welcher zuständigen Behörde ergriffen, um die regelmäßigen
Überflutungen des Gleimtunnels bei Starkregen langfristig zu vermeiden?
Antwort zu 8:
Das sogenannte Starkregenrisikomanagement ist eine kommunale Gemeinschaftsaufgabe
und bedarf einer Zusammenarbeit verschiedener Behörden. Den BWB fällt dabei die Aufgabe
der Schaffung von Grundlagen zu, das heißt unter anderem die Bereitstellung von
Informationen über überflutungsgefährdete Bereiche. Der von den Berliner Wasserbetrieben
in 2018 erstellte Überstauatlas enthält hierfür Eintragungen zu historischen Überstaugeschehen.
Der Überstauatlas ist ein Informationstool zum historischen Überstaugeschehen
infolge Starkregen differenziert nach Niederschlagshäufigkeiten. Das Ergreifen von
konkreten Maßnahmen erfolgt im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.
Der Bereich des Gleimtunnels ist aufgrund der topographischen Lage ein Tiefpunkt der
Umgebung. In der Gleimstraße selbst ist eine funktionierende Straßenentwässerung vorhanden.
Nach Auswertung des letzten Starkregenereignisses wird das Bezirksamt Pankow
von Berlin mit der Berliner Stadtreinigung (BSR) in Verbindung treten, um die Notwendigkeit
einer kontinuierlichen Straßenreinigung unter den Brückenbauwerken zu bekräftigen.
Hierdurch soll zukünftig der Wasserabfluss bei Starkregen erleichtert werden.
Frage 9:
Wird dem Wunsch der Berliner Wasserbetriebe Rechnung getragen, den Gleimtunnel einen Tag pro Woche
zu einer Parkverbotszone zu erklären, damit die BSR dort die notwendige Reinigung vornehmen kann und
falls nicht, wie soll der zunehmenden Verschmutzung vorgebeugt werden?
Antwort zu 9:
Ein derartiger Wunsch ist dem Straßen- und Grünflächenamt in Pankow nicht bekannt.
Hierfür müsste bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde ein Antrag auf eine
straßenverkehrsbehördliche Anordnung für die Aufstellung von Haltverbotszeichen gestellt
werden. Bezüglich der Vorbeugung der zunehmenden Verschmutzung wird auf die
Antwort zu 8 verwiesen.
4
Frage 10:
In welcher Form und durch wen wurden und werden die Anwohner im Gleimkiez und im Brunnenviertel
sowie die Gewerbetreibenden und die Betreiber der Max-Schmeling-Halle über die Situation des
Gleimtunnels, die Dauer der Sperrung und mögliche Instandhaltungen informiert?
Antwort zu 10:
Im Zuge der Baumaßnahme zum Stauraumkanal Mauerpark wurden durch die Berliner
Wasserbetriebe bisher acht Anwohnerinformationen und umfangreiche Presseinformationen
erstellt und verteilt sowie ein Tag der offenen Tür mit Begehungsmöglichkeiten des
Stauraumkanals durchgeführt.
Berlin, den 22.08.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Nach Anwohnerbeschwerden Gleimtunnel wird ein halbes Jahr für Autos voll gesperrt aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/nach-anwohnerbeschwerden-gleimtunnel-wird-ein-halbes-jahr-fuer-autos-voll-gesperrt–31848488?dmcid=nl_20190109_31848488

Prenzlauer Berg – Der #Gleimtunnel, eine wichtige Verbindungsstrecke zwischen den Stadtteilen Prenzlauer Berg (Pankow) und Gesundbrunnen (Mitte), ist jetzt ein halbes Jahr lang für den gesamten #Autoverkehr #gesperrt. Für Fußgänger und Radfahrer bleibt die Straße geöffnet.

Schon in den vergangenen Monaten durften #Autofahrer diese Straße, über die früher die #Nordbahn führte, nur einseitig befahren. Grund dafür ist eine Baustelle der Berliner Wasserbetriebe, die im naheliegenden Mauerpark einen unterirdischen Stauraumkanal errichten.
Der zuständige Pankower Stadtrat für Stadtentwicklung, Vollrad #Kuhn (Grüne), begründet die halbjährige Schließung des Tunnels mit „einer erhöhten Beschwerdelage“ von Anwohnern. Denn Autofahrer seien immer wieder von der falschen Seite in die Einbahnstraße gefahren. Kuhn sagt, die Polizei habe dieses Fehlverhalten von Autofahrern bestätigt, deshalb sei nun die Vollsperrung durch die #Verkehrslenkung

Radverkehr + Straßenverkehr: Mehr CO2 durch massive Umwege und der verfehlten Verkehrspolitik des Berliner Senats, hier: Der Gleimtunnel zukünftig als Fahrradstraße? aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Inwieweit treffen Informationen zu, dass der
#Gleimtunnel zukünftig nur als #Fahrradfahrerstraße genutzt
werden soll, welchen Stand der Planung haben diese Plä-
ne und welchen Stand der Abstimmung haben diese Pläne
innerhalb des Berliner Senats?
Antwort zu 1: Im Zusammenhang mit der Schaffung
der notwendigen Voraussetzung für eine zeitnahe Wiedereröffnung
der Fahrbahn im Gleimtunnel wurde die von
Seiten des Bezirkes Pankow bereits langjährig vorgeschlagene
Einrichtung einer Fahrradstraße im Zuge der
Gleimstraße öffentlich diskutiert. Die Gleimstraße ist
bereits Bestandteil einer Fahrradroute. Hinter dem Engagement
des Senats in dieser Angelegenheit steht der verkehrspolitische
Wille, den Fahrradverkehr in Berlin künftig
in stärkerem Maße zu fördern.
Derzeit gibt es noch keine konkreten Planungen zur
Umsetzung einer Fahrradstraße in der Gleimstraße. Die
Umsetzung einer Fahrradstraße bedarf umfangreicher
Voruntersuchungen und Abstimmungen, so dass zunächst
die Ausweitung der vorhandenen Tempo-30-Zone in der
Gleimstraße bis zur Graunstraße in Mitte vorgesehen ist.
Frage 2: Welche rechtlichen Konsequenzen bringt die
Entwidmung des Gleimtunnels als Hauptverkehrsstraße
mit sich und welches Verfahren muss auf welche Weise
durchlaufen werden?
Antwort zu 2: Für eine Herabstufung der Gleimstraße
hinsichtlich der Verbindungsfunktionsstufe (derzeit Stufe
IV, Ergänzungsstraße) ist keine Entwidmung im Sinne
des Berliner Straßengesetzes oder die Durchführung eines
anderen rechtlichen Verfahrens erforderlich. Bei Vorliegen
einer ausreichenden Begründung kann die Gleimstra-
ße im Rahmen der Fortschreibung des Stadtentwicklungsplans
Verkehr (StEP Verkehr) aus dem übergeordneten
Straßennetz herausgenommen werden.
Frage 3: Aus welchen Gründen ist der Bau des Kreisverkehrs
am Gleimtunnel vorgenommen worden, welche
Kosten hat der Umbau verursacht und inwieweit ist es
dadurch zu einer Verzögerung der Freigabe des Gleimtunnels
gekommen?
Antwort zu 3: Die Baumaßnahmen des sog. Minikreisels
in der Gleimstraße stehen im Zusammenhang mit der
Erschließung des neuen Wohnquartiers am Mauerpark.
Bei dieser Verkehrslösung können bessere Sichtverhältnisse
an der Tunnelausfahrt gewährleistet werden und sie
trägt zur Verkehrsberuhigung im Wohngebiet bei.
Die Kosten für die Baumaßnahmen in der Gleimstraße
betragen 375 T€. Die Baumaßnahmen wurden im Dezember
2016 fertiggestellt. Verzögerungen gab es wegen der
Schäden infolge eines Unwetters im Sommer 2016. So
musste u.a. erst die Standfestigkeit des Gleimtunnels und
der Fahrbahn geprüft werden.
Frage 4: Inwieweit ist dem Senat bekannt, dass es bereits
in den vergangenen Monaten zu einer erheblichen
zusätzlichen #Verkehrsbelastung bei der Anfahrung und
Belieferung der #Max-Schmeling-Halle gekommen ist und
dabei es zu erheblichen Umwegen, Belastungen von
Wohngebieten und einem vermehrten Ausstoß von Co2
gekommen ist?
Frage 5: Welche Auffassung hat der Betreiber der
Max-Schmeling-Halle bezüglich dieser Pläne und inwieweit
wurde diese Stellungnahme eingeholt bzw. bei den
Plänen berücksichtigt?
Antwort zu 4 und 5: Dem Senat liegt ein Schreiben
der Velomax Berlin Hallenbetriebs GmbH vom 6. Januar
2017 vor. Daraus ist dem Senat der Umstand bekannt,
dass es zu einer erheblichen zusätzlichen Verkehrsbelastung
bei der Anfahrung und Belieferung der MaxSchmeling-Halle
infolge von Umwegen gekommen sein
soll. Zu den erheblichen Belastungen von Wohngebieten 
und vermehrtem Ausstoß von CO2 liegen dem Senat
keine Informationen vor.
Die in dem genannten Schreiben dargelegten Bedenken
und Anregungen zur möglichen Einrichtung einer
Fahrradstraße in der Gleimstraße werden derzeit hausintern
geprüft und fließen in den Abwägungsprozess vor
Anordnung einer Fahrradstraße mit ein.
Frage 6: Mit welchem Verkehrskonzept begegnet der
Berliner Senat der ggf. der zukünftigen und notwendigen
Anfahrung bzw. Belieferung der Max-Schmeling-Halle?
Frage 7: Inwieweit gibt es andere Multifunktionsarenen
in der Bundesrepublik, die ebenfalls ausschließlich
über eine Fahrradstraße zu Belieferungs- und Besuchszwecken
angebunden sind?
Antwort zu 6 und 7: Die Erstellung von genehmigungsfähigen
Erschließungskonzepten obliegt den (privaten
und öffentlichen) Investoren solcher Veranstaltungsorte
im Zusammenhang mit der Baugenehmigung. Aufgrund
der stadträumlichen Besonderheiten, der individuellen
Bespielung der Veranstaltungsorte sowie weiterer
verkehrlicher Rahmenbedingungen handelt es sich dabei
in der Regel um nicht übertragbare sehr individuelle Erschließungskonzepte.

Mit der Freigabe des Gleimtunnels für den KfzVerkehr
wird verkehrlich der Zustand vor der Sperrung
infolge des Unwetters wieder hergestellt.
Soweit sich künftig Änderungen zum genehmigten Erschließungskonzept
ergeben, können die Straßenverkehrsbehörden
Regelungen treffen, z.B. um Anwohnerinnen
und Anwohner vor unerwünschten veranstaltungsbezogenen
Verkehren zu schützen. Dabei können auch verkehrsrechtliche
Regelungen wie die Einrichtung einer
Fahrradstraße eine Rolle spielen.
Frage 8: Was beinhaltet das Bauvorhaben „Stauraumkanal
unter der Schwedter Straße (BWB)“ und inwieweit
teilt der Berliner Senat die Einschätzung, dass damit die
Besucher des Friedrich-Ludwig-Jahn-Stadion und der
Max-Schmeling-Halle durch die geplante Umlenkung des
Verkehrs während der zweijährigen Baumaßnahme in der
Eberswalder Straße und in der Gleimstraße bereits massiv
beeinträchtigt werden?
Antwort zu 8: Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) –
als Maßnahmenträger – haben hierzu wie folgt Stellung
genommen: „Im Rahmen des zwischen dem Senat und
den Berliner Wasserbetrieben abgestimmten Gewässergü-
teprogramms entsteht im Mauerpark unter der Schwedter
Straße ein Stauraumkanal, der ca. 7.000 m³ verdünntes
Mischwasser nach Starkregenereignissen zwischenspeichert.
Dieses wird nach Regenende in das Kanalsystem
zurückgepumpt und dann dem Klärwerk zugeleitet.
Im Einzelnen werden im Bereich der Eberswalder
Straße und der Gleimstraße jeweils Baugruben für die
erforderlichen Trennbauwerke und am Mauerparkeingang
bzw. -ausgang wird in der Schwedter Straße die Start- und
Zielbaugrube für den Rohrvortrieb hergestellt. Der Einbau
des ca. 650 m langen Stauraumkanals mit einem Durchmesser
von bis zu 3,8 m erfolgt mit der umweltfreundlichen
Verfahrensweise des unterirdischen Rohrvortriebes.
Diese Verfahrensweise hat gegenüber der offenen Bauweise
den Vorteil, dass Bodentransporte eingespart werden
können. Nach dem Rohrvortrieb werden ca. alle 60 m
auf dem Stauraumkanal noch Einstieg- und Kontrollschächte
eingebaut.
Die notwendigen Verkehrseinschränkungen in der
Eberswalder Straße und Gleimstraße wurden im Einzelnen
mit den Anwohnern, den zuständigen Senatsdienststellen
(VLB) und auch mit den Betreibern der MaxSchmeling
Halle erörtert. Die Eberswalder Straße bleibt
für den Straßenverkehr und für die Straßenbahn in beiden
Richtungen befahrbar, allerdings für den Straßenverkehr
auf eine Spur eingeengt. Die Gleimstraße ist bis zur Ecke
Schwedter Straße weiterhin befahrbar. Der Gleimtunnel
wird zur Einbahnstraße (Durchfahrt von Prenzlauer Berg
Richtung Wedding).
Durch die gemeinsame Zusammenarbeit aller Beteiligten
sind wir der Auffassung, eine optimale Lösung für die
Verkehrsführung gefunden zu haben, damit die Besucherströme
ohne massive Beeinträchtigungen die Veranstaltungsstätten
besuchen können.“
Berlin, den 03. Februar 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Feb. 2017)

Radverkehr + Straßenverkehr: Radverkehr in Berlin Gleimstraße soll Fahrradstraße werden – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/radverkehr-in-berlin-gleimstrasse-soll-fahrradstrasse-werden-25381368

Der neue #Verkehrsstaatssekretär Jens-Holger #Kirchner will das Dauerproblem #Gleimtunnel im kommenden Jahr ein für allemal lösen. Sein Ziel: „Die #Gleimstraße wird eine #Fahrradstraße“, sagte der Grünen-Politiker am Dienstag der Berliner Zeitung. Zugleich soll auch die #Stargarder Straße zur Fahrradstraße erklärt werden.

Damit entsteht parallel  zur S-Bahn-Trasse eine neue Fahrradverbindung, die von der Prenzlauer Allee bis nach Gesundbrunnen führt.  „Wir werden die Gleimstraße aus dem Netz der Hauptverkehrsstraßen herausnehmen. Mit der Fahrradstraße reagieren wir auch auf den steigenden Radverkehr auf dieser Strecke“, so Kirchner.  Zudem gebe es den Vorteil, dass die neue Route an die bestehende Fahrradstraße in der Schwedter Straße anknüpft.
Solche Straßen sind grundsätzlich dem Radverkehr vorbehalten. Autos dürfen dort nur fahren, wenn der motorisierte Verkehr durch zusätzliche Verkehrsschilder, zum Beispiel „Anlieger frei“, erlaubt wird. Dann darf  höchstens mit Tempo 30 gefahren werden.
Krisentreffen am Tunnel

Seinen Vorschlag will Kirchner den beteiligten Bezirken Pankow und Mitte am 3. Januar bei einem Vor-Ort-Termin unterbreiten und möglichst auch absegnen lassen. Dieses Treffen, an dem auch die beiden Verkehrsbehörden der Bezirke sowie die Verkehrslenkung Berlin teilnehmen werden, hatte ursprünglich allerdings einen anderen Anlass. Kirchner wollte alle Verantwortlichen zusammenholen, weil der Gleimtunnel nach dem Unwetter am 27. Juli noch immer gesperrt ist. Damals hatte die Kraft der Wassermassen Autos ineinander und übereinander geschoben. Der Tunnel musste gesperrt werden, weil eine Unterspülung der Straße vermutet wurde.
Gutachter haben jetzt ihre Untersuchungen abgeschlossen. Ihr Urteil: Der 110 Jahre alte Tunnel ist auf seiner gesamten Länge …

Straßenverkehr: Neue Behmstraßenbrücke wird heute freigegeben, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/printarchiv/bezirke/article102881543/Neue-Behmstrassenbruecke-wird-heute-freigegeben.html

Die letzte unterbrochene #Ost-West-Verbindung im Norden Berlins wird heute geschlossen. Nach fast neunjähriger Bauzeit verbindet die #Behmstraßenbrücke jetzt wieder die Ortsteile #Prenzlauer Berg und #Gesundbrunnen. Um 10 Uhr wird sie für den #Autoverkehr freigegeben. Das zwölf Millionen Euro teure #Bauwerk, zu 96 Prozent finanziert von der #Deutschen Bahn, soll die Brücke an der Bornholmer Straße im Norden und den #Gleimtunnel im Süden entlasten. Während die Anwohner dort hoffen, künftig weniger Verkehr vor ihren Haustüren zu haben, befürchten Bewohner der #Behmstraße und #Schivelbeiner Straße eine höhere Belastung durch Lärm und Abgase.

„Straßenverkehr: Neue Behmstraßenbrücke wird heute freigegeben, aus Berliner Morgenpost“ weiterlesen