Gute Nachrichten für die Fahrgäste der #U9: Die Linie fährt ab Montag, 2. März, wieder #planmäßig auf dem gesamten Abschnitt zwischen den U-Bahnhöfen #Osloer Straße und Rathaus #Steglitz. Damit endet die Einschränkung nach dem #Brand im U-Bahnhof #Schloßstraße. Auch der Bahnhof Schloßstraße wird ab Montag wieder regulär in beide Richtungen bedient.
In den vergangenen Wochen hat die BVG die durch den Brand verursachten Schäden umfassend beseitigt. Neben der aufwendigen #Reinigung mussten zahlreiche sicherheitsrelevante Anlagen geprüft, repariert oder ersetzt werden. Betroffen waren unter anderem Kabelanlagen für #Stromversorgung, #Zugsicherung sowie IT- und #Kommunikationstechnik.
B.Z. im wunderbaren #Waschsalon der BVG. In der XXL-Anlage der Berliner Verkehrsbetriebe wird Tag und Nacht geputzt, damit die Fahrgäste sich nicht beschweren. In regelmäßigem Takt fahren hier rund um die Uhr die U-Bahnen pünktlich zur #Reinigung ein.
Starke Schiene zur EURO 2024™ – DB setzt auf mehr Personal & zusätzliche Informationen an den Bahnhöfen und mehr Züge • Reinigungs- und Technikteams im Dauereinsatz • S-Bahn-Angebot zum Olympiastadion verdreifacht, aus DB
Die Deutsche Bahn (DB) ist bereit für das größte #Sportevent des Jahres in Deutschland. Als größte Gastgeberin der Bundesrepublik und offizielle Nationale Partnerin der EURO 2024™ empfängt die DB ab Mitte Juni Fußballfans aus ganz Europa in der Hauptstadt. Rund um die sechs Begegnungen in Berlin erwartet die DB zehntausende zusätzliche Gäste in der Stadt. Seit vielen Monaten laufen deshalb die Vorbereitungen, um den Besucher:innen die An- und Abreise auf der klimafreundlichen Schiene so angenehm und einfach wie möglich zu machen.
Die Sperrung der Brücke über die Spree wird voraussichtlich vier Wochen dauern
Nach einem #Brand unterhalb der #Michaelbrücke im Bezirk Mitte am frühen Morgen des heutigen 03. Januar 2024 wurde das #Brückenbauwerk vorsorglich kurzfristig für den öffentlichen Fuß-, Rad- und #Autoverkehr#gesperrt. Nach einer umgehend durchgeführten Besichtigung durch #Statiker der Verkehrsverwaltung wurden großflächige Schäden am südlichen #Widerlager sowie am #Überbau einschließlich der #Lagerkonstruktionen infolge des Brandes festgestellt. Die #Standsicherheit des Bauwerkes ist nicht gefährdet. Eine detaillierte #Sonderprüfung und #Materialbeprobungen sollen nun ermitteln, inwieweit eine mögliche Beeinträchtigung der Tragfähigkeit des Bauwerkes vorliegt.
Vollautomatisch, barrierefrei: Die letzte von 278 neu errichteten Toilettenanlagen übergibt Betreiber Wall nach drei Jahren termingerecht an das Land und die Öffentlichkeit
Wer ist nach der Neuvergabe der Werberechte Eigentümer der #Fahrgastunterstände, welche durch die BVG als Bus- und Tramhaltestellen angefahren werden? Zu 1.: Die Verantwortung für die von der BVG als Bus- und Tramhaltestellen angefahrenen Fahrgastunterstände obliegt der BVG.
Frage 1: Wie oft findet die #Wartung, #Reinigung und #Funktionsprüfung der Berliner #Straßenbeleuchtung statt und durch wen wird sie ausgeführt? a. Gibt es dabei unterschiedliche Prioritäten, z.B. nach Straßenklassen? Antwort zu 1: Folgende Wartungszyklen sind für die Anlagen der öffentlichen Beleuchtung vertraglich vorgegeben: Elektrische Leuchten (einschl. Reinigung): alle 4 Jahre #Gasleuchten (einschl. Reinigung) : jährlich #Lichtmaste / #Spannseile: alle 4 Jahre #Leuchtenwartung in Kfz-Tunneln: jährlich #Leuchtenreinigung in Kfz-Tunneln: halbjährlich Im Tunnel Tiergarten Spreebogen erfolgt die Reinigung der Leuchten alle 4 Monate. Tunnelschaltanlagen und USV (unterbrechungsfreie Stromversorgung): jährlich Tunnel-Lichtmess- und Lichtregelungsanlagen: halbjährlich Das Funktionieren der Leuchten sowie der korrekte Schaltzustand werden über einen Abfahrdienst in nachfolgenden Turnussen regelmäßig kontrolliert. · Quartalsweise nächtliche Kontrolle der elektrischen Beleuchtungsanlagen außerhalb des zentralen Bereichs gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 1 BerlStrG. · Achteljährliche nächtliche Kontrolle der elektrischen Beleuchtungsanlagen innerhalb des zentralen Bereichs gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 1 BerlStrG · Wöchentliche nächtliche Kontrolle der gasbetriebenen Beleuchtung · Kontrolle der gasbetriebenen Beleuchtung am Tage auf Dauerbrenner 2 Das Land Berlin hat die #Stromnetz Berlin GmbH mit dem Betrieb der öffentlichen Beleuchtung beauftragt. Frage 2: Wurde die Lichtintensität der Straßenbeleuchtung seit Beginn der 18. Wahlperiode in Gänze oder in Teilen bewusst verändert? Wenn ja, in welcher Form und aus welchem Grund und in welchen Straßen? Antwort zu 2: Sofern Beleuchtungsanlagen errichtet oder modernisiert werden, gelten seit 2011 die Vorgaben des Lichtkonzeptes, siehe: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/baukultur/lichtkonzept/index.shtml Seit Beginn der 18. Wahlperiode wurden gemäß dieser Vorgaben insgesamt ca. 43.000 Lichtpunkte komplett erneuert oder Teile davon modernisiert. Frage 3: Gibt es eine Mindestanzahl von – in Betrieb befindlichen – Straßenbeleuchtungen? a. Gibt es Vorgaben zu #Maximalabständen und #Mindestlichtstärken? Welche sind das? b. Gibt es hier unterschiedliche Vorgaben, z.B. nach Straßenklassen? Antwort zu 3: Es gibt keine Mindestzahl. Es gibt eine vertragliche vorgegebene Frist zur Beseitigung von Störungen oder zur Errichtung von Beleuchtungsprovisorien. Im öffentlichen Straßenland gelten bei der Errichtung oder dem Umbau von Beleuchtungsanlagen die Vorgaben des Lichtkonzeptes. Die Vorgaben unterscheiden sich je nach Straßenkategorie. Die Einhaltung der lichttechnischen Parameter sind planerisch nachzuweisen. Frage 4: Wie viele in Betrieb befindliche Gaslaternen existieren noch in Berlins Straßen? Antwort zu 4: Aktuell betreibt das Land Berlin rund 25.000 Gasleuchten. Frage 5: Gibt es öffentliche Straßen in Berlin, die gänzlich ohne Straßenbeleuchtung sind? a. Wenn ja, wie viele und welche sind dies? Antwort zu 5: Gemäß Berliner Straßengesetz sind öffentliche Straßen in ihrer Gesamtheit zu beleuchten, soweit es im Interesse des Verkehrs und der Sicherheit erforderlich ist. Außerhalb der 3 geschlossenen Ortslage ist eine Beleuchtung der öffentlichen Straßen in der Regel nicht erforderlich. Geschlossene Ortslage ist das Gebiet, das in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Auch nach dem Lichtkonzept ist auf eine Beleuchtung im naturnahen Raum zu verzichten. Hiernach kann Beleuchtung in der Stadt Sicherheit und Atmosphäre schaffen, aber zugleich sowohl die Existenzbedingungen einzelner Tiergruppen wie Insekten, Vögel und Gewässerorganismen sowie die Gesundheit der Menschen beeinträchtigen. Daher sind die Sicherheits- und Gestaltungsanforderungen an die Beleuchtung im Stadtraum mit den ökologischen Schutzgütern in Einklang zu bringen. In naturnahen Räumen gelten dabei andere Kriterien als in Siedlungsbereichen. Frage 6: Gibt es Überlegungen oder auch konkrete Planungen in Berlin künftig „smarte Straßenlaternen“ an den Straßen zu installieren, z.B. wie es die Brandenburger Gemeinde Glienicke im Zuge des Pilotprojektes „Dynamic Light“ erprobt hat? Antwort zu 6: Ein Pilotprojekt Smart City (intelligente Straßenbeleuchtung) wurde 2016 im Umfeld des P+R-Parkplatzes Bundesplatz umgesetzt. Frage 7: Wie ist der aktuelle Stand und die zukünftige Planung des Projektes „ElMobileBerlin-AMLab“? a. Wird dieses weiter umgesetzt? b. Welche Lösung zur Umsetzung der offenbar existierenden technischen Probleme ( https://leute.tagesspiegel.de/marzahn-hellersdorf/macher/2020/07/21/131891/neue-berliner-luft-projekt-mitladelaternen-droht-zu-platzen/ ) wird es geben? Antwort zu 7: Das Projekt wird fortgeführt. Angestrebt wird nunmehr der Aufbau von normgerechten Ladepunkten außerhalb der öffentlichen Beleuchtungsmaste. Damit könnten sowohl das Platzproblem als auch die betriebs- und messtechnischen Unsicherheiten gelöst werden. Die entsprechende Ladetechnik wird über eine derzeit laufende öffentliche Ausschreibung für die Lieferung und den Betrieb der Laternenladepunkte gesucht. Berlin, den 25.02.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Wer hat die Aufhebung der #Sperrung des #Gleimtunnels wann veranlasst?
Die Verkehrsfreigabe erfolgte gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung von der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Abt. VI. Im Rahmen des
Baufortschritts zur Errichtung des #Stauraumkanals im #Mauerpark wurde seitens der
bauausführenden Firma Anfang des Jahres ein Änderungsantrag für eine neue Bauphase
gestellt. Dieser beinhaltete neben kleineren, verbleibenden Baufeldern im Seitenbereich
und im Gehweg auch die Verkehrsfreigabe der #Gleimstraße und damit einhergehend,
auch die Öffnung des Gleimtunnels. Termin zur Umsetzung der neuen Bauphase war der
02.04.2020.
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Frage 2:
Welche Rahmenbedingungen haben die verlängerte Sperrung des Gleimtunnels verursacht?
Antwort zu 2:
Im Zuge der Errichtung des Stauraumkanales kam es immer wieder zu Verzögerungen im
Baufortschritt. Die Gründe waren beispielsweise die Erbringung von Mehrleistungen im
Baubereich sowie witterungsbedingte Bauverzögerungen.
Frage 3:
Gibt es eine Entscheidung in der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Land Berlin, der DB AG
sowie dem BEV und konnte die Baulastträgerschaft für die #Brückenbauwerke des Gleimtunnels geklärt
werden?
Antwort zu 3:
Nein.
Frage 4:
Falls Frage 3 mit „ja“ beantwortet wurde: Wer ist zukünftig mit der Instandhaltung des Gleimtunnels betraut
und wurden bereits Maßnahmen zur Instandhaltung ergriffen?
Frage 5:
Falls Frage 3 mit „nein“ beantwortet wurde: Wann wird mit einer Entscheidung gerechnet und wer übernimmt
bis dahin die Instandhaltungsmaßnahmen?
Antwort zu 4 und 5:
Ein verlässliches Zeitfenster bzgl. eines Termins zur mündlichen Verhandlung kann
angesichts der allgemein sehr langen Vorlaufzeiten in Verwaltungsstreitverfahren nicht
genannt werden; im Übrigen kommt erschwerend hinzu, dass für das Verwaltungsgericht
Berlin mit Wirkung vom 17. März 2020 die Pandemiestufe 1 des Pandemieplans des
Verwaltungsgerichts Berlin angeordnet wurde. Die diesbezüglichen Einzelheiten sind
abrufbar unter: https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/.
Die Instandhaltungsmaßnahmen werden derzeit ohne präjudizielle Wirkung vom Land
Berlin wahrgenommen.
Frage 6:
Was hat die Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 im Jahr 2019 bezüglich der Standsicherheit,
Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit des Gleimtunnels ergeben – müssen kurz- oder mittelfristig
bestimmte Maßnahmen ergriffen werden?
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Antwort zu 6:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Im Ergebnis der einfachen #Bauwerksprüfung nach DIN 1076 im Jahr 2019 wurde durch
die Gutachter festgestellt, dass im Vergleich zur vorangegangenen Hauptprüfung im Jahr
2016 an den vier Überbauten und an den Unterbauten keine erheblichen Veränderungen
am Schadensbild festgestellt werden konnten. Es wurden Empfehlungen zu kurz-, mittelund langfristigen Maßnahmen aufgestellt.“
Frage 7:
Konnte eine Abstimmung zwischen dem Bezirk Pankow sowie der #BSR erzielt werden, was die regelmäßige,
möglichst umfassende #Reinigung des Gleimtunnels betrifft, um bei weiteren Starkregenereignissen keine
weiteren #Überschwemmungen befürchten zu müssen?
Antwort zu 7:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die Gleimstraße im Bereich des „Gleimtunnels“ ist als gewidmetes öffentliches
Straßenland zur regelmäßigen Straßenreinigung im #Straßenreinigungsverzeichnis des
Landes Berlin aufgeführt. Es besteht hier also für die Berliner Stadtreinigungsbetriebe
(BSR) eine gesetzliche Verpflichtung zur ordnungsgemäßen #Straßenreinigung je nach
Reinigungsklasse. Der betroffene Straßenbereich gehört bei der BSR zum
Reinigungsbereich Wedding. Nach Aussage der BSR soll er auch nach der
Bezirksgrenzenänderung weiter in dortiger Zuständigkeit verbleiben.
Eine separate Abstimmung zwischen dem Bezirksamt Pankow und der BSR ist somit nicht
erforderlich.“
Frage 8:
Wer ist für die direkt an die Erweiterungsflächen des Mauerparks angrenzende, asphaltbedeckte Oberfläche
des Gleimtunnels und die vielen dort aufgestellten Zäune (auch um die einzelnen Oberlichter) zuständig und
was wird perspektivisch mit dieser Fläche passieren?
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Siehe Antwort zu 3.
Die Fläche auf der Gleimstraßenbrücke wurde im Zuge der Herstellung des Mauerparks
hergestellt und mit Zäunen gesichert.“
Frage 9:
Ist die Presseberichterstattung über die Pläne zur vollständigen Schließung des Gleimtunnels noch in
diesem Jahr zutreffend und falls ja, wer ist hierfür zuständig?
Antwort zu 9:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Eine vollständige Schließung des Gleimtunnels im Zusammenhang einer evtl. Einrichtung
einer #Fahrradstraße im Zuge der Gleimstraße wird bisher nicht beabsichtigt.“
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Frage 10:
Wird bei den Plänen zur durchgängigen Fahrradstraße in der Gleim- und Rügenerstraße bedacht, dass
diese Strecken beim bevorstehenden Abriss und Neubau der Schönhauser Allee Brücke zentrale
Durchwegungen – auch für den Autoverkehr – sein werden und deshalb eine temporäre Freigabe wird
erfolgen müssen?
Antwort zu 10:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die Planungen einer Einrichtung einer Fahrradstraße im Zuge der Gleimstraße befinden
sich gegenwärtig noch im konzeptionellem Stadium. Eine Realisierung ist davon abhängig,
ob die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz einer Entlassung der
Gleimstraße aus dem übergeordnetem Straßenverkehrsnetz zustimmt. Die Entlassung der
Gleimstraße aus dem übergeordnetem Straßenverkehrsnetz muss vom Bezirk Pankow bei
der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beantragt werden. Mit dem
Antrag sind seitens des Antragstellers umfangreiche verkehrstechnische Nachweise zu
erbringen. Diese konnten bisher aufgrund verschiedener Hindernisse noch nicht erarbeitet
werden.
Eine Änderung des Straßenquerschnitts der Gleimstraße ist mit der Einrichtung der
Fahrradstraße ohnehin nicht vorgesehen. Die geplanten Maßnahmen beinhalten
überwiegend verkehrsrechtliche Anordnungen wie Fahrbahnmarkierungen und
Beschilderungen. Eine Aufhebung der Fahrradstraße ist im Falle einer #Umleitungsstrecke
durchaus denkbar und durch den Austausch von Verkehrszeichen schnell umsetzbar.“
Frage 11:
Wird bei den Plänen zur durchgängigen Fahrradstraße in der Gleim- und Rügenerstraße bedacht, dass
diese Strecke für den (inklusive) Besucherverkehr nach der Sanierung des #Friedrich-Ludwig-JahnSportparks benötigt werden könnte und deshalb ein übergeordnetes Verkehrskonzept für den gesamten
Gleimkiez benötigt wird?
Antwort zu 11:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Unserer aktuellen Kenntnis nach soll die Haupterschließung des Friedrich-Ludwig-JahnSportparks nicht über die Gleimstraße, sondern über die Eberswalder Straße im Süden
erfolgen. Die geplanten Maßnahmen im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark dürfen zu keiner
zusätzlichen Belastung des Gleimkiezes durch den motorisierten Verkehr führen.
Dahingehend ist ein verkehrliches integriertes Gesamtkonzept für das Vorhaben FriedrichLudwig-Jahn-Sportpark seitens der zuständigen Hauptverwaltung zu erarbeiten und mit
den betroffenen Bezirken Pankow und Mitte abzustimmen. In diesem Konzept sollte auch
die aktuelle Erschließungssituation der #Max-Schmeling-Halle überdacht werden, die
gegenwärtig im Wesentlichen über die Gleimstraße erfolgt und den Kiez durch den von ihr
induzierten Veranstaltungsverkehr übermäßig stark belastet. Sollte eine Erschließung der
Max-Schmeling-Halle von der Eberswalder Straße über das Gelände des FriedrichLudwig-Jahn-Sportparks auch zukünftig versagt bleiben, wäre auch nach der Einrichtung
einer Fahrradstraße in der Gleimstraße die Erschließung der Max-Schmeling-Halle über
die Gleimstraße weiterhin gesichert, da diese für den Anliegerverkehr geöffnet bliebe. Eine
engere Involvierung des Betreibers der Max-Schmeling-Halle in den Planungsprozess zur
Fahrradstraße in der Gleimstraße ist seitens des BA Pankow beabsichtigt.“
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Frage 12:
Ist ein (Online-)Beteiligungsverfahren für die Anwohner des Gleimtunnels und die umliegenden
Gewerbetreibenden geplant, um sie als direkt Betroffene in die Frage, ob eine dauerhafte Sperrung des
Gleimtunnels für den Autoverkehr überhaupt gewollt ist, einzubinden und falls ja, wer wird dieses
Beteiligungsverfahren wann beginnen?
Antwort zu 12:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Wie in der Antwort zu Frage 9 bereits erläutert, ist eine dauerhafte Sperrung des
Gleimtunnels im Zusammenhang einer evtl. Einrichtung einer Fahrradstraße im Zuge der
Gleimstraße nicht beabsichtigt. Zu den konzeptionellen Planungen der Fahrradstraße gab
es im Oktober 2018 eine umfängliche öffentliche Informations- und
Beteiligungsveranstaltung, der eine vierwöchige Online-Beteiligung über die Plattform
„mein.berlin.de“ folgte. In den Auswertungsergebnissen der Partizipationsveranstaltungen
zeigte sich sowohl für die Stargarder Straße wie auch für die Gleimstraße ein deutlicher
mehrheitlicher Zuspruch für die Umwandlung des durchgängigen Streckenzuges in eine
Fahrradstraße.“
Berlin, den 29.04.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Wie oft und mit welchen #Desinfektionsmitteln (Hersteller, Produktbezeichnung, Wirkstoffe) werden Busse,
Straßenbahnen, U- und S-Bahnen #gereinigt? Insbesondere Haltestangen und -schlaufen, Tür- und
Haltewunschknöpfe?
Frage 3:
Falls nicht an jeder #Endhaltestelle gereinigt/desinfiziert wird, warum nicht?
Antwort zu 1 und 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die #Fahrzeugreinigungen und die Reinigung der damit verbundenen Fahrerkabinen
wurden intensiviert. Die Fahrzeuge werden täglich gereinigt. Hierfür ist es notwendig, dass
sich das Fahrzeug für eine gewisse Zeit nicht im Fahrgasteinsatz befindet. Daher erfolgt
die #Reinigung der Busse und Straßenbahnfahrzeuge grundsätzlich nachts. Die U-Bahnen
werden sowohl in Kehranlagen als auch in den Betriebswerkstätten gereinigt. Den Umfang
der täglichen Reinigung haben wir erhöht, insbesondere die Handläufe in den Fahrzeugen
werden verstärkt abgewischt.
Die Fahrerkabinen der U-Bahnfahrer erhalten verstärkte Reinigungen während der
Wendezeiten in den Kehranlagen. Zusätzlich zu der nächtlichen Reinigung haben wir an
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zahlreichen Endhaltestellen der Busse und bei Fahrerwechsel auf dem Betriebshof mobile
Reinigungsteams im Einsatz, die insbesondere die Haltestangen und Türtaster reinigen.
Die Reinigungsintervalle der Bahnhofsflächen, z. B. der Fußböden und Handläufe, sind
konstant, wobei stark frequentierte Bahnhöfe öfter gereinigt werden. Die verwendeten
Reinigungsmittel enthalten teils einen Anteil Desinfektionsmittel.“
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„Die gesamte im Fahrgastbetrieb eingesetzte Fahrzeugflotte wird mehrmals täglich
gereinigt. Dies passiert tagsüber u.a. während der sog. Wendereinigung, d.h. am
Endpunkt der Linien, in der nächtlichen Abstellung sowie in den Werkstätten während des
planmäßigen Reinigungsprozesses. Es werden dabei Reinigungsmittel eingesetzt, die auf
den Leitlinien des Robert Koch-Instituts basieren: Bis zur Kalenderwoche 14 wurden
Neutralreiniger mit alkoholischer Wirkung verwendet und ab Kalenderwoche 15 #Flächendesinfektionsmittel. Konkret werden im Fahrzeug alle Kontaktflächen, wie Griffe,
Mulden, Haltestangen und Türöffnungsschalter (innen + außen) gereinigt.
Jede Wendereinigungsstelle ist personell besetzt, wobei das Angebot angesichts der
Pandemie noch aufgestockt wurde. Lediglich auf drei Stationen wird aus infrastrukturellen
oder temporären Gründen eine Wendereinigungsstelle nicht genutzt werden
(Hermannstraße, Warschauer Straße und Ostbahnhof), so dass die Reinigung an einer
alternativen Wendereinigungsstelle im Linienverlauf durchgeführt wird. Fahrzeuge, die auf
den Ringlinien S41 und S42 verkehren, werden im Rahmen einer sog.
Unterwegsreinigung desinfiziert, regelmäßig zwischen den Bahnhöfen Hohenzollerndamm
und Westend. Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass die im Fahrgasteinsatz befindlichen
Fahrzeuge regelmäßig gereinigt werden, insbesondere während der morgendlichen und
abendlichen Hauptverkehrszeiten.“
Frage 2:
Wie wird die Reinigung/Desinfektion dokumentiert und kontrolliert?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Alle Reinigungsleistungen der Fahrzeuge und Bahnhöfe werden durch Mitarbeitende der
BVG regelmäßig überprüft, dokumentiert (per Listen bzw. Datenbank) und wenn
notwendig angepasst.“
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„Die Reinigungen der Fahrzeugflotte werden systematisch pro Fahrzeug erfasst. Die
Qualitätskontrollen werden regelmäßig am Tag und in der Nacht durch zertifizierte
Qualitätsprüferinnen und -prüfer durchgeführt.“
Frage 4:
Wie schätzen BVG, S-Bahn Berlin GmbH und der Senat die unter 1. beschriebene Vorgehensweise
hinsichtlich des Infektionsschutzes für die Fahrgäste ein?
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Antwort zu 4:
Der Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) orientiert sich an
den allgemeinen Hygienemaßnahmen und aktuellen Empfehlungen. Demnach gilt die
Einhaltung eines Abstandes von 1,50 – 2,00 Metern zu anderen Personen als wichtigster
Faktor zur Minimierung der Ansteckungsgefahr. Um diesen Abstand soweit wie möglich zu
ermöglichen, sah der Aufgabenträger für den ÖPNV es von Anfang an als notwendig an,
zunächst weiterhin das bestellte Verkehrsangebot sowie mit den größtmöglichen
Fahrzeugen zu fahren. Die Verkehrsunternehmen setzen dies im Rahmen der aktuellen
Möglichkeiten um, müssen aber gleichwohl auf die betriebliche Verfügbarkeit von
Ressourcen reagieren können. Sehr wichtig ist daher die Sensibilisierung der Fahrgäste
zur gegenseitige Rücksichtsname. Zusätzliche Desinfektionsmaßnahmen erscheinen
dennoch sinnvoll, da sie zusätzlich zu den Hygienemaßnahmen nach Beendigung der
Fahrt insbesondere eine Übertragung über die Hände zu den Schleimhäuten im Gesicht
verringern.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Unseren Informationen zu Folge lässt sich die Hülle des Virus bereits mit herkömmlichen
Reinigungsmitteln zerstören und somit das Virus inaktivieren. Unsere
Reinigungsleistungen haben wir deshalb intensiviert.
Der Effekt einer Flächendesinfektion unserer Fahrzeuge wäre bereits in dem Moment
aufgehoben, in dem der erste Fahrgast wieder einsteigt und der Wagen damit nicht mehr
desinfiziert ist. Deshalb informieren wir und appellieren an unsere Mitarbeitenden und
Fahrgäste, die persönlichen Schutzmaßnahmen einzuhalten. Dazu zählt, Abstand zu
halten, in die Armbeuge zu husten oder zu niesen und sich oft die Hände zu waschen. Zu
diesem Zweck laufen Ansagen in den Bahnhöfen und auf den Anzeigen in Deutsch und
Englisch.
Zusätzlich öffnen unsere Türen (da wo es technisch möglich ist) automatisch, um einen
Kontakt mit dem Türöffner für die Kundinnen und Kunden zu vermeiden.“
Die S-Bahn teilt hierzu mit:
„Das Bundesinstitut für Risikobewertung setzt sich auf seiner Internetseite mit einer Studie
auseinander, wonach der maßgebliche Übertragungsweg für das neuartige Coronavirus
die Mensch-zu-Mensch-Übertragung und eine Ansteckung über Kontaktflächen noch nicht
nachgewiesen ist. Trotzdem hat die S-Bahn Berlin GmbH die Reinigungsleistungen
sicherheitshalber wie unter der Antwort zu den Fragen 1-3 beschrieben erhöht: Die Züge
werden täglich und intensiv gereinigt. Unter anderem werden dabei alle üblichen
Kontaktflächen wie Griffe, Griffmulden, Stangen, Sprechstellen und Türöffnungsschalter
(innen und außen) gesäubert. Dies flankiert die hinlänglich bekannten Empfehlungen der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Hygiene: Regelmäßiges Händewaschen für
mindestens 20 Sekunden. Beim Husten und Niesen, Mund und Nase mit gebeugtem
Ellbogen oder Papiertaschentuch bedecken – Papiertaschentuch sofort wegwerfen.
Möglichst nicht ins Gesicht fassen, auf Händeschütteln verzichten. Bei Fieber, Husten und
Atembeschwerden zu Hause bleiben und telefonisch medizinische Hilfe über die örtlichen
ärztlichen Bereitschaftsdienste oder den Hausarzt veranlassen.
Abschließend sei festgehalten, dass angesichts der häufigen Reinigung der Fahrzeuge
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und strikter Beachtung der Hygieneregeln aller ÖPNV-Teilnehmenden nicht von einem
erhöhten gesundheitlichen Risiko der Benutzung der Berliner S-Bahn Berlin auszugehen
ist.“
Berlin, den 14.04.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) und die #S-Bahn haben im Vorjahr mehr als 22 Millionen Euro für die Reinigung ihrer Bahnhöfe ausgegeben. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Antwort der Senatsverkehrsverwaltung auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Tino Schopf hervor. Allein die Beseitigung von Farbschmierereien an den Stationen habe rund zwei Millionen Euro gekostet.
Die BVG gab im Vorjahr 490.000 Euro für das Entfernen von Graffiti in ihren U-Bahnhöfen aus. In den ersten neun Monaten dieses Jahres entstanden bereits Kosten von 323.000 Euro.