Infrastruktur: Brandenburg: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung zieht Bilanz, aus MIL

https://mil.brandenburg.de/mil/de/presse/detail/~21-12-2020-jahresbilanz-2020

2020 stand ganz im Zeichen von Corona. Dennoch hat das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) kräftig investiert und vieles auf den Weg gebracht.

Verkehrs- und Bauminister Guido #Beermann: „Die Corona-Pandemie ist ein Stresstest für die gesamte Gesellschaft. Auch wir haben unseren Beitrag geleistet, um die Folgen dieser Krise abzumildern, zum Beispiel mit dem #Corona-Rettungsschirm für den #ÖPNV und einem leichteren Zugang zum Wohngeld. Trotz vieler Herausforderungen haben wir in allen Bereichen unseres Ressorts investiert. Besonders bei Mobilität und Stadtentwicklung konnten wir auch in diesen schwierigen Zeiten wichtige Projekte vorantreiben. Wir haben 2020 nicht nur viel erreicht, sondern viele Impulse für ein erfolgreiches Brandenburg gesetzt. Das möchten und werden wir auch in 2021 fortsetzen. Unsere Strategie ist dabei nicht eingleisig ausgelegt. Neben dem weiteren Ausbau des ÖPNV, besseren Straßen und Ortsdurchfahrten werden wir uns auch weiterhin um die Stadtentwicklung und das bezahlbare Wohnen kümmern. Wir werden Zukunft gestalten, indem wir innovative und flexible Mobilitäts-Projekte oder nachhaltige und klimafreundliche Konzepte für die Stadtentwicklung fördern.“

Das MIL hat frühzeitig auf die Corona-Krise reagiert und im Dialog mit allen Akteuren viele Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemiefolgen eingeleitet. Unter anderem wurde den Verkehrsunternehmen in Brandenburg die Möglichkeit eingeräumt, vorzeitig Mittel über das ÖPNV-Gesetz abzurufen. Etwa 75 Millionen Euro konnte das MIL den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung stellen, um das ÖPNV-Angebot zu stabilisieren und aufrechtzuerhalten. Zudem hat es den Zugang zum Wohngeld erleichtert. Dies hilft einkommensschwächeren Bürgerinnen und Bürgern.

#Mobilität in Brandenburg

Eine weitere wichtige Aufgabe des MIL ist die Stärkung und Weiterentwicklung der Mobilität in Brandenburg. Im Jahr 2020 sind deshalb rund 520 Millionen Euro in 154 Baumaßnahmen an Straßen und Radwegen geflossen. 63 davon wurden im Jahr 2020 fertig gestellt: Zum Beispiel der 8-streifige Ausbau des am stärksten befahrenen Abschnitts der A 10/Berliner Ring zwischen den Autobahndreiecken Potsdam und #Nuthetal. Gemeinsam mit dem Land Berlin haben wir eine Absichtserklärung für den Ausbau von #Park- und Ride- und #Radabstellanlagen unterzeichnet und ein Gutachten dazu veröffentlicht.

Zudem hat das MIL gemeinsam mit seinen Partnern – dem Land Berlin, dem #VBB und der Deutschen Bahn mehrere Vorhaben aus dem länderübergreifenden Projekt #i2030 für eine bessere Schieneninfrastruktur für das Land vorangetrieben. Zuletzt startete im Dezember mit einem Spatenstich im Rahmen der Reaktivierung der #Heidekrautbahn der Wiederaufbau des Bahnhofs Wilhelmsruh. 2020 hat das MIL eine Finanzierungsvereinbarung für die -Bahnverlängerung nach #Rangsdorf mit rund 16,3 Millionen Euro und für die Strecke Berlin-Spandau- #Nauen mit rund 23,3 Millionen Euro, unterzeichnet. Für den #Prignitzexpress auf der Kremmener Bahn wurde im Dezember 2020 die Finanzierungsvereinbarung für die Entwurfs- und Genehmigungsphase unterzeichnet. Neben diesen Fortschritten bei i2030 konnten durch Unterstützung mit Mitteln des MIL der Hauptbahnhof in #Cottbus und der Bahnhof im Flughafen Berlin-Brandenburg eröffnet werden. Durch weitere Fördergelder hat das MIL sechs neue #PlusBus-Linien in Brandenburg auf den Weg gebracht. Damit wird das ÖPNV-Netz attraktiver. Gemeinsam mit dem Land Berlin hat das Ministerium außerdem eine Absichtserklärung unterzeichnet, um den Ausbau von Park-and-Ride- und Radabstellanlagen an Brandenburger Bahnhöfen voranzutreiben.

Haushalt für 2021

Mit der dritten Lesung im Landtag zum Landeshaushalt verfügt das MIL nun für das Jahr 2021 über einen Haushalt von 1,186 Mrd. Euro mit einem Investitionsvolumen von rd. 410 Millionen Euro. „Gerade in diesen Krisenzeiten ist das ein wichtiges Signal für Investitionen in die Bereiche Mobilität und Infrastruktur, Wohnen und Bauen sowie Landesplanung“, sagte Minister Beermann. Beispielsweise kann das MIL 2021 für Investitionen in den ÖPNV und Straßenbau rund 186 Millionen Euro bereitstellen. Rund 30 Millionen Euro fließen in den Radverkehr. 140,2 Millionen Euro stehen für die soziale Wohnraumförderung und 105 Millionen Euro für die Kofinanzierung der Städtebauförderung zur Verfügung.

Pressemeldung Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Spatenstich am S-Bahnhof Wilhelmsruh für die Heidekrautbahn im Rahmen des Projektes i2030

#Spatenstich am S-Bahnhof #Wilhelmsruh für die #Heidekrautbahn im Rahmen des Projektes #i2030

Regionalverkehr: Erster Spatenstich 31 Jahre nach dem Mauerfall Berlin und Brandenburg reaktivieren die Heidekrautbahn, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/erster-spatenstich-31-jahre-nach-dem-mauerfall-berlin-und-brandenburg-reaktivieren-die-heidekrautbahn/26709042.html

Ein Zug soll kommen, aber erst 2023: Drei Jahrzehnte nach dem #Mauerfall gab es den ersten Spatenstich für die #Heidekrautbahn – damit das #Baurecht nicht verfällt.

Berlin plant nicht mehr, Berlin baut. Bei Eisenbahnstrecken ist das außergewöhnlich. Am Freitagvormittag feierten Bahn und Politik den #Wiederaufbau der Heidekrautbahn. Ende 2023 sollen von #Berlin-Wilhelmsruh über #Schildow bis zur Einbindung in die bestehende Strecke am Abzweig #Schönwalde wieder Züge fahren.

Auf der 14 Kilometer langen Strecke entstehen acht neue Stationen. Die „#Stammstrecke“ der #NEB war mit dem Bau der Mauer stillgelegt worden für den Personenverkehr. Das Gleis dient seitdem nur zur Anbindung der Firma #Stadler, die unter anderem die neuen -Bahn-Züge für die BVG baut.

Der Chef der #Niederbarnimer Eisenbahn (#NEB), Detlef #Bröcker, sagte, dass als erste Baumaßnahme der #Bahndamm verbreitert wird, auf der später die #Regionalbahn fahren wird.

Ein echter Baubeginn war es nicht am Freitagvormittag. Aber der „#Spatenstich“ war nicht nur symbolisch wichtig, er war auch juristisch …

Regionalverkehr: SCHNELL INS ZENTRUM UND UMLAND Mit der Heidekrautbahn entsteht an der Grenze zum Märkischen Viertel eine neue Station, aus Berliner Woche

https://www.berliner-woche.de/maerkisches-viertel/c-verkehr/mit-der-heidekrautbahn-entsteht-an-der-grenze-zum-maerkischen-viertel-eine-neue-station_a294418

Am 2. Dezember gibt es am Bahnhof Wilhelmsruh den ersten Spatenstich für die Reaktivierung der Stammstrecke der Heidekrautbahn.

Die #Bauarbeiten werden zwar eher langsam in Gang kommen, aber 2023, 2024 soll die #Verbindung bis zum Abzweig #Schönwalde und weiter nach #Basdorf wieder in Betrieb gehen – mit bis zu acht Stationen. Eine davon wird das #Märkische Viertel anbinden. An der #Lessingstraße sei ein #Haltepunkt vorgesehen, sagt Detlef #Bröcker, Chef des Betreibers #Niederbarnimer Eisenbahn (#NEB) im Stadtplanungsausschuss. Der würde zwar auf Pankower Gebiet an der Grenze zu Reinickendorf liegen, aber durchaus fußläufig zum Märkischen Viertel. Das bekommt dann endlich einen #Bahnanschluss, nachdem die U-Bahnverlängerung weiter auf sich warten lässt.

Die #Stammstrecke der #Heidekrautbahn existierte seit 1901. Ihren Namen verdankt sie der Tatsache, dass sie Berliner bis an den Rand der Schorfheide brachte. 1961 endete der Betrieb, denn die Stammstrecke verlief parallel zur Mauer. Bis heute geht daher die Reise ins Umland nur über Karow.

Lange wurde bereits über eine Wiederinbetriebnahme der ursprünglichen Heidekrautbahn diskutiert. Zumal sie noch immer teilweise für den Güterverkehr genutzt wird. Aber erst mit der sogenannten Schienenoffensive i2030 …

Regionalverkehr: i2030-Projekt Nordbahn/Stammstrecke Heidekrautbahn, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/i2030-projekt-nordbahn-stammstrecke-heidekrautbahn

Die Länder Berlin und Brandenburg haben zusammen mit den i2030-Projektpartnern Deutsche #Bahn, #Niederbarnimer Eisenbahn AG und Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) am 18. November in einer Videokonferenz die Fortschritte für den i2030-Korridor Nord vorgestellt. Darüber hinaus wurden mit politischen Regionalvertretern die weiteren Schritte in der Zusammenarbeit vereinbart.

Seit 2019 begleiten die Korridorgespräche der i2030-Projektpartner die Zusammenarbeit mit den beteiligten Berliner Bezirken, Landkreisen und Kommunen während des Planungsprozesses. Am 18. November informierten Regine Günther (Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz des Landes Berlin) und Guido Beermann (Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg) zusammen mit den Vorhabenträgern über die Entwicklungen in den Planungen für die Nordbahn / Stammstrecke Heidekrautbahn:

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz des Landes Berlin:
„Mit der Reaktivierung der #Stammstrecke der #Heidekrautbahn setzen wir ein zentrales Ziel des Gemeinschaftsprojekts #i2030 um: Wir erweitern das ÖPNV-Angebot entlang neuer Siedlungsachsen und schaffen für die Menschen im Norden Berlins attraktive Angebote, noch einfacher ihre Mobilität von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Ich freue mich auf Anfang Dezember, wenn wir den ersten Baubeginn eines unserer i2030-Projekte feiern können.“

Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg:
„Die #Reaktivierung Heidekrautbahn hat für uns nicht nur historische Bedeutung. Die neue, attraktive Direktverbindung von der nördlichen Siedlungsachse in die Berliner Innenstadt kommt vor allem den vielen Berufspendlerinnen und -pendler und dem Tourismus zugute. Aus diesem Grund begrüße ich die Fortschritte, die wir bei diesem gemeinsamen i2030-Teilprojekt machen. Dazu trägt auch der regelmäßige Austausch mit den Anrainerkommunen und -bezirken entlang der Stammstrecke bei. Das ist eine wichtige Säule für eine erfolgreiche Umsetzung.“

Alexander Kaczmarek, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn AG für das Land Berlin:
„Die südliche Nordbahn vereinigt als Zubringer viele wichtige Projekte in i2030: die Stammstrecke der Heidekrautbahn, den Prignitz-Express und die Nordbahn selbst. Gerade an dieser wichtigen Schnittstelle ist eine gemeinsame konstruktive Arbeit zwischen allen Projektpartnern maßgeblich. Wir freuen uns, dieses wichtige Projekt weiterhin mit voranzutreiben.“

Detlef Bröcker, Vorstand der Niederbarnimer Eisenbahn:
„In den vergangenen zwei Jahren wurden wichtige konzeptionelle und planerische Etappenziele für die Reaktivierung der Stammstrecke der Heidekrautbahn erreicht. Auch in Zukunft wird die NEB weiter eng mit den beteiligten Projektpartnern, den beiden Ländern, Bezirken und Kommunen zusammenarbeiten, um die Reaktivierung zügig und kosteneffektiv umzusetzen und der wachsenden Region eine attraktive, bedarfsorientierte SPNV-Verbindung in die Berliner City und die Schorfheide zu bieten. Mit dem Beginn des Wiederaufbaus des Regionalbahnhofs Berlin-Wilhelmsruh noch 2020 gehen wir einen entscheidenden Schritt auf dieses Ziel zu.“

VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel:
„Das Format der i2030-Korridorgespräche hat sich als zielführender Auftakt für die enge Zusammenarbeit mit den politischen Vertreter*innen vor Ort in den verschiedenen Ausbaukorridoren etabliert. Wir wollen damit auch deutlich machen, dass zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg sowie Deutsche Bahn und VBB eine konstruktive Partnerschaft herrscht. Für die Stammstrecke der Heidekrautbahn arbeiten wir zudem eng mit der Niederbarnimer Eisenbahn AG zusammen und wollen mit der Streckenreaktivierung eine bessere Schienenanbindung für die stark wachsenden Siedlungsgebiete im nördlichen Berliner Umfeld schnellstmöglich verwirklichen.“

Für die Reaktivierung der circa 14 km langen Stammstrecke der Heidekrautbahn (RB27) ist die Niederbarnimer Eisenbahn AG (NEB) als Vorhabenträger verantwortlich. Von der Station Berlin-Wilhelmsruh über Schildow bis zur Einbindung in die bestehende Strecke am Abzweig Schönwalde sollen bis zu acht neue Stationen entstehen. Dabei wird die Strecke Basdorf – Schönwalde – Schönerlinde – Karow auch nach Reaktivierung der Stammstrecke weiterhin im Halbstundentakt bedient. Im Planungsprozess wird bis Anfang 2021 die bestehende Nutzen-Kosten-Untersuchung aktualisiert und anschließend der Antrag zur Baufinanzierung beim Bund gestellt. Dazu werden derzeit im Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung die erforderlichen Gutachten zum Schallschutz erarbeitet und bereits die Bauablaufpläne erstellt. Nach derzeitigem Planungsstand kann die Heidekrautbahn ab Ende 2023 den Fahrbetrieb auf der historischen Stammstrecke wiederaufnehmen. Parallel dazu strebt die Niederbarnimer Eisenbahn AG zusammen mit den beiden Bundesländern und dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg ein Vergabeverfahren an, damit auf der Heidekrautbahn zukünftig umweltfreundliche Wasserstoffzüge unterwegs sein können.

Am 2. Dezember 2020 findet der Spatenstich für den Umbau der Station Berlin-Wilhelmsruh statt.

Die angestrebte Verlängerung der Heidekrautbahn über die Nordbahn, also ab Berlin Wilhelmsruh bis Berlin Gesundbrunnen, läuft unter der Federführung der Deutschen Bahn. Für die Entwicklung der Nordbahn wird ein zweigleisiger Ausbau für den Regionalverkehr von Berlin Gesundbrunnen bis zum S-Bahnhof Schönholz untersucht. Im Abschnitt Schönholz – Berlin Wilhelmsruh werden zwei Infrastrukturvarianten geprüft. Die Finanzierungsvereinbarung für den nächsten Planungsschritt der Vorplanung wird zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg mit der Deutschen Bahn endverhandelt und in Kürze gezeichnet.

Aktuelle Informationen zum Projekt finden sich auf www.i2030.de/nord sowie www.heidekrautbahn.de

Zur Geschichte der Heidekrautbahn:
Die Heidekrautbahn (RB27) verbindet schon seit 1901 die Hauptstadt mit den Gemeinden in den nördlichen heutigen Landkreisen Barnim und Oberhavel. Damals startete sie noch in Berlin-Wilhelmsruh. Ihr Name illustriert die Bedeutung als Ausflugslinie für die Großstädter. Inzwischen wird sie täglich von tausenden Berufspendler*innen genutzt, denn die Umlandgemeinden in Oberhavel und Barnim sowie im Berliner Norden mit dem Märkischen Viertel haben sich zu attraktiven Wohngebieten entwickelt. Derzeit fährt die Linie RB27 von Berlin-Karow über Basdorf nach Groß Schönebeck und Schmachtenhagen. Seit 2011 werden zusätzlich einige Verstärkerfahrten direkt nach Berlin Gesundbrunnen angeboten.

Bahnverkehr + Werkstätten: Bahnausbau in Schönholz – Vorhaben der Deutschen Bahn, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Inwiefern beabsichtigt die Deutsche Bahn Ausbauten am S-Bahnhof #Schönholz und Umgebung
vorzunehmen (z.B. ICE)?
Antwort zu 1:
Die DB führt aus:
„Im Bereich des Bf #Berlin-Schönholz sowie der angrenzenden Streckenabschnitte sind
derzeit folgende Maßnahmen der Deutschen Bahn geplant:
1. Bestandsnetzvorhaben DB Netz
 Neubau Elektronisches #Stellwerk-A (#ESTW-A) Tegel einschließlich
Zusammenhangsmaßnahmen (in Realisierung, Inbetriebnahme 2021)
 Ersatzneubau #Eisenbahnüberführung (EÜ) #Wollankstraße (S- und Fernbahn)
einschließlich Anpassung Bahnsteigzugang S-Bahnhof Wollankstraße (in Planung,
Inbetriebnahme vsl. 2026)
 Ertüchtigung des Fernbahngleises Berlin-Bornholmer Straße – Berlin-Schönholz
einschließlich #Elektrifizierung (in Planung, Inbetriebnahme vsl. 2026)
#Ersatzneubau der EÜ #Provinzstraße (S- und Fernbahn) unter Berücksichtigung der
Anforderungen aus #i2030 (siehe unten) und den Forderungen der Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als Straßenbaulastträger (Aufgabenstellung
vorliegend, Inbetriebnahme vsl. 2029)
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#Ersatzneubau der EÜ #Klemkestraße (S- und Fernbahn) unter Berücksichtigung der
Anforderungen aus i2030 (siehe unten) und den Forderungen der Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als Straßenbaulastträger (Aufgabenstellung
vorliegend, Inbetriebnahme vsl. 2029)
 Ersatzneubau des Kreuzungsbauwerks Gleis Schönholz – Tegel unter
Berücksichtigung der Anforderungen aus i2030 (siehe unten) (Aufgabenstellung
vorliegend, Inbetriebnahme vsl. 2029)
#Ersatzneubau der EÜ #Kopenhagener Straße (S-Bahn) unter Berücksichtigung der
Anforderungen aus i2030 (siehe unten) und den Forderungen der Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als Straßenbaulastträger (Aufgabenstellung
vorliegend, Inbetriebnahme vsl. 2029)
2. DB Fernverkehr
 Errichtung einer Abstell- und #Behandlungsanlage für Fernverkehrszüge (z. B. #ICE
und #IC) auf der Fläche des Gbf Berlin-Schönholz mit 8 fernzuglangen (410 m)
Abstellgleisen, davon zwei als #Behandlungsgleise für #Innenreinigung,
#Frischwasserversorgung und #Abwasserentsorgung nutzbar, sowie die zugehörigen
Lager- und Sozialräume (in Planung, Inbetriebnahme bis 2026):
Die DB Fernverkehr plant die Erneuerung der alten Gleisanlagen auf dem Gelände
des ehemaligen Güterbahnhofs Schönholz. Entsprechend den aktuellen
Fahrplankonzepten des Fernverkehrs, ist ein Hochlauf des Abstellbedarfes von ICETriebzügen auch für Berlin zu verzeichnen. In der Abstell- und Behandlungsanlage
werden 6 Abstell- sowie 2 Abstell-/Behandlungsgleise errichtet. Die zusätzlichen
Gleise werden benötigt um den steigenden Abstellbedarf in der Region zu decken.
Der Behandlungsteil an der Anlage in Berlin Schönholz trägt unmittelbar zu einer
Steigerung der Qualität in Bezug auf die Ver- und Entsorgung der Züge bei. Die
Anlage Schönholz bietet aufgrund der Nähe zum Start- und Endbahnhof
Gesundbrunnen die Möglichkeit Zugfahrten auf dem stark ausgelasteten nördlichen
Innenring durch die Wendemöglichkeit in Schönholz wie auch der ortsnahen
Nachtabstellung zum Startbahnhof zu reduzieren. Die Planung der Anlage erfolgt
unter Beachtung der geltenden Richtlinien, wie Umwelt- und Lärmschutz und unter
Beachtung der jeweiligen Betroffenheiten. Der S-Bahnhof Schönholz ist von der
Maßnahme nicht betroffen.
3. Programm i2030
Im Rahmen des Programms i2030 sind im Bereich Berlin-Schönholz folgende
Maßnahmen konzeptioniert:
a. Teilprojekt #Nordbahn/ #Heidekrautbahn:
 Wiederherstellung zweites Streckengleis zwischen #Überleitstelle
Wollankstraße und EÜ Klemkestraße
 Anpassung #Spurplan Bf Berlin-Schönholz
 ein-/zweigleisiger #Wiederaufbau der Strecke 6088 zwischen BerlinSchönholz und Berlin- #Wilhelmsruh (Gleisanzahl ist abhängig von
Variantenentscheid Vorplanung, immer einschließlich Freihaltung für
Nachbau Oberleitung und Zweigleisigkeit für Wiederaufbau Nordbahn)
 2 x Neubau Gleisteilung im Bf Berlin-Gesundbrunnen (erforderlich für
Doppelbelegung von Gleisen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV))
 Anpassung der Ausrüstungstechnik (LST, OLA, TK)
 Für die Maßnahme liegt eine Aufgabenstellung vor, derzeit wird eine
Finanzierungs-vereinbarung für die Vorplanung zwischen DB und
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Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz / Ministerium für
Infrastruktur und Landesplanung (Brandenburg) abgestimmt.
b. Teilprojekt Prignitzexpress, Abschnitt Schönholz – Hennigsdorf
 Wiederaufbau 2. Streckengleis der S-Bahn-Strecke 6183 zwischen BerlinSchönholz (zwischen EÜ Provinzstraße und EÜ Klemkestraße) und
Hennigsdorf
 Ertüchtigung Fernbahn-Streckengleis 6182 (Berlin-Schönholz – BerlinReinickendorf) für den Regionalverkehr abhängig von gewählter Variante
Korridor Heidekrautbahn
 Für diese Maßnahme liegt eine Aufgabenstellung vor, eine
Finanzierungsvereinbarung für die Vorplanung wird noch nicht verhandelt,
ggf in 2021.
c. Teilprojekt Engpaßbeseitigung/Weiterentwicklung S-Bahn
 Neubau von 2 Abstell- und Behandlungsgleisen für S-Bahn-Vollzüge südlich
des Bahnsteigs S-Bahnhof Schönholz
 Für die Maßnahme liegt eine Aufgabenstellung vor, derzeit wird eine
Finanzierungsvereinbarung für die Vorplanung zwischen DB und
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz / Ministerium für
Infrastruktur und Landesplanung (Brandenburg) abgestimmt.“
Frage 2:
Inwiefern sind dort Investitionen geplant?
Antwort zu 2:
Die DB führt aus:
„Seitens der DB Netz AG werden die Bestandsnetz-Maßnahmen aus der Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung (LuFV) finanziert. Mehrkosten für die Freihaltung von
Maßnahmen aus dem Portfolio i2030 sind dabei durch den Bedarfsträger gesondert zu
finanzieren. Die Finanzierung der Abstell- und Behandlungsanlage der DB Fernverkehr
AG erfolgt durch die DB Fernverkehr mit Eigenmitteln in Höhe eines mittleren zweistelligen
Millionenbetrages.“
Frage 3:
In welche Strategie ordnet sich das Vorhaben ein?
Antwort zu 3:
Die DB führt aus:
„Die Bestandsnetz-Maßnahmen der DB Netz AG entsprechen der 3i-Strategie (integrierte
Instandhaltung und Investition) der DB Netz AG sowie der der DB-internen Strategie
Starke Schiene.
Die Maßnahme der DB Fernverkehr und die erforderliche Anpassung der Strecke 6088
zwischen Berlin-Bornholmer Straße und Berlin-Schönholz resultieren aus der DB-internen
Strategie Starke Schiene sowie dem Deutschlandtakt (Taktverdichtung auf 30 Minuten auf
den Haupt-Fernverkehrskorridoren) und übergreifend aus dem Klimapaket der
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Bundesregierung, da ohne zusätzliche Abstellkapazitäten im Knoten Berlin eine
entsprechende Zugmehrung im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) nicht umsetzbar ist.
Die geplanten Angebotserweiterungen setzen einen konsequenten Hochlauf der
Flottenkapazitäten voraus. Hieraus resultiert ein Ausbau der Behandlungs- und
Abstellkapazitäten.
Die Teilprojekte i2030 entsprechen der Abstimmung zwischen den Ländern Berlin und
Brandenburg zum Programm i2030.“
Frage 4:
Welche Vorteile sind dadurch für die Region zu erwarten?
Antwort zu 4:
Die DB führt aus:
„Die Investitionen DB Netz ins Bestandsnetz sichern die Pünktlichen des S-Bahn-Verkehrs
auf den Linien S1, S25 und S26, sowie die Bedienung des Anschlusses der Fa Stadler in
Berlin-Reinickendorf.
Das Vorhaben der DB Fernverkehr AG sichert die Taktverdichtung im SPFV von/nach
Berlin und die Umsetzung des Deutschland-Taktes entsprechend verkehrspolitischem Ziel
der Bundesregierung. Mit Errichtung der Anlage werden zusätzliche Arbeitsplätze
geschaffen. Aus der Aufwertung der Metropole Berlin im Kernnetz werden vielfältige
Folgeeffekte aufgrund der hohen verkehrlichen Attraktivität im SPFV abzuleiten sein. Der
dringende Bedarf des Umdenkens hin zu einer nachhaltigen Mobilität wird deutlich
unterstützt. Durch die Reduzierung, bzw. der Vermeidung eines weiteren Hochlaufes der
Verkehre auf dem nördlichen Innenring trägt die Anlage zur Konfliktreduzierung durch die
Vermeidung von Leerfahrten im Raum Berlin bei.
Die Vorhaben i2030 sollen die Aufnahmefähigkeit des SPNV im Knoten Berlin erhöhen
und eine Verkehrsverlagerung auf die Schiene mit Entlastung im Kfz-Verkehr unterstützen,
insbesondere für die Pendler aus den Landkreisen Barnim und Oberhavel. Langfristig
werden die Maßnahmen das Erreichen der Klimaziele des Pariser Klimaabkommens
unterstützen.“
Frage 5:
Was ist dem Senat dazu bekannt?
Antwort zu 5:
Dem Senat wurde im Projekt i2030 im Zuge der Planungen zum Korridor
Nordbahn/Heidekrautbahn durch die Deutschen Bahn AG (DB AG) mitgeteilt, dass die DB
Fernverkehr auf dem ehemaligen Güterbahnhof Schönholz die Errichtung einer
Zugbehandlungsanlage vorsieht. Diese Planungen wurden durch die DB AG unabhängig
von den parallelen i2030-Planungen gestartet, da der Fernverkehr in der
Eigenverantwortlichkeit des Bundes und der DB AG liegt.
Der Senat ist bestrebt, die verschiedenen Planungen zum Wiederaufbau der
Heidekrautbahn, zur Durchbindung des Prignitzexpress‘ bis zum Bahnhof Gesundbrunnen
und zur Errichtung der Zugbehandlungsanlage der DB Fernverkehr zusammenzuführen.
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Frage 6:
Inwiefern laufen dazu Gespräche mit der Bahn, inwiefern ist der Senat einbezogen?
Antwort zu 6:
Es finden turnusmäßig Gespräche zwischen dem Senat und der DB AG zum i2030-
Korridor Nordbahn/Heidekrautbahn statt. Im Rahmen der Gespräche wird gezielt und
konstruktiv auf gemeinsame Lösungen hingearbeitet und die jeweiligen Planungen werden
bestmöglich aufeinander abgestimmt. Im Übrigen ist das Land Berlin bei allen
Brückenvorhaben als Kreuzungspartner sowie im Rahmen der laufenden
Planrechtverfahren als Träger öffentlicher Belange (TöB) eingebunden. In die konkreten
Planungen der DB Fernverkehr ist der Senat nicht einbezogen.
Berlin, den 09.10.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Regionalverkehr: Heidekrautbahn – Finanzierungszusage des Senats, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wann wird die #Genehmigungsplanung für die #Wiederinbetriebahme der #Heidekrautbahn (Stammstrecke)
fertig gestellt sein?
Antwort zu 1:
Die #NEB führt aus:
„In Absprache mit dem beauftragten Planungsbüro geht die NEB derzeit davon aus, dass
die Unterlagen der Genehmigungsplanung nach sorgfältiger Prüfung spätestens Ende
November/Anfang Dezember 2020 bei den zuständigen Genehmigungsbehörden in
Brandenburg und Berlin zeitgleich eingereicht werden.“
Frage 2:
Inwiefern trifft es zu, dass es für den Bau der Heidekrautbahn (Stammstrecke) derzeit keine
#Finanzierungszusage seitens des Senats gibt? Was sind die Gründe dafür?
Antwort zu 2:
Für den Bau der Heidekrautbahn kann es beim derzeitigen Projektstand noch keine
formale Finanzierungszusage geben, da die hierfür gesetzlich vorgeschrieben
2
Voraussetzungen – insbesondere die Einreichung und Prüfung der nötigen
Bauplanungsunterlagen sowie der dazu passfähigen Zuwendungsanträge durch die
Niederbarnimer Eisenbahn AG (NEB) bei den zuständigen Bewilligungsstellen in den
Ländern Berlin und Brandenburg – noch nicht erfüllt sind. Es wird davon ausgegangen,
dass die nötigen Unterlagen und Anträge nach ausreichendem Projektfortschritt vom
Vorhabenträger NEB eingereicht werden, so dass auch die formalen
Finanzierungszusagen der Länder in Form von Zuwendungsbescheiden für den Bau der
Strecke erteilt werden können.
Frage 3:
Inwiefern ist es zutreffend, dass seitens der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine
#Nutzen-Kosten-Untersuchung (#NKU) mit zusammenhängender Betrachtung der Nordbahn nach der
Standartisierten Bewertungsmethode des BMVI verlangt wird? Was sind die Gründe dafür?
Antwort zu 3:
Eine Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) nach der Methode der Standardisierten
Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen öffentlichen
Personennahverkehr (#ÖPNV), die einen Nutzen-Kosten-Faktor größer als eins erreicht, ist
gesetzlich vorgeschriebene Fördervoraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln
des Bundes nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Da die Länder
Berlin und Brandenburg die Nutzung dieser Fördermittel für die anteilige Finanzierung der
Reaktivierung der Stammstrecke der Heidekrautbahn mit Durchbindung bis zum Bahnhof
Berlin-Gesundbrunnen beabsichtigen, wird derzeit die bereits im Jahr 2009 erarbeitete
NKU aktualisiert und auf den derzeit gültigen Verfahrensstand 2016 fortgeschrieben.
Frage 4:
Welche zeitlichen Auswirkungen für die geplante Wiederaufnahme des Personenverkehrs zum zukünftigen
Bahnhof #Wilhelmsruh ergeben sich hieraus?
Frage 5:
Welche zeitlichen Auswirkungen ergeben sich für die Erstellung und Einreichung der Unterlagen für ein
Planfeststellungsverfahren der Stammstrecke zur Wiederherrichtung der Infrastruktur für den
#Personenverkehr?
Antwort zu 4 und 5:
Nach derzeitigem Kenntnisstand keine.
Frage 6:
Inwiefern hat der #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) eine Bewertung der Trassen (Stammstrecke
und Karower Kreuz) vorgenommen, die die Grundlage für die Aufnahme der Planungen der
Wiederaufnahme des Personenverkehrs der Stammstrecke ist?
Antwort zu 6:
Die in Abstimmung mit den Ländern Berlin und Brandenburg durchgeführten und im Jahr
2016 abgeschlossenen Untersuchungen des VBB zu den Stadt-Umland-Verkehren waren
eine wesentliche Grundlage für den Abschluss der Rahmenvereinbarung über das
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Entwicklungskonzept für die Infrastruktur des Schienenverkehrs in Berlin und Brandenburg
– „#i2030“ zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg mit der Deutschen Bahn AG und
die darin vereinbarten Maßnahmen zur Verbesserung der Pendlerbeziehungen im
Schienenverkehr in der Hauptstadtregion.
Frage 7:
Welche Aktivitäten unternimmt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz derzeit, um die
Vorhabensträgerin NEB (Niederbarnimer Eisenbahn) bei der Wiederaufnahme des Personenverkehrs aktiv
zu unterstützen?
Antwort zu 7:
Die Länder Berlin und Brandenburg unterstützen die NEB bei der Reaktivierung der
Stammstrecke der Heidekrautbahn, indem sie derzeit bereits die dafür nötigen
Planungskosten finanzieren.
Darüber hinaus engagiert sich die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
in den notwendigen Abstimmungen mit allen Projektbeteiligten und hilft bei der Klärung
von Fragestellungen des Kreuzungs- und Planrechts.
Frage 8:
Inwiefern wird die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz am Spatenstich für den neuen
Bahnsteig in Wilhelmsruh im Dezember 2020 teilnehmen, verzögert aber gleichzeitig mit der Forderung nach
einer NKU den Baubeginn weiter, sodass zeitnah kein wesentlicher Beitrag zur Verlagerung der
Pendler/innenverkehre im Raum Wandlitz – Schildow vom Pkw auf die umweltfreundliche Regionalbahn der
NEB erfolgen wird?
Antwort zu 8:
Wie in den Antworten zu den Fragen 3-5 ausgeführt wurde, ist die Aktualisierung der NKU
notwendige Voraussetzung für die Einwerbung von Bundesmitteln aus dem GVFG und
wird nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu Verzögerungen in der Reaktivierung der
Stammstrecke der Heidekrautbahn führen.
Eine Teilnahme der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz am
Spatenstich für den Bau des neuen Regionalbahnhofs Berlin-Wilhelmsruh ist vorgesehen.
Frage 9:
Inwiefern trifft es zu, dass in den Jahren 2018 und 2019 Mittel für den Nahverkehr in Höhe von 66,46 Mio.
EUR nicht von der Senatsverkehrsverwaltung ausgegeben wurden, und inwiefern wird dies auch 2020 und
2021 der Fall sein? Inwiefern lassen sich solche Mittel für die Reaktivierung der Stammstrecke der
Heidekrautbahn sowie für die Legalisierung „wilder“ Übergänge ins Märkische Viertel einsetzen?
Antwort zu 9:
Der überwiegende Teil der in den Jahren 2018 und 2019 in den Haushaltstiteln
0730/54220 und 0730/89102 vorliegenden Diskrepanz zwischen veranschlagten und zum
Jahresende verausgabten Mitteln von 66,46 Mio. Euro wurde durch den Umstand
verursacht, dass der tatsächliche Mittelbedarf für die aus dem GVFG-Bundesprogramm
finanzierten Maßnahmen deutlich unter den zum Zeitpunkt der Aufstellung des
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Haushaltsplans kalkulierten Ansätzen lag und damit die entsprechenden Bundesmittel für
diese Vorhaben auch nicht abgerufen werden konnten.
Die angeführten GVFG-Projekte werden aber in vollem Umfang realisiert und die
benötigten Bundesmittel werden abhängig vom Projektfortschritt in den Folgejahren
abgerufen und für die vorgesehenen Vorhaben verausgabt. Eine Verwendung dieser Mittel
für andere Vorhaben ist nicht möglich.
Grundsätzlich ist bei Betrachtung und Diskussion von Ausgaberesten zu beachten, dass
aufgrund von Verzögerungen von Bauprojekten, z.B. bedingt durch notwendige
Abstimmung mit anderen Gewerken oder Bauprojekten, Schlechtwetter, oder neuer
Erkenntnisse beim Bauen im Bestand, der im jeweiligen Haushaltsjahr für das jeweilige
Projekt benötigte Finanzmittelbedarf Veränderungen unterworfen ist und keine
vollständige Verausgabung der veranschlagten Mittel für jedes einzelne Projekt erfolgen
kann. Da es sich bei den Mitteln in diesem Titel z.T. um zweckgebundene Mittel handelte,
fielen diese 2018-2019 nicht verausgabten zweckgebundenen Mittel nicht, wie sonst in
kameralen Haushalten üblich, dem allgemeinen Haushalt zu („verfielen“), sondern wurden
innerhalb des Titels auf das folgende Haushaltsjahr vorgetragen und bleiben so für die
konkreten, vorgesehenen ÖPNV-Investitionen erhalten.
Berlin, den 06.10.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Regionalverkehr: Finanzierung der Heidekrautbahn unklar Warum sich der Wiederaufbau der Berliner Pendlerstrecke verzögert, aus Der Tagesspiegel

https://m.tagesspiegel.de/berlin/finanzierung-der-heidekrautbahn-unklar-warum-sich-der-wiederaufbau-der-berliner-pendlerstrecke-verzoegert/26183756.html

Die #Heidekrautbahn galt bislang als das #Eisenbahn-Projekt der Länder Berlin und Brandenburg, das am schnellsten fertig wird. Baubeginn sollte Ende dieses Jahres sein, die ersten Personenzüge sollten Ende 2023 von #Berlin-Wilhelmsruh am #Märkischen Viertel vorbei nach #Schönwalde rollen. Nun stellt sich heraus: Es gibt noch keine #Finanzierung.

Die Länder Berlin und Brandenburg wollen dafür Bundesmittel anzapfen, sagte Detlef #Bröcker, Geschäftsführer der #Niederbarnimer Eisenbahn (#NEB), dem Tagesspiegel. „Ich hatte das so verstanden, dass die Länder Berlin und Brandenburg die Baukosten tragen“, sagte Bröcker – es geht „nur“ um 25 Millionen Euro.

Wie berichtet, muss noch in diesem Jahr mit dem Bau begonnen werden, weil ansonsten das #Baurecht verfällt. Dieses hatte die NEB vor zehn Jahren beantragt für den Neubau der Endstation. Diese soll auf dem Bahndamm in einer Höhe mit den S-Bahn-Gleisen liegen und nicht wie vor dem Mauerbau „eine Etage tiefer“.

Bröcker versicherte, dass noch in diesem Jahr begonnen werde, ein echter #Baubeginn werde das aber nicht sein. Es werde im besten Fall noch eineinhalb Jahre dauern, bis auch mit den Gleisbauarbeiten …

S-Bahn: Schienenverkehr Kein Geld für 10-Minuten-Takt der S-Bahn nach Oranienburg, aus MOZ

https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1821583/

Für einen #Zehn-Minuten-Takt der -Bahn zwischen #Oranienburg und #Frohnau gibt es derzeit offenbar keine konkrete Perspektive. Das #Infrastrukturministerium in Potsdam habe deutlich gemacht, dass dafür kein Geld bereitstünde, sagte der Hohen Neuendorfer Landtagsabgeordnete Thomas von Gizycki (Bündnis 90/Die Grünen) am Freitag nach einem Gespräch im Ministerium, an dem auch die Abgeordneten Nicole Walter-­Mundt (CDU) aus Oranienburg und Andreas Noack (SPD) aus Velten teilnahmen.
„Wir müssen jetzt klären, woher das Geld kommen soll“, sagte von Gizycki. Das sei eine Aufgabe für die Regierungskoalition aus SPD, CDU und Grünen. „Dass wird sicher schwierig. Wir wollen beim dringend notwendigen Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs aber nicht sparen“, sagte von Gizycki.

Geld sei nach Auskunft des Ministeriums auch für andere Projekte zum Ausbau des Schienenverkehrs derzeit nicht vorhanden. Das gelte für die Verlängerung der #S8 nach Oranienburg und die Wiederherstellung der #Heidekrautbahn bis #Liebenwalde. Gegenüber S 1 und S 8 hätte die S-Bahn nach #Rangsdorf

Regionalverkehr: i2030 – Mehr Schiene für Berlin und Brandenburg, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Zum Korridor: Berlin-Spandau – #Nauen
Projektstatus: #Grundlagenermittlung
a) Inwieweit ist die Finanzierungsvereinbarung für die Leistungsphase 2 Vorplanung unterzeichnet? Wenn
nicht, welche Gründe gibt es für die Verzögerung?
b) Wann setzen die nachfolgenden Leistungsphasen ein und wann ist die Gesamtplanung abgeschlossen?
c) Welche Zeitschiene wird für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt?
Antwort zu 1:
a) Die Finanzierungsvereinbarung für die Leistungsphase 2 befindet sich derzeit im
Zeichnungslauf und soll im August von allen Vertragspartnern unterzeichnet sein.
b) Der Beginn der Entwurfsplanung in den Leistungsphasen 3 und 4 ist momentan für das
dritte Quartal 2023 vorgesehen. Der Abschluss des gesamten Planungsprozesses wird
nach dem Ende der Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung für das Jahr 2030
anvisiert.
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c) Der Beginn der Bausausführung ist zurzeit für das Jahr 2030 geplant, sodass mit einer
Fertigstellung des Projekts Mitte/Ende der 2030er Jahre gerechnet werden kann.
Frage 2:
Zum Korridor: #Prignitz-Express / #Velten
Projektstatus: Gesundbrunnen – Velten = Grundlagenermittlung
Projektstatus: Velten – Neuruppin = #Vorplanung
a) Wann sind die jeweiligen Leistungsphasen abgeschlossen, wann setzen die nachfolgenden
Leistungsphasen für beide Abschnitte ein und wann ist die Gesamtplanung abgeschlossen?
b) Welche Zeitschiene wird für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt?
c) Welche Ergebnisse zu den Untersuchungen des Bahnübergangs Gorkistraße liegen vor?
Antwort zu 2:
a) Der Abschluss der Leistungsphase 1 für den Abschnitt zwischen #Schönholz und
#Hennigsdorf ist für das vierte Quartal dieses Jahres sowie für den Abschnitt zwischen
Hennigsdorf und Velten für das dritte Quartal dieses Jahres geplant. Die Vor- und
Entwurfsplanung für den Abschnitt zwischen Schönholz und Hennigsdorf soll im Jahr 2026
und die Gesamtplanung Anfang 2030 beendet werden. Die Vor- und Entwurfsplanung für
den Abschnitt zwischen Hennigsdorf und Velten soll im Jahr 2025 und die Gesamtplanung
Anfang 2029 beendet werden. Der Zeitplan für den Abschluss der einzelnen
Planungsphasen für den Abschnitt zwischen Velten und #Neuruppin wird mit dem
Abschluss der Finanzierungsvereinbarung der Leistungsphasen 3 und 4, welche noch in
diesem Jahr gezeichnet werden soll, abgestimmt.
b) Auf dem Abschnitt zwischen Schönholz und Hennigsdorf wird mit einem Baubeginn
Anfang 2030 sowie mit einer Inbetriebnahme des Abschnitts Mitte der 2030er Jahre
gerechnet. Der Abschluss der Planungen für den Abschnitt zwischen Hennigsdorf und
Velten wird für Anfang 2029 geplant, sodass laut aktuellem Zeitplan mit einer
Inbetriebnahme für Ende des Jahres 2031 gerechnet werden kann.
c) In einer Vorstudie zum #Bahnübergang #Gorkistraße wurden auf Grundlage möglicher
Betriebsszenarien die Schließzeiten der Schranken und damit des Bahnüberganges
ermittelt. Zur Vertiefung der daraus gewonnenen Erkenntnisse wurde eine
#Verkehrssimulation zu den Auswirkungen auf den motorisierten Individualverkehr (MIV)
Gorkistraße/Buddestraße erarbeitet, die auch Aussagen zu den Auswirkungen auf den
Öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV) sowie den Fuß- und Radverkehr beinhaltet. Sie
befindet sich in der Endabstimmung. Gleichzeitig wurde von der DB Netz eine
Machbarkeitsstudie zu Möglichkeiten einer niveaufreien Kreuzung der beiden
Verkehrssträger Schiene und Straße vorgelegt.
Im dritten Quartal dieses Jahres sollen auf Grundlage der vorliegenden Ergebnisse die
weiteren Planungsvarianten im Rahmen der Grundlagenermittlung festgelegt werden.
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Frage 3:
#Nordbahn/ #Heidekrautbahn
Projektstatus: #Gesundbrunnen#Wilhelmsruh = Grundlagenermittlung
Projektstatus: Heidekrautbahn = Entwurfsplanung
a) Wann sind die jeweiligen Leistungsphasen abgeschlossen, wann setzen die nachfolgenden
Leistungsphasen für beide Abschnitte ein und wann ist die Gesamtplanung abgeschlossen? Inwieweit wurde
die Finanzierungsvereinbarung unterzeichnet?
b) Welche Zeitschiene wird für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt?
c) Welche Zeitschiene wird für den Umbau des Bahnhofes Birkenwerder angestrebt?
Antwort zu 3:
a) Mit einem Abschluss der Leistungsphase 1 auf dem Abschnitt Nordbahn zwischen
Gesundbrunnen und Wilhelmsruh wird im dritten Quartal 2020, mit dem Abschluss der
Vor- und Entwurfsplanung im vierten Quartal 2024 sowie mit dem Abschluss der
Gesamtplanung im vierten Quartal 2027 gerechnet. Der Vertragsentwurf für die
Finanzierungsvereinbarung der Leistungsphase 2 für diesen Abschnitt befindet sich
derzeit in Erstellung und soll noch in diesem Jahr gezeichnet werden.
Auf dem Abschnitt Heidekrautbahn ist das Ende der Gesamtplanung für Anfang 2022
geplant. Die Finanzierungsvereinbarung für die Planung der Heidekrautbahn wurde am 10.
Janur 2019 abgeschlossen.
b) Für den Abschnitt Heidekrautbahn wird mit der Realisierung voraussichtlich im vierten
Quartal 2020 am Bahnhof Wilhelmsruh begonnen. Nach vorliegendem Zeitplan ist die
Inbetriebname für Ende 2023 vorgesehen.
Der Realisierungsbeginn für den Abschnitt Heidekrautbahn/Nordbahn ist im Jahr 2028
geplant, sodass mit einer Inbetriebnahme der Strecke von Gesundbrunnen nach
Wilhelmsruh im Frühjahr 2030 gerechnet werden kann.
c) Die Grundlagenermittlung für den Bahnhof #Birkenwerder soll Ende 2022, die Vor- und
Entwurfsplanung Ende 2025, die Gesamplanung 2028 und der Bau Ende 2030
abgeschlossen sein.
Frage 4:
Zum Korridor: Berlin – Dresden/ #Rangsdorf
Projektstatus: Vorplanung
a) Wann ist Leistungsphase Vorplanung abgeschlossen, wann setzen die nachfolgenden Leistungsphasen
ein und wann ist die Gesamtplanung abgeschlossen?
b) Welche Zeitschiene wird für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt?
Antwort zu 4:
a) Die Vor- und Entwurfsplanungen für diesen Korridor sollen bis zum zweiten Quartal
2024 sowie die Gesamtplanung bis Anfang 2027 abgeschlossen werden.
b) Mit dem Realisierungsbeginn ist laut aktuellem Zeitplan Anfang 2027 und mit der
Inbetriebnahme im Frühjahr 2030 zu rechnen.
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Frage 5:
Zum Korridor: #RE1: Magdeburg – Berlin – Eisenhüttenstadt
Projektstatus: Grundlagenermittlung
a) Wann ist die Leistungsphase Grundlagenermittlung abgeschlossen, wann setzen die nachfolgenden
Leistungsphasen ein und wann ist die Gesamtplanung abgeschlossen?
b) Welche Zeitschiene wird für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt?
c) Wann ist die Erarbeitung der Aufgabenstellung abgeschlossen (Bahnsteigverlängerungen 220m)
Antwort zu 5:
a) Die Leistungen zum Korridor RE 1 unterteilen sich in eine 1. und 2. Betriebsstufe,
denen aufeinander aufbauende Zuglängen und Haltekonzepte zugrunde liegen. Für die
1. Betriebsstufe sollen Vor- und Entwurfsplanungen bis Mitte 2021 sowie die
Gesamtplanung bis Frühjahr 2022 abgeschlossen werden. Die Planungen für die
2. Betriebsstufe befinden sich momentan noch in der Grundlagenermittlung
(Leistungsphase 1) und ein Zeitplan bezüglich des Ablaufs der anderen Planungsphasen
befindet sich derzeit noch in Abstimmung.
b) Der Realisierungsbeginn der 1. Betriebsstufe soll im Frühjahr 2022 sowie die
Inbetriebnahme Ende 2022 erfolgen. Die Inbetriebnahme für die 2. Betriebsstufe des
Projekts RE1 ist nach derzeitiger Einschätzung für Ende 2025 vorgesehen.
c) Die Erstellung der Aufgabenstellungen soll in 2020 abgeschlossen werden.
Frage 6:
Zum Korridor: Berlin – #Cottbus/Bahnhof Königs #Wusterhausen
Projektstatus: Entwurfsplanung
a) Wann ist die Leistungsphase Entwurfsplanung abgeschlossen, wann setzen die nachfolgenden
Leistungsphasen ein und wann ist die Gesamtplanung abgeschlossen?
b) Welche Zeitschiene wird für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung des zweigleisigen
Streckenabschnittes Lübbenau-Cottbus angestrebt?
Antwort zu 6:
a) Die Entwurfsplanung für die Maßnahme „Zweigleisiger Ausbau #Lübbenau – Cottbus“ soll
voraussichtlich Mitte 2021 abgeschlossen werden. Im Anschluss wird mit der
Genehmigungsplanung begonnen. Die Gesamtplanung soll nach derzeitiger Planung bis
Ende 2024 abgeschlossen werden.
b) Gemäß aktuellem Terminplan ist der Realisierungsbeginn für die Maßnahme
Zweigleisiger Ausbau Lübbenau – Cottbus für Anfang 2025 geplant. Die Inbetriebnahme
des zweiten Gleises wird für 12/2027 angestrebt.
Etwaige Auswirkungen der Aufnahme dieses Streckenabschnitts in das
Strukturstärkungsgesetz sind in diesen Terminen nicht berücksichtigt.
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Frage 7:
Zum Korridor: Potsdamer #Stammbahn / #S25 Süd
Projektstatus: Grundlagenermittlung
a) Wann ist die Leistungsphase Grundlagenermittlung abgeschlossen, wann setzen die nachfolgenden
Leistungsphasen ein und wann ist die Gesamtplanung abgeschlossen?
b) Welche Zeitschiene wird für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt?
c) Welcher Minuten-Takt liegt den Planungen zu Grunde?
Antwort zu 7:
a) Die Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) des Abschnitts Potsdamer Stammbahn
soll bis Ende 2022 und die Vorplanung (Leistungsphase 2) bis Ende 2024 abgeschlossen
sein. Des weiteren soll die für die Untersuchung der Variante Fernbahn nötige
#Fahrplanuntersuchung bis Ende 2022 beendet werden.
Der weitere Verlauf des Planungsprozesses richtet sich danach, ob eine Entscheidung
zugunsten der -Bahnvariante oder der #Fernbahnvariante getroffen wird. Bei einer
Entscheidung für die S-Bahnvariante kann von einem Ende der Entwurfsplanung Mitte
2026 sowie von einem Ende der Gesamtplanung Ende 2029 ausgegangen werden. Bei
einer Entscheidung für die Fernbahnvariante wird von einem Ende der Vor- und
Entwurfsplanung Mitte 2028 und einem Ende der Gesamtplanung Mitte 2032
ausgegangen.
b) Für die Variante S-Bahn kann laut aktuellen Planungen mit einem Realisierungsbeginn
Anfang 2030 sowie einer Fertigstellung Mitte oder Ende der 2030er Jahre gerechnet
werden. Bei einer Umsetzung der Fernbahnvariante kann laut Zeitplan mit einem
Realisierungsbeginn Mitte 2032 und einer Fertigstellung Ende der 2030er Jahre gerechnet
werden.
c) Für die S25 Süd wird ein 10-Minuten-Takt unterstellt. Auf der Potsdamer Stammbahn
wird bei einer S-Bahn – Lösung ein 10-Minuten-Takt und alternativ ein 20-Minuten-Takt
untersucht. Insofern die Potsdamer Stammbahn als Regionalbahn aufgebaut wird, ist von
einer Bedienung von drei Zügen pro Stunde auszugehen.
Frage 8:
Zum Korridor: #Siemensbahn
Projektstatus: Vorplanung
a) Wann ist die Leistungsphase Vorplanung abgeschlossen, wann setzen die nachfolgenden
Leistungsphasen ein und wann ist die Gesamtplanung abgeschlossen?
b) Welche Zeitschiene wird für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt?
c) Welche konkreten Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie liegen hinsichtlich der
#Streckenverlängerung nach #Hakenfelde vor?
Antwort zu 8:
a) Mit einem Ende der Vor- und Entwurfsplanung wird laut Zeitplan Mitte 2024 sowie mit
einem Ende der Gesamtplanung Mitte 2026 gerechnet.
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b) Der Realisierungsbeginn der Siemensbahn ist für Mitte 2026 vorgesehen, sodass nach
aktuellem Stand mit einer Inbetriebnahme des Abschnitts im Herbst 2029 gerechnet
werden kann.
c) Für die Verlängerung der Siemensbahn über #Gartenfeld hinaus werden in der
Machbarkeitsstudie drei unterschiedliche Trassenkorridore untersucht. Die derzeit
vorliegenden Zwischenergebnisse befinden sich noch in der Prüfung.
Frage 9:
Berliner -Bahn
Projektstatus: Grundlagenermittlung
a) Wann ist die Leistungsphase Grundlagenermittlung abgeschlossen, wann setzen die nachfolgenden
Leistungsphasen ein und wann ist die Gesamtplanung abgeschlossen?
b) Welche Zeitschiene wird für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung der 35 Teilprojekte
angestrebt?
c) Nach welchen Kriterien erfolgt eine priorisierte Umsetzung der 35 Maßnahmen?
d) Bis wann ist die Finanzierungsvereinbarung für die Vorplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung
erarbeitet?
e) Mit welchem Ergebnis ist die in der Beantwortung der schriftl. Anfrage 18/17277 erwähnte „vertiefte,
umfassende fahrplanseitige Prüfung der DB Netz AG“ im Anschluss an den Beschluss des NVP 2019-2023
abgeschlossen worden? Welche angepassten Mehrleistungen sind auf Basis dieser Fahrplanstudie erfolgt
bzw. welche Anpassungen der geplanten Linienmaßnahmen an die fahrplantechnische Machbarkeit
und/oder die Ableitung von erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen zur Engpassbeseitigung im S-Bahn-Netz
sind geplant und wie werden diese betrieblich umgesetzt?
f) An welchen Stellen ist geplant, die Strecken zwischen den Bahnhöfen und Haltepunkten der Ringbahn mit
zusätzlichen Weichen und Kreuzungsmöglichkeiten auszustatten, um im Falle von Betriebseinschränkungen
flexibler agieren zu können?
g) Zw. den Bahnhöfen Beusselstraße und Westhafen existiert ein ca. zehn Meter breiter, teilweise mit
Schotter belegter Streifen. Inwieweit ist die gleistechnische Nutzung des Streckenabschnitts vorgesehen?
Wenn ja, in welcher Form und in welchem Umfang?
h) Inwieweit wird im Streckenabschnitt S-Bahnhof Gesundbrunnen und dem S-Bahnhof Westend eine
Möglichkeit zum Aussetzen von Zügen geschaffen? Wenn ja, wann erfolgt die Realisierung?
i) Wann plant der Senat die ungenutzte Bahnsteigkante am Bahnhof Westend zu ertüchtigen und in Betrieb
zu nehmen, um den Verkehr im Störungsfall schneller stabilisieren zu können? In welcher Form und
welchem Umfang wird die Wiederinbetriebnahme erfolgen?
j) Wann erfolgt am Bahnhof Westend der Einbau von Weichen, um nördlich von Gleis 2 kommend in die
südlich gelegenen Abstellgleise zu gelangen und somit einen flexibleren Betrieb zu gewährleisten? Wenn ja,
wann und in welchem Umfang? Wenn nein, weshalb nicht?
k) Wann ist am Bahnhof Halensee analog zum Bahnhof Westend ein Aufbau eines zweiten Bahnsteiges mit
einem entsprechenden dritten Gleis geplant? Wenn ja, in welchem Umfang und in welcher Form?
l) Inwieweit berücksichtigt der Senat, die im Rahmen der Vorbereitungen für die damals avisierten
Olympischen Spiele im Jahr 2000 geplanten Signalstandorte (insbesondere auf dem Südlichen Ring), für die
Erweiterung der Signaltechnik zu nutzen? Wenn ja, in welchem Umfang? Welchen Effekt würde dies für die
Pünktlichkeit der Ringbahn haben? Wenn nein, weshalb nicht?
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Antwort zu 9:
a) Im Fokus der Bearbeitung stehen gegenwärtig die Teilmaßnahmen Abstellanlagen SBahn,
die Werkstattanbindungen und die Teilmaßnahme „Einbau Weichenverbindung
Hauptbahnhof“.
Für die Teilmaßnahme Abstellanlagen S-Bahn ist ein Abschluss der Grundlagenermittlung
für Anfang 2021, ein Abschluss der Vor- und Entwurfsplanung für Mitte 2023 und ein Ende
der Gesamtplanung für Ende 2025 vorgesehen.
Für die Teilmaßnahme Anbindung der Werkstätten S-Bahn ist ein Abschluss der
Grundlagenermittlung für Mitte 2021, ein Abschluss der Vor- und Entwurfsplanung für
Anfang 2025 und ein Ende der Gesamtplanung für Ende 2027 vorgesehen.
Für die Teilmaßnahme „Einbau Weichenverbindung Hauptbahnhof“ ist ein Abschluss der
Grundlagenermittlung für das 3. Quartal 2020, ein Abschluss der Vor- und
Entwurfsplanung für Ende 2021 und ein Ende der Gesamtplanung für Ende 2022
vorgesehen.
Für alle weiteren S-Bahn-Teilmaßnahmen soll die Grundlagenermittlung in 2022
abgeschlossen werden.
b) Die Zeitpläne für den Bau- und Fertigstellungszeitraum für die Teilmaßnahmen
Abstellanlagen und die Teilmaßnahmen Anbindung der Werkstätten S-Bahn werden zu
einem späterem Zeitpunkt abgestimmt.
Für das Teilprojekt „Einbau Weichenverbindung Hauptbahnhof“ wird laut aktuellen
Planungen mit einem Baubeginn Anfang 2023 und mit einer Inbetriebnahme Ende 2025
gerechnet.
c) Alle für das S-Bahnnetz definierten Maßnahmen haben für die Kapazitätserweiterung
sowie Stabilität und Pünktlichkeit des S-Bahn-Betriebs eine hohe Bedeutung und
dementsprechnd hohe Priorität.
Im Hinblick auf die Ausschreibung der S-Bahn-Teilnetze Nord-Süd und Stadtbahn sowie
der damit verbundenen Angebotserweiterung und Vergrößerung der Fahrzeugflotte ist die
Errichtung von zusätzlichen Abstellkapazitäten und die Anbindung zusätzlicher
Werkstattstandorte von vorangiger Bedeutung.
d) Für 2020 ist der Abschluss von zwei Finanzierungsvereinbarungen geplant. Zum einen
wird momentan ein Vertragsentwurf für die Finanzierungsvereinbarung für die Planung zu
den Abstellanlagen und der Werkstatt- Anbindungen erarbeitet. Zum anderen wird ein
Entwurf für die Finanzierungsvereinbarung für die Leistungsphasen 2-4 der Planungen für
die Teilmaßnahme „Einbau #Weichenverbindung Hauptbahnhof“ abgestimmt.
e) Die Betriebsprogrammstudie zur vertieften, umfassenden fahrplanseitigen Prüfung des
Angebots- und Fahrplankonzepts für das Berliner S-Bahn-Netz wird noch durch die DB
Netz AG bearbeitet.
f) Im Rahmen der Teilmaßnahme „10-Minuten-Takt eingleisig im Kernnetz“ wurde anhand
von Fahrplansimulationen für den Havarie- und Störungsfall auf der Ringbahn untersucht,
an welchen Stellen der Einbau von zusätzlichen Weichenverbindungen erforderlich ist. Im
Ergebnis wurde festgestellt, das mit dem Einbau zusäzlicher Weichen abschnittsweise auf
dem gesamten Ring ein 10-Minuten-Takt im Störungsfall möglich ist.
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Der Einbau zusätzlicher Weichen kann jedoch nicht losgelöst von weiteren
Teilmaßnahmen im S-Bahnprojekt erfolgen. Es sind zugleich die Wechselwirkungen und
Abhängigkeiten zu den geplanten Blockverdichtungen und zum Neubau zusätzlicher
Bahnsteigkanten zu berücksichtigen.
Da die Weichenverbindungen nur im Störungsfall bzw. bei Streckensperrungen im
Zusammenhang mit Baumaßnahmen genutzt werden sollen, wird gegenwertig eine
Bewertung der Möglichkeiten durchgeführt. Im Ergebnis der Bewertung sollen weitere
Schritte und mögliche Maßnahmen abgestimmt werden.
g) Der Bereich zwischen den Streckengleisen im Abschnitt zwischen den Bahnhöfen
Beusselstraße und Westhafen ist für die Errichtung einer Abstellanlage mit bis zu sechs
Vollzügen vorgesehen.
h) Im Zusammenhang mit der Reaktivierung der Siemensbahn wird die Errichtung eines
Kehrgleises im Bahnhof Junfernheide geprüft. Eine Inbetriebnahme ist nach derzeitigem
Terminplan für 2029 vorgesehen.
Weiterhin ist die Errichtung einer Abstellanlage zwischen Beusselstraße und Westhafen
geplant.
i) bis k) Im Rahmen der Grundlagenermittlung werden neben dem Bahnhof Westend auch
für die Bahnhöfe Halensee, Messe Nord und Westhafen Varianten zur Errichtung einer
dritten Bahnsteigkante und damit der Möglichkeit zum Aus- bzw. Einsetzen von Zügen
geprüft. Eine Entscheidung zur Reaktivierung bzw. zum Neubau der dritten
Bahnsteigkante in Westend kann erst nach Abschluss der Vorplanungen für die zuvor
genannten Verkehrsstationen getroffen werden.
Der Einbau einer zusätzlichen Weichenverbindung im Bahnhof Westend ist im Rahmen
dieses Teilprojektes nicht vorgesehen.
Aussagen zu Zeitplänen, Umfang und Form können aufgrund des frühen Planungsstandes
derzeit noch nicht getroffen werden.
l) Die definierten Maßnahmen im Programm i2030 dienen der Kapazitätserweiterung, der
Stabililät und der Pünklichkeit im S-Bahnnetz in den kommenden Jahren, ein Festhalten
an älteren Planungen mit anderen Rahmenbedingungen trägt aus Sicht des Senats nicht
zu einer zukunftsorientierten Infrastrukur bei. Insofern orientieren sich die Überlegungen
auch bei der Blockverdichtung auf dem südlichen und westlichen Innenring an der
künftigen Angebotsgestaltung und Fahrzeugkonfiguration.
Frage 10:
Ist der Beantwortung seitens des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 10:
Nein.
Berlin, den 14.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz