Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts der A100, aus Senat

19.12.2024

Frage 1:

Wie gestaltet sich die #Zusammenarbeit zwischen der Berliner Verkehrsverwaltung und der #Autobahn GmbH des Bundes hinsichtlich der #Inbetriebnahme des 16. #Bauabschnitts der #A100? Wer ist für was zuständig?

Antwort zu 1:

Die Autobahn GmbH des Bundes befindet sich hierzu in einem regelmäßigen konstruktiven Fachaustausch mit der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung. Für die Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts der Bundesautobahn A 100 ist die Autobahn GmbH des Bundes zuständig.

Frage 2:

Von welchen #Gesamtkosten für Planung, Bau und Inbetriebnahme des 16. BA der A100 geht die Autobahn GmbH derzeit aus?

Antwort zu 2:

Die Autobahn GmbH des Bundes geht derzeit von #Projektkosten von rd. 720 Mio. € aus.

Frage 3:

In welchem Zeitraum bzw. an welchen konkreten Datum wird der 16. Bauabschnitt der A100 in Betrieb genommen?

Antwort zu 3:

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) teilt hierzu mit:

„Die Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts der #Bundesautobahn A 100 wird gegen Ende des 1. Halbjahres 2025 erfolgen. Ein konkretes Datum steht noch nicht fest.“

Frage 3.1:

Inwieweit wird bei der Inbetriebnahme auf den #Bauzustand der #Elsenbrücke Rücksicht genommen? Wird die Inbetriebnahme der Autobahn mit der Inbetriebnahme des Westteils der Elsenbrücke gekoppelt?

Antwort zu 3.1:

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) teilt hierzu mit:

„Die Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts der Bundesautobahn A 100 wird den Bauzustand des westlichen Überbaus der Elsenbrücke berücksichtigend vor dessen erfolgen.“

Frage 3.2:

Welche verkehrlichen Untersuchungen und Maßnahmen sind geplant, falls die Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts der A100 und die Inbetriebnahme des westlichen Überbaus der Elsenbrücke nicht gleichzeitig möglich sind?

Antwort zu 3.2:

Bezüglich erforderlicher Maßnahmen befinden sich die Autobahn GmbH des Bundes im Fachaustausch mit der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung.

Frage 3.3:

Ist für diesen Fall ein #Verkehrskonzept beauftragt worden? Falls ja, was umfasst die Leistungsbeschreibung und welche Frist gilt für die Leistungserbringung? Bis wann sollen möglicherweise empfohlene Maßnahmen umgesetzt werden?

Frage 3.3:

Falls verkehrliche Untersuchungen zu dem Ergebnis kommen, dass eine Abwicklung der Verkehre rund um die AS Treptower Park in der Zwischenzeit zwischen Fertigstellung des 16. Bauabschnitts und des Westteils der Elsenbrücke nicht in ausreichender Qualität möglich ist, besteht dann die Möglichkeit, dass die Inbetriebnahme des 16. BA bis zur Fertigstellung des Westteils der Elsenbrücke zurückgestellt wird?

Antwort zu 3.3 und 3.3:

Die Fragen 3.3 und 3.3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) teilt hierzu mit:

„Bauliche und verkehrliche Maßnahmen der Autobahn GmbH des Bundes gewährleisten, dass die Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts der Bundesautobahn A 100 entsprechend den Bestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt.“

Frage 4:

Wird es, wie im #Planfeststellungsverfahren zugesagt, eine koordinierte #LSA-Schaltung für den Straßenzug Stralauer Allee/Markgrafendamm bis zum Knoten Elsenstraße/Am Treptower Park – AS Treptower Park (A100) geben?

Frage 4.1:

Wie wird sichergestellt, dass die damals unterstellte Kapazität im #Verkehrsraum (6 Fahrstreifen über die Elsenbrücke) dauerhaft zur Verfügung steht?

Frage 4.2:

Sollte die #Kapazität nicht zur Verfügung stehen, welche Auswirkungen hat das auf den koordinierten  Verkehrsstrom? Kann unter diesen Umständen die Koordinierung des Verkehrsstroms funktionieren bzw. macht eine Koordinierung dann überhaupt Sinn?

Antwort zu 4, 4.1 und 4.2:

Die Fragen 4, 4.1 und 4.2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

#Lichtsignalanlagen sollen grundsätzlich untereinander koordiniert werden. Dies ist auch gerade dann sinnvoll, wenn vorhandene Kapazitäten im Verkehrsraum durch bauzeitliche Einschränkungen nicht ausreichend sein sollten, um den Verkehrsfluss zwischen den einzelnen Knotenpunkten zu gewährleisten und eine gegenseitige Überstauung zu vermeiden. Mit Fertigstellung des Ersatzneubaus der Elsenbrücke werden die erforderlichen Kapazitäten dauerhaft zur Verfügung gestellt. Zur zeitlichen Überbrückung von laufenden Planungsprozessen und damit verbundenen Entscheidungsgrundlagen werden die Verkehrskapazitäten mit dem westlichen Überbau der Elsenbrücke und den bestehenden Behelfsbrücken abgedeckt.

Frage 5:

Werden bei den koordinierten LSA-Schaltungen die Fußgänger*innen die Elsenstraße an allen Querungen weiterhin in einem Zuge queren können? Wenn nicht, wie wird das gerechtfertigt?

Antwort zu 5: Ja.

Frage 6:

Werden die zur Zeit bestehenden #Busspuren und #Radstreifen auch mit IBN des 16. Bauabschnitts bestehen bleiben? Wenn nicht, was wird geändert?

Antwort zu 6: Ja.

Frage 7:

Welche verkehrsrechtlichen Anordnungen an den weiteren zuführenden Straßen (Puschkinallee, südlicher Teil der Elsenstraße) werden mit der Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts der A100 geändert?

Antwort zu 7:

Die Straße Am Treptower Park wird zukünftig zwischen #Bouchéstraße und Elsenstraße im Zweirichtungsverkehr befahren. Die Kreuzung Am Treptower Park / Bouchéstraße wird an die neue Verkehrsführung baulich und signaltechnisch angepasst.

Frage 8:

Gibt es bezüglich des #Autobahnanschluss #Sonnenallee aktuelle Verkehrsuntersuchungen oder gilt weiterhin der Stand von 2009 aus dem Planfeststellungsverfahren? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

Frage 8.1:

Wenn zu 8 nein, ist der Anschluss Sonnenallee in die oben nachgefragte Verkehrsuntersuchung (Frage 3.3) mit einbezogen? Wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 8 und 8.1:

Die Fragen 8 und 8.1 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) teilt hierzu mit:

„Die Ergebnisse der dem geltenden Baurecht zugrundeliegenden Verkehrsuntersuchung sind in komprimierter Form im öffentlich verfügbaren Planfeststellungsbeschluss zum 16. Bauabschnitt der Bundesautobahn A 100 einsehbar.“

Zum Untersuchungsraum des Verkehrskonzepts wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. 19/14414 vom 23.01.2023 verwiesen.

Berlin, den 18.12.2024 In Vertretung

Johannes Wieczorek Senatsverwaltung  für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de

Verkehrschaos in Köpenick, aus Senat

13.12.2024

Frage 1:

Wie wirken sich die #baustellenbedingten #Umfahrungsoptionen für den Motorisierten #Individualverkehr (#MIV), wie etwa auf der #Friedrichshagener Straße, auf die Stabilität des #BVG-Busfahrplans aus? Wie viele Fahrten fallen aus, weil Lenkzeiten eingehalten werden müssen, sich aber die Umläufe verlangsamen?

Antwort zu 1:

Die BVG teilt mit:

„Im November 2024 verzeichnete die BVG insgesamt 202 #Ausfälle aufgrund dispositiver Maßnahmen auf den in #Köpenick verkehrenden Buslinien #X69, #162, #164, #165, #169, #269. Ob diese Ausfälle aber auf die in der Fragestellung beschriebene Situation in Köpenick zurückführen sind, oder durch anderen Baumaßnahmen im Linienverlauf bedingt sind (z.B. Neubau #BAB100 Treptower Park auf der Linie 165 oder Havarie #Wegedornbrücke auf der Linie 164), lässt sich nicht eindeutig nachvollziehen.

Zum Vergleich verzeichnete die BVG im Oktober 2024 insgesamt 95 Ausfälle aufgrund dispositiver Maßnahmen.“

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zu Fuß mobil: Straßenverkehrsordnung: Neue Chancen fürs Gehen, aus Fuss e.V.

22.08.2024

https://www.fuss-ev.de/?view=article&id=928:neue-chancen-fuers-gehen&catid=83

Mehr Platz zum Gehen und Radfahren, mehr #Busspuren und #Zebrastreifen, etwas häufiger #Tempo 30 statt 50: Der #Bundesrat hat am 5.Juli Änderungen in der #Straßenverkehrsordnung gebilligt, die den #Spielraum der Städte vergrößern.

Bisher war ihnen fast alles verboten, was den #Autoverkehr einschränken könnte. Vor allem in großen Städten sind die Menschen aber viel öfter zu Fuß, per Bus, Bahn und #Rad unterwegs. Das können die Städte jetzt mit #Verkehrsregeln und #Straßenumbauten stärker berücksichtigen.

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Bus: Wie schnell ist der Bus? (III), aus Senat

12.04.2024

Frage 1:

Wie hat sich die durchschnittliche #Busreisegeschwindigkeit seit 2022 entwickelt? Bitte aufgeschlüsselt nach Buslinien.

Antwort zu 1:

Nach Auskunft der BVG hat sich die durchschnittliche Busreisegeschwindigkeit von 2022 auf 2023  marginal um 0,1 km/ h von 17,9  km/ h auf 17,8km/ h #verringert. Eine Aufschlüsselung liegt nicht vor.

Frage 2: Welche Maßnahmen zur #Beschleunigung sind für die Linien 245, 200, 300, 100, 247, 140, 248, 377, M29, 147 seit Beantwortung der Drs. 19/ 12 453 ergriffen worden?

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Straßenverkehr + Bus: Verkehrswende in Berlin geplatzt? Keine neuen Busspuren für die BVG, aus Berliner Zeitung

26.12.2023

https://www.berliner-zeitung.de/news/verkehrswende-in-berlin-geplatzt-keine-neuen-busspuren-fuer-die-bvg-li.2171427

Die Planung und #Umsetzung neuer #Busspuren in Berlin ist vorerst #gestoppt. In diesem Jahr wird das Netz nicht weiter ausgebaut. Warum?

In der Hauptstadt sind im laufenden Jahr keine neuen Busspuren für die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) #ausgewiesen. Das teilte die Verkehrsverwaltung der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit. Die aktuell größte Hürde zur Einrichtung neuer #Bussonderfahrstreifen in Berlin liege in der derzeitigen Rechtslage, „insbesondere bezüglich der für die Anordnung nach der #Straßenverkehrsordnung erforderlichen #Busfrequenzen und die notwendige qualifizierte #Gefahrenlage“, hieß es.

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Bus + Infrastruktur: Wie schnell ist der Bus? (II), aus Senat

07.03.2023

Frage 1:

Welche #Busspuren sind aktuell seitens der #SenUMVK (Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz) angeordnet und noch nicht umgesetzt?

Antwort zu 1:

Eine Rückmeldung des Straßenbaulastträgers an die #Straßenverkehrsbehörde bezüglich des Vollzugs von straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen kann einem gewissen Zeitverzug unterliegen.

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Bus: Stillstand bei der Mobilitätswende: Sind nun weitere Busspuren in Gefahr?, Pech für die Fahrgäste – und für die BVG. Seit einem Gerichtsbeschluss vor einem halben Jahr konnte für die Busbeschleunigung in Berlin nichts getan werden., aus Berliner Zeitung

17.02.2023

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/berlin-bvg-verkehr-stillstand-bei-der-mobilitaetswende-sind-nun-weitere-busspuren-in-gefahr-li.318448

Sie ersparen es vielen Menschen, wertvolle Lebenszeit im #Stau zu verschwenden. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wiederum sparen Geld, das sie sonst für Busse und #Fahrpersonal ausgeben müssten. Doch nachdem vor knapp einem halben Jahr Anwohner bei ihren Bemühungen gegen eine #Busspur recht bekommen haben, ist in Berlin kein einziger längerer neuer #Sonderfahrstreifen für Busse mehr markiert worden. Jetzt wurde bekannt, dass möglicherweise auch anderen #Busspuren die Entfernung droht. „Es gibt aktuell vereinzelt Widersprüche – und insofern auch Widerspruchsverfahren“, teilte Jan Thomsen, Sprecher von Mobilitätssenatorin Bettina #Jarasch (Grüne), auf Anfrage mit.

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Bus: Rechtssichere Busspuren?, aus Senat

29.09.2022

Frage 1:

Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs – und damit auch die Anordnung eines Bussonderfahrstreifens – können grundsätzlich nur bei einer durch die örtlichen Verhältnisse begründeten besonderen Gefahrenlage angeordnet werden. Welche begründete besondere Gefahrenlagen besteht bei angeordneten, aber noch nicht umgesetzten Busspuren jeweils? (Bitte Busspuren nach Bezirken getrennt ausweisen)

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Bus: Busspuren: Rückbau statt Ausbau, Berliner Fahrgastverband IGEB fordert Senat zum sofortigen Handeln auf, aus IGEB

Es ist wie eine Geschichte aus dem #Tollhaus. Seit mehr als 20 Jahren richtet Berlin #Busspuren ein, für die noch unter dem Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen eigene, von der Bundesvorschrift abweichende Anforderungen festgelegt wurden. Das war eine #Kompetenzüberschreitung der Landesverwaltung, entschied jetzt das #Verwaltungsgericht Berlin im #Eilverfahren und trat damit eine Lawine los, die nicht nur das im Frühjahr von Verkehrssenatorin Bettina Jarasch angekündigte #Busbeschleunigungsprogramm unter sich begräbt, sondern auch das #Bestandsnetz. Zumal die Senatsverwaltung kapituliert und auf Rechtsmittel gegen die Eilentscheidung verzichtet.

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Bus: Berliner Fahrgastverband IGEB fordert Sofortmaßnahmen gegen die BVG-Buskrise, aus IGEB

Wegen des akuten Mangels an #Fahrpersonal beim #Bus hat die #BVG angekündigt, die Fahrpläne ausdünnen zu wollen. Was ad hoc betrieblich geboten scheint, ist ein weiterer #Rückschlag für die angestrebte #Mobilitätswende.
Richtig ist, dass der #Fachkräftemangel bei Busfahrerinnen und Busfahrern so gravierend ist, dass schon seit Längerem personell am Limit gefahren wird. Richtig aber ist auch, dass die BVG 100 zusätzliche Busfahrerinnen und Busfahrer benötigt, weil zu viele ihrer Linien im Stau stehen.
Während neue #Busspuren auf sich warten lassen, sprießen #Radfahrstreifen wie der im Vorspann aus der gleichnamigen ZDF-Kinderserie bekannte Löwenzahn aus dem Asphalt. Die so genannten #Kiezblocks sollen in Kürze folgen. Für den Busverkehr ist das alles andere als lustig, um in Peters Serienbild zu bleiben.

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