Bus: Moderne Konzepte für den ÖPNV – Woran hakt es beim Kiezbus für Blankenburg? aus Senat

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Frage 1:
Der Ortsteil #Blankenburg verfügt über zahlreiche Lagen, aus denen der nächstgelegene Anschluss an den
#ÖPNV, vor allem an den #Linienbus, einen Kilometer und mehr entfernt liegt.
Seit Langem wird aus dem Ortsteil die Idee eines Kiezbusses verfolgt, der vor allem älteren und
gehbehinderten Menschen mindestens einen Anschluss an das #ÖPNV-Netz, idealerweise bis zur -Bahn,
ermöglichen soll. Teilt der Senat die Einschätzung, dass das Teil eines leistungsfähigen und modernen
Konzepts für den ÖPNV sein sollte?
Frage 7:
Teilt der Senat die Einschätzung, dass nach mehr als einer Dekade Diskussion um den #Kiezbus endlich eine
pragmatische und kinderfreundliche Lösung her muss, erst recht, weil es auch in den Außenbezirken
attraktiver werden muss, auf das Auto zu verzichten und öffentliche Verkehre in Anspruch zu nehmen.
Antwort zu 1 und 7:
Die Senatsverwaltung ist bereit , die verbesserte ÖPNV-Erschließung von Blankenburg
durch eine neue Kiezbuslinie mit direkter Anbindung an den S-Bahnhof Blankenburg im
Rahmen eines Probebetriebs zu testen. Die zurückliegenden Prüfungen und
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Abstimmungen zu #Trassenführung, #Mindestaustattung der Infrastruktur und Finanzierung
zwischen Bezirk, BVG und Aufgabenträger aus den Jahren 2008-2009 bieten hierfür eine
gute Grundlage. Im Rahmen der vorgenommenen gemeinsamen Bedarfsabschätzungen
war der 12-m-Bus als geeigneter Fahrzeugtyp für den Einsatz als Kiezbuslinie abgestimmt
worden. Die Umsetzung dieser #Kiezbus-Planung ist an die Herstellung der #Befahrbarkeit
der Straßen für Standard-Busse im #Linienverkehr in Verantwortlichkeit durch den Bezirk
geknüpft.
Frage 2:
Der Bezirk Pankow hat in seiner Investitionsplanung dafür Mittel ab 2021 bereitgestellt, um den Kiezbus
mindestens zu erproben. Welche Schritte hat der Bezirk dazu mit der Verwaltung und den Berliner
Verkehrsbetrieben bisher unternommen?
Antwort zu 2:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Im Rahmen der Bauvorbereitung und Erstellung der Bauplanungsunterlage (BPU) für
einen 1-jährigen Probebetrieb der Kiezbuslinie wurde die beabsichtigte Trassenführung,
die provisorische Mindestausstattung der verkehrlichen Infrastruktur sowie die
Finanzierung des Probebetriebs mit der BVG und der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz abgestimmt.
Des Weiteren wurden umfangreiche #Baugrunduntersuchungen in den betreffenden
Straßenabschnitten der geplanten Kiez-Buslinie für einen beabsichtigten Dauerbetrieb mit
einem 12m-Linienbus im Einrichtungsverkehr zur Klärung der erforderlichen Tragfähigkeit
beauftragt. Im Ergebnis dessen wurde festgestellt, dass die überwiegenden
Straßenabschnitte einer Kiez-Buslinie unterdimensioniert sind und erhebliche
Folgeschäden im Bereich der Fahrbahnen zu erwarten sind. Daher sind umfangreiche
Fahrbahnertüchtigungen, in Form z.B. bituminöser Deckschichtverstärkungen, erforderlich,
um einen Dauerbetrieb der Kiezbuslinie einrichten zu können. Da bisher die Finanzierung
für diese erforderlichen Ertüchtigungsmaßnahmen für einen Dauerbetrieb ungeklärt ist,
kann auch der beabsichtigte Probebetrieb in diesem Jahr nicht beginnen.“
Frage 3:
Welche Fahrzeuge jenseits der normalen Linienbusse mit oder ohne Gelenk stehen den Berliner
Verkehrsbetrieben zur Verfügung, um solche kleineren Verkehre abzuwickeln?
Antwort zu 3:
Die BVG geht grundsätzlich bei solchen Erschließungsaufgaben im Tagesverkehr von
einem Standardbus mit 12 m Länge und 70 Plätzen, davon 33 Sitzplätze aus. Im Auftrag
der BVG werden sogenannte City-Kleinbusse (CKB, 22 Plätze, davon 10 Sitzplätze) von
Subunternehmern nur auf Linien oder Fahrten mit geringer Nachfrage eingesetzt.
Grundsätzlich ist beim Fahrzeugeinsatz aber die erwartbare Nachfrage zu beachten, der
die Kapazitäten der eingesetzten Fahrzeuge gerecht werden müssen. Buslinien mit dem
Kiezbus in Blankenburg vergleichbaren Erschließungsaufgaben und Siedlungsstrukturen,
wie z. B. die Ringlinie 326 in Hermsdorf, erreichen insbesondere im Berufs- und
Schülerverkehr Auslastungen, die merkbar über der Kapazität eines CKB liegen und daher
den Einsatz von 12-m-Bussen erfordern. Für Blankenburg ist zudem auch die weitere
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bauliche Entwicklung zu beachten. Neben den reinen Fahrgastzahlen gilt es auch die
besonderen Platzbedarfe bestimmter Nutzungsgruppen (z. B. Personen mit Rollstuhl,
Rollator, Kinderwagen) zu berücksichtigen, denen mit den größeren Kapazitäten eines 12-
m-Busses deutlich besser entsprochen werden kann. Der ÖPNV-Aufgabenträger und die
BVG sehen vor diesem Hintergrund für Blankenburg weiterhin 12-m-Busse als den
geeigneten Fahrzeugtyp an.
Frage 4:
Während den Blankenburgerinnen und Blankenburgern schon planbare Zubringerfahrten genügen würden,
geht die BVG offensichtlich von über 60 Busfahrten täglich durch die Siedlung aus. Wie ist das zu erklären?
Antwort zu 4:
Für den Probebetrieb der Kiezbuslinie ist gemäß bisheriger Planung ein Angebot im 20-
bzw. 30-Minuten-Takt werktags ca. von 6 Uhr bis 20 Uhr vorgesehen. Somit ergäben sich
täglich bis zu ca. 42 Fahrten. Ein deutlich eingeschränkteres Angebot mit nur wenigen
Einzelfahrten pro Tag würde der verkehrlichen Nachfrage sowie den im Nahverkehrsplan
für 2019-2023 festgelegten Zugangsstandards nicht gerecht werden.
Frage 5:
Wie ist zu erklären, dass in Blankenburg etwa die Versorgung mit normalen Fahrzeugen durchgeführt
werden kann, die Straßen aber für 12-Meter-Busse offenbar nicht ausgelegt sind?
Antwort zu 5:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Für den vorhandenen Zustand des Fahrbahnaufbaus in den betreffenden
Straßenabschnitten wird lt. Baugrunduntersuchung festgestellt, dass in Anlehnung an die
RStO 12 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen,
Ausgabe 2012) die Dicke des Fahrbahnoberbaus überwiegend mit keiner
Belastungsklasse (Bk) vergleichbar ist, lokal in Anlehnung an einen vollgebundenen
Oberbau etwa vergleichbar mit Bk 0,3 bis 1,0. Die Aufnahme von Belastungen durch
gelegentlich fahrende Sonderfahrzeuge (Müll-, Feuerwehr- u.a. Sonderfahrzeuge) ist bei
dieser Belastungsklasse lt. RStO 12 gewährleistet.
Für einen dauerhaften Busverkehr hingegen mit einer Verkehrsbelastung von bis zu 65
Bussen/Tag ist nach RStO 12 eine Belastungsklasse Bk 1,8 erforderlich.“
Ergänzend ist mitzuteilen, dass der vorhandene Fahrbahnzustand nach Mitteilung des
Bezirksamtes Pankow einen dauerhaften Linienbetrieb sowohl mit Standardbussen (18
Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) als auch mit CKB (5 Tonnen zulässiges
Gesamtgewicht) ohne Ertüchtigung der Straßeninfrastruktur nicht zulassen würde.
Frage 6:
Wie steht der Senat zu dem Vorschlag, zumindest mit Kleinbussen, etwa den Fahrzeugen des Berlkönig, ein
Angebot zu machen?
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Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Fahrzeuge mit maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, wie sie aktuell bei dem
eigenwirtschaftlichen Projekt „Berlkönig“ eingesetzt werden, sind im Bestand des BVGBus-Bereiches nicht verfügbar und für Erschließungsaufgaben im Linienverkehr mit nur 8
Plätzen zu klein. Das Produkt „Berlkönig“ ist derzeit tariflich wie genehmigungsrechtlich
kein ÖPNV-Angebot und kann auf absehbare Zeit im betreffenden Gebiet nicht zum
Einsatz kommen.“
Der Senat teilt die Einschätzung der BVG. Der Nahverkehrsplan für 2019-2023 sieht
ebenfalls keine Erprobung von Pkw-Rufbussen im Bereich Blankenburg vor.
Berlin, den 11.02.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Planungsstand Rudolf-Wissell-Brücke, aus Senat

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Frage 1:
Wie schätzt der Senat die #Verkehrssituation in Charlottenburg im Bereich #Tunnel #Rathenauplatz – Spandauer
Damm – #Jakob-Kaiser-Platz insbesondere im Bereich der #Rudolf-Wissell-Brücke derzeit ein?
Antwort zu Frage 1:
Die #Bundesautobahn #A100 zwischen dem Tunnel Rathenauplatz und dem
Autobahndreieck Charlottenburg am Jakob-Kaiser-Platz gehört zu den #meistbefahrenen
Autobahnabschnitten in Deutschland. Im Bereich der Rudolf-Wissell-Brücke beträgt die
durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastung (DTVw) rund 180.000 Kfz/24 Std. (Quelle:
Verkehrslenkung Berlin – #Verkehrsstärkenkarte 2014). Aufgrund des hohen
Verkehrsaufkommens kommt es insbesondere in den Morgen- und Nachmittagsstunden zu
Staubildungen.
Frage 2:
Wie sehen die zeitlichen und verkehrsplanerischen Planungen des Senats zur Instandsetzung und später zum
#Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke aus? Sind die Baumaßnahmen zusammen mit dem #Autobahndreieck
#Funkturm eingeplant?
Antwort zu Frage 2:
Um die Verkehrssicherheit auf der Rudolf-Wissell-Brücke bis zu deren notwendigem
Ersatzneubau zu erhöhen, wurde in den Sommerferien 2017 und 2018 die Fahrbahn in
beiden Fahrtrichtungen unter Aufrechterhaltung des Verkehrs saniert.
Im Sommer 2018 haben die Planungen für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke auf
Basis des im Mai 2018 veröffentlichten Wettbewerbssiegerkonzeptes begonnen. Um
Planungs- und Baurecht auf Basis von voraussichtlich Ende 2020 fertiggestellten
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Entwurfsplanungen zu erlangen, ist die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens
erforderlich. Dies gilt analog auch für den Umbau des Autobahndreiecks Funkturm.
Aussagen zu einer möglichen Dauer der jeweiligen #Planfeststellungsverfahren können nicht
verbindlich getroffen werden. Vor einem bestandkräftigen Beschluss können Betroffene ihre
Einwendungen vor dem Verwaltungsgericht geltend machen. Insofern kann aktuell keine
belastbare Einschätzung zu einem möglichen Baubeginn in beiden Projekten abgegeben
werden.
Frage 3:
Was haben die Baugrunduntersuchungen in den Herbstferien 2019 zum Zustand der Brücke ergeben?
Antwort zu Frage 3:
Die in den Herbstferien 2019 auf der BAB A 100 vor bzw. hinter der Rudolf-Wissell-Brücke
durchgeführten #Baugrunduntersuchungen sind Teil der für die Erstellung eines
#Baugrundgutachtens erforderlichen umfangreichen #Bodenerkundungen. Die
#Erkundungsarbeiten haben Ende Juli 2019 begonnen und werden voraussichtlich bis Mitte
2020 abgeschlossen sein. Das im Anschluss daran zu erstellende Baugrundgutachten ist
eine wesentliche Grundlage für die weiterführenden ingenieurtechnischen Planungen des
Ersatzneubaus der Rudolf-Wissell-Brücke und der weiteren zu erneuernden
Ingenieurbauwerke im Bereich des Autobahndreiecks Charlottenburg.
Frage 4:
Wie will der Senat den Verkehr im Charlottenburger Norden, in Spandau, in Reinickendorf und in Moabit so
steuern, dass die Kieze dort nicht im Verkehrschaos versinken, wenn an der Brücke gebaut wird?
Frage 5:
Inwieweit wird es eine Behelfsbrücke geben bzw. welche Verkehrsführung sind für das Autobahndreieck
Charlottenburg vorgesehen während der Bauarbeiten?
Frage 6:
Wie soll die alternative Verkehrsführung im Bereich des Umfeldes der Rudolf-Wissell-Brücke (Fürstenbrunner
Weg / Tegeler Weg) nach dem jetzigen Stand der Erkenntnisse während der Bauarbeiten aussehen?
Frage 7:
Welche Planungen gibt es zur Verkehrsführung am Autobahndreieck Charlottenburg nach der Instandsetzung
der Brücke?
Frage 8:
Welche Planungen gibt es zur Verkehrsführung am Autobahndreieck Charlottenburg nach der
Instandsetzung der Brücke?
Antwort zu Fragen 4 bis 8:
Das Siegerkonzept des Wettbewerbs sieht für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke
selbst keine Behelfsbrücke vor. Die verkehrliche Leistungsfähigkeit der Autobahn soll
demnach in den einzelnen Bauphasen weitestgehend erhalten bleiben und dadurch eine
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Verdrängung des Autoverkehrs in das nachgeordnete Straßennetz vermieden werden. Im
Hinblick auf die Erneuerung sämtlicher Rampenbauwerke im Bereich des Autobahndreiecks
Charlottenburg und der Einrichtung der hierzu erforderlichen bauzeitlichen
Verkehrsführungen ist nach aktuellem Planungsstand der Einsatz mindestens einer
#Behelfsbrücke vorgesehen.
Der #Fürstenbrunner Weg und der #Tegeler Weg werden von den Autofahrenden bei #Stau auf
der A 100 im Bereich der Rudolf-Wissell-Brücke in Vergangenheit und Gegenwart
regelmäßig als #Umfahrungsmöglichkeit genutzt.
Frage 9:
Inwieweit werden die Kleingärten mit von den Bauarbeiten betroffen sein?
Antwort zu Frage 9:
Im Zuge des Ersatzneubaus der Rudolf-Wissell-Brücke werden sowohl temporär wie z. T.
auch dauerhaft Kleingartenanlagen entfallen. Der genaue Umfang wird im Zuge der
weiteren Planungen konkretisiert.
Frage 10:
Wie viel werden die Sanierungsarbeiten insgesamt kosten?
Antwort zu Frage 10:
Aufgrund des derzeitigen Planungsstandes liegt nur eine grobe Kostenschätzung vor.
Hiernach werden die Kosten für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und der
Erneuerung der Ingenieurbauwerke im Bereich des Autobahndreiecks Charlottenburg mit
rund 240 Millionen Euro eingeschätzt. Konkretere Kostenschätzungen sind nach Erreichen
eines entsprechenden Planungsstandes mit Abschluss der Entwurfsplanung voraussichtlich
Ende 2020 möglich.
Frage 11:
Welche Anteile übernimmt der Bund und welche Anteile das Land Berlin?
Antwort zu Frage 11:
Der Bund trägt die Baukosten für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und des
Autobahndreiecks Charlottenburg vollständig. Im Bereich der Bahnquerungen ist nach
Eisenbahnkreuzungsrecht eine Kostenbeteiligung der Deutsche Bahn AG möglich.
Zusätzliche Maßnahmen auf Veranlassung Dritter müssen i. d. R. vom jeweiligen
Vorhabenträger finanziert werden. Die Verwaltungskosten (Planungskosten) trägt bis zum
31.12.2020 entsprechend dem Grundgesetz das Land Berlin.
Frage 12:
Welche Informations- und #Partizipationskonzepte sind im letzten Jahr erarbeitet worden, um die Menschen in
Westend und Charlottenburg-Nord sowie die Verkehrsteilnehmer zu beteiligen?
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Antwort zu Frage 12:
Neben fortlaufenden Abstimmungen mit Betroffenen hat es im Rahmen der Vorplanung im
November 2019 eine gesamthafte Projektvorabstimmung mit den Trägern Öffentlicher
Belange (#TÖB) gegeben. Bereits Ende März 2019 fand der im #Planrechtsverfahren
vorgesehene #Erörterungstermin (Scoping-Termin) des voraussichtlichen
Untersuchungsrahmens für die Umweltverträglichkeitsprüfung mit Vertreterinnen und
Vertretern der Naturschutzverbände und der Umweltbehörden statt. Im Hinblick auf die
Bürgerbeteiligung wurde zwischenzeitlich eine Agentur für Kommunikation beauftragt. Die
Agentur wird entsprechende Konzepte unter Einbeziehung der aktuellen Standards für
Beteiligungsprozesse und der neuen Medien erarbeiten.
Frage 13:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, bei der Neugestaltung der Rudolf-Wissell-Brücke und des umliegenden
Areals das Thema Lärmschutz stärker als bisher in den Fokus zu rücken?
Antwort zu Frage 13:
Die Anspruchsberechtigung für aktiven und passiven Schallschutz beim Ersatzneubau der
Rudolf-Wissell-Brücke und des Autobahndreiecks Charlottenburg wird in einer
schalltechnischen Untersuchung gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz bzw. der
Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verkehrslärmschutzverordnung) ermittelt und im Planfeststellungsverfahren festgelegt.
Nach derzeitigem Planungsstand sind umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen,
die eine deutliche Verbesserung für die betroffenen Anlieger erwarten lassen.
Frage 14:
Was will der Senat gegen voraussichtliche Betriebsschließungen im Umfeld auf Grund von Schwierigkeiten
bei An- und Ablieferung von Gütern und Material unternehmen?
Antwort zu Frage 14:
Durch die weitestgehende Erhaltung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit während der
einzelnen Bauphasen liegen derzeit keine Anhaltspunkte für mögliche Schwierigkeiten bei
der Andienung von Betrieben im Umfeld der Baumaßnahme vor.
Berlin, den 10. Februar 2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz