Frage 1:
Ab welchem Zeitpunkt sollen in Berlin keine Autos mit #Verbrennungsmotor mehr zugelassen werden?
Frage 2:
Wie lange dürfen kurz vor dieser Frist zugelassene Autos mit Verbrennungsmotoren noch genutzt werden? Welche
#Übergangsfristen sind geplant? Wird es Sonderregelungen für Hybrid- oder gasbetriebene Fahrzeuge geben?
Schlagwort: Elektromobilität
Fahrdienst + Mobilität + barrierefrei: Kommt wie gerufen Für die beiden geplanten On-Demand-Angebote der Berliner Verkehrsbetriebe ist ein wichtiger Meilenstein erreicht: …, aus BVG
Für die beiden geplanten #On-Demand-Angebote der Berliner Verkehrsbetriebe ist ein wichtiger #Meilenstein erreicht: Am heutigen Dienstag, den 29. März 2022, hat die BVG den #Zuschlag an die Firma #Via erteilt. Sie übernimmt im Auftrag der BVG die „Alternative #Barrierefreie Beförderung (#ABB)“ und den neuen, digitalen #Rufbus in den östlichen Außenbezirken. Der Auftragnehmer stellt die App mit Ridepooling-#Algorithmus, die #Fahrzeugflotte und das #Fahrpersonal.
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Das #Land Berlin und die #BVG arbeiten Hand in Hand, um die Mobilität der Zukunft zu gestalten. Mit dieser Botschaft trafen sich heute Nachmittag die Spitzen der Landes- und Verkehrspolitik und der Vorstand der BVG. Die Regierende Bürgermeisterin Franziska #Giffey, die Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Bettina #Jarasch, die BVG-Vorstandsvorsitzende Eva #Kreienkamp und BVG-Vorstand Betrieb, Dr. Rolf #Erfurt, besuchten gemeinsam den #Bus-Betriebshof #Indira-Gandhi-Straße in Hohenschönhausen.
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Einen Tag später als ursprünglich geplant haben sich SPD, Grüne und Linke auf den Teil zu #Mobilität und Verkehr im #Koalitionsvertrag geeinigt. Dieser sieht unter anderem vor, Kosten-Nutzen-Untersuchungen für den #Ausbau verschiedener U-Bahnlinien auf den Weg zu bringen.
„ÖPNV: Rot-Grün-Rot will Nahverkehr ausbauen – Finanzierung weiter unklar Mehr U-Bahn, mehr Tram, mehr Bus., aus Der Tagesspiegel“ weiterlesenFahrzeuge: Klimabilanz von Elektrobussen, aus Senat
Frage 1:
Wie viele #Elektrobusse sind in Berlin bereits in Betrieb oder befinden sich in Beschaffung (bitte um
tabellarische Übersicht mit Angabe zu Hersteller, Fahrzeugtyp, Anschaffungskosten pro Fahrzeug,
Batteriekapazität, Stromverbrauch und Reichweite)?
Antwort zu Frage 1:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geht davon aus, dass sich
diese und die nachfolgenden Fragen auf die Elektrobusse der BVG beziehen. Über bei
anderen privaten oder öffentlichen Stellen in Betrieb oder Beschaffung befindliche
Elektrobusse hat der Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
keine Kenntnis.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Nach Vorgaben des Berliner Mobilitätsgesetzes stellt die BVG bis 2030 ihre Busflotte auf
Fahrzeuge mit alternativen Antrieben um. Die folgenden 227 Elektrobusse bilden die
Hochlaufphase #Elektromobilität, in der die #BVG Erfahrungen mit der Planung und dem
Betrieb von Elektrobussen sammelt. Weil das Berliner #Busnetz heterogen ist und deshalb
eine große Bandbreite an Anforderungen aufweist, ist in der Hochlaufphase die parallele
2
Verfolgung verschiedener Elektrobusvarianten vorgesehen. Die gesammelten Erfahrungen
bilden die Grundlage für die Fortschreibung der Elektrifizierungsstrategie bis 2030.
Depotlader
Depotlader-Elektrobusse werden auf dem Betriebshof nachgeladen. Hierdurch weisen sie
die höchste Flexibilität während des Betriebs auf, haben jedoch (noch) eine begrenzte
Reichweite.
Anzahl Hersteller Fahrzeugtyp Größe Batterie Reichweite** Anschaffungskosten
15 #EvoBus #Mercedes-Benz
#eCitaro Solobus 210 kWh*
150 km ca. 18 Mio. EUR
15 #Solaris New #urbino 12
electric Solobus 240 kWh
90 Solaris New urbino 12
electric Solobus 240 kWh 130 km 61 Mio. EUR (inkl. ca.
80 Ladesäulen)
90 N.N. N.N. Solobus befinden sich derzeit in einer Ausschreibung
*Benutzbare Batteriekapazität
**Hier handelt es sich um die vom Hersteller garantierte #Mindestreichweite (im Berliner Stadtverkehr und
unter allen Witterungsbedingungen im Temperaturfenster -10 und +35 Grad).
Gelegenheitslader/Endstellenlader
#Gelegenheitslader-Elektrobusse werden an den Endhaltestellen im Minutenbereich mit
High Power Charger-Ladegeräten und einem Pantografen nachgeladen. Hierdurch haben
diese Busse eine nahezu unbegrenzte Reichweite und es ist ein 24/7-Betrieb möglich. Sie
sind jedoch von #Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum abhängig.“
Anzahl Hersteller Fahrzeugtyp Größe Batterie Reichweite Anschaffungskosten
17 Solaris New urbino 18
electric Gelenkbus 156 kWh 60 km
ca. 16,7 Mio. EUR
(inkl. 5 High Power
Charger und 6
Ladesäulen)
Frage 2:
Welche Ladeinfrastruktur wurde bisher auf und außerhalb der Betriebshöfe für die Elektrobusse geschaffen
und welche Kosten sind hierfür jeweils entstanden?
Antwort zu Frage 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Im Rahmen der Hochlaufphase hat die BVG bereits folgende Ladeinfrastruktur
implementiert:
• Auf dem Betriebshof Indira-Gandhi-Straße:
o 114 Ladesäulen für die Nachladung der Depotlader-Solobusse und das BatterieBalancing der Gelegenheitslader-Gelenkbusse.
o 1 High Power Charger für die Nachladung der Elektro-Gelenkbusse
• An den Endhaltestellen der Linie 200:
o Jeweils zwei High Power Charger an der Michelangelostraße und Hertzallee
Die Gesamtinvestitionskosten (inkl. Planungskosten) für die Infrastruktur
(Ladeinfrastruktur, Tiefbau, Werkstattumbau sowie -ausrüstung und Netzanschluss) der
ersten 120 Depotlader-Solobusse und 17 Gelegenheitslader-Gelenkbusse belaufen sich
auf ca. 27 Mio. EUR. Es ist anzumerken, dass Infrastrukturkosten vom Standort und
Projekt abhängig sind. Die dargestellten Kosten sind somit nicht auf zukünftige
3
Implementierungen übertragbar.“
Frage 3:
Welcher weitere Bedarf wurde hier bereits ermittelt und befindet sich in der Planung oder Umsetzung,
welche Kosten entstehen hierfür?
Antwort zu Frage 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Derzeit laufen die Planungen für zwei neue Busbetriebshöfe. Es handelt sich um folgende
Liegenschaften:
Betriebshofverbund Süd-Ost mit den Standorten Köpenicker Landstraße und
Rummelsburger Landstraße im Bezirk Treptow-Köpenick
Betriebshof Süd – Säntisstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg
Die Auslegung der Ladeinfrastruktur für diese Liegenschaften ist Teil der laufenden
Planungen und ist somit noch in Bearbeitung.
Außerdem werden bis 2022 die Betriebshöfe Britz, Cicerostraße und Indira-Gandhi-Straße
mit jeweils 30 Ladesäulen versehen. Die Planung und Auslegung der Ladeinfrastruktur ist
ebenfalls derzeit noch in Bearbeitung. Zudem bereitet die BVG die Vorplanung für die
Pilotierung von Hybrid-Oberleitungsbussen mit der Streckenlader-Technologie vor.
Derzeit entwickelt die BVG gemeinsam mit dem Aufgabenträger die Strategie für die
Dekarbonisierung der Busflotte weiter. Hierbei werden verschiedene Szenarien betrachtet
und auf den aktuellen Stand gebracht. Vor Abschluss der Abstimmungen und wegen
anlaufender Ausschreibungen können wir keine Zwischenstände zu Planungs- und Umsetzungskosten für zukünftige Infrastruktur kommunizieren.“
Frage 4:
Welche Infrastruktur wurde bisher auf den Betriebshöfen geschaffen, um die stabile Stromversorgung zum
Laden der Busse zu gewährleisten und welche Kosten sind hierfür jeweils entstanden?
Antwort zu Frage 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der Netzanschluss für den Betriebshof Indira-Gandhi-Straße wurde erweitert. Für eine
Kostenindikation verweist die BVG auf Frage 2.“
Frage 5:
Welcher weitere Bedarf wurde hier bereits ermittelt und befindet sich in der Planung oder Umsetzung,
welche Kosten entstehen hierfür?
Antwort zu Frage 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„An den neuen Liegenschaften der BVG sollen neue Netzkapazitäten auf der
Mittelspannungsebene geschaffen werden. Die finanziellen und planerischen
Rahmenbedingungen sind Gegenstand laufender Verhandlungen zwischen Stromnetz
Berlin und der BVG.“
4
Frage 6:
Mit welcher Laufleistung über die gesamte Lebensdauer rechnet der Senat bei den aktuell in Betrieb
stehenden und in Beschaffung befindlichen Elektrobussen und wie bewertet er diese im Vergleich zu der
durchschnittlichen Laufleistung herkömmlicher Dieselbusse?
Antwort zu Frage 6:
Zur geplanten Nutzungsdauer von Elektro- und Dieselbussen wird auf die Antwort zur
Frage 5 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/26338 vom 25.Januar 2021 verwiesen.
Grundsätzlich ist das Ziel im Rahmen der geplanten Nutzungsdauer eine Maximierung der
Laufleistung vorzusehen.
a) Sofern sich die Gesamtlaufleistung von der maximalen Laufleistung der Batterie unterscheidet,
welche Kosten sind mit einer Instandsetzung der Busse durch Batteriewechsel etc. verbunden?
Antwort zu Frage 6a:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Bei den unter Frage 1 dargestellten Elektrobussen ist ein Batterietausch nach sechs
Jahren vorgesehen. Zukünftig ist eine Verlängerung dieses Zeitraums möglich. Die
geplanten Kosten für den Tausch können wegen zukünftiger Beschaffungsverfahren nicht
genannt werden.“
Frage 7:
Welche Kosten für Wartung und Betrieb (insbesondere Stromkosten) entstehen bei den eingesetzten
Elektrobussen pro Jahr im Durchschnitt?
Antwort zu Frage 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Eine allgemeingültige Darstellung von Betriebskosten von Elektrobussen ist derzeit noch
nicht möglich. So ist noch keine Aussage zu den Wartungskosten möglich, weil die unter
Frage 1 dargestellten Elektrobusse sich noch in der Gewährleistungsphase befinden. Eine
abschließende Abbildung des Durchschnittsverbrauchs der unter Frage 1 aufgeführten
Elektrobusse und somit der Stromkosten ist außerdem noch nicht möglich, weil die
Mehrheit der Busse kürzer als ein Jahr im Betrieb sind.“
Frage 8:
Welche Kosten entstehen durch den Einsatz von Elektrobussen für die Vermeidung von Schadstoffen
(Kosten pro Tonne CO2, NOx, Feinstaub)?
Antwort zu Frage 8:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Eine detaillierte Untersuchung von #CO2-, #NOx- und #Feinstaubreduktionen während des
gesamten Lebenszyklus unter Berliner Rahmenbedingungen ist derzeit
Untersuchungsgegenstand im Forschungs- und Entwicklungsprojekt E-MetroBus. Auch ist
die abschließende Ermittlung von Durchschnittsbetriebskosten noch nicht abgeschlossen
(s. Frage 7), deshalb können noch keine detaillierten Emissionsvermeidungskosten
5
genannt werden.“
Frage 9:
Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass aufgrund der zügigen technischen Fortschritte auf dem Gebiet
der #Batterietechnik die nun beschafften Busse bereits in wenigen Jahren voraussichtlich veraltet sein
werden?
Antwort zu Frage 9:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Nach Vorgaben des Berliner Mobilitätsgesetzes ist bis 2030 die gesamte Busflotte auf
Fahrzeuge mit alternativen Antrieben umzustellen. Die erforderlichen Veränderungen
müssen sukzessive über den gesamten Zeitraum von 2018 (dem Start der Hochlaufphase)
bis 2030 erfolgen, eine schlagartige Umstellung ist insbesondere betrieblich nicht
umsetzbar. Um Erfahrungen zu sammeln und eine Grundlage für die Elektrifizierung bis
2030 zu bilden, ist in den letzten zwei Jahren die Beschaffung serienreifer Elektrobusse
erfolgt.
Durch eine optimierte Umlaufplanung ist ein betrieblich sinnvoller Einsatz der heutigen
Depotlader-Elektrobussen trotz begrenzter Reichweite bereits jetzt möglich. Durch einen
Batterietausch während der Fahrzeugnutzungsdauer wäre ggf. die Vergrößerung der
Reichweite der heutigen Elektrobusse möglich.
Durch die Nachladung an den Endhaltestellen weisen Gelegenheitslader-Elektrobusse
bereits jetzt eine nahezu unbegrenzte Reichweite auf.“
Frage 10:
Liegen dem Senat Informationen über die Klimabilanz der beschafften und in Beschaffung befindlichen
Busse über ihre gesamte Lebensdauer vor? Falls ja, welche CO2-Emissionen werden durch die
Elektrobusse über die gesamte Lebensdauer pro gefahrenem Kilometer verursacht und nach welcher
#Laufleistung entsteht ein klimatischer Vorteil gegenüber einem technisch aktuellen Dieselbus vergleichbaren
Typs?
Antwort zu Frage 10:
Die BVG teilt hierzu mit:
In einer Studie zur Machbarkeit eines #Hybrid-Oberleitungsbus-Betriebs mit Streckenlader-Technologie am Beispiel des Busnetzes in Berlin-Spandau wurde 2019 die mögliche CO2-
Reduzierung während der Nutzungsdauer der Fahrzeuge untersucht. Die Angaben in der
folgenden Tabelle zeigen, dass die Gesamt-CO2-Reduktion gegenüber der Dieseltechnologie erheblich ist.
Elektrobustechnologievariante Reduzierung CO2 ggü. Diesel
Elektrobus (#Depotlader) um mindestens -88%
Elektrobus (#Gelegenheitslader) um mindestens -91%
Elektrobus (#Streckenlader) um mindestens -94%
Annahmen:
-Verwendung von Ökostrom, wie bei der BVG derzeit der Fall
-Gesamter Lebenszyklus (auch Batterieherstellung)
-CO2-Emissionen für die Herstellung der Infrastruktur sind nicht
berücksichtigt.
Durch den Betrieb der Elektrobusse wurde bisher (Stand: 31.03.2021) ca. 6.700 t CO2
und 18 t NOx eingespart.
6
Detaillierte Untersuchungen über den gesamten Lebenszyklus laufen derzeit, s. Frage 8.
Nach Abschluss dieser Untersuchung ist ein Vergleich nach Laufleistung möglich.
Frage 11:
In welcher Form wurde und wird bei der Beschaffung von batterieelektrischen Bussen die Klimabilanz der
Fahrzeuge berücksichtigt?
Antwort zu Frage 11:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden Bewerber aufgefordert, anzugeben, ob
eine Ökobilanz/CO2-Bilanz vorhanden ist.“
Frage 12:
Wie bewertet der Senat die Wirtschaftlichkeit der Elektrobusse unter der Berücksichtigung von
Anschaffungs-, Betriebs- und Wartungskosten sowie Kosten für zusätzlich geschaffene
elektrobusspezifische Infrastruktur im Vergleich zu technisch aktuellen Dieselbussen vergleichbaren Typs?
Antwort zu Frage 12:
Gemäß dem Verkehrsvertrag 2020-2035 zwischen dem Land Berlin und der BVG ist die
BVG dazu verpflichtet, den Aufbau der Infrastruktur und die Beschaffung der Fahrzeuge
bis zum Jahr 2030 so zu verzahnen, dass möglichst geringe Mehrkosten gegenüber dem
Dieselbusbetrieb bezogen auf Lebenszykluskosten entstehen. Neben der Optimierung des
E-Bus-Betriebs werden auch der zügige technologische Fortschritt und die politischen
Rahmenbedingungen einen Einfluss auf der Wirtschaftlichkeit der Elektrobusse haben: Mit
der anstehenden Förderrichtlinie des Bundes für die Beschaffung von Bussen mit
alternativen Antrieben und deren Infrastruktur sollen bis zu 80 % der
Investitionsmehrkosten für Fahrzeuge sowie bis zu 40 % der Investkosten für
Ladeinfrastruktur förderfähig sein. Desweiteren erhöht die bereits beschlossene CO2-
Bepreisung für fossile Kraftstoffe und die Begrenzung der EEG-Umlage für E-Bus-Betriebe
durch die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes die Wirtschaftlichkeit von
Elektrobussen gegenüber Dieselbussen.
Berlin, den 08.04.2021
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Flughäfen: Flughafen BER: Verkehrsanbindung, Fahrradwege und E-Mobilität, aus Senat
www.berlin.de
Frage 1:
Wie viele Einwohnerinnen und Einwohner hatten Berlin und das Berliner Umland zum Zeitpunkt des
ursprünglichen Eröffnungstermins 2012 und welche Zahlen stehen dem mit Stand 31.12.2019 gegenüber?
Antwort zu 1:
Der Bevölkerungsstand für Berlin und Brandenburg stellt sich für die Stichtage 31.12.2012
und 31.12.2019 wie folgt dar:
2
Bevölkerung 31.12.2012 31.12.2019
Land Berlin 3.375.222 Einwohner 3.669.491 Einwohner
Land Brandenburg 2.449.511 Einwohner 2.521.893 Einwohner
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Angaben für 2012: https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/webapi/jsf/tableView/tableView.xhtml
Angaben für 2019: https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/
Frage 2:
Wie hoch war jeweils das #Fluggastaufkommen in den Jahren 2012 und 2019 auf allen Berliner Flughäfen?
Antwort zu 2:
Hierzu antwortet die #FBB:
„2012: 25.261.477 Passagiere (gemäß ICAO-Code „PAX“) insgesamt (#Flughafen #Tegel:
18.164.203 PAX, Flughafen #Schönefeld: 7.097.274 PAX),
2019: 35.645.005 PAX insgesamt (Flughafen Tegel: 24.227.570 PAX, Flughafen
Schönefeld: 11.417.435 PAX).“
Frage 3:
Von welcher Entwicklung der Einwohnerzahlen und Fluggastzahlen wird in den kommenden zehn Jahren
ausgegangen und inwieweit wird diese Prognose hinsichtlich der verkehrlichen Erreichbarkeit des BER
berücksichtigt?
Antwort zu 3:
In der am 25.02.2020 vom Senat verabschiedeten Bevölkerungsprognose 2018-2030
Berlin wird geschätzt, dass die Gesamtstadt in der mittleren Variante bis zum Jahr 2030
auf 3.925.000 Einwohnende wachsen könnte.
Laut der am 17.06.2020 veröffentlichten 2. korrigierten Ausgabe des statistischen Berichts
„Bevölkerungsentwicklung und Bevölkerungsstand im Land Brandenburg Dezember 2019“
waren 996.684 Einwohnende im Berliner Umland erfasst. Gemäß der aktuellen
Ämterschätzung 2017-2030 wächst die Einwohnerzahl im Berliner Umland bis zum Jahr
2030 auf etwa 1.042.800 Personen. Die Angaben zum Berliner Umland beziehen sich in
der Ämterschätzung aus methodischen Gründen ohne Berücksichtigung der
amtsangehörigen Gemeinde Gosen-Neu Zittau.
Hierzu antwortet die FBB:
„Vor der Covid-19-Pandemie wurde eine Fluggastprognose erstellt. Diese ging von einem
Passagieraufkommen von ca. 47 Mio. Passagieren im Jahr 2030 aus.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Entwicklung des Fluggastaufkommens in den
nächsten zwei Jahren schwer einschätzbar. Sofern die Pandemie überstanden ist und der
Luftverkehr sich absehbar stabilisiert, können erste validere Fluggastprognosen
vorgenommen werden. Der Bedarf der verkehrlichen Erreichbarkeit des Flughafens BER
wird regelmäßig durch Befragungen ermittelt und validiert.
Die Ergebnisse vorgenommener Untersuchungen thematisiert die FBB in regelmäßig
stattfindenden Abstimmungsgesprächen mit dem Verkehrsverbund Berlin Brandenburg
3
(VBB) und den einzelnen Verkehrsunternehmen des Schienenpersonennahverkehrs
(SPNV)/Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sowie den zuständigen Ministerien der
Länder Brandenburg (Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung – MIL) und Berlin
(Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – SenUVK).“
Frage 4:
Wie beurteilt der Senat die verkehrliche #Erreichbarkeit des Flughafenstandorts BER im Jahr 2012?
Antwort zu 4:
Die Anbindung des Flughafenstandortes erfüllte die Anforderungen an den Bedarf.
Für die Bundesfernstraßenanbindung des BER vorgesehene Neu- und
Ausbaumaßnahmen im Zuge der #A113 (nördlich Autobahnkreuz [AK] Schönefeld–
Autobahndreieck [AD] Neukölln), B 96 (A 10 – Landesgrenze Brandenburg [BB]/Berlin
[BE]) und B 96a (Schönefeld-Mahlow) sind in den Jahren 2006-2008 in Betrieb genommen
worden. Außerdem wurde auf dem Berliner Stadtgebiet der vierstreifige Lückenschluss im
Zuge des Kirchhainer Damms (#B96) und die Ertüchtigung der #B96a (Landesgrenze
Brandenburg/Berlin-Adlergestell) fertiggestellt.
Die seit 2011 bestehende #Schienenverbindung Berlin-Schönefeld Flughafen – Flughafen
Berlin-Brandenburg ermöglichte bereits 2012 eine hochwertige Anbindung für den
öffentlichen Verkehr durch Verlängerung bzw. Veränderung im Laufweg der bestehenden
Linien zum Bahnhof Flughafen Schönefeld. Der Bahnhof Flughafen Schönefeld war im
Jahr 2012 durch folgende Linien des Schnellbahnnetzes zu erreichen:
– #S45 Richtung Neukölln/ Südkreuz (drei Zugpaare je Stunde),
– #S9 Richtung Ostkreuz/ Pankow; baubedingt war der vorgesehene Abzweig zur
Stadtbahn nicht befahrbar (drei Zugpaare je Stunde),
– #RE7 von Wünsdorf-Waldstadt zur Stadtbahn mit Halt an den Bahnhöfen Karlshorst,
Alexanderplatz, Friedrichstraße, Hauptbahnhof, Charlottenburg, Wannsee und weiter
nach Bad Belzig/ Dessau (ein Zugpaar je Stunde),
– #RB14 zur Stadtbahn mit Halt an den Bahnhöfen Karlshorst, Alexanderplatz,
Friedrichstraße, Hauptbahnhof, Charlottenburg, Spandau und weiter nach Nauen. (ein
Zugpaar je Stunde).
Der S-Bahnhof Flughafen Schönefeld war darüber hinaus mit verschiedenen Buslinien an
die Bezirke Neukölln, Treptow-Köpenick und Marzahn-Hellersdorf angebunden. Für eine
verbesserte Busanbindung z.B. durch Verdichtung der #Buslinien vom U-Bahnhof #Rudow
an die Erfordernisse des Standortes BER waren die Voraussetzungen vorbereitet.
Frage 5:
Welche wesentlichen Untersuchungen, mit welchen konkreten Ergebnissen und Maßnahmen zur
bestmöglichen verkehrlichen Anbindung des BER gab es seit 2012?
4
Antwort zu 5:
Die FBB berichtet hierzu:
„Die FBB führt in regelmäßigen Abständen prognostische Untersuchungen und
Befragungen zur Anreise und zur Verkehrsmittelwahl von Passagieren und Beschäftigten
durch (Modal Split). Hierbei werden statistisch belastbare Daten aus ca. 30.000 jährlich
befragten Fluggästen einbezogen. Der ÖV-Anteil (Bus+Bahn) lag in 2018 in Schönefeld
bei 65 Prozent und TXL (nur Bus) bei ca. 47 Prozent. Mit der Inbetriebnahme des BER
wird sich das Angebot im ÖV spürbar verbessern, sodass die FBB von einem wachsenden
Anteil (ausgehend von 60 Prozent zur Inbetriebnahme) auf ca. 65 Prozent ÖV-Nutzende
im Jahre 2025 ausgeht und damit Steigerungen in den kommenden Jahren erwartet.
Zu den Untersuchungen Dritter kann die FBB keine Auskunft geben.“
Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin Brandenburg teilt hierzu mit:
„Die verkehrliche Grundlagensuchung „Grundlagenermittlung Verkehr Flughafenregion
BER“ (Abschlussbericht, August 2019) des Büros SPV – Spreeplan Verkehr GmbH wurde
von der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Dialogforum Airport Berlin Brandenburg (KAG
Dialogforum) beauftragt, um vorrangig die verkehrliche Gesamtsituation im südlichen
Berlin und den Kommunen im Berliner Umland zu erfassen und diese als Grundlage für
die gemeinsame Arbeit und zur Ableitung von Handlungserfordernissen zu nutzen.“
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus hat 2019 eine Untersuchung im Sinne
eines Maximal-Szenarios durchgeführt, welche Effekte sich aus dem
Bevölkerungszuwachs auch im Umfeld des BER, der steigenden Anzahl an Arbeitsplätzen
in der Region sowie der Eröffnung des BER auf den Verkehr in der Region ergeben
würden.
Frage 6:
Aus welchen Bezirken ist der BER direkt und ohne Umsteigenotwendigkeit mit welchen öffentlichen
Verkehrsmitteln erreichbar? (Bitte hierbei um Angaben der Linien.)
Antwort zu 6:
Nach der Eröffnung des Flughafens BER sind die Terminals 1 und 2 des Flughafens aus
diesen Bezirken umsteigefrei mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar:
• Neukölln (S45, X7, X71)
• Treptow-Köpenick (S45, S9)
• Tempelhof-Schöneberg (S45, X71, 743)
• Friedrichshain-Kreuzberg (FEX, RE7, RB14, S9)
• Mitte (FEX, RE7, RB22, RB14, S9)
• Charlottenburg-Wilmersdorf (RE7, RB22, RB14, S9)
• Steglitz-Zehlendorf (RE7, RB22)
• Spandau (RB14, S9)
Das künftige Terminal 5 des Flughafens BER (derzeitiger Flughafen Schönefeld) ist ab
dem Eröffnungstermin des BER aus diesen Bezirken umsteigefrei mit öffentlichen
Verkehrsmitteln erreichbar:
• Neukölln (S45, X7, X71, 171, 744)
5
• Treptow-Köpenick (S45, S9, 163, 164)
• Friedrichshain-Kreuzberg (S9)
• Mitte (S9)
• Charlottenburg-Wilmersdorf (S9)
• Tempelhof-Schöneberg (S45, X71, 743)
• Spandau (S9)
Frage 7:
Welche #ÖPNV-Erweiterungen – insbesondere #Verlängerung der #U7, neue Buslinien, zweigleisige SBahnstrecken und #Trambau – sind in welchem Umfang und mit welchen Zeit- und Kostenplänen im Kontext
des BER vorgesehen?
Antwort zu 7:
Die Verkehrsanbindung des Flughafens BER mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist auf der
Homepage der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dargestellt:
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/planungen/de/anbindung_flug
hafen.shtml.
Mit Eröffnung des Flughafens BER geht die bereits seit längerem baulich fertiggestellte
Schienenverkehrsanbindung des Flughafens BER in Betrieb. Hierzu zählt die
durchgehend zweigleisige Verlängerung der S-Bahn vom derzeitigen Endbahnhof
Schönefeld über Waßmannsdorf zu den Terminals 1 und 2 des BER sowie die
Regionalzuganbindung des BER-Terminals 1 und 2. Zudem wird das Busnetz im Bereich
BER erweitert. Darüber hinaus befindet sich die Dresdner Bahn im Bau, mit der die
Fahrzeiten der Regionalzuganbindung aus der Berliner Innenstadt zum BER (FlughafenExpress) verkürzt werden können.
Für die Linie U7 besteht auf Berliner Gebiet eine durch den Flächennutzungsplan
abgesicherte Trassenfreihaltung. Der Berliner Senat hat gemeinsam mit der Gemeinde
Schönefeld eine Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der U-Bahnlinie 7 von Rudow in
Richtung Schönefeld/BER zur langfristigen Trassensicherung in Auftrag gegeben.
Erkenntnisse zur Weiterführung der U 7 bis BER werden für das 2. Halbjahr 2020 erwartet.
Eine Straßenbahnanbindung von Berlin kommend ist nicht vorgesehen.
Frage 8:
Welche Planungen gibt es hinsichtlich des Baus der #Transversale, die die Autobahnen A113 und #A117
miteinander verbindet?
Antwort zu 8:
Dies fällt nicht in die Zuständigkeit des Senats von Berlin.
Frage 9:
Welche Bedeutung haben die Ortsumfahrung Ahrensfelde, die Tangentiale Verbindung Ost (#TVO) und der 17.
Bauabschnitt der A100 für die verkehrliche Anbindung des BER, wie ist jeweils der Stand der Abstimmungen
mit dem Bund und Brandenburg sowie insgesamt zur Planung?
6
Antwort zu 9:
Die verkehrliche Anbindung an den Flughafen erfolgt für den Kfz-Verkehr vorrangig über
den Autobahnanschluss der Bundesautobahn (BAB) A 113. Die Ortsumfahrung (OU)
Ahrensfelde, die Tangentiale Verbindung Ost und der 17. Bauabschnitt der A 100 sind
primär für die verkehrliche Anbindung des BER nicht erforderlich.
Frage 10:
Inwieweit sind die Dienstgebäude des BER und das Midfieldgebäude – insbesondere für die Beschäftigten –
aus naheliegenden Wohngebieten per Fahrrad erreichbar und in welchem Umfang werden entsprechende
Stellplätze vorgehalten? Welche sicheren Fahrradwege sind hierbei aus Rudow, Altglienicke und Bohnsdorf
bereits realisiert oder mit welchen Zeit- und Kostenplänen ins Auge gefasst?
Antwort zu 10:
Die FBB berichtet hierzu:
„Die FBB hat die Anbindung zum Flughafen BER per Fahrrad auf eigenem Areal
berücksichtigt. In Zusammenarbeit mit dem Flughafenumfeld wird ein gemeinschaftliches
Strukturkonzept mit den umliegenden Gemeinden und Kommunen
erarbeitet, welches den #Radwegeausbau berücksichtigt. Die FBB unterstützt dies.
Der Realisierungshorizont und die Zeit- und Kostenpläne sind bei den zuständigen
Behörden der Gemeinden und Kommunen zu erfragen.“
Seitens des Senats wird gegenwärtig geprüft, ob und wie die Radschnellverbindung „YTrasse“ ab Adlershof in Richtung Flughafen BER bis zur Landesgrenze verlängert werden
kann oder ob in diesem Bereich ein gut ausgebauter Zubringer zur Y-Trasse realisiert
werden könnte. Ab der Landesgrenze liegt die Zuständigkeit für die Planung eines
Radweges bei der Gemeinde Schönefeld beziehungsweise beim Landkreis DahmeSpreewald. Durch diese müsste die Planung entsprechend aufgenommen und weiter
ausgeführt werden Entsprechend wurden hierzu erste Gespräche geführt, diese werden in
der nächsten Zeit fortgeführt. Konkrete Kosten- und Zeitpläne können noch nicht benannt
werden.
Frage 11:
In welchem Umfang wurde für die #Elektromobilität – für Beschäftigte, Fluggäste und den Fuhrpark des BER –
bezüglich Parkplätzen und E-Tankstellen Sorge getragen?
Antwort zu 11:
Die FBB berichtet hierzu:
„Der FBB-eigene Fuhrpark ist mit elektrisch betriebenen Fahrzeugen ausgestattet. Am
BER stehen für die Fluggäste Auflademöglichkeiten für elektrisch betriebene Fahrzeuge
zur Verfügung. Zusätzlich befindet sich am BER eine #Wasserstofftankstelle.“
Frage 12:
Der Stuttgarter Flughafen hat allein 2016 durch die Umstellung des Fuhrparks auf Elektromobilität rund
250.000 Liter Diesel gespart – wie sind die Berliner Flughäfen gegenwärtig und mit der Eröffnung des BER
dahingehend aufgestellt?
7
Antwort zu 12:
Die FBB berichtet hierzu:
„Die FBB unterstützt die Klimaschutzbekräftigungen und hat in einer gemeinsamen
Stellungnahme aller deutschen Flughäfen eine entsprechende Absichtserklärung
abgegeben. Im Rahmen der Klimaschutzbekräftigungen trifft die FBB weitergehende
Maßnahmen zur CO2-Reduzierung.“
Berlin, den 26.06.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Bus + Elektromobilität: Länger unter Strom Die BVG hebt die Berliner Elektromobilität im Rahmen des Projektes „E-MetroBus“ auf eine neue Stufe., aus BVG
Die BVG hebt die Berliner #Elektromobilität im Rahmen des Projektes „#E-MetroBus“ auf eine neue Stufe. Mit dem #Solaris #Urbino 18 electric gehört seit kurzem der erste vollelektrisch angetriebene #Gelenkbus zu Deutschlands größter Stadtbusflotte. 16 weitere werden in den nächsten Wochen folgen. Nach kurzem Testbetrieb sollen die neuen #E-Schlenkis ab Sommer alle Fahrten auf der Linie 200 übernehmen und so für noch bessere Luft in der Innenstadt sorgen.
Genau wie die Fahrzeuge der bisherigen #Gelenkbus-Flotte sind die Neuzugänge 18 Meter lang und bieten Platz für 99 Fahrgäste. Für einen spürbaren Unterschied sorgt der nahezu geräuschlose Elektroantrieb. Erstmals in Berlin werden die neuen Fahrzeuge innerhalb weniger Minuten per Pantograf an den Endhaltestellen geladen. Die dazu benötigten #Schnellladesäulen liefert die Firma Siemens. Das erste Exemplar an der Hertzallee ging bereits Ende der vergangenen Woche ans Netz.
Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Die ersten E-Gelenkbusse sind ein weiterer Meilenstein für den Klimaschutz und die Modernisierung der BVG. Immer mehr Busse mit innovativem Elektroantrieb ersetzen die alten Dieselfahrzeuge. So wird Mobilität sauberer, leiser und umweltfreundlicher. All das ist gut für Berlin.“
Dr. Rolf Erfurt, BVG-Vorstand Betrieb: „Dieses Projekt ist wegweisend für die Elektromobilität in Berlin. Gelenkbusse sind das Rückgrat unserer Busflotte und wir sind sehr froh, sie auch in der elektrisch angetriebenen Variante zu testen. Außerdem werden wir sehen, wie gut das Laden an den Endstellen der hochfrequenten Linie 200 funktioniert.“ Um solche Fragen zu klären, hat sich die BVG für das Projekt zu einer #Forschungskonstellation mit der #TU Berlin und dem #Reiner Lemoine Institut zusammengeschlossen.
Die Fahrzeuge und Infrastruktur werden im Rahmen des Forschungs- und Entwicklungsprojektes „E-MetroBus“ beschafft. Das Projektvolumen beläuft sich insgesamt auf rund 16,74 Millionen Euro. Davon übernimmt die BVG jene Kosten, die für vergleichbare Dieselbusse angefallen wären. Im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität wird das Projekt mit insgesamt 4,3 Millionen Euro durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert. Die restlichen Mehrkosten übernimmt das Land Berlin.
Bildmaterial:
Fotos des neuen Busses und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur an der Hertzallee können Sie unter folgendem Link herunterladen. Das Passwort lautet E-Schlenki2020 und als Urheber nennen Sie bitte BVG/Nils Kremmin
https://securehub.bvg.de/download.xhtml?id=eeab9e17919c4fc987db0c2e71ed9e5c
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BVG-Pressestelle
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Taxi + Straßenverkehr: Verzögerungen an den Flughäfen Taxifahrer legen mit Streik die Stadt lahm, aus BZ
https://www.bz-berlin.de/berlin/taxifahrer-wollen-am-flughafen-schoenefeld-streiken
Für Passagiere am #Flughafen #Schönefeld war es am Mittwochmittag schwierig, ein #Taxi zu bekommen. In Schönefeld wurde #gestreikt. Währenddessen zog eine #Taxi-Demo von Mitte zum Flughafen #Tegel.
Die Fahrer legten am Mittag für mehrere Stunden die Arbeit nieder, wie der #SXF Taxiverband #BER erklärte. Zuvor hatte die „Märkische Allgemeine“ darüber berichtet.
Auch in Berlin gab es Protest: Mehrere hundert Taxis standen nach Angaben der #Taxi-Innung am Mittwochmittag vorm Roten Rathaus. Dort fand eine Konferenz zur #Elektromobilität statt. Die Demo rollte danach in Richtung Tegel.
Der Verkehr zum Flughafen Tegel kam am Nachmittag teilweise komplett zum Erliegen: Zahlreiche der teilnehmenden Taxifahrer waren aus ihren Fahrzeugen ausgestiegen, kein Bus oder Auto …
autonomes Fahren + Bus: Kleiner Gelber fährt sich selber Seit heute, Freitag, den 16. August, fährt der erste hochautomatisierte Kleinbus im öffentlichen Straßenland einer deutschen Großstadt. , aus BVG
Seit heute, Freitag, den 16. August, fährt der erste #hochautomatisierte #Kleinbus im öffentlichen Straßenland einer deutschen Großstadt. Gegen 10.30 Uhr gaben die Partner im Projekt „#See-Meile“ den Startschuss für den rund fünfmonatigen Testbetrieb. Das Fahrzeug der Firma #EasyMile bringt die Fahrgäste bis Ende des Jahres täglich kostenlos vom U-Bahnhof #Alt-Tegel bis zu den #Seeterrassen am Tegeler See und zurück. Auf dem ca. 1,2 Kilometer langen Rundkurs hält der Bus zusätzlich in beiden Richtungen an der Kreuzung zum #Medebacher Weg.
Der #Elektrobus der Firma Easy-Mile (Typ „#EZ 10 Gen2“) ist von Montag bis Freitag jeweils von 7.30 bis 11 Uhr und von 15 bis 18.30 Uhr sowie Samstag und Sonntag von 10.30 bis 17.30 Uhr unterwegs. Der Kleinbus dreht seine Runden, für die er jeweils etwa 15 Minuten braucht, im #Metro-Modus. Das bedeutet, er hält immer an allen vier Haltestellen um die Türen zum Ein- und Aussteigen zu öffnen.
Das Fahrzeug fährt auf einer zuvor vermessenen und erlernten Route. Während der Fahrt scannt der Kleinbus ständig seine Umgebung ab. Der Test soll zeigen, wie die sensiblen Sensoren auf Umwelt und Wetter reagieren, aber auch Aufschlüsse zur Akzeptanz von hochautomatisierten Shuttles im Nahverkehr durch die Nutzer bringen. Um auf jedes denkbare Verkehrsszenario sicher reagieren zu können, ist das Fahrzeug mit maximal 15 km/h unterwegs. Zusätzlich befindet sich zu jeder Zeit ein Fahrzeugbegleiter der BVG an Bord, der den Kleinbus im Notfall zum Stoppen bringt, mögliche Hindernisse umfährt und mobilitätseingeschränkten Fahrgästen behilflich ist. Das Fahrzeug ist klimatisiert und durch eine Rampe #barrierefrei zugänglich. Durch veränderte Auflagen ist es allerdings notwendig, einen zusätzlichen Sicherheitsgurt für Rollstuhlfahrende einzubauen, weshalb die Mitnahme von Rollstühlen zu Beginn des Projekts noch nicht möglich sein wird. Die Nachrüstung wird schnellstmöglich erfolgen. Fahrgäste mit Kinderwagen oder Rollatoren dürfen schon jetzt mitfahren.
Unter der Dachmarke „#Digitales Testfeld Stadtverkehr“ sind insgesamt acht Partner am Forschungsprojekt See-Meile beteiligt. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe unterstützt den Fahrzeughersteller EasyMile mit einer finanziellen Förderung in Höhe von 200.000 Euro. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz koordiniert den #Verkehrsversuch und hat die Zulassung des Fahrzeugs und die #Liniengenehmigung intensiv begleitet. Eine begleitende #Akzeptanzstudie wird durch die DB-Tochter #ioki durchgeführt. Der Bezirk Reinickendorf hat maßgeblich dazu beigetragen, dieses erste automatisierte Projekt im öffentlichen Straßenland zu realisieren. Einen Stellplatz und die #Ladeinfrastruktur bekommt das Fahrzeug auf dem Gelände der Berliner #Wasserbetriebe. Nicht zuletzt ist auch die Berliner Agentur für #Elektromobilität mit an Bord.
Statements
Christian Rickerts (Staatssekretär, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe): „Berlin gibt Innovation einen sichtbaren Platz in der Stadt. Wir fördern das Projekt ‚See-Meile‘, um erstmalig im öffentlichen Raum zu lernen und zu zeigen, wie automatisierte Mobilität in einer Großstadt funktionieren kann.“
Ingmar Streese (Staatssekretär, Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz): „Berlin ist mit dem Pilotprojekt bundesweit Vorreiter bei der Erprobung neuer Mobilitätsformen. Mit dem Projekt testen wir aber nicht nur neue Technologien, sondern geben den Berlinerinnen und Berlinern auch die Gelegenheit, den autonomen Kleinbus im Alltagsbetrieb zu erleben. Für uns ist das eine Chance zu testen, ob hochautomatisierte Fahrzeuge perspektivisch ein sinnvolles Zusatzangebot im Berliner ÖPNV sein können.“
Dr. Sigrid Nikutta (Vorstandsvorsitzende der Berliner Verkehrsbetriebe): „Wir glauben, dass selbstfahrende Kleinbusse in Zukunft eine kluge Ergänzung zu den großen Gelben sein werden, zum Beispiel in engen oder verkehrsberuhigten Wohngebieten. Wir können mit ihnen unser Netz noch enger knüpfen und damit noch näher an alle Berlinerinnen und Berliner heranrücken.“
Alexander Kaczmarek (Konzernbevollmächtigter der DB für Berlin): „Wir sind davon überzeugt, dass mit solchen hochautomatisierten Shuttles das Angebot im öffentlichen Verkehr perspektivisch deutlich attraktiver werden kann. Die Anbindung an bestehende Schienenverkehre – die sogenannte erste und letzte Meile – kann mit ihnen verbessert werden. Ganz klar ist: Im Moment sind hochautomatisierte Fahrzeuge im ÖPNV vor allem ein spannendes Forschungs- und Entwicklungsfeld. Deshalb werden wir mit unserer DB-Tochter ‚ioki‘ das Projekt See-Meile wissenschaftlich begleiten.“
Frank Balzer (Reinickendorfs Bezirksbürgermeister, CDU): „Ich freue mich sehr, dass die BVG diese Fahrzeugtechnik der Zukunft hier bei uns in Reinickendorf testet. Ich wünsche dem Testbetrieb viel Erfolg und bin überzeugt, dass sich viele interessierte Fahrgäste für die kostenlose Probefahrt durch Tegel finden.“
Gilbert Gagnaire (CEO EasyMile): „EasyMile freut sich, mit seiner weltweit erprobten Technologie einen attraktiven Baustein für die zukünftige Mobilität in Berlin beizutragen“.
Jörg Simon (Vorstandschef der Berliner Wasserbetriebe): „Wir unterstützen Projekte wie dieses gern, weil es zeigt, wie öffentliche Unternehmen, Verwaltung und Wirtschaft gemeinsam die Stadt intelligenter und lebenswerter machen.“
Gernot Lobenberg (Leiter der Berliner Agentur für Elektromobilität eMO): „Neue Technologien wie hochautomatisierte Fahrzeuge müssen aus den geschützten Umgebungen heraus in die ‚echte‘ Welt kommen, damit sie von der Bevölkerung akzeptiert werden. Innovationen sind nur dann wirklich hilfreich, wenn sie in den Alltag integriert werden können. Auf der See-Meile können Anwohner und Besucher Zukunftsmobilität im Wortsinn erfahren und mögliche Vorbehalte gegen selbstfahrende Busse abbauen. Berlin wird damit wieder ein wenig mehr zum Testfeld für nachhaltige Mobilität.“
Pressekontakte
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EasyMile
Dr. Arwed Schmidt
germany@easymile.com
BWB-Pressestelle
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Tel. +49 30 8644-2860
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eMO-Pressestelle
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Elektromobilität: Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in den Berliner Bezirken, aus Senat
www.berlin.de
Frage 1:
Wie hat sich die Zahl der #Ladestationen für #Elektroautos in den letzten drei Jahren entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren und Bezirken)?
Antwort zu 1:
In der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Zahl der #Ladeeinrichtungen dargestellt, die in den Jahren 2016 bis 2019 durch die Allego GmbH (Allego) im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Errichtung und den Betrieb von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge im öffentlichen und halböffentlichen Raum in Berlin in Betrieb genommen worden sind. Dem Senat liegen keine genauen Daten zum Jahr der Inbetriebnahme der Ladeeinrichtungen der anderen Ladeinfrastrukturbetreiber im öffentlichen und halböffentlichen Raum vor.
Inbetriebnahmen von Ladeeinrichtungen im öffentlichen und halböffentlichen Raum nach Bezirken (Allego):
Bezirk 2016 2017 2018 2019 (Stand 07/2019)
Mitte 18 18 10 1
Charlottenburg-Wilmersdorf 14 7 17 12
Friedrichshain-Kreuzberg 13 6 3 1
Pankow 3 9 5 0
Tempelhof-Schöneberg 19 5 5 0
Steglitz-Zehlendorf 1 1 9 1
Neukölln 9 1 5 1
Lichtenberg 1 4 0 0
Treptow-Köpenick 4 3 0 1
Reinickendorf 2 1 2 0
Spandau 0 4 2 0
Marzahn-Hel lersdorf 3 2 1 0
Insgesamt 87 61 59 17
Zudem werden derzeit nach vorliegenden Informationen 99 Ladeeinrichtungen der innogy SE (innogy) und der Vattenfall Smarter Living GmbH (Vattenfall) im öffentlichen und halböffentlichen Straßenland betrieben (s. Antwort auf Frage 4).
Zur Anzahl an #Ladeinfrastruktur im privaten (nicht-öffentlich zugänglichen) Raum liegen keine Daten vor.
Da es keine Verpflichtung von Ladeinfrastrukturbetreibern im halböffentlichen Raum gibt, ihre Ladeeinrichtungen dem Senat zu melden, wird auf Daten der Internetseiten
www. goingelectric.de zurück gegriffen. Diese Daten stellen jedoch nur den „IST-Zustand“ dar (Stand Juli 2019).
Bestand an Ladeeinrichtungen im halböffentlichen Raum in Berlin
Anzahl Davon Normallader (AC) Davon Schnelllader (DC)
Ladeeinrichtunqen 314 278 36
Ladepunkte 646 589 57
Quellen: goingelectric.de
Über das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe #Elektromobilität“ (#WELMO) der Senatsver waltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe wurden bisher über 370 private Ladepunkte (ggf. öffentlich-zugänglich) beantragt, die in den nächsten Monaten errichtet werden.
Frage 2:
Bei wie vielen Ladestationen handelt es sich um Schnellladesäulen (bitte unter Angabe der Standorte)?
Antwort zu 2:
Es wurden 13 #Schnellladesäulen im Rahmen des be emobil-Programmes im öffentlichen und halböffentlichen Raum durch Allego errichtet und in Betrieb genommen. Zu den Standorten von anderen Ladeinfrastrukturbetreibern liegen dem Senat keine Angaben vor.
Standort Liegenschaftseigen- tümer öffentlicher/ halb- öffentlicher Raum
Alexanderstr. 4, 10178 Berlin-Mitte Park Inn halböffentlich
Berliner Str. 54, 13507 Berlin-Reinickendorf Gewobag halböffentlich
Bismarckstr. 20, 12169 Berlin-Steglitz- Zehlendorf A.T.U Auto Teile Unger halböffentlich
Donaustr. 89, 12043 Berlin-Neukölln Bezirksamt Neukölln öffentlich
Gehringstr. 45-51 , 13088 Berlin-Pankow A.T.U halböffentlich
Grenzallee 8, 12057 Berlin-Neukölln A.T.U halböffentlich
Landsberger Allee 87 , 10407 Berlin- Lichtenberg Gewobag halböffentlich
Lindenstr. 113, 10969 Berlin-Friedrichshain- Kreuzberg Gewobag halböffentlich
Messedamm 24, 14055 Berlin- Charlottenburg-Wilmersdorf Messe Berlin halböffentlich
Prinzenstr. 97 , 10969 Berlin-Friedrichshain- Kreuzberg Gewobag halböffentlich
Rudower Str. 120, 12351 Berlin-Neukölln A.T.U halböffentlich
Schwedter Str. 29 , 10435 Berlin-Pankow Gewobag halböffentlich
Spandauer Damm 134, 10455 Berlin- Charlottenburq-Wilmersdorf – öffentlich (Parkplatz)
Frage 3:
Über wie viele Anschlüsse verfügen die Ladestationen a) insgesamt sowie b) aufgeschlüsselt nach Bezirken?
Antwort zu 3:
Die unter der Antwort auf Frage 4 genannten Ladeeinrichtungen im öffentlichen und halböffentlichen Raum verfügen über insgesamt 793 Ladepunkte.
Bezirk Anzahl Ladepunkte
Mitte 169
Charlottenburg-Wilmersdorf 175
Friedrichshain-Kreuzberg 82
Pankow 63
Tempelhof-Schöneberg 68
Steglitz-Zehlendorf 51
Neukölln 69
Lichtenberg 34
Treptow-Köpenick 16
Reinickendorf 8
Spandau 33
Marzahn-Hel lersdorf 25
Frage 4:
Wer sind die Betreiber der Ladestationen (bitte tabellarisch dargestellt und unter Angabe der Zahl der jeweils von ihnen errichteten Ladestationen a) insgesamt sowie b) aufgeschlüsselt nach Bezirken)?
Frage 5:
Hat der Senat Kenntnis davon, welche privaten Anbieter Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den einzelnen Bezirken betreiben (falls ja, bitte bezirksscharf unter Angabe der Betreiber auflisten)?
Antwort zu 4 und 5:
Die Ladeinfrastrukturbetreiber Allego GmbH, #innogy SE, #Vattenfall Smarter Living GmbH und #Ubitricity Gesellschaft für verteilte Energiesysteme mbH (Ubitricity) haben Ladeeinrichtungen im öffentlichen Straßenland errichtet. Zudem hat Allego Ladeeinrichtungen im halböffentlichen Raum aufgebaut, die öffentlich zugänglich sind.
Von diesen vier Betreibern liegen folgende Zahlen vor:
B Allego innogy Vattenfall Ubitricity
Mitte 48 25 5 9
Charlottenburg-Wilmersdorf 65 20 2 3
Friedrichshain-Kreuzberg 42 0 0 0
Pankow 30 1 2 0
Tempelhof-Schöneberg 29 8 0 0
Steglitz-Zehlendorf 18 0 0 10
Neukölln 23 10 0 2
Lichtenberg 8 8 0 2
Treptow-Köpenick 9 0 0 0
Reinickendorf 5 0 0 0
Spandau 7 10 0 0
Marzahn-Hel lersdorf 6 8 0 0
insgesamt 290 90 9 26
Die #Laternenladeeinrichtungen von Ubitricity können bislang ausschließlich mit einem Ladekabel benutzt werden, das mit der Mobile-Metering-Technik der Firma kompatibel ist. Im Rahmen des mit Mitteln des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020″ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderten Forschungsprojektes
„EIMobileBerlin“ wird untersucht, wie die Mobile-Metering-Technik in das Berliner Modell integriert werden kann, sodass alle Nutzerinnen und Nutzer an den Laternenladeeinrichtungen von Ubitricity mit einem Standard-Ladekabel laden können (s. auch Antwort auf Frage 7).
Im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur sind darüber hinaus folgende Betreiber registriert:
• Autobahn Tank & Rast GmbH
• Lidl Dienstleistungs GmbH & Co. KG
• Porsche Zentrum Berlin-Adlershof, Porsche Niederlassung Berlin GmbH
• Kaufland
• APCOA PARKING Deutschland GmbH
• inno2grid GmbH
• Senertec Center Berlin Brandenburg GmbH
• NATURSTROM AG
• Riller & Schnauck GmbH
• Nefzger GmbH & Co. KG
Frage 6:
Wie viele Ladestationen wurden bisher in den einzelnen Bezirken sowie stadtweit beantragt und wie viele davon wurden angeordnet?
Antwort zu 6:
Nach dem aktuellen Stand wurden 267 be emobil-Ladeeinrichtungen im öffentlichen Straßenland in Berlin durch den Ladeinfrastrukturbetreiber Allego GmbH, das Ladeinfrastrukturbüro der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und die zuständigen Stellen in den Bezirksämtern geprüft und genehmigt. Zudem wurden die entsprechenden Sondernutzungserlaubnisse und straßenverkehrsrechtlichen
Anordnungen durch die Bezirksämter erteilt.
Frage 7:
Wie viele Ladestationen befinden sich aktuell im Planungsstadium (bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken und unter Angabe der Standorte)?
Antwort zu 7:
Im Rahmen der aktuell laufenden angebotsorientierten Ausbauphase werden bis zu 200 weitere Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum errichtet. Das Ziel ist, bis Ende 2020 insgesamt bis zu 1.140 „be emobil“-Ladepunkte durch den Ladeinfrastrukturbetreiber Allego in Berlin errichtet zu haben, darunter 40 Schnellladepunkte. Die genannten 1.140 Ladepunkte ergeben sich aus der Anzahl von rund 580 Ladeeinrichtungen
(Normalladeeinrichtungen mit zwei Ladepunkten und Laternenladeeinrichtungen mit einem Ladepunkt) im öffentlichen und halböffentlichen Raum. Falls die Prüfung von einzelnen geplanten Standorten eine fehlende Eignung für die Errichtung einer
Normalladeeinrichtung ergibt, werden dort teilweise als Alternative Laternenladeeinrichtungen aufgebaut.
An 136 der 200 für den Ladeeinrichtungsaufbau geplanten Standorte erfolgte bisher eine Erfassung vor Ort durch Allego und eine Netzanschlussanfrage bei Stromnetz Berlin.
Somit können diese 136 Standorte bereits in den Prüfungs- bzw. Genehmigungsprozess überführt werden. Bei den restlichen Standorten kann es abhängig von den verkehrlichen Gegebenheiten vor Ort zu Änderungen kommen, weshalb hier keine Standortangaben beigefügt sind.
Im Rahmen der nachfrageorientierten Errichtungsphase liegen aktuell 170 Anträge von Bürgerinnen und Bürgern vor.
Anzahl der für den Aufbau beantragten und geplanten Ladeeinrichtungen
k nachfrageorien- tierte AP angebotsorien- tierte AP
Mitte 25 42
Charlottenburg- Wilmersdorf 18 20
Friedrichshain-Kreuzberg 16 27
Pankow 26 25
Tempelhof-Schöneberg 25 16
Steglitz-Zehlendorf 26 20
Neukölln 7 6
Lichtenberg 10 15
Treptow-Köpenick 5 11
Reinickendorf 3 10
Spandau 7 6
Marzahn-Hel lersdorf 2 1
Insgesamt 170 199
Aus Mitteln des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020″ sind bis zu 1.000 öffentlich zugängliche sowie 600 private „Mobile-Metering-Laternenladeeinrichtungen“ in den Bezirken Steglitz-Zehlendorf und Marzahn-Hellersdorf in Planung.
Frage 8:
Wie ist der Ablauf des Antrags- und Genehmigungsprozesses?
Antwort zu 8:
Die erste angebotsorientierte Errichtungsphase basierte auf der Grundlage eines Standort konzepts und wurde erfolgreich abgeschlossen.
Seit Januar 2016 konnten im Rahmen der nachfrageorientierten Errichtungsphase Nutzerinnen und Nutzer von Elektrofahrzeugen, bei nachgewiesenem Bedarf, die Errichtung von Ladeinfrastruktur in der Nähe ihres Wohnsitzes oder regelmäßigen Arbeitsortes im öffentlichen Raum in Berlin beantragen. Dazu musste insbesondere ein Nachweis über Erwerb bzw. Gebrauchsüberlassung eines Elektrofahrzeugs I Plug-ln Hybrid erbracht werden. Bürgerinnen und Bürger stellten dazu beim Ladeinfrastrukturbüro der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz oder über die Website https://www.be-emobil.de/ eine Anfrage zur Prüfung ihres Antrags auf Errichtung einer Ladeeinrichtung an dem von ihnen gewünschten Standort. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen und Zusendung der vollständigen Antragsunterlagen sendet die Allego GmbH die Vorprüfungsunterlagen mit einer Standortaufnahme an das Ladeinfrastrukturbüro. Im Falle einer Genehmigung durch das Ladeinfrastrukturbüro
werden die Anträge an die Mitarbeiter des jeweils zuständigen Bezirksamtes geschickt, die für die Bearbeitung von Anträgen auf Sondernutzungserlaubnis und für die Erteilung von
straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen verantwortlich sind. Bei Freigabe der Standorte werden die finalen Antragsunterlagen durch die Allego GmbH an das zuständige Bezirksamt eingereicht; die Allego GmbH beauftragt die Stromnetz Berlin GmbH mit der Einrichtung eines Netzanschlusses. Nach Erteilung der Sondernutzungserlaubnis durch das Straßen- und Grünflächenamt des zuständigen Bezirksamtes erfolgt die Errichtung der Ladeeinrichtung, nach Erteilung der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des zuständigen Bezirksamtes die Anbringung der Beschilderung und der Parkplatzmarkierung. Anschließend meldet der Ladeinfrastrukturbetreiber die Umsetzung der Maßnahmen beim Bezirksamt an. Die Inbetriebnahme-Protokolle werden der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geschickt.
Die aktuell laufende angebotsorientierte Ausbauphase basiert auf der Grundlage eines Standortkonzeptes. In dieser Phase führt das Ladeinfrastrukturbüro eine Vorprüfung der Standorte durch. Die weiteren Schritte sind identisch mit dem Verfahren bei der Bearbeitung von Anträgen von Bürgerinnen und Bürgern.
Frage 9:
Wer trifft die Entscheidung über die Genehmigung von Standorten für Ladestationen?
Antwort zu 9:
Die Anträge werden durch den Ladeinfrastrukturbetreiber und durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geprüft. Damit die Standorte errichtet werden können, ist die Genehmigung durch die für die Bereiche Sondernutzung und straßenverkehrsrechtliche Anordnungen zuständigen Stellen des jeweiligen Bezirksamtes notwendig.
Frage 10:
Welche Kriterien müssen für die Genehmigung eines Standortes zur Errichtung einer Ladestation erfüllt sein?
Antwort zu 10:
In der nachfrageorientierten Errichtungsphase mussten insbesondere vier Voraussetzungen von den Antragsteilenden erfüllt werden:
• Von den Antragsteilenden ist ein Nachweis über den Erwerb bzw. über die Gebrauchsüberlassung (z. B. Leasing) eines Elektrofahrzeuges/Plug-ln-Hybriden zu erbringen.
• Der Nachweis über den Ort des regelmäßigen Ladebedarfs, in dessen Umkreis die Errichtung einer Lademöglichkeit beantragt wird, ist ebenfalls zu erbringen. Die Antragsteilenden müssen einen Nachweis über ihren aktuellen Wohnsitz oder Arbeitsplatz hinzufügen – je nachdem, wo die Errichtung einer Lademöglichkeit beantragt wurde.
• Eine Bestätigung über eine geplante (weitere) NutzungsdauerNertragsdauer des Elektrofahrzeuges/Plug-ln-Hybriden von mindestens zwei Jahren ab Vorlage der Dokumente ist einzusenden.
• Die Antragsteilenden müssen eine Bestätigung beifügen, dass ein Wegfall des Ladebedarfs, z. B. durch einen Wechsel des Wohnsitzes bzw. des Arbeitsplatzes, nicht absehbar ist.
Zudem muss sich der Standort mehr als 200 Meter von einer bereits errichteten Ladeeinrichtung entfernt befinden. Bei der Prüfung der Anträge wird zudem untersucht, ob die verkehrliche Eignung und ein öffentlicher Nutzen durch die Zugänglichkeit der Ladeeinrichtung für eine möglichst große Anzahl an Nutzerinnen und Nutzern vorliegen.
Frage 11:
Wer ist für die Instandhaltung und Erneuerung der Ladesäulen verantwortlich?
Antwort zu 11:
In den öffentlich-rechtlichen Verträgen mit den Ladeinfrastrukturbetreibern ist geregelt, dass sie für die Instandhaltung und Erneuerung ihrer Ladeeinrichtungen verantwortlich sind.
Frage 12:
In wessen Zuständigkeitsbereich fällt das Thema #Elektromobilität in den einzelnen Bezirken? Gibt es in Berlin und/ oder den Bezirken einen Beauftragten für Elektromobilität und wenn nein, ist die Schaffung einer solchen Stelle geplant (bitte begründen)?
Antwort zu 12:
Die Zuständigkeit für das Thema Elektromobilität ist in den einzelnen Bezirken unterschiedlich zugeteilt. Es gibt bislang keinen Beauftragten für Elektromobilität in Berlin und in den Bezirken. Jedoch hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz für die Koordination des Ladeinfrastrukturausbaus im öffentlichen Raum ein zentrales Ladeinfrastrukturbüro eingerichtet. Neben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist auch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe für das Thema Elektromobilität zuständig. Die Zuständigkeit ist zwischen den beiden Senatsverwaltungen aufgeteilt. So ist für den Ladeinfrastrukturaufbau im öffentlichen Raum die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und im privaten sowie halböffentlichen Raum die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe zuständig.
Frage 13:
Wie beurteilt der Senat die derzeitige Ladeinfrastruktur a) stadtweit und in Relation zur Zahl der zugelassenen Elektrofahrzeuge sowie b) im Hinblick auf die Versorgungslage in den einzelnen Bezirken?
Antwort zu 13:
Im Verhältnis zu den in Berlin derzeit zugelassenen Elektroautos bietet Berlin ein dichtes Ladeinfrastrukturangebot auf öffentlichem Straßenland. Durch den kontinuierlichen Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenland, als ergänzendes Angebot zum
Laden auf privaten Grund, wird der steigenden Nachfrage begegnet und der Umstieg für Carsharing und E-Mobilität auf diese Systeme attraktiver.
Mit dem Ladeinfrastrukturaufbau wird der steigende #Ladebedarf innerhalb und außerhalb des S-Bahn-Rings berücksichtigt.
Berlin, den 07.08.2019 In Vertretung
lngmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz