Bus: Millionen-Förderung für Elektrobusse und Ladestationen: E-Busse: Warum Berlin einen Weg verfolgt, den Hamburg aufgibt, aus Berliner Kurier

https://www.berliner-kurier.de/verkehr/e-busse-warum-berlin-einen-weg-verfolgt-den-hamburg-aufgibt-li.257848

Geld muss fließen, damit die #BVG mehr Busse #elektrisch fahren lassen kann. Deshalb gab und  gibt der Bund im Zeitraum 2020 bis 2022 viel Geld, das bis 2025 für Fahrzeuge und #Ladeeinrichtungen ausgegeben werden muss. Auffällig ist, dass Berlin bei den #Ladestellen auf ein System setzt, das Hamburg möglichst nicht weiter verfolgen will.

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Straßenverkehr: Zukunft der E-Mobilität und des elektrischen Energiebedarfs, aus Senat

Frage 1:
Ab welchem Zeitpunkt sollen in Berlin keine Autos mit #Verbrennungsmotor mehr zugelassen werden?
Frage 2:
Wie lange dürfen kurz vor dieser Frist zugelassene Autos mit Verbrennungsmotoren noch genutzt werden? Welche
#Übergangsfristen sind geplant? Wird es Sonderregelungen für Hybrid- oder gasbetriebene Fahrzeuge geben?

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Elektromobilität: Wie viel Elektromobilität steckt in Berlin?, aus Senat

Frage 1:

Wie hat sich die Zahl der zugelassenen rein #elektrisch betriebenen #Kraftfahrzeuge pro Quartal in den Jahren 2020, 2021 und 2022 (1. Quartal) entwickelt? (bitte wenn möglich nach Bezirken aufschlüsseln)

  1. Welche Erwartungen hat der Senat für die die Zulassungszahlen für rein elektrisch betriebenen Kraftfahrzeuge in den Jahren 2022 und 2023?

Frage 2:

Wie hat sich die Zahl der zugelassenen #Hybrid-Kraftfahrzeuge pro Quartal in den Jahren 2020, 2021und 2022 (1. Quartal) entwickelt? (bitte wenn möglich nach Bezirken aufschlüsseln)

a.  Welche Erwartungen hat der Senat für die Zulassungszahlen für Hybrid-Kraft-Fahrzeuge in den Jahren 2022 und 2023?

Antwort zu 1 und 2:

Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Da die Daten nur halbjährlich von der Zulassungsbehörde Berlin an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg übertragen werden, war eine quartalsmäßige Aufschlüsselung nicht möglich. Zahlen für 2022 liegen noch nicht vor. Die Daten für die Jahre 2020 und 2021 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

BezirkKraftfahrzeuge insgesamt am 31.12.2019Kraftfahrzeuge insgesamt am 30.06.2020Kraftfahrzeuge insgesamt am 31.12.2020Kraftfahrzeuge insgesamt am 30.06.2021
ElektroHybridElektroHybridElektroHybridElektroHybrid
Charlottenburg- Wilmersdorf7902.9649453.5571.3414.9711.9166.908
Friedrichshain- Kreuzberg8211.6668672.0659182.6751.1213.340
Lichtenberg1911.5212891.7104202.2825712.865
Marzahn- Hellersdorf2141.8852752.1604502.9176453.582
Mitte1.0842.8231.0123.2461.4034.6291.7325.993
Neukölln1811.9502402.1524052.5255372.976
Pankow3981.9365202.2548373.1281.1063.958
Reinickendorf3812.0154452.2546613.4088633.629
Spandau2971.5773671.7675632.4307183.012
Steglitz- Zehlendorf5262.3646352.6679893.4591.3514.321
Tempelhof- Schöneberg5552.4436972.8651.0803.7631.5904.654
Treptow- Köpenick2712.1393502.5195983.4208414.232

Aufgrund der komplexen Datenlage, die sowohl in Abhängigkeit zur allgemeinen wirtschaftlichen Lage, politischen Leitentscheidungen als auch dem privaten Konsumverhalten steht, sind Aussagen schwierig. Basierend auf den bisherigen Entwicklungen und aktuellen Randbedingungen ist zu erwarten, dass sich der Trend der Jahr für Jahr deutlich steigenden Zulassungszahlen von rein elektrisch betriebenen sowie von hybrid betriebenen Kraftfahrzeugen auch für 2022 und 2023 fortsetzen wird.

Frage 3:

Wie hat sich die Zahl der in Berlin vorhandenen #Ladesäulen pro Quartal in den Jahren 2020, 2021und 2022 (1. Quartal) im öffentlichen Raum, in halböffentlichen Räumen, auf Grundstücken des Landes und auf Grundstücken von Beteiligungen des Landes entwickelt? (bitte nach Bezirken und nach Schnellladesäulen und normalen Ladesäulen aufschlüsseln)

Antwort zu 3:

Die Zahlen der öffentlich zugänglichen #Ladeeinrichtungen für die Jahre 2020 und 2021 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die Zahlen vom 1. Quartal 2022 werden auf der Webseite des Berliner Energieatlas unter https://energieatlas.berlin.de aktualisiert.

BezirkArt der Ladeeinrichtu ngÖffentlich zugängliche Ladeeinrichtungen (Ladepunkte) im 1. Quartal 2020Öffentlich zugängliche Ladeeinrichtungen (Ladepunkte) im 1. Quartal 2021
öffentlich er Raumhalböffentlich er Raumöffentlich er Raumhalböffentlich er Raum
CharlottenburNormallader76 (147)21 (41)110 (214)40 (79)
g-WilmersdorfSchnelllader1 (2)3 (7)1 (2)4 (9)
Friedrichshain-Normallader36 (70)11 (22)62 (122)11 (22)
KreuzbergSchnelllader0 (0)3 (6)0 (0)4 (9)
LichtenbergNormallader20 (40)5 (12)27 (54)7 (16)
Schnelllader0 (0)1 (2)0 (0)3 (8)
Marzahn-Normallader13 (23)8 (16)15 (26)8 (16)
HellersdorfSchnelllader0 (0)2 (4)0 (0)4 (10)
MitteNormallader76 (150)40 (64)118 (234)54 (103)
Schnelllader0 (0)4 (8)0 (0)5 (10)
NeuköllnNormallader30 (59)4 (8)43 (82)4 (8)
Schnelllader1 (2)5 (12)1 (2)8 (20)
PankowNormallader35 (67)9 (18)66 (129)12 (23)
Schnelllader0 (0)9 (20)0 (0)13 (30)
ReinickendorfNormallader5 (7)3 (6)11 (19)3 (6)
Schnelllader0 (0)4 (9)0 (0)5 (12)
SpandauNormallader19 (37)10 (20)24 (47)11 (22)
Schnelllader0 (0)4 (10)0 (0)6 (15)
Steglitz-Normallader16 (27)2 (4)50 (87)4 (6)
ZehlendorfSchnelllader0 (0)3 (6)0 (0)4 (9)
Tempelhof-Normallader37 (67)48 (63)68 (126)48 (63)
SchönebergSchnelllader0 (0)5 (10)0 (0)13 (30)
Treptow-Normallader10 (18)11 (20)16 (30)18 (32)
KöpenickSchnelllader0 (0)4 (7)0 (0)5 (9)

Frage 4:

Wie ist das Verhältnis von voll- und teilelektrischen Kraftfahrzeugen zu Ladepunkten im öffentlichen und halböffentlichen Raum (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)?

  1. Welches Verhältnis von voll- und teilelektrischen Kraftfahrzeugen zu Ladepunkten erachtet der Senat als zweckmäßig?
  2. Wie bewertet der Senat die Ziele für den Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur gemäß der EU-Richtlinie zum Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe?

Antwort zu 4:

Der Senat erhebt diese Verhältnisrechnungen nicht auf bezirklicher Ebene. Als Planungsannahme für die Weiterentwicklung der Ladeinfrastruktur ist von Bedeutung wo sich die Fahrzeuge (inklusive der Einpendler) im Tagesverlauf aufhalten und in welchem Lade-Use Case Bedarf entsteht. Diese Grundlagen wurden im Rahmen der Studie Elektromobilität Berlin 2025+ ermittelt. Die aktuelle Überarbeitung der Alternative Fuels Infrastructure Directive auf EU Ebene berücksichtigt neu auch die technischen Entwicklungen z.B. das schnelle Laden und wird vermutlich in diesem Jahr auf ein Verhältnis von Ladeleistung zu Fahrzeug umgestellt.

Frage 5:

Laut Drucksache (19/10244) wird aktuell an einem Ausbaukonzept für den Ladeinfrastrukturaufbau im öffentlichen Straßenland gearbeitet. Verfolgt der Senat hierbei einen Zeitplan, falls ja:

  1. Für wann rechnet der Senat mit der Vorlage des Ausbaukonzepts?
  2. Wann werden dem Senat erste konkrete Ausbaupläne für neue potenzielle Ladesäulen in den Bezirken und für die LOR-Planungsräume für die Jahre ab 2022 vorliegen?
  3. Wann rechnet der Senat mit der Umsetzung der bis zu 1.000 neuen Laternenladepunkte aus dem Forschungsprojekt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) „Neue Berliner Luft“ in den Bezirken Steglitz-Zehlendorf und Marzahn-Hellersdorf?

Antwort zu 5:

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz hat das sogenannte Berliner Modell überarbeitet und das Errichtungskonzept für den öffentlichen Raum Ende 2021 fertiggestellt. Es wurden für jeden der 448 LOR- Planungsräume im Stadtgebiet zukünftige Ladebedarfe abgeleitet und Aufbaupfade abgeleitet.

Im Rahmen des Projektes „ElMobileBerlin“ rechnet der Senat damit, dass die mit der Errichtung der ersten 200 Laternenladepunkte im zweiten Quartal 2022 begonnen wird.

Frage 6:

Bis wann rechnet der Berliner Senat mit dem Abschluss des Vergabeverfahrens an die Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH für den Aufbau von Ladeinfrastruktur?

  1. Welche Alternativen zur Vergabe an die Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH hat der Berliner Senat geprüft, bspw. öffentliche oder beschränkte Ausschreibung, Konzessionsmodelle, marktgetriebener Ausbau?
  2. Hat der Berliner Senat eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vor der Vergabe durchgeführt und wenn ja, was waren die wesentlichen Kriterien und Ergebnisse?
  3. Über welche Erfahrungen verfügt die Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH beim Aufbau und Betrieb von öffentlicher Ladeinfrastruktur?
  4. Wie viele Vollzeitäquivalente sind aktuell bei der Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH für den Aufbau und Betrieb von öffentlicher Ladeinfrastruktur beschäftigt?
  5. Wie viele Ladestationen wurden bislang durch die Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH aufgebaut bzw. betrieben?

Antwort zu 6:

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz hat Ende 2021 die Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH im Rahmen einer Inhouse-Vergabe mit dem Betrieb und der Errichtung von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Raum beauftragt. Alternativ wurde eine Vergabe über eine europaweite Ausschreibung geprüft. Der Inhouse-Vergabe gemäß Senatsbeschluss vom 22.06.2021 ist eine intensive fachliche Auseinandersetzung vorausgegangen. Dabei wurde neben dem sachgerechten Mitteleinsatz auch die Möglichkeit einer langfristigen Etablierung effizienter Prozesse und Strukturen mit Synergieeffekten bei der Zusammenarbeit mit den landeseigenen Unternehmen, den Bezirken und weiterer lokaler Partner berücksichtigt. Ferner kann dadurch der Betrieb und die Errichtung von Ladeinfrastruktur nicht nur im öffentlichen, sondern auch im halb-öffentlichen Raum (für den eigenen Fuhrpark, auf Senatsliegenschaften, für die kommunale Wohnungswirtschaft etc.) aus einer  Hand bereitgestellt werden. Effizienzgewinne im Planungsprozess durch direkte Abstimmung mit den Bezirken und städtischem Verteilnetzbetreiber sowie die Harmonisierung des Netz- und Ladeinfrastrukturaufbaus stellen bei einem Privatunternehmen eine größere Hürde dar. Die Inhouse-Vergabe bietet zusätzlich eine höhere Flexibilität, um auf Veränderungen während der Vertragslaufzeit in einem dynamischen Marktumfeld reagieren zu können sowie eine höhere Kostentransparenz. Die Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH betreibt seit dem Jahr 2020 mehrere öffentlich zugängliche Ladeeinrichtungen. Aktuell sind 5,5 Vollzeitäquivalente für den Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur beschäftigt und zuständig für den Aufbau des Geschäftsfelds Elektromobilität, inklusive der Übernahme der Allego LIS Bisher wurden 18 Ladeeinrichtungen durch die Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH errichtet bzw. betrieben.

Frage 7:

Wie viele PKW umfasst aktuell der Fuhrpark des Landes Berlin und der Landesbeteiligungen? Wie hoch ist dabei der Anteil der voll- bzw. teilelektrischen PKW (bitte getrennt ausweisen nach Land, Bezirken und Beteiligungen)?

Antwort zu 7:

Der Fuhrpark der Polizei Berlin umfasst 2.895 Fahrzeuge, sowohl PKW als auch Großfahrzeuge (Stand 25. März 2022).

Davon sind 15 Fahrzeuge (0,5 %) vollelektrisch, 90 Fahrzeuge (3,1 %) mit Hybridantrieb und acht Fahrzeuge (0,3 %) mit Plug-In-Hybrid-Antrieb. Zudem gibt es zwei Fahrzeuge (0,1 %) mit Wasserstoff-/Brennstoffzellenantrieb.

Der Fuhrpark der Berliner Feuerwehr umfasst 1.149 Fahrzeuge (Stand 31.01.2022), überwiegend Großfahrzeuge. Davon sind 11 Fahrzeuge (1 %) batterieelektrisch, vier Fahrzeuge (0,3 %) wasserstoffelektrisch und ein Fahrzeug (0,1 %) mit Erdgas betrieben.

Im Landesverwaltungsamt Berlin (LVwA) umfasst der personengebundene Fahrdienst derzeit 49 Fahrzeuge. Davon sind 25 Fahrzeuge rein elektrisch (51 % des Gesamtbestands) und 18 Fahrzeuge teilelektrisch bzw. Hybrid (37 % des Gesamtbestands) angetrieben.

Weitere Daten zu Umfang und Zusammensetzung des Fuhrparks des Landes Berlin mit Stand 29.03.2022 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

InstitutionAnzahl E/Hybrid- PKWAnzahl Benzin/ Diesel/ ua.- Kraftstoff-PKWPKW gesamt
Bezirksämter Berlin inkl. OA75296371
Senatsverwaltungen13108121

Frage 8:

Hat der Senat Vorgaben, die über die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit gem. Verkehrszeichen hinausgehen, erlassen, wie schnell mit einem Dienst-PKW gefahren werden darf?

Antwort zu 8:

Dem Senat sind solche Vorgaben nicht bekannt.

Frage 9:

Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten Sachverhalte relevant sind?

Antwort zu 9:

Weitere Informationen zum Thema Elektromobilität können der Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz entnommen werden (https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/elektromobilitaet/).

Berlin, den 05.04.2022 In Vertretung

Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de

Straßenverkehr: Wo hakt es bei der Ladeinfrastruktur für e-Fahrzeuge?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie hoch ist die die übliche #Bearbeitungszeit in den einzelnen Stufen des Bearbeitungsprozesses für #Ladeeinrichtungen für -Fahrzeuge, wie er in der Antwort des Senats auf die Schriftliche Anfrage 18/ 20331 (Frage 8) geschildert wird, jeweils für

  1. die #Allego GmbH?
    1. das Ladeinfrastrukturbüro in der Senatsverwaltung für Umwelt?
    1. die Straßen- und Grünflächenämter in den Bezirksämtern?
    1. die Stromnetz Berlin GmbH?
    1. die Straßenverkehrsbehörden in den Bezirksämtern?

Antwort zu 1:

Der Aufbau von #Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Straßenland erfolgt entsprechend den gesetzlich geregelten Zuständigkeiten für die Planungs- und Genehmigungsprozesse der Bezirksbehörden (Straßenbaulastträger und Straßenverkehrsbehörden) sowie der Abfragen zum Netzanschluss bei der Stromnetz Berlin GmbH. Hierbei zeigen sich u.a. erhebliche Unterschiede im Vorgehen und der Organisation der Bezirke in der Bearbeitung. Dem Senat liegen keine systematischen Informationen zur Dauer der einzelnen Prozessschritte vor. Deshalb können keine Aussagen zu „üblichen“ Bearbeitungszeiten für die einzelnen Prozessschritte gemacht werden.

Frage 2:

Wie viele Anträge auf Schaffung von Ladeeinrichtungen für e-Fahrzeuge befinden sich aktuell in Bearbeitung bei

  1. der Allego GmbH?
  2. dem Ladeinfrastrukturbüro in der Senatsverwaltung für Umwelt?
  3. den Straßen- und Grünflächenämtern in den Bezirksämtern?
  4. der Stromnetz Berlin GmbH?
  5. der Straßenverkehrsbehörde in den Bezirksämtern?

Antwort zu 2:

Im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Errichtung und den Betrieb von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge wurde der Aufbau von Ladeinfrastruktur in verschiedenen Errichtungsphasen vereinbart. Dem zunächst angebotsorientierten Aufbau folgte eine nachfrageorientierte Errichtungsphase. Da diese hinter den Erwartungen zurückblieb, wurde für die verbleibende Errichtungszeit bis zum Ende des Jahres 2020 ein erneut angebotsorientierter Aufbau vorgenommen. Mit Auslaufen der Errichtungsphase Ende 2020 konnten so insgesamt 1.058 Ladepunkte an 560 Standorten im öffentlichen und im öffentlich-zugänglichen privaten Raum in Betrieb genommen werden.

Für die Jahre 2021 und 2022 ist der Aufbau von bis zu 1.000 #Laternenladepunkten in ausgewählten Bezirken im Rahmen des Forschungsprojektes „#ElMobileBerlin“ geplant. Hierzu läuft aktuell die Ausschreibung zur Vergabe der Beschaffungs-, Installations- und Betreiberleistungen. Im Anschluss daran werden die Standorte beantragt. Hierfür ist ein gebündeltes Vorgehen mit den betroffenen Bezirken vereinbart. Darüber hinaus wird der Ladeinfrastrukturaufbau für die Zeit ab 2022 derzeit neu konzipiert.

Zudem befinden sich nach den Informationen der #Stromnetz Berlin GmbH derzeit ca. 200 Anfragen zu Ladestandorten mit Stand von Februar 2021 in der Bearbeitung.

Frage 3:

Was sind die häufigsten Verzögerungsgründe im gesamten Prozess vom Antrag bis zur Bereitstellung der Ladeeinrichtungen für e-Fahrzeuge? Welche Verzögerungen (in Tagen) entstehen dadurch (ggf. geschätzt)?

Antwort zu 3:

Systematische Informationen zu den Gründen für die Verzögerungen im Prozess liegen dem Senat nicht vor, sodass keine Aussagen zur Häufigkeit und zur Verzögerung gemacht werden können. Unabhängig davon werden Gründe in der fehlenden Harmonisierung der Genehmigungsprozesse mit und bei den Bezirken, der fehlenden Nutzung der für die Verwaltung der Ladeinfrastruktur entwickelten Datenplattformen sowie der zum Teil unzureichenden Personalausstattung einzelner Bezirksämter in den zuständigen Bereichen gesehen.

Frage 4:

Wie viele Ladeeinrichtungen für e-Fahrzeuge wurden 2019 und 2020 in Betrieb genommen (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)?

Frage 5:

Wie viele Ladeeinrichtungen für e-Fahrzeuge gibt es aktuell in Berlin (bitte nach Bezirken aufschlüsseln?

Antwort zu 4 und 5:

Die Fragen 4 und 5 werden wegen ihres sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet:

Insgesamt wurden bis Ende des Jahres 2020 im Rahmen des Auftrages des Landes Berlin insgesamt 1.058 Ladepunkten an 560 Standorten im öffentlichen und im öffentlich- zugänglichen privaten Raum in Betrieb genommen. Zusätzlich betreiben die Firmen E.ON

Drive Infrastructure GmbH und Vattenfall Smarter Living GmbH rund 100 Ladeeinrichtungen mit rund 200 Ladepunkten im öffentlichen Raum. Hinzu kommen rund 400 öffentlich-zugängliche Ladepunkte im privaten Raum. Damit gibt es heute in Berlin über 1.650 öffentlich-zugängliche Ladepunkte. Diese Informationen sind auf der Website des Berliner Energieatlas auch in ihrer räumlichen Verteilung dargestellt:  https://energieatlas.berlin.de/.

Nachfolgend wird dargestellt, wie viele Ladestandorte im öffentlichen und öffentlich- zugänglichen privaten Raum in den Jahren 2019 und 2020 in Betrieb genommen wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass dazu auch Ladestandorte zählen, die im Jahr 2019 oder 2020 umgerüstet, repariert oder ausgetauscht wurden. Diese Ladestandorte wurden erneut in Betrieb genommen, nachdem die Reparatur, die Umrüstung oder der Austausch mit einer neuen Ladeeinrichtung abgeschlossen wurde. Die gesamten Ladestandorte im öffentlichen Raum der E.ON Drive Infrastructure GmbH wurden im Jahr 2019 im Rahmen einer technischen Umrüstung erneut in Betrieb genommen und bereits in den Jahren 2009 bis 2012 errichtet. Weiterhin wurden die Ladestandorte der Vattenfall Smarter Living GmbH in den Jahren 2009 bis 2014 aufgebaut.

Übersicht zu den Inbetriebnahmen von öffentlich-zugänglichen Ladestandorten bis 2020

Betreiber BezirkAllegoE.ONVattenfallinsge- samt
 Zeitpunkt der In- betriebnahmebis 2018201920202019bis 2018
Mitte222652243127
Charlottenburg-Wilmersdorf313038182119
Friedrichshain-Kreuzberg2412310067
Pankow188430372
Tempelhof-Schöneberg12153910480
Steglitz-Zehlendorf97350253
Neukölln8121510146
Lichtenberg7668027
Treptow-Köpenick6470017
Reinickendorf3360012
Spandau27810027
Marzahn-Hellersdorf3238016
insgesamt1451322838815663

Frage 6:

Wie viele Ladeeinrichtungen für e-Fahrzeuge sind derzeit in Berlin außer Betrieb/ in Reparatur? (bitte nach Bezirken aufschlüsseln und Benennung des jeweiligen Grundes der Störung)?

Antwort zu 6:

Dem Senat liegen Informationen über die in der folgenden Tabelle aufgelisteten sechs Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum vor, die durch den jeweiligen Betreiber außer Betrieb genommen wurden:

BetreiberAdresseBezirkGrund für die Außerbetriebnahme
Allego GmbHKeithstr. 1, 10787Tempelhof- SchönebergLadeeinrichtung wegen einer Bau- stelle am Standort nicht zugänglich
E.ON Drive Infra- structure GmbHLuisenstr. 31, 10117MitteLadeeinrichtung wegen einer Bau- stelle (Erweiterungsneubau „Marie- Elisabeth-Lüders-Haus“) am Standort nicht zugänglich
E.ON Drive Infra- structure GmbHBurggrafenstr. 6, 10787MitteLadeeinrichtung wegen einer Bau- stelle am Standort nicht zugänglich
E.ON Drive Infra- structure GmbHAlte Jakobstraße 76, 10179MitteDie Ladeeinrichtung wurde laut dem Betreiber angefahren und dabei beschädigt. Deshalb wurde einer der beiden Ladepunkte außer Betrieb genommen..
E.ON Drive Infra- structure GmbHWildenbruch- platz 1, 12045NeuköllnDer Betreiber hat als Grund für die Beschädigung der Ladeeinrichtung Vandalismus angegeben.
Vattenfall Smar- ter Living GmbHLeipziger Platz 19, 10117MitteLadeeinrichtung wegen einer Bau- stelle am Standort nicht zugänglich
Vattenfall Smar- ter Living GmbHZinnowitzer Str. 1, 10115MitteEntfernung der Ladestellplätze vor der Ladeeinrichtung im Rahmen von Baumaßnahmen an der Kreuzung Chausseestr./Zinnowitzer Str.
Vattenfall Smar- ter Living GmbHFriedrichstr. 191, 10117Mittesiehe im Antworttext

Die Vattenfall Smarter Living GmbH hat einen der beiden Ladepunkte der Ladeeinrichtung am Standort Friedrichstraße 191 in 10117 im Bezirk Mitte abgeschaltet, weil sich der zu diesem Ladepunkt gehörende Ladestellplatz in der im Rahmen des „Verkehrsversuches Friedrichstraße“ eingerichteten verkehrsberuhigten Zone befindet. Der andere Ladepunkt der Ladeeinrichtung ist weiterhin in Betrieb.

Weiterhin sind nach Informationen der Allego GmbH 31 öffentlich-zugängliche Ladeeinrichtungen des Betreibers mit Stand vom 26. Februar 2021 wegen eines Defektes nicht in Betrieb. Diese Ladeeinrichtungen werden derzeit repariert. In der folgenden Tabelle wird die Verteilung dieser Ladeeinrichtungen auf die einzelnen Bezirke dargestellt:

BezirkAnzahl
Mitte5
Charlottenburg-Wilmersdorf5
Friedrichshain-Kreuzberg8
Pankow2
Tempelhof-Schöneberg3
Steglitz-Zehlendorf2
Neukölln2
Lichtenberg0
Treptow-Köpenick1
Reinickendorf2
Spandau0
Marzahn-Hellersdorf1
insgesamt31

Die Betreiber von Ladeeinrichtungen im öffentlichen und öffentlich-zugänglichen privaten Raum Berlins müssen Störungen und Schäden nicht dem Senat melden, sofern sie innerhalb der vertraglich vorgegebenen Fristen beseitigt werden. An allen diesen Ladeeinrichtungen sind Kontaktdaten des Betreibers zur Meldung von Störungen und Schäden angebracht.

Frage 7:

Wie hoch (in Tagen) ist die übliche Reparaturdauer bei einem Ausfall von Ladeeinrichtungen für e- Fahrzeuge?

Antwort zu 7:

Der Senat verfügt nicht über Daten zur üblichen Reparaturdauer bei einem Ausfall von Ladeeinrichtungen.

Berlin, den 05.03.2021 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Elektromobilität: Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in den Berliner Bezirken, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie hat sich die Zahl der #Ladestationen für #Elektroautos in den letzten drei Jahren entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren und Bezirken)?

Antwort zu 1:

In der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Zahl der #Ladeeinrichtungen dargestellt, die in den Jahren 2016 bis 2019 durch die Allego GmbH (Allego) im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Errichtung und den Betrieb von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge im öffentlichen und halböffentlichen Raum in Berlin in Betrieb genommen worden sind. Dem Senat liegen keine genauen Daten zum Jahr der Inbetriebnahme der Ladeeinrichtungen der anderen Ladeinfrastrukturbetreiber im öffentlichen und halböffentlichen Raum vor.

Inbetriebnahmen von Ladeeinrichtungen im öffentlichen und halböffentlichen Raum nach Bezirken (Allego):

Bezirk 2016 2017 2018 2019 (Stand 07/2019)
Mitte 18 18 10 1
Charlottenburg-Wilmersdorf 14 7 17 12
Friedrichshain-Kreuzberg 13 6 3 1
Pankow 3 9 5 0
Tempelhof-Schöneberg 19 5 5 0
Steglitz-Zehlendorf 1 1 9 1
Neukölln 9 1 5 1
Lichtenberg 1 4 0 0
Treptow-Köpenick 4 3 0 1
Reinickendorf 2 1 2 0
Spandau 0 4 2 0
Marzahn-Hel lersdorf 3 2 1 0
Insgesamt 87 61 59 17

Zudem werden derzeit nach vorliegenden Informationen 99 Ladeeinrichtungen der innogy SE (innogy) und der Vattenfall Smarter Living GmbH (Vattenfall) im öffentlichen und halböffentlichen Straßenland betrieben (s. Antwort auf Frage 4).

Zur Anzahl an #Ladeinfrastruktur im privaten (nicht-öffentlich zugänglichen) Raum liegen keine Daten vor.

Da es keine Verpflichtung von Ladeinfrastrukturbetreibern im halböffentlichen Raum gibt, ihre Ladeeinrichtungen dem Senat zu melden, wird auf Daten der Internetseiten
www. goingelectric.de zurück gegriffen. Diese Daten stellen jedoch nur den „IST-Zustand“ dar (Stand Juli 2019).

Bestand an Ladeeinrichtungen im halböffentlichen Raum in Berlin

Anzahl Davon Normallader (AC) Davon Schnelllader (DC)
Ladeeinrichtunqen 314 278 36
Ladepunkte 646 589 57
Quellen: goingelectric.de

Über das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe #Elektromobilität“ (#WELMO) der Senatsver­ waltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe wurden bisher über 370 private Ladepunkte (ggf. öffentlich-zugänglich) beantragt, die in den nächsten Monaten errichtet werden.

Frage 2:

Bei wie vielen Ladestationen handelt es sich um Schnellladesäulen (bitte unter Angabe der Standorte)?

Antwort zu 2:

Es wurden 13 #Schnellladesäulen im Rahmen des be emobil-Programmes im öffentlichen und halböffentlichen Raum durch Allego errichtet und in Betrieb genommen. Zu den Standorten von anderen Ladeinfrastrukturbetreibern liegen dem Senat keine Angaben vor.

Standort Liegenschaftseigen- tümer öffentlicher/ halb- öffentlicher Raum
Alexanderstr. 4, 10178 Berlin-Mitte Park Inn halböffentlich
Berliner Str. 54, 13507 Berlin-Reinickendorf Gewobag halböffentlich
Bismarckstr. 20, 12169 Berlin-Steglitz- Zehlendorf A.T.U Auto Teile Unger halböffentlich
Donaustr. 89, 12043 Berlin-Neukölln Bezirksamt Neukölln öffentlich
Gehringstr. 45-51 , 13088 Berlin-Pankow A.T.U halböffentlich
Grenzallee 8, 12057 Berlin-Neukölln A.T.U halböffentlich
Landsberger Allee 87 , 10407 Berlin- Lichtenberg Gewobag halböffentlich
Lindenstr. 113, 10969 Berlin-Friedrichshain- Kreuzberg Gewobag halböffentlich
Messedamm 24, 14055 Berlin- Charlottenburg-Wilmersdorf Messe Berlin halböffentlich
Prinzenstr. 97 , 10969 Berlin-Friedrichshain- Kreuzberg Gewobag halböffentlich
Rudower Str. 120, 12351 Berlin-Neukölln A.T.U halböffentlich
Schwedter Str. 29 , 10435 Berlin-Pankow Gewobag halböffentlich
Spandauer Damm 134, 10455 Berlin- Charlottenburq-Wilmersdorf – öffentlich (Parkplatz)

Frage 3:

Über wie viele Anschlüsse verfügen die Ladestationen a) insgesamt sowie b) aufgeschlüsselt nach Bezirken?

Antwort zu 3:

Die unter der Antwort auf Frage 4 genannten Ladeeinrichtungen im öffentlichen und halböffentlichen Raum verfügen über insgesamt 793 Ladepunkte.

Bezirk Anzahl Ladepunkte
Mitte 169
Charlottenburg-Wilmersdorf 175
Friedrichshain-Kreuzberg 82
Pankow 63
Tempelhof-Schöneberg 68
Steglitz-Zehlendorf 51
Neukölln 69
Lichtenberg 34
Treptow-Köpenick 16

Reinickendorf 8
Spandau 33
Marzahn-Hel lersdorf 25

Frage 4:

Wer sind die Betreiber der Ladestationen (bitte tabellarisch dargestellt und unter Angabe der Zahl der jeweils von ihnen errichteten Ladestationen a) insgesamt sowie b) aufgeschlüsselt nach Bezirken)?

Frage 5:

Hat der Senat Kenntnis davon, welche privaten Anbieter Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den einzelnen Bezirken betreiben (falls ja, bitte bezirksscharf unter Angabe der Betreiber auflisten)?

Antwort zu 4 und 5:

Die Ladeinfrastrukturbetreiber Allego GmbH, #innogy SE, #Vattenfall Smarter Living GmbH und #Ubitricity Gesellschaft für verteilte Energiesysteme mbH (Ubitricity) haben Ladeeinrichtungen im öffentlichen Straßenland errichtet. Zudem hat Allego Ladeeinrichtungen im halböffentlichen Raum aufgebaut, die öffentlich zugänglich sind.
Von diesen vier Betreibern liegen folgende Zahlen vor:

B Allego innogy Vattenfall Ubitricity
Mitte 48 25 5 9
Charlottenburg-Wilmersdorf 65 20 2 3
Friedrichshain-Kreuzberg 42 0 0 0
Pankow 30 1 2 0
Tempelhof-Schöneberg 29 8 0 0
Steglitz-Zehlendorf 18 0 0 10
Neukölln 23 10 0 2
Lichtenberg 8 8 0 2
Treptow-Köpenick 9 0 0 0
Reinickendorf 5 0 0 0
Spandau 7 10 0 0
Marzahn-Hel lersdorf 6 8 0 0
insgesamt 290 90 9 26

Die #Laternenladeeinrichtungen von Ubitricity können bislang ausschließlich mit einem Ladekabel benutzt werden, das mit der Mobile-Metering-Technik der Firma kompatibel ist. Im Rahmen des mit Mitteln des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020″ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderten Forschungsprojektes
„EIMobileBerlin“ wird untersucht, wie die Mobile-Metering-Technik in das Berliner Modell integriert werden kann, sodass alle Nutzerinnen und Nutzer an den Laternenladeeinrichtungen von Ubitricity mit einem Standard-Ladekabel laden können (s. auch Antwort auf Frage 7).

Im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur sind darüber hinaus folgende Betreiber registriert:
• Autobahn Tank & Rast GmbH
• Lidl Dienstleistungs GmbH & Co. KG
• Porsche Zentrum Berlin-Adlershof, Porsche Niederlassung Berlin GmbH
• Kaufland
• APCOA PARKING Deutschland GmbH
• inno2grid GmbH
• Senertec Center Berlin Brandenburg GmbH
• NATURSTROM AG
• Riller & Schnauck GmbH
• Nefzger GmbH & Co. KG

Frage 6:

Wie viele Ladestationen wurden bisher in den einzelnen Bezirken sowie stadtweit beantragt und wie viele davon wurden angeordnet?

Antwort zu 6:

Nach dem aktuellen Stand wurden 267 be emobil-Ladeeinrichtungen im öffentlichen Straßenland in Berlin durch den Ladeinfrastrukturbetreiber Allego GmbH, das Ladeinfrastrukturbüro der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und die zuständigen Stellen in den Bezirksämtern geprüft und genehmigt. Zudem wurden die entsprechenden Sondernutzungserlaubnisse und straßenverkehrsrechtlichen
Anordnungen durch die Bezirksämter erteilt.

Frage 7:

Wie viele Ladestationen befinden sich aktuell im Planungsstadium (bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken und unter Angabe der Standorte)?

Antwort zu 7:

Im Rahmen der aktuell laufenden angebotsorientierten Ausbauphase werden bis zu 200 weitere Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum errichtet. Das Ziel ist, bis Ende 2020 insgesamt bis zu 1.140 „be emobil“-Ladepunkte durch den Ladeinfrastrukturbetreiber Allego in Berlin errichtet zu haben, darunter 40 Schnellladepunkte. Die genannten 1.140 Ladepunkte ergeben sich aus der Anzahl von rund 580 Ladeeinrichtungen
(Normalladeeinrichtungen mit zwei Ladepunkten und Laternenladeeinrichtungen mit einem Ladepunkt) im öffentlichen und halböffentlichen Raum. Falls die Prüfung von einzelnen geplanten Standorten eine fehlende Eignung für die Errichtung einer
Normalladeeinrichtung ergibt, werden dort teilweise als Alternative Laternenladeeinrichtungen aufgebaut.
An 136 der 200 für den Ladeeinrichtungsaufbau geplanten Standorte erfolgte bisher eine Erfassung vor Ort durch Allego und eine Netzanschlussanfrage bei Stromnetz Berlin.
Somit können diese 136 Standorte bereits in den Prüfungs- bzw. Genehmigungsprozess überführt werden. Bei den restlichen Standorten kann es abhängig von den verkehrlichen Gegebenheiten vor Ort zu Änderungen kommen, weshalb hier keine Standortangaben beigefügt sind.

Im Rahmen der nachfrageorientierten Errichtungsphase liegen aktuell 170 Anträge von Bürgerinnen und Bürgern vor.

Anzahl der für den Aufbau beantragten und geplanten Ladeeinrichtungen

k nachfrageorien- tierte AP angebotsorien- tierte AP
Mitte 25 42
Charlottenburg- Wilmersdorf 18 20
Friedrichshain-Kreuzberg 16 27
Pankow 26 25
Tempelhof-Schöneberg 25 16
Steglitz-Zehlendorf 26 20
Neukölln 7 6
Lichtenberg 10 15
Treptow-Köpenick 5 11
Reinickendorf 3 10
Spandau 7 6
Marzahn-Hel lersdorf 2 1
Insgesamt 170 199

Aus Mitteln des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020″ sind bis zu 1.000 öffentlich zugängliche sowie 600 private „Mobile-Metering-Laternenladeeinrichtungen“ in den Bezirken Steglitz-Zehlendorf und Marzahn-Hellersdorf in Planung.

Frage 8:

Wie ist der Ablauf des Antrags- und Genehmigungsprozesses?

Antwort zu 8:

Die erste angebotsorientierte Errichtungsphase basierte auf der Grundlage eines Standort­ konzepts und wurde erfolgreich abgeschlossen.

Seit Januar 2016 konnten im Rahmen der nachfrageorientierten Errichtungsphase Nutzerinnen und Nutzer von Elektrofahrzeugen, bei nachgewiesenem Bedarf, die Errichtung von Ladeinfrastruktur in der Nähe ihres Wohnsitzes oder regelmäßigen Arbeitsortes im öffentlichen Raum in Berlin beantragen. Dazu musste insbesondere ein Nachweis über Erwerb bzw. Gebrauchsüberlassung eines Elektrofahrzeugs I Plug-ln Hybrid erbracht werden. Bürgerinnen und Bürger stellten dazu beim Ladeinfrastrukturbüro der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz oder über die Website https://www.be-emobil.de/ eine Anfrage zur Prüfung ihres Antrags auf Errichtung einer Ladeeinrichtung an dem von ihnen gewünschten Standort. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen und Zusendung der vollständigen Antragsunterlagen sendet die Allego GmbH die Vorprüfungsunterlagen mit einer Standortaufnahme an das Ladeinfrastrukturbüro. Im Falle einer Genehmigung durch das Ladeinfrastrukturbüro
werden die Anträge an die Mitarbeiter des jeweils zuständigen Bezirksamtes geschickt, die für die Bearbeitung von Anträgen auf Sondernutzungserlaubnis und für die Erteilung von

straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen verantwortlich sind. Bei Freigabe der Standorte werden die finalen Antragsunterlagen durch die Allego GmbH an das zuständige Bezirksamt eingereicht; die Allego GmbH beauftragt die Stromnetz Berlin GmbH mit der Einrichtung eines Netzanschlusses. Nach Erteilung der Sondernutzungserlaubnis durch das Straßen- und Grünflächenamt des zuständigen Bezirksamtes erfolgt die Errichtung der Ladeeinrichtung, nach Erteilung der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des zuständigen Bezirksamtes die Anbringung der Beschilderung und der Parkplatzmarkierung. Anschließend meldet der Ladeinfrastrukturbetreiber die Umsetzung der Maßnahmen beim Bezirksamt an. Die Inbetriebnahme-Protokolle werden der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geschickt.
Die aktuell laufende angebotsorientierte Ausbauphase basiert auf der Grundlage eines Standortkonzeptes. In dieser Phase führt das Ladeinfrastrukturbüro eine Vorprüfung der Standorte durch. Die weiteren Schritte sind identisch mit dem Verfahren bei der Bearbeitung von Anträgen von Bürgerinnen und Bürgern.

Frage 9:

Wer trifft die Entscheidung über die Genehmigung von Standorten für Ladestationen?

Antwort zu 9:

Die Anträge werden durch den Ladeinfrastrukturbetreiber und durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geprüft. Damit die Standorte errichtet werden können, ist die Genehmigung durch die für die Bereiche Sondernutzung und straßenverkehrsrechtliche Anordnungen zuständigen Stellen des jeweiligen Bezirksamtes notwendig.

Frage 10:

Welche Kriterien müssen für die Genehmigung eines Standortes zur Errichtung einer Ladestation erfüllt sein?

Antwort zu 10:

In der nachfrageorientierten Errichtungsphase mussten insbesondere vier Voraussetzungen von den Antragsteilenden erfüllt werden:

• Von den Antragsteilenden ist ein Nachweis über den Erwerb bzw. über die Gebrauchsüberlassung (z. B. Leasing) eines Elektrofahrzeuges/Plug-ln-Hybriden zu erbringen.
• Der Nachweis über den Ort des regelmäßigen Ladebedarfs, in dessen Umkreis die Errichtung einer Lademöglichkeit beantragt wird, ist ebenfalls zu erbringen. Die Antragsteilenden müssen einen Nachweis über ihren aktuellen Wohnsitz oder Arbeitsplatz hinzufügen – je nachdem, wo die Errichtung einer Lademöglichkeit beantragt wurde.
• Eine Bestätigung über eine geplante (weitere) NutzungsdauerNertragsdauer des Elektrofahrzeuges/Plug-ln-Hybriden von mindestens zwei Jahren ab Vorlage der Dokumente ist einzusenden.

• Die Antragsteilenden müssen eine Bestätigung beifügen, dass ein Wegfall des Ladebedarfs, z. B. durch einen Wechsel des Wohnsitzes bzw. des Arbeitsplatzes, nicht absehbar ist.

Zudem muss sich der Standort mehr als 200 Meter von einer bereits errichteten Ladeeinrichtung entfernt befinden. Bei der Prüfung der Anträge wird zudem untersucht, ob die verkehrliche Eignung und ein öffentlicher Nutzen durch die Zugänglichkeit der Ladeeinrichtung für eine möglichst große Anzahl an Nutzerinnen und Nutzern vorliegen.

Frage 11:

Wer ist für die Instandhaltung und Erneuerung der Ladesäulen verantwortlich?

Antwort zu 11:

In den öffentlich-rechtlichen Verträgen mit den Ladeinfrastrukturbetreibern ist geregelt, dass sie für die Instandhaltung und Erneuerung ihrer Ladeeinrichtungen verantwortlich sind.

Frage 12:

In wessen Zuständigkeitsbereich fällt das Thema #Elektromobilität in den einzelnen Bezirken? Gibt es in Berlin und/ oder den Bezirken einen Beauftragten für Elektromobilität und wenn nein, ist die Schaffung einer solchen Stelle geplant (bitte begründen)?

Antwort zu 12:

Die Zuständigkeit für das Thema Elektromobilität ist in den einzelnen Bezirken unterschiedlich zugeteilt. Es gibt bislang keinen Beauftragten für Elektromobilität in Berlin und in den Bezirken. Jedoch hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz für die Koordination des Ladeinfrastrukturausbaus im öffentlichen Raum ein zentrales Ladeinfrastrukturbüro eingerichtet. Neben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist auch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe für das Thema Elektromobilität zuständig. Die Zuständigkeit ist zwischen den beiden Senatsverwaltungen aufgeteilt. So ist für den Ladeinfrastrukturaufbau im öffentlichen Raum die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und im privaten sowie halböffentlichen Raum die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe zuständig.

Frage 13:

Wie beurteilt der Senat die derzeitige Ladeinfrastruktur a) stadtweit und in Relation zur Zahl der zugelassenen Elektrofahrzeuge sowie b) im Hinblick auf die Versorgungslage in den einzelnen Bezirken?

Antwort zu 13:

Im Verhältnis zu den in Berlin derzeit zugelassenen Elektroautos bietet Berlin ein dichtes Ladeinfrastrukturangebot auf öffentlichem Straßenland. Durch den kontinuierlichen Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenland, als ergänzendes Angebot zum

Laden auf privaten Grund, wird der steigenden Nachfrage begegnet und der Umstieg für Carsharing und E-Mobilität auf diese Systeme attraktiver.

Mit dem Ladeinfrastrukturaufbau wird der steigende #Ladebedarf innerhalb und außerhalb des S-Bahn-Rings berücksichtigt.

Berlin, den 07.08.2019 In Vertretung

lngmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Elektromobilität + Straßenverkehr: Ist Berlin für Elektromobilität?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele -Ladestellen gibt es derzeit in Berlin und wie ist deren Ausbau geplant?
Antwort zu 1:
Der Aufbau von #Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenland in Berlin erfolgt im Rahmen
des einheitlichen Ladeinfrastrukturkonzeptes des Landes Berlin. In Berlin gibt es 259
be emobil #Ladeeinrichtungen mit 485 Ladepunkten im öffentlichen und halböffentlichen
Raum (Stand Oktober 2018). Davon befinden sich 239 Ladeeinrichtungen mit 448
#Ladepunkten im öffentlichen Raum. Der Ausbau wird kontinuierlich fortgesetzt.
Angaben zum Gesamtbestand an Ladeinfrastruktur in Berlin liegen der Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht vor. Hinsichtlich der Ladeinfrastruktur auf
öffentlichem Straßenland wird derzeit ein Bestand von rund 400 Ladeeinrichtungen mit
insgesamt rund 700 Ladepunkten geschätzt.
Frage 2:
Wie werden in Berlin die Parkflächen an den E-Ladestationen beschildert? Es wird um eine Aufstellung nach
Bezirken gebeten.
Frage 3:
Gibt es für die Beschilderung eine Vorgabe des Senats? Wenn ja, wird um deren konkrete Mitteilung im
Wortlaut gebeten.
2
Antwort zu 2 und zu 3:
Parkberechtigungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge werden bundeseinheitlich nach
Maßgabe der VwV-StVO zu § 45 Abs. 1g durch Verkehrszeichen (Z) 314 (Parken), Z 315
(Parken auf Gehwegen) und Zusatzzeichen, sowie unter Hinzuziehung von Regelplänen,
durch die Straßenverkehrsbehörden einheitlich angeordnet. Die Parkerlaubnis zum Parken
an Ladesäulen ist darüber hinaus zeitlich eingeschränkt. Die maximale Parkdauer an
Ladesäulen beträgt in Berlin der VwV-StVO entsprechend auf Stadtstraßen in der Zeit von
8-18 Uhr einheitlich vier Stunden.
Beschilderung mit Z 314/Z 315 StVO
Die Beschilderung der Berliner Ladestationen erfolgt in allen Bezirken wie folgt:
Hauptverkehrszeichen:
Z 314-10/-20 (Parken Anfang / Parken Ende) oder
Z 314-50 (Parken) bei Einzelparkständen (z.B. bei Ladepunkten an Beleuchtungsmasten)
oder
Z 315 ff (Parken auf Gehwegen)
Zusatzzeichen:
Z 1050-32 und (Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs)
Z 1040-32 (Parkscheibe „4 Stunden“)
Z 1040-30* (zeitliche Befristung „8-18 h“)
*Z 1040-32 und Z 1040-30 können auf einem Zusatzzeichen kombiniert werden
Einheitliche Beschilderung im Land Berlin
3
Parkflächenrahmenmarkierung:
Alle Ladestationen sind mit einer weißen Parkflächenrahmenmarkierung versehen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Interesse einer verbesserten Durchsetzung
von Stellflächen für die Ladeinfrastruktur bei den Verkehrsteilnehmenden, bei der
Anordnung von solchen Stellflächen, insbesondere bei solchen Ladeparkplätzen, die
häufig fremd bzw. von Verbrennungsfahrzeugen falsch beparkt werden, ein E-Auto-
Symbol nach Maßgabe des § 39 Abs. 10 StVO als weiße Bodenmarkierung
straßenverkehrsbehördlich zusätzlich aufzutragen.
E-Auto-Symbol nach Maßgabe des § 39 Abs. 10 StVO
Bis 2017 wurden im Land Berlin e-Mobility-Ladestationen mit Verkehrszeichen Haltverbot
(Z 283) mit Zusatzzeichen beschildert:
oder
oder
Elektrofahrzeuge
während des
Ladevorgangs
frei
auf dem
Seitenstreifen
auf dem
Seitenstreifen
4
Beide Beschilderungen bedeuten im Ergebnis das gleiche, nämlich dass nur
Elektrofahrzeuge während des Ladesvorgangs dort parken dürfen, und dies in der Zeit von
8 – 18 Uhr beschränkt auf 4 Stunden. Die sog. „Negativbeschilderung“ (mit Z 283) führte
jedoch zu Missdeutungen. Je nach Arbeitsfortschritt der bezirklichen Straßenbaulastträger
bei der Aktualisierung der Verkehrsbeschilderung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht
ausgeschlossen werden, dass in einem Übergangszeitraum noch einige mit Zeichen 283
versehene Ladestationen in einzelnen Bezirken vorhanden sind.
Berlin, den 17.12.2018
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Elektromobilität: Ladesäulen für Elektromobilität (II) aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Dürfen auch andere private Anbieter in Berlin #Ladesäulen errichten (z.B. Supermärkte,
Wohnungsbaugesellschaften, Firmen)?
Antwort zu 1:
Es ist erwünscht, dass Unternehmen, die sich an der EU-weiten Ausschreibung des
Landes Berlin nicht beteiligt haben, Ladeeinrichtungen in Berlin errichten und betreiben.
Für Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum ist die Einbindung in das „Berliner Modell“
zentrale Voraussetzung für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Ziel dieser
Anforderung ist eine effiziente Nutzung durch einen diskriminierungsfreien Zugang zur
#Ladeinfrastruktur. #Ladeeinrichtungen auf privaten Grundstücken sind eine sinnvolle
Ergänzung der Angebote im öffentlichen Raum.
Frage 2:
Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, damit andere private Anbieter Ladesäulen errichten können?
a. auf Privatgelände?
b. im öffentlichen Straßenland?
Antwort zu 2. a.:
Ladeeinrichtungen außerhalb des öffentlichen Straßenlandes bedürfen der Zustimmung
der privaten Grundstückseigentümer bzw. Handlungsbevollmächtigten. Die technischen
Anforderungen für einen sicheren Betrieb sowie die allgemeinen Anforderungen der
2
Bauordnung Berlin sind einzuhalten. Die Anlagen müssen den anerkannten technischen
und baulichen Standards entsprechen.
Antwort zu 2. b.:
Eine Sondernutzungserlaubnis nach § 12 in Verbindung § 11 Berliner Straßengesetz
(BerlStrG) ist für Ladestationen erforderlich, die auf Straßen, Wegen und Plätzen
betrieben werden, die gemäß § 2 BerlStrG für den öffentlichen Verkehr gewidmet sind.
Die Sondernutzungsgenehmigungen werden von den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern
(vormals Tiefbauämter) erteilt. Voraussetzung hierfür ist die Einbindung in das
„Berliner Modell“ (siehe Antwort zu 1).
Frage 3:
Sieht der Senat angesichts des Bedarfes an weiteren #Schnellladesäulen und vor dem Hintergrund einer
Presseberichterstattung, dass es einen deutlichen Rückstand im Zeitplan bei der Errichtung der
Ladeinfrastruktur durch das vom Land Berlin beauftragte Konsortium gebe, Bedarf und Möglichkeiten, die
Einrichtung von Ladesäulen durch andere private Anbieter anzuregen bzw. zu erleichtern? Wenn ja, welche?
Antwort zu 3:
Durch den Ladeinfrastrukturbetreiber #Allego wurden 249 Ladesäulen mit 465 Ladepunkten
bis Ende Juni 2018 errichtet. Darunter sind 9 Schnellladesäulen mit jeweils zwei parallel
nutzbaren Ladepunkten. Das Angebot an Ladeinfrastruktur in Relation zu den in Berlin
zugelassenen #Elektro-Pkw übertrifft damit das Angebot in allen deutschen und den
meisten europäischen Städten.
Eine Beschleunigung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum im Rahmen
des „Berliner Modell“ gehört zu den Zielen des Senats. Dafür ist ein einheitliches und
einvernehmliches Vorgehen aller Akteure notwendig. Um den Antrags- und
Genehmigungsprozess zu beschleunigen, arbeitet der Senat an der Vereinheitlichung des
Genehmigungsprozesses in Zusammenarbeit mit den Bezirken.
Die Errichtung von Ladeeinrichtungen durch „dritte Betreiber“ ist ausdrücklich erwünscht.
Frage 4:
Gemäß Festlegung haben Ladesäulen im öffentlichen Raum die #Farbgebung „Signal Grau RAL-Farbcode
7003, bei einem Außenmaß von höchsten 1700 mm Höhe, 450 mm Breite und 360 mm Tiefe, einzuhalten
(s.a. Bild einer Ladesäule auf
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/planung/e_mobilitaet/de/infrastruktur.shtml)
a. Welche Gründe haben dazu geführt, ein so unauffälliges und langweiliges Design für
Ladesäulen
vorzuschreiben, dass nur wenig zu ihrer Sichtbarkeit und #Auffindbarkeit im Straßenland
beiträgt?
Antwort zu 4:
Um das Straßenbild im Allgemeinen so wenig wie möglich zu beeinflussen, wurde für
Ladesäulen im öffentlichen Raum eine zurückhaltende Dimensionierung und Gestaltung
gewählt. Zudem wurden hierdurch auch größere Freiheiten bei der Vorauswahl von
3
Standorten möglich, die in räumlichem Zusammenhang mit Denkmalen,
Denkmalbereichen und Gartendenkmalen sowie Erhaltungsbereichen stehen. Schließlich
wurde das Verfahren beschleunigt, da durch die gewählte Gestaltung ein gesondertes
bauordnungsrechtliches Verfahren zur Genehmigung als Werbeanlage entbehrlich ist.
Berlin, den 31.07.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Elektromobilität + Straßenverkehr: Berliner Ladeinfrastruktur für Elektroautos gewinnt viele neue Kunden, aus Senat

www.berlin.de

Vertrag zwischen der Firma #Allego GmbH und der Firma #Plugsurfing GmbH erweitert den Kundenkreis für die vom Land Berlin geförderte Ladeinfrastruktur

Mit dem heutigen Abschluss des "Vertrags über den Zugang zu #Ladeeinrichtungen" zwischen der Firma Allego GmbH und der Firma Plugsurfing GmbH wird ein weiterer großer Anbieter die Berliner #Ladeinfrastruktur ihren Kunden zugänglich machen. Bisher war der Zugang nur über die Firma The New Motion Deutschland GmbH möglich.

Berlin sieht eine klare Trennung zwischen Ladeinfrastrukturbetreiber und Anbieter von Ladestromverträgen, dem sog. Mobilitätsanbieter, vor. Der Betreiber Allego errichtet und betreibt die geförderte Ladeinfrastruktur. Ein Mobilitätsanbieter wie Plugsurfing ermöglicht demgegenüber seinen Kunden das Laden an den Säulen.

Christian Gaebler, Staatssekretär für Verkehr und Umwelt, betonte: "Mit der heutigen Vertragsunterzeichnung wird die Ladeinfrastruktur nach dem Berliner Modell erfolgreich weiterentwickelt. Der Ladeschlüssel der Firma Plugsurfing ist jetzt mit dem in Berlin gewählten technischen Standard zum Laden kompatibel. Damit wird dem Kundenkreis der Firma neben der Ladeinfrastruktur in Berlin zugleich auch die Nutzung von 27.000 weiteren Ladepunkten in Europa ermöglicht."

Das Berliner Modell sieht für das Laden von #Elektroautos ein einheitliches Zugangsmedium mit einer elektronischen Karte als Mindeststandard vor. Mehr als 500.000 Berlinerinnen und Berliner nutzen eine solche Karte bereits täglich in Form Ihrer VBB-FahrCard, die auch eine Anmeldung an den Berliner Ladesäulen ermöglicht. Ebenso wurde eine betreiberunabhängige Informationsplattform geschaffen, die den Kunden über Lage und Verfügbarkeit der Ladeinfrastruktur in Berlin in Echtzeit informiert.

Christian Gaebler: "Ich bin sicher, dass der Wettbewerb der Ladestromanbieter um die meisten Elektroautokunden mit der heutigen Vertragsunterzeichnung eine neue Qualität erreicht. Die Verwirrung vieler Kunden über die unterschiedlichen Informationsquellen und Zugangsmöglichkeiten zur Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum wird bald überwunden sein. Elektromobilität wird so in der Hauptstadt übersichtlich, einfach und immer attraktiver."

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt beauftragte im April 2015 das Konsortium der Firmen Allego und The New Motion mit der Errichtung und dem Betrieb von Ladeinfrastruktur. Inzwischen sind 100 Ladesäulen mit der einheitlichen Benutzeroberfläche umgesetzt. Damit ist das größte Angebot aller Ladeinfrastrukturbetreiber in Berlin erreicht. Rund 60 weitere Ladesäulen sind aktuell im Planungs- und Genehmigungsverfahren, daneben 21 Beleuchtungsmasten mit Ladetechnik. Bis zum Herbst 2016 sind insgesamt 20 Schnellladesäulen geplant. Tagesaktuelle Informationen über die bereits realisierten Ladesäulen und den Stand der Planungen und Genehmigungen sind auf der Webseite von Be e-mobil (http://www.be-emobil.de/de/) verfügbar.Bilder:
von links: Jessica Laleike, Jacob van Zonneveld (beide Plugsurfing GmbH), Burkhard Horn, Ulf Schulte (Allego GmbH)

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt