Taxi + barrierefrei: Förderung von Inklusionstaxis in Berlin in den Jahren 2022-2023, aus Senat

27.01.2023

  1. Unter welchem Punkt im Kapitel 1350, Titel 68307 findet sich die #Förderung von #Inklusionstaxis wieder?

Zu 1.:

In den Richtlinien der Regierungspolitik wurde sich darauf verständigt, dass zukünftig mit der Richtlinie „Wirtschaftsnahe #Elektromobilität“ (#WELMO) die Förderung von e- Inklusionstaxis angeboten werden soll. Dementsprechend findet sich unter Punkt 1. Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ in Kapitel 1350, Titel 68307 die

Förderung von Inklusionstaxis wieder.

  • Wie wurde der #Wissenstransfer der Förderrichtlinie und des Bewerbungsprozesses zwischen den beiden beteiligten Senatsverwaltungen organisiert?

Zu 2.:

Der Wissenstransfer erfolgte sowohl in bilateralen Gesprächen  als auch durch Schriftverkehr zwischen dem Fachbereich der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe) und dem Fachbereich der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) sowie der zuständigen Kolleginnen und Kollegen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo). Die Bewerbung des Förderprogramms WELMO obliegt der SenWiEnBe. Diese erfolgt z.B. über die Webseite der SenWiEnBe https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/, die Webseite der IBB Business Team GmbH (IBT, Geschäftsbesorger) https://www.ibb-business-team.de/welmo/ sowie über die Website der Berliner Agentur für Elektromobilität (eMO) https://www.emo-  berlin.de/foerderung. Darüber hinaus wird das Förderprogramm in verschiedenen Gremien des vorpolitischen Raums (z.B. AG Menschen mit Behinderungen, Behindertenparlament), Veranstaltungen, Messen und Kommunikationsformaten u. a. der eMO (z.B. am 19.01.2023 im Rahmen einer eMO- Info-Veranstaltung mit Taxiverbänden und Taxiunternehmern) vorgestellt bzw. beworben.

  • Wie wird die Ausschüttung der Fördersummen operationalisiert?

Zu 3.:

Die IBB Business Team GmbH (IBT) wurde als Geschäftsbesorger zur Durchführung des Förderprogramms beauftragt. Über die IBT wird das Antragsverfahren sowie die Auszahlung der Fördersummen operationalisiert.

  • Welche Maßnahmen hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe ergriffen, um Taxiunternehmen in Berlin über die Fördermöglichkeit zu unterrichten?

Zu 4.:

Die SenWiEnBe hat mit Start des Fördermoduls e-Inklusionstaxi zum einen im Rahmen einer Pressemitteilung über die Fördermöglichkeiten informiert:

:https://www.berlin.de/sen/web/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.12  70980.php. Zum anderen stellt die SenWiEnBe in regelmäßigen und wiederkehrenden Veranstaltungen das Förderprogramm vor (so zuletzt am 19. Januar 2023). Darüber hinaus erschien parallel zum Start des Fördermoduls die Broschüre „eTaxi-Flotte Berlin“. Diese Broschüre bietet einen umfassenden Überblick über Förderungen, verfügbare Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur für die Taxibranche, siehe  https://www.emo-berlin.de/aktuelles/detail-projekte/etaxi-flotte-berlin     .

  • Welche Antragsmodalitäten sind geplant, und wer hat die Richtlinie dazu erarbeitet?

Zu 5.:

Für das Förderprogramm WELMO erfolgt die Beantragung über das elektronisches Antrags- und Verwaltungssystem der IBT. Dort sind die dazugehörigen Unterlagen einzureichen. Mit Hilfetexten und übersichtlichen Checklisten werden Antragstellende durch das elektronische Antragssystem begleitet. Der Antragsprozess stellt sich wie folgt dar: 1. Elektronische Antragstellung, 2. Formale Antragsprüfung, 3. Erhalt des Zuwendungsbescheides, 4. a) Inanspruchnahme des Beratungsangebotes, b) Kauf/ Leasing von E-Fahrzeugen, c) Kauf/ Leasing von Ladeinfrastruktur, 5. Beantragung der Auszahlung, 6. a) Erbringung des Verwendungsnachweises, b) und c) Nachweis der Mindesthaltedauer, siehe https://www.ibb-business-team.de/welmo/antragstellung-  rechtliches/ .

Die Richtlinie wurde vom zuständigen Fachbereich der SenWiEnBe erarbeitet. Der Sozialverband wurde bei der Erarbeitung des Moduls einbezogen. Die Förderbedingungen orientieren sich an der bis Ende 2021 von der SenIAS angebotenen Richtlinie.

  • Seit wann gibt es die Möglichkeit geben die Förderung zu beantragen? Über welche Kanäle wird über die Förderung informiert?

Zu 6.:

Das Fördermodul e-Inklusionstaxi wird seit 02. Dezember 2022 angeboten. Zur Frage über welche Kanäle über die Förderung informiert wird, wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.

  • Wie wird sichergestellt, dass die Förderung ihr Ziel erreicht? Bzw. wie wird verhindert, dass die fehlende Zugänglichkeit zur Förderung der Inklusionstaxis im Jahr 2022 dazu führt, dass keine neuen barrierefreien Taxen auf die Straße kommen?

Zu 7.:

Die Zuständigkeit zur Förderung von e-Inklusionstaxis hat der Senat von Berlin klar geregelt. In den Richtlinien der Regierungspolitik hat man sich darauf verständigt, dass zukünftig mit der Richtlinie WELMO die Förderung von e-Inklusionstaxis angeboten werden soll. Die Zuständigkeit für das Förderprogramm WELMO liegt in der SenWiEnBe. Umfangreiche Informationsmaßnahmen, wie in der Antwort auf Frage 4 beschrieben, leisten einen wichtigen Beitrag um das Ziel eines inklusiven Verkehrsnetzes in Berlin zu erreichen.

  • Wie hat sich die Umsetzung der Förderung von Inklusionstaxis im Jahr 2022 entwickelt? Wurden im Jahr 2022 Fahrzeuge gefördert? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, weshalb?

Zu 8.:

Die Förderung von e-Inklusionstaxis startete am 02. Dezember 2022. Im Jahr 2022 wurden keine Anträge auf Förderung von Inklusionstaxis gestellt.

  • Welche Form der Mobilität wird gefördert: ausschließlich E-Fahrzeuge oder auch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor  bzw.  Hybrid-Fahrzeuge?

Zu 9.:

Mit dem Förderprogramm WELMO werden ausschließlich elektrisch betriebene Fahrzeuge mit elektrischem Batteriespeicher oder in Mischform basierend auf Brennstoffzelle und Batterie gefördert. Verbrennungsmotoren bzw. Hybrid-Fahrzeuge werden nicht gefördert.

Berlin, den 25. Januar 2023 In Vertretung

Tino  S c h o p f

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Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

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