Bühne frei für ein neues Gesicht in Berlins #Elektrobusflotte. Am heutigen Freitag, den 26. August 2022, haben die Berliner Verkehrsbetriebe das erste Exemplar ihres neuen #E-Bus-Typs vorgestellt. Weitere 89 Fahrzeuge des Typs #Ebusco 2.2 sollen bis Ende des Jahres folgen, womit die BVG dann 228 #Elektrobusse in Betrieb haben wird.
Die neuen Fahrzeuge des #niederländischen Herstellers Ebusco sind 12 Meter lang und bieten Platz für rund 70 Fahrgäste, bei 35 festen Sitzplätzen. Im #Multifunktionsabteil in der Wagenmitte finden Kinderwagen und Rollstühle gesichert Platz. Selbstverständlich ist auch wieder ein entgegengesetzt der Fahrtrichtung ausgerichteter #Infobildschirm an Bord. Wie bei ihren Vorgängern handelt es sich bei den neuen Bussen um sogenannte #Depotlader. Die modernen Batterien haben einen nutzbaren #Energiegehalt von 419 kWh, womit die Busse nach Herstellerangaben 290 Kilometer ohne Zwischenladung fahren können. Dies ist eine deutliche #Weiterentwicklung. Vergleichbare #Omnibusse der vorhandenen Flotte schaffen rund 150 Kilometer.
Der #Aufsichtsrat der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) hat in seiner Sitzung am heutigen Donnerstag, 9. Dezember den Zuschlag zum Kauf von 90 weiteren #Eindeckomnibussen mit #Elektroantrieb bestätigt. Bei den Fahrzeugen handelt es sich um 12 Meter lange Batteriebusse, sogenannte #Depotlader. Durch Zwischenladungen kann ihre Tageslaufleistung maximiert werden, die nominale Reichweite wird dadurch bei weitem übertroffen.
Frage 1: Wie viele #Elektrobusse sind in Berlin bereits in Betrieb oder befinden sich in Beschaffung (bitte um tabellarische Übersicht mit Angabe zu Hersteller, Fahrzeugtyp, Anschaffungskosten pro Fahrzeug, Batteriekapazität, Stromverbrauch und Reichweite)? Antwort zu Frage 1: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geht davon aus, dass sich diese und die nachfolgenden Fragen auf die Elektrobusse der BVG beziehen. Über bei anderen privaten oder öffentlichen Stellen in Betrieb oder Beschaffung befindliche Elektrobusse hat der Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) keine Kenntnis. Die BVG teilt hierzu mit: „Nach Vorgaben des Berliner Mobilitätsgesetzes stellt die BVG bis 2030 ihre Busflotte auf Fahrzeuge mit alternativen Antrieben um. Die folgenden 227 Elektrobusse bilden die Hochlaufphase #Elektromobilität, in der die #BVG Erfahrungen mit der Planung und dem Betrieb von Elektrobussen sammelt. Weil das Berliner #Busnetz heterogen ist und deshalb eine große Bandbreite an Anforderungen aufweist, ist in der Hochlaufphase die parallele 2 Verfolgung verschiedener Elektrobusvarianten vorgesehen. Die gesammelten Erfahrungen bilden die Grundlage für die Fortschreibung der Elektrifizierungsstrategie bis 2030. Depotlader Depotlader-Elektrobusse werden auf dem Betriebshof nachgeladen. Hierdurch weisen sie die höchste Flexibilität während des Betriebs auf, haben jedoch (noch) eine begrenzte Reichweite. Anzahl Hersteller Fahrzeugtyp Größe Batterie Reichweite** Anschaffungskosten 15 #EvoBus#Mercedes-Benz #eCitaro Solobus 210 kWh* 150 km ca. 18 Mio. EUR 15 #Solaris New #urbino 12 electric Solobus 240 kWh 90 Solaris New urbino 12 electric Solobus 240 kWh 130 km 61 Mio. EUR (inkl. ca. 80 Ladesäulen) 90 N.N. N.N. Solobus befinden sich derzeit in einer Ausschreibung *Benutzbare Batteriekapazität **Hier handelt es sich um die vom Hersteller garantierte #Mindestreichweite (im Berliner Stadtverkehr und unter allen Witterungsbedingungen im Temperaturfenster -10 und +35 Grad). Gelegenheitslader/Endstellenlader #Gelegenheitslader-Elektrobusse werden an den Endhaltestellen im Minutenbereich mit High Power Charger-Ladegeräten und einem Pantografen nachgeladen. Hierdurch haben diese Busse eine nahezu unbegrenzte Reichweite und es ist ein 24/7-Betrieb möglich. Sie sind jedoch von #Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum abhängig.“ Anzahl Hersteller Fahrzeugtyp Größe Batterie Reichweite Anschaffungskosten 17 Solaris New urbino 18 electric Gelenkbus 156 kWh 60 km ca. 16,7 Mio. EUR (inkl. 5 High Power Charger und 6 Ladesäulen) Frage 2: Welche Ladeinfrastruktur wurde bisher auf und außerhalb der Betriebshöfe für die Elektrobusse geschaffen und welche Kosten sind hierfür jeweils entstanden? Antwort zu Frage 2: Die BVG teilt hierzu mit: „Im Rahmen der Hochlaufphase hat die BVG bereits folgende Ladeinfrastruktur implementiert: • Auf dem Betriebshof Indira-Gandhi-Straße: o 114 Ladesäulen für die Nachladung der Depotlader-Solobusse und das BatterieBalancing der Gelegenheitslader-Gelenkbusse. o 1 High Power Charger für die Nachladung der Elektro-Gelenkbusse • An den Endhaltestellen der Linie 200: o Jeweils zwei High Power Charger an der Michelangelostraße und Hertzallee Die Gesamtinvestitionskosten (inkl. Planungskosten) für die Infrastruktur (Ladeinfrastruktur, Tiefbau, Werkstattumbau sowie -ausrüstung und Netzanschluss) der ersten 120 Depotlader-Solobusse und 17 Gelegenheitslader-Gelenkbusse belaufen sich auf ca. 27 Mio. EUR. Es ist anzumerken, dass Infrastrukturkosten vom Standort und Projekt abhängig sind. Die dargestellten Kosten sind somit nicht auf zukünftige 3 Implementierungen übertragbar.“ Frage 3: Welcher weitere Bedarf wurde hier bereits ermittelt und befindet sich in der Planung oder Umsetzung, welche Kosten entstehen hierfür? Antwort zu Frage 3: Die BVG teilt hierzu mit: „Derzeit laufen die Planungen für zwei neue Busbetriebshöfe. Es handelt sich um folgende Liegenschaften: Betriebshofverbund Süd-Ost mit den Standorten Köpenicker Landstraße und Rummelsburger Landstraße im Bezirk Treptow-Köpenick Betriebshof Süd – Säntisstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg Die Auslegung der Ladeinfrastruktur für diese Liegenschaften ist Teil der laufenden Planungen und ist somit noch in Bearbeitung. Außerdem werden bis 2022 die Betriebshöfe Britz, Cicerostraße und Indira-Gandhi-Straße mit jeweils 30 Ladesäulen versehen. Die Planung und Auslegung der Ladeinfrastruktur ist ebenfalls derzeit noch in Bearbeitung. Zudem bereitet die BVG die Vorplanung für die Pilotierung von Hybrid-Oberleitungsbussen mit der Streckenlader-Technologie vor. Derzeit entwickelt die BVG gemeinsam mit dem Aufgabenträger die Strategie für die Dekarbonisierung der Busflotte weiter. Hierbei werden verschiedene Szenarien betrachtet und auf den aktuellen Stand gebracht. Vor Abschluss der Abstimmungen und wegen anlaufender Ausschreibungen können wir keine Zwischenstände zu Planungs- und Umsetzungskosten für zukünftige Infrastruktur kommunizieren.“ Frage 4: Welche Infrastruktur wurde bisher auf den Betriebshöfen geschaffen, um die stabile Stromversorgung zum Laden der Busse zu gewährleisten und welche Kosten sind hierfür jeweils entstanden? Antwort zu Frage 4: Die BVG teilt hierzu mit: „Der Netzanschluss für den Betriebshof Indira-Gandhi-Straße wurde erweitert. Für eine Kostenindikation verweist die BVG auf Frage 2.“ Frage 5: Welcher weitere Bedarf wurde hier bereits ermittelt und befindet sich in der Planung oder Umsetzung, welche Kosten entstehen hierfür? Antwort zu Frage 5: Die BVG teilt hierzu mit: „An den neuen Liegenschaften der BVG sollen neue Netzkapazitäten auf der Mittelspannungsebene geschaffen werden. Die finanziellen und planerischen Rahmenbedingungen sind Gegenstand laufender Verhandlungen zwischen Stromnetz Berlin und der BVG.“ 4 Frage 6: Mit welcher Laufleistung über die gesamte Lebensdauer rechnet der Senat bei den aktuell in Betrieb stehenden und in Beschaffung befindlichen Elektrobussen und wie bewertet er diese im Vergleich zu der durchschnittlichen Laufleistung herkömmlicher Dieselbusse? Antwort zu Frage 6: Zur geplanten Nutzungsdauer von Elektro- und Dieselbussen wird auf die Antwort zur Frage 5 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/26338 vom 25.Januar 2021 verwiesen. Grundsätzlich ist das Ziel im Rahmen der geplanten Nutzungsdauer eine Maximierung der Laufleistung vorzusehen. a) Sofern sich die Gesamtlaufleistung von der maximalen Laufleistung der Batterie unterscheidet, welche Kosten sind mit einer Instandsetzung der Busse durch Batteriewechsel etc. verbunden? Antwort zu Frage 6a: Die BVG teilt hierzu mit: „Bei den unter Frage 1 dargestellten Elektrobussen ist ein Batterietausch nach sechs Jahren vorgesehen. Zukünftig ist eine Verlängerung dieses Zeitraums möglich. Die geplanten Kosten für den Tausch können wegen zukünftiger Beschaffungsverfahren nicht genannt werden.“ Frage 7: Welche Kosten für Wartung und Betrieb (insbesondere Stromkosten) entstehen bei den eingesetzten Elektrobussen pro Jahr im Durchschnitt? Antwort zu Frage 7: Die BVG teilt hierzu mit: „Eine allgemeingültige Darstellung von Betriebskosten von Elektrobussen ist derzeit noch nicht möglich. So ist noch keine Aussage zu den Wartungskosten möglich, weil die unter Frage 1 dargestellten Elektrobusse sich noch in der Gewährleistungsphase befinden. Eine abschließende Abbildung des Durchschnittsverbrauchs der unter Frage 1 aufgeführten Elektrobusse und somit der Stromkosten ist außerdem noch nicht möglich, weil die Mehrheit der Busse kürzer als ein Jahr im Betrieb sind.“ Frage 8: Welche Kosten entstehen durch den Einsatz von Elektrobussen für die Vermeidung von Schadstoffen (Kosten pro Tonne CO2, NOx, Feinstaub)? Antwort zu Frage 8: Die BVG teilt hierzu mit: „Eine detaillierte Untersuchung von #CO2-, #NOx- und #Feinstaubreduktionen während des gesamten Lebenszyklus unter Berliner Rahmenbedingungen ist derzeit Untersuchungsgegenstand im Forschungs- und Entwicklungsprojekt E-MetroBus. Auch ist die abschließende Ermittlung von Durchschnittsbetriebskosten noch nicht abgeschlossen (s. Frage 7), deshalb können noch keine detaillierten Emissionsvermeidungskosten 5 genannt werden.“ Frage 9: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass aufgrund der zügigen technischen Fortschritte auf dem Gebiet der #Batterietechnik die nun beschafften Busse bereits in wenigen Jahren voraussichtlich veraltet sein werden? Antwort zu Frage 9: Die BVG teilt hierzu mit: „Nach Vorgaben des Berliner Mobilitätsgesetzes ist bis 2030 die gesamte Busflotte auf Fahrzeuge mit alternativen Antrieben umzustellen. Die erforderlichen Veränderungen müssen sukzessive über den gesamten Zeitraum von 2018 (dem Start der Hochlaufphase) bis 2030 erfolgen, eine schlagartige Umstellung ist insbesondere betrieblich nicht umsetzbar. Um Erfahrungen zu sammeln und eine Grundlage für die Elektrifizierung bis 2030 zu bilden, ist in den letzten zwei Jahren die Beschaffung serienreifer Elektrobusse erfolgt. Durch eine optimierte Umlaufplanung ist ein betrieblich sinnvoller Einsatz der heutigen Depotlader-Elektrobussen trotz begrenzter Reichweite bereits jetzt möglich. Durch einen Batterietausch während der Fahrzeugnutzungsdauer wäre ggf. die Vergrößerung der Reichweite der heutigen Elektrobusse möglich. Durch die Nachladung an den Endhaltestellen weisen Gelegenheitslader-Elektrobusse bereits jetzt eine nahezu unbegrenzte Reichweite auf.“ Frage 10: Liegen dem Senat Informationen über die Klimabilanz der beschafften und in Beschaffung befindlichen Busse über ihre gesamte Lebensdauer vor? Falls ja, welche CO2-Emissionen werden durch die Elektrobusse über die gesamte Lebensdauer pro gefahrenem Kilometer verursacht und nach welcher #Laufleistung entsteht ein klimatischer Vorteil gegenüber einem technisch aktuellen Dieselbus vergleichbaren Typs? Antwort zu Frage 10: Die BVG teilt hierzu mit: In einer Studie zur Machbarkeit eines #Hybrid-Oberleitungsbus-Betriebs mit Streckenlader-Technologie am Beispiel des Busnetzes in Berlin-Spandau wurde 2019 die mögliche CO2- Reduzierung während der Nutzungsdauer der Fahrzeuge untersucht. Die Angaben in der folgenden Tabelle zeigen, dass die Gesamt-CO2-Reduktion gegenüber der Dieseltechnologie erheblich ist. Elektrobustechnologievariante Reduzierung CO2 ggü. Diesel Elektrobus (#Depotlader) um mindestens -88% Elektrobus (#Gelegenheitslader) um mindestens -91% Elektrobus (#Streckenlader) um mindestens -94% Annahmen: -Verwendung von Ökostrom, wie bei der BVG derzeit der Fall -Gesamter Lebenszyklus (auch Batterieherstellung) -CO2-Emissionen für die Herstellung der Infrastruktur sind nicht berücksichtigt. Durch den Betrieb der Elektrobusse wurde bisher (Stand: 31.03.2021) ca. 6.700 t CO2 und 18 t NOx eingespart. 6 Detaillierte Untersuchungen über den gesamten Lebenszyklus laufen derzeit, s. Frage 8. Nach Abschluss dieser Untersuchung ist ein Vergleich nach Laufleistung möglich. Frage 11: In welcher Form wurde und wird bei der Beschaffung von batterieelektrischen Bussen die Klimabilanz der Fahrzeuge berücksichtigt? Antwort zu Frage 11: Die BVG teilt hierzu mit: „Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden Bewerber aufgefordert, anzugeben, ob eine Ökobilanz/CO2-Bilanz vorhanden ist.“ Frage 12: Wie bewertet der Senat die Wirtschaftlichkeit der Elektrobusse unter der Berücksichtigung von Anschaffungs-, Betriebs- und Wartungskosten sowie Kosten für zusätzlich geschaffene elektrobusspezifische Infrastruktur im Vergleich zu technisch aktuellen Dieselbussen vergleichbaren Typs? Antwort zu Frage 12: Gemäß dem Verkehrsvertrag 2020-2035 zwischen dem Land Berlin und der BVG ist die BVG dazu verpflichtet, den Aufbau der Infrastruktur und die Beschaffung der Fahrzeuge bis zum Jahr 2030 so zu verzahnen, dass möglichst geringe Mehrkosten gegenüber dem Dieselbusbetrieb bezogen auf Lebenszykluskosten entstehen. Neben der Optimierung des E-Bus-Betriebs werden auch der zügige technologische Fortschritt und die politischen Rahmenbedingungen einen Einfluss auf der Wirtschaftlichkeit der Elektrobusse haben: Mit der anstehenden Förderrichtlinie des Bundes für die Beschaffung von Bussen mit alternativen Antrieben und deren Infrastruktur sollen bis zu 80 % der Investitionsmehrkosten für Fahrzeuge sowie bis zu 40 % der Investkosten für Ladeinfrastruktur förderfähig sein. Desweiteren erhöht die bereits beschlossene CO2- Bepreisung für fossile Kraftstoffe und die Begrenzung der EEG-Umlage für E-Bus-Betriebe durch die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes die Wirtschaftlichkeit von Elektrobussen gegenüber Dieselbussen. Berlin, den 08.04.2021 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: Welche genaue Ursache hat zu den medial genannten Ausfällen von mindestens 23 #E-Bussen (https://www.focus.de/auto/elektroauto/wetter-kaelte-macht-einigen-berliner-elektrobussen-zuschaffen_id_12965969.html) im Februar geführt? (Falls es unterschiedliche Ursachen sind, bitte diese auflisten) Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu mit: „Bei den genannten Vorfällen waren ausschließlich #Depotlader-Elektrobusse mit einer #vollelektrischen#Heizung betroffen. Die tiefen Temperaturen in der 6. KW führten zu einem erhöhten Energieverbrauch. Hierdurch mussten einige Elektrobusse frühzeitig, am Ende der jeweiligen Umläufe zum #Nachladen ausgetauscht werden. Die betroffenen Busse waren somit im Betrieb und hatten keine Batterie- oder #Fahrzeugstörungen. Die Vorfälle wurden sofort mit dem Hersteller und BVG-intern analysiert. Erste Ergebnisse zeigen, dass der erhöhte #Energieverbrauch durch folgende Faktoren beeinflusst wurde: • der erhöhte Energiebedarf der Heizung • die Einstellungen des #Thermomanagements • Stau – hierdurch gab es weniger Energiezufuhr durch Rekuperation 2 Das Thermomanagement wurde daraufhin softwareseitig verbessert sowie #Betriebsprozesse optimiert, um das Risiko derartiger Vorfälle in Zukunft zu reduzieren.“ Frage 2: Wie viele Ausfälle von E-Bussen hat es während der #Frostperiode in Berlin tatsächlich gegeben? Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu mit: „Bezogen auf die gesamte Fahrleistung der E-Busse sind im Januar 2021 0,1 % und im Februar 2021 0,27 % der vorgsehenen Fahrplankilometer entfallen.“ Frage 3: Aus welchem Grund waren, wie die Presse berichtet, die Depotlader betroffen, nicht jedoch die Busse, die an den Endhaltestellen Strom laden? (https://www.morgenpost.de/berlin/article231525999/Berlins-E-Bussebleiben-wegen-Kaelte-liegen.html) Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu mit: „Die Nachladungen an den Endhaltestellen reichten aus, um die verbrauchte Energie den Elektro-Gelenkbussen wieder zuzuführen. Die Depotlader mit dieselbetriebener Zusatzheizung waren ebenfalls nicht von Reichweiteproblemen betroffen.“ Frage 4: Wie die Presse weiter berichtet, erwägt die BVG einen Batterieaustausch bei den betroffenen E-Bussen (https://www.morgenpost.de/berlin/article231576615/BVG-Elektrobusse-E-Busse-Batterien-HeizungKaelte.html). Wer trägt die Kosten für die neuen Batterien samt Austausch? a. Für den Fall, dass die BVG für die Kosten neuer Akkus samt Austausch aufkommen müsste; wie hoch wären diese Kosten? Frage 5: Welche Vereinbarungen zwischen BVG und Busherstellern wurden vertraglich getroffen, für den Fall, dass die E-Busse nicht die vertraglich zugesicherten Eigenschaften erfüllen? a. Welche Eigenschaften in Bezug auf Mindestkilometerleistung pro Akkuladung und Mindestakkuleistung über welchen Gesamtzeitraum wurden vertraglich vereinbart? b. Welche Vereinbarungen wurden vertraglich für den Fall von Akkuausfällen oder auch Akkuminderleistung vereinbart? c. Gibt es eine Garantie- oder Gewährleistungsvereinbarung in Bezug auf die verbauten Akkus? Was genau beinhaltet diese? Frage 6: Gibt es bisher Äußerungen des Busherstellers bzw. des Akkuherstellers zu deren jeweiligen Bereitschaft zum Austausch der betroffenen Akkus, oder auch zur Ablehnung eines Austausches und was beinhalten dieses Äußerungen? 3 Antwort zu 4 bis 6: Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 bis 6 gemeinsam beantwortet. Die BVG teilt hierzu mit: „Bei den Depotladern mit vollelektrischer Heizung sind die Reichweite von mindestens 130 km sowie der Energieverbrauch vertraglich verankert. Daraus ergibt sich ein Nacherfüllungsanspruch für die BVG, d.h. der Fahrzeughersteller hat auftretende Mängel zu beseitigen und den vertraglich vereinbarten Soll-Wert wiederherzustellen. Mögliche Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauches sind hier in einem ersten Schritt beispielsweise die Optimierung von Systemeinstellungen (z. B. des Thermomanagements), Austausch von defekten Komponenten und auch Softwareupdates zur Behebung von Programmierfehlern. Hierzu steht die BVG in kontinuierlichem Austausch mit dem Hersteller. Erst nach Ausschöpfung dieser Maßnahmen kämen weitere Maßnahmen zur Befriedigung des Nacherfüllungsanspruches in Betracht, wie beispielsweise ein Batterieaustausch. Ist ein Fahrzeug aufgrund eines technischen Mangels nicht einsatzfähig, macht die BVG von ihrem Gewährleistungsrecht Gebrauch und zeigt dies bei dem Fahrzeughersteller an. Wenn das Fahrzeug länger als 48h nicht einsatzfähig ist, wird ab diesem Zeitpunkt eine Nutzungsausfallentschädigung gegenüber dem Fahrzeughersteller geltend gemacht. Auf die Batterie und damit einhergehend auf die Reichweite von mindestens 130 km für die Depotlader mit vollelektrischer Heizung ist eine Gewährleistung von sechs Jahren vereinbart.“ Berlin, den 16.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Das Land Berlin und die BVG treiben die Hochlaufphase bei der Beschaffung von #Elektrobussen voran und kaufen 90 weitere Fahrzeuge mit #E-Antrieb. Anfang Juni hatte der Aufsichtsrat die Auftragsvergabe bestätigt. Nachdem die vergaberechtliche Wartefrist abgelaufen ist, konnte am heutigen Dienstag offiziell der Zuschlag an den Hersteller #Solaris erteilt werden. Die ersten Fahrzeuge aus der Bestellung sollen im Frühjahr 2020 geliefert werden.
Die bereits aus der ersten Charge bekannten Fahrzeuge des Typs New #Urbino 12 Electric sind 12 Meter lang und bieten Platz für rund 70 Fahrgäste. Neu bei den nun bestellten 90 Bussen: Die Heizung wird ausschließlich elektrisch betrieben. Damit sind die Fahrzeuge zu 100 Prozent lokal emissionsfrei.
Die Busse sind sogenannte #Depotlader. Durch Zwischenladungen kann ihre Tageslaufleistung maximiert werden, die nominale Reichweite wird dadurch bei weitem übertroffen. Im Testbetrieb erreichten die Fahrzeuge aus der ersten Charge bereits Einsatzzeiten von 16 Betriebsstunden pro Tag.
Stationiert wird die #E-Flotte zunächst auf dem #Betriebshof#Indira-Gandhi-Straße. Voraussichtlich werden die E-Busse vor allem auf den Linien #147, #240 und #294 eingesetzt, jeweils im Mischverkehr mit Dieselfahrzeugen.
Die Kosten für die 90 neuen Fahrzeuge einschließlich der benötigten #Ladeinfrastruktur sind mit insgesamt rund 61 Millionen Euro veranschlagt.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstützen die Beschaffung mit Fördermitteln voraussichtlich in Höhe von rund 14 Millionen Euro.