Auf der #InnoTrans vom 24. bis 27. September wird das Berliner #Messegelände zur globalen Plattform für Innovationen im #Schienenverkehr und der #Mobilität. In diesem Jahr präsentieren über 2.900 Aussteller aus 59 Ländern auf 200.000 m² in 42 Hallen sowie auf dem Outdoor Display und dem #Bus Display ihre neuesten Produkte und Innovationen.
Der Potsdamer #Verkehrsbetrieb#ViP will bis 2031 seine gesamte #Busflotte auf #Elektroantriebe umstellen. Das kündigte Geschäftsführer Uwe Loeschmann während des Bürgerdialogs von Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) für Eiche, Grube und Golm am Freitagabend in der Ludwig-Renn-Grundschule an.
Ab Ende 2023 sollen die ersten Elektrobusse in Potsdam fahren, die Umstellung soll bis 2031 abgeschlossen sein. Der Verkehrsbetrieb hofft auf Fördermittel.
Der Potsdamer #Verkehrsbetrieb (#ViP) will in den kommenden drei Jahren 23 seiner #Dieselbusse durch Fahrzeuge mit batteriebasiertem #Elektroantrieb ersetzen. Das teilten das Rathaus und kommunale Unternehmen im Stadtwerke-Konzern am Donnerstag in einer Erklärung mit. Die #Busflotte des ViP solle bis 2031 zu 100 Prozent elektrisch sein, setzte Baudezernent Bernd Rubelt (parteilos) die Zielmarke – auch im Sinne des notwendigen Klimaschutzes.
Wie hat sich die Zahl der zugelassenen rein #elektrisch betriebenen #Kraftfahrzeuge pro Quartal in den Jahren 2020, 2021 und 2022 (1. Quartal) entwickelt? (bitte wenn möglich nach Bezirken aufschlüsseln)
Welche Erwartungen hat der Senat für die die Zulassungszahlen für rein elektrisch betriebenen Kraftfahrzeuge in den Jahren 2022 und 2023?
Frage 2:
Wie hat sich die Zahl der zugelassenen #Hybrid-Kraftfahrzeuge pro Quartal in den Jahren 2020, 2021und 2022 (1. Quartal) entwickelt? (bitte wenn möglich nach Bezirken aufschlüsseln)
a. Welche Erwartungen hat der Senat für die Zulassungszahlen für Hybrid-Kraft-Fahrzeuge in den Jahren 2022 und 2023?
Antwort zu 1 und 2:
Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Da die Daten nur halbjährlich von der Zulassungsbehörde Berlin an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg übertragen werden, war eine quartalsmäßige Aufschlüsselung nicht möglich. Zahlen für 2022 liegen noch nicht vor. Die Daten für die Jahre 2020 und 2021 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Bezirk
Kraftfahrzeuge insgesamt am 31.12.2019
Kraftfahrzeuge insgesamt am 30.06.2020
Kraftfahrzeuge insgesamt am 31.12.2020
Kraftfahrzeuge insgesamt am 30.06.2021
Elektro
Hybrid
Elektro
Hybrid
Elektro
Hybrid
Elektro
Hybrid
Charlottenburg- Wilmersdorf
790
2.964
945
3.557
1.341
4.971
1.916
6.908
Friedrichshain- Kreuzberg
821
1.666
867
2.065
918
2.675
1.121
3.340
Lichtenberg
191
1.521
289
1.710
420
2.282
571
2.865
Marzahn- Hellersdorf
214
1.885
275
2.160
450
2.917
645
3.582
Mitte
1.084
2.823
1.012
3.246
1.403
4.629
1.732
5.993
Neukölln
181
1.950
240
2.152
405
2.525
537
2.976
Pankow
398
1.936
520
2.254
837
3.128
1.106
3.958
Reinickendorf
381
2.015
445
2.254
661
3.408
863
3.629
Spandau
297
1.577
367
1.767
563
2.430
718
3.012
Steglitz- Zehlendorf
526
2.364
635
2.667
989
3.459
1.351
4.321
Tempelhof- Schöneberg
555
2.443
697
2.865
1.080
3.763
1.590
4.654
Treptow- Köpenick
271
2.139
350
2.519
598
3.420
841
4.232
Aufgrund der komplexen Datenlage, die sowohl in Abhängigkeit zur allgemeinen wirtschaftlichen Lage, politischen Leitentscheidungen als auch dem privaten Konsumverhalten steht, sind Aussagen schwierig. Basierend auf den bisherigen Entwicklungen und aktuellen Randbedingungen ist zu erwarten, dass sich der Trend der Jahr für Jahr deutlich steigenden Zulassungszahlen von rein elektrisch betriebenen sowie von hybrid betriebenen Kraftfahrzeugen auch für 2022 und 2023 fortsetzen wird.
Frage 3:
Wie hat sich die Zahl der in Berlin vorhandenen #Ladesäulen pro Quartal in den Jahren 2020, 2021und 2022 (1. Quartal) im öffentlichen Raum, in halböffentlichen Räumen, auf Grundstücken des Landes und auf Grundstücken von Beteiligungen des Landes entwickelt? (bitte nach Bezirken und nach Schnellladesäulen und normalen Ladesäulen aufschlüsseln)
Antwort zu 3:
Die Zahlen der öffentlich zugänglichen #Ladeeinrichtungen für die Jahre 2020 und 2021 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die Zahlen vom 1. Quartal 2022 werden auf der Webseite des Berliner Energieatlas unter https://energieatlas.berlin.de aktualisiert.
Bezirk
Art der Ladeeinrichtu ng
Öffentlich zugängliche Ladeeinrichtungen (Ladepunkte) im 1. Quartal 2020
Öffentlich zugängliche Ladeeinrichtungen (Ladepunkte) im 1. Quartal 2021
öffentlich er Raum
halböffentlich er Raum
öffentlich er Raum
halböffentlich er Raum
Charlottenbur
Normallader
76 (147)
21 (41)
110 (214)
40 (79)
g-Wilmersdorf
Schnelllader
1 (2)
3 (7)
1 (2)
4 (9)
Friedrichshain-
Normallader
36 (70)
11 (22)
62 (122)
11 (22)
Kreuzberg
Schnelllader
0 (0)
3 (6)
0 (0)
4 (9)
Lichtenberg
Normallader
20 (40)
5 (12)
27 (54)
7 (16)
Schnelllader
0 (0)
1 (2)
0 (0)
3 (8)
Marzahn-
Normallader
13 (23)
8 (16)
15 (26)
8 (16)
Hellersdorf
Schnelllader
0 (0)
2 (4)
0 (0)
4 (10)
Mitte
Normallader
76 (150)
40 (64)
118 (234)
54 (103)
Schnelllader
0 (0)
4 (8)
0 (0)
5 (10)
Neukölln
Normallader
30 (59)
4 (8)
43 (82)
4 (8)
Schnelllader
1 (2)
5 (12)
1 (2)
8 (20)
Pankow
Normallader
35 (67)
9 (18)
66 (129)
12 (23)
Schnelllader
0 (0)
9 (20)
0 (0)
13 (30)
Reinickendorf
Normallader
5 (7)
3 (6)
11 (19)
3 (6)
Schnelllader
0 (0)
4 (9)
0 (0)
5 (12)
Spandau
Normallader
19 (37)
10 (20)
24 (47)
11 (22)
Schnelllader
0 (0)
4 (10)
0 (0)
6 (15)
Steglitz-
Normallader
16 (27)
2 (4)
50 (87)
4 (6)
Zehlendorf
Schnelllader
0 (0)
3 (6)
0 (0)
4 (9)
Tempelhof-
Normallader
37 (67)
48 (63)
68 (126)
48 (63)
Schöneberg
Schnelllader
0 (0)
5 (10)
0 (0)
13 (30)
Treptow-
Normallader
10 (18)
11 (20)
16 (30)
18 (32)
Köpenick
Schnelllader
0 (0)
4 (7)
0 (0)
5 (9)
Frage 4:
Wie ist das Verhältnis von voll- und teilelektrischen Kraftfahrzeugen zu Ladepunkten im öffentlichen und halböffentlichen Raum (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)?
Welches Verhältnis von voll- und teilelektrischen Kraftfahrzeugen zu Ladepunkten erachtet der Senat als zweckmäßig?
Wie bewertet der Senat die Ziele für den Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur gemäß der EU-Richtlinie zum Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe?
Antwort zu 4:
Der Senat erhebt diese Verhältnisrechnungen nicht auf bezirklicher Ebene. Als Planungsannahme für die Weiterentwicklung der Ladeinfrastruktur ist von Bedeutung wo sich die Fahrzeuge (inklusive der Einpendler) im Tagesverlauf aufhalten und in welchem Lade-Use Case Bedarf entsteht. Diese Grundlagen wurden im Rahmen der Studie Elektromobilität Berlin 2025+ ermittelt. Die aktuelle Überarbeitung der Alternative Fuels Infrastructure Directive auf EU Ebene berücksichtigt neu auch die technischen Entwicklungen z.B. das schnelle Laden und wird vermutlich in diesem Jahr auf ein Verhältnis von Ladeleistung zu Fahrzeug umgestellt.
Frage 5:
Laut Drucksache (19/10244) wird aktuell an einem Ausbaukonzept für den Ladeinfrastrukturaufbau im öffentlichen Straßenland gearbeitet. Verfolgt der Senat hierbei einen Zeitplan, falls ja:
Für wann rechnet der Senat mit der Vorlage des Ausbaukonzepts?
Wann werden dem Senat erste konkrete Ausbaupläne für neue potenzielle Ladesäulen in den Bezirken und für die LOR-Planungsräume für die Jahre ab 2022 vorliegen?
Wann rechnet der Senat mit der Umsetzung der bis zu 1.000 neuen Laternenladepunkte aus dem Forschungsprojekt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) „Neue Berliner Luft“ in den Bezirken Steglitz-Zehlendorf und Marzahn-Hellersdorf?
Antwort zu 5:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz hat das sogenannte Berliner Modell überarbeitet und das Errichtungskonzept für den öffentlichen Raum Ende 2021 fertiggestellt. Es wurden für jeden der 448 LOR- Planungsräume im Stadtgebiet zukünftige Ladebedarfe abgeleitet und Aufbaupfade abgeleitet.
Im Rahmen des Projektes „ElMobileBerlin“ rechnet der Senat damit, dass die mit der Errichtung der ersten 200 Laternenladepunkte im zweiten Quartal 2022 begonnen wird.
Frage 6:
Bis wann rechnet der Berliner Senat mit dem Abschluss des Vergabeverfahrens an die Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH für den Aufbau von Ladeinfrastruktur?
Welche Alternativen zur Vergabe an die Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH hat der Berliner Senat geprüft, bspw. öffentliche oder beschränkte Ausschreibung, Konzessionsmodelle, marktgetriebener Ausbau?
Hat der Berliner Senat eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vor der Vergabe durchgeführt und wenn ja, was waren die wesentlichen Kriterien und Ergebnisse?
Über welche Erfahrungen verfügt die Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH beim Aufbau und Betrieb von öffentlicher Ladeinfrastruktur?
Wie viele Vollzeitäquivalente sind aktuell bei der Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH für den Aufbau und Betrieb von öffentlicher Ladeinfrastruktur beschäftigt?
Wie viele Ladestationen wurden bislang durch die Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH aufgebaut bzw. betrieben?
Antwort zu 6:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz hat Ende 2021 die Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH im Rahmen einer Inhouse-Vergabe mit dem Betrieb und der Errichtung von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Raum beauftragt. Alternativ wurde eine Vergabe über eine europaweite Ausschreibung geprüft. Der Inhouse-Vergabe gemäß Senatsbeschluss vom 22.06.2021 ist eine intensive fachliche Auseinandersetzung vorausgegangen. Dabei wurde neben dem sachgerechten Mitteleinsatz auch die Möglichkeit einer langfristigen Etablierung effizienter Prozesse und Strukturen mit Synergieeffekten bei der Zusammenarbeit mit den landeseigenen Unternehmen, den Bezirken und weiterer lokaler Partner berücksichtigt. Ferner kann dadurch der Betrieb und die Errichtung von Ladeinfrastruktur nicht nur im öffentlichen, sondern auch im halb-öffentlichen Raum (für den eigenen Fuhrpark, auf Senatsliegenschaften, für die kommunale Wohnungswirtschaft etc.) aus einer Hand bereitgestellt werden. Effizienzgewinne im Planungsprozess durch direkte Abstimmung mit den Bezirken und städtischem Verteilnetzbetreiber sowie die Harmonisierung des Netz- und Ladeinfrastrukturaufbaus stellen bei einem Privatunternehmen eine größere Hürde dar. Die Inhouse-Vergabe bietet zusätzlich eine höhere Flexibilität, um auf Veränderungen während der Vertragslaufzeit in einem dynamischen Marktumfeld reagieren zu können sowie eine höhere Kostentransparenz. Die Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH betreibt seit dem Jahr 2020 mehrere öffentlich zugängliche Ladeeinrichtungen. Aktuell sind 5,5 Vollzeitäquivalente für den Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur beschäftigt und zuständig für den Aufbau des Geschäftsfelds Elektromobilität, inklusive der Übernahme der Allego LIS Bisher wurden 18 Ladeeinrichtungen durch die Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH errichtet bzw. betrieben.
Frage 7:
Wie viele PKW umfasst aktuell der Fuhrpark des Landes Berlin und der Landesbeteiligungen? Wie hoch ist dabei der Anteil der voll- bzw. teilelektrischen PKW (bitte getrennt ausweisen nach Land, Bezirken und Beteiligungen)?
Antwort zu 7:
Der Fuhrpark der Polizei Berlin umfasst 2.895 Fahrzeuge, sowohl PKW als auch Großfahrzeuge (Stand 25. März 2022).
Davon sind 15 Fahrzeuge (0,5 %) vollelektrisch, 90 Fahrzeuge (3,1 %) mit Hybridantrieb und acht Fahrzeuge (0,3 %) mit Plug-In-Hybrid-Antrieb. Zudem gibt es zwei Fahrzeuge (0,1 %) mit Wasserstoff-/Brennstoffzellenantrieb.
Der Fuhrpark der Berliner Feuerwehr umfasst 1.149 Fahrzeuge (Stand 31.01.2022), überwiegend Großfahrzeuge. Davon sind 11 Fahrzeuge (1 %) batterieelektrisch, vier Fahrzeuge (0,3 %) wasserstoffelektrisch und ein Fahrzeug (0,1 %) mit Erdgas betrieben.
Im Landesverwaltungsamt Berlin (LVwA) umfasst der personengebundene Fahrdienst derzeit 49 Fahrzeuge. Davon sind 25 Fahrzeuge rein elektrisch (51 % des Gesamtbestands) und 18 Fahrzeuge teilelektrisch bzw. Hybrid (37 % des Gesamtbestands) angetrieben.
Weitere Daten zu Umfang und Zusammensetzung des Fuhrparks des Landes Berlin mit Stand 29.03.2022 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Institution
Anzahl E/Hybrid- PKW
Anzahl Benzin/ Diesel/ ua.- Kraftstoff-PKW
PKW gesamt
Bezirksämter Berlin inkl. OA
75
296
371
Senatsverwaltungen
13
108
121
Frage 8:
Hat der Senat Vorgaben, die über die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit gem. Verkehrszeichen hinausgehen, erlassen, wie schnell mit einem Dienst-PKW gefahren werden darf?
Antwort zu 8:
Dem Senat sind solche Vorgaben nicht bekannt.
Frage 9:
Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten Sachverhalte relevant sind?
#E-Mobilität nur für Kleinbusse? Mitnichten – der schottische Hersteller Alexander #Dennis präsentiert einen #Elektro-Doppeldecker. Hier alle Infos zum #Enviro 500 EV Charge.
Der schottische #Busbauer Alexander Dennis (#ADL), seit 2020 Teil der amerikanischen New Flyer Gruppe (#NFI), ist der weltgrößte #Doppeldecker-Hersteller und hat bereits 18.000 Busse in aller Welt laufen, seit vergangenem Jahr auch erstmals in Berlin – dort allerdings noch als Dieselversionen. Jetzt bringt das Unternehmen erstmals seinen #Dreiachser-Elektrobus Enviro 500 EV Charge auf den Markt – vorerst aber ausschließlich für US- und kanadische Kunden.
Das Modell Enviro 500 war schon bisher in seiner UK Ausführung Enviro 400 als #Hybrid- und #Elektro- und #Wasserstoffvariante erhältlich, nun schlägt ADL ein neues Kapitel auf mit dem #Dreiachser mit 13,50 Meter Länge (im üblichen US-Maß von 45 Fuß), 4,11 Meter Höhe und eher schlanken 2,52 Meter Breite. Es dürfte der derzeit größte #Elektrobus der Welt sein, der auch in den USA gebaut wird (im NFI-Werk Anniston, Alabama) nach dem „Buy America Act“ aus den 80er Jahren.
Frage 1: Wie viele #Elektrobusse sind in Berlin bereits in Betrieb oder befinden sich in Beschaffung (bitte um tabellarische Übersicht mit Angabe zu Hersteller, Fahrzeugtyp, Anschaffungskosten pro Fahrzeug, Batteriekapazität, Stromverbrauch und Reichweite)? Antwort zu Frage 1: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geht davon aus, dass sich diese und die nachfolgenden Fragen auf die Elektrobusse der BVG beziehen. Über bei anderen privaten oder öffentlichen Stellen in Betrieb oder Beschaffung befindliche Elektrobusse hat der Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) keine Kenntnis. Die BVG teilt hierzu mit: „Nach Vorgaben des Berliner Mobilitätsgesetzes stellt die BVG bis 2030 ihre Busflotte auf Fahrzeuge mit alternativen Antrieben um. Die folgenden 227 Elektrobusse bilden die Hochlaufphase #Elektromobilität, in der die #BVG Erfahrungen mit der Planung und dem Betrieb von Elektrobussen sammelt. Weil das Berliner #Busnetz heterogen ist und deshalb eine große Bandbreite an Anforderungen aufweist, ist in der Hochlaufphase die parallele 2 Verfolgung verschiedener Elektrobusvarianten vorgesehen. Die gesammelten Erfahrungen bilden die Grundlage für die Fortschreibung der Elektrifizierungsstrategie bis 2030. Depotlader Depotlader-Elektrobusse werden auf dem Betriebshof nachgeladen. Hierdurch weisen sie die höchste Flexibilität während des Betriebs auf, haben jedoch (noch) eine begrenzte Reichweite. Anzahl Hersteller Fahrzeugtyp Größe Batterie Reichweite** Anschaffungskosten 15 #EvoBus#Mercedes-Benz #eCitaro Solobus 210 kWh* 150 km ca. 18 Mio. EUR 15 #Solaris New #urbino 12 electric Solobus 240 kWh 90 Solaris New urbino 12 electric Solobus 240 kWh 130 km 61 Mio. EUR (inkl. ca. 80 Ladesäulen) 90 N.N. N.N. Solobus befinden sich derzeit in einer Ausschreibung *Benutzbare Batteriekapazität **Hier handelt es sich um die vom Hersteller garantierte #Mindestreichweite (im Berliner Stadtverkehr und unter allen Witterungsbedingungen im Temperaturfenster -10 und +35 Grad). Gelegenheitslader/Endstellenlader #Gelegenheitslader-Elektrobusse werden an den Endhaltestellen im Minutenbereich mit High Power Charger-Ladegeräten und einem Pantografen nachgeladen. Hierdurch haben diese Busse eine nahezu unbegrenzte Reichweite und es ist ein 24/7-Betrieb möglich. Sie sind jedoch von #Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum abhängig.“ Anzahl Hersteller Fahrzeugtyp Größe Batterie Reichweite Anschaffungskosten 17 Solaris New urbino 18 electric Gelenkbus 156 kWh 60 km ca. 16,7 Mio. EUR (inkl. 5 High Power Charger und 6 Ladesäulen) Frage 2: Welche Ladeinfrastruktur wurde bisher auf und außerhalb der Betriebshöfe für die Elektrobusse geschaffen und welche Kosten sind hierfür jeweils entstanden? Antwort zu Frage 2: Die BVG teilt hierzu mit: „Im Rahmen der Hochlaufphase hat die BVG bereits folgende Ladeinfrastruktur implementiert: • Auf dem Betriebshof Indira-Gandhi-Straße: o 114 Ladesäulen für die Nachladung der Depotlader-Solobusse und das BatterieBalancing der Gelegenheitslader-Gelenkbusse. o 1 High Power Charger für die Nachladung der Elektro-Gelenkbusse • An den Endhaltestellen der Linie 200: o Jeweils zwei High Power Charger an der Michelangelostraße und Hertzallee Die Gesamtinvestitionskosten (inkl. Planungskosten) für die Infrastruktur (Ladeinfrastruktur, Tiefbau, Werkstattumbau sowie -ausrüstung und Netzanschluss) der ersten 120 Depotlader-Solobusse und 17 Gelegenheitslader-Gelenkbusse belaufen sich auf ca. 27 Mio. EUR. Es ist anzumerken, dass Infrastrukturkosten vom Standort und Projekt abhängig sind. Die dargestellten Kosten sind somit nicht auf zukünftige 3 Implementierungen übertragbar.“ Frage 3: Welcher weitere Bedarf wurde hier bereits ermittelt und befindet sich in der Planung oder Umsetzung, welche Kosten entstehen hierfür? Antwort zu Frage 3: Die BVG teilt hierzu mit: „Derzeit laufen die Planungen für zwei neue Busbetriebshöfe. Es handelt sich um folgende Liegenschaften: Betriebshofverbund Süd-Ost mit den Standorten Köpenicker Landstraße und Rummelsburger Landstraße im Bezirk Treptow-Köpenick Betriebshof Süd – Säntisstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg Die Auslegung der Ladeinfrastruktur für diese Liegenschaften ist Teil der laufenden Planungen und ist somit noch in Bearbeitung. Außerdem werden bis 2022 die Betriebshöfe Britz, Cicerostraße und Indira-Gandhi-Straße mit jeweils 30 Ladesäulen versehen. Die Planung und Auslegung der Ladeinfrastruktur ist ebenfalls derzeit noch in Bearbeitung. Zudem bereitet die BVG die Vorplanung für die Pilotierung von Hybrid-Oberleitungsbussen mit der Streckenlader-Technologie vor. Derzeit entwickelt die BVG gemeinsam mit dem Aufgabenträger die Strategie für die Dekarbonisierung der Busflotte weiter. Hierbei werden verschiedene Szenarien betrachtet und auf den aktuellen Stand gebracht. Vor Abschluss der Abstimmungen und wegen anlaufender Ausschreibungen können wir keine Zwischenstände zu Planungs- und Umsetzungskosten für zukünftige Infrastruktur kommunizieren.“ Frage 4: Welche Infrastruktur wurde bisher auf den Betriebshöfen geschaffen, um die stabile Stromversorgung zum Laden der Busse zu gewährleisten und welche Kosten sind hierfür jeweils entstanden? Antwort zu Frage 4: Die BVG teilt hierzu mit: „Der Netzanschluss für den Betriebshof Indira-Gandhi-Straße wurde erweitert. Für eine Kostenindikation verweist die BVG auf Frage 2.“ Frage 5: Welcher weitere Bedarf wurde hier bereits ermittelt und befindet sich in der Planung oder Umsetzung, welche Kosten entstehen hierfür? Antwort zu Frage 5: Die BVG teilt hierzu mit: „An den neuen Liegenschaften der BVG sollen neue Netzkapazitäten auf der Mittelspannungsebene geschaffen werden. Die finanziellen und planerischen Rahmenbedingungen sind Gegenstand laufender Verhandlungen zwischen Stromnetz Berlin und der BVG.“ 4 Frage 6: Mit welcher Laufleistung über die gesamte Lebensdauer rechnet der Senat bei den aktuell in Betrieb stehenden und in Beschaffung befindlichen Elektrobussen und wie bewertet er diese im Vergleich zu der durchschnittlichen Laufleistung herkömmlicher Dieselbusse? Antwort zu Frage 6: Zur geplanten Nutzungsdauer von Elektro- und Dieselbussen wird auf die Antwort zur Frage 5 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/26338 vom 25.Januar 2021 verwiesen. Grundsätzlich ist das Ziel im Rahmen der geplanten Nutzungsdauer eine Maximierung der Laufleistung vorzusehen. a) Sofern sich die Gesamtlaufleistung von der maximalen Laufleistung der Batterie unterscheidet, welche Kosten sind mit einer Instandsetzung der Busse durch Batteriewechsel etc. verbunden? Antwort zu Frage 6a: Die BVG teilt hierzu mit: „Bei den unter Frage 1 dargestellten Elektrobussen ist ein Batterietausch nach sechs Jahren vorgesehen. Zukünftig ist eine Verlängerung dieses Zeitraums möglich. Die geplanten Kosten für den Tausch können wegen zukünftiger Beschaffungsverfahren nicht genannt werden.“ Frage 7: Welche Kosten für Wartung und Betrieb (insbesondere Stromkosten) entstehen bei den eingesetzten Elektrobussen pro Jahr im Durchschnitt? Antwort zu Frage 7: Die BVG teilt hierzu mit: „Eine allgemeingültige Darstellung von Betriebskosten von Elektrobussen ist derzeit noch nicht möglich. So ist noch keine Aussage zu den Wartungskosten möglich, weil die unter Frage 1 dargestellten Elektrobusse sich noch in der Gewährleistungsphase befinden. Eine abschließende Abbildung des Durchschnittsverbrauchs der unter Frage 1 aufgeführten Elektrobusse und somit der Stromkosten ist außerdem noch nicht möglich, weil die Mehrheit der Busse kürzer als ein Jahr im Betrieb sind.“ Frage 8: Welche Kosten entstehen durch den Einsatz von Elektrobussen für die Vermeidung von Schadstoffen (Kosten pro Tonne CO2, NOx, Feinstaub)? Antwort zu Frage 8: Die BVG teilt hierzu mit: „Eine detaillierte Untersuchung von #CO2-, #NOx- und #Feinstaubreduktionen während des gesamten Lebenszyklus unter Berliner Rahmenbedingungen ist derzeit Untersuchungsgegenstand im Forschungs- und Entwicklungsprojekt E-MetroBus. Auch ist die abschließende Ermittlung von Durchschnittsbetriebskosten noch nicht abgeschlossen (s. Frage 7), deshalb können noch keine detaillierten Emissionsvermeidungskosten 5 genannt werden.“ Frage 9: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass aufgrund der zügigen technischen Fortschritte auf dem Gebiet der #Batterietechnik die nun beschafften Busse bereits in wenigen Jahren voraussichtlich veraltet sein werden? Antwort zu Frage 9: Die BVG teilt hierzu mit: „Nach Vorgaben des Berliner Mobilitätsgesetzes ist bis 2030 die gesamte Busflotte auf Fahrzeuge mit alternativen Antrieben umzustellen. Die erforderlichen Veränderungen müssen sukzessive über den gesamten Zeitraum von 2018 (dem Start der Hochlaufphase) bis 2030 erfolgen, eine schlagartige Umstellung ist insbesondere betrieblich nicht umsetzbar. Um Erfahrungen zu sammeln und eine Grundlage für die Elektrifizierung bis 2030 zu bilden, ist in den letzten zwei Jahren die Beschaffung serienreifer Elektrobusse erfolgt. Durch eine optimierte Umlaufplanung ist ein betrieblich sinnvoller Einsatz der heutigen Depotlader-Elektrobussen trotz begrenzter Reichweite bereits jetzt möglich. Durch einen Batterietausch während der Fahrzeugnutzungsdauer wäre ggf. die Vergrößerung der Reichweite der heutigen Elektrobusse möglich. Durch die Nachladung an den Endhaltestellen weisen Gelegenheitslader-Elektrobusse bereits jetzt eine nahezu unbegrenzte Reichweite auf.“ Frage 10: Liegen dem Senat Informationen über die Klimabilanz der beschafften und in Beschaffung befindlichen Busse über ihre gesamte Lebensdauer vor? Falls ja, welche CO2-Emissionen werden durch die Elektrobusse über die gesamte Lebensdauer pro gefahrenem Kilometer verursacht und nach welcher #Laufleistung entsteht ein klimatischer Vorteil gegenüber einem technisch aktuellen Dieselbus vergleichbaren Typs? Antwort zu Frage 10: Die BVG teilt hierzu mit: In einer Studie zur Machbarkeit eines #Hybrid-Oberleitungsbus-Betriebs mit Streckenlader-Technologie am Beispiel des Busnetzes in Berlin-Spandau wurde 2019 die mögliche CO2- Reduzierung während der Nutzungsdauer der Fahrzeuge untersucht. Die Angaben in der folgenden Tabelle zeigen, dass die Gesamt-CO2-Reduktion gegenüber der Dieseltechnologie erheblich ist. Elektrobustechnologievariante Reduzierung CO2 ggü. Diesel Elektrobus (#Depotlader) um mindestens -88% Elektrobus (#Gelegenheitslader) um mindestens -91% Elektrobus (#Streckenlader) um mindestens -94% Annahmen: -Verwendung von Ökostrom, wie bei der BVG derzeit der Fall -Gesamter Lebenszyklus (auch Batterieherstellung) -CO2-Emissionen für die Herstellung der Infrastruktur sind nicht berücksichtigt. Durch den Betrieb der Elektrobusse wurde bisher (Stand: 31.03.2021) ca. 6.700 t CO2 und 18 t NOx eingespart. 6 Detaillierte Untersuchungen über den gesamten Lebenszyklus laufen derzeit, s. Frage 8. Nach Abschluss dieser Untersuchung ist ein Vergleich nach Laufleistung möglich. Frage 11: In welcher Form wurde und wird bei der Beschaffung von batterieelektrischen Bussen die Klimabilanz der Fahrzeuge berücksichtigt? Antwort zu Frage 11: Die BVG teilt hierzu mit: „Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden Bewerber aufgefordert, anzugeben, ob eine Ökobilanz/CO2-Bilanz vorhanden ist.“ Frage 12: Wie bewertet der Senat die Wirtschaftlichkeit der Elektrobusse unter der Berücksichtigung von Anschaffungs-, Betriebs- und Wartungskosten sowie Kosten für zusätzlich geschaffene elektrobusspezifische Infrastruktur im Vergleich zu technisch aktuellen Dieselbussen vergleichbaren Typs? Antwort zu Frage 12: Gemäß dem Verkehrsvertrag 2020-2035 zwischen dem Land Berlin und der BVG ist die BVG dazu verpflichtet, den Aufbau der Infrastruktur und die Beschaffung der Fahrzeuge bis zum Jahr 2030 so zu verzahnen, dass möglichst geringe Mehrkosten gegenüber dem Dieselbusbetrieb bezogen auf Lebenszykluskosten entstehen. Neben der Optimierung des E-Bus-Betriebs werden auch der zügige technologische Fortschritt und die politischen Rahmenbedingungen einen Einfluss auf der Wirtschaftlichkeit der Elektrobusse haben: Mit der anstehenden Förderrichtlinie des Bundes für die Beschaffung von Bussen mit alternativen Antrieben und deren Infrastruktur sollen bis zu 80 % der Investitionsmehrkosten für Fahrzeuge sowie bis zu 40 % der Investkosten für Ladeinfrastruktur förderfähig sein. Desweiteren erhöht die bereits beschlossene CO2- Bepreisung für fossile Kraftstoffe und die Begrenzung der EEG-Umlage für E-Bus-Betriebe durch die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes die Wirtschaftlichkeit von Elektrobussen gegenüber Dieselbussen. Berlin, den 08.04.2021 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
2020 erhöhte sich der #Kraftfahrzeugbestand ohne Anhänger in Berlin um 20 728 auf 1,47 Mill. Fahrzeuge. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Anstieg um 1,4 Prozent, teilt das Amt für Statistik mit. #Personenkraftwagen (Pkw) waren mit 1,22 Mill. Fahrzeugen und einem Anteil von 83,2 Prozent die stärkste #Fahrzeugklasse, gefolgt von 113 414 #Lastkraftwagen (7,7 Prozent) und 110 727 #Krafträdern (7,5 Prozent).
Knapp drei Viertel (1,1 Mill.) der in Berlin gemeldeten Pkw waren auf Privatpersonen zugelassen. Den höchsten Bestand bei privaten Pkw hatte der Bezirk Steglitz-Zehlendorf (116 493), den geringsten Friedrichshain-Kreuzberg (51 989). Der Großteil der Berlinerinnen und Berliner fährt privat einen mit #Benzin (76,5 Prozent) oder #Diesel (19,5 Prozent) betriebenen Pkw. Gegenüber dem Vorjahr ist jedoch eine Steigerung bei den #alternativen Antriebsarten zu verzeichnen. Der Anteil an #Elektro-Pkw stieg von 0,2 Prozent (2 098) auf 0,4 Prozent (4 551) sowie der von #Hybrid-/Plug-in-Hybrid-Pkw von 1,6 Prozent (17 680) auf 2,3 Prozent (25 407) an. Spitzenreiter bei den alternativen Antriebsarten war der Bezirk Steglitz-Zehlendorf mit 12,0 Prozent (3 591) Elektro-/HybridPkw. Den geringsten Bestand verzeichnete Friedrichshain-Kreuzberg mit 4,6 Prozent (1 392).
Hinweis: In der Kfz-Statistik werden alle nach der Straßenverkehrs-ZulassungsOrdnung (StVZO) in Berlin zugelassenen bzw. angemeldeten Fahrzeuge, denen ein amtliches Kennzeichen zugeteilt wurde, ausgewertet. Stilllegungen sind nicht enthalten. Abweichungen zu den Daten des Kraftfahrtbundesamtes liegen in unterschiedlichen Methoden begründet. Die Daten der Kfz-Statistik werden vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheit (LABO) bereitgestellt. Neben der Bezirksebene stehen auf Anfrage weitere regionale Einheiten zur Verfügung. Über das Datenangebot des Bereiches Kommunalstatistik Berlin informiert: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Telefon: 030 9021-3508, -3903 E-Mail: kommunalstatistik@statistik-bbb.de
In welche Abgasnormen (#Schadstoffklasse Euro 1 bis 6 (b bis d)) teilen sich die zugelassenen PKW je nach #Antriebsart zahlenmäßig auf?
Frage 3:
Wie viele Neuzulassungen wurden in den Jahren 2018, 2019 und 2020 jeweils getätigt? (Aufschlüsselung nach Antriebsart und Abgasnorm)
Antwort zu 1 bis 3:
Aufgrund der zur Beantwortung notwendigen Darstellung des erbetenen umfangreichen Zahlenwerks und der damit verbundenen tabellarischen Ausarbeitung der Fragestellung wird zur Beantwortung dieser Fragen auf die beigefügte Auswertung (Anlage) verwiesen.
Frage 4:
Wie hat sich die Emission NOX, durch PKW, im Zeitraum 2010 bis einschließlich 2020 entwickelt? (Darstellung bitte analog zu der aus DS 18/13659)
Antwort zu 4:
Die Emissionen des Straßenverkehrs werden mit den Emissionsfaktoren des Handbuchs für Emissionsfaktoren (HBEFA) für Deutschland berechnet. Dieses Handbuch wird immer wieder aktualisiert. Im August 2019 wurde die aktuelle Version 4.1 veröffentlicht.
Angaben in der untenstehenden Tabelle sind daher nicht direkt vergleichbar mit den Angaben in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13659, da diese auf einer veralteten Version des Handbuchs basieren. Beispielsweise mussten seit der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13659 u.a. die Emissionsfaktoren für Stickstoffoxide (NOx) und Stickstoffdioxid (NO2) als Resultat neuer Abgasmessungen deutlich angehoben werden
Die Entwicklung der Emissionsfaktoren des HBEFA für Otto- und Diesel-Pkw von 2010 bis 2020 unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Anteile der Emissionsnormen in Deutschland ist in der untenstehenden Tabelle zusammengestellt. Der mittlere Emissionsfaktor für die gesamte Pkw-Flotte wurde unter Berücksichtigung des Diesel- Anteils der Berliner Fahrzeugflotte berechnet.
Die Berliner Diesel-Pkw-Anteile stammen aus Kennzeichenerhebungen an Hauptverkehrsstraßen in Berlin.
Im Zeitraum von 2010 bis 2020 sank der NOx-Ausstoß eines durchschnittlichen Otto-Pkw kontinuierlich und liegt 2020 um mehr als die Hälfte niedriger als 2010. Die NOx-Emissionen von Diesel-Pkw sanken zwischen 2010 und 2020 um 28 %. Vergleichbares gilt für die NO2- Direktemissionen, die zu 95 % aus Diesel-Pkw stammen.
Aufgrund des zwischen 2010 und 2015 gestiegenen Anteils der Diesel-Pkw geht der mittlere Pkw-Emissionsfaktor für NOx trotz der Rückgänge bei den Otto- als auch den Diesel-Pkw nicht zurück, da Diesel-Pkw fünf bis sechs Mal mehr NOx ausstoßen als Otto-Pkw. Der zudem höhere NO2-Anteil bei Diesel-Pkw führt dazu, dass die mittleren NO2-Emissionen im Jahr 2015 höher sind als 2010. Erst 2020 sinken auch diese Emissionen. NO2-Emissionen durch Diesel-Pkw sind ein wichtiger Grund, warum die Messwerte für NO2 an Straßen nicht im gleichen Maße gesunken sind, wie der Ausstoß von NOx.
Erläuterung zur Berechnung des Zahlenwerkes;
Der Dieselanteil (DA) an der Pkw-Flotte stammt aus Kennzeichenerhebungen (Mittelwert über 7 bis 10 Straßen).
Separat werden die mittleren Emissionsfaktoren für einen Otto-Pkw (z.B. 0,245 g/km) undeinen Diesel-Pkw (z.B. 1,113 g/km) Diese Faktoren stammen aus dem Handbuch für Emissionsfaktoren und sind repräsentativ für die mittleren Fahrzeugflotten (Otto/Diesel-Pkw) für das jeweilige Berechnungsjahr, d.h. sie berücksichtigen die sichändernden Anteile der Abgasstandards in der Fahrzeugflotte.
Der mittlere NOx-Emissionsfaktor (EF) für Pkw ergibt sich als gewichteter Mittelwert aus den einzelnen Emissionsfaktoren wie folgt:
EF (Pkw) = (1-DA)* EF(Otto-Pkw) + DA* EF (Diesel-Pkw), z.B. (1-0,29)*0,245 + 0,29*1,113
= 0,497
Tabelle: Entwicklung der durchschnittlichen NOx- und NO2-Emissionsfaktoren von Pkw in Deutschland gemäß Handbuch für Emissionsfaktoren Version 4.1 (Emissionsfaktoren für Otto- und Diesel-Pkw gewichtet nach Anteilen der Emissionsnormen)
Wie stellt sich die Entwicklung der Stickstoffoxidemissionen des gesamten Kfz-Verkehrs in Berlin bis einschließlich 2020 dar?
Antwort zu 5:
Für die Stickstoffoxidemissionen des gesamten Kfz-Verkehrs in Berlin liegen bisher keine Daten für 2020 vor. Insofern wird auf die Beantwortung zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13659 verwiesen.
Die Berechnung der Emissionen für 2020 kann erst erfolgen, wenn entsprechende Verkehrszähldaten zur Verfügung stehen. Diese werden zurzeit durchgeführt. Die Fortschreibung des Emissionskatasters Verkehr soll in der zweiten Jahreshälfte 2021 starten.
Berlin, den 22.02.2021 In Vertretung
Ingmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Anzahl Euro 1
Anzahl Euro 2 Anzahl Euro 3 Anzahl Euro 4 Anzahl Euro 5
Euro 6
Anzahl Euro Anzahl Euro 6b
Anzahl
Anzahl Euro 6d Anzahl
Anzahl ohne
insgesamt
6 nicht b,c,d
Euro 6c
Elektro
Euronorm/Oldti
30xx
mer/sonstige
Antrieb/Kraftstoff0001 – Benzin
12.433,00
69.619,00
42.614,00
272.406,00
184.030,00
302.489,00
4,00
184.513,00
14.825,00
103.147,00
840,00
15,00
0002 – Diesel
344,00
2.928,00
17.032,00
50.193,00
79.365,00
120.577,00
6.042,00
67.421,00
9.460,00
37.654,00
3,00
0,00
0003 – Vielstoff (Vielstoffmotoren)
0,00
0,00
0,00
1,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0004 – Elektro
1,00
0,00
0,00
1,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
8.642,00
0,00
0005 – Flüssiggas
0006 – Benzin/Flüssiggas (LiquefiedNatural Gas LNG)
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Bund will bis 2030 gut 4.000 Kilometer #Autobahnen mit #Oberleitungen versehen und so den Einsatz von #Hybrid-Lkw im #Schwerlastverkehr ermöglichen. Das geht aus dem #Güterverkehrskonzept hervor, welches Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) am Mittwoch mit Vertretern der Güterverkehrsbranche auf einer Digitalkonferenz berät und über welches das „Handelsblatt“ berichtet. Für den Aufbau der Tank-, Lade- und #Oberleitungsinfrastruktur plant der Bund demnach allein bis 2023 insgesamt gut vier Milliarden Euro ein.
Ein Kilometer Oberleitung kostet rund drei Millionen Euro. In einem ersten Schritt will der Bund rund 500 Kilometer sogenannte „#Pendlerstrecken“ einrichten. Zu den Strecken gehöre nach Informationen des „Handelsblatts“ aus Regierungskreisen etwa die Autobahn von Bremen nach Hamburg und weiter nach Lübeck, die Verbindung von Essen nach Heumar und nach Dortmund, von Krefeld nach Köln, von Pfaffenhofen nach München oder von Neckarsulm nach …