Straßenverkehr: Zukunft der E-Mobilität und des elektrischen Energiebedarfs, aus Senat

Frage 1:
Ab welchem Zeitpunkt sollen in Berlin keine Autos mit #Verbrennungsmotor mehr zugelassen werden?
Frage 2:
Wie lange dürfen kurz vor dieser Frist zugelassene Autos mit Verbrennungsmotoren noch genutzt werden? Welche
#Übergangsfristen sind geplant? Wird es Sonderregelungen für Hybrid- oder gasbetriebene Fahrzeuge geben?


Antwort zu 1 und 2:
Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Mittelfristig strebt der Senat die Einrichtung einer #Zero-Emission-Zone an, die vom
Schadstoffausstoß fossil betriebener Fahrzeuge so weit wie möglich freigehalten wird und prüft
dies hinsichtlich rechtlicher Grundlagen sowie sozialer und verkehrlicher Wirkungen und Effekte
für den Klimaschutz. Voraussetzung dafür ist eine weitere Verbesserung der Angebote des
Umweltverbundes sowie der Ausbau der #Elektromobilität, damit nachhaltige Mobilität für alle
möglich und bezahlbar ist. Der Zeitpunkt der Einführung der Zero-Emission-Zone steht noch
nicht fest. Für weiterführende Informationen zu dem Vorhaben der Einführung einer ZeroEmission-Zone wird auf die Richtlinien der Regierungspolitik 2021 – 2026 und auf den
Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (StEP MoVe) verwiesen.
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Frage 3:
In Berlin waren am 21.04.2022 genau 1.227.518 PKW zugelassen, davon 1.057.456 in privater Nutzung
(Drucksache 19/11511). Von den ca. 1,23 Millionen in Berlin am 21.04.2022 zugelassenen PKW wurden 894.414
mit Benzin (72,86 %), 263.287 mit Diesel (21,45 %) und 13.873 mit Gas (1,13 %) angetrieben, also 95,44 % mit
fossilen Brennstoffen. Hinzu kommen viele Hybridfahrzeuge, die über einen Motor für fossile Brennstoffe und einen
E-Motor verfügen. Wie lassen sich die Ziele miteinander vereinbaren, auf der einen Seite in absehbarer Zukunft
keine Autos mehr mit Verbrennungsmotor in Berlin zulassen zu wollen und auf der anderen Seite ausreichende
Ladepunkte zur Verfügung zu stellen? Bis wann ist mit der Bereitstellung von ausreichenden Ladepunkten für dann
ungefähr 1.200.000 reine E-Autos in Berlin zu rechnen?
Antwort zu 3:
Die Planungen für den Ladeinfrastrukturaufbau im öffentlichen Raum sind auf einen Zeithorizont
bis zum Jahr 2030 ausgerichtet und tragen den für diesen Zeitpunkt abgeleiteten Bedarfen und
einem erhöhten Anteil des Umweltverbundes an den in der Stadt zurückgelegten Wegen
Rechnung. Eine Gesamtstrategie, die das Laden auf privatem Grund (z.B. am Wohnort, beim
Arbeitgeber, auf Kundenparkplätzen) mit einbezieht, wird derzeit gemäß den Richtlinien der
Regierungspolitik 2021 – 2026 des Senates erarbeitet.
Frage 4:
Welchem Ziel gibt der Senat höhere Priorität: dem Ausbau der Ladeinfrastruktur oder der Reduzierung der in
Berlin zugelassenen Privat-PKW?
Antwort zu 4:
Sowohl die #Mobilitätswende als auch die Antriebswende sind jeweils Bestandteil der verfolgten
Verkehrswende. Der Senat hat für die Umsetzung dieser Vorhaben den Stadtentwicklungsplan
Mobilität und Verkehr (StEP MoVe) beschlossen, der ein integriertes Verkehrskonzept darstellt
und bei dem die Einzelmaßnahmen wie der Ladeinfrastrukturausbau und die integrierte
Planung zur Verkehrsvermeidung für die Gesamtstadt ineinandergreifen.
Frage 5:
In der Studie #Elektromobilität 2025+ wird von der Notwendigkeit von 435.000 bis 802.000 Ladepunkten sowohl im
privaten als auch im öffentlichen Raum ausgegangen. Wie weit ist Berlin noch davon entfernt und was wird
unternommen, um zumindest die untere Grenze von 435.000 Ladepunkten zu erreichen, die ausgehend vom
heutigen Status quo einen jährlichen Zuwachs von über 20.000 Ladepunkten bis 2040 bedeuten würden?
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Antwort zu 5:
Laut den aktuell vorliegenden Informationen befinden sich in Berlin derzeit insgesamt circa
9.000 Ladepunkte für #Elektrofahrzeuge. Davon sind über 1.800 öffentlich-zugänglich. Zum
weiteren Ausbau siehe auch die Antwort zu Frage 3. Für weitere Informationen bezüglich der
Planung des Ladeinfrastrukturausbaus im öffentlichen Raum wird auf die Antwort auf die Frage
2 zu der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/11657 vom 08. April 2022 und auf die Antwort auf die
Frage 2 zu der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/10836 vom 01. Februar 2022 verwiesen.
Frage 6:
An gleicher Stelle wird von einem elektrischen Energiebedarf an den Ladeeinrichtungen von 4.688 MWh bis 5.531
MWh pro Tag geschrieben. Könnte das Berliner Stromnetz diesen zusätzlichen Bedarf schon heute decken? Falls
nein, was plant der Senat, um diesen zusätzlichen Energiebedarf bis spätestens 2040 mit welchen Energiequellen
decken zu können?
Antwort zu 6:
Für die Belieferung der #Ladeeinrichtungen mit Strom schließen die Ladeinfrastrukturbetreiber
Verträge mit Stromlieferanten ab. Bei einer Erhöhung der Nachfrage muss der jeweilige
Betreiber mehr Strom beschaffen. Die #Ladeinfrastrukturbetreiber mit Ladeeinrichtungen im
öffentlichen Raum müssen dem Land nachweisen, dass der für Ladevorgänge an deren
Ladeeinrichtungen erforderliche Strom aus erneuerbaren Energien stammt.
Berlin, den 19.05.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de