Die neue Strecke vom #Nordring zum #Hauptbahnhof bekommt an der #Perleberger Brücke im Nordosten von Moabit eine Station. Viele Menschen profitieren.
„Bahnhöfe: Grünes Licht für Perleberger Brücke: Berlin bekommt neuen S-Bahnhof, aus Berliner Zeitung“ weiterlesenSchlagwort: City
S-Bahn Berlin: Wann die ersten Züge vom Hauptbahnhof nach Wedding fahren, aus Berliner Morgenpost
Die Deutsche Bahn will nach mehreren Verzögerungen Ende des Jahres den ersten Abschnitt der neuen #S-Bahn-Linie #S21 in Betrieb nehmen. „Stand heute geht der erste Teil der #City-S-Bahn wie geplant im Dezember 2022 in Betrieb, es fahren also dann erstmals direkte S-Bahnen zwischen #Hauptbahnhof und #Gesundbrunnen beziehungsweise #Wedding“, teilte ein Bahn-Sprecher auf Anfrage mit. Voraussichtlich im Herbst will die Deutsche Bahn auf der Strecke den #Probebetrieb starten. All das steht aber unter Vorbehalt: Insbesondere die Auswirkungen der Omikron-Variante seien noch nicht absehbar, erklärt der Sprecher.
„S-Bahn Berlin: Wann die ersten Züge vom Hauptbahnhof nach Wedding fahren, aus Berliner Morgenpost“ weiterlesenÖPNV: Rot-Grün-Rot will Nahverkehr ausbauen – Finanzierung weiter unklar Mehr U-Bahn, mehr Tram, mehr Bus., aus Der Tagesspiegel
Einen Tag später als ursprünglich geplant haben sich SPD, Grüne und Linke auf den Teil zu #Mobilität und Verkehr im #Koalitionsvertrag geeinigt. Dieser sieht unter anderem vor, Kosten-Nutzen-Untersuchungen für den #Ausbau verschiedener U-Bahnlinien auf den Weg zu bringen.
„ÖPNV: Rot-Grün-Rot will Nahverkehr ausbauen – Finanzierung weiter unklar Mehr U-Bahn, mehr Tram, mehr Bus., aus Der Tagesspiegel“ weiterlesenMobilität: U-Bahn, Tram, Rad oder A100 Wie kann die Verkehrswende in Berlin gelingen?, aus Der Tagesspiegel
Klima- und #Verkehrspolitik sind Streitthemen in Berlin. Ob #Fahrrad, #ÖPNV oder #Auto: Wer soll Vorrang bekommen, welches Angebot gestärkt werden – ein Überblick.
Rund 1,2 Millionen Autos sind in Berlin angemeldet, mit zehntausenden, weiteren Fahrzeugen pendeln Brandenburger:innen täglich in die Stadt – Tendenz steigend. Bei den Parteien besteht mittlerweile weitestgehend Konsens, dass sich die Zahl der Autos in Berlin in den kommenden Jahrzehnten reduzieren muss. Der #Verkehr in der Hauptstadt der Zukunft soll anders funktionieren – nur wie das Ziel erreicht werden soll, darüber gehen die Pläne weit auseinander.
„Mobilität: U-Bahn, Tram, Rad oder A100 Wie kann die Verkehrswende in Berlin gelingen?, aus Der Tagesspiegel“ weiterlesenMobilität: Mobilitätshubs, aus Senat
www.berlin.de
Frage 1:
Gibt es Standortplanungen und Umsetzungen der vom Berliner Senat im #Stadtentwicklungsplan #Mobilität und
Verkehr (StEP MoVe) beschlossenen intermodalen Maßnahmen wie #Mobilitätshubs, anbieterneutralen
#Paketstationen und weiterer #Micro-Hubs?
Antwort zu 1:
Der Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr zeigt einen Handlungsbedarf in dem
Themenfeld auf. Dieser wurde an unterschiedlichen Stellen bereits aufgegriffen, so dass
verschiedene Lösungen in Abhängigkeiten der verschiedenen Zuständigkeiten bereits
umgesetzt oder in Realisierung sind. Als Beispiele sind hier zu nennen das Projekt #KoMoDo
(Kooperative Nutzung von Mikro-Depots durch die Kurier-, Express-, Paket-Branche für den
nachhaltigen Einsatz von Lastenrädern in Berlin) mit den Standorten Eberswalder Straße
(abgeschlossen) und im Berliner Westhafen (Projektstart steht unmittelbar bevor), weitere
Standorte zu Logistikhubs bspw. am Tempelhofer Damm oder auch „#Jelbi“-Stationen, die
gemäß Verkehrsvertrag mit der BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) sukzessive geplant,
umgesetzt und evaluiert werden. Weitere Maßnahmen, wie beispielsweise die Arbeiten zum
Thema „anbieterneutrale Paketstationen“ befinden sich derzeit in Vorbereitung.
Potsdam + Bus: Ein Doppeldecker so laut wie ein Föhn Der erste Elektro-Bus in der Stadt fährt für den Stadtrundfahrt-Anbieter Potsdam City Tour., aus PNN
#Potsdam – Kein Knattern, kein Vibrieren, kein Motorgrollen: Leise und #geschmeidig setzt sich der voluminöse #Doppeldeckerbus am Luisenplatz in Bewegung und verursacht dabei kaum mehr Lärm als ein Föhn. Seit Juni schnurrt Potsdams erster #Elektro-Bus durch die Stadt und erfreut damit nicht nur die Kund:innen von Potsdam #City Tour: „Auch Anwohner am Neuen Garten finden den Bus gut, weil er so leise ist“, sagt Susanne Lang, Geschäftsführerin des Sightseeing-Unternehmens.
Verfahren entwickelt, um Diesel- in #E-Bus umzuwandeln
Der Bus wirkt äußerlich wie ein 40 Jahre altes Modell, doch unter der #Motorhaube befindet sich eine #Batterie. „Ich habe schon 2013 mit dem Gedanken gespielt, die Busse auf Elektro umzustellen“, sagt Dirk Poguntke, der sich mit Lang die Geschäftsführung von Potsdam City Tour teilt. Doch war sein Plan nicht, einen Elektro-Bus zu kaufen, sondern einen #Dieselbus umzurüsten – und zwar selbst. Der 52-jährige Berliner ist Diplom-Ingenieur für Maschinenbau und hat ein Verfahren entwickelt, um Dieselbusse in Elektro-Busse umzuwandeln.
Dazu wurde der alte #Sightseeing-Doppeldecker komplett entkernt: Motor, Getriebe, Tank – alles kam raus, bis nur noch das Skelett des Fahrzeugs übrig war. Rund drei Wochen dauert ein Umbau und kostet rund 350 000 Euro, dafür gab es auch Förderung vom Bund. Die Batterien haben eine Reichweite von 140 Kilometer – völlig ausreichend für den Einsatz in Potsdam, nachts sind die Busse ohnehin nicht im Betrieb und können aufladen. Das lohnt sich: Eine Aufladung pro Tag kostet etwa 25 Euro, die Tankkosten für den Diesel betragen rund das Doppelte, sagt Lang.
Außer der gesunkenen Lautstärke merkt man dem Bus den Umbau nicht an: Alles sieht so aus wie vorher. Einen Unterschied merkt man allerdings bei der #Beschleunigung: Die ist …
S-Bahn + Bahnverkehr: Stolze 150 Jahre! Die Berliner Ringbahn feiert runden Geburtstag Verkehrsader der Hauptstadt für grüne Mobilität, aus DB
500.000 Fahrgäste und 1.000 Zugfahrten am Tag • S-Bahnzug mit historischen Motiven geht für ein Jahr in den Fahrgastbetrieb • Dichterer Takt ab 9. August
Am Samstag geht’s rund, denn die Berliner #Ringbahn feiert ihren sage und schreibe 150. Geburtstag. Am 17. Juli 1871 wurde der erste #Streckenabschnitt eröffnet – zunächst für den #Güterverkehr, um die Hauptstadt mit dem Notwendigen zu versorgen. Ein halbes Jahr später dann durften auch die Berlinerinnen und Berliner in den Zügen Platz nehmen. Und bis heute ist der Berliner Ring eine der meistgenutzten #S-Bahnstrecken im ganzen Land. Ab dem 9. August wird deshalb auch auf Bestellung des VBB im Auftrag des Landes Berlin der Takt verdichtet: Von montags bis freitags wird das Angebot außerhalb der Hauptverkehrszeiten erweitert. Zwischen ca. 10.30 Uhr und 14.00 Uhr verkehrt die Ringbahn im #5/5/10-Minutentakt anstatt im 10-Minutentakt.
Alexander Kaczmarek, DB-Konzernbevollmächtigter für Berlin: „Rund 500.000 Fahrgäste frequentieren die Endloslinien #S41 und #S42 und die Tangentiallinien S 45, 46, 47, 8 und 85 jeden Werktag. Die Mutter aller #Ringbahnen ist Ergebnis vorausschauender und mutiger verkehrspolitischer Entscheidungen. Der Ring allein hat heute nicht nur mehr Fahrgäste als komplette S-Bahnnetze anderer deutscher Städte. Er ist auch stadtbildprägend und hat die Entwicklung der Metropole entscheidend geformt.“
Sowohl das Projekt #Qualitätsoffensive S-Bahn Plus der DB als auch das Gemeinschaftsprojekt #i2030 der Länder Berlin und Brandenburg, des VBB sowie der Deutschen Bahn planen ehrgeizige Entwicklungen auch für den Ring. Zusätzliche Bahnsteiggleise, verbesserte Stromversorgung und die technischen Voraussetzungen für eine engere Zugfolge sind in Arbeit. Die #Siemensbahn wird genauso wie die #City-S-Bahn zukünftig in den #Nordring einmünden. Und der #Deutschlandtakt sieht auch für den Südring zusätzliche Aufgaben im #Regionalverkehr. So wird der Ring auch in Zukunft eine wichtige Lebenslinie der Metropole bleiben.
Anlässlich des Geburtstages wird ein #S-Bahnzug, bestehend aus sechs Wagen und beklebt mit Bildern und Jahreszahlen der Ring-Geschichte, in den #Fahrgastbetrieb gehen. Am Samstag, 17. Juli um 12.31 Uhr wird er als S41 ab Bahnhof Südkreuz starten und mindestens ein Jahr lang im historischen Gewand unterwegs sein. Darüber hinaus informieren eigens aufgestellte Stelen mit Fotos und Fakten an den Bahnhöfen Ost-, Süd- und Westkreuz, Gesundbrunnen und Treptower Park über die geschichtliche Bedeutung der Ringbahn für Berlin.
Kleiner Abriss der Ring-Geschichte*
- 1871 wurde der erste Abschnitt der Berliner Ringbahn eröffnet: von #Moabit nach #Schöneberg. Zunächst für den Güterverkehr und ab Januar 1872 auch für den Personenverkehr – der Beginn einer wechselvollen Geschichte.
- Ein Jahr später bereits wurden eine Million Fahrgäste jährlich gezählt und ein weiteres Jahr später waren es 1,4 Millionen.
- Die ersten Stationen, die entstanden, waren die heutige Beusselstraße, Wedding, Gesundbrunnen, Ostkreuz, Neukölln, Tempelhof und Schöneberg.
- 1877 war der Bau beendet und der Ring geschlossen.
- Ab dem 1. Mai 1903 fuhren die dampfbetriebenen Personenzüge erstmals volle Ringrunden und benötigten dafür 125 Minuten.
- Ab 1909 gab es Pläne, die Strecke zu elektrifizieren, doch konnten diese erst nach dem Ersten Weltkrieg, zum Ende der 1920er Jahre realisiert werden.
- Ab dem 15. Mai 1929 fuhren nur noch strombetriebene Züge auf dem Ring und brauchten für eine Runde 78 Minuten.
- Während des Zweiten Weltkriegs musste ab 1942 der S-Bahnverkehr eingeschränkt, doch erst wenige Tage vor Kriegsende, im April 1945, komplett eingestellt werden. Nur zwei Monate später wurden erste Abschnitte wieder in Betrieb genommen und schon im Dezember 1945 war der Ring wieder komplett befahrbar.
- Seine längste Unterbrechung erfährt der Puls der Hauptstadt während der Teilung Deutschlands – 41 Jahre, von 1961 bis 2002.
- Seitdem fahren dort die Linien S41/42 ihre Runden: 27 Bahnhöfe, 37 Kilometer in 60 Minuten.
Im Dezember 2022 folgt die nächste Etappe des Ringbahnausbaus: Die beiden Kurven ab den Bahnhöfen #Westhafen und #Wedding sollen als Verbindung des Rings zum Berliner Hauptbahnhof in Betrieb gehen. Dann sind die Verkehrsknoten Gesundbrunnen und Hauptbahnhof durch die neue City-S-Bahn erstmals direkt durch die S-Bahn verbunden. Weitere Informationen gibt es auf der #S-Bahnhomepage: https://sbahn.berlin/aktuelles/artikel/150-jahre-ringbahn-was-fuer-ein-jubilaeum/
*Quelle: „Die Berliner Ringbahn – die Geschichte der legendären Eisenbahnstrecke von 1871 bis heute“, Sven Heinemann, Verlagsgruppe Bahn, München 2021 (ISBN: 9783964533005).
Bahnhöfe: S-Bahn Berlin: Neue S21-Station am Hauptbahnhof bekommt maritimes Design, aus Berliner Morgenpost
Es ist nur ein kleiner Ausschnitt inmitten einer großen #Baustelle. Aber an dieser einen Wand lässt sich die künftige Gestaltung des neuen #S21-Bahnhofs am Berliner #Hauptbahnhof schon heute erahnen. In der unterirdischen #Passarelle, die eine Ebene über dem neuen #Bahnsteig liegt, ist eine große blau-schwarz gemusterte Tapete angebracht – in dem Design, wie es die Wände später tatsächlich haben sollen.
Ein bisschen maritim, findet Alexander #Kaczmarek, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn für Berlin, und damit passend zum nebenan liegenden #Humboldthafen. „Wir greifen das Wasserelement hier auf“, sagt er. Vor allem soll die Architektur der Station etwas hermachen. Sie müsse schon mit den neuen #U5-Bahnhöfen mithalten können, sagte Kaczmarek bei einem Baustellen-Rundgang am Freitag, zumal man sich hier am Berliner Hauptbahnhof befinde.
#S21 in Berlin: Erstes Teilstück der künftigen #City-S-Bahn soll Ende 2022 in Betrieb gehen
Auch ein gläserner Handlauf, rund um einen Stützpfeiler montierte blaue und schwarze Sitze und mehrere Natursteinplatten vermitteln schon einen kleinen Eindruck von der geplanten Optik. Dunkle Fliesen sollen später Orientierung für Menschen bieten, die nur eingeschränkt sehen können, der restliche Boden wird …
allg.: 3 Jahre Mobilitätsgesetz: Wat bewegt sich in Berlins City und Außenbezirken?, aus Senat
www.berlin.de
Frage 1:
Gem. § 1 Abs. 1 Berliner #Mobilitätsgesetz (MobG BE) ist der Zweck des besagten Gesetzes die
Gewährleistung gleichwertiger Mobilitätsmöglichkeiten in allen Teilen Berlins. Mithilfe welcher Kriterien wird
die Gleichwertigkeit der Mobilitätsmöglichkeiten bemessen?
Frage 2:
Welche Kriterien zur Messung der Gleichwertigkeit der Mobilitätsmöglichkeiten legt der #StEP Mobilität und
Verkehr zugrunde?
Frage 3:
Sind die Mobilitätsangebote basierend auf den erarbeiteten Kriterien im StEP Mobilität und Verkehr
a. in den einzelnen Teilen Berlins
b. im Vergleich City und #Außenbezirke
gleichwertig? Wenn ja, wie begründet der Senat dies? Wenn nein, warum nicht? Welche Daten wurden zur
Evaluation genutzt?
Frage 4:
Wie wird die Gleichwertigkeit der Mobilitätsmöglichkeiten
a. aller Teile Berlins
b. im Vergleich #City und Außenbezirke
seitens des Senats weiter gewährleistet?
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Frage 8:
Welche Vorkehrungen werden seitens des Senats und seitens der Bezirke getroffen, um die gem. § 3 MobG
BE angestrebte Mobilität von Menschen unabhängig von
a. Alter
b. Geschlecht
c. Einkommen
d. Persönlichen Mobilitätsbeeinträchtigungen
e. Lebenssituation
f. Herkunft
g. individueller Verkehrsmittelverfügbarkeit
zu gewährleisten (aufgeschlüsselt nach Maßnahme, Bezirk und Jahr)?
Antworten zu 1 bis 4 und 8:
Die Fragen werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/23921 verwiesen: „Der entsprechende
Paragraph 3 lautet:
‚Mobilität in Berlin soll bezogen auf die wesentlichen Wegezwecke
- an allen Tagen des Jahres und rund um die Uhr
- in allen Teilen Berlins gleichwertig und
- unabhängig von Alter, Geschlecht, Einkommen und persönlichen
Mobilitätsbeeinträchtigungen sowie von Lebenssituation, Herkunft oder individueller
Verkehrsmittelverfügbarkeit
gewährleistet werden.‘
Die Formulierung im Gesetzestext bezieht sich auf Mobilität, d.h. die Ermöglichung von
Ortsveränderungen und nicht auf eine gleichförmige Ausgestaltung des in der Stadt
realisierten Verkehrs. Qualitativ wird ein gleichwertiges Angebot über die Setzung von
berlinweit gültigen und anzuwendenden Qualitätsstandards, beispielsweise zur
Pünktlichkeit oder Sauberkeit, stadtweit gewährleistet. Quantitativ bedeutet die Vorgabe,
dass die Zugänglichkeit und Erreichbarkeit des öffentlichen Nahverkehrs, ganz
unabhängig vom jeweiligen Bezirk, nach den gleichen, durch den Nahverkehrsplan (NVP)
des Landes Berlin festgelegten Maßstäben erfolgt. Dies erfordert aber nicht ein stadtweit
gleiches und damit einheitliches Taktangebot oder eine völlig gleichartige
Bedienungsweise, zumal bspw. die Taktangebote auch von anderen Kriterien wie z. B. der
erforderlichen Platzkapazität, abhängig sind. Ebenso ist in der Angebotsgestaltung den
Vorgaben des Mobilitätsgesetzes entsprechend auch die Wirtschaftlichkeit und damit die
tatsächlich erreichbare Nachfrage zu beachten (vgl. § 26 Abs. 2 Satz 2 MobG). Auch hier
ist die Anwendung einheitlicher Maßstäbe gefordert, um stadtweit nicht nur ein
Mindestangebot, sondern auch im Sinne der verkehrspolitischen Ziele des Landes ein
attraktives Angebot zu erreichen. Wesentliche Maßstäbe zur Beurteilung des
Vorhandenseins gleichwertiger Angebote sind die Erschließungswirkung, also das
Vorhandensein von Haltestellen in ausreichender Nähe und Dichte zu den
Wohnstandorten, sowie die Angebotsdichte und die möglichen Reisezeiten.
Ein weiterer Fokus liegt durch die Formulierung auf den wesentlichen Wegezwecken,
hierunter sind im Kern Ausbildungs- und Arbeits- sowie Versorgungs- und Einkaufswege
zu verstehen. Orientiert ist der Ansatz an der Daseinsvorsorge und der Möglichkeit, die
jeweiligen zentralen Orte möglichst unabhängig vom eigenen Wohnort in der Stadt und
den individuellen Voraussetzungen erreichen zu können. Da die öffentliche Hand vor allem
bei der „kollektiven Mobilität“ Möglichkeiten der Sicherstellung einer Gleichwertigkeit hat,
3
ist der Nahverkehrsplan ein wesentliches Element zur Sicherstellung der gleichwertigen
Mobilitätsoptionen.“
Kriterien zur Beurteilung können damit, wie bereits erläutert, die Qualitätsstandards des
Nahverkehrsplans und die Erreichbarkeitsbewertungen gemäß #Nahverkehrsplan oder
Stadtentwicklungsplan #Mobilität und Verkehr (StEP #MoVe) sein. Die Erarbeitung des StEP
MoVe hat 2016 begonnen, damit vor der Verabschiedung des Mobilitätsgesetzes. Eine
Beurteilung der Gleichwertigkeit der Mobilitätsmöglichkeiten wird sich auch künftig an
diesen Kriterien (bspw. der Erreichbarkeit der nächsten Ortsteilzentren, Bezirkszentren
und zentralen Orten) orientieren.
Frage 5:
Welche konkreten Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, um
a. gleichwertige Mobilitätsmöglichkeiten in allen Teilen Berlins zu forcieren (aufgeschlüsselt nach
Bezirk und Jahr)?
b. gleichwertige Mobilitätsmöglichkeiten zwischen Berlins City und Außenbezirken zu forcieren
(aufgeschlüsselt nach Bezirk und Jahr)?
Antwort zu 5:
Eine gleichwertige Ausgestaltung des Berliner Angebots des Öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) erfolgt bei entsprechendem Potenzial insbesondere durch
die Ausweitung des sogenannten #10-Minuten-Netzes, in dem im Tagesverkehr an
Werktagen mindestens zwischen 6 und 20 Uhr ein 10-Minuten-Takt angeboten wird. Diese
wie auch andere Maßnahmen wurden im Zuge der Bestellung der Verkehrsleistungen bei
den Verkehrsunternehmen in den vergangenen Jahren schrittweise weiter umgesetzt. Der
Ausbau des 10-Minuten-Netzes erfolgt orientiert an den Strecken, die der
Nahverkehrsplan 2019-2023 (NVP) im Kapitel V.1.1.3 (Abbildungen 61 bis 63) benennt.
Eine bezirksweise Aufschlüsselung dieser ÖPNV-Mehrleistungen ist nicht möglich, da die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ein bezirksübergreifendes ÖPNVNetz plant und die Mehrleistungen daher auch nicht nach Bezirken differenziert erfasst.
Das Land Berlin schloss, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz, im Juli 2016 mit dem Unternehmen nextbike GmbH einen Vertrag
(Dienstleistungskonzession) über den Aufbau und Betrieb eines öffentlichen
Leihfahrradsystems für das Land Berlin. Die Ausdehnung des Systems über den S-BahnRing (sogenanntes Kerngebiet) hinaus ist dabei heute gelebte Praxis (vgl. Anlage „Karte
Systemstatus“, vorgelegt als Rote Nummer 3483 zur 89. Sitzung des Hauptausschusses
am 28. April 2021; Ablehnungen von Stationen erfolgten jeweils im Prozess der
Beantragung einer Sondernutzung durch die jeweils zuständigen Bezirksämter).
Frage 6:
Gibt es weitere Bestrebungen des Senats, um die Gleichwertigkeit der Mobilitätsmöglichkeiten
a. in allen Teilen Berlins zu gewährleisten?
b. Zwischen Berlins City und Außenbezirken zu gewährleisten?
Wenn ja, welche Bestrebungen gibt es und wann und wo werden sie umgesetzt?
4
Antwort zu 6:
Die Untersuchung der Gleichwertigkeit der ÖPNV-Angebote im aktuellen Nahverkehrsplan
2019-2023 des Landes Berlin erfolgte durch Vergleich der ÖPNV-Angebote in den 60
Prognoseräumen der „Lebensweltlich orientierten Räume (LOR)“ (siehe NVP-Kapitel
I.1.5.5). Hinsichtlich der ÖPNV-Anbindung im 10-Minuten-Takt benennt der
Nahverkehrsplan in sieben Prognoseräumen außerhalb des S-Bahn-Rings Defizite im
Vergleich zu den anderen Prognoseräumen. Der ÖPNV-Aufgabenträger hat daher seit
dem Jahr 2016 (Datengrundlage der NVP-Analyse) zusätzliche Verkehrsangebote in
diesen sieben Prognoseräumen bestellt (siehe Antwort auf die Schriftliche Anfrage
18/23950) und beabsichtigt gemeinsam mit der BVG AöR eine weitere Ausweitung des
ÖPNV-Angebots in diesen Prognoseräumen.
Beim öffentlichen Leihfahrradsystem das Land Berlin wird eine weitere räumliche
Ausdehnung des Systems im laufenden Vertragsverhältnis realisiert werden.
Entsprechende Abstimmungen zur Definition von Umfang und Standorten laufen derzeit.
Frage 7:
Ist das Land Berlin in der Lage, eine gem. § 3 MobG BE gleichwertige Mobilität an allen Tagen des Jahres
und rund um die Uhr zu gewährleisten? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 7:
Der Senat verweist für den öffentlichen Personennahverkehr auf die Aussagen im
Nahverkehrsplan des Landes Berlin (insb. Kapitel I.1.5.5).
Frage 9:
Ist der Senat der Ansicht, dass eine gleichwertige Mobilität für alle iSd § 3 in allen Bezirken Berlins in der
City und in den Außenbezirken gewährleistet wird? Wenn ja, wie begründet der Senat dies? Wenn nein,
durch welche Maßnahmen soll das erreicht werden?
Antwort zu 9:
Es wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/23921 verwiesen: „Die gesetzlichen
Zielsetzungen werden durch den 2019 verabschiedeten Nahverkehrsplan
umfangreich und konkret untersetzt. Mit dem Bedarfsplan des Nahverkehrsplans (NVP)
werden sogar Projekte bis 2035 definiert. Mit diesem Nahverkehrsplan werden die oben
skizzierten Ansätze und damit auch die Vorgaben des Gesetzes sukzessive umgesetzt.
Die Umgestaltung von Infrastrukturen im Sinne des Mobilitätsgesetzes ist ein wesentlicher
Baustein zur Erreichung einer gleichwertigen Mobilität für alle.“
Frage 10:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
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Antwort zu 10:
Nein.
Berlin, den 25.06.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
allg.: Bürger- und Bürgerinnenbeteiligung und kollaborative Stadtentwicklung, aus Senat
www.berlin.de
Frage 1: Durch welche konkreten Initiativen unterstützt der Senat die #Bürgerbeteiligung für Projekte und
Prozesse der räumlichen #Stadtentwicklung in Berlin?
a. Wie hat der Senat die nicht gesetzlich geregelten Formen von Beteiligung seit Vorstellung der
“Leitlinien für Bürgerbeteiligung für Projekte und Prozesse der räumlichen Stadtentwicklung” im Jahr
2017 ausgebaut?
Antwort zu 1:
Mit der am 11.04.2017 beschlossenen Senatsvorlage zur Erarbeitung von „Leitlinien für
Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Stadtentwicklung“ (LLBB) wurde der
federführenden Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen der Arbeitsauftrag
erteilt, „Leitlinien für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Stadtentwicklung“
(LLBB) zu erarbeiten, mit dem Ziel, mehr Transparenz herzustellen, Verbindlichkeit zu
schaffen und Prinzipien für informelle Beteiligung zu entwickeln.
Die LLBB wurden daraufhin in einem zweijährigen partizipativen Erarbeitungsprozess durch
ein externes 24-köpfiges Arbeitsgremium aus Bürgerschaft, Politik und Verwaltung unter
umfangreicher Einbindung von Interessengruppen und der Öffentlichkeit erarbeitet und am
03.09.2019 durch den Senat beschlossen mit dem Auftrag, ein Umsetzungskonzept für die
Leitlinien zu erarbeiten.
Der Senat hat daraufhin die Erarbeitung des Umsetzungskonzeptes zwischen November
2019 bis Herbst 2020 in intensiver Kooperation der betroffenen planenden und bauenden
Hauptverwaltungen und Fachämter der Bezirke vorangetrieben. Das Umsetzungskonzept
definiert alle relevanten Prozesse und Zuständigkeiten innerhalb der Berliner Verwaltung
und bildet eine integrierte Arbeitsgrundlage für die Einführung und künftige Umsetzung der
Leitlinien. Der Senatsbeschluss des Umsetzungskonzeptes fand am 4.5.2021 nach
Beratung im RdB statt. Die Kenntnisnahme durch das Abgeordnetenhaus ist der
Drucksache 18/3759 vom 17.05.2021 zu entnehmen.
2
Der Senat hat bereits während der Erarbeitungsphase der Leitlinien und auch in der Folge
in unterschiedlichsten Projekten die neun Grundsätze der Leitlinien für gute Beteiligung
angewendet. Zudem wurde der Aufbau der in den Leitlinien verankerten und im Rahmen
des Umsetzungskonzepts weiter geschärften fünf Instrumente vorangetrieben. Parallel zur
Erarbeitung des Umsetzungskonzeptes hat im Jahr 2020 bereits die zentrale Anlaufstelle
für Beteiligung ihre Arbeit teilweise aufgenommen und im Jahr 2021 der Beteiligungsbeirat.
Mit dem Instrument „Beteiligungskonzept“ wurde eine Hilfsstellung zur qualitativen
Verbesserung von Beteiligungsverfahren geschaffen. Die Vorhabenträger sind nach
Verabschiedung des Umsetzungskonzeptes angehalten, sich bei der Konzeption neuer
Verfahren davon leiten zu lassen.
Mit dem Beschluss des Umsetzungskonzeptes erfolgt nun die schrittweise Implementierung
auf den unterschiedlichen Ebenen einschließlich der Etablierung der definierten
Zuständigkeitsstrukturen.
Frage 2: In welcher Weise sind diese Verfahren bei dem #Entwicklungsprojekt #City West berücksichtigt worden
und in Anwendung gegangen?
a. Wie bewertet der Senat die aktuelle Kritik an dem Beteiligungsverfahren seitens des Bezirks
Charlottenburg- Wilmersdorf und der Zivilgesellschaft, inklusive der kurzen Zeiträume?
Antwort zu 2:
Im Rahmen des Beteiligungsprozesses zur Berliner Innenstadt durch die „Stadtwerkstatt“
wurde der vorläufige Entwurf des Entwicklungskonzepts City West unter Berücksichtigung
der neun Grundsätze der Leitlinien zur Bürgerbeteiligung am 19.04.2021 der Öffentlichkeit,
der Fachöffentlichkeit und den Verwaltungen vorgestellt. Es wurde zur Kommentierung,
Diskussion und Abgabe von Stellungnahmen bis zum 19.05.2021 eingeladen.
Pandemiebedingt wurden hierfür inzwischen bewährte Module des strukturierten OnlineDialogs auf mein.berlin.de in Form einer öffentlichen digitalen Veranstaltung zum direkten
Austausch genutzt. Aufgrund des großen Interesses wurde der Beteiligungszeitraum von
den zunächst vier auf insgesamt neun Wochen verlängert.
Seit 2007 pflegt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
bezirksübergreifend (Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg, Mitte) einen
kooperativen Austausch mit öffentlichen und privaten Akteuren der City-West. Besonders
intensiv konnte die Kooperation gestaltet werden, als auf Initiative der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung das Amerikahaus für die aktive und öffentlichkeitswirksame Vernetzung
im Projektgebiet genutzt und dort von einem gemeinsam gesteuerten externen Dienstleister
für das Standortmanagement unterstützt werden konnte. Die erfolgreiche Netzwerkarbeit in
der City West gab die Anregung, mit der „Stadtwerkstatt“ im Projektgebiet „Berliner Mitte“
Kooperations-, Beteiligungs- und Vernetzungsangebote auch in einem anderen
Innenstadtbereich anzubieten, der sich aktuell besonders dynamisch entwickelt.
Die aktuelle Kritik aus einem der drei bei der Erarbeitung des Entwicklungskonzepts City
West eingebundenen Bezirke haben verdeutlicht, dass der mehr als ein Jahrzehnt gepflegte
Kooperationsgeist im Projektgebiet heute geschwächt ist. Als wesentliche Gründe können
angenommen werden:
- das Ende des Standortmanagements City West und des kommunikativen Treffpunkts
Amerikahaus - die Einleitung eines „Charta City West 2040“ genannten Prozesses durch das
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, ohne die Bezirke Tempelhof-Schöneberg und
Mitte sowie die für Stadtentwicklung, Mobilität und Umwelt zuständigen
Senatsverwaltungen in die Erarbeitung einzubeziehen
3 - die zum Projektgebiet City West pandemiebedingt weitgehend entfallenen
Beteiligungsaktivitäten im Präsenzmodus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.
Die breite und vielfach sehr differenzierte Kritik wird gerade ausgewertet und hat bereits zur
Fristverlängerung für die Onlinebeteiligung geführt. Nach der Dokumentation und
Auswertung wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zunächst intern
Schlussfolgerungen für den weiteren Prozess ziehen und beabsichtigt dazu auch in einem
weiteren Schritt eine Abstimmung mit den drei Bezirksämtern sowie den
Senatsverwaltungen, die für die Entwicklung und die Kooperation in der City-West
fachpolitisch verantwortlich sind. Dabei werden auch Anforderungen aus den Leitlinien für
Bürgerbeteiligung am weiteren Planungsprozess zu diskutieren sein.
Frage 3: Was plant der Senat noch bis zum Ende der Legislaturperiode für den Ausbau und die Verstetigung
der Beteiligung bei der Gestaltung von Stadtquartieren und #Bebauungsplanverfahren zu tun?
a. Wird die Entwicklung einer stadtentwicklungspolitische Gesamtstrategie für eine neue
Liegenschaftspolitik angestrebt?
b. Wie wird versucht zu verhindern, dass Liegenschaften, die sich in der Verantwortung des
Liegenschaftsfonds oder landeseigener Unternehmen befinden, ohne nachhaltige
stadtentwicklungspolitische Konzepte entwickelt werden?
Antwort zu 3:
Mit den Leitlinien für Bürgerbeteiligung haben Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft
hohe Standards für die nicht gesetzlich festgeschriebene Beteiligung vereinbart.
Planungsverfahren in den neuen Stadtquartieren, welche nach dem LLBB-Beschluss
begonnen haben, orientieren sich an ihnen.
Mit dem jüngst beschlossenen Umsetzungskonzept (siehe auch Ausführungen zu Frage 1)
ist zudem die Grundlage der einheitlichen Anwendung der LLBB geschaffen. In
Bebauungsplanverfahren gilt die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung nach BauGB. In
ausgewählten Projekten von besonderem öffentlichen Interesse oder stadtpolitischer
Bedeutung wird zudem Beteiligung entsprechend den LLBB organisiert.
Für die laufenden Planverfahren in den von der Senatsverwaltung betreuten Neuen
Stadtquartieren starten bzw. finden die folgenden Beteiligungsverfahren bis zum Ende der
Legislaturperiode statt: - Bebauungsplanverfahren 11-168 „Hohenschönhauser Straße – Weißenseer Weg“:
Workshop zu freiraumplanerischen und Gestaltungsfragen sowie die
Informationszeitung Weißenseer Weg Nr. 2. Beide Formate sollen voraussichtlich im 3.
Quartal 2021 umgesetzt werden. - Johannisthal/ Adlershof: Bis zum Ende des Jahres 2021 sind öffentliche Auslegungen
und damit die formale Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der folgenden drei
Bebauungsplanverfahren beabsichtigt: 51j-1 (Bessy), 9-41 (#Kohlebahnhof), 58bb-1
(Sitac). - Ehemaliger #Güterbahnhof Köpenick: Ende 2021 soll ein Info-Café zu dem Stand der
Maßnahme und dem geplanten städtebaulichen Qualifizierungsverfahren stattfinden,
außerdem ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan 9-84
(Ostumfahrung Bahnhofstraße) sowie zu drei Bebauungsplänen im Süden des
städtebaulichen Entwicklungsbereichs geplant. Des Weiteren wird die Konstituierung
des Gebietsbeirats für den Entwicklungsbereich ehemaliger Güterbahnhof Köpenick
durch Information der Öffentlichkeit und Durchführung der Wahl im Jahre 2021
vorbereitet. - Bebauungsplanverfahren 7-82a (Wohnen an der Götzstraße/Verwaltungs- und
Kulturstandort am Tempelhofer Damm): Frühzeitige #Öffentlichkeitsbeteiligung
4 - Blankenburger Süden:
o 13. Treffen des Projektbeirates am 08. Juni 2021
o B-Plan-Aufstellungsverfahren 3-65 „Grundschule Heinersdorfer Straße“:
Offenlage ca. Sommer 2021
o B-Plan-Aufstellungsverfahren 3-72 „Alte Gärtnerei #Heinersdorf“: Beteiligung der
allgemeinen Öffentlichkeit in Vorbereitung des städtebaulichen Wettbewerbes auf
mein.berlin.de und mittels Informationen und Feedbackmöglichkeiten vor Ort
sowie der Kinder- und Jugendlichen über eine Online-Pinnwand zum geplanten
Auslobungstext vom 28. Mai bis 18. Juni 2021 - Berlin-Buch, Am #Sandhaus: Das Beteiligungsverfahren zum diskursivem,
städtebaulichen Gutachter*innenverfahren läuft noch bis zum 24.06.2021. Darüber
hinaus wird aktuell mit Anwohnerinnen und Anwohnern ein Beteiligungskonzept für die
nächsten Beteiligungsschritte im Rahmenplanverfahren und die Fortführung
abgestimmt. Das Planungsbüro L.I.S.T. Stadtentwicklungsgesellschaft mbH führt dazu
Gespräche mit Akteurinnen und Akteuren durch. Bis zum Ende der Legislaturperiode
ist der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplan Buch, Am Sandhaus geplant.
Antwort 3a. und b.:
Hierzu wird auf das Konzept zur „Bodenpolitischen Strategie und Ergänzung des
bestehenden Regelwerks für die Liegenschaftspolitik“ vom 19.02.2019 verwiesen (Rote Nr.
1702).
Die landeseigenen Grundstücke werden einer Konzeptausschreibung unterworfen, wenn
sie an Dritte gehen bzw. an landeseigene Wohnungsunternehmen übertragen werden.
Damit wird sichergestellt, dass die Grundstücke im Sinne der stadtentwicklungspolitischen
Zielstellung entwickelt werden.
In dem Handlungsprogramm für die Beschleunigung des Wohnungsbaus sind bereits
umfangreiche Aussagen zu einer neuen Liegenschaftspolitik zu finden. Das bezieht sich
insbesondere auf die Vergabe von landeseigenen Flächen an Genossenschaften (Punkt
1.3.3.), die Nutzung von Vorkaufsrechten (Punkt 2.3) sowie auch auf den Aufkauf
entsprechender Flächen vom Bund, DB und weiterer besonderer Eigentümer (Punkt 2.5).
Frage 4: Die Initiative ‘StadtNeudenken’ wurde 2011 als Instrument zur zivilgesellschaftlichen Begleitung der
Neuausrichtung der Berliner Liegenschaftspolitik geschaffen. Welche Rolle spielt der Senat für die genannte
Initiative?
a. Aus welchen Personen setzt sich der Lenkungskreis zusammen? Welche Befugnisse hat dieser?
Wie wurden bzw. werden die Mitglieder gewählt?
b. Hat es finanzielle Zuwendungen zu der Initiative von Seiten des Senats gegeben? Wenn ja, in
welcher Höhe?
c. Welche Rolle spielt Stadtrat Florian Schmidt als Gründer und Koordinator der Initiative?
d. Wie wird über die Gäste und Teilnehmer des Runden Tischs Liegenschaftspolitik entschieden? Wie
lautet die Geschäftsordnung des Runden Tischs?
e. Sind die Forderungen der Initiative ‘StadtNeudenken’ im Einklang mit den vom Senat von Berlin
verfolgten Maßnahmen hin zu einer nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik?
f. Erachtet der Senat das stadtentwicklungspolitische Potential der transparenten Liegenschaftspolik
als ausgeschöpft? Wenn nein, welche Nachbesserungen werden von Seiten des Senats angestrebt?
Antwort zu 4a., c. und d.:
Die Initiative „StadtNeudenken“ und der Runde Tisch Liegenschaftspolitik stellen
umfangreiche Informationen im Internet bereit, aus denen für Interessierte die in den
Fragen a), c) und d) angesprochenen Aspekte hervorgehen können
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(https://stadtneudenken.net/initiative/). Der Senat hat keine darüber hinausgehenden
Kenntnisse. Vertiefende Fragen können an die Koordinierungsstelle Runder Tisch
Liegenschaftspolitik direkt gerichtet oder im Rahmen der nächsten Sitzung des Runden
Tisches gestellt werden. Die Sitzungen sind öffentlich, eine Eintragung in den Newsletter
ist über die Internetseite möglich (https://stadtneudenken.net/newsletter/).
Antwort zu 4b.:
Finanzielle Zuwendungen an die Initiative „StadtNeudenken“ hat es nicht gegeben. Die
ehrenamtlich tätigen Akteure des Runden Tisches Liegenschaftspolitik erhalten eine
Unterstützung durch eine Koordinierungsstelle. Dabei handelt es sich um eine freihändige
Vergabe freiberuflicher Leistungen. Für diese stehen je 75.000 EUR in den Jahren 2020
und 2021 gemäß Beschluss des Abgeordnetenhauses zum Doppelhaushalt 2020/21 vom
12.12.2019 zur Verfügung. Im Doppelhaushalt 2018/2019 standen jährlich rund 40.000
EUR zur Verfügung.
Antwort zu 4e.:
Der Senat setzt auf eine integrierte Strategie, die soziale, ökologische, ökonomische und
kulturelle Aspekte in einen nachhaltigen Ausgleich bringt. Die Instrumente
Konzeptverfahren und Vergaben in Erbbaurecht werden für eine nachhaltige
Stadtentwicklung verstärkt eingesetzt. (Vgl. Richtlinien der Regierungspolitik, Drucksache
18/0073). Die Forderungen der Initiative „StadtNeudenken“ stehen damit im Einklang,
sofern dadurch keine Bodenspekulation befördert wird
Antwort zu 4f.:
Die in der „Bodenpolitischen Strategie“ und „Ergänzung des bestehenden Regelwerks für
die Liegenschaftspolitik“ (Rote Nr. 1702) vereinbarten Elemente werden im Laufe ihrer
Umsetzung ständig auf ihre stadtentwicklungspolitische Wirkung geprüft und ggfs.
angepasst.
Frage 5: Welchen Beitrag hat die Senatsverwaltung bisher bei der partizipativen und gemeinwohlorientierten
Erneuerung des „Haus der Statistik“ geleistet?
a. Welche Rolle übernimmt die Senatsverwaltung als eins von fünf Mitgliedern der sogenannten
“Koop5”?
b. Welche Verantwortlichkeiten übernimmt die Senatsverwaltung bei der Durchführung des
städtebaulichen Planungsprozesses? Welche finanziellen und personellen Ressourcen werden
dafür verwendet?
c. Welche Rolle hat Stadtrat Florian Schmidt als ehemaliges Mitglied in der Genossenschaft für
Stadtentwicklung “Die ZUsammenKUNFT Berlin eG” gespielt?
Antwort zu 5a.:
Die Entwicklung des Quartiers erfolgt durch die fünf Kooperationspartner in gemeinsamer
Verantwortung.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen begleitet den Prozess
insbesondere aufgrund des Modellcharakters des Projektes hinsichtlich der Anwendung
neuer Kooperationsmodelle in der Stadtentwicklung sowie zur Evaluation der verwendeten
Mitwirkungs- und Beteiligungsformate. Sie unterstützt darüber hinaus das im Projekt
federführende Stadtentwicklungsamt des Bezirksamts Mitte von Berlin in Fragen der
Prozessgestaltung, Einbindung in den städtebaulichen Kontext sowie bei der Koordinierung
des Nutzungsprogramms (bezahlbares Wohnen, Rathausneubau, Kunst, Kultur, Soziales,
Bildung, Integration sowie Büro- und Verwaltungsnutzungen in den Bestandsgebäuden).
Auch bei der Steuerung und Mitfinanzierung der komplexen Beteiligungsverfahren ist die
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Senatsverwaltung aktiv. Darüber hinaus nimmt sie ihre Regelaufgaben bei der Vorbereitung
und Durchführung von Wettbewerbsverfahren wahr.
Antwort zu 5b.:
Die Auslobung eines kooperativen und integrierten Werkstattverfahrens, Sep. 2018 bis Mär.
2019, erfolgte durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Für die
Durchführung sind insgesamt Kosten in Höhe von 291.717,86 € angefallen. Weitere
Qualifizierungsverfahren zur kooperativen und prozesshaften Gestaltung der Freiräume
befinden sich in der Vorbereitung. Die Kosten der kooperativen Quartiersentwicklung sind
zwischen den Kooperationspartnern - BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH,
- Bezirksamt Mitte von Berlin, Stadtentwicklungsamt,
- WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH und der
- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
in insgesamt drei Finanzierungsvereinbarungen vereinbart worden. Bezogen auf den
städtebaulichen Planungsprozess sind in diesen Finanzierungsvereinbarungen insgesamt
585.000,00 €, paritätisch zwischen den Kooperationspartnern aufgeteilt, festgelegt worden.
Koordinationsaufgaben im Projekt „Haus der Statistik“ werden durch eine Stelle
wahrgenommen, die direkt der Abteilungsleitung II (Städtebau und Projekte, SenSW)
zugeordnet ist. Die Einbeziehung weiterer Stellen in das Projekt, insbesondere im
Wettbewerbsreferat, erfolgt anlassbezogen.
Antwort zu 5c.:
Der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sind keine Aktivitäten von Herrn
Stadtrat Schmidt im Projekt „Haus der Statistik“ bekannt. Es kann jedoch angenommen
werden, dass er dieses kooperative Modellprojekt, das nach dem Selbstverständnis der
„Koop5“ dem Anspruch auf Übertragbarkeit auf andere Standorte genügen soll, aufmerksam
verfolgt.
Frage 6: Welche Kosten sind für die Senatsverwaltung im Rahmen der Durchführung des städtebaulichen
Planungsprozesses entstanden?
Welche Rolle spielt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen als Kooperationspartner bei der
Entwicklung des Dragonerareals?
a. Welche Funktion spielt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen als Teil der
steuernden Einheit „Koop6“?
b. Wer entscheidet über die Mitglieder im Zukunftsrat, der als zentrales Gremium über die
gemeinwohlorientierte Entwicklung des Modellprojektes Rathausblock?
c. Welche Personen repräsentieren die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in
besagtem Zukunftsrat?
d. Wer sitzt in Begleitkreis, der den Zukunftsrat bei der Ausgestaltung des Modellprojekts
Rathausblock Kreuzberg fachlich begleiten und berät?
e. Wurden Aufwendungen von Seiten des Senats an den Zukunftsrat getätigt? Wenn ja, in welcher
Höhe?
Antwort zu 6:
Zentrale Instrumente für die städtebauliche Planung des Dragonerareals sind das
städtebauliche Konzept und der Bebauungsplan. Für die Entwicklung des städtebaulichen
Entwurfs wurde ein diskursives und partizipatives städtebauliches Werkstattverfahren für
das #Dragonerareal unter der Federung der Wettbewerbsabteilung der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung und Wohnen durchgeführt. Die Überarbeitungsphase des
Siegerentwurfs soll im Sommer 2021 beendet werden. Von der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen werden Städtebaufördermittel aus dem Programm
„Lebendige Zentren und Quartiere“ in Höhe von rund 763.000 Euro für das städtebauliche
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Werkstattverfahren und die Überarbeitung des Siegerentwurfs bereitgestellt. Das
überarbeitete städtebauliche Konzept bildet die Grundlage für den Bebauungsplan, der
durch den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg aufgestellt wird.
Fragen zu der Rolle und der Funktion der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Wohnen in der Kooperationspartnerschaft im Sanierungsgebiet Rathausblock werden
unter 6 a beantwortet.
Antwort zu 6a.:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist einer der sechs
Kooperationspartner im Rathausblock neben dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, dem
Vernetzungstreffen Rathausblock, dem Forum Rathausblock, der Berliner
Immobilienmanagement GmbH (BIM) und der Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte
mbH. Grundlage der Zusammenarbeit bildet eine gemeinsam entwickelte und
abgeschlossene Kooperationsvereinbarung vom Juni 2019. Ziel im Sanierungsgebiet
Rathausblock ist, das Dragonerareal mit den sechs Kooperationspartnern modellhaft zu
einem gemeinwohlorientierten, zukunftsfähigen, urbanen Quartier mit einer Mischnutzung
aus Wohnen, Kultur und Arbeit zu entwickeln.
In der Kooperationsvereinbarung sind die jeweilige Rolle und Funktion der sechs Partner
aufgeführt. Rolle und Funktion der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist
gemäß § 26 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) die Bestimmung
der grundsätzlichen Sanierungsziele unter Beteiligung des Bezirks. Sie begleitet das
Sanierungsverfahren Rathausblock im Sinne der Einhaltung der grundsätzlichen Ziele, die
sich aus den vorbereitenden Untersuchungen und der Rechtsverordnung zum
Sanierungsgebiet ergeben. Dazu gehört auch die Bewertung, ob sich Maßnahmen aus
gesamtstädtischer Entwicklungsperspektive ableiten lassen (z.B. aus dem
Stadtentwicklungsplan Wohnen). Dieses betrifft insbesondere den zügigen Wohnungsbau
in der wachsenden Stadt und Anpassung der Infrastruktur an die demographische
Entwicklung. Sie ist auch Fördergeberin für die Finanzierung von Maßnahmen im
öffentlichen Raum bzw. der Infrastruktur des Rathausblocks über das
Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren und Quartiere“.
Antwort zu 6b.:
In der Kooperationsvereinbarung der sechs Partner des Rathausblocks ist der Zukunftsrat
als zentrales Gremium mit Entscheidungs- und Empfehlungsfunktion festgelegt. Der
Zukunftsrat hat 12 Sitze, die durch gesetzte und gewählte Mitglieder aus Institutionen und
Interessensvertretungen besetzt sind. Arbeitsgrundlage des Zukunftsrates ist eine
Geschäftsordnung, die die Mitglieder namentlich aufführt. Eine Entscheidung über das
Verfahren für eine Neu- oder Nachbesetzung der Mitglieder, Anzahl der Sitze etc. wird im
Zukunftsrat im Konsensprinzip getroffen.
Antwort zu 6c.:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wird durch den Senator und
durch die Gebietsbetreuung des Rathausblocks aus dem Referat IV C repräsentiert.
Antwort zu 6d.:
In der Kooperationsvereinbarung ist die Einrichtung eines Begleitkreises für den
Zukunftsrat zur fachlichen Beratung und Begleitung bei der Ausgestaltung des
Modellprojekts vereinbart. Der Begleitkreis wurde aufgrund der zahlreichen Themen im
Zukunftsrat noch nicht vertiefend behandelt und konnte daher noch nicht eingerichtet
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werden. Eine konkrete Zeitplanung für die Einrichtung des Begleitkreises gibt es derzeit
nicht.
Antwort zu 6e.:
Nein.
Berlin, den 8.6.21
In Vertretung
Lüscher
…………………………..
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen