Straßenverkehr: Hier wird der öffentliche Raum in Berlin neu verteilt, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article235719413/Hier-wird-der-oeffentliche-Raum-in-Berlin-neu-verteilt.html

Berlins #Straßen stehen vor #Veränderungen. Tausende Kilometer neuer Radwege – so sieht es der Berliner #Radverkehrsplan vor – sollen bis 2030 entstehen, dazu kommen gut Hundert Kilometer an #Radschnellwegen, die sich quer durch die Stadt ziehen. Zudem hat sich die rot-grün-rote Koalition vorgenommen, Busse durch mehr eigene Spuren zu beschleunigen, neue #Straßenbahnstrecken zu bauen und die Trams möglichst auf eigenen Trassen zu führen. Auch der #Wirtschaftsverkehr soll neue Lieferzonen erhalten, dafür wird sich absehbar der #Parkraum entlang von Straßen reduzieren und Platz machen für eine andere Nutzung, beispielsweise auch durch Sitzmöbel wie #Parklets.

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ÖPNV: Rot-Grün-Rot will Nahverkehr ausbauen – Finanzierung weiter unklar Mehr U-Bahn, mehr Tram, mehr Bus., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/wieder-keine-einigung-beim-geld-rot-gruen-rot-will-nahverkehr-ausbauen-finanzierung-weiter-unklar/27817902.html

Einen Tag später als ursprünglich geplant haben sich SPD, Grüne und Linke auf den Teil zu #Mobilität und Verkehr im #Koalitionsvertrag geeinigt. Dieser sieht unter anderem vor, Kosten-Nutzen-Untersuchungen für den #Ausbau verschiedener U-Bahnlinien auf den Weg zu bringen.

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Güterverkehr: Senat legt Grundlagen für Umgestaltung des Südhafens Spandau zu einem Pilotprojekt für nachhaltigen Wirtschaftsverkehr, aus Senat

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1123379.php

Aus der Sitzung des Senats am 7. September 2021:

Der Senat hat heute auf Vorlage des Regierenden Bürgermeistes Michael Müller, der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Ramona Pop, sowie der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, die Grundlagen dafür gelegt, am #Südhafen #Spandau ein #Pilotprojekt für nachhaltigen #Wirtschaftsverkehr und innovative #Citylogistik zu verwirklichen. Am Südhafen in Spandau wird gezeigt, wie Wirtschaftsverkehre von der Straße auf die #Schiene und den #Wasserweg gebracht werden. Mit dem Senatsbeschluss werden die erste Schritte zur Umsetzung des Projektes verbindlich vereinbart und die ressortübergreifende Projektstruktur festgelegt.

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Güterverkehr: Senat beschließt Planwerk „Integriertes Wirtschaftsverkehrskonzept Berlin 2021“, aus Senat

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1121218.php

Aus der Sitzung des Senats am 31. August 2021:

Auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, hat der Senat in seiner heutigen Sitzung das neue „Integrierte #Wirtschaftsverkehrskonzept Berlin 2021“ (IWVK) verabschiedet.

Das IWVK ist ein #Planwerk, das den im März 2021 beschlossenen #Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (#StEP MoVe) im Teilbereich Wirtschaftsverkehrsplanung konkretisiert und entsprechende Maßnahmen, Initiativen und Konzepte für Berlin formuliert. Das IWVK bildet, wie im Berliner Mobilitätsgesetz (§ 18 MobG BE) festgelegt, die planerische Grundlage, um das Ziel eines funktionierenden und zugleich umwelt- und stadtverträglichen Wirtschaftsverkehrs in Berlin zu erreichen und definiert hierfür Qualitäts- und Handlungsziele.

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Güterverkehr + Straßenverkehr: Verbände sehen Berliner Lieferverkehr in Gefahr, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/wirtschaft/article229581112/Verbaende-sehen-Berliner-Lieferverkehr-in-Gefahr.html

Wirtschafts- und #Branchenorganisationen kritisieren Eckpunkte der Senatsverkehrsverwaltung für die Erweiterung des Mobilitätsgesetzes.

Bereits vor zwei Jahren hatte das Berliner Abgeordnetenhaus das deutschlandweit erste #Mobilitätsgesetz beschlossen. Wichtige Kapitel allerdings fehlen seitdem. Anfang Juli legte die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz für die noch offenen Themen Neue Mobilität und #Wirtschaftsverkehr zwölf Eckpunkte vor. An diesen Ideen lassen Berliner Wirtschafts- und Verkehrsverbände nun kaum ein gutes Haar.

„Die vorliegenden Eckpunkte werden weder inhaltlich noch strukturell der wachsenden Bedeutung des Wirtschaftsverkehrs gerecht“, heißt es in einer Stellungnahme, die neun Berliner Verbände am Donnerstag an die Verkehrsverwaltung geschickt haben. Das entsprechende Positionspapier von Industrie- und Handelskammer (#IHK), #Handwerkskammer, den Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (#UVB), der F#uhrgewerbe-Innung, der Fachgemeinschaft Bau, dem #Handelsverband, dem #Bauindustrieverband Ost, dem Verband Verkehr und Logistik und dem ADAC liegt der Berliner Morgenpost vor.

Verbände: Zentrale Regelungen, um Wirtschaftsverkehr zu gewährleisten, fehlen
In den ersten drei Eckpunkten würden sich zwar wesentliche Anforderungen eines nachhaltigen Wirtschaftsverkehrs unter den Stichworten #Lieferzonen, #Mikro-Depots und #Austauschplattformen wiederfinden, schreiben die Verbände. Zentrale Regelungen, um die Funktionsfähigkeit und die Effizienz des Wirtschaftsverkehrs …

Straßenverkehr: Tangentialverbindung Ost, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wann wird mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zur #TVO begonnen?
Antwort zu 1:
Es ist vorgesehen, Ende 2021 / Anfang 2022 das Planfeststellungsverfahren einzuleiten.
Frage 2:
Welche Antragsunterlagen stehen noch aus, die die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens derzeit noch
verzögern?
Antwort zu 2:
Die Planung der Verkehrsanlage, bestehend aus der Straße, Ingenieurbauwerken,
Entwässerungsanlage, Beleuchtung, etc. befindet sich in unterschiedlichen Stadien.
Während für die Straße bereits die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)) erstellt wird, steht beispielsweise
die Bearbeitung der Ingenieurbauwerke der Bahn (Brücken der Bahn über die zukünftige
TVO) erst noch bevor. Dies liegt daran, dass die Deutsche Bahn AG die Vereinbarung zur
Planung dieser Brücken 2019 gekündigt hat und der Senat diese Leistungen ausschreiben
musste, wodurch zeitliche Verschiebungen von ca. 18 Monaten erwartet werden.
Die Antragsunterlagen werden im Rahmen der Leistungsphase 4 –
Genehmigungsplanung zusammengestellt.
Frage 3:
Wann wird voraussichtlich mit dem Bau der TVO begonnen werden?
2
Antwort zu 3:
Das #Planfeststellungsverfahren wird voraussichtlich mindestens 1,5 Jahre in Anspruch
nehmen. Sollte der Beschluss nicht beklagt werden, ist ein Baubeginn ca. 6 bis 12 Monate
nach Bestandskraft denkbar.
Frage 4:
Welche Voraussetzungen müssen dafür bis wann noch geschaffen werden?
Antwort zu 4:
Voraussetzungen sind die Erstellung der #Genehmigungsplanung (siehe Frage 2) und ein
bestandskräftiger #Planfeststellungsbeschluss (siehe Frage 3) sowie anschließend die
Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und die #Vergabeverfahren.
Frage 5.
Welche Folgen hat die #Vorzugsvariante der geplanten Trasse der TVO für die betroffenen Anwohnerinnen
und Anwohner?
Antwort zu 5:
Die Folgen der Planung werden im Rahmen der aktuellen Planung ermittelt.
Frage 6:
Inwiefern ist weiterhin beabsichtigt, die geplante Trasse durch einen #Radschnellweg zu begleiten und welche
Mehrkosten entstehen durch die Anordnung eines Radschnellweges im Vergleich zu den ursprünglich
angedachten beiderseitigen normalen Radwegen?
Antwort zu 6:
Die Planung ist immer von der Anordnung einseitiger (östlicher) Nebenanlagen
ausgegangen. Die Breite des Radweges von aktuell 4 m konnte durch Modifikation der
einzelnen Bestandteile in den vorgesehenen Querschnitt integriert werden.
Mehrkosten entstehen nur, wenn separate, niveaufreie Kreuzungen geschaffen werden –
dies ist gegenwärtig nicht vorgesehen.
Frage 7:
Inwiefern sind die künftigen Anwohnerinnen und Anwohner in den Planungsprozess eingebunden?
Antwort zu 7:
Die Anwohnenden sind im Rahmen von #Bürgerveranstaltungen beteiligt worden, bündeln
ihre Interessen in einem #Planungsbeirat und haben über die Seite www.berlin.de/tvo
Zugang zu allen Informationen rund um das Vorhaben.
3
Frage 8:
Wie oft, mit welcher Beteiligungsquote und welchen Ergebnissen tagte der Planungsbeirat TVO im
vergangenen Jahr? Bitte anwesende Mitglieder und Ergebnisse der einzelnen Tagungstermine darstellen.
Antwort zu 8:
Der Planungsbeirat wird grundsätzlich dann zusammengerufen, wenn wichtige
Themen/Planungsstände bekannt zu machen und zu diskutieren sind. Die bisherigen
Sitzungen sowie die Mitglieder des Planungsbeirates sind im Internet veröffentlicht:
So zuletzt am 26.09.2019.
Im Rahmen der o.g. Besprechung wurde auf die Grundsatztrassierung der
Entwurfsplanung eingegangen. Alle 14 Lagepläne einschließlich Übersichtslageplan
wurden ausführlich erläutert. Die Änderungen, bezogen auf:
· Vorzugsvariante und jetziger Trassierung,
· der Trennung der Nebenanlagen,
wurden erklärt. Von den 10 Bürgerinitiativen waren Vertreterinnen und Vertreter von 7
Initiativen anwesend. Das Protokoll zu der Sitzung sowie die vorgestellten Unterlagen
wurden allen 10 Bürgerinitiativen zugesandt. Für Rückfragen oder weitergehende
Erläuterungen steht das Projektteam TVO immer zur Verfügung.
Das nächste Treffen des Beirats wird voraussichtlich nach Vorliegen der
Lärmschutzplanung erfolgen.
4
Frage 9:
Wann rechnet der Senat mit der Fertigstellung der TVO?
Antwort zu 9:
Auf Grund des derzeitigen Planungsstandes kann diesbezüglich keine verlässliche
Auskunft gegeben werden – erfahrungsgemäß ist mit einer mindestens sechsjährigen
Bauzeit zu rechnen.
Frage 10:
Welchen Mehrwert hat die TVO nach Ansicht des Senats für die Berlinerinnen und Berliner sowie die
wichtigen Wirtschafsverkehre?
Antwort zu 10:
Ziel des Baus der TVO ist die Bündelung und leistungsfähige Abwicklung des
prognostizierten Verkehrsaufkommens – damit einhergehend die Entlastung der parallelen
Straßenzüge, insbesondere der Köpenicker Straße und der Straße Am Tierpark,
Treskowallee, die Herstellung einer attraktiven Infrastruktur für die Radfahrenden und den
Fußverkehr sowie die Verbesserung der verkehrlichen Erschließung für den
#Wirtschaftsverkehr in den Stadträumen Süd-Ost und Nord-Ost mit Anbindungen zur #A113
und #A117, zum Flughafen #BER und zu den Wirtschaftsstandorten in Adlershof und
Marzahn-Hellersdorf.
Berlin, den 09.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Elektromobilität + Güterverkehr: Vernetztes und automatisiertes Fahren im Berliner Wirtschaftsverkehr – Leuchtturmprojekte in Kaulsdorf und Mahlsdorf, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Ziele verfolgt der Senat im Rahmen des geplanten #Leuchtturmprojekts, in Kaulsdorf / Mahlsdorf ein
Testfeld für die #Automatisierung von Entsorgung und Versorgung im Endkundenbereich zu erproben?
Antwort zu 1:
Die Berliner Agentur für Elektromobilität (#eMO) hat als Agentur des Landes Berlin, die von
der Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH getragen wird, die Studie
„Vernetztes und automatisiertes Fahren im Berliner #Wirtschaftsverkehr“ beauftragt. Diese
gibt einen Überblick zu aktuellen Automatisierungs- und Vernetzungstechnologien und
deren Chancen auf Implementierung anhand von konkret erarbeiteten Einsatzszenarien
(use cases) für Berlin. Hierzu wurden zunächst allgemein die Potenziale und vorhandenen
Best-Practices der Automatisierung und Digitalisierung im Wirtschaftsverkehr näher
untersucht. Darauf aufbauend wurden drei Ansätze für mögliche zukünftige
Leuchtturmprojekte mit vernetzten logistischen Betriebskonzepten erarbeitet.
Die erarbeiteten Inhalte sind daher mögliche Ansatzpunkte für die Realisierung von
Innovationsprojekten.
2
Im Laufe der Untersuchungen wurde als potenzielles Projektgebiet der Bereich
Kaulsdorf/Mahlsdorf identifiziert, unter anderem in Abstimmung mit dem Bezirksamt sowie
der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Eine Festlegung stellt dies
nicht dar.
Frage 2:
a) Welche Maßnahmen sollen im Rahmen des Projektansatzes „Automatisierung der Versorgung“
umgesetzt werden?
b) Welche Umsetzungsschritte sind bereits erfolgt?
c) Welche Umsetzungsschritte stehen noch aus? Welche eventuellen Hürden bestehen noch?
d) Welche Gespräche hat es dazu bisher auf Bezirks- oder Senatsebene gegeben?
e) Wie ist der aktuelle Stand des Projekts? Gibt es bereits einen Plan zur zeitlichen Realisierung?
f) Welche räumliche Abgrenzung des Testfelds soll erfolgen?
g) Welche Beteiligungsschritte sind geplant?
Antwort zu 2:
Die Berliner Agentur für Elektromobilität (eMO) teilt hierzu mit:
„Der Ansatz sieht vor, die Paketzustellung vor Ort durch den Einsatz von
Automatisierungstechnik zu unterstützen und zu entlasten. Das elektrisch betriebene
Lieferfahrzeug („Paketshuttle“) soll zukünftig den Weg vom Güterverteilzentrum ins
Zustellgebiet selbstständig zurücklegen können (ein Begleiter bleibt aber zunächst zur
Sicherheit an Bord). Im Zustellgebiet übernimmt der Paketzusteller dann die Feinverteilung
je nach Bebauungsdichte z.B. zu Fuß oder mit einem elektrischen Lastenrad.
Beim Thema „Automatisierung der Versorgung“ gab es erste Gespräche mit Kurier-,
Express- und Paketdiensten (sogenannte KEP-Dienstleister). Ein grundsätzliches
Interesse an zunächst teil-automatisierten Lieferfahrzeugen (z.B. Follow-me Funktion)
besteht.
Eine zeitnahe Umsetzung ist aufgrund der noch technisch limitierten Fahrzeuge und der in
Deutschland vorhandenen Rechtslage für autonome Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen
nicht zu erwarten. In jedem Fall bedarf es für den öffentlichen Raum einer Sondererlaubnis
für ausgewählte Teststrecken.
Mit dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf sowie mit der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz gab es grundlegende Vorgespräche.
Derzeit gibt es keine konkreten Pläne zur weiteren Fortführung des Projektes.
Vorgeschlagen wird ein Testfeld in Wohngebieten von Kaulsdorf und Mahlsdorf.
Berlin Partner als zuständige Wirtschafts- und Technologieförderung des Landes Berlins
bietet seine Unterstützung bei der weiteren Koordinierung der Projektentwicklung an.“
Frage 3:
a) Welche Maßnahmen sollen im Rahmen des Projektansatzes „Automatisierung der Straßenreinigung“
umgesetzt werden?
b) Welche Umsetzungsschritte sind bereits erfolgt?
c) Welche Umsetzungsschritte stehen noch aus? Welche eventuellen Hürden bestehen noch?
d) Welche Gespräche hat es dazu bisher auf Bezirks- oder Senatsebene gegeben?
e) Wie ist der aktuelle Stand des Projekts? Gibt es bereits einen Plan zur zeitlichen Realisierung?
f) Welche räumliche Abgrenzung des Testfelds soll erfolgen?
g) Welche Beteiligungsschritte sind geplant?
3
Antwort zu 3:
Die Berliner Agentur für Elektromobilität (eMO) teilt hierzu mit:
„Das Konzept sieht vor, den Automatisierungsgrad der Straßenreinigung mit Hilfe eines
Kehrroboters schrittweise zu steigern. Zunächst soll eine geeignete Teststrecke bestimmt
werden und ein sich beteiligendes Entsorgungsunternehmen gefunden werden. Im
nächsten Schritt müssen Anwohnerinnen und Anwohner informiert und die notwendige
Infrastruktur (Lade- und Reinigungsstation für den Kehrroboter) geschaffen werden. In
einer ersten Testphase soll der Kehrroboter dann zunächst einem Mitarbeitenden des
Entsorgungsunternehmens per „follow-me“-Funktion hinterherfahren und Straßenkanten,
Rad- und Gehwege sowie öffentliche Plätze reinigen.
Im Rahmen der Studienerstellung wurde zunächst ein konzeptioneller Workshop mit
Technologieanbietern, dem Bezirk sowie den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR)
durchgeführt. Auf allen Seiten bestand ein hohes Interesse an einem Pilotprojekt.
Weiterhin haben die BSR Ende 2018 einen internen Workshop zum Thema Digitalisierung
und Automatisierung von Straßenreinigung und Müllentsorgung in Anwesenheit von
Vertretern des Bezirkes und der eMO durchgeführt.
Eine zeitnahe Umsetzung ist aufgrund der noch technisch limitierten Fahrzeuge und der in
Deutschland vorhandenen Rechtslage für autonome Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen
nicht zu erwarten. In jedem Fall bedarf es für den öffentlichen Raum einer Sondererlaubnis
für ausgewählte Teststrecken.
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat jeweils an den oben genannten Workshops
teilgenommen.
Eine Umsetzung gemeinsam mit der BSR ist derzeit nicht abzusehen. Andere
Entsorgungsdienstleister könnten eine Alternative darstellen. Einen konkreten Zeitplan zur
Realisierung gibt es derzeit nicht.
Vorgeschlagen wird ein Testfeld in Wohngebieten von Kaulsdorf und Mahlsdorf.
Berlin Partner als zuständige Wirtschafts- und Technologieförderung des Landes Berlins
bietet seine Unterstützung bei der weiteren Koordinierung der Projektentwicklung an.“
Frage 4:
Ist geplant, dass die Fahrzeuge stets mit Begleitpersonen unterwegs sein werden?
Antwort zu 4:
Die Berliner Agentur für Elektromobilität (eMO) teilt hierzu mit:
„Ja, die gegenwärtige Rechtslage sieht dies vor.“
Berlin, den 22.01.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Güterverkehr + Elektromobilität: Start des Förderprogramms zur Elektrifizierung des Berliner Wirtschaftsverkehrs, aus Senat

www.berlin.de

Wie auf dem 3. Berliner Mobilitätsgipfel am 25.06.2018 von Wirtschaftssenatorin Ramona Pop angekündigt, startet nach heutigem Senatsbeschluss ab dem 1. Juli 2018 das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe #Elektromobilität“.

Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Ramona Pop, hierzu: „Wir leiten den nächsten Schritt auf dem Weg zur Mobilitätswende ein und sorgen für leisen und sauberen #Wirtschaftsverkehr in der Stadt. Berlin als wachsende Stadt hat eine besondere Verantwortung für den Klima- und Gesundheitsschutz. Darum unterstützen wir mit dem #Förderprogramm „#Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ die Umstellung gewerblicher Flotten auf Elektromobilität. Unser Förderprogramm umfasst neben einem Beratungsmodul, die Förderung für elektrische Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur. Wir sehen besonders in dem Beratungsangebot eine tolle Möglichkeit, Interessierte für diese Technologie zu begeistern, Bedenken entgegenzutreten und wirklich die Potenziale für eine Umstellung auf elektrische Flotten aufzuzeigen.“

Ziel der Förderung ist es, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen und gemeinnützigen Wirtschaft sowie freiberuflich Tätige zu motivieren, auf emissionsarme Antriebe umzusteigen, um möglichst schnell die Belastung der Berliner Luft mit Stickoxiden zu reduzieren und drohende Fahrverbote zu vermeiden. Das Förderprogramm umfasst die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Beratung durch einen Mobilitätsberater, den Kauf oder das Leasing von gewerblich, gemeinnützig oder freiberuflich genutzten elektrisch betriebenen Fahrzeugen (reine Batterie-Elektro-Fahrzeuge, Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb, Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge) als auch die Errichtung einer geeigneten (Normal- oder Schnell-) Ladeinfrastruktur auf privaten betrieblichen Flächen.

Für die Umsetzung des Förderprogramms hat der Senat von Berlin die Investitionsbank Berlin (IBB) beauftragt, die sich dabei ihrer Tochter – der IBB Business Team GmbH (IBB BT) – bedient.

Interessierte Antragsteller können Fragen zum Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ an folgende Emailadresse richten: “elektrifizierung-wirtschaftsverkehr@senweb.berlin.de:mailto:elektrifizierung-wirtschaftsverkehr@senweb.berlin.de oder sich auf den Webseiten der IBB BT informieren: www.ibb-business-team.de

Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Telefon: (030) 9013-8451

allg. + Radverkehr: Entwurf des ersten Mobilitätsgesetzes Deutschlands im Berliner Senat, aus Senat

www.berlin.de

 Aus der Sitzung des Senats am 12. Dezember 2017: Die Berlinerinnen und Berliner sollen sicher, bequem sowie umwelt- und klimafreundlich mobil sein. Das #Mobilitätsgesetz soll die Grundlagen dafür legen, die Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems in seiner Gesamtheit zu steigern. Nur so werden wir den Verkehr in unserer wachsenden Stadt bewältigen. Der Senat hat dazu in seiner heutigen Sitzung den von der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, vorgelegten Entwurf des Mobilitätsgesetzes Berlin zur Kenntnis genommen. Senatorin Günther: „Mit dem ersten Mobilitätsgesetz Deutschlands legen wir die Grundlagen für die Mobilität der Zukunft in einer wachsenden Metropole. Je mehr Menschen auf Bus, Bahn oder Fahrrad umsteigen können und wollen, desto schneller kommen auch die voran, die auf das Auto angewiesen bleiben. Deswegen stärkt das Mobilitätsgesetz den Öffentlichen #Personennahverkehr und den #Radverkehr und wird so für die gewünschte Stärkung des Verkehrssystems insgesamt sorgen.“

Der vorliegende Gesetzentwurf umfasst drei Teile:
1. den allgemeinen Teil mit den Zielen des Gesetzes,
2. den Teil zum öffentlichen Nahverkehr und
3. den Teil zum Radverkehr.

Im nächsten Jahr folgen die Teile zu #Fußverkehr und Intelligenter #Mobilität (#Carsharing, #Autonom fahrende Autos, Digitalisierung etc.) und auch zum #Wirtschaftsverkehr, falls sich nach Fertigstellung des Integrierten Wirtschaftsverkehrskonzepts der Bedarf dafür ergibt.

Die Erarbeitung der ersten drei Teile des Mobilitätsgesetzes hat der neu geschaffene Mobilitätsbeirat begleitet, dem Mobilitätsverbände, die Bezirke, betroffene Senatsverwaltungen und Vertreter der Fraktionen angehören. Er wird auch die Erarbeitung der weiteren Teile des Gesetzes begleiten.
Die Eckpunkte für den Teil Radverkehr hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Dialog Radgesetz gemeinsam mit der Initiative Volksentscheid Fahrrad, dem ADFC, dem BUND, den Koalitionsfraktionen und der Senatskanzlei entwickelt.
In der informellen Verbändebeteiligung sind circa 700 Einwendungen eingegangen, die alle intensiv geprüft und sehr häufig auch aufgenommen wurden.

Allgemeiner Teil

Der Gesetzentwurf definiert mittel- bis langfristige Ziele für alle Planungen in der Mobilitätspolitik. Darunter sind beispielsweise Klima- und Umweltschutz, Aufenthaltsqualität, die Verkehrssicherheit oder die Förderung des Umweltverbundes.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass diese Ziele bei der Erstellung aller Planwerke berücksichtigt werden. Bislang war nur der Nahverkehrsplan gesetzlich vorgeschrieben, künftig soll dies auch für den Radverkehrsplan, das integrierte Wirtschaftsverkehrskonzept und die Fußverkehrsstrategie sowie für den Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr als übergeordnetes Planwerk gelten.

Teil ÖPNV

Der Gesetzentwurf sieht im Teil öffentlicher Nahverkehr ein sogenanntes Vorrangnetz für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) vor. Dieses Netz umfasst die Strecken, auf denen besonders viele Berlinerinnen und Berliner mit Bus oder Bahn unterwegs sind. Es muss bei der Planung jeglicher Verkehrsinfrastruktur angemessen berücksichtigt werden, zum Beispiel durch Vorrangschaltungen an Kreuzungen oder Busspuren.

Im Nahverkehrsplan müssen die Anforderungen und die Maßnahmen für die Barrierefreiheit der Haltestellen und Stationen des ÖPNV definiert werden. Falls bis 2022 nicht überall im ÖPNV die Barrierefreiheit erreicht wird, muss diese über barrierefreie Beförderungsangebote sichergestellt werden, die im Nahverkehrsplan konkretisiert werden.

Teil Radverkehr

Vorgeschrieben wird im Gesetzentwurf ein Radverkehrsnetz auf Haupt- und Nebenstraßen, das lückenlose Verbindungen ermöglicht. Dieses Radverkehrsnetz soll eine neue Qualität haben. Es soll aus sicheren Radwegen an Hauptstraßen bestehen, die breit genug zum Überholen sind. Dort, wo es möglich und sinnvoll ist, sollen geschützte Radstreifen geschaffen werden. Dadurch wird der Radverkehr sicherer und es werden Menschen zum Fahrradfahren motiviert, die sich bisher nicht trauen, in Berlin Fahrrad zu fahren.

Der Entwurf des Mobilitätsgesetzes wird jetzt – vor Beschlussfassung im Senat und Einbringung in das Abgeordnetenhaus – dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.

Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090

Straßenverkehr + Radverkehr: Warschauer Straße Direkt nach dem Umbau gibt es schon die ersten Probleme – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/warschauer-strasse-direkt-nach-dem-umbau-gibt-es-schon-die-ersten-probleme-24675824

Für viele Auto- und #Radfahrer war es eine harte Zeit, und wie so oft dauerten die #Bauarbeiten länger als geplant. Doch nun ist es geschafft: Nach zwei Jahren ist die #Warschauer Straße keine Baustelle mehr. Am Donnerstag wollen Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) und Bezirksstadtrat Hans Panhoff (Grüne) die umgestaltete Fahrbahn symbolisch #eröffnen.

Weniger Platz für Autofahrer

So könnte auch für viele andere Hauptstraßen in Berlin die Zukunft aussehen: Für #Autos gibt es weniger, für #Fahrräder und den #Wirtschaftsverkehr mehr Platz. Für die Warschauer Straße in Friedrichshain heißt das konkret: Von den rund 120 Parkplätzen, die es einst gab, sind nicht mal 20 übrig geblieben.

Der Raum wurde größtenteils den Radlern zugeschlagen, für die beidseitig Radfahrstreifen auf den Fahrbahnen neu #markiert wurden. Ebenfalls neu: Auf der Ostseite sind #Ladezonen entstanden, dort dürfen Paketdienste und andere Lieferwagen zum Be- und Entladen halten.

Falschparker blockieren Radfahrstreifen und Ladezonen

Doch was in der Theorie gut aussieht, kann in der Praxis durchkreuzt werden. Die Radfahrstreifen und Ladezonen können längst nicht überall genutzt werden, weil sie oft von falsch haltenden und parkenden Fahrzeugen blockiert werden. Lieferwagen zwingen Radler zu einem gefährlichen Slalom in den Autoverkehr. Dort, wo Platz für Lieferfahrzeuge wäre, parken Privatautos.

Im Prinzip seien die Radspuren eine gute Sache, so der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC). Auf der Warschauer Straße seien sie mit 1,50 Metern plus Sicherheitsabstand „zwar regelkonform, aber für den zu erwartenden starken Radverkehr zu …