Bahnverkehr: Machbarkeits-untersuchung östlicher Berliner Eisenbahnaußenring, aus Senat

10.09.2024

https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/laerm/laermminderungsplanung-berlin/projekte/oestlicher-berliner-aussenring

Der #östliche Berliner #Außenring ist ein auf der Fläche des Landes Berlin liegender Abschnitt des zweigleisigen Eisenbahnrings, der in 40er und 50er-Jahren des 20. Jahrhunderts als #Umfahrung West-Berlins erbaut wurde. Im Süden beginnt dieser Abschnitt in #Altglienicke und verläuft weiter nach Norden über die Bezirke #Treptow-Köpenick, #Marzahn-Hellersdorf, #Lichtenberg und #Pankow und endet an der Grenze zwischen dem Ortsteil #Blankenfelde und Brandenburg. Diese Strecke und zusätzlich die #Eisenbahnstrecke zwischen dem #Karower Kreuz und #Buch (siehe Karte) wurden im Rahmen einer #Machbarkeitsuntersuchung auf aktive #Lärmschutzmaßnahmen überprüft.

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Wo bleiben die 100 Kilometer Radschnellwege? (II), aus Senat

26.08.2024

Frage 1:

Wie ist der jeweilige aktuelle #Planungsstand bei den geplanten #Radschnellverbindungen (#RSV)? Welche Verfah- rensschritte sind je geplantem RSV bisher umgesetzt worden und welche #Verfahrensschritte müssten bis zur #Realisierung noch umgesetzt werden? (Bitte aufgliedern nach RSV1 bis RSV10.)

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Straßenverkehr + S-Bahn: TVO auf Straße, Schiene und Radweg?!, aus Senat

23.07.2024

Frage 1:

Für den Bau der #Straßen-Tangentialverbindung Ost (#TVO) müssen nach den aktuellen Planungen des Senats #Fernbahngleise verlegt werden. Die Deutsche Bahn hat in der Anhörung im Ausschuss für Mobilität und Verkehr (03.07.24) deutlich gemacht, dass eine Anrechnung dieser Kosten auf die noch ausstehende Nutzen-Kosten- Untersuchung für die Schienen-TVO die Realisierung dieses Schienenprojekts erschweren wird, da die Wirtschaftlichkeit möglicherweise dann nicht nachgewiesen werden kann. In diesem Zusammenhang wurde darauf aufmerksam gemacht, dass es technische Lösungen gebe, diese Kosten der Schiene nicht zuzurechnen. Wird der Senat die Kosten für die Verlegung der Fernbahngleise auf die Schiene anrechnen oder nicht? Ich bitte um Begründung.

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Bahnhöfe: Überdachung des Überganges vom S-Bahnhof Charlottenburg zum U-Bahnhof Wilmersdorfer Straße (II), aus Senat

14.05.2024

Vorbemerkung des Abgeordneten:

Ich frage unter Bezugnahme auf die Beantwortung meiner Schriftlichen Anfrage betr. #Überdachung des Überganges vom #S-Bahnhof #Charlottenburg zum #U-Bahnhof #Wilmersdorfer Straße (I) (Drucksache 19/17 576) den Senat:

Frage 1:

  1. Was hat die vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf angekündigte aktuelle Überarbeitung der #Kostenberechnung für die #Realisierung der Baumaßnahme ergeben?
    1. Ist die Mittelbeantragung beim Senat durch das Bezirksamt inzwischen erfolgt?
    1. Mit welchem Ergebnis ist die Prüfung einer entsprechenden Beteiligung durch den Senat daraufhin erfolgt?
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Infrastruktur: Projektpartner unterzeichnen Finanzierungsvereinbarung für das i2030-Teilprojekt Potsdamer Stammbahn, aus VBB

15.09.2023

https://www.vbb.de/presse/i2030-teilprojekt-potsdamer-stammbahn/

#i2030-Teilprojekt Potsdamer #Stammbahn+: Planungen für Zugeinbindungen über #südlichen Berliner #Innenring nach #Ostkreuz starten 

#Finanzierung für #Vorplanung durch Länder Berlin und Brandenburg abgesichert • #Einbindung über Innenring dient Ausbau des Bahnknotens Berlin und damit #Realisierung des Deutschlandtaktes. 

Anfang 2023 zeichneten die Länder Berlin und Brandenburg mit der Deutschen Bahn die #Planungsvereinbarung für die Reaktivierung der historischen Potsdamer Stammbahn zwischen Griebnitzsee bis Potsdamer Platz für den #Regionalverkehr. Das Gesamtkonzept des i2030-Korridors beinhaltet darüber hinaus den Ausbau des südlichen Berliner Innenrings von Schöneberg bis Ostkreuz. Damit können Züge der Potsdamer Stammbahn nicht nur in den #Nord-Süd-Tunnel, sondern auch zum Umsteigeknoten Ostkreuz geführt werden. Die Finanzierungsvereinbarung für die Vorplanung (2. Leistungsphase nach #HOAI) über rund 16 Mio. Euro haben die Projektpartner zum bundesweiten „Tag der Schiene“ unterzeichnet. Die umfassenden Untersuchungen der Vorplanung laufen voraussichtlich bis 2027. Mit der unterzeichneten Finanzierungsvereinbarung kann von den vereinbarten i2030-Maßnahmen nun auch das letzte große Regionalverkehrs-Projekt in die weiterführende Planung starten.

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U-Bahn: Pläne für Verlängerung nehmen nächste Hürde: Jetzt wird die Wirtschaftlichkeit der U7 zum BER untersucht, aus Der Tagesspiegel

25.06.2023

https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/plane-fur-verlangerung-nehmen-nachste-hurde-jetzt-wird-die-wirtschaftlichkeit-der-u7-zum-ber-untersucht-10036267.html

Die #Machbarkeit ist bereits geklärt, nun kann die #Wirtschaftlichkeit untersucht werden: Die #Verlängerung der Berliner U-Bahnlinie 7 zum Willy-Brandt-Airport der Hauptstadtregion in #Schönefeld hat die nächste Hürde genommen. Berlin und Brandenburg sind sich nun über die #Finanzierung der #Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Verlängerung der #U7 bis zum #BER einig geworden. Die Unterzeichnung der gemeinsamen Vereinbarung soll diese Woche offiziell abgeschlossen werden. Darüber informierte Kathrin Sczepan, Baudezernentin der Gemeinde Schönefeld, in einer öffentlichen Veranstaltung des #BER-Dialogforums Kommunalpolitiker der #Flughafenregion.

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Bahnhöfe: Zukunft des Güterbahnhofs Kaulsdorf und die fehlende Brücke zum S-Bahnhof, aus Senat

18.04.2023

Frage 1:
Welche #Planungsschritte zur #Realisierung eines zusätzlichen #Südostzugangs am #S-Bahnhof #Kaulsdorf sind seit
#Bestellung bei der DB #Station & Service AG mit Schreiben vom 5.10.2018 durch wen erfolgt (bitte um Update zu Drucksache 18/27872)?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Nach der Bestellung des zusätzlichen Zuganges durch den Senat wurde mit der Erstellung der #Projektkonfiguration begonnen. Aktuell laufen die Absprachen mit allen Beteiligten. Die Erstellung der #Aufgabenstellung erfolgt vsl. bis zum 2. Quartal 2023. Nach Abschluss der Aufgabenstellung sowie der #Finanzierung kann die #Vorplanung des Projektes beginnen.“

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Straßenbahn: Vorhaltestrecken für Tramlinien in Marzahn-Hellersdorf, aus Senat

Frage 1:
Welche #Strecken werden gegenwärtig aus alten und aktuellen Planungen für den Bau von #Tramlinien in Marzahn-Hellersdorf #vorgehalten? Bitte einzeln mit genauer Streckenführung angeben.
Frage 2:
Wann wurden diese #Streckenführungen im Einzelnen geplant?
Antwort zu 1 und 2:
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Konkrete „#Streckenvorhaltungen“ für #Straßenbahnstrecken gibt es nicht. Im Rahmen der #Beteiligungsverfahren zu raumwirksamen Planungen weist die zuständige Senatsverwaltung als Träger öffentlicher Belange auf bestehende #Straßenbahnplanungen hin. Als Grundlage dienen hierzu die regelmäßig fortgeschriebenen #Planwerke des Senats. Aktuell sind dies der #Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr Berlin 2030 (#StEP MoVe), beschlossen am 02.03.2021, und der #ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des #Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023 (NVP),
beschlossen am 26.02.2019. Den Bezirk Marzahn-Hellersdorf tangieren folgende Strecken
dieser Planwerke:

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S-Bahn + GVZ: Erweiterung der Abstell- und Zugbildungsanlage der S-Bahn in Tempelhof, aus Senat

Frage 1:
Welche #Abstellkapazität hat die vorhandene #Zugbildungsanlage (#ZBA) am #S-Bahnhof #Tempelhof in
Bezug auf die Anzahl der Gleise, die Gleislänge und die Anzahl der abstellbaren Wagen?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„In der derzeit vorhandenen ZBA lassen sich 9 Vollzüge abstellen.
Es wird eine Erweiterung der Kapazität um bis zu 8 Vollzüge angestrebt.“
Frage 2:
Um wie viele Gleise und jeweilige Gleislängen soll die dortige ZBA nach derzeitigem Planungsstand
#erweitert werden?

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Radverkehr + zu Fuß mobil: Adlershof: Fuß- und Radwegbrücke über das Adlergestell, aus Senat

www.berlin.de

  1. In welchem Planungsstadium befindet sich die zur #Querung von #Adlergestell und Bahnanlagen in #Adlershof
    vorgesehene #Fuß- und #Radwegbrücke?
    Antwort zu 1.:
    Die Entwurfsplanung wurde im Dezember 2020 im Auftrag der Senatsverwaltung für
    Stadtentwicklung und Wohnen von einem Planungsbüro erarbeitet. Aktuell wird von der
    Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, dem Bezirksamt TreptowKöpenick und der Deutschen Bahn die vorliegende Fassung der Entwurfsplanung geprüft.
  2. Wie hoch sind die für Planung und Bau erforderlichen Investitionen?
    Antwort zu 2.:
    Die Gesamtkosten belaufen sich voraussichtlich auf rd. 7,5 Mio. €, die Kostenprüfung im
    Rahmen der Vorlage der BPU steht noch aus.
  3. Für welchen Zeitraum ist die bauliche #Realisierung vorgesehen, wann wird sie planmäßig abgeschlossen
    sein?
    Antwort zu 3.:
    Die Realisierung der Fuß- und Radwegebrücke ist für den Zeitraum 2022 bis 2023
    vorgesehen und soll Ende 2023 abgeschlossen sein. Die Bauzeit beträgt ca. 2 Jahre.
  4. In welchem Verfahren wurde der aktuell verfolgte #Planungsentwurf ausgewählt? Wurden oder werden
    alternative Planungen betrachtet und wenn ja, welche?
    2
    Antwort zu 4.:
    Dem aktuellen Planungsentwurf ging eine intensive Auseinandersetzung mit
    Planungsalternativen voraus. In diesen Prozess waren von Beginn an die
    Senatsverwaltungen (SenStadtWohn und SenUVK, früher SenStadtUm) und der Bezirk
    Treptow-Köpenick eingebunden. In 2009 wurden in einer 1. #Machbarkeitsstudie sechs
    Varianten einer neuen barrierefreien Verbindung des #Landschaftsparks (in Verlängerung
    der #Ostfuge) und der #Köllnischen Heide für Fußgänger und Radfahrer untersucht. 2014
    wurden in einer 2. Machbarkeitsstudie aufgrund geänderter Rahmenbedingungen weitere
    Varianten untersucht, die das Ziel verfolgten, eine Inanspruchnahme von Kleingartenflächen
    am Adlergestell auf ein Minimum zu begrenzen. In diesem Zusammenhang wurde die
    Inanspruchnahme des landeseigenen Grundstücks (Verwaltung BIM, zukünftig Bezirksamt
    Treptow-Köpenick) mit dem Garagenkomplex zur Disposition gestellt. Im Ergebnis der 2.
    Machbarkeitsstudie hat sich das Land Berlin für die aktuelle Lage der Brücke entschieden.
    Die Führung der Wege und Rampen wurden im Zuge der Erarbeitung der Vorplanung noch
    einmal geprüft und überabeitet, um den neuen Anforderungen, die sich u.a. aus dem
    Mobilitätsgesetz ergeben (größere Kurvenradien, breitere Wege), gerecht zu werden. Die
    Inanspruchnahme des Grundstücks mit dem Garagenkomplex für das Brückenbauwerk und
    die Rampenbauwerke sind auf einen zwingend erforderlichen Umfang begrenzt.
  5. Auf welche Weise werden Anwohnerschaft, Interessenvertreter von Rad- und Fußverkehr sowie der
    angrenzenden Kleingartenkolonie in den Planungsprozess einbezogen?
    Antwort zu 5.:
    Die unmittelbaren Nachbarn im Umfeld des geplanten Ingenieurbauwerks, wozu auch die
    angrenzende Kleingartenkolonie Am Adlergestell e.V. und die Wohnungsgenossenschaft
    „Treptow-Süd“ eG zählen, wurden mit einem Informationsschreiben im März 2019 und
    Januar 2021 über den Planungsprozess informiert.
    Die Interessen von Radfahrern und Fußgänger werden durch die Einbeziehung der
    Behörden auf Seiten des Bezirks und Vertretern des Aktiven Zentrums Dörpfeldstraße
    Rechnung getragen.
    Die Einbeziehung bzw. Information der Öffentlichkeit erfolgt(e) in Abhängigkeit des
    Planungsfortschritts. Seit Januar 2021 wird die Planung auch online auf den Internetseiten
    der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz veröffentlicht.
    Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die Bahnanlagen der DB AG und das
    Adlergestell Gleislinse Berlin Adlershof – Johannisthal – Berlin.de
  6. Ist dem Senat bekannt, das sich auf dem geplanten Gelände derzeit privat und gewerblich genutzte
    Garagengebäude befinden und wenn ja, um wie viele Einheiten handelt es sich?
    Antwort zu 6.:
    Dem Senat ist bekannt, dass die Garagengebäude (noch) genutzt werden. Das
    Grundstück wird von der BIM verwaltet. Die BIM hat mitgeteilt, dass sich auf dem
    Grundstück 106 Garagen befinden, davon sind 13 Garagen nicht vermietet. Eine
    gewerbliche Nutzung ist nicht gestattet. Aufgrund der Planung müssen 90 Garagen
    zurückgebaut werden.
  7. Wie wurden die Nutzerinnen und Nutzer über die beabsichtigte Umnutzung der Fläche informiert und welche
    Alternativen wurden insbesondere gewerblichen Nutzern angeboten?
    3
  8. Falls keine Alternativen angeboten wurden, warum nicht?
    Antwort zu 7 und 8.:
    Die BIM, als Verwalterin des Garagengrundstücks, wurde über die Planungen fortlaufend
    schriftlich informiert, siehe Beantwortung zu Frage 5. Ein direkter Kontakt zu den
    Nutzerinnen und Nutzern fand nicht statt. Dem Senat lagen bis Ende 2020 keine
    personenbezogenen Daten vor. Im Zusammenhang mit dem Informationsschreiben vom
    Januar 2021 und der Online-Veröffentlichung der Planung erreichten den Senat Nachfragen
    von Nutzern der Garagen. In diesem Zusammenhang wurden Bitten um Unterstützung bei
    der Suche nach alternativen Standorten jedoch nicht an den Senat herangetragen. Ein
    gewerbliche Nutzung der Garagen ist ohnehin nicht gestattet.
  9. Gab oder gibt es alternative Planungen im Sinne von Frage 4, die einen geringeren Verlust an Stellplätzen
    bzw. gewerblichen Lagerflächen zur Folge hätten?
    Antwort zu 9.:
    Die aktuelle Planung ist Ergebnis einer flächenoptimierten Planng mit dem
    geringstmöglichen Eingriff in bestehende Nutzungen, sowohl bezüglich der Kleingärten als
    auch der Inanspruchnahme des Grundstücks mit dem Garagenkomplex. Siehe auch
    Beantwortung der Frage 4.
    10.In welcher Weise soll die Ertüchtigung des Weges (Sonnenallee) durch die Kleingartenkolonie „Am
    Adlergestell“ erfolgen?
    Antwort zu 10.:
    Im Ergebnis der Prüfung der Entwurfsplanung wird ein Ausbau des Weges (Sonnenallee)
    als öffentliche Verkehrsfläche nicht mehr weiterverfolgt. Der Weg wird jedoch baulich
    ertüchtigt.
    11.Mit welchem Fuß- und Radverkehrsaufkommen rechnet der Senat für die neue Brücke sowie für die in
    Zusammenhang mit der Maßnahme neu angelegten bzw. ertüchtigten Wege?
    Antwort zu 11.:
    Wie hoch das Aufkommen sein wird, wird nicht prognostiziert. Für Fuß- und
    Radwegebrücken kommt es in der Regel und auch bei diesem Vorhaben vielmehr auf ihre
    Verbindungsfunktion an. Sie stellt ein so genanntes Angebot für Fußgänger/innen und
    Radfahrer/innen dar.
    Berlin, den 01.04.2021
    In Vertretung
    Wenke Christoph
    …………………………..
    Senatsverwaltung für
    Stadtentwicklung und Wohnen