Bahnhöfe: Zukunft des Güterbahnhofs Kaulsdorf und die fehlende Brücke zum S-Bahnhof, aus Senat

18.04.2023

Frage 1:
Welche #Planungsschritte zur #Realisierung eines zusätzlichen #Südostzugangs am -Bahnhof #Kaulsdorf sind seit
#Bestellung bei der DB #Station & Service AG mit Schreiben vom 5.10.2018 durch wen erfolgt (bitte um Update zu Drucksache 18/27872)?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Nach der Bestellung des zusätzlichen Zuganges durch den Senat wurde mit der Erstellung der #Projektkonfiguration begonnen. Aktuell laufen die Absprachen mit allen Beteiligten. Die Erstellung der #Aufgabenstellung erfolgt vsl. bis zum 2. Quartal 2023. Nach Abschluss der Aufgabenstellung sowie der #Finanzierung kann die #Vorplanung des Projektes beginnen.“

Frage 2:
Welchen Stand hat die #Finanzierungsvereinbarung zwischen DB und dem Land Berlin?
Antwort zu 2:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Das Projekt ist Bestandteil der #Rahmenvereinbarung Berlin. Die Erstellung der
Finanzierungsvereinbarung wird vsl. im 3. Quartal 2023 erfolgen.“
Der Senat teilt hierzu ergänzend Folgendes mit:
Der #zusätzliche #barrierefreie #Zugang zum S-Bahnhof Kaulsdorf ist eine wichtige Maßnahme des
Landes Berlin. Gemäß Drucksache 18/27872 sollte die Finanzierungsvereinbarung bereits im

  1. Quartal 2021 geschlossen werden. Aufgrund der vorgenannten Gründe und der zu dieser
    Zeit geltenden Haushaltssperre wurde die Finanzierungsvereinbarung noch nicht gezeichnet.
    Frage 3:
    Wie lautet der konkrete Zeitplan zur Abfolge der Leistungsphasen zur Realisierung des Vorhabens?
    Frage 4:
    Wann ist frühestens mit der Realisierung des Vorhabens zu rechnen?
    Antwort zu 3 und 4:
    Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
    Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
    „Ein Zeitplan für die Abfolge der Leistungsphasen kann zum jetzigen frühen Projektstadium
    noch nicht valide übermittelt werden. Nach jetzigem Maßstab kann vsl. frühestens sieben Jahre
    nach Abschluss der Finanzierungsvereinbarung mit dem Baubeginn gerechnet werden.“
    Frage 5:
    Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Bebauung des Güterbahnhofs Kaulsdorf?
    Frage 6:
    Welche Bebauung ist an dem Standort des ehemaligen Güterbahnhofs Kaulsdorf vorgesehen?

Frage 7:
Gibt es eine aktuelle Baugenehmigung und bis wann ist diese gültig?
Frage 8:
Was sieht die aktuelle Baugenehmigung vor?
Antwort zu 5 bis 8:
Die Fragen 5 bis 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Auf dem ehemaligen Güterbahnhof Kaulsdorf ist u. a. der Neubau einer Tiefgarage und eines
Boardinghouses für eine kurzfristige gewerbliche Zimmervermietung sowie die Errichtung
unterirdischer Wasserspeicher vorgesehen. Die entsprechende Baugenehmigung wurde am
29.01.2021 erteilt und befindet sich aktuell im Widerspruchsverfahren bei der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Zu dieser Baugenehmigung ist am
05.12.2022 ein Verlängerungsantrag eingegangen, der noch nicht beschieden ist.
Auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Kaulsdorf ist zusätzlich der Neubau von zwei
Geschäftsgebäuden mit Lebensmittelmarkt, Einzelhandel, Gewerbe und medizinischer
Einrichtung beabsichtigt. Dieses Vorhaben ist jedoch nicht Bestandteil der vorgenannten
Baugenehmigung und muss gesondert beantragt werden.

Berlin, den 14.04.2023
In Vertretung
Dr. Silke Karcher
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de