U-Bahn-Ausbau zum Mexikoplatz dauert länger als erhofft Der Berliner Senat will die U-Bahnlinie 3 in Zehlendorf verlängern., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/lueckenschluss-im-berliner-suedwesten-u-bahn-ausbau-zum-mexikoplatz-dauert-laenger-als-erhofft/27275666.html

Die #Verlängerung der #U3 zum #Mexikoplatz wird konkreter. Die #Senatsverkehrsverwaltung will die Streckenerweiterung gemeinsam mit den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG) nun weiter vorantreiben. Zu diesem Zweck soll eine #Nutzen-Kosten-Untersuchung (#NKU) des Projekts durchgeführt werden.

Das geht aus dem Entwurf einer Beschlussvorlage hervor, die Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) kommende Woche Dienstag in den Senat einbringen will und die dem Tagesspiegel vorliegt.

Ziel der Pläne ist der schon länger diskutierte #Lückenschluss zwischen der heutigen #U3-Endstation #Krumme Lanke und dem S-Bahnhof Mexikoplatz. Dazu soll die U-Bahn unter der Argentinischen Allee um mehrere Hundert Meter verlängert werden. Die Strecke könnte „voraussichtlich mit relativ geringem Aufwand umgesetzt werden“, heißt es in der Senatsvorlage.

Allerdings wird das Vorhaben wohl längere Zeit in Anspruch nehmen als zwischenzeitlich gedacht. Günther hatte bereits bei der Vorstellung der Pläne zur Verlängerung der #U7 im Winter erklärt, noch bis Ende März auch für den Ausbau der U3 einen Senatsbeschluss …

Infrastruktur: i2030 – Mehr Schiene für Berlin – Brandenburg II Wo befinden wir uns in Zeiten von Corona?, aus Senat

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-27285.pdf

www.berlin.de

Frage 1:
Zum #Korridor : Berlin-Spandau – #Nauen
a.) Wie ist der aktuelle #Projektstatus ?
b.) Wann setzen die nachfolgenden Leistungsphasen nach aktuellem Stand ein und wann ist die
Gesamtplanung abgeschlossen?
c.) Welche Zeitschiene wird nunmehr für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt?
d.) Welchen Sachstand bzgl. der Untersuchungen zusätzlicher Bahnsteigkanten, Gleisverbindungen und
Überwerfungsbauwerken am Fernbahnhof Spandau gibt es?
e.) Welchen aktuellen Sachstand gibt es hinsichtlich der Finanzierungsvereinbarung für die Vorplanung der
neuen S-Bahn-Verbindung Nauener Straße und Falkenseer Chaussee?
Antwort zu 1:
a.) Mit der Unterzeichnung der #Finanzierungvereinbarung im August 2020 wurde das
Projekt in die Vorplanung (Leistungsphase 2 nach #HOAI#Honorarordnung für Architekten
und Ingenieure) überführt. Die Planungsleistungen zur Vorplanung sind ausgeschrieben.
b.) Es ist darauf hinzuweisen, dass sich Planungsprozesse in unterschiedlichen Stufen
bis zum Ende einer Bauausführung abbilden. Jedoch wird mit den ersten Planungsphasen
bis einschließlich Abschluss der Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 nach HOAI)
die Voraussetzung hergestellt, in eine Bauausführung nebst erforderlichen
Ausführungsplanungen zu starten. Der Beginn der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3
nach HOAI) für das Projekt Berlin-Spandau – Nauen ist momentan für das dritte Quartal
2023 vorgesehen. Das Ende der Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 nach HOAI)
wird mit Abschluss des Planrechtsverfahrens für Ende 2029 anvisiert.
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c.) Die Realisierung und Fertigstellung der Ausbaumaßnahmen ist neben dem Abschluss
der technischen Planungen weiterhin an die erfolgreiche Sicherung der Baufinanzierung
durch den Bund und an die Erteilung der behördlichen Genehmigungen gebunden. Dies
erfordert umfangreiche Prozesse, die aktuell keine verbindlichen Festlegungen für
Umsetzungstermine zulassen.
d.) Fahrplantechnologische Untersuchungen zur Erweiterung des Fernbahnhofs BerlinSpandau sind abgeschlossen. Im Ergebnis sind unter anderem zwei zusätzliche
Bahnsteigkanten für den Fern- und Regionalverkehr zur Erhöhung der Zugkapazitäten
vorgesehen. Die ebenfalls vorgesehene Erweiterung um zwei Überwerfungsbauwerke
Spandau-West und Spandau-Ost soll das parallele Führen von Zügen aus Richtung
Stadtbahn bzw. Nord-Süd-Tunnel in Richtung Hamburg bzw. Hannover sowie umgekehrt
weitestgehend unabhängig voneinander ermöglichen. Außerdem ist die Ergänzung des
Fernbahnhofs Berlin-Spandau um diverse Weichenverbindungen vorgesehen, um
hierdurch die Betriebsflexibilität und Kapazität des Bahnhofs zu erhöhen.
e.) Gegenwärtig finden Verhandlungen mit der Havelländischen Eisenbahn AG als
Betreiberin der #Bötzowbahn über einen Finanzierungsvertrag zur Erstellung der
Vorplanung (Leistungsphase 2) statt. Nach gegenwärtiger Zeitplanung sollen die
Verhandlungen in diesem Jahr abgeschlossen werden. Die Aufnahme der
Planungsleistungen ist für Ende 2021/Anfang 2022 zu erwarten.
Frage 2:
Zum Korridor: #Prignitz-Express/ #Velten
a.) Wie ist der aktuelle Projektstatus für die Abschnitte „Gesundbrunnen/Velten“ und „Velten/Neuruppin“?
b.) Wann setzen die nachfolgenden Leistungsphasen für die beiden Abschnitte nach aktuellem Stand ein und
wann ist die Gesamtplanung abgeschlossen?
c.) Welche Zeitschiene wird nunmehr für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung beider Abschnitte
angestrebt?
d.) Welche Erkenntnisse wurden aus der Verkehrssimulation (#Bahnübergang #Gorkistraße) gezogen?
Antwort zu 2:
a.) Die Planungen befinden sich im Abschnitt Berlin #Gesundbrunnen bis Velten vor dem
Abschluss der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1 nach HOAI). Im Abschnitt Velten
bis Neuruppin ist die Vorplanung (Leistungsphase 2 nach HOAI) abgeschlossen und es
wurde die weitere Planung (Leistungsphase 3 und 4 nach HOAI) ausgeschrieben.
b.) Für die Teilabschnitte zwischen Berlin Gesundbrunnen bis Velten wurde mit der
Erstellung von Finanzierungsvereinbarungen für die Vorplanungen (Leistungsphase 2)
begonnen. Die Vor- und Entwurfsplanung für die Direkteinbindung des #RE6 nach BerlinGesundbrunnen soll nach derzeitigem Stand im Jahr 2026 finalisiert werden.
Für den Teilabschnitt Velten bis Neuruppin wurde die Finanzierungsvereinbarung für die
Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 3-4) im Dezember 2020 zwischen
dem Land Brandenburg und der Deutschen Bahn unterzeichnet. Die Fertigstellung dieser
Leistungsphasen wird unter Berücksichtigung der zeitnahen Erteilung behördlicher
Genehmigungen bis Mitte der 2020er Jahre angestrebt.
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c.) Die Realisierung und Fertigstellung der Ausbaumaßnahmen ist neben dem Abschluss
der technischen Planungen weiterhin an die erfolgreiche Sicherung der Baufinanzierung
durch den Bund und an die Erteilung der behördlichen Genehmigungen gebunden. Dies
erfordert umfangreiche Prozesse, die für den Projektabschnitt Gesundbrunnen bis Velten
aktuell keine verbindlichen Festlegungen für Umsetzungstermine zulassen. Der Abschnitt
Velten bis Neuruppin ist planerisch bereits weit fortgeschritten, sodass hier aktuell von
einem Realisierungsbeginn ab 2023 ausgegangen und eine Inbetriebnahme für Mitte der
20er Jahre angestrebt wird. Diese Aussage steht jedoch ebenso unter dem Vorbehalt der
noch sicherzustellenden Baufinanzierung und der zeitnahen Erteilung behördlicher
Genehmigungen.
d.) Die #Eisenbahnkreuzung im Bereich des bestehenden Bahnübergangs (BÜ)
Gorkistraße hat im Rahmen der Planungen zur Einbindung des Prignitz-Expresses über
die #Kremmener Bahn bis nach Berlin-Gesundbrunnen eine hohe Bedeutung. Hier treffen
Schienenpersonennahverkehr (S-Bahn und zukünftiger Regionalverkehr) und die
Verkehrsträger der Straße (Busverkehr, Rad- und Fußverkehr, MIV- Motorisierter
Individualverkehr und Einsatzverkehre wie Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr)
aufeinander. Mit der vorgesehenen Verdichtung des Zugangebotes würden die
Schließzeiten des BÜ so weit ausgeweitet, dass insbesondere die verkehrssichere
Kreuzungsmöglichkeit für alle beteiligten Verkehrsträger sowie die Sicherung und
Fahrbarkeit der bestellten Verkehrsangebote im Öffentlichen Personennahverkehr nicht
mehr gewährleistet werden könnte. Im Ergebnis werden die i2030-Projektpartner die
weiteren Planungen unter der Prämisse fortsetzen, dass der bestehende BÜ mit einer
niveaufreien Lösung ersetzt wird.
Frage 3:
Zum Korridor: #Nordbahn / #Heidekrautbahn
a.) Wie ist der aktuelle Projektstatus für die Abschnitte „Gesundbrunnen / #Wilhelmsruh (Nordbahn)“ und
„Heidekrautbahn“?
b.) Wann setzen die nachfolgenden Leistungsphasen für die beiden Abschnitte nach aktuellem Stand ein und
wann ist die Gesamtplanung abgeschlossen?
c.) Welche Zeitschiene wird nunmehr für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung beider Abschnitte
angestrebt?
d.) Wie ist der aktuelle Sachstand bzgl. eines neuen Gleislayouts für den Bahnhof Birkenwerder mit separaten
Bahnsteig für die RB20?
Antwort zu 3
a.) Der Abschnitt „Gesundbrunnen/Wilhelmsruh (Nordbahn)“ befindet sich vor dem
Abschluss der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1 nach HOAI).
Im Abschnitt „Stammstrecke Heidekrautbahn“ steht der Abschluss der Entwurfs- und
Genehmigungsplanung bevor (Leistungsphase 3 und 4).
b.) Die Erarbeitung der Finanzierungvereinbarung für die Vorplanung (Leistungsphase 2)
im Abschnitt „Gesundbrunnen/Wilhelmsruh (Nordbahn)“ befindet sich vor dem Abschluss.
Die Zeichnung wird bis zum Sommer 2021 angestrebt. Die Erlangung des Planrechts soll
nach derzeitigem Stand Ende 2026 abgeschlossen werden.
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Die Finanzierungvereinbarung für die Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) im
Abschnitt „Stammstrecke Heidekrautbahn“ wird aktuell verhandelt. Die Zeichnung wird
ebenfalls bis zum Sommer 2021 angestrebt. Auf dem Abschnitt „Stammstrecke
Heidekrautbahn“ ist das Ende der Gesamtplanung bis einschließlich Erlangung des
Planrechts für Anfang 2022 anvisiert.
c.) Die Realisierung und Fertigstellung der Ausbaumaßnahmen ist neben dem Abschluss
der technischen Planungen weiterhin an die erfolgreiche Sicherung der Baufinanzierung
durch den Bund und an die Erteilung der behördlichen Genehmigungen gebunden. Dies
erfordert umfangreiche Prozesse, die aktuell keine verbindlichen Festlegungen für
Umsetzungstermine zulassen. An dieser Stelle kann für den Abschnitt
„Gesundbrunnen/Wilhelmsruh (Nordbahn)“ nur der unverbindliche Ausblick für den
Realisierungsbeginn im Jahr 2027 und für die Inbetriebnahme das Jahr 2030 genannt
werden.
Die Planungen im Abschnitt „#Stammstrecke Heidekrautbahn“ sind weit fortgeschritten. Mit
dem Spatenstich an der Station Berlin-Wilhelmsruh Ende 2020 startete die Realisierung
der Wiederinbetriebnahme der Stammstrecke der Heidekrautbahn. Hier streben die
Projektpartner derzeit eine Inbetriebnahme zum Fahrplanwechsel Ende des Jahres 2024
an. Diese Aussage steht jedoch ebenso unter dem Vorbehalt der zeitnah gesicherten
Baufinanzierung und der Erteilung aller behördlicher Genehmigungen.
d.) Ein neues Gleislayout für den Bahnhof #Birkenwerder mit separaten Bahnsteigkanten
für den Halt der #RB20 sowie perspektivisch #RB12 und #RB32 ist Gegenstand laufender
Gespräche zwischen den Projektpartnern. Hierzu wurden verschiedene
Trassierungsstudien erarbeitet. Die abschließende Auswertung der Trassierungsstudien
als Voraussetzung für weitere Planungsschritte soll bis Ende des Jahres 2021 erfolgen.
Frage 4:
Zum Korridor: #Siemensbahn
a.) Wie ist der aktuelle Projektstatus?
b.) Wann setzen die nachfolgenden Leistungsphasen nach aktuellem Stand ein und wann ist die
Gesamtplanung abgeschlossen?
c.) Welche Zeitschiene wird nunmehr für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt?
d.) Inwieweit erhält der Bahnhof #Jungfernheide eine dritte Bahnsteigkante zur Einbindung an die Ringbahn?
e.) Welche konkreten Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie liegen der Senatsverwaltung hinsichtlich der
#Streckenverlängerung über #Gartenfeld konkret vor?
f.) Bis wann wird die Zustandsermittlung bzgl. des Baugrundes abgeschlossen sein?
Antwort zu 4:
a.) Mit der Unterzeichnung der Finanzierungvereinbarung im Oktober 2020 wurde das
Projekt in die Vorplanung (Leistungsphase 2 nach HOAI) überführt.
b.) Der Abschluss der Vor- und Entwurfsplanung wird bis Mitte 2024 angestrebt und das
Ende der Genehmigungsplanung wird mit Erteilung des Planrechts Mitte 2026 anvisiert.
c.) Die Realisierung und Fertigstellung der Ausbaumaßnahmen ist neben dem Abschluss
der technischen Planungen weiterhin an die erfolgreiche Sicherung der Baufinanzierung
durch den Bund und an die Erteilung der behördlichen Genehmigungen gebunden. Dies
erfordert umfangreiche Prozesse, die aktuell keine verbindlichen Festlegungen für
Umsetzungstermine zulassen. An dieser Stelle kann nur der unverbindliche Ausblick für
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den Realisierungsbeginn für das Jahr 2026 und für die Inbetriebnahme das Jahr 2029
genannt werden.
d.) Eine dritte Bahnsteigkante ist am Bahnhof Jungfernheide in den Planungen
vorgesehen.
e.) In der Machbarkeitsuntersuchung zur Verlängerung der Siemensbahn von Gartenfeld
nach Hakenfelde wurden drei Varianten hinsichtlich ihrer Machbarkeit untersucht. Derzeit
werden die Ergebnisse noch ausgewertet.
f.) Das im Rahmen der Grundlagenermittlung beauftragte Baugrundgutachten wird Mitte
2021 erwartet.
Frage 5:
Zum Korridor: Berlin – #Dresden / #Rangsdorf
a.) Wie ist der aktuelle Projektstatus?
b.) Wann setzen die nachfolgenden Leistungsphasen nach aktuellem Stand ein und wann ist die
Gesamtplanung abgeschlossen?
c.) Welche Zeitschiene wird nunmehr für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt?
d.) Welchen aktuellen Sachstand gibt es bzgl. des zusätzlichen S-Bahnhofs #Kamenzer Damm und des
Regionalhalts #Buckower Chaussee? Inwieweit werden diese mitbetrachtet und wann ist hier mit einem
Realisierungsbeginn sowie einer Fertigstellung zu rechnen?
e.) Inwieweit wurden die #Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht?
Antwort zu 5:
a.) Mit der Unterzeichnung der Finanzierungvereinbarung im April 2020 wurde das Projekt
in die Vorplanung (Leistungsphase 2 nach HOAI) überführt.
b.) Die Vor- und Entwurfsplanung soll bis Anfang 2024 finalisiert werden. Der Abschluss
des gesamten Planungsprozesses wird nach Ende der #Genehmigungsplanung im ersten
Quartal 2024 anvisiert.
c.) Die Realisierung und Fertigstellung der Ausbaumaßnahmen ist neben dem Abschluss
der technischen Planungen weiterhin an die erfolgreiche Sicherung der Baufinanzierung
durch den Bund und an die Erteilung der behördlichen Genehmigungen gebunden. Die
Realisierung der #S-Bahnverlängerung hat darüber hinaus unmittelbare Auswirkungen auf
das #Fernbahnprojekt #ABS (#Ausbaustrecke) Berlin – Dresden (Notwendigkeit der östlichen
Verschwenkung der Fernbahngleise und größerer Flächenbedarf), weshalb beiden
Vorhaben eine gemeinsame Terminplanung zu Grunde liegt. Ziel ist eine gemeinsame
Inbetriebnahme von S- und Fernbahn Ende 2028.
d.) Sowohl der S-Bahnhaltepunkt Kamenzer Damm als auch der Regionalverkehrshalt
Buckower Chaussee sind im Bedarfsplan zum Nahverkehrsplan 2019 bis 2023 enthalten
und damit Planungen des Landes Berlin. Das Land Berlin verfolgt weiterhin die
Umsetzung beider Maßnahmen. Grundlage für eine mögliche Umsetzung beider Stationen
ist der Nachweis der betrieblichen Machbarkeit und der Wirtschaftlichkeit auf der Basis
einer verlässlichen Kostenschätzung für die Errichtung der Infrastruktur. Die betriebliche
Machbarkeit des zusätzlichen S-Bahnhalts am Kamenzer Damm sowie weitere
Fragestellungen z. B. Fahrzeiteffekte sowie ggf. Auswirkungen auf den Fahrzeugbedarf
werden im Rahmen der derzeit in Bearbeitung befindlichen
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#Eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchung (#EBWU) „#S-Bahn Nord-Süd“ mit
bewertet. Mit den Ergebnissen wird Mitte des Jahres 2021 gerechnet. Der
Regionalbahnhalt an der Buckower Chaussee wird im Programm i2030 mit untersucht.
Abschließende Ergebnisse gibt es hierzu noch nicht, die Bewertungen werden fortgeführt.
e.) Die Ausschreibungsunterlagen der Planungsleistungen der Leistungsphasen 2-4 für
die S-Bahn-Verlängerung von #Blankenfelde nach #Rangsdorf und dem parallelen
Fernbahnausbau inklusive dem #ESTW (#Elektronischen Stellwerk) Rangsdorf befinden sich
derzeit in Erstellung und werden in Kürze veröffentlicht.
Frage 6:
Zum Korridor: #RE1: Magdeburg-Berlin-Eisenhüttenstadt
a.) Wie ist der aktuelle Stand der Projektphasen/Betriebsstufen?
b.) Wann setzen die nachfolgenden Leistungsphasen/Betriebsstufen nach aktuellem Stand ein und wann ist
die Gesamtplanung abgeschlossen?
c.) Zeitschiene wird nunmehr für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt? Welche
#Verkehrsstationen entlang der Linie RE1 im Abschnitt #Wusterwitz#Eisenhüttenstadt werden wann konkret
verlängert? Auf welchen Verkehrsstationen wird der #Bahnsteig auf 76 cm erhöht?
Antwort zu 6:
a.) Für die Maßnahmen der 1. Betriebsstufe wird derzeit die Vor- und Entwurfsplanung an
den betroffenen Stationen durchgeführt. Die Maßnahmen für die 2. Betriebsstufe wurden
mit der Zeichnung der Finanzierungsvereinbarung im Dezember 2020 in die Vorplanung
überführt.
b.) Für die 1. Betriebsstufe werden die Gesamtplanungen bis Ende 2021 abgeschlossen.
Die Vor- und Entwurfsplanung für die 2. Betriebsstufe soll bis Mitte 2023 finalisiert werden.
Der Abschluss des Planungsprozesses bis einschließlich Erlangung des Planrechts wird
bis Ende 2025 anvisiert. Hierbei werden die Spielräume nach
Investitionsbeschleunigungsgesetz mit beachtet.
c.) Die Anpassungen an den Stationen im Rahmen der 1. Betriebsstufe werden im Laufe
des Jahres 2022 umgesetzt und zur Betriebsaufnahme Netz-Elbe-Spree zum
Fahrplanwechsel Ende 2022 in Betrieb genommen.
Für die 2. Betriebstufe wird aktuell von einem Realisierungsbeginn ab 2025 ausgegangen.
Der Ausbau der Stationen wird sukzessive umgesetzt und soll im Jahr 2028
abgeschlossen werden. Diese Aussage steht jedoch ebenso unter dem Vorbehalt der
noch sicherzustellenden Baufinanzierung und der zeitnahen Erteilung behördlicher
Genehmigungen.
Schon geplante Realisierungszeiträume sind in der folgenden Übersicht aufgeführt. Wenn
keine Jahreszahlen aufgeführt sind, befinden sich die Zeiträume noch in Validierung und
können daher nicht im Detail genannt werden. Für alle Stationen im Abschnitt Wusterwitz –
#Frankfurt (Oder), an denen Umbaumaßnahmen durchgeführt werden, wird eine
Bahnsteigerhöhung auf 76 cm angestrebt. An den Stationen im Abschnitt Frankfurt (Oder)

  • #Eisenhüttenstadt wird eine dem Linienkonzept des Landes Brandenburg entsprechende
    Bahnsteighöhe von 55 cm angestrebt. Die Umbaumaßnahmen werden da, wo es möglich
    ist, jedoch so ausgeführt, dass eine spätere Aufhöhung der Bahnsteige auf 76 cm möglich
    ist.
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    Folgende Bahnsteige weisen bereits heute eine ausreichende Länge für achtteilige
    Züge auf:
     Brandenburg Hauptbahnhof
     Werder (Havel)
     Potsdam Hbf
     Berlin Wannsee
     Berlin Charlottenburg
     Berlin Zoologischer Garten
     Berlin Hauptbahnhof
     Berlin Alexanderplatz
     Berlin Ostbahnhof
     Berlin Ostkreuz
     Erkner
     Fürstenwalde (Spree)
     Frankfurt(Oder)
    Bereits terminierte Umbaumaßnahmen, die Bahnsteigverlängerungen beinhalten
     Frankfurt/Oder-Rosengarten (2022/2023)
     Finkenheerd (2024)
     Wiesenau (2022)
     Eisenhüttenstadt (2020/2021)
    Kurzfristige Umbaumaßnahmen für Betriebsaufnahme Dezember 2022
     Berlin Friedrichstraße
     Fangschleuse
     Hangelsberg
     Berkenbrück
     Briesen (Mark)
     Jacobsdorf (Mark)
     Pillgram
    Mittelfristige Umbaumaßnahmen zur Verlängerung zum Halt 8-teiliger RE1-Züge
     Götz
     Groß Kreutz
     Potsdam Park Sanssouci
     Fangschleuse
     Hangelsberg
     Berkenbrück
     Briesen (Mark)
     Jacobsdorf (Mark)
     Pillgram
     Ziltendorf
    Geplanter Neubau mit ausreichender Bahnsteiglänge
     Berlin-Köpenick (Neubau)
     Fangschleuse (Neubau an neuem Standort)
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    Frage 7:
    Zum Korridor: Berlin – #Cottbus / Bahnhof #Königs Wusterhausen
    a.) Wie ist der aktuelle Projektstatus?
    b.) Wann setzen die nachfolgenden Leistungsphasen nach aktuellem Stand ein und wann ist die
    Gesamtplanung abgeschlossen?
    c.) Welche Zeitschiene wird nunmehr für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt?
    d.) Inwieweit sind die Variantenuntersuchungen für den langfristig kompletten Umbau des Bahnhofs KW abgeschlossen? Welche konkreten Ergebnisse liegen vor?
    Antwort zu 7:
    a. und b.) Für den zweigleisigen Ausbau im Abschnitt #Lübbenau – Cottbus wird
    voraussichtlich im September 2021 mit dem Anhörungsverfahren im Rahmen des
    Maßnahmenvorbereitungsgesetzes begonnen. Das Baurecht wird in 2024 erwartet.
    Das #Kehrgleis am Bahnhof Königs Wusterhausen befindet sich derzeit im Bau.
    Der Umbau des nördlichen Bereichs am Bahnhof Königs Wusterhausen durchläuft aktuell
    die Genehmigungsphase (Leistungsphase 4 nach HOAI).
    c.) Die Bauausführung für den Abschnitt Lübbenau – Cottbus ist für 2025 angestrebt, was
    jedoch die rechtzeitige Erlangung des Planrechts und die Sicherung der Baufinanzierung
    voraussetzt. Die Inbetriebnahme ist damit zu 2027 avisiert.
    Das Kehrgleis am Bahnhof Königs Wusterhausen kann zum #Fahrplanwechsel Ende 2021
    in Betrieb genommen werden.
    Der Umbau des nördlichen Bereichs am Bahnhof Königs Wusterhausen wird in
    Abhängigkeit von den Sperrpausen für den Ausbau der #Dresdner Bahn aktuell ab dem
    Jahr 2023 angestrebt. Der Ausbau soll im Jahr 2025 abgeschlossen werden. Diese
    Aussage steht jedoch unter dem Vorbehalt der noch sicherzustellenden Baufinanzierung
    und der zeitnahen Erteilung behördlicher Genehmigungen.
    d.) Ein langfristig kompletter Umbau des Bahnhofs Königs Wusterhausen ist Gegenstand
    laufender Abstimmungen. Die bisher diskutierten Varianten unterscheiden sich vor allem in
    der Art und Weise der Einbindung der S-Bahn in den Bahnhof. Die Gespräche sind noch
    nicht abgeschlossen und werden fortgesetzt. Konkrete Planungen für den langfristigen
    Umbau sind jedoch nicht Gegenstand von i2030.
    Frage 8:
    Zum Korridor: #Potsdamer Stammbahn / #S25 Süd
    a.) Wie ist der aktuelle Projektstatus?
    b.) Wann setzen die nachfolgenden Leistungsphasen nach aktuellem Stand ein und wann ist die
    Gesamtplanung abgeschlossen?
    c.) Welche #Zeitschiene wird nunmehr für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt?
    d.) Welche Ergebnisse liegen dem Senat bzgl. der Untersuchung des #VBB für ein #Bus-Konzept in der Region
    vor?
    e.) Warum hat es der Senat bis dato noch nicht vermocht, eine Entscheidung zugunsten der S-Bahn- oder der
    #Fernbahnvariante zu treffen? Vor allem vor dem Hintergrund, dass das Land Brandenburg bereits eine Entscheidung getroffen hat.
    f.) Welchen aktuellen Sachstand gibt es zur Finanzierung der Vorplanung (Potsdamer #Stammbahn )?
    g.) Inwieweit sind die Finanzierungsgespräche (S25 Süd) angelaufen und wann werden diese vsl.
    abgeschlossen sein?
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    Antwort zu 8:
    a.) Die Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1 nach HOAI) ist für das Teilprojekt
    Potsdamer Stammbahn in Bearbeitung und für die #S-Bahnverlängerung S25 Süd
    abgeschlossen.
    b., f. und g.) Zum Systementscheid (Regionalverkehr oder S-Bahn) und zur weiteren
    Finanzierung finden regelmäßige Gespräche zwischen den Ländern und der Deutschen
    Bahn statt. Vor dem Hintergrund des noch offenen Systementscheides kann zum
    gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussage zum Abschluss einer Gesamtplanung für die
    Stammbahn gemacht werden.
    Die Finanzierungsvereinbarung für die #Vorplanung zur S-Bahnverlängerung der S25 soll
    nach derzeitigem Stand im Jahr 2021 finalisiert werden. Der Abschluss der
    Genehmigungsplanung mit erteiltem Planrecht wird für 2028 anvisiert.
    c.) Die Realisierung und Fertigstellung der Ausbaumaßnahmen ist neben dem Abschluss
    der technischen Planungen weiterhin an die erfolgreiche Sicherung der Baufinanzierung
    durch den Bund und an die Erteilung der behördlichen Genehmigungen gebunden. Dies
    erfordert umfangreiche Prozesse, die aktuell keine verbindlichen Festlegungen für
    Umsetzungstermine zulassen. An dieser Stelle kann nur der unverbindliche Ausblick für
    den Realisierungsbeginn für die Potsdamer Stammbahn bei der Variante S-Bahn im Jahr
    2030 und für die Inbetriebnahme Mitte bis Ende der 2030er Jahre genannt werden. Bei der
    Umsetzung der Regionalverkehrsvariante kann als Ausblick für den Realisierungsbeginn
    das Jahr 2032 und für die Inbetriebnahme Ende der 2030er Jahre genannt werden.
    Bei der S-Bahnverlängerung S25 Süd steht für den Realisierungsbeginn das Jahr 2028
    und für die Inbetriebnahme das Jahr 2032 in Aussicht.
    d.) Die sog. „TKS-Studie“ beinhaltete den Auftrag, eine Prognose der Entwicklung im
    Raum #Teltow#Kleinmachnow#Stahnsdorf durchzuführen und das Busnetz an die neu
    entstehenden Bahnhöfe anzupassen. Im August 2020 wurden die Ergebnisse vorgestellt.
    Erkenntnis ist, dass die Nachfrage mit zunehmender Taktdichte des
    Schienenverkehrsmittels steigt und somit ein 10-Minuten-Takt die höchste Nachfrage
    bringt. Das Busnetz kann unabhängig vom System des Schienenverkehrs auf die neuen
    Bahnhöfe ausgerichtet werden. Es werden Maßnahmen aufgezeigt, damit nach
    Inbetriebnahme der Schienenanbindungen Parallelverkehre vermieden und
    Verknüpfungen optimaler genutzt werden können.
    e.) Die Entscheidung wird einvernehmlich zwischen den i2030-Projektpartnern getroffen.
    Dafür sind eine Reihe von Entscheidungskriterien maßgeblich. Neben dem
    verkehrsraumpolitischen Entscheidungskriterium muss die Entscheidung zudem den
    volkswirtschaftlichen Aspekten im Zuge einer #Nutzen-Kosten-Untersuchung standhalten.
    Frage 9:
    Inwiefern hält der Senat eine Dekade der Planung für angemessen und wo sieht der Senat konkret die
    Möglichkeit zur #Beschleunigung? Auf welche #Beschleunigungsmöglichkeiten wird bereits heute
    zurückgegriffen?
    10
    Antwort zu 9:
    #i2030 ist ein umfangreiches Gesamtprojekt für den Ausbau des Schienennetzes in der
    #Haupstadtregion. Die Länder Berlin und Brandenburg verfolgen mit der Finanzierung der
    ersten Planungsphasen das Ziel, die erforderlichen Planungen zu beschleunigen und die
    Projekte damit schneller in die Umsetzung zu bringen. Je nach #Komplexität entwickeln
    sich die einzelnen Teilprojekte derzeit unterschiedlich schnell. Die Planungen werden in
    den kommenden Jahren fokussiert vorangetrieben. Vorrangig beschleunigt eine
    durchgängig gesicherte Finanzierung die Umsetzung der einzelnen Vorhaben. Aus diesem
    Grund führen die i2030-Partnerinnen/-Partner schon jetzt regelmäßige Gespräche u.a. mit
    der EU und dem Bund.
    Im Detail werden bereits gegenwärtig alle erkennbaren Beschleunigungspotenziale
    ausgenutzt. Beispielsweise werden die technischen Planungen nicht nur für die im
    Einzelnen finanziell vereinbarten Leistungsphasen, sondern optional bereits für folgende
    Leistungsphasen ausgeschrieben, um die Konsistenz der Planung sicher zu stellen und
    Zeitblöcke für das Wiederholen von Vergabevorgängen zu vermeiden. Weiterhin werden
    die technisch-rechtlichen Möglichkeiten, z. B. aus dem Investitionsbeschleunigungsgesetz
    oder dem Status der möglichen „#Wiederinbetriebnahme“ einzelner Strecken regelmäßig
    geprüft. Zudem wird das Programm i2030 von einer proaktiven #Kommunikation flankiert,
    um Entscheidungsträgerinnen/Entscheidungsträger (z. B. Politik, Verwaltungen, Träger
    öffentlicher Belange) ebenso wie die #Öffentlichkeit frühzeitig in den Planungsprozess
    einzubeziehen. Hiermit ist auch das Ziel verbunden, Fehlplanungen zu vermeiden bzw.
    Iterationen in der Planungen zu minimieren.
    Frage 10:
    Ist den Antworten auf diese Fragen von Seiten des Senates noch etwas hinzuzufügen?
    Antwort zu 10:
    Nein.
    Berlin, den 27.04.2021
    In Vertretung
    Ingmar Streese
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

VBB: Berlin/Brandenburg: VBB schreibt Nutzen-Kosten-Untersuchungen i2030 aus

https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:160400-2021:TEXT:DE:HTML&src=0

https://www.lok-report.de/news/deutschland/aus-den-laendern/item/24222-berlin-brandenburg-vbb-schreibt-nutzen-kosten-untersuchungen-i2030-aus.html

Die #VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH hat im #Amtsblatt der Europäischen Union einen #Rahmenvertrag für #Nutzen-Kosten-Untersuchungen insbesondere im Rahmen des Projektes #i2030 ausgeschrieben (2021/S 063-160400).

Der Rahmenvertrag umfasst im Wesentlichen die Vorbereitung und Durchführung von Nutzen-Kosten-Untersuchungen im Infrastrukturprojekt i2030 (#NKU i2030).

Die zu erbringenden Leistungen sind:
• Weiterentwicklung oder Neuerstellung eines #Verkehrsmodells unter Berücksichtigung aktuell vorliegender Struktur- und Prognosedaten für die Länder Berlin und Brandenburg zur Bewertung von #Infrastrukturprojekten im #Schienenpersonennahverkehr (#Regionalverkehr und #S-Bahn), #Kalibrierung des Modells anhand von #Nachfragedaten,
• Durchführung von Nutzen-Kosten-Untersuchungen entsprechend der jeweils aktuellen Version der Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des ÖPNV, ggf. Variantenbetrachtungen und Sensitivitätsbetrachtungen,
• Begleitung von Nutzen-Kosten-Analysen gemäß anderer Förderprogramme, wie z. B. Förderprogramme der EU, des Bundes oder der Länder,
• Durchführung von Projektdossierverfahren,
• Erarbeitung von Vorschlägen zu neuen Möglichkeiten der Nutzenbewertung bzw. Berücksichtigung neuer Ansätze aus einer Aktualisierung der Verfahrensanleitung der Standardisierten Bewertung und ggf. Anwendung dieser im Rahmen der NKU,
• Durchführung von Folgekostenrechnungen,
• Beratung und Unterstützung der i2030-Projektpartner zu den Nutzen-Kosten-Untersuchungen und begleitenden Themen wie z. B. verkehrliche Fragestellungen, Zuschnitt von Nutzen-Kosten-Untersuchungen, Grobbewertungen, Variantenabschichtungen, Beantragung von Fördergeldern, nachträgliche Aktualisierung von bereits erstellten Nutzen-Kosten-Untersuchungen.

Der Auftraggeber beabsichtigt, 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern.

Quelle EU-Amtsblatt

U-Bahn: IGEB sieht U7-Verlängerungen kritisch / Europäisches Kursbuch Winter 2020/2021 erschienen, aus IGEB

Koalitionsvereinbarung und Koalitionspolitik driften immer weiter auseinander
IGEB-Pressedienst vom 15.2.2021
Berliner #Fahrgastverband #IGEB kritisiert die Absicht des Berliner Senats, #Nutzen-Kosten-Untersuchungen für die Verlängerung der #U7 in #Spandau und zum #BER zu beauftragen

Die gute Nachricht vorweg: Der Senat will (vorerst) auf weitere Untersuchungen zur Verlängerung der #U8 im #Märkischen Viertel und den Bau eines Abzweigs der #U6 zur geplanten „#Urban Tech Rebublic“ (ehemaliger Flughafen Tegel) verzichten. Dass diese Projekte teuer sind und den Fahrgästen wenig nutzen, wussten viele Fachleute schon vorher. Nun ist es offensichtlich durch die Machbarkeitsstudien bestätigt. Die schlechte Nachricht: Die Verlängerungen der U7 in Spandau zur Heerstraße und in Neukölln von Rudow zum neuen Flughafen BER sollen weiterhin untersucht werden. Warum ist der Berliner Fahrgastverband IGEB so entschieden dagegen?

Die Koalitionsvereinbarung von 2016
Mit der viel gelobten Koalitionsvereinbarung hatte sich Rot-Rot-Grün auf umfangreiche Verbesserungen für den öffentlichen Nahverkehr verständigt. Dass nicht alle Ziele erreicht werden, war absehbar und wäre zu verzeihen, wenn die Differenz nicht so extrem groß wäre: So sollten vier Straßenbahnstrecken verlängert bzw. umgebaut werden – bis 2021. Für zwei gibt es immerhin schon einen Planfeststellungsbeschluss, fertig wird bis zur Wahl im September aber keine. Auch bei der Beschleunigung von Straßenbahn und Bus durch Vorrangschaltungen an den Ampeln und neue Busspuren hat der rot-rot-grüne Senat so gut wie nichts vorzuweisen. Von U-Bahn-Planungen ist in der Koalitionsvereinbarung nichts zu lesen. Aber genau dafür bindet der rot-rot-grüne Senat seit Jahren erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen – zu Lasten der anderen Projekte. Ein besonderer Hohn ist das Beteiligungsversprechen: „Dabei steht die Koalition aus SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/Die Grün
en auch für eine neue Beteiligungskultur“, steht in der Koalitionsvereinbarung. Die Realität sieht anders aus. Seit einem Jahr verspricht Verkehrssenatorin Regine Günther, die U-Bahn-Machbarkeitsstudien der Öffentlichkeit zu präsentieren. Stattdessen sollen sie nun laut Presseberichten ohne öffentliche Diskussion Grundlage für einen Senatsbeschluss werden. Auch der Beteiligungsprozess zum neuen Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr wurde am 1. Juni 2018 ohne Begründung abgebrochen – in einer Phase, als die Diskussion von U-Bahn-Verlängerungen beginnen sollte. ÖPNV-Planung als geheime Staatssache – der rot-rot-grüne Senat setzt das fort, was Berliner Fahrgäste seit Jahrzehnten beklagen.

U7-Verlängerungen – die falschen Projekte
Der Berliner Fahrgastverband IGEB hat wiederholt deutlich gemacht, dass er nicht grundsätzlich gegen neue Tunnelbauten ist und unterstützt beispielsweise den zweiten Nordsüd-Tunnel für die S-Bahn. Wir können uns auch den kurzen Lückenschluss zwischen U3 und S1 vorstellen. Doch mit den begrenzten personellen und finanziellen Möglichkeiten ist eine zügige Verbesserung des ÖV-Angebotes nur durch Streckenneubau und Streckenausbau vor allem bei der Straßenbahn sowie bei S-Bahn- und Regionalzugverkehr zu erreichen. Mit der offensichtlich beabsichtigten Entscheidung zugunsten der beiden U7-Verlängerungen wird das sogar noch unterstrichen, denn beide Projekte erfordern sehr viel Geld, einen sehr langen Realisierungszeitraum und nützen nur einer begrenzten Zahl von Fahrgästen.

Kosten
Wenn die jetzt genannten Kosten von 578 Millionen Euro für die 4,26 Kilometer lange Strecke in Spandau und die 704 Millionen Euro für die 8,6 Kilometer lange Strecke von Rudow zum BER in der Senatsvorlage enthalten sein sollten, ist das unseriös. U-Bahn-Bau in Berlin kostet 150 bis 200 Millionen Euro je Kilometer. Bei der der U5-Verlängerung waren es wegen der schwierigen Verhältnisse sogar über 200 Millionen Euro je Kilometer.

Zeit
Beide Streckenverlängerungen werden frühestens Mitte der 2030er Jahre in Betrieb genommen werden können. Zum Vergleich: Für die Wiederherstellung der oberirdischen Siemensbahn für den S-Bahn-Betrieb sind 10 Jahre geplant.

Der Fahrgastnutzen
Um die angekündigten „umfangreichen“ Einsparungen im Spandauer Busnetz nach einem U-Bahn-Bau vornehmen zu können, muss man viele Verbindungen streichen, die nicht durch die U-Bahn ersetzt werden können. Ein Spandauer Straßenbahnnetz kann die vielfältigen Verkehrsbeziehungen innerhalb von Spandau sehr viel besser bedienen. Und für die genannten 578 Millionen Euro könnten fast 30 km Straßenbahn statt 4 km U-Bahn gebaut werden. Auch für die Fahrt zum BER gibt es Alternativen, die sogar schon vorhanden sind (S-Bahn und Regionalzüge) und die mit dem Ausbau der Dresdener Bahn ab etwa 2025 noch attraktiver werden. Wer wird sich dann mit seinem Gepäck in volle U7-Züge quetschen? Und wer kann vorhersagen, ob der Flugverkehr wieder denselben Umfang wie vor der Corona-Pandemie erreicht? Vielmehr sollte das zum Schutz des Klimas vermieden und nicht befördert werden. Im Übrigen ist die U7 schon heute die längste U-Bahn-Linie Deutschlands. Mit jeder Verlängerung wird es sc
hwieriger, einen stabilen Takt zu fahren.

Brandenburg
Fast 7 km der neuen U-Bahn-Strecke zum BER müsste das Land Brandenburg finanzieren. Selbst wenn die Last noch durch Bundeszuschüsse abgemildert werden sollte, bleiben die dauerhaften Belastungen durch die Betriebskosten. Das wird zu Lasten der ÖPNVFinanzierung, insbesondere der Straßenbahnbetriebe im gesamten Land Brandenburg gehen. Weder der Landtag in Potsdam noch die Kommunen im Land haben bisher eine Vorstellung davon, welche (negativen) Folgen diese U-Bahn-Verlängerung für sie hat.

Fazit
Der rot-rot-grüne Senat bleibt nach fast fünf Jahren sehr weit hinter den selbst gesteckten (unterstützenswerten!) ÖV-Zielen zurück, vergeudet dafür aber personelle und finanzielle Ressourcen für langfristige U-Bahn-Projekte mit sehr hohen Kosten und sehr begrenztem Fahrgastnutzen – und plant einen Senatsbeschluss, ohne die Machbarkeitsstudien vorher
veröffentlicht und das sensible Thema der U-Bahn-Verlängerungen in der Öffentlichkeit und in den einschlägigen Beteiligungsgremien diskutiert zu haben. Viel schlechter geht es kaum noch.

Christfried Tschepe, Vorsitzender Berliner Fahrgastverband IGEB
Jens Wieseke, stv. Vorsitzender Berliner Fahrgastverband IGEB

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Ihre Meinung interessiert uns! Schreiben Sie an igeb@igeb.org

U-Bahn: Berlin: U7 soll bis Flughafen BER und Heerstraße fahren, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article231556313/U7-Verlaengerung-Berlin-BVG-U-Bahn-Flughafen-BER.html

Erweiterung an beiden Enden: Die #U-Bahnlinie #U7 könnte in #Schönefeld und #Spandau um insgesamt 12 Stationen verlängert werden.

Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) will die U-Bahnlinie U7 zum BER und zur Heerstraße in Spandau verlängern. Das ist das Ergebnis der Auswertung von vier Machbarkeitsuntersuchungen, wie aus der Besprechungsunterlage der Verkehrssenatorin für die Senatssitzung am kommenden Dienstag hervorgeht, die der Berliner Morgenpost vorliegt.

Die Analyse habe ergeben, dass die Verlängerungen der U7 an beiden Enden die besten Bewertungen erhalten, da sie „die höchste Fahrgastnachfrage generieren, die größten Potenziale erschließen, nennenswerte Einsparungen im Busverkehr ermöglichen und vergleichsweise die niedrigsten spezifischen Baukosten (längenbezogen) verursachen“, schreibt Günther in dem Bericht. Für beide Netzerweiterungen sollten #Nutzen-Kosten-Untersuchungen prioritär beauftragt werden.

U-Bahnen in Berlin: Verlängerung der U-Bahnlinie #U6 und #U8 soll #zurückgestellt werden
Vorerst zurückgestellt werden sollen hingegen die Streckenerweiterung der U8 ins #Märkische Viertel und der Abzweig der U6 zur #Urban Tech Republic (UTR) auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tegel. Fehlende …

Regionalverkehr: Heidekrautbahn – Finanzierungszusage des Senats, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wann wird die #Genehmigungsplanung für die #Wiederinbetriebahme der #Heidekrautbahn (Stammstrecke)
fertig gestellt sein?
Antwort zu 1:
Die #NEB führt aus:
„In Absprache mit dem beauftragten Planungsbüro geht die NEB derzeit davon aus, dass
die Unterlagen der Genehmigungsplanung nach sorgfältiger Prüfung spätestens Ende
November/Anfang Dezember 2020 bei den zuständigen Genehmigungsbehörden in
Brandenburg und Berlin zeitgleich eingereicht werden.“
Frage 2:
Inwiefern trifft es zu, dass es für den Bau der Heidekrautbahn (Stammstrecke) derzeit keine
#Finanzierungszusage seitens des Senats gibt? Was sind die Gründe dafür?
Antwort zu 2:
Für den Bau der Heidekrautbahn kann es beim derzeitigen Projektstand noch keine
formale Finanzierungszusage geben, da die hierfür gesetzlich vorgeschrieben
2
Voraussetzungen – insbesondere die Einreichung und Prüfung der nötigen
Bauplanungsunterlagen sowie der dazu passfähigen Zuwendungsanträge durch die
Niederbarnimer Eisenbahn AG (NEB) bei den zuständigen Bewilligungsstellen in den
Ländern Berlin und Brandenburg – noch nicht erfüllt sind. Es wird davon ausgegangen,
dass die nötigen Unterlagen und Anträge nach ausreichendem Projektfortschritt vom
Vorhabenträger NEB eingereicht werden, so dass auch die formalen
Finanzierungszusagen der Länder in Form von Zuwendungsbescheiden für den Bau der
Strecke erteilt werden können.
Frage 3:
Inwiefern ist es zutreffend, dass seitens der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine
#Nutzen-Kosten-Untersuchung (#NKU) mit zusammenhängender Betrachtung der Nordbahn nach der
Standartisierten Bewertungsmethode des BMVI verlangt wird? Was sind die Gründe dafür?
Antwort zu 3:
Eine Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) nach der Methode der Standardisierten
Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen öffentlichen
Personennahverkehr (#ÖPNV), die einen Nutzen-Kosten-Faktor größer als eins erreicht, ist
gesetzlich vorgeschriebene Fördervoraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln
des Bundes nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Da die Länder
Berlin und Brandenburg die Nutzung dieser Fördermittel für die anteilige Finanzierung der
Reaktivierung der Stammstrecke der Heidekrautbahn mit Durchbindung bis zum Bahnhof
Berlin-Gesundbrunnen beabsichtigen, wird derzeit die bereits im Jahr 2009 erarbeitete
NKU aktualisiert und auf den derzeit gültigen Verfahrensstand 2016 fortgeschrieben.
Frage 4:
Welche zeitlichen Auswirkungen für die geplante Wiederaufnahme des Personenverkehrs zum zukünftigen
Bahnhof #Wilhelmsruh ergeben sich hieraus?
Frage 5:
Welche zeitlichen Auswirkungen ergeben sich für die Erstellung und Einreichung der Unterlagen für ein
Planfeststellungsverfahren der Stammstrecke zur Wiederherrichtung der Infrastruktur für den
#Personenverkehr?
Antwort zu 4 und 5:
Nach derzeitigem Kenntnisstand keine.
Frage 6:
Inwiefern hat der #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) eine Bewertung der Trassen (Stammstrecke
und Karower Kreuz) vorgenommen, die die Grundlage für die Aufnahme der Planungen der
Wiederaufnahme des Personenverkehrs der Stammstrecke ist?
Antwort zu 6:
Die in Abstimmung mit den Ländern Berlin und Brandenburg durchgeführten und im Jahr
2016 abgeschlossenen Untersuchungen des VBB zu den Stadt-Umland-Verkehren waren
eine wesentliche Grundlage für den Abschluss der Rahmenvereinbarung über das
3
Entwicklungskonzept für die Infrastruktur des Schienenverkehrs in Berlin und Brandenburg
– „#i2030“ zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg mit der Deutschen Bahn AG und
die darin vereinbarten Maßnahmen zur Verbesserung der Pendlerbeziehungen im
Schienenverkehr in der Hauptstadtregion.
Frage 7:
Welche Aktivitäten unternimmt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz derzeit, um die
Vorhabensträgerin NEB (Niederbarnimer Eisenbahn) bei der Wiederaufnahme des Personenverkehrs aktiv
zu unterstützen?
Antwort zu 7:
Die Länder Berlin und Brandenburg unterstützen die NEB bei der Reaktivierung der
Stammstrecke der Heidekrautbahn, indem sie derzeit bereits die dafür nötigen
Planungskosten finanzieren.
Darüber hinaus engagiert sich die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
in den notwendigen Abstimmungen mit allen Projektbeteiligten und hilft bei der Klärung
von Fragestellungen des Kreuzungs- und Planrechts.
Frage 8:
Inwiefern wird die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz am Spatenstich für den neuen
Bahnsteig in Wilhelmsruh im Dezember 2020 teilnehmen, verzögert aber gleichzeitig mit der Forderung nach
einer NKU den Baubeginn weiter, sodass zeitnah kein wesentlicher Beitrag zur Verlagerung der
Pendler/innenverkehre im Raum Wandlitz – Schildow vom Pkw auf die umweltfreundliche Regionalbahn der
NEB erfolgen wird?
Antwort zu 8:
Wie in den Antworten zu den Fragen 3-5 ausgeführt wurde, ist die Aktualisierung der NKU
notwendige Voraussetzung für die Einwerbung von Bundesmitteln aus dem GVFG und
wird nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu Verzögerungen in der Reaktivierung der
Stammstrecke der Heidekrautbahn führen.
Eine Teilnahme der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz am
Spatenstich für den Bau des neuen Regionalbahnhofs Berlin-Wilhelmsruh ist vorgesehen.
Frage 9:
Inwiefern trifft es zu, dass in den Jahren 2018 und 2019 Mittel für den Nahverkehr in Höhe von 66,46 Mio.
EUR nicht von der Senatsverkehrsverwaltung ausgegeben wurden, und inwiefern wird dies auch 2020 und
2021 der Fall sein? Inwiefern lassen sich solche Mittel für die Reaktivierung der Stammstrecke der
Heidekrautbahn sowie für die Legalisierung „wilder“ Übergänge ins Märkische Viertel einsetzen?
Antwort zu 9:
Der überwiegende Teil der in den Jahren 2018 und 2019 in den Haushaltstiteln
0730/54220 und 0730/89102 vorliegenden Diskrepanz zwischen veranschlagten und zum
Jahresende verausgabten Mitteln von 66,46 Mio. Euro wurde durch den Umstand
verursacht, dass der tatsächliche Mittelbedarf für die aus dem GVFG-Bundesprogramm
finanzierten Maßnahmen deutlich unter den zum Zeitpunkt der Aufstellung des
4
Haushaltsplans kalkulierten Ansätzen lag und damit die entsprechenden Bundesmittel für
diese Vorhaben auch nicht abgerufen werden konnten.
Die angeführten GVFG-Projekte werden aber in vollem Umfang realisiert und die
benötigten Bundesmittel werden abhängig vom Projektfortschritt in den Folgejahren
abgerufen und für die vorgesehenen Vorhaben verausgabt. Eine Verwendung dieser Mittel
für andere Vorhaben ist nicht möglich.
Grundsätzlich ist bei Betrachtung und Diskussion von Ausgaberesten zu beachten, dass
aufgrund von Verzögerungen von Bauprojekten, z.B. bedingt durch notwendige
Abstimmung mit anderen Gewerken oder Bauprojekten, Schlechtwetter, oder neuer
Erkenntnisse beim Bauen im Bestand, der im jeweiligen Haushaltsjahr für das jeweilige
Projekt benötigte Finanzmittelbedarf Veränderungen unterworfen ist und keine
vollständige Verausgabung der veranschlagten Mittel für jedes einzelne Projekt erfolgen
kann. Da es sich bei den Mitteln in diesem Titel z.T. um zweckgebundene Mittel handelte,
fielen diese 2018-2019 nicht verausgabten zweckgebundenen Mittel nicht, wie sonst in
kameralen Haushalten üblich, dem allgemeinen Haushalt zu („verfielen“), sondern wurden
innerhalb des Titels auf das folgende Haushaltsjahr vorgetragen und bleiben so für die
konkreten, vorgesehenen ÖPNV-Investitionen erhalten.
Berlin, den 06.10.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Auf die Überholspur gedrängelt Während Umweltverbände noch hoffen, dass der Bauabschnitt durch Friedrichshain nie zustande kommt, hat das Verkehrsministerium mit einem Trick Fakten geschaffen. aus taz

http://www.taz.de/!5297495/

An der Treptower Elsenbrücke machen sich die Open-Air-Clubs, die sich zwischen Straße und S-Bahn eingenistet haben, saisonbereit. Der Blick schweift hinüber zur Oberbaumbrücke und zum Riesenrad im Plänterwald. Wenn es nach Senat und Bundesregierung geht, quert hier in 10 oder 15 Jahren eine sechsspurige Autobahn die Spree. Vor dem Ostkreuz taucht sie in einen Tunnel, kommt an der Frankfurter Allee wieder an die Oberfläche und endet an der Storkower Straße. Der Traum von der autogerechten Stadt wird ein bisschen wahrer.

Dass dieser 17. Bauabschnitt der Bundesautobahn #A100 tatsächlich gebaut wird, den Weg dahin haben Land und Bund nun mit einem unsauberen Trick geebnet. Der heftig umstrittene 16. Bauabschnitt von Neukölln zum Treptower Park ist gerade erst seit drei Jahren im Bau. Für vier weitere Kilometer bis an den Rand von Prenzlauer Berg gibt es keinerlei #verbindliche Planung, geschweige denn #Baurecht. Dank des CSU-geführten Bundesverkehrsministeriums (BMVI) wird aber aller Voraussicht nach der Bedarf dafür höchst offiziell festgestellt. Damit wird es sehr viel schwieriger, den Bau zu verhindern.

Und das ist der Trick der schwarz-rot-schwarzen Betonmischer: Ende März eröffnete das BMVI die Öffentlichkeitsbeteiligung für den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030. Das voluminöse Werk führt rund 1.700 neue Teilstücke von Bundesfernstraßen auf. Bis Montag konnten Bürger Einwendungen gegen einzelne Vorhaben erheben: umweltfeindlich, zu teuer, überflüssig. Damit sich jeder ein Bild machen kann, hat das Ministerium zu jedem Projekt in Planung ein Dossier erstellt, mit Kosten-Nutzen-Rechnung, Verkehrsprognose, Umweltauswirkungen. Für den 17. Bauabschnitt der A 100 gibt es keins. Angeblich wird daran längst gebaut.

Im Grunde erwähnt der Bundesverkehrswegeplan nicht einmal mehr Bauabschnitte, sondern nur pauschal die Strecke „Autobahndreieck Neukölln– Storkower Str.“, und die sei, so heißt es lapidar, „in Bau“. Auf die Frage, weshalb das so sei, gibt sich das BMVI reichlich zugeknöpft: Der 17. Bauabschnitt sei als laufendes Projekt eingestuft, weil erst durch ihn der #Nutzen der #A-100-Verlängerung voll …

S-Bahn: Nach Strausberg soll häufiger die S-Bahn fahren – Brandenburgs Verkehrspolitik ist kaum noch sachlich erklärbar

Nach Strausberg soll häufiger die S-Bahn fahren – Brandenburgs Verkehrspolitik ist kaum noch sachlich erklärbar Gratulation an die Stadt #Strausberg. Sie hat das geschafft, worauf viele Berliner Umlandgemeinden seit Jahrzehnten warten. Das Land Brandenburg legt aus den eigenen, angeblich knappen #Haushaltsmitteln, 10 Millionen Euro auf den Tisch, damit die #S-Bahn alle 20 anstatt bisher alle 40 Minuten nach Strausberg Nord fahren kann. Keine Untersuchung ist hierfür erforderlich. Es reicht das Wort des Ministers: „Strausberg braucht den 20-Minuten-Takt“ (Pressemeldung des Ministeriums vom 30.7.2014).

Der DBV kritisiert keineswegs die grundsätzliche Stärkung des öffentlichen Verkehrs. Verwundert ist er nur über die willkürlich scheinende und unklare Prioritätensetzung – warum zum jetzigen Zeitpunkt ausgerechnet Strausberg? Andere Umlandgemeinden werden mit Verve abgekanzelt oder auf den Sankt-Nimmerleinstag vertröstet. Strausberg wird nach der offiziellen Bevölkerungsvorausschätzung des Landes Brandenburg im Vergleich der Jahre 2010 (26.206) zu 2030 (23.174) 11,6 % seiner Bevölkerung verlieren. In die Stadt Strausberg fahren heute Straßenbahn und S-Bahn. Zugegeben: Der S-Bahn-Takt ist mit 40 Minuten alles andere als attraktiv. Vor dem Hintergrund der sinkenden Bevölkerungszahl und des wenigen, zur Verfügung stehenden Geldes hätte eine wirtschaftliche Prüfung dieser Investition von 10 Millionen Euro selbstverständlich sein müssen. Ist alternativ die Verlängerung der Straßenbahn weiter in die Innenstadt oder der Ausbau für einen dichteren Takt geprüft worden? Nein. Alleine das Wort des Ministers zählt. Stattdessen hätte gerade an dieser Stelle eine vertiefende Untersuchung stattfinden müssen. Denn die Gefahr besteht, dass die Straßenbahn Fahrgäste an die S-Bahn verliert. Sind vielleicht die Tage der Straßenbahn in Strausberg gezählt, weil es dann noch ein Stück interessanter ist, mit dem Auto zum S-Bahnhof zu fahren? Ein toller Pyrrhussieg. Drei Beispiele, die die konzeptionslosen Entscheidungen verdeutlichen sollen: #Velten bekommt keine S-Bahn, obwohl eine NKU den positiven Wert von 1,34 ergab (#NKU = #Nutzen-Kosten-Untersuchung. Gegenüberstellung der Kosten zu den Nutzen einer Investition. Sie ist das Standardinstrument bei der Bewertung öffentlicher Verkehrsinvestitionen. Ein Wert von 1 bedeutet, dass sich Kosten und Nutzen die Waage halten. Im konkreten Fall Velten heißen die 1,34 also, dass der Nutzen 34 mal höher ist als die Kosten). #Falkensee wartet seit 1994 auf die S-Bahn, die das Brandenburger Verkehrsministerium aber nicht will. Die 2008 durchgeführte „NKU“ ergab einen positiven Wert von 1,3. Trotz weiterer Bevölkerungszunahme und unhaltbaren Zuständen in den Regionalzügen während der Spitzenzeiten gibt es keine Besserung – für Mehrbestellungen im Regionalverkehr ist kein Geld da. „Luft“ hat sich das Ministerium dadurch verschafft, dass es aktuell ein 3. Regionalbahngleis zum Bundesverkehrswegeplan angemeldet hat. Dennoch ist fraglich, ob dies den Prüfkriterien standhält und ob es schon in 10 oder erst 15 Jahren gebaut wird. Der DBV-Regionalverband erarbeitet hierzu gerade einen Vorschlag und wird ihn in nächster Zeit der Öffentlichkeit vorstellen. Die Region #Teltow/#Kleinmachnow/#Stahnsdorf soll auch keine Schienenanbindung erhalten, weil Vogelsänger kein „ausreichendes Verkehrs- und Finanzierungspotenzial“ sieht (Berliner Morgenpost vom 12.7.2014). „Kein Geld“ ist eine rein politische Entscheidung. Kein Verkehrspotenzial ist im Vegleich zu Strausberg unhaltbar. Die Bevölkerungszahlen in den genannten Gemeinden werden nämlich weiter steigen. Und es gibt heute kein ausreichendes Schienenangebot in Richtung Berlin (abgesehen von der S-Bahn nach Teltow Stadt bzw. dem Regionalbahnhalt Teltow, die jedoch beide am Rand liegen). In Teltow steigt die Bevölkerungszahl im Vergleich 2010 zu 2030 um 31,1 % (22.538 zu 29.538), in Kleinmachnow um 4,5 % (19.890 zu 20.778) und in Stahnsdorf um 5,2 % (14.210 zu 14.953). Die heutigen Busverbindungen zu den in Berlin gelegenen Schnellbahnhaltestellen und nach Teltow reichen für das Verkehrsministerium aus. Da bedarf es keiner vertieften Untersuchung oder sachlichen Analyse. Auch hier reicht das Wort des Ministers und der Daumen senkt sich nach unten. Diese nicht mehr nachvollziehbare Gewichtung der Entscheidungen kritisiert der DBV. Nicht alle Kommunen können ihre Wünsche bezüglich des Ausbaus der Verkehrsinfrastruktur erfüllt bekommen. Die Entscheidungen aus dem Brandenburger Verkehrsministerium sind immer schwerer zu verstehen und kaum noch sachlich. Wenigstens könnte doch das Ministerium versuchen, seine Entscheidung mit Fakten zu begründen. Stattdessen zählt in Brandenburg, so scheint es, nur die Laune, Weisheit und Entscheidungskompetenz des Ministers in Potsdam. Hieran sollte sich etwas ändern. Pressekontakt: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94 Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV): Der DBV ist der bundesweit tätige Dachverband für Kunden des Personen- und Güterverkehrs. Er wurde 1990 in Berlin gegründet und hat heute über 7.500 Mitglieder (incl. Mitgliedsverbände). Er ist parteipolitisch neutral und unabhängig. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.

S-Bahn: Klarheit zur S-Bahnverlängerung in Spandau (I) – Verlängerung über die Landesgrenze hinaus „bis nach Falkensee“ vom Tisch?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wie ist der Stand der senatsverwaltungsinternen Überlegungen über den Bahnhof Spandau hinaus in Richtung Westen? Antwort zu 1: Das Land Brandenburg hat die Planung einer #S-Bahn nach #Falkensee aufgegeben. Sie ist im Landesnahverkehrsplan Brandenburg 2013–2017 nicht enthalten. Das Land Berlin hat daraufhin die Planung entsprechend auf das Stadtgebiet begrenzt und hat eine Aktualisierung der #Nutzen-Kosten-Untersuchung von 2008 durchführen lassen. Die Nutzen-Kosten-Untersuchung ist abgeschlossen. Derzeit werden die Ergebnisse ausgewertet und eine Senatsvorlage vorbereitet. Frage 2: Wie werden dabei die Vorgaben des Koalitionsvertrages nach einer Verlängerung „bis nach Falkensee“ sichergestellt? Frage 3: Besteht hierfür noch eine Umsetzungsmöglichkeit, nachdem das Land Brandenburg die Verlängerung der S-Bahn über den Bahnhof Spandau nach Falkensee nicht in den Landesverkehrswegeplan 2013-2017 aufgenommen hat? Antwort zu 2 und 3: Im Rahmen der Aktualisierung der Nutzen-Kosten-Untersuchung aus dem Jahr 2008 wurden mehrere Varianten für eine Streckenführung zur Verlängerung der S-Bahn über den Bahnhof Spandau hinaus in Richtung Westen näher untersucht und bewertet. Bei einer möglichen Entscheidung für eine Streckenführung ins Falkenhagener Feld würde eine spätere Weiterführung auch in Richtung Falkensee weiterhin möglich bleiben. Allerdings enden die Planungen und Zuständigkeiten des Landes Berlin an der Landesgrenze Berlin/ Brandenburg am Bahnhof Albrechtshof. Über eine Weiterführung über Albrechtshof hinaus kann nur das Land Brandenburg entscheiden. Frage 4: Welche Maßnahmen gedenkt der Senat zu ergreifen, um „die Verlängerung der S-Bahn ab Bahnhof Spandau nach Westen bis nach Falkensee“ umzusetzen? Antwort zu 4: Der Senat ist verpflichtet, eine Maßnahme auf seine Wirtschaftlichkeit hin zu untersuchen. Grundsätzlich wird mit einer vertiefenden Planung anschließend die wirtschaftlichste Variante einer Maßnahme weiter untersetzt. Die Ermittlung solch einer volkswirtschaftlich sinnvollen Maßnahme sollte mit der aktualisierten Nutzen-Kosten-Untersuchung erreicht werden. Derzeit wird eine Senatsvorlage vorbereitet, womit der Senat eine Entscheidung über das weitere Vorgehen zur Verlängerung der S-Bahn über Spandau hinaus treffen wird. Frage 5: Ist zunächst im Gespräch mit dem Land Brandenburg der fortgeschriebene Landesverkehrswegeplan abzuwarten? Antwort zu 5: Nein. Berlin, den 04. August 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. August 2014)

S-Bahn: Klarheit zur S-Bahnverlängerung in Spandau (II) – Gibt es einen Nutzen vor Ort für eine S-Bahn ins Falkenhagener Feld?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Welchen #Nutzen-Kosten-Faktor hat eine mögliche #Verlängerung der #S-Bahn ins #Falkenhagener Feld gegenüber der Streckenführung entlang des #Seegefelder Weges über die #Landesgrenze hinaus? Antwort zu 1: Die Nutzen-Kosten-Untersuchung ist abgeschlossen. Derzeit werden die Ergebnisse ausgewertet und eine Senatsvorlage vorbereitet, detaillierte Zahlen können deshalb zurzeit noch nicht genannt werden. Eine Streckenführung zur Verlängerung der S-Bahn von Spandau über die Landesgrenze hinaus ist nicht Bestandteil der Untersuchung gewesen. Das Land Brandenburg hat sich in seinem Landesnahverkehrsplan 2013- 2017 gegen eine Verlängerung von S-Bahnen aus Berlin ins Land Brandenburg hinein ausgesprochen. Über eine Weiterführung über den Bahnhof Albrechtshof (Landesgrenze Berlin/Brandenburg) hinaus kann nur das Land Brandenburg entscheiden. Frage 2: Auf welcher politischen und gutachterlichen Basis wird die Variante einer S-Bahn-Verlängerung entlang der Seegefelder Straße und der Bötzow-Bahn durch die Senatsverwaltung geprüft? Antwort zu 2: Durch den Verzicht des Landes Brandenburg auf weitere S-Bahnstrecken konnte die Planung auf das Stadtgebiet von Berlin beschränkt und alle denkbaren bzw. für das Land Berlin zielführenden Varianten neu geprüft werden. Frage 3: Wurde diese Streckenvariante in den Studien im Jahr 2008 bereits untersucht bzw. zu einem späteren Zeitpunkt umfassend begutachtet? Antwort zu 3: Nein. Diese Streckenvariante ist erst jetzt im Rahmen der aktualisierten Nutzen-Kosten- Untersuchung unter den neuen Rahmenbedingungen einbezogen worden. Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Frage 4: Welche Haltestellen fänden in dieser Überlegung Berücksichtigung, wo wäre der Endbahnhof? Antwort zu 4: Als Optionen für S-Bahnhöfe entlang der Streckenvariante ins Falkenhagener Feld wurden folgende Möglichkeiten zur Prüfung der baulichen und betrieblichen Machbarkeit sowie der volkswirtschaftlichen Sinnhaftigkeit einbezogen: Nauener Straße, Seegefelder Straße, Falkenseer Chaussee und Johannisstift. Als Endbahnhöfe kämen Falkenseer Chaussee oder Johannisstift in Frage. Frage 5: Hält die Senatsverwaltung Schätzungen von der Firma I. C. GmbH aus dem Jahr 2008 für eine Verlängerung nach Falkensee auf eine Verlängerung nur ins Falkenhagener Feld für übertragbar, wonach täglich 8.000 bis 15.000 Kunden an den neuen Bahnhöfen die S-Bahn nutzen könnten? Antwort zu 5: Die Anzahl von Fahrgästen, die eine Infrastruktur nutzen, ist abhängig von den jeweiligen strukturellen gebietsbezogenen Rahmenbedingungen und örtlichen Gegebenheiten wie zum Beispiel Einwohnerzahlen, Anzahl von Arbeitsplätzen, Verkehrsmittelnutzung u. a. Diese Fahrgastzahlen müssen für jede Streckenführungsvariante separat und auf wissenschaftlichem Weg ermittelt werden. Eine Übertragung von Ergebnissen einer Streckenführungsvariante auf eine andere ist nicht möglich. Frage 6: Mit welchen Fahrgastzahlen rechnet die Senatsverwaltung? Antwort zu 6: Die Fahrgastzahlen variieren je nach Art und Anzahl der S-Bahnhöfe entlang der Strecke und in Abhängigkeit vom Endbahnhof. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Berlin, den 30. Juli 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. August 2014)