Regionalverkehr: Heidekrautbahn – Finanzierungszusage des Senats, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wann wird die #Genehmigungsplanung für die #Wiederinbetriebahme der #Heidekrautbahn (Stammstrecke)
fertig gestellt sein?
Antwort zu 1:
Die #NEB führt aus:
„In Absprache mit dem beauftragten Planungsbüro geht die NEB derzeit davon aus, dass
die Unterlagen der Genehmigungsplanung nach sorgfältiger Prüfung spätestens Ende
November/Anfang Dezember 2020 bei den zuständigen Genehmigungsbehörden in
Brandenburg und Berlin zeitgleich eingereicht werden.“
Frage 2:
Inwiefern trifft es zu, dass es für den Bau der Heidekrautbahn (Stammstrecke) derzeit keine
#Finanzierungszusage seitens des Senats gibt? Was sind die Gründe dafür?
Antwort zu 2:
Für den Bau der Heidekrautbahn kann es beim derzeitigen Projektstand noch keine
formale Finanzierungszusage geben, da die hierfür gesetzlich vorgeschrieben
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Voraussetzungen – insbesondere die Einreichung und Prüfung der nötigen
Bauplanungsunterlagen sowie der dazu passfähigen Zuwendungsanträge durch die
Niederbarnimer Eisenbahn AG (NEB) bei den zuständigen Bewilligungsstellen in den
Ländern Berlin und Brandenburg – noch nicht erfüllt sind. Es wird davon ausgegangen,
dass die nötigen Unterlagen und Anträge nach ausreichendem Projektfortschritt vom
Vorhabenträger NEB eingereicht werden, so dass auch die formalen
Finanzierungszusagen der Länder in Form von Zuwendungsbescheiden für den Bau der
Strecke erteilt werden können.
Frage 3:
Inwiefern ist es zutreffend, dass seitens der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine
#Nutzen-Kosten-Untersuchung (#NKU) mit zusammenhängender Betrachtung der Nordbahn nach der
Standartisierten Bewertungsmethode des BMVI verlangt wird? Was sind die Gründe dafür?
Antwort zu 3:
Eine Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) nach der Methode der Standardisierten
Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen öffentlichen
Personennahverkehr (#ÖPNV), die einen Nutzen-Kosten-Faktor größer als eins erreicht, ist
gesetzlich vorgeschriebene Fördervoraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln
des Bundes nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Da die Länder
Berlin und Brandenburg die Nutzung dieser Fördermittel für die anteilige Finanzierung der
Reaktivierung der Stammstrecke der Heidekrautbahn mit Durchbindung bis zum Bahnhof
Berlin-Gesundbrunnen beabsichtigen, wird derzeit die bereits im Jahr 2009 erarbeitete
NKU aktualisiert und auf den derzeit gültigen Verfahrensstand 2016 fortgeschrieben.
Frage 4:
Welche zeitlichen Auswirkungen für die geplante Wiederaufnahme des Personenverkehrs zum zukünftigen
Bahnhof #Wilhelmsruh ergeben sich hieraus?
Frage 5:
Welche zeitlichen Auswirkungen ergeben sich für die Erstellung und Einreichung der Unterlagen für ein
Planfeststellungsverfahren der Stammstrecke zur Wiederherrichtung der Infrastruktur für den
#Personenverkehr?
Antwort zu 4 und 5:
Nach derzeitigem Kenntnisstand keine.
Frage 6:
Inwiefern hat der #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) eine Bewertung der Trassen (Stammstrecke
und Karower Kreuz) vorgenommen, die die Grundlage für die Aufnahme der Planungen der
Wiederaufnahme des Personenverkehrs der Stammstrecke ist?
Antwort zu 6:
Die in Abstimmung mit den Ländern Berlin und Brandenburg durchgeführten und im Jahr
2016 abgeschlossenen Untersuchungen des VBB zu den Stadt-Umland-Verkehren waren
eine wesentliche Grundlage für den Abschluss der Rahmenvereinbarung über das
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Entwicklungskonzept für die Infrastruktur des Schienenverkehrs in Berlin und Brandenburg
– „#i2030“ zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg mit der Deutschen Bahn AG und
die darin vereinbarten Maßnahmen zur Verbesserung der Pendlerbeziehungen im
Schienenverkehr in der Hauptstadtregion.
Frage 7:
Welche Aktivitäten unternimmt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz derzeit, um die
Vorhabensträgerin NEB (Niederbarnimer Eisenbahn) bei der Wiederaufnahme des Personenverkehrs aktiv
zu unterstützen?
Antwort zu 7:
Die Länder Berlin und Brandenburg unterstützen die NEB bei der Reaktivierung der
Stammstrecke der Heidekrautbahn, indem sie derzeit bereits die dafür nötigen
Planungskosten finanzieren.
Darüber hinaus engagiert sich die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
in den notwendigen Abstimmungen mit allen Projektbeteiligten und hilft bei der Klärung
von Fragestellungen des Kreuzungs- und Planrechts.
Frage 8:
Inwiefern wird die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz am Spatenstich für den neuen
Bahnsteig in Wilhelmsruh im Dezember 2020 teilnehmen, verzögert aber gleichzeitig mit der Forderung nach
einer NKU den Baubeginn weiter, sodass zeitnah kein wesentlicher Beitrag zur Verlagerung der
Pendler/innenverkehre im Raum Wandlitz – Schildow vom Pkw auf die umweltfreundliche Regionalbahn der
NEB erfolgen wird?
Antwort zu 8:
Wie in den Antworten zu den Fragen 3-5 ausgeführt wurde, ist die Aktualisierung der NKU
notwendige Voraussetzung für die Einwerbung von Bundesmitteln aus dem GVFG und
wird nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu Verzögerungen in der Reaktivierung der
Stammstrecke der Heidekrautbahn führen.
Eine Teilnahme der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz am
Spatenstich für den Bau des neuen Regionalbahnhofs Berlin-Wilhelmsruh ist vorgesehen.
Frage 9:
Inwiefern trifft es zu, dass in den Jahren 2018 und 2019 Mittel für den Nahverkehr in Höhe von 66,46 Mio.
EUR nicht von der Senatsverkehrsverwaltung ausgegeben wurden, und inwiefern wird dies auch 2020 und
2021 der Fall sein? Inwiefern lassen sich solche Mittel für die Reaktivierung der Stammstrecke der
Heidekrautbahn sowie für die Legalisierung „wilder“ Übergänge ins Märkische Viertel einsetzen?
Antwort zu 9:
Der überwiegende Teil der in den Jahren 2018 und 2019 in den Haushaltstiteln
0730/54220 und 0730/89102 vorliegenden Diskrepanz zwischen veranschlagten und zum
Jahresende verausgabten Mitteln von 66,46 Mio. Euro wurde durch den Umstand
verursacht, dass der tatsächliche Mittelbedarf für die aus dem GVFG-Bundesprogramm
finanzierten Maßnahmen deutlich unter den zum Zeitpunkt der Aufstellung des
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Haushaltsplans kalkulierten Ansätzen lag und damit die entsprechenden Bundesmittel für
diese Vorhaben auch nicht abgerufen werden konnten.
Die angeführten GVFG-Projekte werden aber in vollem Umfang realisiert und die
benötigten Bundesmittel werden abhängig vom Projektfortschritt in den Folgejahren
abgerufen und für die vorgesehenen Vorhaben verausgabt. Eine Verwendung dieser Mittel
für andere Vorhaben ist nicht möglich.
Grundsätzlich ist bei Betrachtung und Diskussion von Ausgaberesten zu beachten, dass
aufgrund von Verzögerungen von Bauprojekten, z.B. bedingt durch notwendige
Abstimmung mit anderen Gewerken oder Bauprojekten, Schlechtwetter, oder neuer
Erkenntnisse beim Bauen im Bestand, der im jeweiligen Haushaltsjahr für das jeweilige
Projekt benötigte Finanzmittelbedarf Veränderungen unterworfen ist und keine
vollständige Verausgabung der veranschlagten Mittel für jedes einzelne Projekt erfolgen
kann. Da es sich bei den Mitteln in diesem Titel z.T. um zweckgebundene Mittel handelte,
fielen diese 2018-2019 nicht verausgabten zweckgebundenen Mittel nicht, wie sonst in
kameralen Haushalten üblich, dem allgemeinen Haushalt zu („verfielen“), sondern wurden
innerhalb des Titels auf das folgende Haushaltsjahr vorgetragen und bleiben so für die
konkreten, vorgesehenen ÖPNV-Investitionen erhalten.
Berlin, den 06.10.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Auf die Überholspur gedrängelt Während Umweltverbände noch hoffen, dass der Bauabschnitt durch Friedrichshain nie zustande kommt, hat das Verkehrsministerium mit einem Trick Fakten geschaffen. aus taz

http://www.taz.de/!5297495/

An der Treptower Elsenbrücke machen sich die Open-Air-Clubs, die sich zwischen Straße und S-Bahn eingenistet haben, saisonbereit. Der Blick schweift hinüber zur Oberbaumbrücke und zum Riesenrad im Plänterwald. Wenn es nach Senat und Bundesregierung geht, quert hier in 10 oder 15 Jahren eine sechsspurige Autobahn die Spree. Vor dem Ostkreuz taucht sie in einen Tunnel, kommt an der Frankfurter Allee wieder an die Oberfläche und endet an der Storkower Straße. Der Traum von der autogerechten Stadt wird ein bisschen wahrer.

Dass dieser 17. Bauabschnitt der Bundesautobahn #A100 tatsächlich gebaut wird, den Weg dahin haben Land und Bund nun mit einem unsauberen Trick geebnet. Der heftig umstrittene 16. Bauabschnitt von Neukölln zum Treptower Park ist gerade erst seit drei Jahren im Bau. Für vier weitere Kilometer bis an den Rand von Prenzlauer Berg gibt es keinerlei #verbindliche Planung, geschweige denn #Baurecht. Dank des CSU-geführten Bundesverkehrsministeriums (BMVI) wird aber aller Voraussicht nach der Bedarf dafür höchst offiziell festgestellt. Damit wird es sehr viel schwieriger, den Bau zu verhindern.

Und das ist der Trick der schwarz-rot-schwarzen Betonmischer: Ende März eröffnete das BMVI die Öffentlichkeitsbeteiligung für den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030. Das voluminöse Werk führt rund 1.700 neue Teilstücke von Bundesfernstraßen auf. Bis Montag konnten Bürger Einwendungen gegen einzelne Vorhaben erheben: umweltfeindlich, zu teuer, überflüssig. Damit sich jeder ein Bild machen kann, hat das Ministerium zu jedem Projekt in Planung ein Dossier erstellt, mit Kosten-Nutzen-Rechnung, Verkehrsprognose, Umweltauswirkungen. Für den 17. Bauabschnitt der A 100 gibt es keins. Angeblich wird daran längst gebaut.

Im Grunde erwähnt der Bundesverkehrswegeplan nicht einmal mehr Bauabschnitte, sondern nur pauschal die Strecke „Autobahndreieck Neukölln– Storkower Str.“, und die sei, so heißt es lapidar, „in Bau“. Auf die Frage, weshalb das so sei, gibt sich das BMVI reichlich zugeknöpft: Der 17. Bauabschnitt sei als laufendes Projekt eingestuft, weil erst durch ihn der #Nutzen der #A-100-Verlängerung voll …

S-Bahn: Nach Strausberg soll häufiger die S-Bahn fahren – Brandenburgs Verkehrspolitik ist kaum noch sachlich erklärbar

Nach Strausberg soll häufiger die S-Bahn fahren – Brandenburgs Verkehrspolitik ist kaum noch sachlich erklärbar Gratulation an die Stadt #Strausberg. Sie hat das geschafft, worauf viele Berliner Umlandgemeinden seit Jahrzehnten warten. Das Land Brandenburg legt aus den eigenen, angeblich knappen #Haushaltsmitteln, 10 Millionen Euro auf den Tisch, damit die #S-Bahn alle 20 anstatt bisher alle 40 Minuten nach Strausberg Nord fahren kann. Keine Untersuchung ist hierfür erforderlich. Es reicht das Wort des Ministers: „Strausberg braucht den 20-Minuten-Takt“ (Pressemeldung des Ministeriums vom 30.7.2014).

Der DBV kritisiert keineswegs die grundsätzliche Stärkung des öffentlichen Verkehrs. Verwundert ist er nur über die willkürlich scheinende und unklare Prioritätensetzung – warum zum jetzigen Zeitpunkt ausgerechnet Strausberg? Andere Umlandgemeinden werden mit Verve abgekanzelt oder auf den Sankt-Nimmerleinstag vertröstet. Strausberg wird nach der offiziellen Bevölkerungsvorausschätzung des Landes Brandenburg im Vergleich der Jahre 2010 (26.206) zu 2030 (23.174) 11,6 % seiner Bevölkerung verlieren. In die Stadt Strausberg fahren heute Straßenbahn und S-Bahn. Zugegeben: Der S-Bahn-Takt ist mit 40 Minuten alles andere als attraktiv. Vor dem Hintergrund der sinkenden Bevölkerungszahl und des wenigen, zur Verfügung stehenden Geldes hätte eine wirtschaftliche Prüfung dieser Investition von 10 Millionen Euro selbstverständlich sein müssen. Ist alternativ die Verlängerung der Straßenbahn weiter in die Innenstadt oder der Ausbau für einen dichteren Takt geprüft worden? Nein. Alleine das Wort des Ministers zählt. Stattdessen hätte gerade an dieser Stelle eine vertiefende Untersuchung stattfinden müssen. Denn die Gefahr besteht, dass die Straßenbahn Fahrgäste an die S-Bahn verliert. Sind vielleicht die Tage der Straßenbahn in Strausberg gezählt, weil es dann noch ein Stück interessanter ist, mit dem Auto zum S-Bahnhof zu fahren? Ein toller Pyrrhussieg. Drei Beispiele, die die konzeptionslosen Entscheidungen verdeutlichen sollen: #Velten bekommt keine S-Bahn, obwohl eine NKU den positiven Wert von 1,34 ergab (#NKU = #Nutzen-Kosten-Untersuchung. Gegenüberstellung der Kosten zu den Nutzen einer Investition. Sie ist das Standardinstrument bei der Bewertung öffentlicher Verkehrsinvestitionen. Ein Wert von 1 bedeutet, dass sich Kosten und Nutzen die Waage halten. Im konkreten Fall Velten heißen die 1,34 also, dass der Nutzen 34 mal höher ist als die Kosten). #Falkensee wartet seit 1994 auf die S-Bahn, die das Brandenburger Verkehrsministerium aber nicht will. Die 2008 durchgeführte „NKU“ ergab einen positiven Wert von 1,3. Trotz weiterer Bevölkerungszunahme und unhaltbaren Zuständen in den Regionalzügen während der Spitzenzeiten gibt es keine Besserung – für Mehrbestellungen im Regionalverkehr ist kein Geld da. „Luft“ hat sich das Ministerium dadurch verschafft, dass es aktuell ein 3. Regionalbahngleis zum Bundesverkehrswegeplan angemeldet hat. Dennoch ist fraglich, ob dies den Prüfkriterien standhält und ob es schon in 10 oder erst 15 Jahren gebaut wird. Der DBV-Regionalverband erarbeitet hierzu gerade einen Vorschlag und wird ihn in nächster Zeit der Öffentlichkeit vorstellen. Die Region #Teltow/#Kleinmachnow/#Stahnsdorf soll auch keine Schienenanbindung erhalten, weil Vogelsänger kein „ausreichendes Verkehrs- und Finanzierungspotenzial“ sieht (Berliner Morgenpost vom 12.7.2014). „Kein Geld“ ist eine rein politische Entscheidung. Kein Verkehrspotenzial ist im Vegleich zu Strausberg unhaltbar. Die Bevölkerungszahlen in den genannten Gemeinden werden nämlich weiter steigen. Und es gibt heute kein ausreichendes Schienenangebot in Richtung Berlin (abgesehen von der S-Bahn nach Teltow Stadt bzw. dem Regionalbahnhalt Teltow, die jedoch beide am Rand liegen). In Teltow steigt die Bevölkerungszahl im Vergleich 2010 zu 2030 um 31,1 % (22.538 zu 29.538), in Kleinmachnow um 4,5 % (19.890 zu 20.778) und in Stahnsdorf um 5,2 % (14.210 zu 14.953). Die heutigen Busverbindungen zu den in Berlin gelegenen Schnellbahnhaltestellen und nach Teltow reichen für das Verkehrsministerium aus. Da bedarf es keiner vertieften Untersuchung oder sachlichen Analyse. Auch hier reicht das Wort des Ministers und der Daumen senkt sich nach unten. Diese nicht mehr nachvollziehbare Gewichtung der Entscheidungen kritisiert der DBV. Nicht alle Kommunen können ihre Wünsche bezüglich des Ausbaus der Verkehrsinfrastruktur erfüllt bekommen. Die Entscheidungen aus dem Brandenburger Verkehrsministerium sind immer schwerer zu verstehen und kaum noch sachlich. Wenigstens könnte doch das Ministerium versuchen, seine Entscheidung mit Fakten zu begründen. Stattdessen zählt in Brandenburg, so scheint es, nur die Laune, Weisheit und Entscheidungskompetenz des Ministers in Potsdam. Hieran sollte sich etwas ändern. Pressekontakt: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94 Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV): Der DBV ist der bundesweit tätige Dachverband für Kunden des Personen- und Güterverkehrs. Er wurde 1990 in Berlin gegründet und hat heute über 7.500 Mitglieder (incl. Mitgliedsverbände). Er ist parteipolitisch neutral und unabhängig. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.

S-Bahn: Klarheit zur S-Bahnverlängerung in Spandau (I) – Verlängerung über die Landesgrenze hinaus „bis nach Falkensee“ vom Tisch?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wie ist der Stand der senatsverwaltungsinternen Überlegungen über den Bahnhof Spandau hinaus in Richtung Westen? Antwort zu 1: Das Land Brandenburg hat die Planung einer #S-Bahn nach #Falkensee aufgegeben. Sie ist im Landesnahverkehrsplan Brandenburg 2013–2017 nicht enthalten. Das Land Berlin hat daraufhin die Planung entsprechend auf das Stadtgebiet begrenzt und hat eine Aktualisierung der #Nutzen-Kosten-Untersuchung von 2008 durchführen lassen. Die Nutzen-Kosten-Untersuchung ist abgeschlossen. Derzeit werden die Ergebnisse ausgewertet und eine Senatsvorlage vorbereitet. Frage 2: Wie werden dabei die Vorgaben des Koalitionsvertrages nach einer Verlängerung „bis nach Falkensee“ sichergestellt? Frage 3: Besteht hierfür noch eine Umsetzungsmöglichkeit, nachdem das Land Brandenburg die Verlängerung der S-Bahn über den Bahnhof Spandau nach Falkensee nicht in den Landesverkehrswegeplan 2013-2017 aufgenommen hat? Antwort zu 2 und 3: Im Rahmen der Aktualisierung der Nutzen-Kosten-Untersuchung aus dem Jahr 2008 wurden mehrere Varianten für eine Streckenführung zur Verlängerung der S-Bahn über den Bahnhof Spandau hinaus in Richtung Westen näher untersucht und bewertet. Bei einer möglichen Entscheidung für eine Streckenführung ins Falkenhagener Feld würde eine spätere Weiterführung auch in Richtung Falkensee weiterhin möglich bleiben. Allerdings enden die Planungen und Zuständigkeiten des Landes Berlin an der Landesgrenze Berlin/ Brandenburg am Bahnhof Albrechtshof. Über eine Weiterführung über Albrechtshof hinaus kann nur das Land Brandenburg entscheiden. Frage 4: Welche Maßnahmen gedenkt der Senat zu ergreifen, um „die Verlängerung der S-Bahn ab Bahnhof Spandau nach Westen bis nach Falkensee“ umzusetzen? Antwort zu 4: Der Senat ist verpflichtet, eine Maßnahme auf seine Wirtschaftlichkeit hin zu untersuchen. Grundsätzlich wird mit einer vertiefenden Planung anschließend die wirtschaftlichste Variante einer Maßnahme weiter untersetzt. Die Ermittlung solch einer volkswirtschaftlich sinnvollen Maßnahme sollte mit der aktualisierten Nutzen-Kosten-Untersuchung erreicht werden. Derzeit wird eine Senatsvorlage vorbereitet, womit der Senat eine Entscheidung über das weitere Vorgehen zur Verlängerung der S-Bahn über Spandau hinaus treffen wird. Frage 5: Ist zunächst im Gespräch mit dem Land Brandenburg der fortgeschriebene Landesverkehrswegeplan abzuwarten? Antwort zu 5: Nein. Berlin, den 04. August 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. August 2014)

S-Bahn: Klarheit zur S-Bahnverlängerung in Spandau (II) – Gibt es einen Nutzen vor Ort für eine S-Bahn ins Falkenhagener Feld?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Welchen #Nutzen-Kosten-Faktor hat eine mögliche #Verlängerung der #S-Bahn ins #Falkenhagener Feld gegenüber der Streckenführung entlang des #Seegefelder Weges über die #Landesgrenze hinaus? Antwort zu 1: Die Nutzen-Kosten-Untersuchung ist abgeschlossen. Derzeit werden die Ergebnisse ausgewertet und eine Senatsvorlage vorbereitet, detaillierte Zahlen können deshalb zurzeit noch nicht genannt werden. Eine Streckenführung zur Verlängerung der S-Bahn von Spandau über die Landesgrenze hinaus ist nicht Bestandteil der Untersuchung gewesen. Das Land Brandenburg hat sich in seinem Landesnahverkehrsplan 2013- 2017 gegen eine Verlängerung von S-Bahnen aus Berlin ins Land Brandenburg hinein ausgesprochen. Über eine Weiterführung über den Bahnhof Albrechtshof (Landesgrenze Berlin/Brandenburg) hinaus kann nur das Land Brandenburg entscheiden. Frage 2: Auf welcher politischen und gutachterlichen Basis wird die Variante einer S-Bahn-Verlängerung entlang der Seegefelder Straße und der Bötzow-Bahn durch die Senatsverwaltung geprüft? Antwort zu 2: Durch den Verzicht des Landes Brandenburg auf weitere S-Bahnstrecken konnte die Planung auf das Stadtgebiet von Berlin beschränkt und alle denkbaren bzw. für das Land Berlin zielführenden Varianten neu geprüft werden. Frage 3: Wurde diese Streckenvariante in den Studien im Jahr 2008 bereits untersucht bzw. zu einem späteren Zeitpunkt umfassend begutachtet? Antwort zu 3: Nein. Diese Streckenvariante ist erst jetzt im Rahmen der aktualisierten Nutzen-Kosten- Untersuchung unter den neuen Rahmenbedingungen einbezogen worden. Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Frage 4: Welche Haltestellen fänden in dieser Überlegung Berücksichtigung, wo wäre der Endbahnhof? Antwort zu 4: Als Optionen für S-Bahnhöfe entlang der Streckenvariante ins Falkenhagener Feld wurden folgende Möglichkeiten zur Prüfung der baulichen und betrieblichen Machbarkeit sowie der volkswirtschaftlichen Sinnhaftigkeit einbezogen: Nauener Straße, Seegefelder Straße, Falkenseer Chaussee und Johannisstift. Als Endbahnhöfe kämen Falkenseer Chaussee oder Johannisstift in Frage. Frage 5: Hält die Senatsverwaltung Schätzungen von der Firma I. C. GmbH aus dem Jahr 2008 für eine Verlängerung nach Falkensee auf eine Verlängerung nur ins Falkenhagener Feld für übertragbar, wonach täglich 8.000 bis 15.000 Kunden an den neuen Bahnhöfen die S-Bahn nutzen könnten? Antwort zu 5: Die Anzahl von Fahrgästen, die eine Infrastruktur nutzen, ist abhängig von den jeweiligen strukturellen gebietsbezogenen Rahmenbedingungen und örtlichen Gegebenheiten wie zum Beispiel Einwohnerzahlen, Anzahl von Arbeitsplätzen, Verkehrsmittelnutzung u. a. Diese Fahrgastzahlen müssen für jede Streckenführungsvariante separat und auf wissenschaftlichem Weg ermittelt werden. Eine Übertragung von Ergebnissen einer Streckenführungsvariante auf eine andere ist nicht möglich. Frage 6: Mit welchen Fahrgastzahlen rechnet die Senatsverwaltung? Antwort zu 6: Die Fahrgastzahlen variieren je nach Art und Anzahl der S-Bahnhöfe entlang der Strecke und in Abhängigkeit vom Endbahnhof. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Berlin, den 30. Juli 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. August 2014)

S-Bahn: Gutachtenergebnis zugunsten der Gleichstrom-S-Bahn nach Falkensee, aus Signal

https://signalarchiv.de/Meldungen/10002862

Das #Gutachten zur #S-Bahn-Wiederinbetriebnahme von #Berlin-Spandau nach #Falkensee ist endlich fertig und wird in Kürze vorgelegt. Das erfreuliche Ergebnis: Der sogenannte #Nutzen-Kosten-Faktor für den #Wiederaufbau liegt mit rund 1,5 deutlich über dem erforderlichen Wert von 1,1. Deshalb müssen der Bund und die Länder Berlin und Brandenburg jetzt alle Signale auf Wiederaufbau stellen, damit auf der mit dem Mauerbau 1961 eingestellten Strecke bald wieder S-Bahnzüge rollen.

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