S-Bahn-Vergabeverfahren gestartet, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/s-bahn-vergabeverfahren-gestartet

Das umfangreiche #Vergabeverfahren für die Berliner #S-Bahn ist am 4. August 2020 mit der Übersendung der Bekanntmachung an das #EU-Amtsblatt gestartet. Damit schreiben die Länder Berlin und Brandenburg nach dem #Teilnetz #Ring nun auch die Teilnetze #Nord-Süd und #Stadtbahn der S-Bahn in der Hauptstadtregion neu aus.
Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg agiert erneut als Vergabebüro.

Das Vergabeverfahren beinhaltet sowohl die #Fahrzeuglieferung und die #Instandhaltung der neuen Fahrzeuge als auch die #Verkehrsleistung selbst. Es umfasst die folgenden S-Bahn-Linien der beiden Teilnetze:

Linien des Teilnetzes Nord-Süd:

  • #S8 (Hohen Neuendorf – Wildau);
  • #S86 (Buch – Grünau);
  • #S2 (Bernau – Blankenfelde);
  • #S25 (Hennigsdorf – Teltow Stadt);
  • #S1 (Oranienburg – Wannsee);
  • #S15 (Frohnau – Hauptbahnhof);
  • #S85 (Hauptbahnhof – Ostkreuz – Flughafen BER)

Linien des Teilnetzes Stadtbahn:

  • #S9 (Flughafen BER – Spandau);
  • #S75 (Spandau – Wartenberg);
  • #S5 (Westkreuz – Strausberg Nord);
  • #S7 (Potsdam Hbf. – Ahrensfelde);
  • #S3 (Charlottenburg – Erkner);

Die Vergabe wird als #Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem #Teilnahmewettbewerb durchgeführt und umfasst vier Lose.
Die Fahrzeuglieferung und -instandhaltung bilden dabei zwei eigene Lose mit einer Vertragslaufzeit von jeweils 30 Jahren, um einen Anreiz für eine langlebige Konstruktion der neuen S-Bahn-Fahrzeuge zu setzen. Im Ergebnis der Vergabe werden sowohl Verkehrsverträge als auch Instandhaltungsverträge für die Teilnetze Nord-Süd und Stadtbahn geschlossen.

Die #Laufzeit der Verkehrsverträge für die Erbringung der Betriebsleistungen beträgt jeweils 15 Jahre. Ab Dezember 2027 ist im Teilnetz Nord-Süd eine gestaffelte Betriebsaufnahme geplant. Der Vertrag endet im Dezember 2042. Der Verkehrsvertrag im Teilnetz Stadtbahn beginnt im Februar 2028 mit einer gestaffelten Betriebsaufnahme, dieser Vertrag endet entsprechend im Februar 2043.

Im Rahmen der größten #Ausschreibung der Berliner #S-Bahn-Geschichte werden für beide Teilnetze insgesamt 327 #Halbzüge (4 Wagen) mit Option auf bis zu weitere 213 Halbzüge geliefert. Dies entspricht einer Anzahl von 1308 S-Bahn-Wagen, respektive 852 weiterer S-Bahn-Wagen als Option. Das Land Berlin gründet, ggf. unter Beteiligung des Landes Brandenburg, für diesen #Fahrzeugpool eine landeseigene #Schienenfahrzeuggesellschaft.

Für Fahrgäste ergeben sich zahlreiche Angebots- und Qualitätsverbesserungen. So entstehen neue Verbindungen, Beförderungskapazitäten werden erhöht und Taktfolgen einzelner Linien teilweise verdichtet. Die neuen Fahrzeuge werden vollständig als Halbzüge mit durchgängiger Begehbarkeit konzipiert. Fahrgäste profitieren von verbesserter #Barrierefreiheit, moderner #Fahrzeugtechnik, z.B. #Klimatisierung, sowie kundenfreundlicher #Fahrgastinformation.

Das nun gestartete Vergabeverfahren soll innerhalb von ca. zwei Jahren durchgeführt werden.

App + Fahrplan: Der VBB führt digitale Innovationen ein – neue „multi-mobile Fahrinfo auf vbb.de“ ist online, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/neue-multi-mobile-fahrinfo-auf-vbbde-ist-online

Verbesserung der #Barrierefreiheit#Multi-mobiles Routing ∙ neue #Sharing-Anbieter implementiert ∙ Einbindung von eigenem Fahrrad & PKW in die Routenplanung

Die #VBB-Fahrinfo hat ein umfangreiches Update hinter sich und präsentiert sich jetzt als multi-mobile Fahrinfo auf vbb.de.
In die Routenplanung können nun auch eigene Fahrzeuge sowie Sharing-Dienstleister mit einbezogen werden. Zusätzlich werden dazu auch Parkmöglichkeiten in Berlin und Brandenburg angezeigt. Auch die Livekarte ist nun in die Ansicht (vbb.de/fahrinfo) integriert. Weiterhin wurde die barrierefreie Auskunft für blinde, seh- und mobilitätseingeschränkte Fahrgäste in der multi-mobilen Fahrinfo auf vbb.de optimiert.

Der VBB sammelte auf vielen verschiedenen Kommunikationskanälen kontinuierlich die Meinungen und Vorschläge der Nutzer*innen der VBB-Fahrinfo. Im letzten Update wurden die Anregungen aufgenommen und etliche Verbesserungen und Erweiterungen eingeführt. Die neue multi-mobile Fahrinfo auf vbb.de ist dadurch z.B. nun barrierefreier. Zudem ist das Feld der Routenplanung im Verhältnis zur Karte angepasst. Die neue Livekarte mit den aktuell fahrenden Bussen und Bahnen sowie Bike- und Carsharing-Fahrzeugen, Fahrradvermietern für den Freizeitverkehr, Park&Ride- und Taxistationen ist nun ebenfalls in die multimobile Fahrinfo auf vbb.de integriert.

Multi-mobil auf allen Wegen im VBB-Land unterwegs

Neu ist, dass nun auch Verbindungen unter Berücksichtigung des eigenen Fahrrads und PKWs sowie von Sharing-Fahrzeugen berechnet werden können. Das Routing ist dabei sowohl nur mit dem eigenen Fahrrad bzw. Fahrzeug als auch in Kombination unterschiedlichster Verkehrsmittel möglich. So lassen sich Wege flexibel und in Kombination mit dem ÖPNV umweltfreundlich gestalten. Zusätzlich hat der VBB neue Sharing-Angebote ins multi-mobile Routing aufgenommen. Zum Carsharing-Angebot in Berlin wurde neben DB Flinkster auch SHARE NOW in den Pool aufgenommen. Zum Bikesharing sind neben nextbike und DB Call A Bike weiterhin die Brandenburger Fahrradvermieter für individuelle Radtouren vertreten. Die Integration weiterer Anbieter, z.B. von E-Tretrollern, ist in Planung.

Barrierefreiheit für seheingeschränkte und blinde Fahrgäste optimiert

Die neue multi-mobile Fahrinfo auf vbb.de ist gemäß der sog. Web Content Accessibility Guidelines (#WCAG) 2.0 in der Konformitätsstufe „AA“ #barrierefrei. Verschiedene Einstellungen, wie die Bedienung der VBB-Fahrinfo über die Tastatur, ermöglichen eine optimierte Nutzung durch blinde und seheingeschränkte Fahrgäste im VBB-Land. Außerdem sind dynamische Inhalte optimiert und die #Screenreader-Funktion liest den Fahrgästen die Texte auf dem Bildschirm vor.

Für alle Fahrgäste, die mit Koffern, Kinderwagen oder Rädern unterwegs oder mobilitätseingeschränkt sind, eine wichtige Verbesserung: Für S- und U-Bahnhöfe werden auch #Aufzugsstörungen angezeigt und alternative Routen mit funktionierenden Aufzügen angeboten. Bei der Routenplanung wird an jedem Abschnitt der Betreiber der Fahrt genannt. So können Fahrgäste leicht Kontakt zum Verkehrsunternehmen aufnehmen, falls sie Fragen haben oder Hilfe benötigen.

Die multi-mobile Fahrinfo ist über www.vbb.de/fahrinfo erreichbar und nicht Teil der VBB-App Bus&Bahn. Die Routenberechnung selbst ist bei manchen verkehrsmittelübergreifenden Kombinationen noch optimierbar, hier lädt der VBB zum Testen ein. Auch in Zukunft werden Anregungen sowie die barrierefreien Richtlinien bei der Weiterentwicklung der multi-mobilen Fahrinfo auf vbb.de berücksichtigt.

barrierefrei: BerlKönig und gleichberechtigtes Leben von behinderten Menschen in Berlin Teil II, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Kosten haben im jeweiligen Rechnungsjahr 2018 und 2019 das Vorhaben (Inklusions-)Taxi/
#SonderFahrDienst gekostet und wie viele Personen wurden damit transportiert?
Antwort zu 1:
Die Anfrage betrifft zu unterscheidende Angebote:
Das #Inklusionstaxi ist ein rollstuhlgerechtes, nach der DIN 75078 ausgestattetes, aber
ansonsten regulär konzessioniertes Taxi. Die Taxifahrerinnen und Taxifahrer sind in der
Regel hierfür geschult.
Der Sonderfahrdienst des Landesamts für Gesundheit und Soziales (#LAGeSo) ist auf
dessen Internetseite https://www.berlin.de/lageso/behinderung/schwerbehinderungversorgungsamt/nachteilsausgleiche/sonderfahrdienst/ beschrieben. Für die Beförderung
stehen Solobusse (mit einem Fahrer) und Doppelbusse (mit einem Fahrer und einem
Beifahrer als Begleitpersonen, die unten gesondert ausgewiesen werden), vor allem zur
Überwindung von Treppenstufen zur Verfügung. Die Nutzung dieser Fahrzeuge sollte
denen vorbehalten bleiben, die körperlich nicht in der Lage sind, den öffentlichen
2
Personennahverkehr oder „normale“ Taxen zu benutzen, bzw. deren Wohnort oder Ziel
nicht barrierefrei erreichbar ist.
Die Kosten für das „Inklusionstaxi“ und für den besonderen Fahrdienst für Menschen mit
Behinderungen (Sonderfahrdienst) lassen sich wie folgt gliedern:
Ausgaben „Inklusionstaxi“:
2018: keine Ausgaben (Die Förderrichtlinie wurde am 09.11.2018 veröffentlicht)
2019: 62.787,15 Euro
Die Anzahl der beförderten Personen wird nicht statistisch erfasst. Das „Inklusionstaxi“
wird regulär in die Taxiflotte eingefügt.
Ausgaben „Sonderfahrdienst“:
2018: 6.491.149,00 Euro
2019: 6.845.294,00 Euro
Beförderte Berechtigte:
2018: 29.831 Personen
2019: 28.744 Personen
Beförderte Begleitpersonen:
2018: 49.782 Personen
2019: 49.050 Personen
Frage 2:
Welche Kosten sind im Jahr 2019 bei dem Vorhaben #BerlKönig für Transporte behinderter Menschen in wie
vielen Fällen entstanden?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Beim BerlKönig handelt es sich um ein inklusives Angebot, was es
mobilitätseingeschränkten Menschen erlaubt, das bestehende Angebot zu nutzen. Die
zusätzlichen Kosten für die #Barrierefreiheit des Angebotes beschränken sich auf die
einmalige Umrüstung der Fahrzeuge, die entsprechend barrierefreie Entwicklung der App
sowie die Schulung von Fahrerinnen/Fahrern zum Umgang mit #mobilitätseingeschränkten
Menschen. Bei der Beförderung von Rollstuhlfahrerinnen/Rollstuhlfahrern stehen weniger
Sitzplatzkapazitäten zur Verfügung und die Zeit des Ein- und Ausstiegs verlängert sich.
Im Jahr 2019 sind dem Land Berlin für den inklusiven BerlKönig-Dienst keine Kosten
entstanden, da die Erprobung des BerlKönigs im Rahmen eines gemeinsamen
Forschungs- und Entwicklungsprojektes von ViaVan und der BVG durchgeführt wurde.“
Frage 3:
Trifft es zu, dass die Akzeptanz der Inklusions-TaxiSonderFahrDienst als gering zu bezeichnen ist und
mögliche Nutzer einen Bedarf eine Reihe von Tagen vorab buchen müssen?
3
Antwort zu 3:
Das Förderprogramm „Inklusionstaxi Berlin“ ist ein Bestandteil einer inklusiven Stadt mit
den entsprechenden Mobilitätsangeboten. Als ergänzendes Mobilitätsangebot stehen in
Berlin derzeit allerdings noch nicht ausreichend Inklusionstaxis zur Verfügung, um eine
spontane Nachfrage zu bedienen, weshalb es zutrifft, dass Fahrten mit einem
Inklusionstaxi aktuell vorbestellt werden müssen.
Die Akzeptanz des Sonderfahrdienstes ist ausweislich der Antwort zu 1. hoch. Wie in der
Antwort auf Frage 1 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/12486 ausgeführt, ist aktuell die
Inanspruchnahme des Fahrdienstes aufgrund der im Zusammenhang mit dem CoronaVirus bekannten Umstände stark rückläufig , es werden wesentlich weniger Fahrten
gebucht bzw. bereits bestellte Fahrten von den Fahrdienstberechtigten storniert
Frage 4:
Teilt der Berliner Senat, dass eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben damit nicht
bewerkstelligt werden kann, wie will der Berliner Senat damit umgehen und was ist der grünen
Verkehrssenatorin ein gleichberechtigtes Leben von behinderten Menschen in Berlin wert?
Antwort zu 4:
Der Senat strebt eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an. Im
Mobilitätsbereich soll diese gleichberechtigte Teilhabe dadurch erreicht werden, dass noch
vorhandene Barrieren abgebaut werden. Der ÖPNV soll die Mobilität der Berlinerinnen
und Berliner gleichwertig im gesamten Stadtgebiet auf einem hohen Niveau sichern und
dabei dem mit der Daseinsvorsorge verknüpften sozialen Anspruch gerecht werden. Dazu
gehört auch die Umsetzung der Barrierefreiheit bei der Nutzung des ÖPNV für die
Berlinerinnen und Berliner mit Mobilitätsbeeinträchtigungen. Die Herstellung der
Barrierefreiheit ist dabei eine Querschnittsaufgabe aller Bereiche der Verkehrs- und
Bauplanung. Wie bereits in der Antwort zur Frage 1 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/22849
ausgeführt, wird die Erprobung des BerlKönigs im Rahmen eines gemeinsamen
Forschungs- und Entwicklungsprojektes von ViaVan und der BVG eigenwirtschaftlich
durchgeführt, so dass die für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geltenden
Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht vollumfänglich erfüllt werden.
Darüber hinaus werden spezielle Angebote für Fahrgäste mit Behinderung (z.B. VBBBegleitservice, Inklusionstaxi, Sonderfahrdienst) vorgehalten.
Frage 5:
Inwieweit sind Spontanfahrten beim Projekt BerlKönig möglich, so dass viele behinderte Menschen in Berlin
auf eine Ausweitung von BerlKönig für den Transport von behinderten Menschen setzen und kann sich der
Berliner Senat eine Ausweitung des Projekts insbesondere für behinderte Menschen in Berlin vorstellen?
Frage 6:
Wenn nein: Wie und wann gedenkt der Senat ein alternatives Angebot zu schaffen, das Rollstuhlnutzerinnen
und Rollstuhlnutzern, die sich kein Taxi leisten können, Spontanfahrten ermöglicht?
Antwort zu 5 und 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Beim BerlKönig sind ausschließlich Spontanfahrten möglich. Die durchschnittliche
4
Wartezeit auf ein barrierefreies Fahrzeug nach Spontanbestellung betrug 17 Minuten in
der letzten Erhebung. Der Service wird aufgrund der kurzen Wartezeiten von den Kunden
sehr gelobt und gut angenommen.“
Bestimmte Personengruppen, die besondere Assistenzleistungen oder Treppenhilfe
benötigen, können hier nicht berücksichtigt werden. Dies kann auch nicht durch eine
Ausweitung des Projekts aufgefangen werden. Sofern weitere Hilfestellungen erforderlich
sind, werden somit auch in Zukunft weitere Angebote (z.B. Sonderfahrdienst, VBBBegleitservice) vorgehalten werden müssen.
Frage 7:
Wie wird zukünftig sichergestellt, dass das Angebot – wie ursprünglich beim BerlKönig kommuniziert – auch
in den Außenbezirken ankommt?
Antwort zu 7:
Die BVG ist in Gesprächen mit dem Senat zur Zukunft des für vier Jahre genehmigten
Erprobungsverkehrs. Darüber hinaus sieht der Nahverkehrsplan des Landes Berlin (NVP)
die künftige Erprobung von on demand Angeboten in Gebieten vor, die derzeit nur
eingeschränkt entsprechend den Erschließungsstandards des NVP angebunden sind. Der
Schwerpunkt liegt hier bei der Zubringerfunktion insbesondere zu schnellen ÖPNVAnbindungen mit S- und U-Bahn.
Frage 8:
Wie gedenkt der Senat zukünftig die barrierefreie Nutzung des Angebotes, d.h.,
a) alternative Bestellmöglichkeit (nicht nur über App),
b) barrierefrei bedienbare App,
c) nutzergruppenspezifisches Routing,
d) eindeutige Auffindbarkeit virtueller Haltestellen für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen,
e) Angleichung der Wartezeit für Rollstuhlnutzer/-innen an die Wartezeit der anderen Nutzerinnen und
Nutzer,
f) barrierefrei gestaltete Fahrzeuge,
sicherzustellen?
Antwort zu 8:
Wie bereits in der Antwort zur Frage 1 der Schriftlichen Anfrage 18/22849 ausgeführt, wird
die Erprobung des BerlKönigs im Rahmen eines gemeinsamen Forschungs- und
Entwicklungsprojektes von ViaVan und der BVG eigenwirtschaftlich durchgeführt, das
bereits bestimmte Anforderungen an die Barrierefreiheit umsetzt (s. u.). Die in der Frage
genannten weitergehenden Anforderungen sind bei mit Landesmitteln finanzierten
Angeboten des ÖPNV zu berücksichtigen. Insoweit wird auf die entsprechenden
Ausführungen im NVP zu on demand Angeboten verwiesen.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der BerlKönig befindet sich in einer Erprobungsphase. Währenddessen wird das Angebot
kontinuierlich weiterentwickelt. 2019 wurde ein Feature eingeführt, mit dem Kundinnen und
Kunden mit Schwerbehinderung ihren Berechtigungsausweis zur Mitnahme einer
kostenlosen Begleitperson direkt in der App hochladen können. Die Barrierefreiheit der
App wurde verbessert, um blinden und sehbeeinträchtigten Menschen die Buchung mit
Hilfe von Sprachsteuerung leichter zu machen. Im 1. Quartal 2020 erfolgt der Einsatz
5
eines Sprinters, der einen besseren Innenraumkontrast für sehbeeinträchtigte Menschen
sowie eine höhere Deckenhöhe für Menschen mit höheren Elektrorollstühlen bietet.
BerlKönig-Buchungen ohne Smartphone sind derzeit in den Kundenzentren
Holzmarktstraße, Alexanderplatz und Hermannplatz möglich.
Bei einem Weiterbetrieb des BerlKönigs wären weitere Verbesserungsmaßnahmen zu
erwarten. Derzeit ist die Finanzierung des BerlKönigs und damit der Weiterbetrieb über die
aktuell angebotenen Sonderfahrten von systemrelevantem Personal im
Gesundheitswesen hinaus noch nicht gesichert. Alle Parteien arbeiten an einer
gemeinsamen Lösung.“
Frage 9:
Inwiefern existiert eine DIN-Norm für barrierefreie Fahrzeuge und wie sieht sie aus?
Antwort zu 9:
Der Senat hat in der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Schaffung eines
barrierefreien und multifunktionalen Taxiangebotes im Land Berlin (Inklusionstaxi)“ für die
Umrüstung von Fahrzeugen zu barrierefreien „Inklusionstaxen“ die DIN 75078
(„Kraftfahrzeug zur Beförderung mobilitätsbehinderter Personen“ Teil 1 + 2 in der jeweils
geltenden Fassung) von Jahres- oder Neufahrzeugen der Kategorie B1 (Kraftfahrzeuge
mit höchstens sieben zugelassenen Sitzplätzen, inklusive Fahrerin/Fahrer und
Rollstuhlplatz) und der Kategorie B2(Kraftfahrzeuge mit höchstens neun zugelassenen
Sitzplätzen, inklusive Fahrerin/Fahrer und Rollstuhlplatz) mit Sicherstellung der Einhaltung
des § 21 a Straßenverkehrsordnung zugrunde gelegt. Die genannte DIN-Norm kann über
den Beuth Verlag beschafft oder in den öffentlichen Auslagestellen eingesehen werden
(https://www.beuth.de/de/regelwerke/auslegestellen#/).
Frage 10:
Inwiefern fühlt sich die BVG als AöR grundsätzlich dazu verpflichtet eine Barrierefreiheit anzubieten und
inwiefern könnte das Vorhaben BerlKönig bei einem Einsatz zusätzlicher barrierefreier Fahrzeuge helfen,
dieses Ziel zu erreichen?
Antwort zu 10:
Die BVG hat in erster Linie die Aufgabe, straßen- und schienengebundenen öffentlichen
Personennahverkehr mit Omnibussen, Straßenbahnen, Eisenbahnen und Bahnen
besonderer Bauart durchzuführen. Hierfür gelten gemäß Nahverkehrsplan besondere
Anforderungen an die Barrierefreiheit. Der BerlKönig ist – wie mehrfach ausgeführt – ein
eigenwirtschaftliches, inklusives Angebot der BVG, das sich an diejenigen richtet, die
grundsätzlich mobil sind und sich selbstständig im ÖPNV bewegen können, aber nicht Teil
des vom Senat bestellten öffentlichen Nahverkehrs.
Ergänzend teilt die BVG hierzu mit:
„Die BVG versteht sich als Dienstleister für alle Berlinerinnen und Berliner und die Gäste
der Stadt. Barrierefreiheit ist deshalb ein selbstverständlicher Aspekt ihres
Verkehrsangebots. Die detaillierten Anforderungen an die Barrierefreiheit des ÖPNV in
6
Berlin gibt der Berliner Senat im jeweils aktuellen Nahverkehrsplan (NVP), aktuell für den
Zeitraum 2019 – 2023, vor.“
Berlin, den 06.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn: Ersatzverkehre bei der Sanierung der U6 aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Maßnahmen für den Umleitungs- und #Ersatzverkehr sind im Zuge der #Sanierung des überirdischen
Teils der #U6 geplant?
Frage 3:
Welche Kapazitäten werden für den Schienenersatzverkehr zu den Hauptverkehrs- und Randzeiten
bereitgestellt?
Frage 5:
Gibt es bereits Überlegungen, wo die Haltestellen für den Schienenersatzverkehr im Bereich des U-Bahnhofs
Alt-Tegel eingerichtet werden sollen?
Antwort zu 1, 3 und 5:
Der Verkehrsvertrag mit der BVG sieht die Vorhaltung eines ausreichend dimensionierten
Ersatzverkehrs zur Bewältigung der auftretenden #Fahrgastströme vor.
2
Die genauen Planungen erfolgen bei der BVG, sie wurden dem Aufgabenträger noch nicht
vorgestellt. Der nächste Abstimmungstermin findet im Frühjahr 2020 statt.
Frage 2:
Sind für die Bauzeit zusätzliche Kapazitäten für die S-Bahn oder zusätzliche Busse außerhalb des eigentlichen
Schienenersatzverkehrs geplant?
Antwort zu 2:
Die S-Bahnstrecke der #S25 von Schönholz nach Hennigsdorf ist überwiegend eingleisig und
in der Zuglänge auf maximal sechs Wagen begrenzt. Das derzeitige Angebot der S25
entspricht dem maximal möglichen Angebot auf der vorhandenen Infrastruktur und kann
daher nicht verdichtet werden.
Frage 4:
Wie viele Haltestellen sind wo für den Schienenersatzverkehr vorgesehen?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Haltestellen des Schienenersatzverkehrs (SEV) der U6 befinden sich
höchstwahrscheinlich am U Kurt-Schumacher-Platz, U Scharnweberstraße, Otisstraße (wie
N6), U Holzhauser Straße, U Borsigwerke und U Alt-Tegel.“
Frage 6:
Wird sichergestellt sein, dass die Busse im Schienenersatzverkehr #behindertengerecht erreichbar sind?
Antwort zu 6:
Der Aufgabenträger gibt im Nahverkehrsplan und im Verkehrsvertrag mit der BVG die
#Barrierefreiheit der Schienenersatzverkehrsbusse vor. Der Umstieg zwischen der U-Bahn
und dem Schienenersatzverkehr erfolgt am U-Bahnhof Kurt-Schumacher-Platz, dieser ist
mit einem Aufzug ausgestattet.
Die BVG teilt dazu mit:
„Fahrzeuge, die auf unseren SEV-Linien zum Einsatz kommen, sind grundsätzlich
#barrierefrei und wie auch im Regelbetrieb auf klassischen Buslinien beispielsweise für
Rollstuhlfahrende uneingeschränkt benutzbar. Zu beachten ist die maximale Kapazität für
Rollstühle in den Fahrzeugen. Diese ist vorgeschrieben, nicht zuletzt auch aus
Sicherheitsgründen, und daher nicht variierbar.“
Frage 7:
Wann werden die diesbezüglichen Abstimmungsgespräche mit dem Bezirksamt Reinickendorf geführt?
3
Anwort zu 7:
Die Durchführung der Abstimmungsgespräche liegt in der Verantwortung der BVG.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Diese Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Um falsche Meldungen oder
Spekulationen auszuschließen, werden diese Informationen zu einem späteren Zeitpunkt
herausgegeben.“
Berlin, den 11.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

barrierefrei + Bahnhöfe: Stand der realen Barrierefreiheit im ÖPNV, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie viele #U-Bahnhöfe sind aktuell umfassend #barrierefrei?

Antwort zu 1:

Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:

„Von derzeit 173 U-Bahnhöfen sind 132 barrierefrei erreichbar. Davon 124 über Aufzüge und 8 über Rampen.“

Frage 2:

An wie vielen barrierefreien U-Bahnhöfen und Tagen waren jeweils  in den Jahren 2017, 2018 und 2019 Anlagen stunden- oder tageweise derart #gestört, dass eine #Barrierefreiheit nicht mehr gewährleistet werden konnte? (Bitte nach Bahnhöfen und Zahl der Tage pro Jahr auflisten)

Antwort zu 2:

Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:

„Leider kann für die Jahre 2017, 2018 und 2019 keine vereinzelte Auswertung hinsichtlich der Störung der Barrierefreiheit mit Anzahl der U-Bahnhöfe und jeweiligen Störungstage geliefert werden.

Es wurden folgende #Verfügbarkeiten  in den jeweiligen  Jahren erzielt:

2017 2018 2019
Januar 97,88 % 97,12 % 95,23 %
Februar 98,01 % 97,00 % 97,12 %
März 96,87 % 96,83 % 96,65 %
April 97,37 % 97,47 % 95,28 %
Mai 96,80 % 96,12 % 95,26 %
Juni 96,74 % 94,92 % 95,54 %
Juli 96,38 % 97,42 % 97,12 %
August 97,41 % 96,72 % 97,51 %
September 97,33 % 97,06 % 97,36 %
Oktober 98,23 % 98,01 % 96,63 %
November 97,30 % 95,86 % 97,66 %
Dezember 97,15 % 95,23 % 97,13 %
Gesamt 97,29 % 96,65 % 96,54 %

Die jeweilige  #Gesamtverfügbarkeit  liegt demnach stets über dem aus dem #Verkehrsvertrag definierten Mindestwert von 95 %. Die BVG-Fachabteilung steuert dennoch kontinuierlich Maßnahmen zur Verbesserung der Verfügbarkeit aus, welche sich beispielsweise im zweiten Halbjahr 2019 positiv bemerkbar machten und voraussichtlich auch in Zukunft weiter bemerkbar machen werden.“

Frage 5:

Wie viele #S-Bahnhöfe sind aktuell umfassend barrierefrei?

Antwort zu 5:

Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:

„Aktuell sind von 136 Berliner Bahnhöfen, an denen das Eisenbahnverkehrsunternehmen S-Bahn Berlin GmbH verkehrt, 128 Bahnhöfe barrierefrei erschlossen.  Im laufenden Jahr 2020 werden noch an zwei weiteren Stationen Baumaßnahmen durchgeführt, die den barrierefreien Zugang ermöglichen.“

Frage 6:

An wie vielen barrierefreien S-Bahnhöfen und Tagen waren jeweils  in den Jahren 2017, 2018 und 2019 Anlagen stunden- oder tageweise derart #gestört, dass eine Barrierefreiheit nicht mehr gewährleistet werden konnte? (Bitte nach Bahnhöfen und Zahl der Tage pro Jahr auflisten)

Antwort zu 6:

Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:

„Vorangestellt sei erwähnt, dass die sog. #Fördertechnik (#Aufzüge, #Fahrtreppen etc.) für viele Reisende ein unerlässlicher Baustein in einer funktionierenden Reisekette ist. Der lnfrastrukturbetreiber  überwacht diese fördertechnischen Anlagen seit 2016 digital, so dass Störmeldungen unmittelbar erkannt und zusätzlich direkt an den internen Dienstleister zur Beseitigung der Störung gemeldet werden können. Weiterhin ist der

Status der Anlagen öffentlich online einsehbar, u.a. in der App „Bahnhof live“. Der Zielwert liegt bei einer Verfügbarkeit der Anlagen von 97 % im Ballungsraum und 95 % in der Fläche.

Die Verfügbarkeit aller höhenfördertechnischen Anlagen stellt sich wie folgt dar: Im Jahr 2017 in der Fläche 98,0 % und im Ballungsraum 96,7 %.

Im Jahr 2018 in der Fläche 97,5 % und im Ballungsraum 96,3 %.

Im Jahr 2019 in der Fläche 97,4 % und im Ballungsraum 97,0 %.“

Frage 3:

Wie bewertet der Berliner Senat diesen realen Status der Barrierefreiheit der U-Bahnhöfe in Berlin? Frage 7:

Wie bewertet der Berliner Senat diesen realen Status der Barrierefreiheit der S-Bahnhöfe in Berlin?

Antwort zu 3 und 7:

Die barrierefreie Mobilität für Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen  im öffentlichen Personennahverkehr  (ÖPNV) ist eine wichtige Zielsetzung des Senats, welche

u.a. im Nahverkehrsplan und im #Mobilitätsgesetz festgehalten wurde.

Der Senat ist betrebt, die vollständige Barrierefreiheit bis zum Jahr 2022 zu gewährleisten. Nichtdestotrotz wird es vereinzelt Ausnahmen mit einer Realisierung ab 2022 geben.

Die #Verfügbarkeit von Aufzügen sowohl bei S-Bahnhöfen als auch bei U-Bahnhöfen von über 96 % wird als sehr positiv gewertet.

Frage 4:

Was beabsichtigt der Berliner Senat zu tun, um die Barrierefreiheit in allen U-Bahnhöfen dauerhaft real zu gewährleisten?

Antwort zu 4:

Der barrierefreie Ausbau aller U-Bahnhöfe steht im Vordergrund.  Dabei ist geplant, die verbleibenden  U-Bahnhöfe, bis auf 10 U-Bahnhöfe, bis 2021 barrierefrei auszurüsten. Die ausstehenden  10 U-Bahnhöfe werden ab 2022 barrierefrei ausgebaut. Aufgrund der Komplexität der Vorhaben und der Abhängigkeit zu anderen Projekten kann die zeitliche Realisierung erst ab dem Jahr 2022 erfolgen.

Für Störungsbeseitigung  und Instandhaltung ist die BVG zuständig.

Frage 8:

Was beabsichtigt der Berliner Senat zu tun, um die Barrierefreiheit in allen S-Bahnhöfen dauerhaft real zu gewährleisten?

Antwort zu 8:

Die barrierefrei auszubauenden  S-Bahnhöfe sind verschiedenen  Projekte zugeordnet, sodass diese in den kommenden Jahren ebenfalls barrierefrei ausgebaut werden. Ein konkreter zeitlicher Horizont kann hierbei aufgrund der Abhängigkeit zum jeweiligen Projektfortschritt nicht genannt werden.

Die Verantwortung für den barrierefreien Ausbau der S-Bahnhöfe liegt beim Bund und dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen.  Dennoch sieht sich der Senat vereinzelt in der Verantwortung,  die Barrierefreiheit zu gewährleisten und bestellt dementsprechend Aufzüge bei der DB AG.

Für Störungsbeseitigung und Instandhaltung ist die DB AG zuständig.

Berlin, den 10.03.2020 In Vertretung

lngmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: U-Bahnhof Bayerischer Platz: Fahrstuhl kommt erst 2022, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/tempelhof-schoeneberg/article228407243/Fahrstuhl-zum-U-Bahnhof-kommt-Bayerischer-Platz-erst-2022.html

Der geplante Baustart verschiebt sich um ein Jahr auf 2020. An vier weiteren Bahnhöfen sollen Aufzüge folgen.

Der geplante #Fahrstuhl am #U-Bahnhof #Bayerischer Platz in Schöneberg wird voraussichtlich erst Mitte 2022 fertig sein. #U-Bahn-Nutzer haben natürlich bemerkt, dass die Bauarbeiten nicht wie geplant im Mai des vergangenen Jahr begonnen haben. Neuer Starttermin ist nun April/Mai 2020, heißt es von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG), die den Bau in Auftrag gegeben haben.

Noch immer muss die #Rolltreppen oder Treppen nehmen, wer die U-Bahn am Bayerischen Platz nutzen will. #Barrierefreiheit konnte auch im vergangenen Jahr noch nicht endgültig geschaffen werden. Der Bau des neuen Aufzugs verschiebt sich erneut. Seine Fertigstellung war ursprünglich für 2016 geplant. Damals waren es laut BVG komplizierte #Genehmigungsverfahren, die den Bau verzögerten.

Bayerischer Platz: #Leitungsverlegungen verzögerten den Baustart
Diesmal seien es komplizierte Decken- und #Wanddurchbrüche, die „die Planungen, #statistischen Berechnungen sowie die Bauausführung schwierig gestalten“ würden, erklärt die Pressestelle der BVG auf Nachfrage. Auch der zweite Termin im vergangenen Jahr konnte nicht …

Bahnindustrie: 2020: 12,2 Milliarden Euro Investitionen für ein besseres Netz, attraktive Bahnhöfe und kundenfreundlicheres Bauen, aus DB

https://www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersicht/2020-12-2-Milliarden-Euro-Investitionen-fuer-ein-besseres-Netz-attraktive-Bahnhoefe-und-kundenfreundlicheres-Bauen-4844644

DB-Infrastrukturvorstand Ronald Pofalla: Starten in ein Jahrzehnt der Investitionen • Plan 2020: 1.800 Kilometer #Gleiserneuerung, #Modernisierung von 160 Brücken, Investitionsbudget über 1,6 Milliarden Euro für 800 Bahnhöfe

Die Deutsche Bahn kann 2020 rund 12,2 Milliarden Euro in die #Eisenbahninfrastruktur investieren und damit 1,5 Milliarden Euro mehr als 2019.

„Das ist die größte Summe, die wir jemals in einem Jahr an Investitionen für eine moderne Infrastruktur zur Verfügung haben. Mit diesen Mitteln werden wir das #Schienennetz weiter auf Vordermann bringen, große und kleine #Bahnhöfe attraktiver gestalten und unsere Bauprojekte deutschlandweit vorantreiben. Dank der Unterstützung seitens der Politik starten wir in ein Jahrzehnt der Investitionen“, sagte heute DB-Infrastrukturvorstand Ronald #Pofalla vor Journalisten in Berlin.

Im laufenden Jahr wird die Deutsche Bahn rund 1.800 Kilometer Gleise und mehr als 1.900 #Weichen erneuern sowie 160 #Brücken modernisieren. An über 800 Bahnhöfen und #Stationen wird gebaut – vom Wetterhäuschen über die Verbesserung der #Barrierefreiheit und #Kundeninformation bis hin zur #Generalsanierung. Allein in die Bahnhöfe fließen insgesamt rund 1,6 Milliarden Euro.

Ronald Pofalla: „Wir bauen 2020 überall in der Republik kräftig weiter – und das so kundenfreundlich wie noch nie. Das ermöglicht uns die neue Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung, die erstmals auch umfangreiche Mittel für Ersatzbrücken oder Ausweichgleise beinhaltet, die wir benötigen, um die Auswirkungen von Baustellen für unsere Kunden zu reduzieren.“

Der Bereich Bau stellt sich auch personell auf die wachsenden Anforderungen ein. Allein 2020 stellt DB Netz noch einmal über 2.000 neue Fachleute in Bauberufen ein.

Die Budgets und Bereiche:

  • Rund 5,4 Milliarden Euro aus der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung fließen in die bestehende Eisenbahninfrastruktur – vor allem in Gleise, Weichen, Signalanlagen, Brücken und Bahnhöfe.
  • Mit 2,2 Milliarden Euro wird der Aus- und Neubau finanziert.
  • Weitere 2,2 Milliarden Euro stammen aus Budgets wie dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), dem Eisenbahnkreuzungsgesetz und den Sonderprogrammen des Bundes.
  • 2,4 Milliarden Euro setzt die DB an Eigenmitteln in der Instandhaltung ein.

Die großen Baustellen 2020:

  • Zwischen April und Oktober erneuert die DB rund 190 Kilometer Gleise und 54 Weichen auf der Schnellfahrstrecke Mannheim–Stuttgart.
  • Elf Großprojekte gehen in Betrieb, zum Beispiel der MegaHub in Lehrte und die Elektrifizierung der Ausbaustrecke München–Lindau.
  • 46 Großprojekte sind weiter im Bau, darunter die Neubaustrecke Wendlingen–Ulm, die Ausbaustrecke Oldenburg–Wilhelmshaven, die Neu- und Ausbaustrecke Karlsruhe–Basel sowie die Elektrifizierung der Südbahn Ulm–Friedrichshafen.
  • 18 Spatenstiche stehen an, etwa für den weiteren ETCS-Ausbau auf dem Korridor Rhine–Alpine sowie für die Bahnhöfe Rostock-Bramow oder Wünsdorf.
  • Neben zahlreichen kleinen und mittelgroßen Stationen modernisiert die DB die Hauptbahnhöfe Dortmund und Hannover sowie Berlin Zoologischer Garten.

Fahrdienst + barrierefrei: Inklusionspreis für den BerlKönig Der BerlKönig, das gemeinsame Ridesharing-Angebot von BVG und ViaVan, zählt zu den Preisträgern des erstmals verliehenen Bundesteilhabepreises., aus BVG

Der #BerlKönig, das gemeinsame #Ridesharing-Angebot von BVG und #ViaVan, zählt zu den Preisträgern des erstmals verliehenen #Bundesteilhabepreises. Dieser wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vergeben und von der Bundesfachstelle #Barrierefreiheit ausgeschrieben. In diesem Jahr lautete das Thema „Inklusive #Mobilität“.

Die Fachjury sprach dem BerlKönig mit seinem unkompliziert nutzbaren, barrierefreien Angebot den mit 5000 Euro dotierten zweiten Platz des Bundesteilhabepreises zu. Valerie von der Tann, General Manager Berlin bei ViaVan, und Dr. Henry Widera, Leiter des Vorstandsstabes Digitalisierung bei der BVG, nahmen den Preis am heutigen Dienstag von Bundesminister Hubertus Heil entgegen. Das Preisgeld wird an eine gemeinnützige Einrichtung im Bereich Inklusion gespendet.

Der BerlKönig ergänzt mit seinen aktuell fünf Rolli-gerechten Vans ideal das barrierefreie Angebot mit Bussen und Bahnen im Berliner Nahverkehr. So haben Rollstuhlfahrer über die BerlKönig-App die Möglichkeit, individuelle Fahrten ohne lange Wartezeiten zu buchen und zu bezahlen. 17 Minuten betrug die durchschnittliche Wartezeit für barrierefreie Fahrten beispielsweise im September. Wie bei allen BerlKönig-Fahrten wird – ganz im Sinne der Inklusion – natürlich auch bei diesen Touren versucht, Fahrtwünsche zu bündeln und Fahrgäste mit und ohne Handicap auf optimalen Routen gemeinsam ans Ziel zu bringen.

Immer mehr gebündelte Fahrten

Neben der Inklusion von Menschen im Rollstuhl steht auch die Zugänglichkeit des Angebots für Menschen mit Sehbehinderung im Fokus. Hierfür kann die App bereits per Voice-Over Funktion bedient werden. Noch in diesem Jahr werden vereinfachte Buchungs- und Kontaktmöglichkeiten für seheingeschränkte Kunden eingeführt.

Seit dem Start des BerlKönigs im September 2018 wurde das Angebot im genehmigten Bediengebiet innerhalb des östlichen S-Bahnrings bereits für mehr als 1,15 Millionen Fahrten genutzt. Mehr als die Hälfte der aktuell 160 Fahrzeuge ist elektrisch unterwegs. Bis Ende 2020 sollen alle BerlKönige mit Strom fahren.

Durch geteilte und gebündelte Fahrten trägt das Angebot dazu bei, Autoverkehr und Schadstoffe zu reduzieren. Und das gelingt immer besser. Im Oktober waren rund 80 Prozent der Fahrten geteilt. Das heißt, es war mehr als ein Fahrgast im BerlKönig unterwegs. In Spitzenzeiten betrug der Wert sogar über 95 Prozent.

Die Bündelungsrate, also der Anteil der Fahrten, bei denen Gruppen oder Einzelpersonen mit unterschiedlichen Start- und Zielpunkten gemeinsam unterwegs sind, stieg inzwischen auf durchschnittlich 54 Prozent, in Spitzenzeiten liegt sie bei 64 Prozent.

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Radverkehr: Fahrradbrücke über den Landwehrkanal, aus Senat

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Frage 1:
Welche Bedeutung misst der Senat den #Radschnellverbindungen beim Ausbau des #Radwegnetzes in Berlin
bei?
Antwort zu 1:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz misst
Radschnellverbindungen einen sehr hohen Stellenwert bei. Die infrastrukturelle Qualität
von Radschnellverbindungen soll sehr hoch werden. Sie sollen breite, meist separate
Wege besitzen, sollen gut beleuchtet, bequem und bis auf wenige Ausnahmen ohne Stopp
für Radfahrende zu befahren sein. Sie sollen das Radfahren somit sicherer, komfortabler
und schneller machen und dies insbesondere auf Wegstrecken, die länger als fünf
Kilometer sind. Radschnellverbindungen werden somit Anreize schaffen, das Fahrrad in
Berlin insgesamt häufiger zu nutzen und bieten damit den Berlinerinnen und Berlinern
neue Möglichkeiten, sich im Alltag oder in der Freizeit mit dem Rad oder auch dem
Pedelec umweltbewusst und gesundheitsfördernd fortzubewegen.
In Berlin sollen in den nächsten Jahren deshalb mindestens 100 Kilometer
Radschnellverbindungen entstehen, dies ist auch so in dem seit dem 05.07.2018 gültigen
Berliner Mobilitätsgesetz verankert. Darüber hinaus werden Radschnellverbindungen auch
in den derzeitigen Planungen zum Berliner Radverkehrsnetz besonders berücksichtigt.
Frage 2:
Warum endet der Radschnellweg Nr. 6 (wie Nr. 1) an der Grenze zum Innenstadtbereich, anstatt ihn durch
die Berliner Mitte durchzuführen und dadurch ein Weiterfahren auf den Radschnellwegen Nr. 2 oder Nr. 4 zu
ermöglichen?
2
Antwort zu 2:
Eine wichtige Nutzergruppe bei den Radschnellverbindungen sind Pendlerinnen und
Pendler, die insbesondere aus den Außenbereichen der Stadt in den Innenbereich fahren
sollen. Hierfür wurden in der vorherigen Potenzialuntersuchung insgesamt 10
Trassenkorridore ausgewählt, die zunächst diese radiale (sternförmig auf die Innenstadt
zulaufende) Verbindungsfunktion vorhalten. Bei den Planungen für
Radschnellverbindungen wird darüber hinaus darauf geachtet, dass diese an bereits
bestehende Radverkehrsanlagen anschließen, um so die Weiterführung und Anbindung
an das bestehende Radverkehrsnetz zu gewährleisten. Bei der Planung von
Radschnellverbindungen in einem dichtbebauten innerstädtischen Raum sind die hohen
Qualitätsstandards der Infrastruktur von Radschnellverbindungen schwieriger umzusetzen.
Die Umsetzung von Radschnellverbindungen wird stufenweise erfolgen, das heißt, dass
weiterführende Verbindungsstrecken (mit der infrastrukturellen Qualität von
Radschnellverbindungen) auch zu einem späteren Zeitpunkt geplant und realisiert werden
können. Der Fokus der jetzigen Untersuchungen und Planungen liegt jedoch zunächst auf
der Anbindung der Außenbereiche an die Bereiche der Innenstadt.
Frage 3:
Welche Bedeutung misst der Senat einer #Fahrradbrücke zwischen dem Park am #Gleisdreieck und dem #Tilla-
Durieux-Park innerhalb des Radschnellwegnetzes bei?
Antwort zu 3:
Im Zuge der Untersuchungen zu Radschnellverbindungen erfolgen seitens der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz derzeit keine weiterführenden
Planungen für eine Brücke vom Park am Gleisdreieck zum Tilla-Durieux-Park.
Grundsätzlich kann jedoch festgehalten werden, dass diese neue Brücken-Verbindung für
den Rad- und Fußverkehr (unabhängig vom Radschnellverbindungs-Kontext) eine
sinnvolle Ergänzung darstellen würde.
Frage 4:
Warum wurde der Siegerentwurf des Wettbewerbs von 2006 (Fußgängerbrücke über den Landwehrkanal –
Siegerentwurf von KLÄHNE BUNG Beratende Ingenieure im Bauwesen GmbH, Berlin (DE)) – nicht
realisiert?
Antwort zu 4:
Im Ergebnis des Wettbewerbs ist die Arbeitsgemeinschaft Klähne, Max Dudler und
freiräumer mit den erforderlichen Planungsleistungen zur Umsetzung des Projektes
gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beauftragt worden.
Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 der HOAI) konnte im Abstimmungsverfahren
keine Zustimmung hinsichtlich der Berücksichtigung der Belange der #Brückenerhaltung,
der #Barrierefreiheit, des städtebaulichen Erscheinungsbildes sowie der Einhaltung der
denkmalpflegerischen Anforderungen erlangen. Da das Baurecht für die Brücke im
Zustimmungsverfahren zu erwirken war, war die Planung gehemmt.
3
Aufgrund der Prioritätensetzung und Fokussierung auf unabdingbar notwendige
Instandsetzungs- bzw. Ersatzneubaumaßnahmen wurde die Entscheidung getroffen, die
Maßnahme zurückzustellen.
Frage 5:
Wie ist der Stand der Planung für den Bau einer Fahrradbrücke an dieser Stelle? Falls im Moment nichts
passiert: Warum? Wie sind die Aussichten auf eine Wiederaufnahme der Planungen?
Antwort zu 5:
Die bisherigen Machbarkeitsstudien für eine auch durch #Radfahrende nutzbare Brücke
haben zu keiner konstruktiv umsetzbaren und gestalterisch befriedigenden Lösung
geführt, nachdem sich herausgestellt hatte, dass die den Landwehrkanal in diesem
Bereich querenden #Tunnelanlagen der Deutschen Bahn zu sehr aufwändigen
Rahmenbedingungen für die Gründung von Brückenbauwerken führen.
Berlin, den 25.09.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn: BVG testet neues dynamisches Anzeigensystem Die BVG testet neues Anzeigesystem in der U-Bahn, das Fahrgäste schon vor dem Umsteigen informiert. aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/fahrgastinformationen-in-berlin-bvg-testet-neues-dynamisches-anzeigensystem/23880016.html

Allerdings gibt es Schwierigkeiten bei der Datenübertragung.

Die BVG wird noch #dynamischer. In einigen Zügen vor allem auf der #U-Bahn-Linie 5 und auf den Linien 1 bis 4, auf denen #Kleinprofilwagen fahren, nutzt sie seit Kurzem die vorhandenen Monitore für ein neues #Informationsangebot. „Dynamische #Fahrgastinformation“, steht auf dem rechten Bildschirm, auf dem linken werden in #Echtzeit die nächsten Abfahrten von Straßenbahn- und #Buslinien angezeigt. BVG-Sprecherin Petra Nelken bestätigte auf Anfrage, dass es sich um einen Test handelt. In einigen Wochen wolle die BVG das Projekt der Öffentlichkeit vorstellen. Wenn der Test erfolgreich sei, werde man das System in allen neuen Fahrzeugen einbauen, hieß es.
Derzeit werden auf den Monitoren neben den #Umsteigeverbindungen des nächsten Bahnhofs auch Angaben zur #Barrierefreiheit gemacht, zum Beispiel mit den Symbolen „Fahrstuhl“ oder „Rampe“. Nur: Aufzüge sind bei der BVG gerne kaputt. Diese Liste ist für Fahrgäste im Internet zugänglich, unter www.brokenlifts.org finden Fahrgäste Angaben zu BVG, S-Bahn und Fernbahn …