U-Bahn: Automatisierung des Öffentlichen Personennahverkehrs, aus Senat

09.02.2024

Frage 1: Gibt es seitens der #BVG aktuell Pläne oder laufende Initiativen zur #Automatisierung des #ÖPNV in Berlin?
Frage 3: Liegen konkrete #Planungen für einzelne Linien vor?

Antwort zu 1 und 3: Die Fragen 1 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.2 Nach Auskunft der BVG ist ein Betrieb im nächst höheren #Automatisierungsgrad 2 (#GoA2) für die U-Bahnlinien #U5 und #U8 mit Einführung von #CBTC ab 2029 geplant. Die BVG befindet sich diesbezüglich aktuell im Vergabeverfahren.

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Infrastruktur + Fahrzeuge: Die U-Bahn-Linie 5, aus Senat

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Frage 1:
Wann werden auf den U-Bahnhöfen der Linie #U5, die bisher nicht über ein Blindenleitsystem verfügen, die
entsprechenden Leitsysteme umgesetzt? Warum ist eine Umsetzung bisher nicht erfolgt?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der Einbau von Blindenleitsystemen erfolgt in der Regel im Zusammenhang mit einem
Aufzugseinbau oder einer grundhaften Erneuerung des Bahnsteigbelages (Bsp. U-Bhf.
#Kienberg – Gärten der Welt).“.“
Grundsätzlich sieht der Nahverkehrsplan Berlin eine vollständige Barrierefreiheit bis zum
01.01.2022 vor.
Frage 2:
Ab wann wird die Nachrüstung mit zusätzlichen Aufzügen erfolgen? Wann ist vor dem Hintergrund mit der
vollständigen #Barrierefreiheit des U-Bahnnetzes zu rechnen?
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Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Alle Bahnhöfe der östlichen U5 besitzen Rampen und gelten somit als #barrierefrei. Eine
Nachrüstung mit Aufzügen erfolgt in Abstimmung mit dem Land Berlin langfristig nach
Plan der barrierefreien Nachrüstung aller Berliner U-Bahnhöfe.“
Frage 3:
Welchen aktuellen Stand haben die Prüfungen für den #Denkmalschutz auf der Linie U5? Wie steht der Senat
zu dem Vorschlag, einzelne Bahnhöfe unter Denkmalschutz zu stellen?
Antwort zu 3:
Das Landesdenkmalamt untersucht aktuell die in den 1970er und 80er Jahren errichteten
Bahnhöfe der Linie U5 auf ihre Denkmaleigenschaft. Die U5 zwischen #Tierpark und
#Hönow ist die einzige U-Bahn-Strecke, die in der DDR errichtet wurde. Sie stellt somit ein
einzigartiges Zeugnis der #Verkehrsgeschichte der deutschen Nachkriegszeit dar. Sofern
die Denkmaleigenschaft erkannt wird, erfolgt eine denkmalrechtliche Unterschutzstellung.
Frage 4:
Wie wird der allgemeine Zustand folgender U-Bahnhöfe eingeschätzt: Hönow, #Louis-Lewin-Straße,
#Hellersdorf, #Cottbusser Platz, #Kienberg (Gärten der Welt), #Kaulsdorf-Nord, #Wuhletal, #Elsterwerdaer Platz,
#Biesdorf-Süd?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Alle U-Bahnhöfe sind betriebssicher. Aufgrund von #Materialverschleiß sowie
Vandalismus-schäden sind regelmäßige Reparaturen sowie Teilsanierungen erforderlich.
Wesentliche Veränderungen des Erscheinungsbildes (analog U-Bhf. Kienberg – Gärten
der Welt) sind aufgrund der Denkmalschutzvorgaben nicht gestattet.“
Frage 5:
Wie oft werden die unter 2. genannten Bahnhöfe gereinigt? Welche Leistungen sind im Reinigungsvertrag
vorgeschrieben?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Bahnhöfe der U5 werden mindestens zweimal täglich gereinigt. Im Reinigungsvertrag
sind tägliche Unterhaltsreinigungen, wöchentliche und monatliche Objektreinigungen
sowie halbjährliche Grundreinigungen vereinbart. Die Graffitientfernung im für den
Fahrgast relevanten Bereich erfolgt in der Regel alle 3 Tage.“
3
Frage 6:
Wie hoch waren die durch Vandalismus verursachten Schäden an den unter 2. genannten Bahnhöfen in den
Jahren 2017, 2018 und 2019?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Aufwendungen für Vandalismusschäden werden nicht für jeden der 173 Bahnhöfe
statistisch einzeln erfasst.“
Frage 7:
Wie ist der aktuelle Stand des Sanierungskonzepts für den #Waisentunnel? Welcher Zeitplan wird verfolgt?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Derzeit läuft die europaweite Ausschreibung für die Planungsleistungen. Die Vergabe
dieser Leistungen soll, sofern keine Vergaberügen bei der Vergabekammer eingereicht
werden, bis zum Jahresende erfolgen.“
Frage 8:
Wann soll der Waisentunnel zwischen Jannowitzbrücke und Alexanderpatz wieder in Betrieb genommen
werden, um die U5 wieder an das restliche U-Bahn-Netz anbinden zu können?
Antwort zu 8:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der momentane Zeitplan sieht folgenden Ablauf vor:
§ Vergabe Planungsleistungen bis Ende 2020
§ Planung bis einschließlich 3. Quartal 2021 inkl. Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen
§ Anschließend Vergabeverfahren der Bauleistungen (ca. 6 Monate bis Anfang 2.
Quartal 2022)
§ Beginn der Bauleistungen Mitte 2. Quartal 2022
Derzeit abgeschätzte Bauzeit ca. 3 Jahre“
Frage 9:
Wie hoch sind die Kosten für die Sanierung des Tunnels?
Antwort zu 9:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die bei der Sanierung des Waisentunnels zu erwartenden Kosten werden derzeit auf ca.
30 Mio. Euro abgeschätzt (inkl. Planungsleistungen).“
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Frage 10:
Welche Sanierungsmaßnahmen sind auf dem Netz der U5 ab Friedrichsfelde bis Hönow vorgesehen?
Antwort zu 10:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Nachfolgende Sanierungsarbeiten sind geplant:
#Gleiserneuerung in Hönow Gl. 2b, 5, 6 2021
Gleiserneuerung zw. Hellersdorf und Louis-Lewin-Str. 2022
#Weichenerneuerung am U-Bhf. Hellersdorf 2022
Gleiserneuerung zw. Hellersdorf und Kaulsdorf Nord 2023
Erneuerung Rampengleise zw. Tierpark u. Biesdorf Süd 2021“
Frage 11:
Wie wird in dem Abschnitt der Zustand der #Signaltechnik eingeschätzt? Inwiefern wird diese ersetzt und
modernisiert?
Antwort zu 11:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Signaltechnik befindet sich in einem betriebssicheren Zustand, die Substitutionsmaßnahme befindet sich derzeit in der Planung (siehe Frage 16).“
Frage 12:
Wie soll erreicht werden, dass die Züge auf der U5, wie alle anderen Linien im Großprofilnetz, die
#Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h erreichen?
Antwort zu 12:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Anhebung der Höchstgeschwindigkeit wird mit Ablösung der Bestandstechnik durch
neue Signaltechnik realisiert.“
Frage 13:
Ab wann werden auf der Linie U5 wieder #Großprofil-Züge verkehren?
Antwort zu 13:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Auf der U-Bahnlinie 5 verkehren auch heute Großprofil-Züge. Die Zuggattungen der U5
bestehen aus den Großprofilbaureihen #F sowie und der Kleinprofilbaureihe #IK. Es ist in
Planung, dass voraussichtlich ab 2027 die Baureihe IK nicht mehr auf der U5 zum Einsatz
kommen wird.“
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Frage 14:
Wann soll die Umstellung auf #Teilautomatisierung (#GoA2) auf der U5 erfolgen?
Antwort zu 14:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Derzeit ist ein Projekt aufgesetzt, welches die Umstellung auf Teilautomatisierung für die
U5 und die U8 bis Ende 2030 zum Ziel hat.“
Frage 15:
Welche Voraussetzungen müssen für die Umsetzung der Teilautomatisierung erfüllt sein?
Antwort zu 15:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
– Ausrüstung der Fahrzeuge
– Ausrüstung der Strecke
– Ausbildung der Bediensteten
– Zulassung durch die Technische Aufsichtsbehörde (#TAB)“
Frage 16:
Welche Umsetzungsschritte für die Teilautomatisierung wurden bereits angegangen? Welche Schritte
stehen noch aus?
Antwort zu 16:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Das Projekt befindet sich am Anfang eines Ausschreibungsverfahrens. Alle weiteren
Schritte stehen noch aus.“
Frage 17:
Welche Kosten sind mit der Teilautomatisierung verbunden und welche finanziellen Vorkehrungen sind dafür
bereits getroffen worden?
Antwort zu 17:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Derzeit können noch keine Projektkosten benannt werden.“
Frage 18:
Welche Verbesserungen sind mit der Teilautomatisierung verbunden?
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Antwort zu 18:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Ziel der Teilautomatisierung ist u. a. die Entlastung des Fahrpersonals und eine
Verstetigung des U-Bahnbetriebes.“
Berlin, den 03.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

BVG + S-Bahn: Fahrerloser ÖPNV statt Ausfälle wegen Personalmangels? aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie schätzt der Senat die künftige Entwicklung des für #Ausfälle von Fahrten häufig als Grund angeführten
#Personalmangels bei der #BVG und der -Bahn ein, zumal im gesamten deutschen Arbeitsmarkt
#Straßenbahn-, -Bahn- und -Bahn-Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer angeblich knapp sind?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG hat auf die Arbeitsmarktentwicklung reagiert und ihr Recruiting für das
#Fahrpersonal personell und finanziell verstärkt. Die Konkurrenzsituation betrachten wir als
Herausforderung, aber wir beobachten auch höhere Bewerbungseingänge und eine
höhere Nachfrage aufgrund unserer Kampagnen und Maßnahmen.“
Der Senat sieht hierzu anhaltend große Herausforderungen bei den
Verkehrsunternehmen, die zu bewältigen in deren unternehmerischen Verantwortung liegt.
Frage 2:
Besteht die Gefahr, dass durch Personalmangel verursachte Ausfälle von Fahrten bei S-Bahn und BVG in
Zukunft eher zunehmen?
2
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Entwicklung ist vor allem vom geplanten und notwendigen Leistungswachstum und
einer effektiven Verkehrsorganisation in Berlin entsprechend dem #Mobilitätsgesetz mit
Vorrang für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) abhängig.“
Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:
„Die S-Bahn Berlin bildet so stark aus, dass der aktuell absehbare #Personalbedarf gedeckt
werden kann. Wir nehmen ca. 150 Anwärter pro Jahr in die Ausbildung auf, von denen ca.
100 pro Jahr ihre Ausbildung erfolgreich abschließen und ihre Tätigkeit beginnen. Damit
sind wir auch gewappnet für Verkehrsausweitungen und Arbeitszeitabsenkungen. Derzeit
ist der Personalbedarf vollständig gedeckt. Dies schließt allerdings leider nicht aus, dass
durch kurzfristige Krankmeldungen dennoch einzelne Zugausfälle entstehen.“
Frage 3:
Inwieweit wird bei BVG und S-Bahn eine #Automatisierung des S-Bahn- und U-Bahn-Verkehrs als Chance
betrachtet, dem bestehenden und künftigen Personalmangel zu begegnen?
Frage 4:
Werden derzeit konkrete Vorhaben zur Automatisierung des Betriebs bzw. zur Schaffung der
Voraussetzungen für eine künftige Automatisierung des Betriebs bei S-Bahn und BVG vorangetrieben?
Wenn ja, welche?
Antwort zu 3 und zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG wird ab voraussichtlich 2025/2026 mit einer Teilautomatisierung #CBTC (#GoA2)
auf der #U5 und #U8 beginnen. Die Automatisierung erfolgt in der Ausbaustufe GoA2, der
#Fahrer bleibt als Rückfallebene für die #Türkontrolle und für den #Fahrauftrag weiterhin
erhalten.“
Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:
„Die Deutsche Bahn #pilotiert in Hamburg eine weitergehende Automatisierung des
S-Bahnbetriebes. Dieses Pilotprojekt befindet sich jedoch noch in einem frühen Stadium.
Ob, wenn ja in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt dadurch Personal einsparbar
ist, kann noch nicht abschließend beurteilt werden. Es ist sogar zu erwarten, dass auch
bei einer technischen Automatisierung des Betriebes selbst weiterhin ein Mitarbeiter oder
eine Mitarbeiterin auf dem Zug eingesetzt wird, der dann aber andere
#Arbeitsschwerpunkte hat, als der heutige #Triebfahrzeugführende. Auch wenn die Deutsche
Bahn an dem Thema mit Hochdruck arbeitet, wird es auf viele Jahre noch nicht dazu
führen, dass der Bedarf an Triebfahrzeugführenden sinkt. Daher setzen wir unsere
Ausbildungsaktivitäten unverändert fort.“
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Frage 5:
Inwieweit werden Vorkehrungen in der ÖPNV-Infrastruktur getroffen oder sind geplant, die eine spätere
Ausrüstung mit CBTC-Technik (Communication-Based Train Control, automatische
Zugbeeinflussungssysteme) für den fahrerlosen Betrieb ermöglichen?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Weitere Maßnahmen sind in diesem Bezug nicht bekannt. Üblicherweise kommen beim
fahrerlosen Betrieb Bahnsteigabschlusstüren oder Radarsysteme zum Einsatz. Beide
Ausrüstungsmerkmale werden derzeit nicht verfolgt.
Bezüglich der Funkkommunikation wird die entsprechende Ausrüstung erst mit
Projektrealisierung CBTC im erforderlichen Umfang erfolgen.“
Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:
„Derzeit existiert kein für den Betrieb im Geltungsbereich der Eisenbahn-Bau und
Betriebsordnung (EBO) zugelassenes System für den fahrerlosen Betrieb (Automatic Train
Operation (ATO)/Automatic Train Supervision (ATS) bei einem Grad der Automatisierung
von GoA 3 oder 4).
Wie bereits in der Antwort zu den Fragen 3 und 4 dargestellt, wird die DB AG im Netz der
Hamburger S-Bahn eine Automatisierung testen.
Im Netz der Berliner S-Bahn werden derzeit keine solchen Systeme getestet oder zur
Anwendung gebracht.
Da derzeit auch nicht die Anforderungen an die Infrastruktur für einen fahrerlosen Betrieb
bekannt sind, werden momentan keine Vorkehrungen für eine Umrüstung vorgenommen
oder geplant.“
Frage 6:
Wenn ja, auf welchen Linien ist dies bereits konkret angedacht oder geplant?
Antwort zu 6:
Die BVG hat dazu keine Planung vorgesehen; für die S-Bahn Berlin GmbH siehe hierzu
die Antwort auf Frage 5.
Frage 7:
Werden beim Neubau von Bahnhöfen (z.B. U5) bzw. der umfassenden Renovierung von Bahnhöfen auch
bereits Vorkehrungen getroffen, die eine Nachrüstung von Bahnsteigsicherungen wie z.B. Bahnsteigtüren
ermöglichen, die eine Voraussetzung für den fahrerlosen Verkehr sind?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Beim Neubau sowie bei Grundinstandsetzungen von Bahnhöfen erfolgen derzeit keine
Vorkehrungen für Bahnsteigsicherungen wie zum Beispiel Bahnsteigtüren.“
Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:
„Das Thema befindet sich zurzeit in der Prüfung.“
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Frage 8:
Sind die neu bestellten Fahrzeuge bei U- und S-Bahn mit der für CBTC erforderlichen on-board
Signaltechnik ausgerüstet oder können diese ggf. damit nachgerüstet werden?
Frage 9:
Wurde diese Option in den abgeschlossenen und laufenden Ausschreibungen zur Fahrzeugbeschaffung
verankert bzw. wird diese Anforderung Bestandteil künftiger Ausschreibungen werden?
Frage 10:
Sind die neueren Baureihen der U-Bahn IK sowie J und JK für eine Umrüstung auf fahrerlosen Betrieb
(GoA4, vollautomatischer fahrerloser Zugbetrieb) vorbereitet?
Antwort zu 8, 9 und zu 10:
Die BVG teilt zur Frage 8 mit:
„Die CBTC-Technik (zunächst GoA2) ist in den neuen U-Bahnen noch nicht installiert, da
dieses Projekt erst noch geplant und ausgeschrieben werden muss. Allerdings sind seit
1995 alle neu beschafften U-Bahnen für den Einsatz von CBTC-Technik (GoA2 – GoA4)
vorbereitet. Es sind Freiräume für die Installation der notwendigen Technik im
Unterflurbereich der Fahrzeuge vorhanden und die voraussichtlich notwendigen Kabel
sind bis zu diesem Freiraum verlegt.“
Die BVG teilt zur Frage 9 und 10 mit:
„Aufgrund des Vergabeverfahrens können hierzu keine Aussagen getroffen werden.“
Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit:
„Die Technik für automatischen Zugbetrieb erfordert Gewichts-, Platz- und
Stromversorgungsreserven im Fahrzeug. Da noch nicht klar ist, welche Technik mit
welchen Anforderungen eingebaut werden soll, gab es bei der Ausschreibung der
Baureihe 483/484 noch keine konkreten Anforderungen an die Fahrzeughersteller. Für
den Eisenbahnbereich existiert noch kein fertiger Standard, der berücksichtigt werden
könnte. Sollten die Fahrzeuge während ihrer Lebensdauer umgerüstet werden sollen,
muss die Machbarkeit im konkreten Fall geklärt werden. Schon bei den jetzigen
Fahrzeugen erfolgten nachträglich umfangreiche technische Aufrüstungen, wie z. B. der
Einbau der neue Zugsicherungstechnik ZBS, das Fahrerassistenzsystem FASSI und das
Zugabfertigungssystem BISZAT.“
Berlin, den 14.08.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz