Schiffsverkehr: Verstärkung ahoi! Die Fähre „MS Wannsee“ auf der Linie F10 bekommt in den Sommerferien Verstärkung., aus BVG

Die #Fähre „#MS Wannsee“ auf der Linie #F10 bekommt in den Sommerferien #Verstärkung. Da deutlich mehr Berliner*innen ihren Urlaub dieses Jahr voraussichtlich in der Stadt verbringen werden, hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bei der BVG für die Sommerferien ein zweites Schiff bestellt. Los geht es am 24. Juni 2021. Der #Sommereinsatz endet am 8. August 2021. In den Ferien gibt es damit von 10 bis 19 Uhr einen 30-Minuten-Takt auf der beliebten Verbindung zwischen dem -Bahnhof #Wannsee und #Alt-Kladow.

Zum Einsatz kommt die „#MS Condor“. Eigner ist – wie bei der „MS Wannsee“ – die #Reederei #STERN+KREIS, die die Linie F10 im Auftrag der BVG befährt. Das 1954 gebaute Schiff ist normalerweise als #Ausflugsdampfer vom Hafen Treptow aus unterwegs. Es bietet auf dem Unter- und Oberdeck Platz für insgesamt rund 100 Passagier*innen. Die „#Condor“ hat zwei #Rollstuhlplätze ist aber, anders als das für den Nahverkehr gebaute Fährschiff „Wannsee“, nicht barrierefrei. Es ist daher auch ausdrücklich nur als temporäre Verstärkung geplant und eingetaktet.

Fahrgäste, die auf eine barrierefreie Beförderung oder den Transport eines Fahrrads angewiesen sind, sollten weiterhin das bestehende #Fährschiff nutzen, das zu den bekannten Zeiten ablegt (ab Wannsee zur vollen Stunde, ab Alt-Kladow zur halben Stunde), was auch in der #Fahrplanauskunft erkennbar ist. Die erste Fahrt des Verstärkungsschiffs startet jeweils um 10:30 Uhr ab dem Anleger S Wannsee, die letzte Fahrt um 19:00 Uhr ab Alt-Kladow.


Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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Flughäfen + barrierefrei: BER inklusive – Teil 2, aus Senat

www.berlin.de

1. Wie werden im Zuge des Probebetriebs des #BER die besonderen Anforderungen durch Menschen
mit #Behinderungen berücksichtigt?
Zu 1.: Für den #Probebetrieb (Operational Readiness and Airport Transfer – #ORAT)
wurde sowohl die individuelle Anmeldung von mobilitätseingeschränkten Personen berücksichtigt als auch verschiedenen Verbänden, Vereinen und Institutionen eine Teilnahme aktiv angeboten. Der Anteil mobilitätseingeschränkter Personen im ORAT beträgt 3,5 %. Im Regelbetrieb rechnet die FBB auf Grund vergangener Analysen mit
einer Quote von ca. 0,5 %. Insgesamt werden im ORAT 192 #Rollstuhlplätze angeboten. 120 Plätze stehen für #Gehörlose und #Blinde (ohne Begleitung) zur Verfügung.
2. Wie viele Komparsen wurden wegen ihrer Behinderung gezielt für den Probebetrieb ausgewählt?
Zu 2.: Alle Interessenten können sich über die Website des Flughafens für die Teilnahme am Probebetrieb anmelden. In Absprache mit dem Mobilitätsdienstleister können zusätzlich an jedem Probebetriebstag zwei Komparsinnen bzw. Komparsen mit
Mobilitätseinschränkungen auch ohne vorherige Anmeldung begleitet werden.
3. Wie viele Komparsen hatten insgesamt einen GdB von mindestens 50? Wie viele davon waren blind
/ stark sehbehindert bzw. gehörlos bzw. kognitiv eingeschränkt bzw. stark in ihrer Mobilität eingeschränkt bzw. nutzten einen Rollstuhl?
Zu 3. Der jeweilige Grad der Behinderung wurde im Rahmen des Probebetriebes nicht
erfasst.
4. Welche besonderen Erkenntnisse brachten diese Komparsen für den künftigen Betrieb des BER und
welche Änderungen wurden bzw. werden noch daraus resultierend vorgenommen?
2/2
Zu 4.: Der Probebetrieb der vergangenen Wochen hat bestätigt, dass der Flughafen
Berlin Brandenburg (BER) einen hohen Grad an #Barrierefreiheit gewährleistet und sich
viele mobilitätseingeschränkte Komparsinnen und Komparsen auch alleine gut zurechtfinden können. Dies ermöglichen u.a. ein weitreichendes Blindenleitsystem und
vertikale Zugänge über Aufzüge.
5. Um welchen Zeitfaktor erhöhen sich beispielsweise die Wegezeiten dadurch, dass Rollstuhlfahrer
nur Aufzüge statt Rolltreppen nutzen können?
Zu 5. Da Aufzüge und Treppen in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander liegen,
geht die FBB von keinen zusätzlichen Wegzeiten aus.
6. Sind Berichte zutreffend, dass der Zugang zu Aufzügen beim Probebetrieb teilweise durch verschlossene Türen nicht möglich war, so dass Rollstuhlfahrer ggf. ihren Abflug verpasst hätten?
7. Wenn ja, welche Konsequenzen wurden bereits gezogen?
Zu 6. und 7.: Alle Funktionen, Systeme und Anlagen werden im Probebetrieb geprüft
und mögliche Anpassungen für einen reibungslosen Ablauf ab Inbetriebnahme vorgenommen. Neben der Schulung aller am Prozess Beteiligten dient der Probebetrieb
dazu, Fehler zu erkennen, letzte anzupassende Einstellungen an Anlagen und Systemen vorzunehmen sowie prozessuale Abläufe zu proben.
8. Wie soll im Regelbetrieb gewährleistet werden, dass Aufzüge stets funktionieren bzw. unverzüglich
repariert werden? Welche Vertragsregelungen wurden diesbezüglich mit Herstellern und Wartungsunternehmen getroffen und gibt es ggf. finanzielle Sanktionen?
Zu 8.: Die Funktionalität der Aufzüge wird in Echtzeit über eine visualisierte Gebäudefunktionssteuerung sowohl im Einsatzbüro Terminal als auch in der Leitstelle Technik
überprüft. Bei Störung einer Anlage entsendet die Leitstelle Technik unverzüglich einen Techniker bzw. eine Technikerin vor Ort, um die Störung zu beheben und die
Funktionalität der Anlage wiederherzustellen.
Berlin, den 03.09.2020
In Vertretung
Fréderic Verrycken
Senatsverwaltung für Finanzen