Bahnhöfe: Barrierefreie U- und S-Bahnhöfe in Berlin, aus Senat

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Frage 1:
Welche Bahnhöfe von U- und S-Bahn sind aktuell nicht #barrierefrei?
Antwort zu 1:
Die folgenden S-Bahnhöfe sind derzeit nicht barrierefrei zugänglich:
 Gehrenseestraße
 Hirschgarten
 Nöldnerplatz
 Marienfelde
 Wilhelmshagen
 Yorckstraße
 Warschauer Straße
Um zukünftig flexibel auf (temporäre) Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von
Aufzügen reagieren zu können, wird zur weiteren Unterstützung der Barrierefreiheit das
#Pilotprojekt „#Alternative Barrierefreie Beförderung“ im vierten Quartal 2021 gestartet.
Dieses wird zunächst auf den U-Bahnlinien 5 und 8 erprobt. Ab 2023 soll das Projekt dann
auf alle Berliner U-Bahnhöfe ausgeweitet werden, nach Möglichkeit werden auch die
S-Bahnhöfe einbezogen.
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Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die aktuell noch nicht barrierefreien U-Bahnhöfe sind:
 U1: Schlesisches Tor (auch U3), Görlitzer Bahnhof (auch U3), Möckernbrücke
(auch U7, U3)
 U2: Rosa-Luxemburg-Platz, Klosterstraße, Hausvogteiplatz, Ernst-Reuter-Platz,
Deutsche Oper, Kaiserdamm, Neu-Westend
 U3: Augsburger Straße
 U4: Bayerischer Platz (auch U7), Rathaus Schöneberg
 U6: Borsigwerke, Holzhauser Straße, Seestraße, Platz der Luftbrücke, AltTempelhof, Westphalweg
 U7: Altstadt Spandau, Paulsternstraße, Rohrdamm, Mierendorffplatz, Konstanzer
Straße, Gneisenaustraße, Grenzallee
 U8: Residenzstraße, Franz-Neumann-Platz, Pankstraße, Weinmeisterstraße,
Heinrich-Heine-Straße, Moritzplatz, Schönleinstraße
 U9: Birkenstraße, Güntzelstraße“
Frage 2:
Welche Bahnhöfe werden noch nach dem 31.12.2021 nicht barrierefrei sein, obwohl § 8 Abs. 3
#Personenbeförderungsgesetz vorgibt, dass bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige #Barrierefreiheit zu
erreichen ist?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der barrierefreie Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs hat sowohl für die BVG als auch
für das Land Berlin eine sehr hohe Priorität. Dabei müssen allerdings in den meisten
Fällen komplexe Vorgänge bedacht werden, wie
 Abstimmungen mit allen Genehmigungsbehörden auf Landes- und Bezirksebenen,
 bei Standorten mit Eingriffen in das öffentliche Straßenland, bei hohem
Leitungsbestand sowie in Denkmal relevanten Bereichen können sich
Genehmigungs- und Abstimmungszeiten über mehrere Jahre ergeben,
 Brandschutzauflagen,
 bei Baumaßnahmen im Altbaubestand sind erhebliche statische Zusatzmaßnahmen
sowie parallele Bauwerkssanierungen mit hohem Zeitbedarf erforderlich,
 Verlegung von Leitungen,
 Abhängigkeit von verfügbaren Kapazitäten der Baufirmen.
Vor diesem Hintergrund ist für folgende U-Bahnhöfe eine Bauverzögerung über den
31.12.2021 hinaus zu erwarten:
 U1: Schlesisches Tor (auch U3), Görlitzer Bahnhof (auch U3), Möckernbrücke
(auch U7, U3)
 U2: Rosa-Luxemburg-Platz, Hausvogteiplatz, Ernst-Reuter-Platz, Deutsche Oper,
Kaiserdamm, Neu-Westend
 U3: Augsburger Straße
 U4: Bayerischer Platz (auch U7), Rathaus Schöneberg
 U6: Borsigwerke, Holzhauser Straße, Seestraße, Platz der Luftbrücke, AltTempelhof, Westphalweg
 U7: Altstadt Spandau, Paulsternstraße, Rohrdamm, Mierendorffplatz, Konstanzer
Straße, Gneisenaustraße
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 U8: Residenzstraße, Franz-Neumann-Platz, Pankstraße, Weinmeisterstraße,
Heinrich-Heine-Straße, Moritzplatz, Schönleinstraße
 U9: Güntzelstraße“
Zu beachten ist, dass lediglich die Anlagen der BVG den Vorgaben des
Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) unterliegen. Die Anlagen der #DB Station &
Service AG hingegen unterliegen der #Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung, sodass die
Vorgaben aus dem #PBefG hier keine Geltung haben.
Frage 3:
Sind die Ausnahmen, bei denen die Barrierefreiheit nicht bis zur o.g. Frist erreicht werden kann, im
#Nahverkehrsplan konkret benannt und wie lautet jeweils die Begründung dafür?
Antwort zu 3:
Mit Aufstellung des Nahverkehrsplan im Frühjahr 2019 wurde für den barrierefreien
Ausbau der U-Bahnhöfe darauf hingewiesen, dass an einzelnen Standorten eine
Fertigstellung bis zum 01.01.2022 (gemäß § 8 Abs. 3 Satz 3 PBefG) nicht gewährleistet
werden kann. Im Nahverkehrsplan sind als Ausnahmen die U-Bahnhöfe Deutsche
Oper (U2), Borsigwerke (U6), Holzhauser Straße (U6), Platz der Luftbrücke (U6),
Möckernbrücke (U7), Paulsternstraße (U7), Mierendorffplatz (U7) und
Schönleinstraße (U8) genannt.
Darüber hinaus ist an weiteren Stationen mit einer Inbetriebnahme nach dem 01.01.2022
zu rechnen, siehe Antwort zu Frage 2. Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans war nicht
abzusehen, dass die Herstellung der Barrierefreiheit an diesen Stationen gemäß den
Vorgaben des PBefG nicht bis 31.12.2021 möglich sein wird.
Aufgrund von komplexen Aufzugsstandorten und den zu berücksichtigen technischen
Anforderungen ist mit Verzögerung bei der Realisierung einzelner Aufzüge zu rechnen.
Für die Herstellung der Barrierefreiheit müssen umfangreiche Planrechtsverfahren
durchgeführt werden; hierbei ist mit allen Trägern öffentlicher Belange das Einvernehmen
herzustellen.
Frage 4:
Wann sollen die bis dato noch nicht barrierefreien Bahnhöfe barrierefrei gestaltet werden?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die BVG strebt an, die noch ausstehenden Aufzüge bis 2024 fertigzustellen. Von den
noch offenen 32 U-Bahnhöfen befinden sich derzeit 12 im Bau bzw. in der
Bauvorbereitung.“
Der barrierefreie Ausbau der S-Bahnhöfe Warschauer Straße und Wilhelmshagen befindet
sich bereits in der Realisierung; die Baumaßnahmen hierfür werden voraussichtlich im
Laufe des Jahres 2021 abgeschlossen werden. Die weiteren in der Antwort zu der Frage 1
genannten S-Bahnhöfe sollen in den kommenden Jahren ebenfalls barrierefrei ausgebaut
werden. Ein konkreter zeitlicher Horizont kann hierbei derzeit noch nicht genannt werden.
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Die DB AG teilt hierzu ergänzend mit:
„Das Thema Barrierefreiheit ist via seiner Definition äußerst komplex und muss
differenziert betrachtet werden:
Ziel ist es, Barrieren schrittweise abzubauen und so die Nutzbarkeit grundsätzlich ohne
fremde Hilfe zu ermöglichen. Nach Auskunft der DB Station & Service AG sind 95 % der
rd. 200 Bahnsteige in Berliner Bahnhöfen und Haltepunkten stufenfrei erreichbar. Für
hörgeschädigte Reisende liegt der Ausstattungsgrad in Berlin bei 100 %. Ebenso sind
94 % der Bahnsteige mit Lautsprecheranlagen ausgestattet. Etwa 8 % der Berliner
Bahnsteige erfüllen bereits alle vorgenannten Merkmale (ISK 2020, Datenstand
30.11.2020).“
Frage 5:
Im Jahr 2017 wurde noch in Aussicht gestellt, dass der S-Bahnhof Marienfelde im Zeitraum 2021/2023
barrierefrei erreichbar sein werde. Nun heißt es, dass der S-Bahnhof bis auf Weiteres im jetzigen Zustand
verbleibe und damit weiterhin nur über zahlreiche Treppenstufen zu erreichen sein wird. Was sind die
Gründe dafür, dass die vor vier Jahren angekündigte Maßnahme, Barrierefreiheit zu schaffen, nicht
umgesetzt wird?
Frage 6:
Wann und mit welchen Maßnahmen soll nun stattdessen der S-Bahnhof Marienfelde barrierefrei werden?
Frage 7:
Inwiefern wird sich der Senat dafür einsetzen, dass der S-Bahnhof Marienfelde möglichst schnell endlich
auch für mobilitätseingeschränkte Menschen leicht zugänglich und für Radfahrer, Familienmitglieder mit
Kinderwagen, u. ä. ohne erhebliche Anstrengungen erreichbar wird?
Antwort zu 5 bis 7:
Im Rahmen der Grunderneuerung der Verkehrsstation #Marienfelde ist ebenfalls die
Errichtung von zwei Aufzügen geplant, um die Barrierefreiheit herzustellen. Das
Gesamtvorhaben der #Dresdener Bahn soll durch diese Maßnahme nicht verzögert
werden, sodass die Grunderneuerung mit dem barrierefreien Ausbau nach der für das
Jahr 2025 vorgesehenen Inbetriebnahme der Dresdener Bahn erfolgt. Zwischen DB
Station & Service AG und dem Land Berlin wird hierzu derzeit die Finanzierung geregelt.
Aufgrund des frühen Planungsstadiums kann derzeit noch kein konkreter Zeitplan für die
Herstellung der Barrierefreiheit genannt werden.

Berlin, den 06.05.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz