U-Bahn: 4G-Mobilfunkstandard für die öffentliche Nutzung im U-Bahnnetz der BVG, aus Senat

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1. Wie weit ist die Errichtung des 4G-Mobilfunkstandards für die öffentliche Nutzung im -Bahnnetz
der BVG erreicht?
Zu 1.:
Kundinnen und Kunden von #Telefonica und Marken, die das Telefonica-Netz nutzen,
können bereits seit dem Frühjahr 2016 auf allen Berliner U-Bahn-Linien #LTE (#4GMobilfunk) nutzen. Damit auch #Vodafone und die #Deutsche Telekom ebenso ihren
Kundinnen und Kunden schnelle Datendienste mittels LTE anbieten können, sind der
weitere #Ausbau und die #Verdichtung des Bestandsnetzes notwendig. Dieser Ausbau
wird als Gemeinschaftsprojekt von Telefonica und der BVG aktiv vorangetrieben.
Nachfolgend sind U-Bahnhöfe und Strecken mit LTE-Versorgung durch alle Mobilfunknetzbetreiber aufgeführt:
U2 Pankow bis Stadtmitte
U4 Victoria-Luise-Platz bis Innsbrucker Platz
U5 Tierpark bis Alexanderplatz
U6 Oranienburger Tor bis Alt Mariendorf (Mehringdamm, vorbereitet)
U7 Bayerischer Platz bis Mehringdamm (Mehringdamm, vorbereitet)
U7 Gneisenaustr bis Rudow
U8 Bernauer Str. bis Hermannstraße
U8 Wittenau bis Voltastr. (Osloer Str., vorbereitet)
U9 Osloer Str. bis Birkenstraße (Osloer Str., vorbereitet)
Hinweis: Der Hinweis „vorbereitet“ geht von einer zeitnahen Inbetriebnahme aus.
2
2. Mit welchem Zeitrahmen ist bei der Umsetzung des Vorhabens zu rechnen?
Zu 2.:
Die weitere schrittweise erfolgende LTE-Aktivierung, der bereits in der Antwort zu 1.
aufgeführten vorbereiteten Maßnahmen, wird für Kundinnen und Kunden von Vodafone und Telekom (Netz-Konsolidierung) in weiteren Bereichen der U-Bahn für Mitte
2021 erwartet. Flächendeckung wird voraussichtlich Ende 2022/Anfang 2023 erreicht
sein.
3. Sollte nicht bereits die umfassende 4G-Dienstleistung der Inbetriebnahme zum Ende des Jahres
2020 erreicht sein?
Zu 3.:
Aufgrund technischer Neuanforderungen und bautechnischer Herausforderung kam
es zu nicht kalkulierten Verzögerungen.
Derzeit sind die notwendigen Voraussetzungen bei der BVG für den weiteren #Mobilfunkausbau nach Planungsfreigabe durch die Technische Aufsichtsbehörde (#TAB)
gegeben. Grundsätzlich ist der #LTE-Ausbau der Berliner -Bahn ein herausforderndes Projekt, dessen Dauer auch durch die unter Tage geltenden Sicherheitsauflagen
stark beeinflusst wird. Dies schließt sehr zeitaufwändige Prüfungs- und Freigabeprozesse ein. Es gab weitere Verzögerungen durch die Corona-Pandemie ab März
2020.
Berlin, den 28. Januar 2021
In Vertretung
Christian R i c k e r t s
…………………………………………………
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe

Infrastruktur + Fahrzeuge: Die U-Bahn-Linie 5, aus Senat

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Frage 1:
Wann werden auf den U-Bahnhöfen der Linie #U5, die bisher nicht über ein Blindenleitsystem verfügen, die
entsprechenden Leitsysteme umgesetzt? Warum ist eine Umsetzung bisher nicht erfolgt?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der Einbau von Blindenleitsystemen erfolgt in der Regel im Zusammenhang mit einem
Aufzugseinbau oder einer grundhaften Erneuerung des Bahnsteigbelages (Bsp. U-Bhf.
#Kienberg – Gärten der Welt).“.“
Grundsätzlich sieht der Nahverkehrsplan Berlin eine vollständige Barrierefreiheit bis zum
01.01.2022 vor.
Frage 2:
Ab wann wird die Nachrüstung mit zusätzlichen Aufzügen erfolgen? Wann ist vor dem Hintergrund mit der
vollständigen #Barrierefreiheit des U-Bahnnetzes zu rechnen?
2
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Alle Bahnhöfe der östlichen U5 besitzen Rampen und gelten somit als #barrierefrei. Eine
Nachrüstung mit Aufzügen erfolgt in Abstimmung mit dem Land Berlin langfristig nach
Plan der barrierefreien Nachrüstung aller Berliner U-Bahnhöfe.“
Frage 3:
Welchen aktuellen Stand haben die Prüfungen für den #Denkmalschutz auf der Linie U5? Wie steht der Senat
zu dem Vorschlag, einzelne Bahnhöfe unter Denkmalschutz zu stellen?
Antwort zu 3:
Das Landesdenkmalamt untersucht aktuell die in den 1970er und 80er Jahren errichteten
Bahnhöfe der Linie U5 auf ihre Denkmaleigenschaft. Die U5 zwischen #Tierpark und
#Hönow ist die einzige U-Bahn-Strecke, die in der DDR errichtet wurde. Sie stellt somit ein
einzigartiges Zeugnis der #Verkehrsgeschichte der deutschen Nachkriegszeit dar. Sofern
die Denkmaleigenschaft erkannt wird, erfolgt eine denkmalrechtliche Unterschutzstellung.
Frage 4:
Wie wird der allgemeine Zustand folgender U-Bahnhöfe eingeschätzt: Hönow, #Louis-Lewin-Straße,
#Hellersdorf, #Cottbusser Platz, #Kienberg (Gärten der Welt), #Kaulsdorf-Nord, #Wuhletal, #Elsterwerdaer Platz,
#Biesdorf-Süd?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Alle U-Bahnhöfe sind betriebssicher. Aufgrund von #Materialverschleiß sowie
Vandalismus-schäden sind regelmäßige Reparaturen sowie Teilsanierungen erforderlich.
Wesentliche Veränderungen des Erscheinungsbildes (analog U-Bhf. Kienberg – Gärten
der Welt) sind aufgrund der Denkmalschutzvorgaben nicht gestattet.“
Frage 5:
Wie oft werden die unter 2. genannten Bahnhöfe gereinigt? Welche Leistungen sind im Reinigungsvertrag
vorgeschrieben?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Bahnhöfe der U5 werden mindestens zweimal täglich gereinigt. Im Reinigungsvertrag
sind tägliche Unterhaltsreinigungen, wöchentliche und monatliche Objektreinigungen
sowie halbjährliche Grundreinigungen vereinbart. Die Graffitientfernung im für den
Fahrgast relevanten Bereich erfolgt in der Regel alle 3 Tage.“
3
Frage 6:
Wie hoch waren die durch Vandalismus verursachten Schäden an den unter 2. genannten Bahnhöfen in den
Jahren 2017, 2018 und 2019?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Aufwendungen für Vandalismusschäden werden nicht für jeden der 173 Bahnhöfe
statistisch einzeln erfasst.“
Frage 7:
Wie ist der aktuelle Stand des Sanierungskonzepts für den #Waisentunnel? Welcher Zeitplan wird verfolgt?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Derzeit läuft die europaweite Ausschreibung für die Planungsleistungen. Die Vergabe
dieser Leistungen soll, sofern keine Vergaberügen bei der Vergabekammer eingereicht
werden, bis zum Jahresende erfolgen.“
Frage 8:
Wann soll der Waisentunnel zwischen Jannowitzbrücke und Alexanderpatz wieder in Betrieb genommen
werden, um die U5 wieder an das restliche U-Bahn-Netz anbinden zu können?
Antwort zu 8:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der momentane Zeitplan sieht folgenden Ablauf vor:
§ Vergabe Planungsleistungen bis Ende 2020
§ Planung bis einschließlich 3. Quartal 2021 inkl. Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen
§ Anschließend Vergabeverfahren der Bauleistungen (ca. 6 Monate bis Anfang 2.
Quartal 2022)
§ Beginn der Bauleistungen Mitte 2. Quartal 2022
Derzeit abgeschätzte Bauzeit ca. 3 Jahre“
Frage 9:
Wie hoch sind die Kosten für die Sanierung des Tunnels?
Antwort zu 9:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die bei der Sanierung des Waisentunnels zu erwartenden Kosten werden derzeit auf ca.
30 Mio. Euro abgeschätzt (inkl. Planungsleistungen).“
4
Frage 10:
Welche Sanierungsmaßnahmen sind auf dem Netz der U5 ab Friedrichsfelde bis Hönow vorgesehen?
Antwort zu 10:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Nachfolgende Sanierungsarbeiten sind geplant:
#Gleiserneuerung in Hönow Gl. 2b, 5, 6 2021
Gleiserneuerung zw. Hellersdorf und Louis-Lewin-Str. 2022
#Weichenerneuerung am U-Bhf. Hellersdorf 2022
Gleiserneuerung zw. Hellersdorf und Kaulsdorf Nord 2023
Erneuerung Rampengleise zw. Tierpark u. Biesdorf Süd 2021“
Frage 11:
Wie wird in dem Abschnitt der Zustand der #Signaltechnik eingeschätzt? Inwiefern wird diese ersetzt und
modernisiert?
Antwort zu 11:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Signaltechnik befindet sich in einem betriebssicheren Zustand, die Substitutionsmaßnahme befindet sich derzeit in der Planung (siehe Frage 16).“
Frage 12:
Wie soll erreicht werden, dass die Züge auf der U5, wie alle anderen Linien im Großprofilnetz, die
#Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h erreichen?
Antwort zu 12:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Anhebung der Höchstgeschwindigkeit wird mit Ablösung der Bestandstechnik durch
neue Signaltechnik realisiert.“
Frage 13:
Ab wann werden auf der Linie U5 wieder #Großprofil-Züge verkehren?
Antwort zu 13:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Auf der U-Bahnlinie 5 verkehren auch heute Großprofil-Züge. Die Zuggattungen der U5
bestehen aus den Großprofilbaureihen #F sowie und der Kleinprofilbaureihe #IK. Es ist in
Planung, dass voraussichtlich ab 2027 die Baureihe IK nicht mehr auf der U5 zum Einsatz
kommen wird.“
5
Frage 14:
Wann soll die Umstellung auf #Teilautomatisierung (#GoA2) auf der U5 erfolgen?
Antwort zu 14:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Derzeit ist ein Projekt aufgesetzt, welches die Umstellung auf Teilautomatisierung für die
U5 und die U8 bis Ende 2030 zum Ziel hat.“
Frage 15:
Welche Voraussetzungen müssen für die Umsetzung der Teilautomatisierung erfüllt sein?
Antwort zu 15:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
– Ausrüstung der Fahrzeuge
– Ausrüstung der Strecke
– Ausbildung der Bediensteten
– Zulassung durch die Technische Aufsichtsbehörde (#TAB)“
Frage 16:
Welche Umsetzungsschritte für die Teilautomatisierung wurden bereits angegangen? Welche Schritte
stehen noch aus?
Antwort zu 16:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Das Projekt befindet sich am Anfang eines Ausschreibungsverfahrens. Alle weiteren
Schritte stehen noch aus.“
Frage 17:
Welche Kosten sind mit der Teilautomatisierung verbunden und welche finanziellen Vorkehrungen sind dafür
bereits getroffen worden?
Antwort zu 17:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Derzeit können noch keine Projektkosten benannt werden.“
Frage 18:
Welche Verbesserungen sind mit der Teilautomatisierung verbunden?
6
Antwort zu 18:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Ziel der Teilautomatisierung ist u. a. die Entlastung des Fahrpersonals und eine
Verstetigung des U-Bahnbetriebes.“
Berlin, den 03.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Notfallkonzepte: Raus aus dem ÖPNV, aus Senat

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Frage 1:
Gibt es für #BVG, -Bahn und #Regionalbahnen in Berlin einen #Evakuierungsplan für Busse und Bahnen, um
bei #Havarien bzw. #Unfällen ein zeitnahes Verlassen der Fahrzeuge durch die Fahrgäste zu gewährleisten?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Für den Bereich Omnibus der BVG gibt es ein #Notfallmanagementhandbuch. In diesem
ist für verschiedenste Szenarien beschrieben, wie die #Betriebsleitstelle Omnibus diese bearbeiten
bzw. dem Fahrpersonal zur Seite stehen kann. Für das Fahrpersonal ist dies in
der Dienstanweisung Omnibus geregelt.
In den Bereichen U-Bahn sowie Straßenbahn wird die Räumung eines Zuges in den jeweiligen
#Dienstvorschriften geregelt.“
Für die Betriebsbereiche Straßen- und U-Bahn überwacht die Technische
Aufsichtsbehörde des Landes Berlin (#TAB) die Einhaltung der Vorschriften und trifft ggf.
die erforderlichen Anordnungen.
2
Frage 2:
Wer trägt für diese Evakuierung jeweils vor Ort die Verantwortung und wer führt diese praktisch durch?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Bei einer Havarie ist in erster Linie in allen Fahrbereichen das Fahrpersonal vor Ort
verantwortlich, das Fahrzeug räumen zu lassen.
Das Fahrpersonal informiert über die Bordsprechanlage sämtliche Fahrgäste, damit diese
zügig das Fahrzeug verlassen. Über den Betriebsfunk wird die Betriebsleitstelle über den
Vorfall informiert und diese übernimmt die Kommunikation zu den Hilfseinrichtungen wie
Polizei und Feuerwehr. Ist das Fahrpersonal selbst nicht in der Lage (z.B. wegen eigener
schwerer Verletzung) das Fahrzeug zu evakuieren, wird umgehend zusätzlich eine
Verkehrsmeisterin oder ein Verkehrsmeister zum Vorfallsort geschickt.“
Die TAB ergänzt, dass die betrieblich-organisatorischen Maßnahmen je nach Störungsfall
auch weitere Betriebsbedienstete berücksichtigen. Grundsätzlich übernimmt das vor Ort
anwesende Fahrpersonal bis zum Eintreffen von höherrangigem Betriebspersonal die
Verantwortung.
Frage 3:
Wie wird gewährleistet, dass beim Verlassen von Zügen auf freier Strecke auch #mobilitätsbehinderte
Menschen, #Blinde bzw. #Sehbehinderte, Senioren und Schwangere sowie #Rollstuhlnutzerinnen und #Rollstuhlnutzer
sicher evakuiert und weitergeleitet werden?
Frage 4:
Wie wird bei der Evakuierung die notwendige Kommunikation mit fremdsprachigen bzw. gehörlosen Fahrgästen
sichergestellt?
Antwort zu 3 und 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Das Fahrpersonal gibt in jedem Fall Hilfestellungen beim Aussteigen aus dem Fahrzeug.
Auch wird mobilitätseingeschränkten Personen jegliche Hilfe geboten, damit auch sie das
Fahrzeug zügig verlassen können. Zusätzlich werden Dienstkleidungsträger (Feuerwehr,
Polizei) und ggf. Fahrgäste zur Mithilfe gebeten. Sollte der Ausstieg für Rollstuhlfahrende
aufgrund örtlicher Begebenheiten nicht möglich sein, wird über die Leitstelle
weitergehende Hilfe angefordert (Feuerwehr, Hilfsgerätefahrzeug, Verkehrsmeister der
BVG).
Bei der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Räumung des Fahrzeuges durch das Fahrpersonal
wird mit allen verbleibenden Personen direkt kommuniziert.“
3
Die TAB verweist darauf, dass die Räumung auf der Strecke nicht das Regelszenario
darstellt. Die Evakuierungskonzepte sehen im Regelfall stets die Räumung am Bahnsteig
vor.
Berlin, den 09.09.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in Berlin VII – Geschäftsbereich der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung, aus Senat

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Frage 1:

Wie häufig und aufgrund welcher #Tatbestände wurden in den Jahren 2017 und 2018 #Verstöße gegen die #Straßenverkehrsordnung (gegliedert nach Bezirken)?

Antwort zu 1:

Im Jahr 2017 wurden im Land Berlin insgesamt 3.732.428 #Verkehrsordnungswidrigkeiten angezeigt; im Jahr 2018 waren es 3.895.141.

Nachträgliche Auswertungen in dem bei der #Bußgeldstelle zur Ahndung von Verkehrsord- nungswidrigkeiten verwendeten Fachverfahren sind nur 14 Monate rückwirkend möglich. Innerhalb des statistisch auswertbaren Zeitraums (19.05.2018 – 19.07.2019) ergibt sich folgende Verteilung der Verstöße:

Verstoßarten Anzahl
Registrierte Verstöße des ruhenden Verkehrs 3.544.899
Geschwindigkeitsüberschreitung 1.097.032
Sonstige Verstöße ohne nähere Klassifizierung 96.480
Verkehrsunfälle 86.198
Rotlichtverstöße 67.106
Terminüberschreitungen Hauptuntersuchung 30.476
Mobiltelefonbenutzung 24.557
Sicherheitsgurt 9.254
Halterverstoß 6.986
Verkehrszeichen ignoriert 5.919
Überholverbot 2.421
Unvorsichtiges Fahren 2.327
Einnahme berauschender Mittel 2.250
Alkohol im Straßenverkehr 1.057
Polizeianweisung ignoriert 907
Unbefugte Fahrstreifenbenutzung 682
Schutzhelm 456
Überladung 371
Abstandsverstoß 132
Terminüberschreitung Abgasuntersuchung 3
Gesamt 4.979.513

Hinsichtlich der Unterteilung nach Bezirken ist eine statistische Auswertung nur für Anzei- gen der Ordnungsämter möglich, nicht für polizeiliche Anzeigen. Daher ist das Gesamter- gebnis hinsichtlich der Verstoßarten höher als das der bezirklichen Auswertung. Die ge- wünschten Informationen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

Berliner Bezirke Anzahl
Charlottenburg-Wilmersdorf 472.477
Friedrichshain-Kreuzberg 351.112
Lichtenberg 90.880
Marzahn-Hellersdorf 29.765
Mitte 874.319
Neukölln 117.804
Pankow 393.230
Reinickendorf 70.857
Spandau 58.256
Steglitz-Zehlendorf 139.720
Tempelhof-Schöneberg 212.895
Treptow-Köpenick 70.554
Gesamt 2.881.869

Frage 2:

Wie häufig und in welcher Gesamthöhe wurden in diesem Zusammenhang #Bußgelder verhängt (gegliedert nach Tatbeständen und Bezirken)?

Antwort zu 2:

Die nachstehenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf die erlassenen Buß- geldbescheide. Verfahrenserledigungen durch Zahlung von Verwarnungsgeldangeboten, Kostenbescheide nach § 25 a Straßenverkehrsgesetz sowie Verfahrenseinstellungen sind in der Auswertung nicht berücksichtigt.
Die erbetenen Daten für den Auswertungszeitraum 19.05.2018 – 19.07.2019 sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

Verstoßarten Anzahl Bußgeldbescheide
Abstandsverstoß 87
Alkohol im Straßenverkehr 934
Terminüberschreitung Abgasuntersuchung 2
Einnahme berauschender Mittel 1.411
Verkehrszeichen ignoriert 929
Geschwindigkeitsüberschreitung 117.889
Halterverstoß 4.543
Mobiltelefonbenutzung 18.172
Sonstige Verstöße ohne nähere Klassifizierung 25.316
Polizeianweisung ignoriert 471
Rotlichtverstöße 48.666
Registrierte Verstöße des ruhenden Verkehrs 82.585
Schutzhelm 130
Sicherheitsgurt 3.298
Terminüberschreitungen Hauptuntersuchung 8.785
Überholverbot 753
Überladung 292
Unbefugte Fahrstreifenbenutzung 218
Verkehrsunfälle 24.132
Unvorsichtiges Fahren 998
Gesamtergebnis 339.611

Die Gesamthöhe der verhängten Bußgelder beträgt 34.219.298,50 €. Nachstehend die Anzahl der Bußgeldbescheide, aufgeteilt auf die Berliner Bezirke:
Bezirk Anzahl Bußgeldbescheide
Charlottenburg-Wilmersdorf 8.532
Friedrichshain-Kreuzberg 7.267
Lichtenberg 2.424
Marzahn-Hellersdorf 536
Mitte 16.197
Neukölln 3.412
Pankow 7.821
Reinickendorf 1.670
Spandau 1.222
Steglitz-Zehlendorf 1.982

Tempelhof-Schöneberg 3.536
Treptow-Köpenick 1.961
Gesamt 56.560

Frage 3:

Wie bewertet der Senat in Anbetracht der Antworten zu 1. und 2. die Wirksamkeit der Regelungen der Stra- ßenverkehrsordnung durch die zuständigen Behörden?

Antwort zu 3:

Für die auf Grundlage des Straßenverkehrsgesetzes (#StVG) erlassene Straßenverkehrs- ordnung (#StVO) liegt die Gesetzgebungskompetenz beim Bund.
Die Wirksamkeit der erlassenen Bestimmungen bemisst sich nicht allein nach den geahn- deten Verstößen.

Frage 4:

Wie häufig und aufgrund welcher Tatbestände wurden in den Jahren 2017 und 2018 Verstöße gegen die #Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt festgestellt (gegliedert nach Bezirken)?

Antwort zu 4:

Vom LABO wird dazu mitgeteilt:

Art des Verstoßes 2017 2018
Verpackungsvorschriften 34 24
Schulungsauflagen 10 9
fehlende schriftliche Weisungen 32 43
Kennzeichnungsverpflichtungen 17 27
fehlende Ausrüstungsgegenstände 38 64
Ladungssicherungsvorschriften 167 157
sonstige 19 9
insgesamt 317 333

Frage 5:

Wie häufig und in welcher Gesamthöhe wurden in diesem Zusammenhang Bußgelder verhängt (gegliedert nach Tatbeständen und Bezirken)?

Antwort zu 5:

Vom #LABO wurden 2017 insgesamt 130 Bußgelder in Höhe von 25.315,50 € verhängt, sowie insgesamt 148 Bußgelder in Höhe von 29.518,00 € im Jahr 2018.

Eine Gliederung nach Tatbeständen ist nicht möglich.

Frage 6:

Wie bewertet der Senat in Anbetracht der Antworten zu 4. und 5. die Wirksamkeit der Regelungen der Ge- fahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt und die Vollzugspraxis durch die zuständigen Behörden?

Antwort zu 6:

Die Wirksamkeit wird als ausreichend betrachtet.

Frage 7:

Wie häufig und aufgrund welcher Tatbestände wurden in den Jahren 2017 und 2018 Verstöße gegen das #Personenbeförderungsgesetz festgestellt (gegliedert nach Bezirken)?

Antwort zu 7:

Die Technische Aufsichtsbehörde bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Kli- maschutz (#TAB) verfolgt Ordnungswidrigkeiten nach dem Personenbeförderungsgesetz in Verbindung mit der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßen- bahn-Bau- und Betriebsordnung – #BOStrab) zentral für ganz Berlin. Eine Aufgliederung nach Bezirken erfolgt nicht. Im Jahr 2017 wurden 77 Ordnungswidrigkeitsverfahren und im Jahr 2018 80 Ordnungswidrigkeitsverfahren anhängig.

Folgende Verstöße wurden vom LABO mitgeteilt:

Art des Verstoßes 2017 2018
Verhalten des Fahrers (§ 8 BOKraft), Rauchen u.ä. 232 124
Beförderungspflicht (§ 22 PBefG), fehlendes Kredit-/ec-Karten- lesegerät 536 192
ungenehmigte Personenbeförderung, Fahren ohne FzF 52 48
Fahrtweg (§ 38 BOKraft), Fahrpreis, Fahren ohne eingeschal- tetes Taxameter 76 104
Parken am Halteplatz, Bereithalten außerhalb des Halteplatzes u.ä. (§§ 3 + 4 TaxO) 240 214
fehlende Vorschriften u. Unterlagen (§ 6 TaxO) 116 188
Auszug aus der Genehmigungsurkunde fehlt (§17 Abs. 4 PBefG) 24 18
Ordnungsnr. fehlt oder ist nicht zu erkennen (§ 27 BOKraft) 56 24
falsche Kenntlichmachung (Farbe) 232 68
sonstige 44 76
insgesamt 1608 1056

Frage 8:

Wie häufig und in welcher Gesamthöhe wurden in diesem Zusammenhang Bußgelder verhängt (gegliedert nach Tatbeständen und Bezirken)?

Antwort zu 8:

Von der TAB wurden 2017 insgesamt rd. 625,- € und 2018 rd. 1000,- € an Verwarn- und Bußgeldern verhängt.

Das LABO teilt dazu mit:

Art des Verstoßes Anzahl Bußgelder 2017 Höhe insgesamt 2017 Anzahl Bußgelder 2018 Höhe insgesamt 2018
Verhalten des Fahrers
(§ 8 BOKraft), Rauchen u.ä. 12 4.216,00 € 2 152,00 €
Beförderungspflicht (§ 22 PBefG), fehlendes Kredit-/ec- Kartenlesegerät
43
9.464,50 €
6
761,00 €
ungenehmigte Personenbeförde- rung, Fahren ohne FzF 12 8.350,50 € 12 15.059,75 €
Fahrtweg (§ 38 BOKraft), Fahr- preis, Fahren ohne eingeschalte- tes Taxameter
8
2.077,00 €
2
257,00 €
Parken am Halteplatz, Bereithal- ten außerhalb des Halteplatzes u.ä. (§§ 3 + 4 TaxO)
27
28.188,50 €
7
1.846,00 €
fehlende Vorschriften u. Unterla- gen (§ 6 TaxO) 10 1.736,50 € 4 1.528,50 €
Auszug aus der Genehmigungs- urkunde fehlt (§17 Abs. 4 PBefG) 0 0,00 € 0 0,00 €
Ordnungsnr. fehlt oder ist nicht zu erkennen (§ 27 BOKraft) 0 0,00 € 0 0,00 €
falsche Farbe von Ersatzteilen 0 0,00 € 0 0,00 €
sonstige 15 11.516,50 € 17 13.798,15 €
insgesamt 127 65.549,50 € 50 33.402,40 €

Frage 9:

Wie bewertet der Senat in Anbetracht der Antworten zu 7. und 8. die Wirksamkeit des Personenbeförde- rungsgesetzes und die Vollzugspraxis durch die zuständigen Behörden?

Antwort zu 9:

Die Wirksamkeit wird als ausreichend betrachtet.

Frage 10:

Wie häufig und aufgrund welcher Tatbestände wurden in den Jahren 2017 und 2018 Verstöße gemäß des #Fahrlehrergesetzes festgestellt (gegliedert nach Bezirken)?

Frage 11:

Wie häufig und in welcher Gesamthöhe wurden in diesem Zusammenhang Bußgelder verhängt (gegliedert nach Tatbeständen und Bezirken)?

Antwort zu 10 und zu 11:

Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beant- wortet.

Das LABO teilt Folgendes mit:

Art des Verstoßes Verstöße 2017 Bußgelder 2017 Verstöße 2018 Bußgelder 2018
Fortbildungspflicht 23 3.405,50€ 2 407,00€
Fahrlehrerschein nicht ab- gegeben 1 103,50€
Beschäftigungsverhältnis nicht im Fahrlehrerschein ausgetragen
6
389,11€
2
185,95€
insgesamt 30 3898,11€ 4 592,95€

2018 wurden aufgrund der Gesetzesänderung zum 01.01.2018 weniger Verstöße geahn- det.

Frage 12:

Wie bewertet der Senat in Anbetracht der Antworten zu 10. und 11. die Wirksamkeit der Regelungen des Fahrlehrergesetzes und die Vollzugspraxis durch die zuständigen Behörden?

Antwort zu 12:

Die Wirksamkeit wird als ausreichend betrachtet.

Frage 13:

Wie häufig und aufgrund welcher Tatbestände wurden in den Jahren 2017 und 2018 Verstöße gegen die Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz bzw. die jeweils geltenden Durchführungsverordnungen festgestellt (gegliedert nach Bezirken)?

Frage 14:

Wie häufig und in welcher Gesamthöhe wurden in diesem Zeitraum Bußgelder verhängt (gegliedert nach Tatbeständen und Bezirken)?

Antwort zu 13 und 14:

Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beant- wortet.

Vom LABO wurden keine Verstöße festgestellt.

Frage 15:

Wie bewertet der Senat in Anbetracht der Antworten zu 13. und 14. die Wirksamkeit der Regelungen der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz und die Vollzugspraxis durch die zuständigen Behörden?

Antwort zu 15:

Die Wirksamkeit wird als ausreichend betrachtet.

Berlin, den 25.07.2019 In Vertretung

Stefan Tidow Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Straßenbahntrasse in der Leipziger Straße, aus Senat

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Ohne eine Priorisierung einzelner Verkehrsmittel vornehmen zu wollen, frage ich den Senat:
Frage 1:
Ist für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens bereits ein entsprechender Partner gefunden
worden und falls ja, um wen handelt es sich dabei?
Frage 2:
Existieren für das #Planfeststellungsverfahren und die erforderliche Beteiligung bereits Terminplanungen und
falls ja, wie sehen diese konkret aus?
2
Antwort zu 1 und 2:
Die BVG ist Vorhabenträger der geplanten #Straßenbahnstrecke durch die Leipziger Straße
und wird damit zu gegebener Zeit auch die Planfeststellungsunterlagen einreichen. Derzeit
findet das Vergabeverfahren für die Planungsleistungen (Vorplanung, Entwurfsplanung,
Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung) von Seiten der BVG statt. Nach Prüfung
der Angebote wird die entsprechende Beauftragung voraussichtlich im Herbst diesen
Jahres erfolgen. Konkrete Terminplanungen zum Planfeststellungsverfahren bestehen
noch nicht.
Verantwortlich für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ist die zuständige
Planfeststellungsbehörde.
Frage 3:
Mit welchen Aufgaben sind die bereits seit Anfang Juli in der Leipziger Straße tätigen Vermesser beauftragt?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit, dass die im Sommer dort tätigen und von der BVG beauftragten
Vermesser durch die Schaffung eines Festpunktfeldes die Voraussetzungen für ein
digitales Bestandsaufmaß geschaffen haben, welches für die Bearbeitung der Planungen
für die #Neubaustrecke erforderlich wird.
Frage 4:
Welche Planungen oder Festlegungen existieren bezüglich der #Trassenführung der #Straßenbahn im Bereich
der #Leipziger Straße zwischen Spittelmarkt und Charlottenstraße und von dort aus zum #Potsdamer Platz?
Antwort zu 4:
Im Rahmen der Grundlagenermittlung wurde bereits die Vorzugsvariante der
Trassenführung in der Leipziger Straße ermittelt. Weiterführende Untersuchungen zur
Querschnittsaufteilung finden erst in den nächsten Planungsphasen statt.
Frage 5:
Welchen konkreten Wechselwirkungen bestehen zwischen den neu geplanten Trassen Alexanderplatz –
Potsdamer Platz/#Kulturforum und Potsdamer Platz – Rathaus #Steglitz (in der Anlage 3 zum Entwurf des
Nahverkehrsplans 2019-2023 wird im Steckbrief zur Neubaustrecke Potsdamer Platz – Rathaus Steglitz
ausgeführt: "Die Umsetzung der Maßnahme hängt jedoch von der Inbetriebnahme der Neubaustrecke
Alexanderplatz – Potsdamer Platz/Kulturforum ab.")?
Antwort zu 5:
Eine Weiterführung der Straßenbahn nach Steglitz ist nur möglich, wenn der Potsdamer
Platz an das Straßenbahnnetz angeschlossen wird. Ohne diesen Anschluss an das
#Bestandsnetz und damit an die #Betriebshofinfrastruktur wäre kein sinnvoller Betrieb
möglich.
3
Frage 6:
Inwieweit sind dem Senat die von der Initiative "Fahrradfreundliche Mitte" entworfenen Pläne zur
Trassenführung bekannt (http://leipzigerstrasse.info/data/documents/2018-06-25_Konzeption_Leipziger_
Strasse.pptx.pdf)?
Antwort zu 6:
Die von der Initiative „Fahrradfreundliche Mitte“ entworfenen Pläne wurden der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht direkt übergeben, sind aber
im Internet frei zugänglich.
Frage 7:
In welcher Form werden die Vorschläge der Initiative "Fahrradfreundliche Mitte" sowie künftige qualifizierte
Anregungen zum Neubau der Trasse Einfluss in die Planungen finden?
Antwort zu 7:
Die Vorschläge der Initiative „Fahrradfreundliche Mitte“ basieren auf der Reduzierung der
Anzahl der Fahrspuren für den fließenden Kfz-Verkehr. Dies ist ein Ansatz, der
grundsätzlich hinsichtlich der Umsetzbarkeit in Bezug auf die Verkehrsabwicklung in der
Innenstadt geprüft werden muss, bevor dazu konkrete Planungen entwickelt werden
können. Im weiteren Planungsprozess werden dazu mehrere Querschnittsvarianten und
Führungsformen untersucht und standardisiert bewertet. Die Forderungen an den
Radverkehr aus dem Mobilitätsgesetz werden bei der Querschnittsgestaltung ebenfalls mit
berücksichtigt und sollen u.a. auf dem breiten Abschnitt der Leipziger Straße in Form von
ausreichend breiten Radwegen angewendet werden.
Frage 8:
Inwieweit wird sichergestellt, dass die Beteiligung der Anwohner im dicht bewohnten Gebiet zwischen
Spittelmarkt und Charlottenstraße sichergestellt wird?
Antwort zu 8:
Bis zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens sollen mindestens zwei
ürgerbeteiligungsveranstaltungen, darunter auch die gemäß § 25 Abs. 3
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVerfG) festgelegte „Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung“ des
Vorhabenträgers, durchgeführt werden. Während des Planfeststellungsverfahrens erfolgt
die förmliche Anhörung der zuständigen Träger öffentlicher Belange, der Betroffenen
sowie der einschlägigen Verbände, welche ihre Einwände geltend machen können.
Frage 9:
Inwieweit ist seitens des Senates beabsichtigt, auf die Hersteller von Straßenbahnen dahingehend
einzuwirken, dass die Lautstärke der #Türschließ-Signalanlagen an die Lautstärke der Umgebungsgeräusche
angepasst wird?
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Antwort zu 9:
Die Technische Aufsichtsbehörde (#TAB) teilt dazu mit, dass es technisch grundsätzlich
möglich ist neue und bestehende Fahrzeuge mit einer lernfähigen akustischen
Türschließwarnung auszurüsten. Ein diesbezügliches Einwirken auf die Hersteller bzw. die
BVG obliegt der TAB nicht.
Berlin, den 07.10.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Langsamfahrstrecken Straßenbahn, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wieviel #Langsamfahrstrecken und temporäre #Streckenstillegungen existieren aktuell im Berliner
#Straßenbahnnetz?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit, dass es aktuell 36 Langsamfahrstellen und keine
Streckenstilllegungen im Berliner Straßenbahnnetz gibt.
Frage 2:
Wieviele davon sind eine Folge von a) #Gleisschäden, b) #Untergrundschäden, c) #Lärmschutz?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„a) 27 sind eine Folge von Gleisschäden.
b) Diese Kategorie wird nicht erfasst und geht, wenn zutreffend, in a) auf.
c) 4 sind eine Folge von Lärmschutz.
2
Darüber hinaus gibt es 5 Langsamfahrstellen aufgrund der Vorgaben der technischen
Aufsichtsbehörde (#TAB).“
Frage 3:
Wie lange dauert es durchschnittlich, um die Schäden zu beseitigen, bzw. den Lärmschutz zu
gewährleisten?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit, dass eine durchschnittliche Dauer der Beseitigung der Schäden
statistisch nicht erhoben wird und auch erheblich abhängig von den jeweiligen Situationen
variiert. Lassen sich die Ursachen im Rahmen einer einfacheren
Instandhaltungsmaßnahme beseitigen, ist das kurzfristig umsetzbar. Ist der
zugrundeliegende Gleisschaden nur durch grundhafte bauliche Erneuerung zu beseitigen,
werden längere Planungs- und Genehmigungsvorläufe benötigt.
Frage 4:
Wie hat sich die durchschnittliche Anzahl der Langsamfahrstrecken und temporärer Streckenstillegungen im
Berliner Straßenbahnnetz zum Vergleichszeitraum des Vorjahres verändert? Bitte nach den Gründen unter
2. a), b), c) angeben.
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit, dass eine derartige Statistik nicht regelmäßig erhoben wird und
für die Vergangenheit nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelt werden kann.
Frage 5:
Wieviele #Zugausfälle und #Zugverspätungen von mehr als 5 min. hat es aufgrund von Langsamfahrstrecken
und temporärer Streckenstillegungen im laufenden Jahr und im Vergleichszeitraum des Vorjahres gegeben?
Bitte nach den Gründen unter 2. a), b), c) angeben.
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit, dass eine derartige Erhebung nicht vorliegt und sich rückwirkend
nicht erstellen lässt.
Frage 6:
Was will die BVG konkret unternehmen, um den fahrplankonformen Regelbetrieb unter diesen Umständen
dauerhaft zu gewährleisten?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit, dass ein fahrplankonformer Regelbetrieb durch
Langsamfahrstellen nicht beeinflusst wird, da diese bei nicht sofort behebbaren
Abweichungen von der Regeltrassierung im Fahrplan einkalkuliert werden.
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Frage 7:
Wie beurteilt der Senat den Zustand des bestehenden Straßenbahnnetzes? Wie positioniert sich der Senat
hinsichtlich der Gesamtlage zu dem von ihm präferierten Ausbau des Straßenbahnnetzes in Berlin?
Antwort zu 7:
Das Straßenbahnnetz von Berlin befindet sich in einem betriebssicheren und insgesamt
guten Zustand. Es wird entsprechend der geltenden Vorschriften regelmäßig inspiziert,
instandgehalten und instand gesetzt (§ 57 BOStrab). Diese Arbeiten werden dokumentiert
und unter Aufsicht des Betriebsleiters der BVG und der TAB nachweislich durchgeführt.
Der bedarfsgerechte Ausbau des Berliner Straßenbahnnetzes ist unabhängig von der
Instandhaltung des Bestandsnetzes zu betrachten.
Berlin, den 24.07.2018
In Vertetung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn: Fehlende U Bahn Wagen, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung:
Am 25.06.18 meldet der „Tagesspiegel“, dass die BVG wegen fehlender -Bahnwagen darüber nachdenkt,
notfalls eine -Bahnlinie #einzustellen.
Frage 1:
Stimmt die Aussage des „Tagesspiegel“? Wenn ja, welche U-Bahnlinie wäre betroffen?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt mit, dass sie nicht beabsichtigt, eine U-Bahnlinie einzustellen.
Frage 2:
Ist die Aussage im „Tagesspiegel“ korrekt, dass die Mehrheit der Ausfälle aufgrund der Beseitigung
großflächiger Schmierereien auf den Fahrzeugen beruht?
Antwort zu 2:
2
Die BVG teilt dazu mit: „Es ist richtig, dass von den außerplanmäßig nicht einsetzbaren
Wagen die meisten aufgrund von #Vandalismusschäden wie #Graffiti der Werkstatt zugeführt
werden.
Jeder Zug, der mit Graffiti beschmiert wird, steht dem Verkehr für 24h oder länger nicht zur
Verfügung. Das Fahrzeug muss nach dem Vorfall innerhalb von 4-5 Tagen der Werkstatt
zugeführt, dort aufwendig von Hand gereinigt und anschließend dem Verkehr wieder
zurückgeführt werden. Stehen keine zusätzlichen Züge als Reserve zur Verfügung, führt
das entweder unmittelbar oder später (auch an Folgetagen) zu merklichen Ausfällen im
Betrieb.
Der Betriebsleiter U-Bahn (in seiner Funktion als Sachverständiger der Technischen
Aufsichtsbehörde (#TAB)), die TAB selbst und der Aufgabenträger achten darauf, dass
keine Fahrgastzüge mit Schmierereien auf #Signalanlagen (Sicherheitseinrichtungen am
Fahrzeug) Fahrgäste befördern. Diese Züge müssen sofort der #Betriebswerkstatt
zugeführt werden.“
Frage 3:
Was unternimmt die BVG konkret, um die bisher offenbar nicht ausreichenden Maßnahmen zur
Verhinderung von Schmierereien zu optimieren? Bis wann sind diese Maßnahmen abgeschlossen?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt dazu mit: „Die BVG setzt Sicherheits- und #Objektschutzbeschäftigte in
Regeleinsätzen ein. Zusätzlich kommen Sicherheitsbeschäftigte in ziviler und dienstlicher
Kleidung in Sonderdiensten zum Einsatz. Videobeobachtung an Schwerpunkten
unterstützt die Arbeit der BVG.“
Frage 4:
Wie viele Straftaten aufgrund von Schmierereien wurden in den Jahren 2015, 2016, 2017 und im laufenden
Jahr 2018 zur Anzeige gebracht? Bitte nach Jahren einzeln aufführen.
Antwort zu 4:
Die BVG teilt Folgendes mit:
„Durch die BVG wurden folgende Sachbeschädigungen festgestellt:
2015: 717 Sachbeschädigungen an U-Bahnwagen
2016: 947 Sachbeschädigungen an U-Bahnwagen
2017: 1085 Sachbeschädigungen an U-Bahnzügen
bis 30.06.2018: 639 Sachbeschädigungen an U-Bahnzügen.“
Frage 5:
Wieviele Täter konnten in den Jahren 2015, 2016, 2017 und im laufenden Jahr 2018 ermittelt werden? Bitte
nach Jahren einzeln aufführen.
Antwort zu 5:
3
Eine Aussage zu Straftaten im Sinne der Anfrage ist dem Senat nicht möglich.
Frage 6:
Wieviele Verurteilungen fanden in den Jahren 2015, 2016, 2017 und im laufenden Jahr 2018 in diesem
Zusammenhang statt? Bitte nach Jahren einzeln aufführen.
Antwort zu 6:
Statistische Erkenntnisse zur Anzahl der Verurteilungen wegen Sachbeschädigungen
durch Graffiti oder vergleichbaren Schmierereien an U-Bahnwagen der Berliner
Verkehrsbetriebe liegen dem Senat nicht vor, da im Fachverfahren der
Strafverfolgungsbehörden keine Erfassung der jeweils beschädigten Gegenstände erfolgt.
Frage 7:
Wie beurteilt der Senat den Gesamtsachverhalt unter dem Gesichtspunkt, dass er die Stärkung des ÖPNV
gegenüber dem Individualverkehr präferiert?
Antwort zu 7:
Jeder Vorfall, der dazu führt, dass angesichts der wachsenden Nachfrage weniger
Fahrzeuge zur Verfügung stehen, ist kritisch zu sehen. Die getätigten Investitionen der
BVG und des Senats in mehr Sicherheit sind daher ein wichtiger Beitrag, um möglichst in
Zukunft eine Umkehr des negativen Trends zu erreichen.
Berlin, den 24.07.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn: Sanierung statt Neubau: BVG erläutert beim Sprechtag für U-Bahn-Fahrgäste die künftigen Prioritäten, aus Signal

https://signalarchiv.de/Meldungen/10000355

Keine Frage blieb unbeantwortet, als am 7. September -Bahn-Direktor Hans-Christian #Kaiser, Baumanager Uwe #Kutscher und Leiter Fahrplan Herr #Coenen im Rahmen der 23. Deutschen Schienenverkehrs-Wochen mit interessierten Kunden sprachen…

„U-Bahn: Sanierung statt Neubau: BVG erläutert beim Sprechtag für U-Bahn-Fahrgäste die künftigen Prioritäten, aus Signal“ weiterlesen