Taxi + barrierefrei: Start für 80 barrierefreie Taxis: Senatssozialverwaltung und Freenow stellen neues Angebot für Menschen mit Beeinträchtigungen vor, aus Senat

19.01.2024

https://www.berlin.de/sen/asgiva/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1406934.php

Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung teilt mit:

Am Brandenburger Tor in Berlin haben am Freitag der Staatssekretär für Soziales, Aziz #Bozkurt, #Freenow-Präsident Alexander #Mönch und Inklusions-Aktivist Raul #Krauthausen ein neues #Mobilitäts-Angebot für Menschen mit Beeinträchtigungen vorgestellt.

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barrierefrei + Taxi: Die Nadel im Heuhaufen finden: auf der Suche nach dem Inklusionstaxi, aus Senat

08.01.2024

Zur Zeit sind sowohl die Inklusionstaxis, die schon länger im Betrieb sind, als auch die neu hinzugekommenen barrierefreien Taxis für Menschen mit #Behinderungen nur schwer bestellbar, weil nur wenige Inklusionstaxis von den #Taxizentralen vermittelt werden und auch keine frei verfügbare niedrigschwellige Kontaktliste der entsprechenden  #Taxiunternehmen  vorliegt.

  1. In wessen Zuständigkeit liegt die Informationsvermittlung über #barrierefreie Taxis im Land Berlin? 2.   Wo und wann werden die aktuellen Bestellnummern aller Taxiunternehmen mit Inklusionstaxis veröffentlicht und den Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht?
  • Wie viele Inklusionstaxis werden auf Grundlage der Vorgabe des PBefG § 64c von der Genehmigungsbehörde für Berlin eingefordert?

Zu 1. – 3.:

Im seit 1. August 2021 geltenden Personenbeförderungsgesetz (#PBefG) wird durch den neu eingefügten § 64c Taxiunternehmen ab einer Anzahl von 20 Fahrzeugen eine Mindestverfügbarkeit von barrierefreien Fahrzeugen in Höhe von 5 Prozent der von dem Unternehmer betriebenen Fahrzeugen vorgegeben, sofern dies keine „ wirtschaftliche Härte“ darstellt. Das bedeutet z.B., dass bei 20 betriebenen Fahrzeugen mindestens ein Fahrzeug #barrierefrei sein muss. Diese Regelung findet auf alle beim Landesamt für Bürgerdienste und Ordnungsaufgaben (#LABO) als zuständiger Genehmigungsbehörde gestellten Anträge auf Erst- oder Neuerteilung von Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen Anwendung, über die noch zu entscheiden ist. Außerdem findet diese Regelung ebenso Anwendung bei einem etwaigen #Fahrzeugwechsel innerhalb des Geltungszeitraums der Genehmigung.

Die Information über Unternehmen mit barrierefreien Taxen im Land Berlin erfolgt derzeit durch das LABO. Mangels originärer gesetzlicher Regelung ergibt sich eine Zuständigkeit über die Informationsvermittlung kraft Sachzusammenhangs und liegt damit bei der Behörde mit der größten thematischen Schnittmenge, mithin aktuell dem LABO Berlin. Dieses ist gemäß § 2 Abs. 4 S. 1 ASO G i. V. m. Nr. 33 ZustKat Ord. im Bereich der Ordnungsaufgaben unter anderem im Bereich Verkehr für Aufgaben, die nicht der obersten Landesbehörde vorbehaltenen sind, im Vollzug des Personenbeförderungsgesetzes für die Genehmigungen an die Unternehmer zum Taxenbetrieb zuständig und hat damit einen Überblick über die Daten der Taxiunternehmer:Innen, welche mindestens eine Inklusionstaxe in ihrem Betrieb einsetzbar haben.

Zur Information wurden durch das LABO auf dessen Website unter:

http s:/ / www.b erlin.d e/ la b o/ mob ilitaet/ fa hrerla ub nisse-p ersonen-und- g ueterb efoerd erung / p ersonenb efoerd erung / a rtikel.1401212.p hp

http s:/ / www.b erlin.d e/ la b o/ mob ilitaet/ fa hrerla ub nisse-p ersonen-und-

g ueterb efoerd erung / p ersonenb efoerd erung / 20231228_liste_inklusionsta xen.p d f

als Service eine Liste von Taxiunternehmen, die mindestens eine #Inklusionstaxe in ihrem Bestand haben, nach inzwischen erfolgter Klärung datenschutzrechtlicher Fragen veröffentlicht. Veröffentlicht werden nur Name und Anschrift der Unternehmen, da weitergehende Angaben (aktuelle Telefonnummer und/ oder Mail-Adresse für Kunden- Vorbestellungen) dem LABO nicht vorliegen bzw. nicht über die genehmigungsbezogenen IT-Fachverfahren digital erfasst werden.

  • Wie viele #Inklusionstaxis sind von der #Genehmigungsbehörde in Berlin lizenziert? Bitte tabellarisch für die Jahre 2018 bis einschließlich 2023 darstellen:
    • Anzahl genehmigter Inklusionstaxisdavon Inklusionstaxis mit emissionsfreiem Antrieb
    • Anzahl abgemeldeter Inklusionstaxis

Zu 4.:

Anzahl der vorhandenen Inklusionstaxen: 31.12.2022:                     57

28.12.2023:                     121

Für frühere Zeiträume können keine Angaben gemacht werden, da das Merkmal „ barrierefrei“ erst mit Einführung des § 64c PBefG im Jahr 2021 für das Genehmigungsverfahrens Bedeutung erlangt hat und nach Anpassung des IT- Fachverfahrens seit Anfang 2022 vom LABO erfasst wird. Die Antriebsart der Fahrzeuge wird bei der Genehmigungsbehörde nicht erfasst, da hierzu keine gesetzlichen Regelungen bestehen. Daher kann keine Aussage darüber getroffen werden, wie viele Inklusionstaxen über einen emissionsfreien Antrieb verfügen. Abgemeldete Fahrzeuge werden aus dem IT-Fachverfahren gelöscht. Dementsprechend ist eine Zählung nicht möglich.

  • Wie viele Fahrzeuge müssen nach der 5% Regelung des PBefG § 64c (i.e. jedes zwanzigste Taxi in einem Taxiunternehmen muss barrierefrei sein) noch folgen?

7.   Bis wann wird das Ziel erreicht?

Zu 5. und 7.:

Das LABO setzt die gesetzlichen Vorgaben um, die sich explizit auf größere Unternehmen beschränken. Aktuell verfügen nur 77 Unternehmen über mehr als 20 Fahrzeuge in ihrer Flotte. Die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen erfolgt schrittweise im Rahmen der jeweiligen Konzessionserteilung/ -verlängerung. In Summe wird so ein Bestand von 87 barrierefreien Taxen geschaffen werden.

Derzeit gibt es noch 18 Taxiunternehmen mit einer vor Einführung des § 64c PBefG erteilten Genehmigung, bei denen die Vorschrift erst mit der nächsten – maximal nach fünf Jahren erforderlichen – Erneuerung der Genehmigung greift. Da aber das Gros der über 1800 Taxiunternehmen in Berlin über deutlich weniger bzw. nur einzelne  Fahrzeuge (Einzelunternehmer) verfügt, braucht Berlin hier weiterhin ein freiwilliges Engagement im Gewerbe, um eine spürbare Erhöhung des Anteils barrierefreier Taxen zu erreichen. Der Senat sieht die Fortführung des Förderprogramms für den Erwerb von Inklusionstaxen, welches jetzt mit der Förderung lokal emissionsfreier Taxen Hand in Hand geht, als Unterstützung der Taxiunternehmen auf diesem Weg. Die o.g. Anzahl  der aktuell konzessionierten barrierefreien Fahrzeuge, die deutlich über den gesetzlich geschuldeten Umfang hinausgeht, verdeutlicht, dass es vor dem Hintergrund der Förderkulisse und Privilegien, wie bei der Ladeberechtigung am Flughafen BER, auch unternehmerische Gründe gibt, sich für den Einsatz von Inklusionstaxen zu entscheiden.

  • Mit welchen Maßnahmen will der Senat das Ziel von 250 barrierefreien Inklusionstaxis erreichen, um die spontane Mobilität für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen?

12. Wie steht der Senat zur Forderung von Betroffenen, die in der letzten Sitzung der AG „ Bauen und Verkehr barrierefrei“ einen runden Tisch zum effektiven Aufbau und Einsatz der barrierefreien Taxiflotte unter der Beteiligung von Vertreter*innen aus dem Taxigewerbe, Fahrzeugherstellern, der Politik, der Verwaltung und der Behindertenvertretung vorgeschlagen haben?

Zu 6. und 12.:

Der Senat fördert seit 02.12.2022 im Rahmen des Förderprogramms „ Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO ) die Neuanschaffung (M1 + M2) von e-Inklusionstaxis sowie Umbauten zum und Einbauten in ein e-Inklusionstaxi. Um die Attraktivität des Erwerbs eines e-Inklusionstaxis zu erhöhen wurde mit Anpassung der Richtlinie WELMO zum 29.12.2023 die Förderquote für e-Inklusionstaxis erhöht. Mit dieser Änderung ist eine Förderung von 35% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 25.000 € möglich (bis 28.12.2023: 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 15.000 €). Umbauten zum und Einbauten in ein e-Inklusionstaxi werden weiterhin mit bis zu 15.000 € gefördert.

Die Richtlinie wurde mit Anpassung zum 29.12.2023 um zwei Jahre bis 31.12.2025 verlängert. Der Senat leistet damit u.a. einen Beitrag, dem Bedarf an Inklusionstaxis in Berlin gerechter zu werden.

Derzeit erarbeitet der Senat eine Leistungsbeschreibung für ein Gesamtkonzept zur Mobilitätssicherung für Menschen mit Behinderungen. Nach der Vergabe wird dann durch einen externen Dienstleister eruiert, wie lückenlose barrierefreie Beförderungs- und Wegeketten umgesetzt/ gewährleistet werden können. Eine der Prämissen für barrierefreie Mobilität ist die kurzfristige bzw. spontane Nutzungsmöglichkeit barrierefreier Taxis.

Der Forderung zur Umsetzung und anschließenden Nachhaltung der Ergebnisse aus einem Runden Tisch zum weiteren Aufbau von barrierefreien Inklusionstaxis kann u.a. aus Gründen der Ressourcenverfügbarkeit im Rahmen der AG „ Bauen und Verkehr barrierefrei“ derzeit nicht nachgekommen werden.

8.   Die #Taxizentrale Taxi Berlin führt alle Berliner Taxizentralen unter einem Dach. Welche Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein, damit Inklusionstaxis regulär über die Taxizentrale vermittelt werden können und wann wird dies voraussichtlich erreicht?

  1. Die Taxizentrale Taxi Berlin ruft vorbestellte Taxis erst kurz vor der Bestellzeit aus. Dies hat zur Folge, dass Inklusionstaxis oft nicht vermittelt werden können, da keines in der Kürze der Zeit zur Verfügung steht. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, das Vermittlungssystem dahingehend weiterzuentwickeln, dass die Vorbestellungen für Inklusionstaxis frühzeitiger ausgerufen werden?
  1. Wie kann die Beförderungspflicht durchgesetzt werden, damit Inklusionstaxi-Fahrende künftig keine Fahrten für Rollstuhlnutzende ablehnen?

Zu 8., 10. und 11.:

Für die Buchung von Inklusionstaxen sind Taxizentralen an sich die richtigen Ansprechpartner. Dort sind nach Kenntnis des Senats alle Fahrzeuge mit ihren entsprechenden Merkmalen – auch zur Barrierefreiheit – registriert, sofern die Taxiunternehmerin bzw. der Taxiunternehmer – wie berlinweit üblich – einen Funkvermittlungsvertrag hat.

Taxi Berlin ist als Dachfirma der größten Berliner Taxizentralen ein privatrechtliches Fahrtvermittlungsunternehmen, über dessen interne Abruf- und Vermittlungspraxis der Senat keine Kenntnis hat. Der Senat hat die Anregung an das genannte Unternehmen übermittelt, hierzu aber in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit noch keine Rückmeldung erhalten.

9.   Welche Möglichkeiten sieht der Senat die Taxizentrale darin zu unterstützen, in ihrem Vermittlungssystem für gelistete Taxis eine Kennzeichnung für Barrierefreiheit aufzunehmen (z.B. mit einem „R“ für Rollstuhl/ Rampe), damit Disponent*innen schnellen Überblick über verfügbare barrierefreie Taxis haben?

Zu 9.:

Taxiunternehmen unterliegen der #Beförderungspflicht, Verstöße hiergegen ahndet die Genehmigungsbehörde. Erhält das LABO durch eine #Anzeige der Betroffenen Kenntnis davon, dass das #Fahrpersonal gegen die Beförderungspflicht nach § 22 PBefG verstößt, wird ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und der Verstoß nach § 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d PBefG geahndet. Sollten sich derartige Anzeigen und Verfahren bei einzelnen Unternehmen häufen, kann das LABO prüfen, ob das Unternehmen noch die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und ggf. eine bestehende Genehmigung widerrufen bzw. deren Erneuerung versagen.

Die aktuelle Verfügbarkeit von Taxen mit besonderen Merkmalen, also nicht nur „ barrierefrei“ , sondern auch „ Großraum“ oder „ mehrere Kindersitze bestimmter Gewichtsklassen“ kann jedoch nur bedingt über die Betriebs- oder die Beförderungspflicht abgesichert werden. Von Taxizentralen können immer nur die barrierefreien Taxen vermittelt werden, die sich im Moment der Vermittlung gerade dort betriebsbereit angemeldet haben.

Insofern ist eine Bestellung direkt bei den jeweiligen Unternehmen häufig zielführender.

Berlin, den 08. Januar 2024

In Vertretung

Aziz Bozkurt

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

www.berlin.de

Infrastruktur: Kabeldiebstahl bei der BVG und der Deutschen Bahn AG, aus Senat

15.12.2023

Frage 1:

Wie oft und in welchem Wert kam es jeweils bei der BVG zum angezeigten #Kabeldiebstahl in den Jahren 2018 bis 30.11.2023?

  1. In welcher Höhe ist der jeweils entstandene #Folgeschaden zu beziffern?
  2. Gab es dadurch für Fahrgäste #Behinderungen, wenn ja welche und wie lange dauerten diese jeweils?
  3. Welche #Maßnahmen ergriff die BVG bereits und ergreift das Unternehmen in Zukunft um diese Diebstähle zu #verhindern?
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Straßenbahn: Ärger um blockierte Tramgleise: Straßenumbau gegen Falschparker in Berlin kommt nur langsam voran, aus Der Tagesspiegel

14.08.2023

https://www.tagesspiegel.de/berlin/arger-um-blockierte-tramgleise-strassenumbau-gegen-falschparker-in-berlin-kommt-nur-langsam-voran-10307230.html

126 Mal wurden 2022 #Straßenbahnen durch #Falschparker #blockiert, meist an immer den gleichen Stellen. Drei #Brennpunkte wurden entschärft. Andernorts hat sich wenig getan.

Polizei und Bezirke in Berlin haben bislang nur wenige Stellen #umgebaut, an denen immer wieder Falschparker die #Straßenbahn blockierten. Dies geht aus einer Antwort der Verkehrsverwaltung auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Kristian Ronneburg hervor, die dem Tagesspiegel vorab vorliegt.

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Straßenbahn: Falschparker*innen, die die Straßenbahn blockieren, aus Senat

08.08.2023

Frage 1:
Welche Maßnahmen planen Senat, #Straßenbaulastträger und #BVG um das Problem von #Behinderungen durch
Falschparker*innen auf folgenden #Straßenbahnabschnitten zu lösen:
a) Grünauer Straße (Betonwerk)
b) Weinbergsweg
c) Siegfriedstraße/Fanningerstraße
d) Langhansstraße
e) Warschauer Straße/Kopernikusstraße
f) Wendenschloßstraße
g) Alte/Neue Schönhauser Straße
h) Dorotheen-/Universitätsstraße
i) Georgen-/Plankstraße?

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Straßenbahn: Zusätzliche Behinderung der Straßenbahn auf der Invalidenstraße, aus Senat

12.04.2023

Frage 1:
Aus welchen Gründen wurde die #Sperrfläche für den #Kfz-Verkehr auf den #Gleisen der #Straßenbahn an der #Kreuzung #Invalidenstraße, Ecke #Brunnenstraße entfernt und stattdessen eine #Linksabbiegerspur eingerichtet?
Antwort zu 1:
Die Sperrfläche in der westlichen Zufahrt der Invalidenstraße wurde entfernt, um an dieser Stelle einen gemeinsamen Geradeaus-/Links-Fahrstreifen zu markieren. Die #Straßenbahnen erhalten durch diese Maßnahme deutlich längere #Freigabezeiten an der #Lichtsignalanlage (#LSA) zusammen mit dem #Kraftfahrzeug-Verkehr.

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barrierefrei + Mobilität: BVG bietet in Marzahn Mobilitätstrainings an, aus Senat

31.03.2023

https://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/aktuelles/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1310636.php

Die BVG bietet auch 2023 ihren Fahrgästen mit #Rollstuhl oder #eingeschränktem Geh- oder #Sehvermögen die Möglichkeit, sich auch in Marzahn für zwei #Mobilitätstrainings im Juni und September anzumelden.In Marzahn-Hellersdorf finden die Trainings zu folgenden Terminen statt:

  • #Bus:
    Donnerstag, 15. Juni 2023, 10:00 bis 12:00 Uhr,
    Haltestelle der Linie 195, U-Bhf. Hellersdorf in Richtung S-Bhf. Marzahn direkt vor dem #Alice-Salomon-Platz
  • Bus + #Tram:
    Samstag, 23. September 2023, 10:00 bis 12:00 Uhr,
    #Betriebshof der BVG, #Landsberger Allee 576
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Bahnverkehr: Längere Fahrzeiten ab Dienstag, Bauarbeiten behindern Bahnverkehr zwischen Berlin und Leipzig, aus rbb24.de

25.11.2022

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/11/bahn-verkehr-berlin-brandenburg-leipzig-jueterbog-trebbin-bauarbeiten.html

Auf #Bahnreisende kommen weitere #Behinderungen zu: Ab Dienstag wird an der Strecke zwischen Berlin und #Leipzig gebaut. Laut einer Mitteilung der Bahn werden sechs Tage lang #Stellwerke angepasst. Darüber hinaus werden Gleise erneuert.

Für die Arbeiten sei eine vorübergehende Sperrung der Strecken zwischen #Jüterbog und #Trebbin (beide Teltow-Fläming) sowie zwischen Bitterfeld und Burgkemitz (beide Sachsen-Anhalt) notwendig.

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Bahnverkehr + Regionalverkehr: Wegen Brückenarbeiten Bahnlinie Berlin-Rostock ab 13. Juni für eine Woche unterbrochen, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2021/06/berlin-rostock-bahnlinie-unterbrochen-umleitung-ic-re5.html

Bahn-Reisende zwischen Berlin und #Rostock müssen sich vom 13. Juni an auf #Behinderungen einstellen. Wie die Deutsche Bahn AG am Dienstag mitteilte, wird die Strecke zwischen dem mecklenburgischen #Neustrelitz und #Fürstenberg in Brandenburg für rund eine Woche gesperrt.

Grund ist der Abriss einer alten #Brücke und der anschließende Einschub einer neuen Eisenbahnbrücke in Neustrelitz. Die IC-Züge der Linie Warnemünde – Rostock – Neustrelitz – Berlin werden in dieser Zeit über Schwerin #umgeleitet. Die Halte in Waren (Müritz), Oranienburg, Neustrelitz und Berlin-Gesundbrunnen entfallen.

RE 5-Lücke wird mit Bussen überbrückt

Als Ersatz für die Züge der #RE5 sollen zwischen Fürstenberg und Neustrelitz Busse auf der Bundesstraße 96 fahren. Diese erreichen aber dann immer erst den Anschlusszug, der eine Stunde …

Flughäfen + barrierefrei: BER inklusive – Teil 2, aus Senat

www.berlin.de

1. Wie werden im Zuge des Probebetriebs des #BER die besonderen Anforderungen durch Menschen
mit #Behinderungen berücksichtigt?
Zu 1.: Für den #Probebetrieb (Operational Readiness and Airport Transfer – #ORAT)
wurde sowohl die individuelle Anmeldung von mobilitätseingeschränkten Personen berücksichtigt als auch verschiedenen Verbänden, Vereinen und Institutionen eine Teilnahme aktiv angeboten. Der Anteil mobilitätseingeschränkter Personen im ORAT beträgt 3,5 %. Im Regelbetrieb rechnet die FBB auf Grund vergangener Analysen mit
einer Quote von ca. 0,5 %. Insgesamt werden im ORAT 192 #Rollstuhlplätze angeboten. 120 Plätze stehen für #Gehörlose und #Blinde (ohne Begleitung) zur Verfügung.
2. Wie viele Komparsen wurden wegen ihrer Behinderung gezielt für den Probebetrieb ausgewählt?
Zu 2.: Alle Interessenten können sich über die Website des Flughafens für die Teilnahme am Probebetrieb anmelden. In Absprache mit dem Mobilitätsdienstleister können zusätzlich an jedem Probebetriebstag zwei Komparsinnen bzw. Komparsen mit
Mobilitätseinschränkungen auch ohne vorherige Anmeldung begleitet werden.
3. Wie viele Komparsen hatten insgesamt einen GdB von mindestens 50? Wie viele davon waren blind
/ stark sehbehindert bzw. gehörlos bzw. kognitiv eingeschränkt bzw. stark in ihrer Mobilität eingeschränkt bzw. nutzten einen Rollstuhl?
Zu 3. Der jeweilige Grad der Behinderung wurde im Rahmen des Probebetriebes nicht
erfasst.
4. Welche besonderen Erkenntnisse brachten diese Komparsen für den künftigen Betrieb des BER und
welche Änderungen wurden bzw. werden noch daraus resultierend vorgenommen?
2/2
Zu 4.: Der Probebetrieb der vergangenen Wochen hat bestätigt, dass der Flughafen
Berlin Brandenburg (BER) einen hohen Grad an #Barrierefreiheit gewährleistet und sich
viele mobilitätseingeschränkte Komparsinnen und Komparsen auch alleine gut zurechtfinden können. Dies ermöglichen u.a. ein weitreichendes Blindenleitsystem und
vertikale Zugänge über Aufzüge.
5. Um welchen Zeitfaktor erhöhen sich beispielsweise die Wegezeiten dadurch, dass Rollstuhlfahrer
nur Aufzüge statt Rolltreppen nutzen können?
Zu 5. Da Aufzüge und Treppen in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander liegen,
geht die FBB von keinen zusätzlichen Wegzeiten aus.
6. Sind Berichte zutreffend, dass der Zugang zu Aufzügen beim Probebetrieb teilweise durch verschlossene Türen nicht möglich war, so dass Rollstuhlfahrer ggf. ihren Abflug verpasst hätten?
7. Wenn ja, welche Konsequenzen wurden bereits gezogen?
Zu 6. und 7.: Alle Funktionen, Systeme und Anlagen werden im Probebetrieb geprüft
und mögliche Anpassungen für einen reibungslosen Ablauf ab Inbetriebnahme vorgenommen. Neben der Schulung aller am Prozess Beteiligten dient der Probebetrieb
dazu, Fehler zu erkennen, letzte anzupassende Einstellungen an Anlagen und Systemen vorzunehmen sowie prozessuale Abläufe zu proben.
8. Wie soll im Regelbetrieb gewährleistet werden, dass Aufzüge stets funktionieren bzw. unverzüglich
repariert werden? Welche Vertragsregelungen wurden diesbezüglich mit Herstellern und Wartungsunternehmen getroffen und gibt es ggf. finanzielle Sanktionen?
Zu 8.: Die Funktionalität der Aufzüge wird in Echtzeit über eine visualisierte Gebäudefunktionssteuerung sowohl im Einsatzbüro Terminal als auch in der Leitstelle Technik
überprüft. Bei Störung einer Anlage entsendet die Leitstelle Technik unverzüglich einen Techniker bzw. eine Technikerin vor Ort, um die Störung zu beheben und die
Funktionalität der Anlage wiederherzustellen.
Berlin, den 03.09.2020
In Vertretung
Fréderic Verrycken
Senatsverwaltung für Finanzen