Für wann sind jeweils Beginn und Abschluss der Vorbereitung der Vergabe und die #Vergabeverfahren für Bauleistungen und Bauüberwachung geplant?
Für wann sind jeweils Beginn und Abschluss der Bauphase geplant?
Für wann ist jeweils die Übergabe an die Öffentlichkeit geplant (ggf. wann ist das für wel- che Abschnitte jeweils geplant)?
Wie hoch werden die Investitionskosten aktuell jeweils veranschlagt und wie ist das Nut- zen-Kosten-Verhältnis für jeden Radschnellweg jeweils?
Welche Möglichkeiten sieht der Senat das Nutzen-Kosten-Verhältnis jeweils zu verbes- sern?
Welche Risiken bestehen für jeden Radschnellweg im Einzelnen, die das Nutzen-Kosten- Verhältnis negativ verändern könnten und welche Maßnahmen hat der Senat wann er- griffen bzw. plant der Senat zu ergreifen, um die Risiken jeweils zu mitigieren?
Die Schreiben waren maschinell erstellt und trugen keine Unterschrift. Ein paar dürre Worte auf zwei Seiten, das war’s. Doch für Claudia #Hartmann und viele andere Menschen ließen sie eine Welt zusammenbrechen. Ihre #Firma, ihre Arbeitsplätze sind bald #Vergangenheit. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) teilten der #Busunternehmerin aus #Mariendorf mit, dass sie die jüngste #Ausschreibung von #Fahrleistungen verloren habe. Unten prangten die Namen Rolf Erfurts und Eva Kreienkamps, des Betriebsvorstands und der Vorstandsvorsitzenden. Nach über drei Jahrzehnten bekommt der #Familienbetrieb, der im harten #Preiswettbewerb der #Vergabeverfahren bislang jedes Mal bestanden hat, in dieser Runde keinen Auftrag mehr von der BVG. 280 Beschäftigte verlieren ihre Arbeit, und eine Berliner #Unternehmensgeschichte endet abrupt. „Ich habe keine andere Wahl als die, den Betrieb #stillzulegen“, sagt Claudia Hartmann, die Chefin.
Es geht um die Zukunft der Berliner #S-Bahn. Wer liefert neue Züge für zwei Drittel des Netzes? Wer fährt die künftigen S-Bahnen, wer hält sie in Schuss? Um Antworten zu finden, starteten Berlin und Brandenburg eine der größten #Ausschreibungen, die es jemals im deutschen #Nahverkehr gegeben hat. In diesem #Vergabeverfahren endet jetzt eine wichtige Frist. Bis zu diesem Dienstag um 12 Uhr können Unternehmen beim Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg am Stralauer Platz Angebote abgeben. Konkurrenten der bundeseigenen Deutschen Bahn (DB), deren Tochterunternehmen #S-Bahn Berlin GmbH derzeit noch alle S-Bahnen in den Region betreibt, bekräftigten ihre Kritik. „Wir befürchten, dass es nur einen #Pseudo-Wettbewerb geben wird“, sagte ein Beobachter. Der #Branchenverband#Mofair stellte ein juristisches Gutachten vor, das Konsequenzen fordert. Wenn sich die DB gemeinsam mit zwei Fahrzeugherstellern bewirbt, müsse das Bewerbertrio ausgeschlossen werden.
Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) hat gemeinsam mit der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (#VMV) und der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (#NASA GmbH) die Vergabeunterlagen im #Wettbewerbsverfahren „#Netz Nord-Süd“ veröffentlicht. Das europaweite #Vergabeverfahren wird im Auftrag der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt durchgeführt. Im zukünftigen Netz Nord-Süd wird das Angebot für die Fahrgäste auf der Schiene auch durch neue #Fahrzeuge und #Taktverdichtungen deutlich erhöht. Die #Betriebsaufnahme ist für Ende 2026 vorgesehen.
Länder Berlin und Brandenburg bauen #Zugangebot aus
Langfristige Sicherung des SPNV
Deutliche Verbesserungen im grenzüberschreitenden Verkehr
Erhebliche Verbesserungen durch attraktivere #Reisezeiten zwischen Berlin und #Stettin
#Elektrifizierung und Ausbau der Stettiner Bahn bis 2026
Deutlich mehr Verbindungen und #Taktverdichtungen durch zweigleisigen Ausbau möglich
Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) hat das europaweite #Wettbewerbsverfahren „#Netz Berlin-Stettin“ gestartet. Es handelt sich um ein #Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Das europaweite #Vergabeverfahren wird im Auftrag der Länder Berlin und Brandenburg durchgeführt. Im zukünftigen Netz Berlin-Stettin wird das Angebot für die Fahrgäste auf der Schiene durch den zweigleisigen Ausbau und den Einsatz von mehr Zügen und Taktverdichtungen deutlich erhöht. Darüber hinaus wird die Strecke von Angermünde nach Stettin vollständig elektrifiziert und ermöglicht so den Einsatz von umweltfreundlichen Elektrofahrzeugen. Die Betriebsaufnahme ist für Ende 2026 vorgesehen.
Der Vorstandsvorsitzende des französischen Schienenfahrzeugherstellers #Alstom, Henri #Poupart-Lafarge, hat die Bedeutung des Berliner Marktes für den Standort #Hennigsdorf betont.
Bei seinem ersten Besuch in dem früheren #Bombardier-Werk, das Ende Januar mit der Schienenfahrzeugsparte des kanadischen Herstellers zu Alstom kam, bekannte sich Poupart-Lafarge zu dem Brandenburger Standort.
„Alstom hat sich vollständig verpflichtet, an diesem Standort zu investieren“, sagte Poupart-Lafarge nach einem gemeinsamen #Werksrundgang am Montagnachmittag mit Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar #Woidke (SPD) vor Journalisten.
Doch eine der für den derzeit noch über 2000 Mitarbeiter zählenden Standort wichtigsten Fragen beantwortete der Manager ausweichend: Ob am Standort Hennigsdorf auch weiterhin Schienenfahrzeuge in Serie gebaut werden, oder nur Prototypen entwickelt werden, hänge vom Markt ab.
Womit Poupart-Lafarge auch auf die aktuell laufende #Ausschreibung der Berliner #S-Bahn anspielte: „Das ist eine sehr wichtige Ausschreibung für uns“, sagte der französische Manager.
Wer baut die neuen #S-Bahnen für Berlin, und wer wird sie betreiben? Das ist eine Frage, die nicht nur viele Fahrgäste in Berlin und Brandenburg betrifft, sondern auch #S-Bahn-Mitarbeiter und die Bürger, die den Betrieb mit ihren Steuern bezahlen werden. Doch bis die Antwort endgültig feststeht, wird nun noch mehr Zeit vergehen als zuletzt geplant. Denn im größten #Vergabeverfahren der Berliner Verkehrsgeschichte ist die Frist zur Angebotsabgabe erneut verschoben worden – bis nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus im September. Außerdem muss sich das zuständige Gremium, die #Vergabekammer Berlin, mit einem #Nachprüfungsantrag auseinandersetzen. Er kommt nach Informationen der Berliner Zeitung vom #Bahnhersteller#Alstom.
Ursprünglich sollte Ende August Annahmeschluss sein. „Auf Bitten von Bewerbern ist die Frist zur Abgabe der indikativen Angebote auf den 28. September 2021 verschoben worden“, sagte Constanze Siedenburg, Sprecherin von Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne). Nach wie vor soll im vierten Quartal des kommenden Jahres feststehen, wer die neuen S-Bahnen für die elf Nord-Süd- und Ost-West-Linien liefert und betreibt. Von 2027 bis 2034 sollen mindestens 1308 Wagen kommen, die Landeseigentum werden.
Interesse aus Hongkong und Frankreich „Es besteht seitens der Bewerber weiterhin reges Interesse und eine intensive Beteiligung am Wettbewerb“, so die Sprecherin. Ein Insider entgegnete jedoch: „Mit regem Interesse meint der Senat bestimmt die laufenden Rückfragen der Bieter zu den Vergabeunterlagen. Es gibt viele Fragen, und viele sind noch unbeantwortet, teilweise seit April. Viele Fragen heißt aber nicht viele Bewerber.“ Es sei absehbar, dass die Zahl der Unternehmen, die nun tatsächlich ein verbindliches Angebot abgeben werden, sehr übersichtlich sein werde – um es höflich zu formulieren. Der jetzige Betreiber, die S-Bahn Berlin GmbH der bundeseigenen Deutschen Bahn, habe gute Chancen, auch künftig alle Züge auf den #Nord-Süd- und #Ost-West-Strecken zu fahren.
Inwieweit trifft es zu, dass der Zuschlag im Rahmen der #Ausschreibung des Sonderfahrdienstes ab dem
Juli 2021 dem US-Konzern #Via, vertreten durch die #ViaVan GmbH, erteilt wurde? Wenn ja, welche Kriterien waren hierbei ausschlaggebend?
Welche Gründe waren ausschlaggebend, den Mitbewerbern nicht den Zuschlag zu erteilen? Zu 1. und 2.: Es trifft zu, dass die ViaVan GmbH im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten hat, allerdings erst ab Oktober 2021. Der jetzige Betreiber führt bis Ende September den #Sonderfahrdienst fort. Ausschlaggebend für den Zuschlag an die ViaVan GmbH bei der Gesamtwertung der Angebote waren insbesondere die konzeptionellen und innovativen Ansätze der ViaVan GmbH. In der Gesamtbewertung handelt es sich um das wirtschaftlichste Angebot.
Inwieweit wurde vom Senat eine Vergabe des Sonderfahrdienstes an KMU in Erwägung gezogen? Wenn ja, mit welchen Akteuren wurden vorab Gespräche geführt? Welche Unternehmen haben sich beworben? Zu 3.: Grundsätzlich wird vor jedem Vergabeverfahren überlegt, wie kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) bei einer #Auftragsvergabe angemessen berücksichtigt werden können. Eine Begrenzung ausschließlich auf KMU wäre aber #vergaberechtlich nicht zulässig gewesen. Gleiches gilt für vorherige Gespräche mit potentiellen Bieterinnen und Bietern. 2
Inwieweit wurde die bisherige Zusammenarbeit mit dem Sonderfahrdienst in Regie der #WBT eG – #Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Taxibesitzer eG im Rahmen der Neuvergabe berücksichtigt? Wie beurteilt der Senat diese rückblickend? Zu 4.: Die Basis für die Vergabe der Regie- und Beförderungsleistungen im besonderen Fahrdienst bildeten die bisher im Sonderfahrdienst vom Betreiber Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Taxibesitzer eG (WBTeG) erbrachten, vertraglich vereinbarten Leistungen sowie die im vergangenen Vertragszeitraum gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen bei der Umsetzung des besonderen Fahrdienstes. Hierbei sind insbesondere auch Anregungen und Forderungen seitens des Fahrgastbeirates im Sonderfahrdienst und anderer Interessengruppen von Nutzerinnen und Nutzern des Fahrdienstes in eine Weiterentwicklung eingeflossen, die in der Leistungsbeschreibung ihren Niederschlag fand. Der bisherige Betreiber, die WBTeG hat den Fahrdienst fast zwei Jahrzehnte erfolgreich, engagiert und zur Zufriedenheit der Mehrzahl der Nutzerinnen und Nutzer geprägt.
Inwieweit spielten die Kriterien wie Regiezentrale, Software, Abrechnungstechnik, Kartenerfassung und Ortskenntnis im Rahmen der Zuschlagserteilung eine zentrale Rolle und in welcher Weise werden diese durch den neuen Betreiber erfüllt?
Im Rahmen der Bereitstellung des Sonderfahrdienstes ist der Betrieb eines Callcenters zentral. Welche Referenzen hat die ViaVan GmbH hinsichtlich der Bereitstellung eines Callcenters? Wie viel Personal ist hier vorgesehen und welcher Tarifvertrag kommt hier zur Anwendung? Zu 5. und 6.: In der Leistungsbeschreibung für die „Durchführung der Regie- und Beförderungsleistungen im besonderen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung“ sind die Anforderungen des Auftraggebers an die #Regieleistungen (z. B. Vorhaltung einer Regiezentrale, Bereitstellung und Vorhaltung einer Notfallbereitschaft, Besetzung eines Notfalltelefons), #Assistenzleistungen, #Beförderungsleistungen, #Beförderungsmittel, Nutzung einer #Magnetkarte etc. ausführlich benannt. Die ViaVan GmbH hat im #Vergabeverfahren dargelegt, dass diese Anforderungen des Auftraggebers aus dem Vergabeverfahren erfüllt werden. Mit dem erteilten Zuschlag ist dies nun auch vertraglich gewährleistet. Neben bereits praktizierten und den Nutzerinnen und Nutzern bekannten Verfahren z. B. bei der Fahrtenbestellung per Telefon, per Fax, per E-Mail setzt die ViaVan GmbH innovative Impulse für einen bedarfsorientierten Service für mobilitätsbehinderte Menschen, etwa durch eine onlinebasierte Erreichbarkeit und per App. Der neue Betreiber garantiert eine laufende Kommunikation mit Fahrenden und Nutzenden sowie höchste Flexibilität im Einsatz. Für alle Nutzerinnen und Nutzer wird eine qualitativ hochwertige Beförderung gewährleistet sein. Besondere Referenzen für ein Call-Center wurden von den Bietern nicht erbeten. Die o. a. Leistungsbeschreibung enthält qualitative Vorgaben zur Buchung, nicht jedoch zur Quantität des dafür vorzuhaltenden Personals. Es gibt nach dem Berliner Vergabegesetz keine rechtliche Grundlage für die Anwendung eines bestimmten Tarifvertrages. Grundlage ist der Landesmindestlohn i. H. v. derzeit 12,50 € pro Stunde.
Welche Vertragslaufzeit liegt der Ausschreibung zum Sonderfahrdienst zu Grunde? Inwieweit kann im Rahmen der Vertragslaufzeit ausgeschlossen werden, dass der Sonderfahrdienst mit öffentlichen Mitteln bezuschusst werden muss? 3 Zu 7.: Die Vertragslaufzeit mit der ViaVan GmbH endet zum 30. Juni 2024. Bei Ziehung einer Verlängerungsoption durch das Land Berlin (längstens um weitere zwei Jahre) würde der Vertrag am 30. Juni 2026 enden. Der Sonderfahrdienst wird aus öffentlichen Mitteln finanziert. Eine Bezuschussung über die vertraglich vereinbarte Vergütung hinaus kann grundsätzlich ausgeschlossen werden. Die vertraglichen Regelungen sind eindeutig, das heißt, es wird lediglich die tatsächlich erbrachte Leistung vergütet.
Inwieweit ist seitens der ViaVan GmbH vorgesehen, Fahrzeuge aus dem Bereich des BerlKönigs einzusetzen? Zu 8.: Dem Senat liegen keine Informationen dazu vor, ob die ViaVan GmbH vorgesehen hat, Fahrzeuge aus dem Bereich des BerlKönigs einzusetzen. Grundsätzlich sind – entsprechend der Vorgaben in den Vergabeunterlagen – Fahrzeuge einzusetzen, für die eine Genehmigung nach § 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vorliegt und die barrierefrei ausgestattet sind. Es ist selbstverständlich zu gewährleisten, dass mit der entsprechenden technischen Ausstattung der Fahrzeuge eine Beförderung aller Berechtigten des Sonderfahrdienstes gewährleistet sein muss.
Inwieweit hat die Senatsverwaltung bei ihrer Vergabe-Entscheidung den Umstand berücksichtigt bzw. wertend betrachtet, dass die ViaVan GmbH bereits den BerlKönig nicht etatgerecht umsetzen konnte? Wenn ja, welche Schlüsse zieht der Senat hieraus? Zu 9.: Bei dem BerlKönig handelt es sich um ein eigenwirtschaftliches Projekt der BVG und keine vom Land Berlin bestellte und bezuschusste Verkehrsleistung. Insoweit kann der Senat hieraus keine Schlüsse ziehen.
Inwieweit liegen dem Senat bereits Beschwerden gegen die Vergabe-Entscheidung vor? Zu 10.: Dem Senat liegen einzelne Schreiben von Fuhrunternehmerinnen und Fuhrunternehmern und Nutzerinnen und Nutzern vor, in denen sich diese kritisch zur Vergabeentscheidung äußern bzw. ihre Besorgnis hinsichtlich der Umsetzung des Fahrdienstes durch ViaVan GmbH zum Ausdruck bringen. Es liegen jedoch auch Schreiben vor, in denen sich Fuhrunternehmerinnen und Fuhrunternehmer für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren bedanken und dem neuen Betreiber für die kommenden Jahre gutes Gelingen wünschen.
Ist den Antworten auf diese Fragen von Seiten des Senates noch etwas hinzuzufügen? Zu 11.: Weitere Informationen zum Vergabeverfahren des Sonderfahrdienstes können Sie den Antworten auf die Schriftlichen Anfragen Nr. 18/27782 und Nr. 18/27863 entnehmen. Berlin, den 29. Juni 2021 In Vertretung Alexander F i s c h e r
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Das vor einem Jahr gestartete #Vergabeverfahren für den Betrieb von zwei Dritteln des Berliner #S-Bahn-Netzes sowie zur Beschaffung eines modernen #Fahrzeugpools ließe sich bei vorhandenem politischen Willen noch stoppen. Zu diesem Ergebnis gelangt ein im Auftrag des #Aktionsbündnisses »Eine S-Bahn für alle« erstelltes juristisches Positionspapier, das am Dienstag der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Ein #Abbruch der #Ausschreibung »ist möglich und auch haushaltsrechtlich vertretbar«, konstatierte der federführende Rechtsanwalt Benno Reinhardt in einer begleitenden Stellungnahme. Anschließend könnten sich für Berlin und Brandenburg »mehrere Optionen« ergeben, »die #S-Bahn unter kommunaler Regie aus einer Hand zu betreiben«.
Auf Initiative von Verkehrssenatorin Regine Günther (Bündnis 90/Die Grünen) soll der #Fahrbetrieb für zwei #Teilnetze ab 2027 von der bisher zuständigen #DB-Tochter S-Bahn Berlin GmbH auf ein oder zwei Unternehmen übertragen werden. Im Rahmen einer auf 30 Jahre angelegten öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) sollen außerdem der Erwerb und die Instandhaltung von bis zu 2.160 neuen Waggons erledigt werden. Kritiker warnen vor einer Privatisierung und Zerschlagung der S-Bahn nach dem Muster der Londoner Metro. In der britischen Hauptstadt hatte die Vergabe an mehrere Konzerne den Betrieb technisch ausgeknockt und dem Staat Milliarden Pfund an Verlusten beschert.
Der Auftraggeber sei »grundsätzlich frei darin, ein Vergabeverfahren abzubrechen und die Beschaffung abzubrechen«, stellt Reinhardt in seinem Gutachten fest. Auch sei er nach Abschluss des Findungsprozesses, …
#Vergabeverfahren „#Netz Ostbrandenburg“: Die #Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) erhält den Zuschlag – Mehr Verkehr und alternative Antriebe auf der Schiene
Die #NEB betreibt bis Dezember 2036 weiterhin das Netz Ostbrandenburg
#Angebotsausweitung und Reduzierung von Emissionen im Fokus
Länder Berlin und Brandenburg stärken weiter die Schiene
Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) hat den Zuschlag im Wettbewerbsverfahren Netz Ostbrandenburg an die NEB Betriebsgesellschaft mbH (NEB) erteilt. Das Netz Ostbrandenburg umfasst wie bisher die Linien #RB12, #RB25, #RB26, #RB35, #RB36, #RB54, #RB60, #RB61, #RB62 und #RB63. Das europaweite Vergabeverfahren wurde im Auftrag der Länder Berlin und Brandenburg durchgeführt. Im zukünftigen Netz Ostbrandenburg wird das Angebot für die Fahrgäste auf der Schiene durch neue Fahrzeuge, Taktverdichtungen und neue Servicestandards deutlich verbessert. Zukünftig kommen auf allen technisch hierfür geeigneten Linien Elektrofahrzeuge mit Batteriespeicher zum Einsatz. Die Betriebsaufnahme ist für Ende 2024 vorgesehen.
Mit dem an die NEB erteilten Zuschlag im Netz Ostbrandenburg setzen die Länder Brandenburg und Berlin als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr eine verbesserte Anbindung der Region in der Fläche auf den Regionalbahnlinien in sechs Landkreisen und einer Großstadt im Norden und Osten Brandenburgs um.
Guido #Beermann, Verkehrsminister des Landes Brandenburg:
„Vor allem der Norden und Osten Brandenburgs wird von den dichteren und flexibleren Angeboten sowie besseren Kapazitäten bei den nachgefragten Verbindungen in die polnische Nachbarwojewodschaft Lubuskie profitieren. Damit stärken wir die Region und mit den innovativen Antrieben gleichzeitig den klimafreundlichen Schienenpersonennahverkehr. Zudem können wir nun, wie im Landesnahverkehrsplan vorausgedacht, auf der RB25 nach Werneuchen, der RB26 nach Müncheberg und auf der RB60 zwischen Wriezen und Frankfurt (Oder) den Takt erhöhen. So schaffen wir wichtige Voraussetzungen dafür, dass sich diese Siedlungsachsen im Berliner Stadtumland zukunftsfähig entwickeln.“
Regine #Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz des Landes Berlin:
„Endlich kommen auch im neuen Netz Ostbrandenburg batterieelektrische Züge zum Einsatz. Dies ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und zur Modernisierung der Flotte. Aber die Züge sind nicht nur klimafreundlich, sondern bieten mit zusätzlichen Sitzplätzen und dichteren Takten mehr Komfort und Flexibilität. Gerade für Pendlerinnen und Pendler bieten wir damit ein attraktiveres Angebot.“
Susanne #Henckel, Geschäftsführerin des Verkehrsverbundes Berlin – Brandenburg (VBB):
„Es gibt keine Alternative: Die Schiene muss weiter gestärkt werden. Die neuerliche Vergabe des Netzes Ostbrandenburg an die NEB sorgt hier für Kontinuität, Planungssicherheit und mehr Qualität. Mit dem Netz Ostbrandenburg wird das Angebot für die Fahrgäste auf der Schiene durch neue Fahrzeuge und Taktverdichtungen deutlich erhöht. Was mich am meisten freut ist, dass nun zukünftig auf mehr Linien Elektrofahrzeuge mit Batteriespeicher zum Einsatz kommen. Verkehrswende und Klimaschutz im Gleichschritt: Ein guter Tag für den ÖPNV in Berlin und Brandenburg.“
Detlef #Bröcker, Geschäftsführer der NEB Betriebsgesellschaft mbH:
„Wir freuen uns über den Zuschlag für das Netz Ostbrandenburg und das Vertrauen, das für die Umsetzung dieses besonderen Projekts in die Niederbarnimer Eisenbahn gesetzt wird. Mit dem Einsatz der neuen batterieelektrischen Fahrzeuge und den deutlichen Verbesserungen im Fahrplan- und Serviceangebot können wir zu einer fahrgastorientierten und klimafreundlichen Verkehrswende beitragen. Gemäß unserem Motto „Heimat in Bewegung“ führen wir das Netz Ostbrandenburg für unsere Region in die Zukunft.“
Mit dem Netz Ostbrandenburg setzt der VBB den Auftrag der Länder zur Stärkung der Schiene in der Region ab 2024 offensiv fort und erreicht mit dem Zuschlag an die NEB einen weiteren Meilenstein. Es sind dabei zahlreiche Erweiterungen des schon bestehenden Angebotes geplant. Insbesondere sollen dann die Regionalbahnlinien RB25 bis #Werneuchen und RB26 bis #Müncheberg von Montag bis Freitag einen attraktiven Halbstundentakt anbieten und die Linie RB35 um eine Haltestelle bis nach Bad Saarow Süd verlängert werden. Auch Wochenend- und Spätverkehre werden durch neue Angebote spürbar verbessert.
Die Linie RB60 Eberswalde Hbf – Frankfurt (Oder) soll im Zusammenhang mit dem weiteren Ausbau der Infrastruktur, u.a. in Seelow (Mark), auch im Abschnitt #Wriezen – Frankfurt (Oder) zu einem Stundentakt verdichtet werden. Die Region Ostbrandenburg wird so ein wesentlich breiteres und vor allem ein überaus flexibleres Schienenangebot bekommen. Auch die #Direktverbindung der RB26 ins Nachbarland #Polen wird durch zusätzliche Fahrten morgens und am Abend aufgewertet.
Das gesamte Angebot des Netzes Ostbrandenburg erhöht sich gegenüber dem Fahrplan 2020 um fast 30 %.
Mehr Qualität durch alternative Antriebe
Besonders hervorzuheben ist in diesem Netz der Fokus auf alternative Antriebe. Im Netz Ostbrandenburg werden ganz überwiegend neu beschaffte moderne Fahrzeuge zum Einsatz kommen.
Mit Ausnahme der RB26 werden zukünftig auf allen ausgeschriebenen Linien Fahrzeuge mit Batteriespeicher eingesetzt, die auch die nicht elektrifizierten Linienabschnitte befahren können. Die Batterien werden auf den Abschnitten der Linie mit Oberleitung wieder aufgeladen. Dabei ergeben sich keine Einschränkungen in den Kapazitäten und den Fahrplanzeiten. Auf der RB26 werden in der kommenden Vertragsperiode auch weiterhin Dieseltriebzüge zum Einsatz kommen. Die bundeseigene Infrastruktur, mit langen nicht elektrifizierten Streckenabschnitte auf dieser Linie, lassen ein Aufladen von Batteriezügen derzeit nicht zu. Bei der Vergabe waren ebenfalls Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb möglich. Diese wurden jedoch von keinem Bieter angeboten.
Die Fahrzeugreserve wird gegenüber bisherigen Vergaben deutlich erhöht. Insgesamt werden 42 Fahrzeuge im Netz unterwegs sein, davon 26 batterieelektrische Fahrzeuge vom Typ Siemens Mireo Plus B.
Des Weiteren werden 16 Dieselfahrzeuge vom Typ #PESA#Link eingesetzt, elf Gebrauchtfahrzeuge und fünf Neufahrzeuge. Durch den Einsatz von Fahrzeugen des Typs #Siemens#Mireo Plus B stehen den Fahrgästen auf den betreffenden Linien mehr Sitzplatzkapazitäten als in der Ausschreibung verlangt zur Verfügung. Auf den Linien RB36 und RB60 werden den Fahrgästen 128 Sitzplätzen anstatt der geforderten 70 angeboten. Ebenso werden die Kapazitäten auf den Linien RB12, RB25, RB35, RB54, RB61, RB62 und RB63 mit 128 Sitzplätzen in Einzeltraktion und 256 Sitzplätzen in #Doppeltraktion erhöht. Bei den PESA-Link-Fahrzeugen betragen die Sitzplatzkapazitäten 120 Sitze bei den gebrauchten und 122 bei den Neufahrzeugen. Die auch schon im Netz Elbe-Spree gesetzten Qualitätsstandards im VBB gelten auch für das Netz Ostbrandenburg, zum Beispiel kostenloses WLAN, zuzüglich eines für mobile Endgeräte nutzbaren dynamischen Informationsportals, eines Service- oder Hilferufs und spezielle Stellplätze für Fahrräder.
Mit dem neu optimierten Netz Ostbrandenburg soll der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) somit langfristig gesichert werden und dadurch höchste Planungssicherheit erhalten. Durch das Favorisieren von Batterie- und Wasserstoffantrieben wird den aktuellen Aktivitäten rund um den Klimawandel und deren Zielen Rechnung getragen. Der Einsatz alternativer Fahrzeugantriebe trägt maßgeblich zur Reduzierung von regionalen Emissionen bei. Es werden jährlich rund 3,8 Mio. Liter Diesel weniger verbraucht. Damit wird jährliche eine Einsparung von rund 10.000 Tonnen lokaler CO2-Emission sowie ein signifikanter Rückgang an Feinstaubemissionen erreicht. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwölf Jahren und beginnt im Dezember 2024. Das jährliche Gesamtvolumen beträgt 6,7 Mio. Zugkilometer.
Das künftige Netz Ostbrandenburg
Batterieelektrische Fahrzeuge
RB12 Berlin Ostkreuz – Oranienburg – Templin Stadt