Fahrdienst: Vergabeverfahren der Regie- und Beförderungsleistungen im besonderen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung (Sonderfahrdienst), aus Senat

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  1. Inwieweit trifft es zu, dass der Zuschlag im Rahmen der #Ausschreibung des Sonderfahrdienstes ab dem
  2. Juli 2021 dem US-Konzern #Via, vertreten durch die #ViaVan GmbH, erteilt wurde? Wenn ja, welche
    Kriterien waren hierbei ausschlaggebend?
  3. Welche Gründe waren ausschlaggebend, den Mitbewerbern nicht den Zuschlag zu erteilen?
    Zu 1. und 2.: Es trifft zu, dass die ViaVan GmbH im Rahmen eines europaweiten
    Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten hat, allerdings erst ab Oktober 2021. Der
    jetzige Betreiber führt bis Ende September den #Sonderfahrdienst fort. Ausschlaggebend
    für den Zuschlag an die ViaVan GmbH bei der Gesamtwertung der Angebote waren
    insbesondere die konzeptionellen und innovativen Ansätze der ViaVan GmbH. In der
    Gesamtbewertung handelt es sich um das wirtschaftlichste Angebot.
  4. Inwieweit wurde vom Senat eine Vergabe des Sonderfahrdienstes an KMU in Erwägung gezogen? Wenn
    ja, mit welchen Akteuren wurden vorab Gespräche geführt? Welche Unternehmen haben sich beworben?
    Zu 3.: Grundsätzlich wird vor jedem Vergabeverfahren überlegt, wie kleinere und mittlere
    Unternehmen (KMU) bei einer #Auftragsvergabe angemessen berücksichtigt werden
    können. Eine Begrenzung ausschließlich auf KMU wäre aber #vergaberechtlich nicht
    zulässig gewesen. Gleiches gilt für vorherige Gespräche mit potentiellen Bieterinnen und
    Bietern.
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  5. Inwieweit wurde die bisherige Zusammenarbeit mit dem Sonderfahrdienst in Regie der #WBT eG –
    #Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Taxibesitzer eG im Rahmen der Neuvergabe berücksichtigt? Wie
    beurteilt der Senat diese rückblickend?
    Zu 4.: Die Basis für die Vergabe der Regie- und Beförderungsleistungen im besonderen
    Fahrdienst bildeten die bisher im Sonderfahrdienst vom Betreiber
    Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Taxibesitzer eG (WBTeG) erbrachten, vertraglich
    vereinbarten Leistungen sowie die im vergangenen Vertragszeitraum gewonnenen
    Erkenntnisse und Erfahrungen bei der Umsetzung des besonderen Fahrdienstes. Hierbei
    sind insbesondere auch Anregungen und Forderungen seitens des Fahrgastbeirates im
    Sonderfahrdienst und anderer Interessengruppen von Nutzerinnen und Nutzern des
    Fahrdienstes in eine Weiterentwicklung eingeflossen, die in der Leistungsbeschreibung
    ihren Niederschlag fand.
    Der bisherige Betreiber, die WBTeG hat den Fahrdienst fast zwei Jahrzehnte erfolgreich,
    engagiert und zur Zufriedenheit der Mehrzahl der Nutzerinnen und Nutzer geprägt.
  6. Inwieweit spielten die Kriterien wie Regiezentrale, Software, Abrechnungstechnik, Kartenerfassung und
    Ortskenntnis im Rahmen der Zuschlagserteilung eine zentrale Rolle und in welcher Weise werden diese
    durch den neuen Betreiber erfüllt?
  7. Im Rahmen der Bereitstellung des Sonderfahrdienstes ist der Betrieb eines Callcenters zentral. Welche
    Referenzen hat die ViaVan GmbH hinsichtlich der Bereitstellung eines Callcenters? Wie viel Personal ist
    hier vorgesehen und welcher Tarifvertrag kommt hier zur Anwendung?
    Zu 5. und 6.: In der Leistungsbeschreibung für die „Durchführung der Regie- und
    Beförderungsleistungen im besonderen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung“ sind
    die Anforderungen des Auftraggebers an die
    #Regieleistungen (z. B. Vorhaltung einer Regiezentrale, Bereitstellung und
    Vorhaltung einer Notfallbereitschaft, Besetzung eines Notfalltelefons),
    #Assistenzleistungen,
    #Beförderungsleistungen,
    #Beförderungsmittel,
     Nutzung einer #Magnetkarte etc. ausführlich benannt.
    Die ViaVan GmbH hat im #Vergabeverfahren dargelegt, dass diese Anforderungen des
    Auftraggebers aus dem Vergabeverfahren erfüllt werden. Mit dem erteilten Zuschlag ist
    dies nun auch vertraglich gewährleistet.
    Neben bereits praktizierten und den Nutzerinnen und Nutzern bekannten Verfahren z. B.
    bei der Fahrtenbestellung per Telefon, per Fax, per E-Mail setzt die ViaVan GmbH
    innovative Impulse für einen bedarfsorientierten Service für mobilitätsbehinderte
    Menschen, etwa durch eine onlinebasierte Erreichbarkeit und per App.
    Der neue Betreiber garantiert eine laufende Kommunikation mit Fahrenden und
    Nutzenden sowie höchste Flexibilität im Einsatz. Für alle Nutzerinnen und Nutzer wird
    eine qualitativ hochwertige Beförderung gewährleistet sein.
    Besondere Referenzen für ein Call-Center wurden von den Bietern nicht erbeten.
    Die o. a. Leistungsbeschreibung enthält qualitative Vorgaben zur Buchung, nicht jedoch
    zur Quantität des dafür vorzuhaltenden Personals. Es gibt nach dem Berliner
    Vergabegesetz keine rechtliche Grundlage für die Anwendung eines bestimmten
    Tarifvertrages. Grundlage ist der Landesmindestlohn i. H. v. derzeit 12,50 € pro Stunde.
  8. Welche Vertragslaufzeit liegt der Ausschreibung zum Sonderfahrdienst zu Grunde? Inwieweit kann im
    Rahmen der Vertragslaufzeit ausgeschlossen werden, dass der Sonderfahrdienst mit öffentlichen Mitteln
    bezuschusst werden muss?
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    Zu 7.: Die Vertragslaufzeit mit der ViaVan GmbH endet zum 30. Juni 2024. Bei Ziehung
    einer Verlängerungsoption durch das Land Berlin (längstens um weitere zwei Jahre)
    würde der Vertrag am 30. Juni 2026 enden. Der Sonderfahrdienst wird aus öffentlichen
    Mitteln finanziert. Eine Bezuschussung über die vertraglich vereinbarte Vergütung hinaus
    kann grundsätzlich ausgeschlossen werden. Die vertraglichen Regelungen sind
    eindeutig, das heißt, es wird lediglich die tatsächlich erbrachte Leistung vergütet.
  9. Inwieweit ist seitens der ViaVan GmbH vorgesehen, Fahrzeuge aus dem Bereich des BerlKönigs
    einzusetzen?
    Zu 8.: Dem Senat liegen keine Informationen dazu vor, ob die ViaVan GmbH vorgesehen
    hat, Fahrzeuge aus dem Bereich des BerlKönigs einzusetzen. Grundsätzlich sind –
    entsprechend der Vorgaben in den Vergabeunterlagen – Fahrzeuge einzusetzen, für die
    eine Genehmigung nach § 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vorliegt und die
    barrierefrei ausgestattet sind. Es ist selbstverständlich zu gewährleisten, dass mit der
    entsprechenden technischen Ausstattung der Fahrzeuge eine Beförderung aller
    Berechtigten des Sonderfahrdienstes gewährleistet sein muss.
  10. Inwieweit hat die Senatsverwaltung bei ihrer Vergabe-Entscheidung den Umstand berücksichtigt bzw.
    wertend betrachtet, dass die ViaVan GmbH bereits den BerlKönig nicht etatgerecht umsetzen konnte?
    Wenn ja, welche Schlüsse zieht der Senat hieraus?
    Zu 9.: Bei dem BerlKönig handelt es sich um ein eigenwirtschaftliches Projekt der BVG
    und keine vom Land Berlin bestellte und bezuschusste Verkehrsleistung. Insoweit kann
    der Senat hieraus keine Schlüsse ziehen.
  11. Inwieweit liegen dem Senat bereits Beschwerden gegen die Vergabe-Entscheidung vor?
    Zu 10.: Dem Senat liegen einzelne Schreiben von Fuhrunternehmerinnen und
    Fuhrunternehmern und Nutzerinnen und Nutzern vor, in denen sich diese kritisch zur
    Vergabeentscheidung äußern bzw. ihre Besorgnis hinsichtlich der Umsetzung des
    Fahrdienstes durch ViaVan GmbH zum Ausdruck bringen. Es liegen jedoch auch
    Schreiben vor, in denen sich Fuhrunternehmerinnen und Fuhrunternehmer für die gute
    Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren bedanken und dem neuen Betreiber für die
    kommenden Jahre gutes Gelingen wünschen.
  12. Ist den Antworten auf diese Fragen von Seiten des Senates noch etwas hinzuzufügen?
    Zu 11.: Weitere Informationen zum Vergabeverfahren des Sonderfahrdienstes können
    Sie den Antworten auf die Schriftlichen Anfragen Nr. 18/27782 und Nr. 18/27863
    entnehmen.
    Berlin, den 29. Juni 2021
    In Vertretung
    Alexander F i s c h e r

Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

Bahnindustrie + BVG: Neue Wagen für die Berliner U-Bahn Kammergericht entscheidet für BVG und gegen Alstom aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/neue-wagen-fuer-die-berliner-u-bahn-kammergericht-entscheidet-fuer-bvg-und-gegen-alstom/25664620.html

Das #Kammergericht wies heute die Klage von #Alstom gegen die #Auftragsvergabe für den Bau neuer -Bahnen zurück. Die #BVG darf jetzt 1500 Wagen bei #Stadler kaufen.

Berlin darf endlich die neuen U-Bahnen bestellen. Das hat das Kammergericht am Freitagnachmittag entschieden. Das Gericht wies die Beschwerde des französischen Konzerns gegen die Bestellung neuer -Bahn-Züge zurück. Es ging um die Rechtmäßigkeit des Milliardenauftrags zum Bau neuer U-Bahnen. 2019 hatte die BVG den Schweizer Hersteller Stadler beauftragt, in seinem Pankower Zweigwerk für drei Milliarden Euro 1500 Wagen zu bauen, also eine komplett neue -Bahn-Flotte.

Der juristische Holzweg
Dagegen hatte Alstom Beschwerde bei der #Vergabekammer eingelegt. In zwei mündlichen Verhandlungen im November und am Freitag hatte das Gericht immer durchblicken lassen, dass es die Klage von Alstom für aussichtslos hält. Einmal sagte die Richterin zur Alstom-Chefjuristin am Freitag wörtlich: „Da sind sie juristisch auf dem Holzweg.“

Das hatte den Konzern nicht davon abgehalten, dass Verfahren immer wieder mit Anträgen zum Beispiel auf Akteneinsicht zu verzögern. Bei der BVG dürften am Freitag um 16 Uhr die Sektkorken …

Bahnindustrie: U-Bahn-Milliardenauftrag: Kammer weist Alstom-Einspruch ab, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article226637251/U-Bahn-Milliardenauftrag-Kammer-weist-Alstom-Einspruch-ab.html

Berlin braucht dringend neue -Bahn-Wagen. Nun kommt Bewegung in die #Auftragsvergabe.

Hoffnung für -Bahnnutzer: Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) können möglicherweise noch im August bis zu 1500 neue U-Bahnwagen bestellen. Der Großauftrag mit einem Gesamtwert von bis zu drei Milliarden Euro war bereits im Mai nach einer europaweiten #Ausschreibung an die Firma #Stadler Pankow, den deutschen Ableger der Schweizer Stadler Rail AG, gegangen. Ein #Rechtsstreit verhindert bislang allerdings den Vollzug des Milliardengeschäfts.

Wie die Berliner Morgenpost erfuhr, hat die #Vergabekammer des Landes Berlin am Dienstag den Einspruch eines unterlegenen Bieters, der französischen Firma #Alstom, abgewiesen. Allerdings hat Alstom noch die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen beim Kammergericht Klage gegen die Entscheidung der Vergabekammer einzulegen. Eine solche Klage hätte aufschiebende Wirkung.

Die Senatswirtschaftsverwaltung bestätigte auf Anfrage lediglich, dass die bei ihr angesiedelte Vergabekammer über den Nachprüfungsauftrag befunden hat. Die Entscheidung werde nun allen Verfahrensbeteiligten mit der Post förmlich zugestellt. Die Rechtsmittelfrist von 14 Tagen beginne, wenn die Verfahrensbeteiligten …

U-Bahn: Debatte um BVG-Auftrag Bekommt Berlin eine Einfach-U-Bahn? aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/debatte-um-bvg-auftrag-bekommt-berlin-eine-einfach-u-bahn–32558790

Die Entscheidung ist gefallen. #Stadler Pankow soll die neuen -Bahnen für Berlin bauen – bis zu 1 500 Wagen. So wurde es dem Vernehmen nach beim größten #Vergabeverfahren in der 90-jährigen Geschichte der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) entschieden. Aber noch ist nicht klar, ob es zu der #Auftragsvergabe kommt. Angeblich hat der Mitbewerber #Alstom bei der #Vergabekammer eine #Rüge eingereicht. In Branchenkreisen wird diskutiert, ob die BVG bei der #Ausschreibung die richtigen Schwerpunkte gesetzt hat. Im Vergleich zum Preis spielte die Technik eine zu kleine Rolle. Bekommt Berlin eine #Einfach-U-Bahn?

Noch halten die Beteiligten dicht. Noch ist top secret, wer den auf mehr als drei Milliarden Euro taxierten Auftrag des Landesunternehmens erhält. „Sorry, ich darf dazu gar nichts sagen“, wehrte die BVG-Sprecherin Petra Nelken am Freitag ab. „Zu laufenden Verfahren äußern wir uns nicht“, pflichtete Ellen #Schramke von #Siemens bei. Kein Wunder: Wirtschaftssenatorin Ramona Pop, Vorsitzende des BVG-Aufsichtsrats, hat während der entscheidenden Sitzung des Gremiums Plaudertaschen mit ernsten strafrechtlichen Konsequenzen gedroht.

Doch die Schweigepflicht gilt nur noch kurze Zeit. Anfang kommender Woche darf dann endlich offiziell verkündet werden, wer die neuen -Bahnen liefern soll. Denn dann endet die Frist, innerhalb derer ein Bewerber das Ergebnis des Verfahrens bei der Vergabekammer …

Bahnindustrie + U-Bahn: Rechtsstreit mit Siemens Gericht bremst Berliner Pläne für neue U-Bahn-Züge aus, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/rechtsstreit-mit-siemens-gericht-bremst-berliner-plaene-fuer-neue-u-bahn-zuege-aus-30641976

Der Kauf neuer -Bahn-Züge durch die BVG verzögert sich weiter. Der Vergabesenat des #Kammergerichts verlängerte die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde des #Siemens-Konzerns gegen die ohne Ausschreibung erfolgte Auftragsvergabe an die Firma #Stadler in Pankow, bis über den #Rechtsstreit entschieden ist. Das wird noch Monate dauern: Die mündliche Verhandlung wird erst am 16. Oktober fortgesetzt.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Beschwerde möglicherweise Erfolg haben könnte. Die bei der letzten mündliche Verhandlung am 4. Mai vorgelegten Unterlagen hätten Zweifel daran geweckt, dass die #Auftragsvergabe rechtmäßig sei. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die behauptete Notwendigkeit, die Züge bis 2019 beziehungsweise 2020 zu beschaffen, in Wahrheit eine künstliche Beschränkung des Wettbewerbs sei, hieß es.
Die BVG hatte vor Gericht argumentiert, eine Ausschreibung hätte zu viel Zeit gebraucht, die Beschaffung von zwanzig Zügen mit je vier Wagen sei dringend notwendig. Vor allem deshalb, weil eine Baureihe, die man modernisieren wollte, zu …