Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:
Der #Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderungen steht vor einem grundsätzlichen Wandel zugunsten seiner Fahrgäste. Ab dem 1. Oktober übernimmt das Unternehmen #ViaVan GmbH nach einer europaweiten Ausschreibung den Berliner Sonderfahrdienst, den jährlich bis zu 25.000 Menschen in Berlin nutzen können.
Das Unternehmen plant, den Fahrdienst im Dialog mit den Fahrgästen weiter zu verbessern. In diesem Zuge bekommt der Sonderfahrdienst auch einen neuen Namen: #BerlMobil. Der Name wurde aus mehr als 30 Vorschlägen von Nutzerinnen und Nutzern ausgewählt. BerlMobil steht für Berlin und Mobil sein.
Vorbemerkung der Abgeordneten: Nach der Beantwortung der Anfrage vom 1.7.21 sind weitere Fragen aufgeworfen worden, bzw. einige der Antworten brauchen aus meiner Sicht eine Konkretisierung.
Anschließend an die Beantwortung der Frage 5: entstehen im Rahmen der Fahrten weitere Kosten und ist die Fahrt im #Solobus / #Doppelbus mit den 22,80€/38,74€ vollständig abgegolten? Entstehen weitere Kosten für die Einsatzkilometer? Wenn ja, in welcher Höhe pro Fahrt (gerne Durchschnittswerte)?
Zu 1.: Sowohl für die Fahrten in den Solobussen als auch Doppelbussen zählen zu den #Beförderungskosten die gefahrenen Kilometer:
Inwieweit trifft es zu, dass der Zuschlag im Rahmen der #Ausschreibung des Sonderfahrdienstes ab dem
Juli 2021 dem US-Konzern #Via, vertreten durch die #ViaVan GmbH, erteilt wurde? Wenn ja, welche Kriterien waren hierbei ausschlaggebend?
Welche Gründe waren ausschlaggebend, den Mitbewerbern nicht den Zuschlag zu erteilen? Zu 1. und 2.: Es trifft zu, dass die ViaVan GmbH im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten hat, allerdings erst ab Oktober 2021. Der jetzige Betreiber führt bis Ende September den #Sonderfahrdienst fort. Ausschlaggebend für den Zuschlag an die ViaVan GmbH bei der Gesamtwertung der Angebote waren insbesondere die konzeptionellen und innovativen Ansätze der ViaVan GmbH. In der Gesamtbewertung handelt es sich um das wirtschaftlichste Angebot.
Inwieweit wurde vom Senat eine Vergabe des Sonderfahrdienstes an KMU in Erwägung gezogen? Wenn ja, mit welchen Akteuren wurden vorab Gespräche geführt? Welche Unternehmen haben sich beworben? Zu 3.: Grundsätzlich wird vor jedem Vergabeverfahren überlegt, wie kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) bei einer #Auftragsvergabe angemessen berücksichtigt werden können. Eine Begrenzung ausschließlich auf KMU wäre aber #vergaberechtlich nicht zulässig gewesen. Gleiches gilt für vorherige Gespräche mit potentiellen Bieterinnen und Bietern. 2
Inwieweit wurde die bisherige Zusammenarbeit mit dem Sonderfahrdienst in Regie der #WBT eG – #Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Taxibesitzer eG im Rahmen der Neuvergabe berücksichtigt? Wie beurteilt der Senat diese rückblickend? Zu 4.: Die Basis für die Vergabe der Regie- und Beförderungsleistungen im besonderen Fahrdienst bildeten die bisher im Sonderfahrdienst vom Betreiber Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Taxibesitzer eG (WBTeG) erbrachten, vertraglich vereinbarten Leistungen sowie die im vergangenen Vertragszeitraum gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen bei der Umsetzung des besonderen Fahrdienstes. Hierbei sind insbesondere auch Anregungen und Forderungen seitens des Fahrgastbeirates im Sonderfahrdienst und anderer Interessengruppen von Nutzerinnen und Nutzern des Fahrdienstes in eine Weiterentwicklung eingeflossen, die in der Leistungsbeschreibung ihren Niederschlag fand. Der bisherige Betreiber, die WBTeG hat den Fahrdienst fast zwei Jahrzehnte erfolgreich, engagiert und zur Zufriedenheit der Mehrzahl der Nutzerinnen und Nutzer geprägt.
Inwieweit spielten die Kriterien wie Regiezentrale, Software, Abrechnungstechnik, Kartenerfassung und Ortskenntnis im Rahmen der Zuschlagserteilung eine zentrale Rolle und in welcher Weise werden diese durch den neuen Betreiber erfüllt?
Im Rahmen der Bereitstellung des Sonderfahrdienstes ist der Betrieb eines Callcenters zentral. Welche Referenzen hat die ViaVan GmbH hinsichtlich der Bereitstellung eines Callcenters? Wie viel Personal ist hier vorgesehen und welcher Tarifvertrag kommt hier zur Anwendung? Zu 5. und 6.: In der Leistungsbeschreibung für die „Durchführung der Regie- und Beförderungsleistungen im besonderen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung“ sind die Anforderungen des Auftraggebers an die #Regieleistungen (z. B. Vorhaltung einer Regiezentrale, Bereitstellung und Vorhaltung einer Notfallbereitschaft, Besetzung eines Notfalltelefons), #Assistenzleistungen, #Beförderungsleistungen, #Beförderungsmittel, Nutzung einer #Magnetkarte etc. ausführlich benannt. Die ViaVan GmbH hat im #Vergabeverfahren dargelegt, dass diese Anforderungen des Auftraggebers aus dem Vergabeverfahren erfüllt werden. Mit dem erteilten Zuschlag ist dies nun auch vertraglich gewährleistet. Neben bereits praktizierten und den Nutzerinnen und Nutzern bekannten Verfahren z. B. bei der Fahrtenbestellung per Telefon, per Fax, per E-Mail setzt die ViaVan GmbH innovative Impulse für einen bedarfsorientierten Service für mobilitätsbehinderte Menschen, etwa durch eine onlinebasierte Erreichbarkeit und per App. Der neue Betreiber garantiert eine laufende Kommunikation mit Fahrenden und Nutzenden sowie höchste Flexibilität im Einsatz. Für alle Nutzerinnen und Nutzer wird eine qualitativ hochwertige Beförderung gewährleistet sein. Besondere Referenzen für ein Call-Center wurden von den Bietern nicht erbeten. Die o. a. Leistungsbeschreibung enthält qualitative Vorgaben zur Buchung, nicht jedoch zur Quantität des dafür vorzuhaltenden Personals. Es gibt nach dem Berliner Vergabegesetz keine rechtliche Grundlage für die Anwendung eines bestimmten Tarifvertrages. Grundlage ist der Landesmindestlohn i. H. v. derzeit 12,50 € pro Stunde.
Welche Vertragslaufzeit liegt der Ausschreibung zum Sonderfahrdienst zu Grunde? Inwieweit kann im Rahmen der Vertragslaufzeit ausgeschlossen werden, dass der Sonderfahrdienst mit öffentlichen Mitteln bezuschusst werden muss? 3 Zu 7.: Die Vertragslaufzeit mit der ViaVan GmbH endet zum 30. Juni 2024. Bei Ziehung einer Verlängerungsoption durch das Land Berlin (längstens um weitere zwei Jahre) würde der Vertrag am 30. Juni 2026 enden. Der Sonderfahrdienst wird aus öffentlichen Mitteln finanziert. Eine Bezuschussung über die vertraglich vereinbarte Vergütung hinaus kann grundsätzlich ausgeschlossen werden. Die vertraglichen Regelungen sind eindeutig, das heißt, es wird lediglich die tatsächlich erbrachte Leistung vergütet.
Inwieweit ist seitens der ViaVan GmbH vorgesehen, Fahrzeuge aus dem Bereich des BerlKönigs einzusetzen? Zu 8.: Dem Senat liegen keine Informationen dazu vor, ob die ViaVan GmbH vorgesehen hat, Fahrzeuge aus dem Bereich des BerlKönigs einzusetzen. Grundsätzlich sind – entsprechend der Vorgaben in den Vergabeunterlagen – Fahrzeuge einzusetzen, für die eine Genehmigung nach § 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vorliegt und die barrierefrei ausgestattet sind. Es ist selbstverständlich zu gewährleisten, dass mit der entsprechenden technischen Ausstattung der Fahrzeuge eine Beförderung aller Berechtigten des Sonderfahrdienstes gewährleistet sein muss.
Inwieweit hat die Senatsverwaltung bei ihrer Vergabe-Entscheidung den Umstand berücksichtigt bzw. wertend betrachtet, dass die ViaVan GmbH bereits den BerlKönig nicht etatgerecht umsetzen konnte? Wenn ja, welche Schlüsse zieht der Senat hieraus? Zu 9.: Bei dem BerlKönig handelt es sich um ein eigenwirtschaftliches Projekt der BVG und keine vom Land Berlin bestellte und bezuschusste Verkehrsleistung. Insoweit kann der Senat hieraus keine Schlüsse ziehen.
Inwieweit liegen dem Senat bereits Beschwerden gegen die Vergabe-Entscheidung vor? Zu 10.: Dem Senat liegen einzelne Schreiben von Fuhrunternehmerinnen und Fuhrunternehmern und Nutzerinnen und Nutzern vor, in denen sich diese kritisch zur Vergabeentscheidung äußern bzw. ihre Besorgnis hinsichtlich der Umsetzung des Fahrdienstes durch ViaVan GmbH zum Ausdruck bringen. Es liegen jedoch auch Schreiben vor, in denen sich Fuhrunternehmerinnen und Fuhrunternehmer für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren bedanken und dem neuen Betreiber für die kommenden Jahre gutes Gelingen wünschen.
Ist den Antworten auf diese Fragen von Seiten des Senates noch etwas hinzuzufügen? Zu 11.: Weitere Informationen zum Vergabeverfahren des Sonderfahrdienstes können Sie den Antworten auf die Schriftlichen Anfragen Nr. 18/27782 und Nr. 18/27863 entnehmen. Berlin, den 29. Juni 2021 In Vertretung Alexander F i s c h e r
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Welche prozentuale Differenz liegt zwischen der Preisvorstellung des Auftraggebers und dem Angebot der #ViaVan GmbH bei der Vergabe des Sonderfahrdienstes?
Entstehen hierdurch begründete Zweifel an der Angemessenheit des Angebotes, was laut Angebotsaufklärung der Fall ist, wenn der angebotene Preis mindestens 10% unter den Preisvorstellungen des Auftraggebers (Schätzpreis) liegt? Wenn ja, wurde vom Bieter (ViaVan GmbH) eine Aufklärung verlangt? Zu 1. und 2.: Der Angebotspreis der ViaVan GmbH im Vergabeverfahren „#Sonderfahrdienst“ lag über dem Schätzpreis des Auftraggebers. Es bestanden keine Zweifel an der #Angebotskalkulation. Eine Veröffentlichung der Preisdifferenzen -auch prozentual- ist als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis nicht zulässig.
Kann für die vollständige #Ausschreibungsdauer von 3 Jahren (+ 2 Jahre Verlängerung als Option) mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass der Sonderfahrdienst mit öffentlichen Mitteln bezuschusst werden muss? Zu 3. Ja, eine Bezuschussung über die vertraglich vereinbarte Vergütung hinaus kann grundsätzlich ausgeschlossen werden. Die vertraglichen Regelungen sind eindeutig, das heißt, es wird lediglich die tatsächlich erbrachte Leistung vergütet. Im Übrigen der Hinweis, dass diese Vergütung aus öffentlichen Mitteln erfolgt.
Ist von der ViaVan GmbH vorgesehen, Fahrzeuge aus dem Bereich des BerlKönigs einzusetzen? 2 Zu 4.: Dazu liegen dem Senat keine Informationen vor.
Sind diese ganz oder teilweise mit BVG- oder #Landesmitteln angeschafft worden? Zu 5.: Hierzu teilte die BVG auf Anfrage dem Senat mit: Die #BerlKönig-Fahrzeuge sind von ViaVan beschafft und es gab keine Zahlungen der BVG an ViaVan, um diese Beschaffung zu ermöglichen. Die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung führt hierzu aus: Es sind keine Mittel von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz an ViaVan geflossen, da es sich bei dem BerlKönig um ein eigenwirtschaftliches Projekt der BVG handelt und keine vom Land Berlin bestellte und bezuschusste #Verkehrsleistung.
Ist der Senat der Auffassung, dass die ViaVan GmbH, die den BerlKönig nicht ansatzweise etatgerecht umsetzen konnte, dies nun beim Sonderfahrdienst schaffen wird? Wenn ja a) Welche Referenzen hat die ViaVan GmbH bezüglich eines für den Sonderfahrdienst unbedingt erforderlichen CallCenters für die Nutzer vorzuweisen? b) Wieviel Personal ist dafür vorgesehen? Zu 6.: Auch unter Bezugnahme auf die Antworten zu 1. und 2. scheint die dem Senat vorliegende Kalkulation angemessen. Besondere Referenzen für ein #Call-Center wurden von den Bietern nicht erbeten. Die #Leistungsbeschreibung enthält qualitative Vorgaben zur Buchung, nicht jedoch zur Quantität des dafür vorzuhaltenden Personals. Berlin, den 21. Juni 2021 In Vertretung Alexander F i s c h e r
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Welche Unternehmen haben sich an der #Ausschreibung zum Betrieb des Berliner Sonderfahrdienstes beteiligt? Zu 1.: An der Ausschreibung haben sich die #Taxi Pay GmbH und die #ViaVan GmbH beteiligt.
Ist es richtig, dass die ViaVan GmbH, welche bereits den #BerlKönig betreibt, den Zuschlag erhalten hat? Zu 2.: Ja, das ist zutreffend.
Aus welchem Grund ist die ViaVan GmbH nicht in der Lage – wie in der Ausschreibung vorgesehen – zum 1. Juli den #Sonderfahrdienst zu betreiben? Ist es gelungen, den jetzigen Betreiber des Sonderfahrdienstes sowie die beauftragten Fuhrunternehmen für einen Weiterbetrieb des Sonderfahrdienstes bis Ende September zu gewinnen? Zu 3.: Die ViaVan GmbH benötigt nach eigenen Angaben einen zeitlichen Vorlauf bis zum 01.10.2021, um die Vorbereitungen zur Übernahme des Sonderfahrdienstes abgeschlossen zu haben. Der jetzige Betreiber – die WBT e.G. – wird für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis zum 30.09.2021 die Durchführung der Regie- und Beförderungsleistung im besonderen Fahrdienst (Sonderfahrdienst) weiterhin übernehmen. 2
Welche #Kriterien waren für die Vergabe des Sonderfahrdienstes an die ViaVan GmbH ausschlaggebend? Was sprach gegen die anderen Bewerber? Zu 4.: Ausschlaggebend für den Zuschlag an die ViaVan GmbH waren bei der Gesamtwertung der Angebote die konzeptionellen/innovativen Ansätze der ViaVan GmbH (siehe hierzu auch die Antwort zu 5.). In der Gesamtbewertung handelte es sich um das wirtschaftliche Angebot.
Welches Konzept verfolgt die ViaVan GmbH für den Berliner Sonderfahrdienst? Was wird sich für die Nutzerinnen und Nutzer ab dem 1. Oktober 2021 ändern? Zu 5.: Die ViaVan GmbH erfüllt die Vorgaben des Auftraggebers aus dem Vergabeverfahren und setzt in der inhaltlichen Auseinandersetzung eigenständige innovative Impulse für einen bedarfsorientierten Service für mobilitätsbehinderte Menschen z. B. durch Ausbau der telefonischen Erreichbarkeit, Einsatz einer App und Beratung zu ÖPNV-Alternativen. Eine ausgereifte Softwarelösung, welche eine laufende Kommunikation mit Fahrenden und Nutzenden sowie höchste Flexibilität im Einsatz garantieren soll, wurde angeboten. Für alle Nutzerinnen und Nutzer wird eine qualitativ hochwertige Beförderung gewährleistet sein.
Derzeit betreibt ViaVan keine Fahrzeuge, die dazu geeignet sind, allen Menschen mit einer Behinderung ein Mobilitätsangebot zu unterbreiten. Ist sichergestellt, dass der Berliner Sonderfahrdienst auch in Zukunft alle Arten von Rollstühlen befördern kann? Zu 6.: Dies ist insofern sichergestellt, als dass Vorgaben zu den Fahrzeugen, die zur Beförderung eingesetzt werden, Bestandteil der Ausschreibung waren, so dass dies vertraglich abgesichert ist.
Wie viele Fahrzeuge werden in Zukunft dem Sonderfahrdienst zur Verfügung stehen (Übersicht nach Tageszeiten und Wochentagen erbeten)? Ist es gelungen, die spontane Verfügbarkeit des Sonderfahrdienstes vertraglich festzulegen? Zu 7.: Dem Sonderfahrdienst werden mindestens 54 Fahrzeuge (einfach und doppelt besetzte Telebusse gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SFD-VO) zur Verfügung stehen. Da sich die ViaVan GmbH derzeit noch in der Vorbereitung von betrieblichen Abläufen befindet (siehe auch Antwort zu 3.), lässt sich die Verfügbarkeit von Fahrzeugen nach Tageszeiten und Wochentagen zum jetzigen Zeitpunkt nicht darstellen. Dennoch ist auf der Grundlage des Angebotes von ViaVan GmbH im Vergabeverfahren von einer Erhöhung der spontanen Verfügbarkeit auszugehen.
Welche Angebote werden den jetzigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bezüglich eines Wechsels zum neuen Betreiber unterbreitet? Sind hierzu Vereinbarungen getroffen worden? Zu 8.: Dieser Aspekt ist nicht Bestandteil der Ausschreibung gewesen und obliegt der unternehmerischen Freiheit der ViaVan GmbH. Ob es hierzu ggf. Vereinbarungen zwischen der ViaVan GmbH und dem bisherigen Betreiber oder einzelnen Fuhrunternehmern gibt, ist nicht bekannt. 3
Wie hoch sind in Zukunft die jährlichen #Kosten für den Sonderfahrdienst? Zu 9.: Dies hängt von der tatsächlichen Inanspruchnahme des Sonderfahrdienstes ab. Derzeit wird von Kosten i. H. v. bis zu ca. 22,5 Mio. € (netto) für 3 Jahre und bei Inanspruchnahme der Verlängerungsoption von weiteren Kosten i. H. v. bis zu ca. 15,7 Mio. € (netto) für weitere 2 Jahre ausgegangen.
Wie lang ist die #Vertragslaufzeit des neuen Vertrages und welche Verlängerungsoptionen gibt es? Zu 10.: Die Vertragslaufzeit mit der ViaVan GmbH beginnt ab dem 01.10.2021 und endet zum 30.06.2024. Bei Ziehung der Verlängerungsoption des Auftraggebers längstens um weitere zwei Jahre würde der Vertrag dann am 30.06.2026 enden.
Wird die ViaVan GmbH zukünftig den #Fuhrpark selbst betreiben oder sind weiterhin Kooperationen mit erfahrenen Fuhrunternehmen geplant? Zu 11.: Grundsätzlich erbringt die ViaVan GmbH die Beförderungsleistungen selbständig. Kooperationen waren nicht Bestandteil der Ausschreibung und obliegen der unternehmerischen Freiheit der ViaVan GmbH bzw. ggf. auch Absprachen mit anderen Fuhrunternehmern (siehe auch die Antwort zu 8.).
Ist sichergestellt, dass der Berliner Sonderfahrdienst alle bisherigen Dienstleistungen unverändert anbieten wird? Zu 12.: Dies ist vertraglich gewährleistet.
Wie wird in Zukunft die Abrechnung der erbrachten Leistungen für die Nutzerinnen und Nutzer sowie gegenüber der Senatsverwaltung erfolgen? Zu 13.: Die Abrechnung erfolgt in der gewohnten Weise mit der zustängigen Stelle im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo). Weiterentwicklungen zur Vereinfachung des Abrechnungsverfahrens sind nicht ausgeschlossen, insbesondere nicht, wenn dies positive Effekte für Nutzerinnen und Nutzer haben wird. Berlin, den 16. Juni 2021 In Vertretung Alexander F i s c h e r
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Der #Fahrdienst#Berlkönig ist erst einmal weiter auf Berlins Straßen unterwegs – obwohl das Angebot eigentlich schon im vergangenen Jahr mehrfach enden sollte. Man habe den Kooperationsvertrag mit dem Unternehmen #Via – ehemals #ViaVan – Anfang des Jahres erneut verlängert, teilte ein Sprecher der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) auf Anfrage mit. Ein konkretes Enddatum gebe es für den Berlkönig aktuell nicht mehr, heißt es.
Verwiesen wird lediglich auf die bestehende Genehmigung für das Projekt, die noch bis September 2022 gültig sei. Möglich also, dass der Berlkönig nun doch noch deutlich länger als zuletzt angedacht durch die östliche Berliner #Innenstadt fährt – zurzeit allerdings nicht mehr rund um die Uhr, sondern montags bis donnerstags jeweils von 17 Uhr bis 2 Uhr und nur zwischen Freitag, 17 Uhr, und Montag, 2 Uhr, durchgängig.
Knackpunkt des Projekts, weshalb dieses im vergangenen Jahr schon mehrfach vor dem Aus stand, ist die #Finanzierung: Das Land und die rot-rot-grüne Koalition sprachen sich damals dagegen aus, die Kosten zu übernehmen. Zwar zahlen auch die Fahrgäste pro Kilometer, gedeckt werden die anfallenden Kosten dadurch aber nicht. Der Berlkönig wurde daher auch nicht in den #Verkehrsvertrag über die bestellten Leistungen der BVG durch den Senat aufgenommen. Statt des Berlkönigs sind darin andere #On-Demand-Angebote vorgesehen, die statt in der Innenstadt in einem Teil der Außenbezirke …
Der #BerlKönig, das gemeinsame #Ridesharing-Angebot von #BVG und #ViaVan, wird noch enger mit dem klassischen #ÖPNV verknüpft. Ab Montag, den 23. November 2020, können Fahrgäste über die BerlKönig-App auch sogenannte „#intermodale“ Verbindungen suchen. Dabei werden Reiseketten aus BerlKönig und einer Anschlussfahrt mit Bus oder Bahn gebildet.
Für die Fahrgäste ist es denkbar einfach: Start- und Zielort angeben und die BerlKönig-App macht dank des ausklügelten Algorithmus Vorschläge für die besten Verbindungen. Das kann eine Fahrt nur mit dem BerlKönig sein, eine Fahrt mit Bus und Bahn oder aber ein BerlKönig-Zubringer beispielsweise zu einer direkt anschließenden U-Bahnfahrt. Die Abfahrts- und Ankunftszeiten beim intermodalen Routing basieren jeweils auf Echtzeitdaten und helfen zusammen mit der Preisinformation, die jeweils in der Situation passende Verbindung zu wählen.
Nebeneffekt der Intermodalität: Jetzt bietet die App auch Verbindungen mit Ziel außerhalb des eigentlichen BerlKönig-Bediengebiets an. Dann bringt der BerlKönig den Fahrgast komfortabel zur besten ÖPNV-Station, von dort geht es mit Bus oder Bahn weiter. Das umgekehrte Prinzip – erst Bus oder Bahn, dann holt der BerlKönig in seinem Bediengebiet von der Station ab und bringt ans Ziel – ist in Arbeit.
Neu sind auch die Servicezeiten des BerlKönigs ab dem 23. November: Künftig werden die Fahrzeuge unter der Woche abends und nachts (montags bis donnerstags jeweils von 17 bis 2 Uhr) im Einsatz sein sowie am Wochenende durchgängig (von Freitagnachmittag, 17 Uhr, bis Montagmorgen, 2 Uhr). Damit ist der BerlKönig zu jenen Zeiten unterwegs, in denen er durch eine starke Bündelung von Fahrtwünschen besonders effizient ist und den klassischen ÖPNV besonders gut ergänzt.
Der BerlKönig rollt seit September 2018 durch Berlin. BVG und ViaVan haben die ursprünglich bis Ende 2019 geschlossene Kooperation kürzlich erneut verlängert – bis mindestens Ende Januar 2021.
Kontakt
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Pressesprecherin: Petra Nelken
BVG und #ViaVan einigen sich auf Weiterbetrieb bis 2021. So gewinnen sie Zeit, um die Gespräche mit dem Senat über die Zukunft des Fahrdienstes fortzusetzen.
Der #Berlkönig geht erneut drei Monate in die Verlängerung. Der #Fahrdienst, der in der östlichen Berliner Innenstadt rund um die Uhr unterwegs ist, wird mindestens bis zum 31. Januar 2021 weiterfahren. Am Dienstag haben die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die Firma ViaVan, die ihn seit 2018 betreiben, die entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Das sagte BVG-Sprecherin Petra Nelken der Berliner Zeitung auf Anfrage.
„Ein Argument war, dass eine solche Ergänzung des Nahverkehrsangebots gerade in Corona-Zeiten wichtig ist“, so Nelken. Ein gewinnbringendes Geschäft ist der Berlkönig dem Vernehmen nach nicht. ViaVan, US-Gemeinschaftsunternehmen von #Daimler und #Via, komme für das Fahrpersonal und die Software auf. Die landeseigene BVG stellt die Betriebshöfe zur Verfügung und finanziert das Marketing sowie die #Bestellplattform, bei der die Fahrgäste per App den Berlkönig ordern können.
Mit dem #BerlKönig durch den Sommer: Der beliebte #Ridepooling-Dienst wird auch über den Juli hinaus den bekannten, barrierefreien 24/7-Service bieten. #BVG und #ViaVan verlängern ihre Kooperation um weitere drei Monate bis mindestens Ende Oktober 2020. Parallel gehen die Gespräche mit allen beteiligten Stakeholdern über die längerfristige Zukunft des BerlKönigs und die Ausweitung des Services in die Außengebiete weiter.
Seit Betriebsstart des BerlKönigs im September 2018 wurde das komfortable und umweltfreundliche Angebot von über 220.000 registrierten Kundinnen und Kunden bereits für rund 1,7 Millionen Fahrten genutzt. Mit bis zu 185 Fahrzeugen und einer Elektroquote von über 50 Prozent ergänzt der BerlKönig den ÖPNV im östlichen Berliner Innenstadtgebiet.
Nach einem rund zweimonatigen Sondereinsatz ab Ende März, bei dem exklusiv und kostenlos Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Berliner Gesundheitswesens zum und vom Dienst gefahren wurden, ist der BerlKönig seit Juni wieder im regulären Fahrgastbetrieb.
Kontakt
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Pressesprecherin: Petra Nelken
Ab Montag, 1. Juni 2020, um 16 Uhr, kehrt der #BerlKönig in den regulären Betrieb zurück. Zuvor schließt er mit einer letzten Nachtschicht von Sonntag auf Pfingstmontag einen äußerst erfolgreichen #Corona-Sondereinsatz ab: In kürzester Zeit hatten BVG und #ViaVan ihren gemeinsamen #Ridepooling-Service vor zwei Monaten in einen kostenlosen und exklusiven Shuttle für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Berliner Gesundheitswesen umgewandelt. Mehr als 3.500 Personen hatten sich für die Sonderfahrten registriert, rund 25.000 Fahrten stießen auf ein durchweg positives Echo.
Mit der Wiederaufnahme des regulären Betriebs kehrt der BerlKönig in sein gewohntes Bediengebiet und den bekannten, barrierefreien 24/7-Service zurück. Weiterhin gelten beim BerlKönig allerdings besondere Vorsichtsmaßnahmen: So sorgt der Algorithmus dafür, dass bei gebündelten Fahrtwünschen zunächst maximal drei Fahrgäste an Bord der Vans sind. Fahrgäste müssen auch im BerlKönig eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Außerdem fährt der BerlKönig weiterhin mit zusätzlichen Schutzscheiben zwischen den Sitzreihen und der Fahrgastinnenraum wird regelmäßig desinfiziert.
Die Kooperation zwischen BVG und ViaVan beim BerlKönig wird zunächst bis Ende Juli 2020 verlängert, während die Gespräche über die längerfristige Zukunft des BerlKönigs andauern.
Kontakt
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Pressesprecherin: Petra Nelken