S-Bahn: Berliner S-Bahn-Ausschreibung: Gutachter fordern Ausschluss der DB Wie geht es weiter mit Berlins S-Bahn?, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/berliner-s-bahn-ausschreibung-gutachter-fordern-ausschluss-der-db-li.192240

Es geht um die Zukunft der Berliner -Bahn. Wer liefert neue Züge für zwei Drittel des Netzes? Wer fährt die künftigen S-Bahnen, wer hält sie in Schuss? Um Antworten zu finden, starteten Berlin und Brandenburg eine der größten #Ausschreibungen, die es jemals im deutschen #Nahverkehr gegeben hat. In diesem #Vergabeverfahren endet jetzt eine wichtige Frist. Bis zu diesem Dienstag um 12 Uhr können Unternehmen beim Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg am Stralauer Platz Angebote abgeben. Konkurrenten der bundeseigenen Deutschen Bahn (DB), deren Tochterunternehmen -Bahn Berlin GmbH derzeit noch alle S-Bahnen in den Region betreibt, bekräftigten ihre Kritik. „Wir befürchten, dass es nur einen #Pseudo-Wettbewerb geben wird“, sagte ein Beobachter. Der #Branchenverband #Mofair stellte ein juristisches Gutachten vor, das Konsequenzen fordert. Wenn sich die DB gemeinsam mit zwei Fahrzeugherstellern bewirbt, müsse das Bewerbertrio ausgeschlossen werden.

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Regionalverkehr: Vergabeverfahren „Netz Nord-Süd“ gestartet, aus VBB

https://www.vbb.de/presse/vergabeverfahren-netz-nord-sued-gestartet-mehr-verkehr-auf-der-schiene/

  • Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt bauen Zugangebot aus
  • Langfristige Sicherung des #SPNV
  • Deutliche #Verbesserungen im Berufs- und Ausflugsverkehr
  • Mehr Verbindungen in den Randzeiten
  • Zu vielen Zeiten mehr #Sitzplätze

Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) hat gemeinsam mit der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (#VMV) und der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (#NASA GmbH) die Vergabeunterlagen im #Wettbewerbsverfahren „#Netz Nord-Süd“ veröffentlicht. Das europaweite #Vergabeverfahren wird im Auftrag der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt durchgeführt. Im zukünftigen Netz Nord-Süd wird das Angebot für die Fahrgäste auf der Schiene auch durch neue #Fahrzeuge und #Taktverdichtungen deutlich erhöht. Die #Betriebsaufnahme ist für Ende 2026 vorgesehen.

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Regionalverkehr: Vergabeverfahren „Netz Berlin-Stettin“ gestartet, aus VBB

https://www.vbb.de/presse/vergabeverfahren-netz-berlin-stettin-gestartet/

  • Länder Berlin und Brandenburg bauen #Zugangebot aus
  • Langfristige Sicherung des SPNV  
  • Deutliche Verbesserungen im grenzüberschreitenden Verkehr
  • Erhebliche Verbesserungen durch attraktivere #Reisezeiten zwischen Berlin und #Stettin
  • #Elektrifizierung und Ausbau der Stettiner Bahn bis 2026
  • Deutlich mehr Verbindungen und #Taktverdichtungen durch zweigleisigen Ausbau möglich

Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) hat das europaweite #Wettbewerbsverfahren „#Netz Berlin-Stettin“ gestartet.
Es handelt sich um ein #Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Das europaweite #Vergabeverfahren wird im Auftrag der Länder Berlin und Brandenburg durchgeführt. Im zukünftigen Netz Berlin-Stettin wird das Angebot für die Fahrgäste auf der Schiene durch den zweigleisigen Ausbau und den Einsatz von mehr Zügen und Taktverdichtungen deutlich erhöht. Darüber hinaus wird die Strecke von Angermünde nach Stettin vollständig elektrifiziert und ermöglicht so den Einsatz von umweltfreundlichen Elektrofahrzeugen. Die Betriebsaufnahme ist für Ende 2026 vorgesehen.

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Bahnindustrie: „Das ist eine sehr wichtige Ausschreibung für uns“ Der Chef des Fahrzeugherstellers und Ministerpräsident Woidke trafen sich zum Werksrundgang, …, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/alstom-chef-besucht-standort-in-hennigsdorf-das-ist-eine-sehr-wichtige-ausschreibung-fuer-uns/27455526.html

Der Vorstandsvorsitzende des französischen Schienenfahrzeugherstellers #Alstom, Henri #Poupart-Lafarge, hat die Bedeutung des Berliner Marktes für den Standort #Hennigsdorf betont.

Bei seinem ersten Besuch in dem früheren #Bombardier-Werk, das Ende Januar mit der Schienenfahrzeugsparte des kanadischen Herstellers zu Alstom kam, bekannte sich Poupart-Lafarge zu dem Brandenburger Standort.

„Alstom hat sich vollständig verpflichtet, an diesem Standort zu investieren“, sagte Poupart-Lafarge nach einem gemeinsamen #Werksrundgang am Montagnachmittag mit Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar #Woidke (SPD) vor Journalisten.

Doch eine der für den derzeit noch über 2000 Mitarbeiter zählenden Standort wichtigsten Fragen beantwortete der Manager ausweichend: Ob am Standort Hennigsdorf auch weiterhin Schienenfahrzeuge in Serie gebaut werden, oder nur Prototypen entwickelt werden, hänge vom Markt ab.

Womit Poupart-Lafarge auch auf die aktuell laufende #Ausschreibung der Berliner -Bahn anspielte: „Das ist eine sehr wichtige Ausschreibung für uns“, sagte der französische Manager.

Zum #Nachprüfungsantrag will sich der Alstom-Chef nicht äußern
In dem #Vergabeverfahren hat sich Alstom mit der Bahngesellschaft Transdev zusammengetan, um sich um den Bau neuer Züge und den späteren Betrieb von zweien der drei Teilnetze der Berliner S-Bahn …

S-Bahn: Streit um S-Bahn-Ausschreibung in Berlin: Wo ist denn hier der Wettbewerb? Konkurrenz soll verhindern, dass sich die S-Bahn-Krise wiederholt., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/streit-um-s-bahn-ausschreibung-alstom-stellt-nachpruefungsantrag-li.172564

Wer baut die neuen -Bahnen für Berlin, und wer wird sie betreiben? Das ist eine Frage, die nicht nur viele Fahrgäste in Berlin und Brandenburg betrifft, sondern auch -Bahn-Mitarbeiter und die Bürger, die den Betrieb mit ihren Steuern bezahlen werden. Doch bis die Antwort endgültig feststeht, wird nun noch mehr Zeit vergehen als zuletzt geplant. Denn im größten #Vergabeverfahren der Berliner Verkehrsgeschichte ist die Frist zur Angebotsabgabe erneut verschoben worden – bis nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus im September. Außerdem muss sich das zuständige Gremium, die #Vergabekammer Berlin, mit einem #Nachprüfungsantrag auseinandersetzen. Er kommt nach Informationen der Berliner Zeitung vom #Bahnhersteller #Alstom.

Ursprünglich sollte Ende August Annahmeschluss sein. „Auf Bitten von Bewerbern ist die Frist zur Abgabe der indikativen Angebote auf den 28. September 2021 verschoben worden“, sagte Constanze Siedenburg, Sprecherin von Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne). Nach wie vor soll im vierten Quartal des kommenden Jahres feststehen, wer die neuen S-Bahnen für die elf Nord-Süd- und Ost-West-Linien liefert und betreibt. Von 2027 bis 2034 sollen mindestens 1308 Wagen kommen, die Landeseigentum werden.

Interesse aus Hongkong und Frankreich
„Es besteht seitens der Bewerber weiterhin reges Interesse und eine intensive Beteiligung am Wettbewerb“, so die Sprecherin. Ein Insider entgegnete jedoch: „Mit regem Interesse meint der Senat bestimmt die laufenden Rückfragen der Bieter zu den Vergabeunterlagen. Es gibt viele Fragen, und viele sind noch unbeantwortet, teilweise seit April. Viele Fragen heißt aber nicht viele Bewerber.“ Es sei absehbar, dass die Zahl der Unternehmen, die nun tatsächlich ein verbindliches Angebot abgeben werden, sehr übersichtlich sein werde – um es höflich zu formulieren. Der jetzige Betreiber, die S-Bahn Berlin GmbH der bundeseigenen Deutschen Bahn, habe gute Chancen, auch künftig alle Züge auf den #Nord-Süd- und #Ost-West-Strecken zu fahren.

Während einer früheren Stufe des Verfahrens hatten auch Verkehrsunternehmen wie die …

Fahrdienst: Vergabeverfahren der Regie- und Beförderungsleistungen im besonderen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung (Sonderfahrdienst), aus Senat

www.berlin.de

  1. Inwieweit trifft es zu, dass der Zuschlag im Rahmen der #Ausschreibung des Sonderfahrdienstes ab dem
  2. Juli 2021 dem US-Konzern #Via, vertreten durch die #ViaVan GmbH, erteilt wurde? Wenn ja, welche
    Kriterien waren hierbei ausschlaggebend?
  3. Welche Gründe waren ausschlaggebend, den Mitbewerbern nicht den Zuschlag zu erteilen?
    Zu 1. und 2.: Es trifft zu, dass die ViaVan GmbH im Rahmen eines europaweiten
    Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten hat, allerdings erst ab Oktober 2021. Der
    jetzige Betreiber führt bis Ende September den #Sonderfahrdienst fort. Ausschlaggebend
    für den Zuschlag an die ViaVan GmbH bei der Gesamtwertung der Angebote waren
    insbesondere die konzeptionellen und innovativen Ansätze der ViaVan GmbH. In der
    Gesamtbewertung handelt es sich um das wirtschaftlichste Angebot.
  4. Inwieweit wurde vom Senat eine Vergabe des Sonderfahrdienstes an KMU in Erwägung gezogen? Wenn
    ja, mit welchen Akteuren wurden vorab Gespräche geführt? Welche Unternehmen haben sich beworben?
    Zu 3.: Grundsätzlich wird vor jedem Vergabeverfahren überlegt, wie kleinere und mittlere
    Unternehmen (KMU) bei einer #Auftragsvergabe angemessen berücksichtigt werden
    können. Eine Begrenzung ausschließlich auf KMU wäre aber #vergaberechtlich nicht
    zulässig gewesen. Gleiches gilt für vorherige Gespräche mit potentiellen Bieterinnen und
    Bietern.
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  5. Inwieweit wurde die bisherige Zusammenarbeit mit dem Sonderfahrdienst in Regie der #WBT eG –
    #Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Taxibesitzer eG im Rahmen der Neuvergabe berücksichtigt? Wie
    beurteilt der Senat diese rückblickend?
    Zu 4.: Die Basis für die Vergabe der Regie- und Beförderungsleistungen im besonderen
    Fahrdienst bildeten die bisher im Sonderfahrdienst vom Betreiber
    Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Taxibesitzer eG (WBTeG) erbrachten, vertraglich
    vereinbarten Leistungen sowie die im vergangenen Vertragszeitraum gewonnenen
    Erkenntnisse und Erfahrungen bei der Umsetzung des besonderen Fahrdienstes. Hierbei
    sind insbesondere auch Anregungen und Forderungen seitens des Fahrgastbeirates im
    Sonderfahrdienst und anderer Interessengruppen von Nutzerinnen und Nutzern des
    Fahrdienstes in eine Weiterentwicklung eingeflossen, die in der Leistungsbeschreibung
    ihren Niederschlag fand.
    Der bisherige Betreiber, die WBTeG hat den Fahrdienst fast zwei Jahrzehnte erfolgreich,
    engagiert und zur Zufriedenheit der Mehrzahl der Nutzerinnen und Nutzer geprägt.
  6. Inwieweit spielten die Kriterien wie Regiezentrale, Software, Abrechnungstechnik, Kartenerfassung und
    Ortskenntnis im Rahmen der Zuschlagserteilung eine zentrale Rolle und in welcher Weise werden diese
    durch den neuen Betreiber erfüllt?
  7. Im Rahmen der Bereitstellung des Sonderfahrdienstes ist der Betrieb eines Callcenters zentral. Welche
    Referenzen hat die ViaVan GmbH hinsichtlich der Bereitstellung eines Callcenters? Wie viel Personal ist
    hier vorgesehen und welcher Tarifvertrag kommt hier zur Anwendung?
    Zu 5. und 6.: In der Leistungsbeschreibung für die „Durchführung der Regie- und
    Beförderungsleistungen im besonderen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung“ sind
    die Anforderungen des Auftraggebers an die
    #Regieleistungen (z. B. Vorhaltung einer Regiezentrale, Bereitstellung und
    Vorhaltung einer Notfallbereitschaft, Besetzung eines Notfalltelefons),
    #Assistenzleistungen,
    #Beförderungsleistungen,
    #Beförderungsmittel,
     Nutzung einer #Magnetkarte etc. ausführlich benannt.
    Die ViaVan GmbH hat im #Vergabeverfahren dargelegt, dass diese Anforderungen des
    Auftraggebers aus dem Vergabeverfahren erfüllt werden. Mit dem erteilten Zuschlag ist
    dies nun auch vertraglich gewährleistet.
    Neben bereits praktizierten und den Nutzerinnen und Nutzern bekannten Verfahren z. B.
    bei der Fahrtenbestellung per Telefon, per Fax, per E-Mail setzt die ViaVan GmbH
    innovative Impulse für einen bedarfsorientierten Service für mobilitätsbehinderte
    Menschen, etwa durch eine onlinebasierte Erreichbarkeit und per App.
    Der neue Betreiber garantiert eine laufende Kommunikation mit Fahrenden und
    Nutzenden sowie höchste Flexibilität im Einsatz. Für alle Nutzerinnen und Nutzer wird
    eine qualitativ hochwertige Beförderung gewährleistet sein.
    Besondere Referenzen für ein Call-Center wurden von den Bietern nicht erbeten.
    Die o. a. Leistungsbeschreibung enthält qualitative Vorgaben zur Buchung, nicht jedoch
    zur Quantität des dafür vorzuhaltenden Personals. Es gibt nach dem Berliner
    Vergabegesetz keine rechtliche Grundlage für die Anwendung eines bestimmten
    Tarifvertrages. Grundlage ist der Landesmindestlohn i. H. v. derzeit 12,50 € pro Stunde.
  8. Welche Vertragslaufzeit liegt der Ausschreibung zum Sonderfahrdienst zu Grunde? Inwieweit kann im
    Rahmen der Vertragslaufzeit ausgeschlossen werden, dass der Sonderfahrdienst mit öffentlichen Mitteln
    bezuschusst werden muss?
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    Zu 7.: Die Vertragslaufzeit mit der ViaVan GmbH endet zum 30. Juni 2024. Bei Ziehung
    einer Verlängerungsoption durch das Land Berlin (längstens um weitere zwei Jahre)
    würde der Vertrag am 30. Juni 2026 enden. Der Sonderfahrdienst wird aus öffentlichen
    Mitteln finanziert. Eine Bezuschussung über die vertraglich vereinbarte Vergütung hinaus
    kann grundsätzlich ausgeschlossen werden. Die vertraglichen Regelungen sind
    eindeutig, das heißt, es wird lediglich die tatsächlich erbrachte Leistung vergütet.
  9. Inwieweit ist seitens der ViaVan GmbH vorgesehen, Fahrzeuge aus dem Bereich des BerlKönigs
    einzusetzen?
    Zu 8.: Dem Senat liegen keine Informationen dazu vor, ob die ViaVan GmbH vorgesehen
    hat, Fahrzeuge aus dem Bereich des BerlKönigs einzusetzen. Grundsätzlich sind –
    entsprechend der Vorgaben in den Vergabeunterlagen – Fahrzeuge einzusetzen, für die
    eine Genehmigung nach § 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vorliegt und die
    barrierefrei ausgestattet sind. Es ist selbstverständlich zu gewährleisten, dass mit der
    entsprechenden technischen Ausstattung der Fahrzeuge eine Beförderung aller
    Berechtigten des Sonderfahrdienstes gewährleistet sein muss.
  10. Inwieweit hat die Senatsverwaltung bei ihrer Vergabe-Entscheidung den Umstand berücksichtigt bzw.
    wertend betrachtet, dass die ViaVan GmbH bereits den BerlKönig nicht etatgerecht umsetzen konnte?
    Wenn ja, welche Schlüsse zieht der Senat hieraus?
    Zu 9.: Bei dem BerlKönig handelt es sich um ein eigenwirtschaftliches Projekt der BVG
    und keine vom Land Berlin bestellte und bezuschusste Verkehrsleistung. Insoweit kann
    der Senat hieraus keine Schlüsse ziehen.
  11. Inwieweit liegen dem Senat bereits Beschwerden gegen die Vergabe-Entscheidung vor?
    Zu 10.: Dem Senat liegen einzelne Schreiben von Fuhrunternehmerinnen und
    Fuhrunternehmern und Nutzerinnen und Nutzern vor, in denen sich diese kritisch zur
    Vergabeentscheidung äußern bzw. ihre Besorgnis hinsichtlich der Umsetzung des
    Fahrdienstes durch ViaVan GmbH zum Ausdruck bringen. Es liegen jedoch auch
    Schreiben vor, in denen sich Fuhrunternehmerinnen und Fuhrunternehmer für die gute
    Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren bedanken und dem neuen Betreiber für die
    kommenden Jahre gutes Gelingen wünschen.
  12. Ist den Antworten auf diese Fragen von Seiten des Senates noch etwas hinzuzufügen?
    Zu 11.: Weitere Informationen zum Vergabeverfahren des Sonderfahrdienstes können
    Sie den Antworten auf die Schriftlichen Anfragen Nr. 18/27782 und Nr. 18/27863
    entnehmen.
    Berlin, den 29. Juni 2021
    In Vertretung
    Alexander F i s c h e r

Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

S-Bahn: Ausschreibung nicht alternativlos Gutachten belegt: Politik könnte Vergabeverfahren für Berliner S-Bahn jederzeit abbrechen, aus Junge Welt

https://www.jungewelt.de/artikel/404877.ausschreibung-nicht-alternativlos.html

Das vor einem Jahr gestartete #Vergabeverfahren für den Betrieb von zwei Dritteln des Berliner -Bahn-Netzes sowie zur Beschaffung eines modernen #Fahrzeugpools ließe sich bei vorhandenem politischen Willen noch stoppen. Zu diesem Ergebnis gelangt ein im Auftrag des #Aktionsbündnisses »Eine S-Bahn für alle« erstelltes juristisches Positionspapier, das am Dienstag der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Ein #Abbruch der #Ausschreibung »ist möglich und auch haushaltsrechtlich vertretbar«, konstatierte der federführende Rechtsanwalt Benno Reinhardt in einer begleitenden Stellungnahme. Anschließend könnten sich für Berlin und Brandenburg »mehrere Optionen« ergeben, »die -Bahn unter kommunaler Regie aus einer Hand zu betreiben«.

Auf Initiative von Verkehrssenatorin Regine Günther (Bündnis 90/Die Grünen) soll der #Fahrbetrieb für zwei #Teilnetze ab 2027 von der bisher zuständigen #DB-Tochter S-Bahn Berlin GmbH auf ein oder zwei Unternehmen übertragen werden. Im Rahmen einer auf 30 Jahre angelegten öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) sollen außerdem der Erwerb und die Instandhaltung von bis zu 2.160 neuen Waggons erledigt werden. Kritiker warnen vor einer Privatisierung und Zerschlagung der S-Bahn nach dem Muster der Londoner Metro. In der britischen Hauptstadt hatte die Vergabe an mehrere Konzerne den Betrieb technisch ausgeknockt und dem Staat Milliarden Pfund an Verlusten beschert.

Der Auftraggeber sei »grundsätzlich frei darin, ein Vergabeverfahren abzubrechen und die Beschaffung abzubrechen«, stellt Reinhardt in seinem Gutachten fest. Auch sei er nach Abschluss des Findungsprozesses, …

Regionalverkehr: Vergabeverfahren „Netz Ostbrandenburg“: Die Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) erhält den Zuschlag, aus VBB

https://www.vbb.de/presse/vergabeverfahren-netz-ostbrandenburg-die-niederbarnimer-eisenbahn-neb-erhaelt-den-zuschlag/

#Vergabeverfahren „#Netz Ostbrandenburg“: Die #Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) erhält den Zuschlag – Mehr Verkehr und alternative Antriebe auf der Schiene

  • Die #NEB betreibt bis Dezember 2036 weiterhin das Netz Ostbrandenburg
  • Erstmals kommen #batterieelektrische Fahrzeuge im Verbundgebiet zum Einsatz
  • #Angebotsausweitung und Reduzierung von Emissionen im Fokus
  • Länder Berlin und Brandenburg stärken weiter die Schiene

Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) hat den Zuschlag im Wettbewerbsverfahren Netz Ostbrandenburg an die NEB Betriebsgesellschaft mbH (NEB) erteilt. Das Netz Ostbrandenburg umfasst wie bisher die Linien #RB12, #RB25, #RB26, #RB35, #RB36, #RB54, #RB60, #RB61, #RB62 und #RB63. Das europaweite Vergabeverfahren wurde im Auftrag der Länder Berlin und Brandenburg durchgeführt. Im zukünftigen Netz Ostbrandenburg wird das Angebot für die Fahrgäste auf der Schiene durch neue Fahrzeuge, Taktverdichtungen und neue Servicestandards deutlich verbessert. Zukünftig kommen auf allen technisch hierfür geeigneten Linien Elektrofahrzeuge mit Batteriespeicher zum Einsatz. Die Betriebsaufnahme ist für Ende 2024 vorgesehen.

Mit dem an die NEB erteilten Zuschlag im Netz Ostbrandenburg setzen die Länder Brandenburg und Berlin als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr eine verbesserte Anbindung der Region in der Fläche auf den Regionalbahnlinien in sechs Landkreisen und einer Großstadt im Norden und Osten Brandenburgs um.

Guido #Beermann, Verkehrsminister des Landes Brandenburg:

„Vor allem der Norden und Osten Brandenburgs wird von den dichteren und flexibleren Angeboten sowie besseren Kapazitäten bei den nachgefragten Verbindungen in die polnische Nachbarwojewodschaft Lubuskie profitieren. Damit stärken wir die Region und mit den innovativen Antrieben gleichzeitig den klimafreundlichen Schienenpersonennahverkehr. Zudem können wir nun, wie im Landesnahverkehrsplan vorausgedacht, auf der RB25 nach Werneuchen, der RB26 nach Müncheberg und auf der RB60 zwischen Wriezen und Frankfurt (Oder) den Takt erhöhen. So schaffen wir wichtige Voraussetzungen dafür, dass sich diese Siedlungsachsen im Berliner Stadtumland zukunftsfähig entwickeln.“

Regine #Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz des Landes Berlin:

„Endlich kommen auch im neuen Netz Ostbrandenburg batterieelektrische Züge zum Einsatz. Dies ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und zur Modernisierung der Flotte. Aber die Züge sind nicht nur klimafreundlich, sondern bieten mit zusätzlichen Sitzplätzen und dichteren Takten mehr Komfort und Flexibilität. Gerade für Pendlerinnen und Pendler bieten wir damit ein attraktiveres Angebot.“

Susanne #Henckel, Geschäftsführerin des Verkehrsverbundes Berlin – Brandenburg (VBB):

„Es gibt keine Alternative: Die Schiene muss weiter gestärkt werden. Die neuerliche Vergabe des Netzes Ostbrandenburg an die NEB sorgt hier für Kontinuität, Planungssicherheit und mehr Qualität. Mit dem Netz Ostbrandenburg wird das Angebot für die Fahrgäste auf der Schiene durch neue Fahrzeuge und Taktverdichtungen deutlich erhöht. Was mich am meisten freut ist, dass nun zukünftig auf mehr Linien Elektrofahrzeuge mit Batteriespeicher zum Einsatz kommen. Verkehrswende und Klimaschutz im Gleichschritt: Ein guter Tag für den ÖPNV in Berlin und Brandenburg.“

Detlef #Bröcker, Geschäftsführer der NEB Betriebsgesellschaft mbH:

„Wir freuen uns über den Zuschlag für das Netz Ostbrandenburg und das Vertrauen, das für die Umsetzung dieses besonderen Projekts in die Niederbarnimer Eisenbahn gesetzt wird. Mit dem Einsatz der neuen batterieelektrischen Fahrzeuge und den deutlichen Verbesserungen im Fahrplan- und Serviceangebot können wir zu einer fahrgastorientierten und klimafreundlichen Verkehrswende beitragen. Gemäß unserem Motto „Heimat in Bewegung“ führen wir das Netz Ostbrandenburg für unsere Region in die Zukunft.“

Mehr Angebote und ein attraktiver #Halbstundentakt

Mit dem Netz Ostbrandenburg setzt der VBB den Auftrag der Länder zur Stärkung der Schiene in der Region ab 2024 offensiv fort und erreicht mit dem Zuschlag an die NEB einen weiteren Meilenstein. Es sind dabei zahlreiche Erweiterungen des schon bestehenden Angebotes geplant. Insbesondere sollen dann die Regionalbahnlinien RB25 bis #Werneuchen und RB26 bis #Müncheberg von Montag bis Freitag einen attraktiven Halbstundentakt anbieten und die Linie RB35 um eine Haltestelle bis nach Bad Saarow Süd verlängert werden. Auch Wochenend- und Spätverkehre werden durch neue Angebote spürbar verbessert.

Die Linie RB60 Eberswalde Hbf – Frankfurt (Oder) soll im Zusammenhang mit dem weiteren Ausbau der Infrastruktur, u.a. in Seelow (Mark), auch im Abschnitt #Wriezen – Frankfurt (Oder) zu einem Stundentakt verdichtet werden. Die Region Ostbrandenburg wird so ein wesentlich breiteres und vor allem ein überaus flexibleres Schienenangebot bekommen. Auch die #Direktverbindung der RB26 ins Nachbarland #Polen wird durch zusätzliche Fahrten morgens und am Abend aufgewertet. 

Das gesamte Angebot des Netzes Ostbrandenburg erhöht sich gegenüber dem Fahrplan 2020 um fast 30 %.

Mehr Qualität durch alternative Antriebe

Besonders hervorzuheben ist in diesem Netz der Fokus auf alternative Antriebe. Im Netz Ostbrandenburg werden ganz überwiegend neu beschaffte moderne Fahrzeuge zum Einsatz kommen. 

Mit Ausnahme der RB26 werden zukünftig auf allen ausgeschriebenen Linien Fahrzeuge mit Batteriespeicher eingesetzt, die auch die nicht elektrifizierten Linienabschnitte befahren können. Die Batterien werden auf den Abschnitten der Linie mit Oberleitung wieder aufgeladen. Dabei ergeben sich keine Einschränkungen in den Kapazitäten und den Fahrplanzeiten. Auf der RB26 werden in der kommenden Vertragsperiode auch weiterhin Dieseltriebzüge zum Einsatz kommen. Die bundeseigene Infrastruktur, mit langen nicht elektrifizierten Streckenabschnitte auf dieser Linie, lassen ein Aufladen von Batteriezügen derzeit nicht zu. Bei der Vergabe waren ebenfalls Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb möglich. Diese wurden jedoch von keinem Bieter angeboten.

Die Fahrzeugreserve wird gegenüber bisherigen Vergaben deutlich erhöht. Insgesamt werden 42 Fahrzeuge im Netz unterwegs sein, davon 26 batterieelektrische Fahrzeuge vom Typ Siemens Mireo Plus B.

Des Weiteren werden 16 Dieselfahrzeuge vom Typ #PESA #Link eingesetzt, elf Gebrauchtfahrzeuge und fünf Neufahrzeuge. Durch den Einsatz von Fahrzeugen des Typs #Siemens #Mireo Plus B stehen den Fahrgästen auf den betreffenden Linien mehr Sitzplatzkapazitäten als in der Ausschreibung verlangt zur Verfügung. Auf den Linien RB36 und RB60 werden den Fahrgästen 128 Sitzplätzen anstatt der geforderten 70 angeboten. Ebenso werden die Kapazitäten auf den Linien RB12, RB25, RB35, RB54, RB61, RB62 und RB63 mit 128 Sitzplätzen in Einzeltraktion und 256 Sitzplätzen in #Doppeltraktion erhöht. Bei den PESA-Link-Fahrzeugen betragen die Sitzplatzkapazitäten 120 Sitze bei den gebrauchten und 122 bei den Neufahrzeugen. Die auch schon im Netz Elbe-Spree gesetzten Qualitätsstandards im VBB gelten auch für das Netz Ostbrandenburg, zum Beispiel kostenloses WLAN, zuzüglich eines für mobile Endgeräte nutzbaren dynamischen Informationsportals, eines Service- oder Hilferufs und spezielle Stellplätze für Fahrräder.

Mit dem neu optimierten Netz Ostbrandenburg soll der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) somit langfristig gesichert werden und dadurch höchste Planungssicherheit erhalten. Durch das Favorisieren von Batterie- und Wasserstoffantrieben wird den aktuellen Aktivitäten rund um den Klimawandel und deren Zielen Rechnung getragen. Der Einsatz alternativer Fahrzeugantriebe trägt maßgeblich zur Reduzierung von regionalen Emissionen bei. Es werden jährlich rund 3,8 Mio. Liter Diesel weniger verbraucht. Damit wird jährliche eine Einsparung von rund 10.000 Tonnen lokaler CO2-Emission sowie ein signifikanter Rückgang an Feinstaubemissionen erreicht.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwölf Jahren und beginnt im Dezember 2024. Das jährliche Gesamtvolumen beträgt 6,7 Mio. Zugkilometer.

Das künftige Netz Ostbrandenburg

Batterieelektrische Fahrzeuge

RB12 Berlin Ostkreuz – Oranienburg – Templin Stadt

RB25 Berlin Ostkreuz – Werneuchen

RB35 Fürstenwalde (Spree) – Bad Saarow Süd

RB36 Frankfurt (Oder) – Beeskow – Königs Wusterhausen

RB54 (Berlin Gesundbrunnen/Lichtenberg–) Löwenberg (Mark) 
Rheinsberg (Mark)

RB60 Eberswalde – Wriezen – Frankfurt (Oder)

RB61 Schwedt (Oder) – Angermünde

RB62 Angermünde – Prenzlau

RB63 Eberswalde – Joachimsthal

Dieselfahrzeuge: RB26 Berlin Ostkreuz – Müncheberg (Mark) – Kostrzyn

Regionalverkehr: Angebotsverdichtung und Ausbau der Ostbahn – Planungsstand, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist dem Senat bekannt, dass in der Ausschreibung für das „Netz Ostbrandenburg“, das ab Dezember 2024
neu vergeben wird, als #Rahmenfahrplan für die #RB26 Berlin – #Kostrzyn zwar ein zweites Zugpaar je Stunde
#Ostkreuz#Müncheberg vorgegeben ist, aber der Fahrplan folgende Mängel aufweist? Wie werden diese
beurteilt:
a. Es soll kein #30-min-Takt hergestellt werden, sondern die Züge sollen in sehr ungleichmäßigen
Abständen verkehren: Bei der Abfahrt in Lichtenberg 23 zu 37 min, bei der Ankunft in
Müncheberg vormittags 29/31, nachmittags 26/34 min, in der Gegenrichtung in Müncheberg
vormittags 22/38, nachmittags 25/35 und in Lichtenberg 24/36 min.
b. Die Fahrzeit Lichtenberg – Müncheberg soll sich von heute 35 auf 39 min verlängern,
Lichtenberg – Seelow-Gusow von heute 48 min (Schnellläufer mit weniger Halten) bzw. 52 min
(Langsamläufer mit allen Halten) auf 56 min, Lichtenberg – Küstrin-Kietz von heute 60 bzw. 69
auf 74 min.
Antwort zu 1:
Die Einschränkungen bei der ersten Umsetzung des Halbstundentaktes sind dem Senat
bekannt. Der Hintergrund sind die bestehenden Restriktionen bei der Fahrplangestaltung.
Die zeitliche Lage der Fahrten der Regionalbahn-Linie 26 (RB 26) bestimmt sich
maßgeblich durch die #Eingleisigkeit der Strecke und der notwendigen Kreuzungshalte zum
Begegnen der Züge mit entgegengesetzter Fahrtrichtung.
Darüber hinaus besteht entlang der Strecke der Wunsch nach Bedienung aller
Zwischenstationen durch alle Zugfahrten, was unmittelbar zu einer Fahrzeitverlängerung
für die darüber hinausgehenden Relationen führt. Gemäß den Unterlagen des
Vergabeverfahrens sind Anpassungen der Haltekonzeption entsprechend der
Nachfrageentwicklung möglich.
2
Generell ist darauf hinzuweisen, dass die im Vergabeverfahren unterstellten Fahrpläne
eine Kalkulationsgrundlage für die potenziellen Auftragnehmer darstellen. Im Rahmen der
Abstimmung und Erstellung der Jahresfahrpläne können sich noch Änderungen an den
Fahrplanzeiten ergeben.
Frage 2:
Teilt der Senat die Auffassung, dass ein Taktfahrplan mit gleichmäßig verteilten Abfahrzeiten und kurzen
Fahrzeiten Voraussetzung für die angestrebte häufige Benutzung der Eisenbahn durch Pendler und andere
Fahrgäste ist? Wenn ja, warum hat der Senat dann diesen mangelhaften Fahrplan, der offenbar auf der
heutigen Lage der Ausweichstellen, der heute zu geringen Streckengeschwindigkeit von 100 km/h und den
damit verbundenen Wartezeiten auf den Gegenzug beruht, veranlasst oder ihm zugestimmt?
Frage 3:
Ist dem Senat bekannt, dass für den angestrebten 30-min-Takt bis Müncheberg nicht nur ein zweites
Bahnsteiggleis in Müncheberg, das von DB Netz geplant wird, sondern auch eine zweite
Begegnungsmöglichkeit auf der eingleisigen Strecke westlich des Haltepunkts #Mahlsdorf sowie eine
Erhöhung der #Streckengeschwindigkeit zwischen Biesdorfer Kreuz und Herrensee benötigt werden, um vom
zweiten Begegnungsabschnitt aus die #Begegnungsstrecke bei #Herrensee in weniger als 15 Minuten zu
erreichen?
Frage 4:
Teilt der Senat die Auffassung, dass zwischen Berlin und Müncheberg ein glatter 30-min-Takt mit
Fahrzeiten, die nicht länger sind als heute, erforderlich ist und dass dafür infrastrukturseitig die
Voraussetzungen (zweigleisiger Abschnitt zwischen Biesdorfer Kreuz und Mahlsdorf, in dem die Begegnung
während der Fahrt beider Züge möglich ist, außerdem Geschwindigkeitserhöhung) geschaffen werden
müssen?
Antwort zu 2 bis 4:
Die Fragen 2 bis 4 werden werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Senat vertritt die Auffassung, dass eine gute Anbindung auch im erweiterten
#Vorortverkehr in enger Abstimmung mit dem Land Brandenburg sichergestellt werden
muss. Der Senat hat daher gemeinsam mit dem Land Brandenburg und dem
Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) nach Möglichkeiten gesucht, eine Bedienung
des Streckenabschnittes bis Müncheberg mit zwei Zügen je Stunde und Richtung zur
Betriebsaufnahme im Netz #Ostbrandenburg gewährleisten zu können. Das Zurückstellen
der Angebotsverdichtung bis zum Abschluss weiterer Infrastrukturausbaumaßnahmen
hätte über viele Jahre die Beibehaltung des Stundentaktes erfordert. Die zeitnahe
Bedienung mit zwei Zügen pro Stunde wird von Seiten des Senates besser bewertet als
die Bedienung mit einem Zug pro Stunde.
Der weitere Ausbau der Ostbahn ist gemeinsames Ziel des Landes Brandenburg und des
Senats. Die Strecke wurde daher für den Ausbau im Rahmen des
Bundesverkehrswegeplans beim zuständigen Bundesverkehrsministerium angemeldet
und von diesem abgelehnt. Auch eine #Elektrifizierung der Ostbahn im Rahmen des
Programms „Elektrische Güterbahn“ wurde nicht berücksichtigt. Die Länder verfolgen
daher parallel weitere Optionen der Finanzierung des Infrastrukturausbaus. Entsprechend
der Prinzipien des Deutschlandtaktes wird ein fahrplanbasierter Ausbau der Ostbahn
angestrebt, so dass die konkret erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen aus dem
Zielfahrplan abgeleitet werden. Zudem wird eine Elektrifizierung der Ostbahn angestrebt.
3
Frage 5:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, zur Betriebsaufnahme im Dezember 2024 einen Fahrplan ohne die
beschriebenen Mängel einzuführen?
Antwort zu 5:
Ein hierfür notwendiger entsprechender #Infrastrukturausbau einschließlich der dafür
erforderlichen Planungen und Planverfahren ist bis Dezember 2024 nicht umsetzbar.
Frage 6:
Welche Absichten hat der Senat, die DB Netz AG zur qualitätsgerechten Absicherung des ersten Schritts der
#Angebotsverdichtung rechtzeitig zum Herstellen einer geeigneten Infrastruktur zu veranlassen?
Antwort zu 6:
Der erste Schritt der im #Vergabeverfahren unterstellten Angebotsverdichtung ist innerhalb
von Berlin auf der vorhandenen Infrastruktur umsetzbar. Die Infrastrukturausbauten auf
dem Gebiet von Brandenburg sollen nach Angaben von DB Netz rechtzeitig vor der
Betriebsaufnahme im Dezember 2024 in Betrieb genommen werden. Im Übrigen wird auf
die Antwort zur Frage 5 verwiesen.
Frage 7:
Teilt der Senat die Auffassung, dass der 30-Minuten-Takt bis Müncheberg nicht nur – wie vorgesehen –
montags bis freitags, sondern auch am Wochenende erforderlich ist, um neben dem Pendlerverkehr auch für
den Ausflugsverkehr Richtung Märkische Schweiz und den Gelegenheitsverkehr bessere Bedingungen für
die Nutzung des öffentlichen Verkehrs zu bieten? Wird der Senat gemeinsam mit dem Land Brandenburg
die Bestellung der Zugleistungen entsprechend erweitern?
Antwort zu 7:
Diese Einschätzung wird von den Ländern aktuell nicht geteilt. Nach Auskunft des VBB
liegt die Nachfrage an Wochenenden auf Basis der Zählungen vor der Corona-Pandemie
deutlich unter der Nachfrage an den Tagen Montag-Freitag. Eine Ausweitung des
Angebotes an Wochenenden ist daher in den aktuellen Nahverkehrsplänen der Länder
Berlin und Brandenburg nicht vorgesehen. Sollten sich Änderungen am Mobilitätsverhalten
ergeben, so kann eine Angebotserweiterung mit dem Land Brandenburg auch noch im
Rahmen des laufenden Verkehrsvertrags abgestimmt werden.
Frage 8:
Welche Kreuzungsbauwerke der Strecke Ostkreuz – Lichtenberg – Stadtgrenze Mahlsdorf/Hoppegarten
(Straßenüber- und -unterführungen, Fuß- und Radwege, Eisenbahnüber- und -unterführungen) müssen in
absehbarer Zeit saniert oder erneuert werden? In welchen Planungsphasen befinden sich diese Bauwerke
und wie sind die Zeitpläne für Planung und Bau?
4
Antwort zu 8:
Nach derzeitigem Kenntnisstand müssen in absehbarer Zeit folgende Kreuzungsbauwerke
der Strecke Ostkreuz – Lichtenberg – Landesgrenze Berlin/Brandenburg saniert oder
erneuert werden:
Bezeichnung Maßnahmenstand Voraussichtliche
Inbetriebnahme
Kreuzungsbauwerk (KrBw) mit
Strecke 6140 (Höhe Nöldnerplatz)
Genehmigungsplanung 12/2024
Personentunnel am S-Bahnhof
Nöldnerplatz
Entwurfsplanung 12/2027
Straßenüberführung (SÜ) südliche
Rhinstraßenbrücke
Baudurchführung II/2021
KrBw mit Strecke 6080 (Biesdorfer
Kreuz)
Grundlagenermittlung 12/2029
SÜ Blumberger Damm Bauvorbereitung 2025
Eisenbahnüberführung Hönower
Straße
Grundlagenermittlung 12/2028
Frage 9:
Teilt der Senat die Auffassung, dass die Ostbahn eine große und steigende Bedeutung als Hauptverbindung
zwischen Deutschland, #Polen und dem #Baltikum für den Regional- und #Güterverkehr und für künftigen
internationalen Fernverkehr besitzt und deshalb durchgehend #zweigleisig ausgebaut und #elektrifiziert werden
muss?
Antwort zu 9:
Der Senat teilt die Auffassung, dass für die künftigen Verkehre ein zweigleisiger
elektrifizierter Ausbau der Ostbahn von der Grenze Deutschland/Polen bis mindestens
zum Biesdorfer Kreuz zur Einbindung in den Berliner Außenring erforderlich ist. Die
#Ostbahn ist eine wichtige Ergänzungsstrecke für den europäischen #Schienengüterverkehr
und könnte dann langfristig einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der Frankfurter
Bahn leisten.
Frage 10:
Werden bei den anstehenden Erneuerungen und Sanierungen einzelner Bauwerke ausreichend
#Vorsorgemaßnahmen für das zweite Gleis, höhere #Geschwindigkeit (160 km/h) und die Elektrifizierung
getroffen (Gleisabstände, lichte Höhen, Tragfähigkeit, Maststandorte), damit der Endausbau nicht auf lange
Zeit verbaut oder nur mit sehr viel größerem erneuten Umbauaufwand hergestellt werden kann? Was hat der
Senat unternommen oder wird er unternehmen, um diese Vorsorgemaßnahmen sicherzustellen?
Antwort zu 10:
Aufgrund der Bedeutung der Elektrifizierung und des zweigleisigen Ausbaus der Ostbahn
werden im Rahmen der Abstimmungen zu anstehenden Erneuerungsmaßnahmen an
Kreuzungsbauwerken und der Klärung der dafür zugrundezulegenden Anforderungen
durch den für die Bahnplanung verantwortlichen Bereich der für Verkehr zuständigen
5
Senatsverwaltung die Anforderungen für einen zweigleisigen elektrifizierten Ausbau der
Strecke eingebracht.


Berlin, den 25.05.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Milliardenschweres Projekt in Berlin Alstom zieht sich womöglich aus S-Bahn-Ausschreibung zurück, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/milliardenschweres-projekt-in-berlin-alstom-zieht-sich-womoeglich-aus-s-bahn-ausschreibung-zurueck/27195402.html

#Alstom ist der größte Konkurrent der Bahn bei der -Bahn-Ausschreibung. Jetzt überlegt der französische Konzern aufzugeben. Es gibt Kritik am #Vergabeverfahren.

Seit neun Monaten läuft das Vergabeverfahren für die Berliner S-Bahn, es geht um bis zu elf Milliarden Euro. Berlin will mit dieser #Ausschreibung das Monopol der Deutschen Bahn brechen – aber das könnte scheitern.

Nach Informationen des Tagesspiegels erwägt der französische #Großkonzern Alstom, sich aus dem #Bieterverfahren zurückzuziehen. Übrig bliebe dann nur die Deutsche Bahn, also der alte Monopolist. Das könnte den Preis hochtreiben, in der Verkehrsverwaltung ist die Sorge nun groß.

Der französische Konzern ist der einzige echte Konkurrent der Bahn, rechnet sich aber kaum noch Chancen aus – weil die Bahn im Verfahren bevorteilt werde, heißt es von Kennern der Ausschreibung.

Für die Ausschreibung haben sich zwei Konsortien gebildet: #Deutsche Bahn, #Siemens und #Stadler auf der einen sowie Alstom und #Transdev auf der anderen Seite. Hersteller von Zügen und Betreiber haben sich jeweils zusammengeschlossen. Offen ist, ob und wie sich chinesische Firmen an der Ausschreibung …