Bus: Kritik vom Fahrgastverband Senat will mit mehr Bussen den ÖPNV in Berlin entzerren aus rbb24

https://www.rbb24.de/politik/thema/corona/beitraege/2021/01/mueller-berlin-bvg-busse-auslastung-anzeige-nahverkehr.html

Die Politik erhofft sich von verbindlichen Home-Office-Vorgaben auch weniger #Fahrgäste im #Nahverkehr. Zusätzlich will der Berliner Senat das #ÖPNV-Angebot um mehr Busse erweitern. Der #Fahrgastverband fragt sich, wo die Fahrzeuge herkommen sollen.

Der Berliner Senat will das Angebot des Öffentlichen Nahverkehrs in der Stadt wegen der Corona-Pandemie erweitern. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) sagte am Mittwoch in der rbb-Abendschau, man werde versuchen, mit zusätzlichem Busverkehr die Situation weiter zu entzerren und so besser vor Infektionen zu schützen.

Eine zentrale Maßnahme, die Bund und Länder zur Eindämmung der Pandemie am Dienstag beschlossen hatten, war die Einführung der Pflicht zum Tragen einer #FFP2- oder #OP-Maske im Öffentlichen Nahverkehr. Laut Senatsbeschluss vom Mittwoch tritt diese Regelung am kommenden Sonntag in Kraft. Für Menschen mit geringem Einkommen werde es laut Michael Müller eine Grundausstattung mit medizinischen Masken geben. Die Verteilung erfolge über die Bezirke, dies habe bereits im Frühjahr gut funktioniert.

Fahrgastverband: BVG hat keine Fahrzeuge mehr
Auch der Berliner Fahrgastverband #IGEB dringt darauf, dass Busse und Bahnen leerer werden müssen, damit die nötigen Abstände eingehalten …

Straßenbahn: Straßenbahn-Haltestellen am Bahnhof Karlshorst, aus Senat

www.berlin.de

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-26006.pdf

Frage 1:
Nach jahrelanger Bauzeit sind die grundlegend umgebauten Richtungshaltestellen der #M17, #27 und #37 am
#S-Bahnhof #Karlshorst unmittelbar neben dem #S-Bahn-Eingang in Betrieb. Die #Straßenbahn muss in beiden
Richtungen von ihrem eigenen #Bahnkörper in Mittellage die innenliegende #Kfz-Spur kreuzen, sich in die
außenliegende Kfz-Spur einordnen, dort warten, bis die vor ihr stehenden Kfz den #Haltestellenbereich
räumen und nach dem Halt nochmals die innenliegende Kfz-Spur kreuzen, um wieder die Mittellage zu
erreichen. Wie bewertet der Senat diese Planung?
Frage 2:
Warum hat der Senat für die Straßenbahn im Haltestellenbereich keinen eigenen Bahnkörper geplant,
obwohl vorauszusehen war, dass die Kreuzungen und gemeinsame Nutzung der Fahrspuren unweigerlich
zu Behinderungen der Straßenbahn führen wird?
Antwort zu 1 und 2:
Im Vorfeld des Planfeststellungverfahrens für die umgesetzte Lösung wurden
verschiedene Umgestaltungsmöglichkeiten geprüft und abgewogen. Im Rahmen dieses
Planungsprozesses wurde die nun gebaute Vorzugsvariante entwickelt, die in der
gesamthaften Betrachtung am vorteilhaftesten abschnitt. Insbesondere auch auf Grund
der kurzen, sicheren, barrierefreien und damit attraktiven Umsteigewege zwischen
Straßenbahn und S-Bahn weist diese Lösung Vorteile gegenüber anderen Varianten auf.
Frage 3:
Warum hat der Senat die #LSA nicht so geplant, dass bei Annäherung einer Straßenbahn der Kfz-Verkehr
rechtzeitig gestoppt wird, die Kfz den Haltestellenbereich rechtzeitig räumen und die Straßenbahn ohne
Wartezeit in den Haltestellenbereich einfahren und wieder ausfahren kann?
Frage 4:
Wie beurteilt der Senat die hier herbeigeführten Behinderungen, Wartezeiten und
Beförderungszeitverlängerungen der Straßenbahn und damit den Verstoß gegen das Mobilitätsgesetz und
2
insbesondere gegen dessen § 26 Abs. 5, der den Vorrang des öffentlichen Personennahverkehrs vor dem
motorisierten individuellen Straßenverkehr, die Berücksichtigung des #ÖPNV bei der Straßenraumaufteilung
und die Schaltung von Lichtsignalanlagen zur Sicherung der #Fahrplantreue des ÖPNV vorschreibt?
Frage 5:
Mit welchen temporären und schließlich Abhilfe schaffenden Maßnahmen beabsichtigt der Senat bis wann,
den Vorrang der Straßenbahn herzustellen und die Straßenbahngleise bei Annäherung der Straßenbahn
von Kfz freizuhalten, zum Beispiel durch Abmarkierung der Straßenbahnspur für den Kfz-Verkehr und
Reduzierung auf eine Kfz-Spur je Richtung im Haltestellenbereich?
Frage 6:
Wie und bis wann will der Senat die Haltestellen sowie die Ein- und Ausfahrbereiche so umbauen, dass
dauerhaft der jederzeitige absolute Vorrang der Straßenbahn mit null Wartezeit gewährleistet ist?
Frage 7:
Wie wird der Senat künftig verhindern, dass derart untaugliche LSA-Steuerungen an anderen Stellen
programmiert werden?
Antwort zu 3 – 7:
Leider kam es bei der Bearbeitung durch das von der BVG beauftragte Ingenieurbüro in allen
Planungsschritten zu erheblichen Verzögerungen. Zur Inbetriebnahme der neuen Verkehrsanlagen am
13.12.2020 konnten daher nur #Ersatzprogramme für die #Lichtsignalanlagen (LSA) mit festen Schaltfolgen
ohne -Beeinflussung durch den öffentlichen Verkehr (ÖV) in Betrieb genommen werden. Die endgültigen
verkehrsabhängigen Steuerungen werden die Abhängigkeiten zu aktuellen Straßenbahnannäherungen und
entsprechenden Stauraumräumungen im Sinne einer ÖPNV-Beschleunigung gemäß Mobilitätsgesetz
beinhalten, wodurch sich die Abläufe optimieren und betriebliche Verlustzeiten minimieren werden.
Die Projektierungen der verkehrsabhängigen Vorrang-Steuerungen befinden sich weiterhin in Bearbeitung
des beauftragten Büros und können nach Einschätzung des Senats schrittweise ab Frühjahr 2021 in Betrieb
genommen werden. Ein Umbau der planfestgestellten Infrastruktur ist nicht vorgesehen.
Berlin, den 19.01.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Tarife + VBB: Tesla: Busfahrt zum Werk in Grünheide kostet 400 Euro im Jahr extra aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/brandenburg/article231335056/Tesla-Busfahrt-zum-Werk-in-Gruenheide-kostet-400-Euro-im-Jahr-extra.html

Die #Tesla-Fabrik in #Grünheide liegt außerhalb der #Tarifzone C des #ÖPNV – das geht für zukünftige Mitarbeiter ins Geld.

Aktuell stockt es noch beim Bau von Teslas #Gigafabrik in #Grünheide. Schon 2021 allerdings sollen aus dem ersten Werk des Elektroautobauers in Europa die ersten fertigen Fahrzeuge rollen. Auch tausende Mitarbeiter werden dann täglich zur südöstlich von Berlin gelegenen Fabrik pendeln. Klar ist schon jetzt: Das ÖPNV-Angebot dürfte für viele allein wegen des Preises nicht attraktiv sein.

Seit dem Fahrplanwechsel am 13. Dezember hält der #Regionalexpress #RE1 mit allen Fahrten am nächstgelegenen Bahnhof #Fangschleuse und schafft im #Halbstundentakt Verbindungen nach Berlin, Frankfurt (Oder) und Fürstenwalde. Von dort aus verkehrt nun auch eine neu eingesetzte Buslinie zum Tesla-Gelände. Allerdings gestalten sich die Tarifzonen denkbar ungünstig. Während der Bahnhof Fangschleuse noch im Tarifbereich Berlin C liegt, benötigen Pendler für die Weiterfahrt mit dem Bus zum Betriebsgelände zusätzlich dazu das Ticket für einen Landkreis. Bei monatlicher Abbuchung gibt das einen satten Aufpreis: Statt 1008 Euro im Jahr werden nur wegen der Busfahrt plötzlich 1422 Euro fällig.

Tesla: Fahrgastverband sieht grundsätzlich ein Problem mit der Zone C …

S-Bahn + Tickets: S-Bahn Berlin eröffnet neues Kundenzentrum am Ostbahnhof Mehr Service für Fahrgäste, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/S-Bahn-Berlin-eroeffnet-neues-Kundenzentrum-am-Ostbahnhof-5842514

Mehr #Service für Fahrgäste ⋅ Je zwei #Schalter für Verkauf und Serviceangelegenheiten ⋅ Sieben Tage die Woche geöffnet

Die S-Bahn Berlin baut ihren Service aus und hat am #Ostbahnhof ein neues #Kundenzentrum eröffnet.

Neu ist, dass es jetzt neben zwei Schaltern für den #Fahrkartenkauf auch zwei Serviceschalter gibt. Zu den Kundenservices gehören beispielsweise

  • Auskünfte zu #Fundsachen
  • Informationen zum #ÖPNV-Fahrplanangebot im Tarifgebiet Berlin ABC einschließlich Störungen
  • Entgegennahme von #Beschwerden und Anregungen
  • Information über #Fahrgastrechte und Weiterleitung von entsprechenden Anträgen
  • Information zu #Beförderungsbedingungen
  • Abwicklung von erhöhten Beförderungsentgelten (Einzahlung, Reduzierung, Beratung).

Das neue Kundenzentrum ist rund 100 Quadratmeter groß und befindet sich gut erreichbar direkt in der Eingangshalle des Ostbahnhofs.

Die Öffnungszeiten sind wie folgt:

Wochentage Serviceschalter Verkaufsschalter
Montag – Freitag 6 bis 22 Uhr 8 bis 20 Uhr
Samstag – Sonntag, Feiertage 7 bis 21 Uhr 7 bis 21 Uhr

Die Eröffnung der neuen Serviceschalter des S-Bahn-Kundenzentrums ist Teil des neuen Verkehrsvertrags mit den Ländern Berlin und Brandenburg für das Teilnetz Ring, der am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Auf dieser Grundlage sind auch die neuen S-Bahnzüge der Baureihe 483/484 am 1. Januar in Betrieb gegangen. Die ersten zehn Vorserienzüge verkehren auf der Linie S47 zwischen Spindlersfeld und Hermannstraße. Insgesamt hat die S-Bahn Berlin 382 Wagen (21 Zwei-Wagen-Einheiten und 85 Vier-Wagen-Einheiten) beim Herstellerkonsortium Siemens und Stadler bestellt, die bis Ende 2023 ausgeliefert werden sollen.

VBB: Mit dem ÖPNV zum nächsten Impfzentrum • der VBB Bus&Bahn-Begleitservice hilft aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/mit-dem-oepnv-zum-naechsten-impfzentrum

neue Funktion der #VBB-Fahrinfo bringt Fahrgäste direkt zu den #Corona-Impfzentren in Berlin und Brandenburg
Der VBB Bus & #Bahn-Begleitservice weitet sein Angebot aus und begleitet auch zum Impftermin

Der Weg aus der Pandemie kann durch die #Corona-Schutzimpfung gelingen. Neue Funktionen in der VBB-Fahrinfo zeigen Fahrgästen nun den direkten Weg zum nächsten #Impfzentrum in Berlin und Brandenburg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Der VBB setzt sich seit Beginn der Beschränkungen dafür ein, dass der #ÖPNV auch im Lockdown weiterhin zuverlässig für die Fahrgäste unterwegs ist. Auch jetzt, in der neuen Impfsituation, setzt der VBB mit zwei neuen Angeboten Maßstäbe und bietet digital, aber auch ganz analog und menschlich, optimalen Service und Hilfe.

 

VBB-Fahrinfo kennt den Weg zum Impfzentrum

Damit Berliner*innen und Brandenburger*innen schnell und unkompliziert den Weg zu ihrem Impfzentrum finden, wurden die entsprechenden Standorte in Berlin und Brandenburg in die VBB-Fahrinfo eingearbeitet. Mit einem Sonder-Update sind nun alle sechs Impfzentren in Berlin und alle elf Impfzentren in Brandenburg aktualisiert abrufbar.

In der VBB-Fahrinfo werden der Standort, umliegende Haltestellen und der etwaige Fußweg bis zur Haustür des jeweiligen Impfzentrums angezeigt.
Mit den neuen Funktionen kann gezielt nach guten Verbindungen zu einem bestimmten Impfzentrum gesucht werden und unterstützen so bei der Abstimmung des individuellen Impftermins auf den ÖPNV-Fahrplan. Mit der allgemeinen Eingabe „Impfzentrum“ ist es außerdem möglich, sich eine Liste mit allen Impfzentren anzeigen zu lassen. So ist die VBB-Fahrinfo auf der VBB-Webseite sowie in der VBB-App Bus & Bahn ganz unkompliziert und komfortabel als Routenplaner auf dem Weg zum jeweiligen Impfzentrum nutzbar.

VBB erweitert sein Service-Angebot im ÖPNV für #mobilitätseingeschränkte Personen

Schon seit Beginn der Pandemie erweiterte der VBB Bus & Bahn-Begleitservice seinen kostenlosen Service. Mit dem neuen Angebot des Erledigungsservice hilft der VBB mobilitätseingeschränkten Fahrgästen durch den Alltag. Nun kommt ein weiterer Service dazu: ältere, bewegungs- oder auch seheingeschränkte Menschen können den Service nun auch für die Begleitung zum Impftermin nutzen. Die Inanspruchnahme ist unabhängig davon, ob die zu Begleitenden einen Taxigutschein besitzen und mit dem Taxi begleitet werden möchten oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Personen, die einen Impftermin haben, können sich ab sofort beim VBB Bus und Bahn-Begleitservice melden und werden auf dem Weg in die Impfzentren und vor Ort unterstützt.

Der kostenlose VBB Bus & Bahn-Begleitservice richtet sich an alle Fahrgäste, die mobilitätseingeschränkt sind, sich unsicher fühlen, Bus und Bahn alleine zu nutzen oder Hilfe an Umsteigepunkten benötigen. Die Unterstützung beim Impfen und für Erledigungen runden den Service ab. Der Begleitservice kommt bei Kund*innen sehr gut an: Diese bewerten den aktuell mit der Note 1,3 bewertet.

 

Wie kann ich die Services in Anspruch nehmen?

Die VBB-Servicenummer 030-34 64 99 40 ist von Montag bis Freitag (9:00 bis 16:00 Uhr) besetzt. Ein Anruf genügt und Fahrgäste werden bei ihren Fahrten unterstützt, wichtige Erledigungen werden organisiert, zuverlässig und unter Einhaltung des notwendigen Abstands.

Weitere Informationen: www.vbb.de/begleitservice

Mobilität: Vorrang für den ÖPNV – Beschleunigung auf der Standspur!?, aus Senat

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-25989.pdf

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Kilometer #Bussonderfahrstreifen gibt es aktuell in Berlin? (4. Juni 2020 102,46km)
Antwort zu 1:
Für die Umsetzung der Bussonderfahrstreifen (#BSF) sind die Bezirke als
Straßenbaulastträger verantwortlich. Die Vollzüge werden anschließend von den Bezirken
an die anordnende Behörde, die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz,
gemeldet. Auf Basis bisher bei der Senatsverwaltung eingetroffener Rückmeldungen gibt es
mit Stand Dezember 2020 rund 106 km BSF.
Frage 2:
Wie viele Kilometer der seit dem 1. Februar 2020 angeordneten Bussonderspuren wurden umgesetzt?
2
Antwort zu 2:
Nach Kenntnis der Senatsverwaltung wurden von den seit dem 1. Februar 2020
angeordneten BSF durch die Bezirke knapp 1,7 km umgesetzt.
Frage 3:
Seit 1. Januar 2017 wurden 9,3km Bussonderfahrstreifen neu angeordnet, jedoch nur 1,1km durch die Bezirke
markiert. Wie erklärt sich diese Diskrepanz und welche konkreten Maßnahmen unternimmt der Senat, um die
Anordnung zügig umzusetzen bzw. welche Maßnahmen wären notwendig, um Anordnungen schneller zu
realisieren?
Antwort zu 3:
Für die Umsetzung der angeordneten BSF sind die Bezirke als Straßenbaulastträger
verantwortlich. Hinsichtlich der Umsetzungshindernisse hatten die Bezirke teilweise bereits
zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/23916 Stellung genommen. Die Zeitverzüge beruhten
demnach insbesondere auf Personalengpässen, der Notwendigkeit von Ausschreibungen
sowie Finanzierungsproblemen. Der Senat hat die regelmäßigen Gespräche mit den
Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträten genutzt, um auf die notwendige Umsetzung der
angeordneten BSF hinzuweisen.
Frage 4:
Inwieweit befindet sich ein im #NVP angekündigter Pilot in Vorbereitung bzw. Umsetzung, der eine flächige
Einfärbung von Bussonderfahrstreifen vorsieht, um die Akzeptanz für diese bei den übrigen
Verkehrsteilnehmenden zu verbessern? Warum ist zu diesem Pilotprojekt noch keine Entscheidung getroffen
worden?
Antwort zu 4:
Vor einer farblichen Unterlegung von Bussonderfahrstreifen sind die Erkenntnisse über
Kosten und Folgekosten sowie die Wirksamkeit der Grüneinfärbungen von Radfahrstreifen
abzuwarten. Insofern wurde noch keine Entscheidung über den Start eines Pilotversuchs
getroffen.
Frage 5:
Wie viele #LZA sind mit der Vorrangschaltung (verkehrsabhängiger Steuerung zur ÖV-Priorisierung)
ausgestattet und an wie vielen LZA ist die Vorrangschaltung außer Betrieb? Welche Gründe liegen hierfür
vor? Bis wann werden diese wieder vollständig in Betrieb genommen?
Antwort zu 5:
Die Gründe abgeschalteter verkehrsabhängiger Steuerungen sind vielfältig, eine Aussage
zur Wieder- oder Neu-Inbetriebnahme kann daher nur am konkreten Einzelfall getätigt
werden. In der Regel handelt es sich um kurzfristige Außerbetriebsetzungen auf Grund von
Baumaßnahmen oder technischer Defekte. Zudem kann es bei Neuplanungen vorkommen,
dass die neue Steuerung noch nicht optimal funktioniert und noch nachjustiert werden muss,
so dass zwischenzeitlich nur eine Festzeitsteuerung laufen kann.
3
Die BVG hat dazu mitgeteilt:
„Es existieren insgesamt 1.096 Lichtsignalanlagen mit einer verkehrsabhängigen
Steuerung. Bei derzeit 1.012 Lichtsignalanlagen (#LSA) ist die verkehrsabhängige Steuerung
in Betrieb. Die verbleibenden Lichtsignalanlagen laufen u.a. aufgrund von Baumaßnahmen,
temporären Umbauarbeiten, technischen Modernisierungen oder Umleitungen im FestzeitBetrieb.“
Frage 6:
Anhand welcher Kriterien wird über die Installation einer Vorrangschaltung entschieden?
Antwort zu 6:
Bei allen Neubauten von Lichtsignalanlagen wird geprüft, ob der #ÖPNV (Öffentlicher
Personennahverkehr) betroffen ist. Falls ja, wird eine entsprechende Ausstattung der LSA
vorgesehen. Darüber hinaus werden entsprechende Umbauten an bestehenden Anlagen
vorgenommen, wenn ein entsprechender Bedarf insbesondere von der BVG erkannt wird,
z.B. im Rahmen der Task Force Beschleunigung.
Frage 7:
Im Jahr 2017 wurden 9 LZA mit einer Vorrangschaltung, 2018: 34, 2019: 16 und 2020: 8 (Stand Juni)
ausgestattet. Die durchschnittliche Geschwindigkeit sank bei #Bus und #Straßenbahn von 19,1 km/h (#Tram),
18,2 km/h (Bus) auf 18,8 km/h (Tram) und 18,0 km/h (Bus). Wie wird diese Erkenntnis in der Task Force
Beschleunigung bewertet und welche weiteren Maßnahmen, fern ab der Bussonderfahrstreifen und
Vorrangschaltungen, werden diskutiert?
Antwort zu 7:
Für die Task Force Beschleunigung ermittelt die BVG anhand ihrer tatsächlichen
Verlustzeiten die sogenannten Brennpunkte, die sodann auf Beschleunigungspotenziale hin
analysiert und ggf. angepasst werden. Die möglichen Maßnahmen konzentrieren sich
hauptsächlich auf BSF und LSA-Schaltungen, jedoch werden auch Haltestellenumbauten
und allgemein veränderte Verkehrsführungen betrachtet.
Frage 8:
Wie arbeitet die Task Force Beschleunigung? (Teilnehmer? In welchem Rhythmus wird getagt?
Sitzungsleitung? Wie werden externe Impulse aufgenommen? Inwieweit werden die Maßnahmen evaluiert
bzw. findet ein Monitoring statt?)
Antwort zu 8:
Für die Task Force Beschleunigung tagt alle zwei Monate ein Lenkungskreis mit dem
Vorstand der BVG und dem Staatssekretär für Verkehr der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz. Die zugehörige Koordinierungsrunde mit leitenden
Mitarbeitenden der BVG und der Senatsverwaltung tagt alle ein bis zwei Monate zur
Abstimmung von Maßnahmen und Projektverfolgung. Die konkreten Projekte werden auf
Arbeitsebene je nach Maßnahme von den jeweils fachlich zuständigen Mitarbeitenden
bearbeitet und auch in zusätzlichen maßnahmenspezifischen Extra- Terminen diskutiert.
4
Frage 9:
Ist den Antworten aus Sicht des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 9:
Nein.
Berlin, den 06.01.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

BVG: Doppelt so viele Fahrgäste wie im ersten Lockdown In Berlins Bussen und Bahnen bleibt es voll Etwa halb so viele Fahrgäste wie vor Corona verzeichnet die BVG derzeit …, aus der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/doppelt-so-viele-fahrgaeste-wie-im-ersten-lockdown-in-berlins-bussen-und-bahnen-bleibt-es-voll/26774308.html

In Berlins Bussen und Bahnen gibt es keinen #Lockdown. Nach Angaben eines BVG-Sprechers sind derzeit etwa halb so viele #Fahrgäste wie vor der Pandemie unterwegs. Im März, während des ersten Lockdowns, waren es nur 25 bis 30 Prozent. Die BVG bestätigt damit den Eindruck, den viele Berliner von ihrer Stadt haben: Es sind viel mehr Menschen unterwegs als im März.

Vor dem Bund-Länder-Treffen hatte eine Expertin des #Max-Planck-Instituts gefordert, die Zahl der Fahrgäste im öffentlichen #Nahverkehr bundesweit auf 25 Prozent der verfügbaren Sitzplätze zu reduzieren. Genau diese Regelung hatte Irland wegen der hohen Corona-Zahlen bereits im Oktober eingeführt.

Auf der Insel darf nur jeder vierte Platz belegt sein, zu #Spitzenzeiten dürfen nur Angehörige #systemrelevanter Berufe den #ÖPNV nutzen. Irlands Corona-Zahlen sind zuletzt wegen der harten Einschnitte in das öffentliche Leben deutlich gesunken.

Nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa hatte die Expertin des Max-Planck-Instituts der Politik vor dem Bund-Länder-Treffen am Dienstag diese Maßnahme zur Senkung der Infektionszahlen empfohlen – sie wurde aber …

Regionalverkehr + S-Bahn + BVG: Energiequellen des Berliner ÖPNV, aus Senat

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-25925.pdf

www.berlin.de

Frage 1:
Welche #Energiequellen werden für den Betrieb der verschiedenen Verkehrsmittel des Berliner #ÖPNV genutzt
bzw. in welchen Anteilen? Bitte nach Energiequellen und Verkehrsmitteln gesondert aufführen.
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Energiequellen für BVG-Fahrzeuge für den ÖPNV (Öffentlichen Personennahverkehr):
1.) #Diesel = 50,8 %.
2.) #Strom = 31,0 %.
Der Anteil des Energieverbrauches bei der BVG bzgl. der Verkehrsmittel liegt ca. bei 82 %
vom Gesamtenergieverbrauch. Für den Strom für den Betrieb der verschiedenen ÖPNV Verkehrsmittel wird zu 100 % #Grünstrom über Herkunftsnachweise verwendet.“
2
Die DB AG teilt zur S-Bahn mit:
„Die S-Bahn Berlin fährt mit 100 %- #Ökostrom. Entsprechend den Anforderungen aus dem
Verkehrsvertrag wird der Ökostrombedarf der Gleichstrom S-Bahn Berlin mit
Stromlieferungen aus dem öffentlichen Netz und Herkunftsnachweisen gedeckt. Die
Herkunftsnachweise (HKN) werden im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes
gelistet und entwertet. Der überwiegende Anteil der entwerteten HKNs stammt aktuell aus
Wasserkraft.“
Die DB AG teilt für DB Regio (elektrisch betriebenes Netz) mit:
„Der Grünstromanteil der sonstigen DB Regionalverkehre, die mit Wechselstrom durch
Berlin fahren, ist nicht separat für den Berliner ÖPNV ausweisbar, sondern richtet sich nach
dem bundesweit gültigen Bahnstrommix der DB Regio AG als Betreiber dieser Verkehre.
Der entsprechende Grünstromanteil kann der unternehmensindividuellen
Stromkennzeichnung der DB Regio AG entnommen werden. Diese Stromkennzeichnung
richtet sich nach § 42 Energiewirtschaftsgesetz. Hiernach beträgt der #Grünstromanteil der
DB Regio AG aktuell 34 % (Angabe basiert auf dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr
2019).“
Die ODEG Ostdeutsche Eisenbahn GmbH bezieht für die elektrisch betriebenen Linien RE2
und RE4 einen Strommix, der zu 44,2 % aus erneuerbaren Energien besteht.
Von den Betreibern DB Regio AG, ODEG und NEB Betriebsgesellschaft mbH können
derzeit folgende Linien nur mit #Dieseltriebwagen angeboten werden:
· RE6 Wittenberge – Neuruppin – Berlin (Prignitz-Express)
· RE66/RB66 Stettin/Szczecin – Angermünde – Berlin
· RB12 Templin – Berlin
· RB25 Werneuchen – Berlin
· RB26 Kostrzyn – Berlin
· RB27 Groß Schönebeck / Schmachtenhagen – Berlin
· RB33 Jüterbog – Berlin
· RB54 Rheinsberg (Mark) – Berlin
· Kulturzug Berlin – Breslau/Wrocław
In Berlin verkehren Regionalzüge nur mit Dieseltriebwagen, wenn dies zwingend
erforderlich ist, weil, ggf. auch im weiteren Streckenverlauf außerhalb Berlins, keine
Oberleitung für einen elektrischen Betrieb zur Verfügung steht. Das Land Berlin setzt sich
jedoch dafür ein, dass die betreffenden Bahnstrecken #elektrifiziert werden, oder, wo dies
nicht umsetzbar ist, künftig alternative Antriebskonzepte (z.B. elektrische Triebwagen mit
#Batteriespeicher) zum Einsatz kommen, sofern dies betrieblich möglich ist.
Frage 2:
Welche Energiequellen werden für den Betrieb der Verkehrsinfrastrukturen des Berliner ÖPNV genutzt bzw.
in welchen Anteilen?
3
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Energiequellen für BVG #Verkehrsinfrastruktur:
1.) #Fernwärme =7,6 %.
2.) #Heizöl = 0,8 %.
3.) #Strom = 7,9 %.
Der Anteil des Energieverbrauches bei der BVG bzgl. der Verkehrsinfrastruktur liegt ca. bei
16 % vom Gesamtenergieverbrauch. Für den Strom für den Betrieb der
Verkehrsinfrastruktur kann die BVG keine weiteren Angaben übermitteln.“
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Der Begriff der „Verkehrsinfrastruktur“ in Begrenzung zum Berliner ÖPNV ist an dieser
Stelle zu allgemein (bzw. komplex) gehalten, weshalb uns eine Beantwortung hier nicht
möglich ist.“
Frage 3:
Gibt es Zielsetzungen zur Nutzung regenerativer Energien im Berliner ÖPNV? Falls ja, welche?
Antwort zu 3:
Im Nahverkehrsplan 2019-2023 werden in Kapitel III.6.2 die Umweltstandards für den Bus und Schienenverkehr sowie den Betrieb der ÖPNV-Infrastruktur in Bezug auf den
Energieverbrauch bzw. die Energienutzung sowie in Kapitel III.7 die Umstellung des
Busverkehrs auf alternative Antriebe bzw. nicht fossile Antriebsenergien dargestellt.
Für die Linien RB12, RB 25 und RB54, die derzeit noch mit Dieseltriebwagen betrieben
werden, ist im Rahmen der laufenden Neuausschreibung eine Umstellung auf elektrische
Triebwagen mit Batteriespeicher zu Dezember 2024 geplant.

Berlin, den 28.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Fahrdienst + Bus: Rufbussystem in Marzahn-Hellersdorf, aus Senat

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-25899.pdf

www.berlin.de

Frage 1:
Welche verbindlichen Regelungen trifft der neue #Verkehrsvertrag für die BVG zu den spezifischen Entgeltparametern für #Rufbusverkehre?
Antwort zu 1:
Der mit der BVG geschlossene Verkehrsvertrag enthält keine verbindlichen Regelungen
zu den Entgeltparametern für Rufbusverkehre, sondern eine Rahmenregelung. In der Anlage 8 des Vertrages wird die Ausgleichsberechnung der gemäß § 15 des Verkehrsvertrages eröffneten Bestellmöglichkeit neuer #Mobilitätsangebote im öffentlichen #Personennahverkehr (#ÖPNV) durch den #Aufgabenträger wie folgt beschrieben:
Im Falle einer Bestellung während der Vertragslaufzeit sind für jedes Einsatzgebiet Kostenparameter in einem „Kalkulationsblatt Neue Mobilitätsformen“ zu ergänzen. Die erwarteten Kosten ergeben sich aus dem Produkt der Kostensätze und der entsprechenden
Leistungsmenge für ein Vertragsjahr. Als Abrechnungsparameter sind denkbar:
• Bereitstellungszeiten pro Monat (Angebotsstunden)
• Durchschnittliche Anzahl bereit gehaltener Fahrzeuge pro Angebotsstunde (Fahrzeugstunden)
• Erbrachte Fahrgastfahrten pro Monat (Fahrzeugkilometer).
Auf der Grundlage dieser Rahmenregelung sind die Entgelt- und Kostenparameter im Einzelfall zu spezifizieren.
2
Frage 2:
Welche verbindlichen Regelungen trifft der neue Verkehrsvertrag für die BVG zur Einführung von #Rufbusverkehren?
Antwort zu 2:
In dem in den letzten Monaten verhandelten und im Senat beschlossenen neuen Verkehrsvertrag mit der BVG werden die Finanzierungsregeln für das Gesamtangebot der
BVG festlegt. In § 15 des Verkehrsvertrags mit der BVG ist geregelt, dass – soweit die
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) im Rahmen ihrer Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
neue Mobilitätsangebote im Wege von allgemein zugänglichen ÖPNV-Angeboten erproben wollen – hierfür eine Bestellung durch den Aufgabenträger erforderlich ist und der Aufgabenträger den Verkehr bestellen wird, wenn das geplante Angebot den einschlägigen
gesetzlichen Anforderungen und den Vorgaben des Berliner Nahverkehrsplans entspricht.
Auf dieser Basis können Pilotvorhaben für Rufbusverkehre als Teil des ÖPNV und unter
Berücksichtigung der Standards des ÖPNV vom Land Berlin bei der BVG bestellt und erprobt werden. Hinsichtlich der Anzahl und des Umfangs solcher Pilotvorhaben ist zu berücksichtigen, dass die Kosten solcher Rufbus-Angebote pro Personenkilometer deutlich
höher liegen als bei sonstigen ÖPNV-Angeboten. Insofern dient die Pilotierung auch dazu,
vor einer Ausdehnung auf weitere Gebiete zu ermitteln, ob der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum Mehrwert für die verkehrlichen Ziele des Landes (Verkehrswende, Daseinsvorsorge) steht.
Frage 3:
Für welche Gebiete sind derzeit Rufbussysteme geplant?
Frage 4:
Wie ist der Stand der Einführung eines Rufbussystems in Marzahn-Hellersdorf?
Frage 5:
Welches konkrete Gebiet wird damit erschlossen?
Frage 6:
Welche Kosten werden für die Nutzung anfallen?
Frage 7:
Welche Möglichkeiten für die Buchung werden bestehen?
Frage 8:
Welche Schritte sind für die Umsetzung derzeit noch notwendig?
3
Frage 11:
Welche Betreiber sind für das Rufbussystem vorgesehen?
Frage 12:
Wann ist der Vertragsstart geplant?
Frage 13:
Wie viele und welche Fahrzeuge wird die Flotte umfassen?
Frage 14:
Wie wird der barrierefreie Zugang ermöglicht?
Antwort zu 3 bis 8 und 11 bis 14:
Die BVG hat für die geplante vierjährige Erprobung ab 2021 ein östlich der Innenstadt gelegenes zusammenhängendes Gebiet in aneinander liegenden Teilen von Lichtenberg,
Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick vorgeschlagen. Die genauen, straßenscharfe
Gebietszuschnitte, die weiteren Einzelheiten zum Betrieb (Bedien- und Abholzeiten; Fahrzeuganzahl und -kapazität, Antriebsart; Tarif; Barrierefreiheit; Vertrieb) sowie der voraussichtliche Erprobungsbeginn werden in weiteren Abstimmungen mit der BVG festgelegt.
Mit dem Vorliegen eines abgestimmten Erprobungskonzeptes kann der Aufgabenträger
diesen Verkehr bestellen. Nach der Bestellung beabsichtigt die BVG, den Rufbus als On
Demand Angebot auszuschreiben. Vor diesem Hintergrund können die darüber hinausgehenden Fragen derzeit noch nicht beantwortet werden.
Frage 9:
Welche konkreten Fortschritte wurden seit Beantwortung der Anfrage Drs. 18/21767 erzielt?
Antwort zu 9:
Das in Berlin 2016 eigenwirtschaftlich gestartete, zum DB-Konzern gehörende Unternehmen CleverShuttle hat den Betrieb seines Ridepooling-Dienstes in Berlin ebenso wie in
Dresden und München Ende Juni 2020 eingestellt, so dass keine weitere Erprobung genehmigt werden konnte. Mit dem sogenannten BerlKönig BC erprobt die BVG noch bis
zum Jahresende 2020 in zwei weiteren Rufbusprojekten mit Fördermitteln des Bundes bereits die direkte Anbindung an U- und S-Bahnhöfe aus Umlandgemeinden, aber auch innerhalb Berlins in Heiligensee zum U-Bahnhof Tegel und zu den S-Bahnhöfen Heiligensee
und Schulzendorf. Nach den bisher bekannten Ergebnissen ist allerdings die Resonanz
der Fahrgäste dort ebenso wie im südlich der Stadt gelegenen Gebiet der Gemeinde
Schulzendorf, von dem der BerlKönig BC zum U-Bahnhof Rudow verkehrt, sehr gering.
Frage 10:
Sind Zuschüsse für die Pilotierung eines Rufbussystems vorgesehen? Wenn ja, in welcher Höhe?
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Antwort zu 10:
Für die Pilotphase hat der Senat einen Zuschuss des Landes von 3 Mio. € pro Jahr vorgesehen.
Berlin, den 22.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Infrastruktur: Brandenburg: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung zieht Bilanz, aus MIL

https://mil.brandenburg.de/mil/de/presse/detail/~21-12-2020-jahresbilanz-2020

2020 stand ganz im Zeichen von Corona. Dennoch hat das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) kräftig investiert und vieles auf den Weg gebracht.

Verkehrs- und Bauminister Guido #Beermann: „Die Corona-Pandemie ist ein Stresstest für die gesamte Gesellschaft. Auch wir haben unseren Beitrag geleistet, um die Folgen dieser Krise abzumildern, zum Beispiel mit dem #Corona-Rettungsschirm für den #ÖPNV und einem leichteren Zugang zum Wohngeld. Trotz vieler Herausforderungen haben wir in allen Bereichen unseres Ressorts investiert. Besonders bei Mobilität und Stadtentwicklung konnten wir auch in diesen schwierigen Zeiten wichtige Projekte vorantreiben. Wir haben 2020 nicht nur viel erreicht, sondern viele Impulse für ein erfolgreiches Brandenburg gesetzt. Das möchten und werden wir auch in 2021 fortsetzen. Unsere Strategie ist dabei nicht eingleisig ausgelegt. Neben dem weiteren Ausbau des ÖPNV, besseren Straßen und Ortsdurchfahrten werden wir uns auch weiterhin um die Stadtentwicklung und das bezahlbare Wohnen kümmern. Wir werden Zukunft gestalten, indem wir innovative und flexible Mobilitäts-Projekte oder nachhaltige und klimafreundliche Konzepte für die Stadtentwicklung fördern.“

Das MIL hat frühzeitig auf die Corona-Krise reagiert und im Dialog mit allen Akteuren viele Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemiefolgen eingeleitet. Unter anderem wurde den Verkehrsunternehmen in Brandenburg die Möglichkeit eingeräumt, vorzeitig Mittel über das ÖPNV-Gesetz abzurufen. Etwa 75 Millionen Euro konnte das MIL den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung stellen, um das ÖPNV-Angebot zu stabilisieren und aufrechtzuerhalten. Zudem hat es den Zugang zum Wohngeld erleichtert. Dies hilft einkommensschwächeren Bürgerinnen und Bürgern.

#Mobilität in Brandenburg

Eine weitere wichtige Aufgabe des MIL ist die Stärkung und Weiterentwicklung der Mobilität in Brandenburg. Im Jahr 2020 sind deshalb rund 520 Millionen Euro in 154 Baumaßnahmen an Straßen und Radwegen geflossen. 63 davon wurden im Jahr 2020 fertig gestellt: Zum Beispiel der 8-streifige Ausbau des am stärksten befahrenen Abschnitts der A 10/Berliner Ring zwischen den Autobahndreiecken Potsdam und #Nuthetal. Gemeinsam mit dem Land Berlin haben wir eine Absichtserklärung für den Ausbau von #Park- und Ride- und #Radabstellanlagen unterzeichnet und ein Gutachten dazu veröffentlicht.

Zudem hat das MIL gemeinsam mit seinen Partnern – dem Land Berlin, dem #VBB und der Deutschen Bahn mehrere Vorhaben aus dem länderübergreifenden Projekt #i2030 für eine bessere Schieneninfrastruktur für das Land vorangetrieben. Zuletzt startete im Dezember mit einem Spatenstich im Rahmen der Reaktivierung der #Heidekrautbahn der Wiederaufbau des Bahnhofs Wilhelmsruh. 2020 hat das MIL eine Finanzierungsvereinbarung für die #S-Bahnverlängerung nach #Rangsdorf mit rund 16,3 Millionen Euro und für die Strecke Berlin-Spandau- #Nauen mit rund 23,3 Millionen Euro, unterzeichnet. Für den #Prignitzexpress auf der Kremmener Bahn wurde im Dezember 2020 die Finanzierungsvereinbarung für die Entwurfs- und Genehmigungsphase unterzeichnet. Neben diesen Fortschritten bei i2030 konnten durch Unterstützung mit Mitteln des MIL der Hauptbahnhof in #Cottbus und der Bahnhof im Flughafen Berlin-Brandenburg eröffnet werden. Durch weitere Fördergelder hat das MIL sechs neue #PlusBus-Linien in Brandenburg auf den Weg gebracht. Damit wird das ÖPNV-Netz attraktiver. Gemeinsam mit dem Land Berlin hat das Ministerium außerdem eine Absichtserklärung unterzeichnet, um den Ausbau von Park-and-Ride- und Radabstellanlagen an Brandenburger Bahnhöfen voranzutreiben.

Haushalt für 2021

Mit der dritten Lesung im Landtag zum Landeshaushalt verfügt das MIL nun für das Jahr 2021 über einen Haushalt von 1,186 Mrd. Euro mit einem Investitionsvolumen von rd. 410 Millionen Euro. „Gerade in diesen Krisenzeiten ist das ein wichtiges Signal für Investitionen in die Bereiche Mobilität und Infrastruktur, Wohnen und Bauen sowie Landesplanung“, sagte Minister Beermann. Beispielsweise kann das MIL 2021 für Investitionen in den ÖPNV und Straßenbau rund 186 Millionen Euro bereitstellen. Rund 30 Millionen Euro fließen in den Radverkehr. 140,2 Millionen Euro stehen für die soziale Wohnraumförderung und 105 Millionen Euro für die Kofinanzierung der Städtebauförderung zur Verfügung.

Pressemeldung Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung