Flughäfen: EASA-Notfallübung am Flughafen BER, Einsatzkräfte probten Ernstfall im Luftsicherheitsbereich, aus FBB

11.10.2022

#Großeinsatz am #Flughafen Berlin Brandenburg Willy #Brandt: Die #Flughafengesellschaft probte am 11. Oktober 2022 im Rahmen einer umfangreichen #Notfallübung gemeinsam mit #Bundespolizei, #Feuerwehr und dem #Landkreis Dahme-Spreewald für den #Ernstfall. Es handelte sich um eine sogenannte „#Vollübung“ gemäß den Richtlinien der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (#EASA) bzw. der internationalen #Zivilluftfahrtorganisation (#ICAO), die in der Regel alle zwei Jahre stattfindet.

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Flughäfen: Bauen rund um Tegeler Flughafengelände wird einfacher Mit dem Ende des Flugbetriebs in Berlin-Tegel wird das Bauen im Umfeld des Areals einfacher., aus berlin.de

https://www.berlin.de/aktuelles/berlin/6545557-958092-bauen-rund-um-tegeler-flughafengelaende-.html

Von Mittwoch (05. Mai 2021) an gilt der sogenannte #Bauschutzbereich nicht mehr, wie das Landesverwaltungsamt Berlin mitteilte. Er legte fest, dass im Umkreis von 1,5 Kilometern um den #Flughafen sämtliche Baugenehmigungen von der #Luftfahrtbehörde abgesegnet werden mussten. Im weiteren Umkreis bis zu 15 Kilometern war die Zustimmung der Behörde notwendig, wenn bestimmte Gebäudehöhen überschritten würden.

Keine Hindernisfreiheit in Tegel mehr nötig

«#Hindernisfreiheit ist eine wesentliche Grundlage für die Sicherheit im #Luftverkehr», stellte die Verkehrsverwaltung fest. Aus diesem Grund konnte man rund um den Flughafen Tegel …

Flughäfen: Rollierende Fluglärmentlastung Flughafengesellschaft wechselt ab April monatlich die Start- und Landebahn, aus Berliner Flughäfen

Die #Flughafengesellschaft (#FBB) nutzt ab dem 1. April ihre beiden Start- und Landebahnen im monatlichen Wechsel. Ab der kommenden Woche finden die Starts und Landungen auf der #BER-Südbahn statt. Die Gemeinsame Obere #Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (#LuBB) hat der #FBB heute dazu die Erlaubnis erteilt. Seitdem der Betrieb auf der #Südbahn Anfang Dezember eingestellt wurde, operierte die FBB zur Reduzierung der laufenden Kosten ausschließlich auf der #Nordbahn.

Mit dem monatlichen Wechsel werden die #Fluglärmbelastungen in der #Flughafenregion gleichmäßiger verteilt. Die Alternation erfolgt immer zum ersten Tag des Monats, jeweils um 0:00 Uhr. Die Regelung ist zunächst bis Ende des Jahres vorgesehen. Der Wechsel der Bahnen ist mit keinen Mehrkosten verbunden.

Engelbert Lütke #Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Wir freuen uns, dass die #Luftfahrtbehörde nach eingehender Prüfung der monatlich wechselnden Nutzung der beiden Start- und Landebahnen zugestimmt hat. Da das Terminal 5 bis auf Weiteres nicht gebraucht wird, können wir in diesem Jahr die #Lärmbelastung ausgeglichener für unsere Nachbarn verteilen. Der in Bezug auf die Lärmbelastung positive Effekt der schwachen Auslastung des BER kommt so der gesamten Region zugute. Mein Dank gilt allen Prozesspartnern bei der Umsetzung des innovativen Verfahrens.“

Patrick Strogies, Fluglärmschutzbeauftragter für Berlin-Brandenburg: „Ich begrüße die alternierende Nutzung der beiden Start- und Landebahnen ausdrücklich. Ein Wechsel zwischen den Bahnen sorgt dabei für einen Ausgleich und eine gleichmäßigere Verteilung des Lärms.“

Hans Niebergall, Leiter Tower Berlin Deutsche Flugsicherung GmbH: „Unsere Fluglotsen und Vorfeldkontrolleure sind für die sichere Abwicklung des Flugverkehrs verantwortlich. Die alternierende Pistennutzung trägt dazu bei, dass deren operative Routinen für beide Bahnen erhalten bleiben. Damit wird der reibungslose Übergang zu einem gleichzeitigen Betrieb beider Start- und Landebahnen bei steigenden Flugzahlen unterstützt.“

Während der alternierenden Nutzung gelten die Nachtflugregelungen unverändert. Das Fluglärmmessprogramm der FBB wurde auf die monatlich wechselnde Nutzung der Start- und Landebahnen angepasst. Wann und wo die mobilen Fluglärmmessungen im Flughafenumland durchgeführt werden, können Sie nachlesen unter:

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Flughäfen: Herrscht bald wieder Flugverbot über ganz Berlin? Seit dem TXL-Aus kreisen Kleinflugzeuge am Berliner Himmel, Anwohner sind genervt., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/laerm-und-sicherheitsbedenken-herrscht-bald-wieder-flugverbot-ueber-ganz-berlin/27042636.html

Wird Berlin wieder zur #Flugverbotszone? Das Thema der neuen #Kleinflugzeuge am Berliner Himmel hat nun die Behörden erreicht. Die Senatsverkehrsverwaltung will die Entwicklung nach der Schließung der innerstädtischen Flughäfen in Berlin „beobachten und bewerten, auch in Bezug auf Lärmemissionen“.

Dies teilte Sprecher Jan Thomsen auf Nachfrage mit. Zwar dürfe Berlin nicht eigenmächtig ein #Flugverbot verhängen, das sei Bundessache. Doch die Verkehrsverwaltung, bei der die Gemeinsame Obere #Luftfahrtbehörde Berlin Brandenburg (#LuBB) angesiedelt ist, „behält sich vor, bei Änderungsbedarf auch die Bundesebene anzusprechen“.

Seit der Schließung des Flughafens #TXL ist der größte Teil des Berliner Stadtgebiets unkontrollierter #Luftraum. Anwohner berichten von einer starken Zunahme von Kleinflugzeugen am Himmel. Inzwischen fragen sich viele auch, ob das denn sicherheitstechnisch okay ist, Flugzeuge unkontrolliert über einer #Millionenmetropole kreisen zu lassen. Neben der dichten Besiedlung sind in Berlin ja auch jede Menge besonders sicherheitsrelevante Areale zu finden, etwa politische Einrichtungen.

Die Antwort auf diese Frage ist kompliziert. Zwar ist die normale verkehrliche #Luftaufsicht Ländersache. Doch: „Ein Flugbeschränkungsgebiet über ganz Berlin ist unter den derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen nicht möglich“, sagt Thomsen. „Der Berliner Senat hat hier qua Gesetz keine eigenen Eingriffsmöglichkeiten.“

In der Tat legt das Bundesverkehrsministerium fest, ob Lufträume …

Flughäfen: Vorbereitungen zur BER-Inbetriebnahme verlaufen erfolgreich Finanzfragen der nächsten Jahre im Fokus aus Berliner Flughäfen

In seiner letzten Sitzung vor der #Inbetriebnahme hat sich der Aufsichtsrat der #Flughafengesellschaft mit den abschließenden Vorbereitungen für die Eröffnung des #BER am 31. Oktober 2020 beschäftigt. Darüber hinaus ließ sich der Aufsichtsrat über die wirtschaftlichen Herausforderungen in den kommenden Jahren berichten und beschloss den Wirtschaftsplan für 2021.

Zur letzten Phase der Vorbereitungen der Inbetriebnahme berichteten der Vorsitzende der Geschäftsführung und der Betriebsleiter Operations dem Aufsichtsrat von sehr guten Fortschritten: Die #Luftfahrtbehörde hat dem BER am 1. Oktober die finale #Betriebserlaubnis erteilt und der #ORAT-Probetrieb mit insgesamt 9.000 Komparsen endet nach 47 erfolgreichen Testtagen am 15. Oktober planmäßig. Neben den letzten zwei Übungen in der kommenden Woche werden viele Stellproben mit Flugzeugen durchgeführt. Einer der letzten Schwerpunkte der Vorbereitungen liegt in dem finalen Testen der luftseitigen Prozesse bei der Abfertigung der #Flugzeuge.

Auch der Ausbau der Läden und gastronomischen Einrichtungen des BER steht kurz vor dem Abschluss. Fast alle Gewerbeflächen öffnen am 1. November, dem ersten Tag mit Abflügen am BER. Viele der Geschäfte und Restaurants im Marktplatz werden sich bereits am 31. Oktober zur offiziellen Eröffnung präsentieren. Im Terminal 1 befinden sich insgesamt 100 Mietflächen und 11 mobile Gastronomie-Einheiten. Weiterhin gibt es eine #Lufthansa-Lounge und drei von der FBB betriebene Lounges: die #Tempelhof-Lounge im Mainpier Süd, die #Tegel-Lounge im Mainpier Nord und die #VIP-Lounge mit direktem Zugang zum Parkhaus 1 im Pier Süd.

Die Geschäftsführung konnte dem Aufsichtsrat berichten, dass der Bund den #Regierungsflugbetrieb am BER am 21. Oktober, und damit eineinhalb Wochen vor der Eröffnung des BER, aufnimmt. Ab dann werden Staatsgäste in #Schönefeld neben dem Terminal 5 des BER empfangen. Auch die #Flugbereitschaft für Regierungsmitglieder am BER auf der Ramp1 arbeitet. Die FBB hatte das Regierungsterminal und das Flugfeld der Ramp1 bereits im Herbst 2018 fertiggestellt.

Der von der Geschäftsführung vorgelegte Wirtschaftsplan für das Jahr 2021 weist coronabedingte Besonderheiten auf. Vor dem Hintergrund der weltweit eingebrochenen Luftverkehrsbranche ist die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der FBB mit Unsicherheiten verbunden. Um das mögliche Spektrum trotzdem abbilden zu können, stellte die Geschäftsführung dem Aufsichtsrat neben dem Managementplan mit knapp 18 Mio. Fluggästen auch zwei weitere Szenarien mit unterschiedlichen Annahmen zur zukünftigen Verkehrsentwicklung vor. Die Mittelfristplanung soll, zusammen mit dem Businessplan 2021, im ersten Quartal des kommenden Jahres vorgestellt werden und wird ebenfalls auf den unterschiedlichen Entwicklungsszenarien beruhen.

Um die Liquidität der Flughafengesellschaft für das kommende Jahr zu sichern, ist das Unternehmen wegen Corona weiterhin auf Hilfen der Gesellschafter angewiesen. Nach eingehender Beratung stimmte der Aufsichtsrat neben dem Wirtschaftsplan 2021 auch der Aufnahme von Gesellschafterdarlehen für das kommende Jahr in Höhe von bis zu 552 Mio. Euro zu. Für das laufende Jahr haben die Gesellschafter einen Zuschuss gemäß der Bundesrahmenrichtlinie zum Ausgleich der Verluste während des Lock-Downs vom 04.03. bis 30.06. in Höhe von 98,8 Mio. Euro gewährt. Für die zweite Jahreshälfte sollen bis zu 201 Mio. Euro Gesellschafterdarlehen aufgenommen werden, um die Ausfälle aus dem weiterhin schwachen Flugbetrieb auszugleichen. In 2020 werden insgesamt nur 10 Mio. Passagiere erwartet, nach fast 36 Mio. im Jahr 2019

Rainer Bretschneider, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Der BER ist betriebsbereit! Allen Unkenrufen zum Trotz, wir haben unser Ziel erreicht. Danke an die, die mitgekämpft und an uns geglaubt haben. Jetzt stellen wir uns der neuen Herausforderung, der Bewältigung der coronabedingten Finanzprobleme.“

Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „In drei Wochen haben wir endlich einen modernen Flughafen, der ganz Ostdeutschland wichtige wirtschaftliche Impulse geben wird. Jetzt kommt es darauf an, auch im internationalen Wettbewerb faire Chancen zu bekommen und dem Hauptstadtflughafen angemessene Flugrechte nach Asien einzuräumen. Um die deutsche Wirtschaft in allen Landesteilen wieder so erfolgreich wie vor der Pandemie zu machen, brauchen wir drei internationale Flughäfen in Deutschland, die interkontinental direkt angebunden sind. Zwei Flughäfen im Westen der Republik sind zu wenig.“

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BER erhält Betriebserlaubnis: Übergabe des Flughafenbetreiberzeugnisses bei der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg / Pressemitteilung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH

#BER erhält #Betriebserlaubnis
Übergabe des Flughafenbetreiberzeugnisses bei der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
Die Gemeinsame Obere #Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (#LuBB) hat der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) heute die Gestattung der #Betriebsaufnahme sowie das #Flughafenbetreiberzeugnis für den Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER) überreicht. Beide Dokumente sind notwendig zum Betrieb eines Verkehrsflughafens in Deutschland und damit Voraussetzung für die #Eröffnung des BER.

Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Ich freue mich über diese beiden für uns wichtigen Zeugnisse der Luftfahrtbehörde. Wir konnten nachweisen, dass die gesamte Flughafenanlage und die eingebaute Ausrüstung den Vorgaben entsprechen und ordnungsgemäß funktionieren. Nachdem uns das Bauordnungsamt Ende April die Nutzungsfreigabe für das Terminal 1 erteilt, haben wir jetzt die letzten erforderlichen Bescheide, dass wir einen nach allen Vorschriften und Regularien betriebsbereiten Flughafen haben. Nach menschlichem Ermessen steht einer Eröffnung des BER am 31. Oktober 2020 nichts mehr entgegen.“

Guido Beermann, Minister für Verkehr und Infrastruktur des Landes Brandenburg: „Der Flughafen Willy Brandt ist eines der bedeutendsten Infrastrukturprojekte für Deutschland und wird entscheidend zur Entwicklung des Landes Brandenburg beitragen. Der BER wurde von der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg auf Herz und Nieren geprüft. Mit der heutigen Übergabe der Bescheide haben wir nun den letzten wichtigen Meilenstein für die Inbetriebnahme des BER gesetzt.“

Bereits seit Juli 2020 hat die Flughafengesellschaft den BER im Rahmen des international eingeführten und bewährten ORAT-Programms gemeinsam mit 9.000 freiwilligen Testern erfolgreich getestet. Das Trainingsprogramm wird aber noch bis zum 15. Oktober 2020 mit dem Ziel der letzten Verfeinerung der Abläufe weitergeführt.

Die BER-Inbetriebnahme beginnt mit der Eröffnung des Terminals 1 des BER am 31. Oktober 2020. An diesem Tag werden parallel eine Maschine der easyJet sowie eine Maschine der Lufthansa ankommen und als Erste am Main Pier des neuen Terminals empfangen und abgefertigt werden. Am Morgen des 4. Novembers nimmt die FBB die südliche Start- und Landebahn mit der Landung einer Maschine der Qatar Airways in Betrieb. Ab diesem Tag gelten dann auch die neuen Nachtflugbeschränkungen des BER. Enden wird der Umzug von Tegel zum BER mit dem letzten Flug einer Air France von Berlin-Tegel nach Paris am 8. November 2020.

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Flughäfen: Sicherheitsdurchsuchung am BER abgeschlossen Behörde erteilt Freigabe zur Einrichtung eines Luftsicherheitsbereichs, aus Berliner Flughäfen

Die Gemeinsame Obere #Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (#LuBB) hat der #Flughafengesellschaft (#FBB) die Freigabe zur Einrichtung des Luftsicherheitsbereichs gemäß §8 #Luftsicherheitsgesetz erteilt. Damit endet die am 04.08.2020 begonnene Sicherheitsdurchsuchung des #BER.

Beim sogenannten #Cleaning wurden alle luftsicherheitsrelevanten Bereiche auf gefährliche oder verbotene Gegenstände durchsucht. Unter Leitung der #Flughafensicherheit und mit Unterstützung der Bundespolizei und Landespolizei Brandenburg wurden in den letzten Tagen 970 Hektar Außenflächen und 280.000 Quadratmeter Terminalfläche durchsucht. Dabei kamen neben einem Hubschrauber der Polizei für die Außenflächen mehr als 210 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Flughafensicherheit und Sprengstoffspürhunde zum Einsatz.

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Mit dem erfolgreichen Cleaning erreichen wir zehn Wochen vor der Inbetriebnahme einen weiteren wichtigen und notwendigen Meilenstein in Richtung Eröffnung des BER am 31. Oktober 2020. Ab sofort gelten am BER sämtliche luftsicherheitsrechtliche Regeln und Prozesse, wie an allen anderen Verkehrsflughäfen in Deutschland auch.“

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Flughäfen: Gesellschafter machen temporäre Tegelschließung möglich, aus Berliner Flughäfen

Die #Gesellschafterversammlung der #Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (#FBB) hat heute Morgen getagt und einstimmig den nachfolgenden Beschluss gefasst:

„Die Gesellschafter stimmen der Umsetzung einer vollziehbaren Entscheidung der Obersten #Luftfahrtbehörde des Landes Berlin zum Antrag der FBB vom 29. April 2020 zu der temporären Befreiung von der #Betriebspflicht für den Flughafen #Berlin-Tegel zum 15.06.2020 unter den Voraussetzungen zu, dass die

1. Geschäftsführung erklärt, eine bedarfsgerechte Bedienung des zivilen Luftverkehrs jederzeit sicherzustellen sowie

2. Nutzerinteressen des Bundes am #Regierungsflugbetrieb gewahrt sind.“

Rainer Bretschneider, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Ich freue mich, dass die Diskussion der letzten Wochen jetzt zu einem positiven und vor allem einmütigen Ergebnis gekommen ist, das der Geschäftsführung die Handlungsfreiheit gibt im Interesse der Gesellschaft, aber auch des Luftverkehrs der gesamten Hauptstadtregion. Ich gehe davon aus, dass davon auch verantwortlich Gebrauch gemacht wird.“

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Es geht darum, den Flugbetrieb in den kommenden Monaten bis zur Inbetriebnahme des BER am 31. Oktober stabil, effizient und verlässlich organisieren zu können. Möglichst guter Flugbetrieb unter Corona-Bedingungen – das ist unsere Aufgabe. Wir begrüßen die Bereitschaft des Bundes den Regierungsflugbetrieb zeitnah in Schönefeld aufzunehmen. Das ist ein klares Bekenntnis zum BER. Auf der Grundlage der weiteren verkehrlichen Entwicklung werden wir nach Vorlage der behördlichen Genehmigung die notwendigen Maßnahmen treffen. Der Bedarf der Airlines und die Auswirkung der Hygiene- und Abstandsvorschriften auf den Flugbetrieb sind dabei die wesentlichen Einflussfaktoren.“

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Flughäfen: Flughafen BER (X): Vollständige Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel, aus Senat

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Frage 1:
Hat die #Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH (#FBB GmbH) bzw. die Berliner
Flughafengesellschaft mbH (BFG mbH) einen Antrag auf die vollständige #Befreiung von der #Betriebspflicht für
den #Flughafen #Tegel bei der Oberen #Luftfahrtbehörde Berlin Brandenburg (#LuBB) bzw. bei der
#Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr (#SenUVK) gestellt? Wenn ja, wann hat die FBB GmbH bzw. die
BFG mbH den Antrag auf vollständige Befreiung von der Betriebspflicht bei der LuBB bzw. bei SenUVK
eingereicht?
Antwort zu 1:
Ja, die Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH (BFG) hat bei der Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) mit Datum vom 18.02.2020 einen Antrag auf
Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Berlin-Tegel (TXL) gestellt.
Frage 2:
Zu welchem Datum soll die vollständige Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel laut Antrag
erfolgen?
Antwort zu 2:
Die BFG hat beantragt mit Ablauf des vierten Tages von der Betriebspflicht für TXL befreit
zu werden, nachdem die Verlängerung der künftigen Start- und Landebahn 07L/25R
(künftige Nordbahn) auf 3.600 m Länge und der Neubau der künftigen Start- und Landebahn
07R/25L (künftige Südbahn) des zum Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (BER)
ausgebauten Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld (SXF) mit einer Länge von mindestens
4.000 m funktionsfähig in Betrieb genommen worden sind (voraussichtlich der 4. November
2020, 05:30 Uhr Ortszeit), wobei der Tag der Betriebsaufnahme mitgerechnet wird.
2
Frage 3:
Welche Begründung gab die FBB GmbH bzw. die BFG mbH im Antrag für die vollständige Befreiung von der
Betriebspflicht für den Flughafen Tegel an?
Antwort zu 3:
Der Antrag wird damit begründet, dass ab dem Zeitpunkt der beantragten Befreiung von der
Betriebspflicht der bisher in TXL abgewickelte Luftverkehr über den BER abgewickelt werde
und insofern der Bedarf für einen Betrieb von TXL damit grundsätzlich nicht mehr bestünde.
Weiterhin sei ein Parallelbetrieb von TXL und BER über den Zeitraum der
Verkehrsverlagerung hinaus aus betrieblichen Erwägungsgründen nicht möglich und wäre
der BFG angesichts der hierfür erforderlichen Ressourcen auch nicht zumutbar.
Frage 4:
Nach welchen Kriterien entscheidet die LuBB bzw. die SenUVK, ob sie dem Antrag auf vollständige Befreiung
von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel stattgibt? Wie sieht ein entsprechendes Verfahren von der
Antragsstellung bis zum Bescheid mit den dazugehörigen Zwischenschritten aus?
Antwort zu 4:
Die auf einen Antrag auf Befreiung von der Betriebspflicht folgende Entscheidung ist als
Ermessensentscheidung einzustufen, die aufgrund der Vielzahl der einzustellenden
Belange in die Nähe einer Abwägungsentscheidung kommt. Im Ergebnis ergeht die
Entscheidung infolge eines Abwägungsvorganges nach genauer Prüfung des Einzelfalls, in
dem die Interessen der von der Befreiung betroffenen Nutzerinnen und Nutzer, das
öffentliche Interesse sowie die Belange des Flughafenunternehmens gegeneinander
abgewogen werden. Entsprechend ist neben den behördlichen Prüfschritten den o.g.
Beteiligten die Gelegenheit zu geben, sich vor der Entscheidung zu äußern. Die Behörde
entscheidet unter Würdigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens.
Frage 5:
Ist eine vollständige Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel vor Ablauf der sechsmonatigen
Übergangsfrist nach der Eröffnung des Flughafens BER möglich? Wenn ja, nach welchen Kriterien entscheidet
die LuBB bzw. die SenUVK, ob sie einem Antrag auf vollständige Befreiung von der Betriebspflicht für den
Flughafen Tegel stattgibt?
Antwort zu 5:
Ja, das Flughafenunternehmen kann gemäß § 45 Absatz 3 Luftverkehrs-ZulassungsOrdnung (LuftVZO) von der Betriebspflicht befreit werden. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu Frage 4 verwiesen.
Frage 6:
Zu welchem Datum bzw. Zeitraum plant die SenUVK bzw. die LuBB, einen Bescheid zur vollständigen
Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel der FBB GmbH bzw. der BFG mbH auszustellen?
3
Antwort zu 6:
Ein Datum bzw. Zeitraum ergibt sich aus dem Fortgang des Verfahrens selbst und lässt sich
nicht vorherbestimmen.
Berlin, den 20.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen: Urteil schafft Klarheit und Rechtssicherheit Oberverwaltungsgericht bestätigt Vorgehen der Flughafengesellschaft bei baulichen Erweiterungen, aus Berliner Flughäfen

Mit dem heutigen Urteil des #Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sieht sich die Flughafengesellschaft in ihrem Vorgehen bei zwei baulichen Erweiterungsmaßnahmen bestätigt. So hat der 6. Senat in seiner Entscheidung die Errichtung neuer #Flugbetriebsflächen sowie des Terminals 2 (#T2) und des #Bundespolizeigebäudes am Flughafen Berlin Brandenburg erlaubt. Damit ging auch dieses Verfahren zu Gunsten der Oberen #Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (#LuBB) und der Flughafengesellschaft #FBB aus. Die FBB hatte den Bau von Vorfeldflächen und Rollwegen in #SXF und das Terminal 2 sowie des Bundespolizeigebäudes am BER beantragt, die LuBB genehmigte sie. Dagegen klagte der Bürgerverein Berlin Brandenburg erfolglos.

Bereits am Montag (20. Januar 2020) hatte das #OVG eine gleichgerichtete Klage von vier Umlandgemeinden als nicht zulässig abgewiesen (OVG 6 A 2.18).

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Die Flughafengesellschaft begrüßt die Urteile des OVG, weil sie Klarheit geschaffen haben. Mit seiner Entscheidung hat das Gericht bestätigt, dass die LuBB die von der FBB beantragten Maßnahmen zur Erweiterung des Hauptstadtflughafens sowohl bei der Errichtung neuer Gebäude als auch neuer Flugbetriebsflächen zu Recht genehmigt hat. Das Urteil bestätigt den Ausbau der Flugbetriebsflächen und gibt uns Rechtssicherheit für das Terminal 2.“

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