Straßenverkehr + Regionalverkehr: Park+Ride-Parkplätze in Steglitz-Zehlendorf?, aus Senat

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Frage 1:
Strebt der Senat an im Bezirk Steglitz-Zehlendorf neue #P+R-Parkplätze zu schaffen bzw. bestehende für
eine Ausbauplanung vorzusehen?
Antwort zu 1:
Der ruhende Verkehr liegt im Aufgabenbereich der Berliner Bezirke. Im März 2019
meldete der Bezirk Steglitz-Zehlendorf eine gut ausgelastete Park+Ride-Anlage (P+RAnlage) am Bahnhof Wannsee mit circa. 40 Plätzen (siehe Beantwortung der Schriftlichen
Anfrage Nr. 18/18133). Planungen im Bereich P+R wurden vom Bezirk nicht kommuniziert,
und bestehen auch nicht auf Senatsseite.
Frage 2:
Ist dem Senat bekannt, bzw. steht oder tritt er in Verhandlungen mit Brandenburg ein, um P+R-Parkplätze
auf der Landesgrenze Berlin-Brandenburgs oder alleinig auf dem Gebiet des Nachbarbundeslandes zu
schaffen?
Antwort zu 2:
Der Senat steht in engem Austausch mit dem Land Brandenburg zu diesem Thema.
Frage 3:
Wie sieht die Strategie des Senats im Südwesten Berlins aus hinsichtlich der Bewältigung der wachsenden
#Pendlerströme aus und nach Brandenburg?
2
Frage 4:
Hegt der Senat weitere Ausbaupläne verkehrlicher Art um die Pendlerströme zu kanalisieren, zu bündeln
oder durch den Einsatz neuer Verkehrsmittel- oder -angebote?
Antwort zu 3 und 4:
Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Mit dem gültigen #Nahverkehrsplan verfolgt der Senat das Ziel, den öffentlichen
Personennahverkehr auszubauen. Das gemeinsam mit dem Land Brandenburg laufende
Projekt #i2030 umfasst u.a. auch Teilprojekte im Südwesten Berlins, welche die Attraktivität
des öffentlichen Nahverkehrs verbessern sollen:
 Der #RE1 soll im Abschnitt Brandenburg/Havel – Potsdam – Berlin – Frankfurt/Oder
von einem 30- auf einen 20-Minuten-Takt verdichtet werden und wird mit dem
Verkehrsvertrag vom #Netz-Elbe-Spree mit längeren Fahrzeugen ausgestattet.
 Für die Potsdamer #Stammbahn laufen Untersuchungen zur Wiederinbetriebnahme
mit neuen Stationen am #Europarc, #Düppel-Kleinmachnow und #Zehlendorf-Süd.
 Für die S-Bahn-Linie 25 laufen Untersuchungen zur Verlängerung von #Teltow Stadt
nach #Stahnsdorf Sputendorfer Straße mit Zwischenhalt an der Iserstraße.
 Begleitend zu den Maßnahmen im Schienenverkehr soll das Busnetz in Teltow,
Kleinmachnow und Stahnsdorf angepasst werden, um bessere Verknüpfungen zur
erzielen.
Ergänzend sollen #Radschnellverbindungen (#RSV) die Attraktivität des Radverkehrs
verbessern. Angesprochen werden insbesondere radfahrende Pendlerinnen und Pendler,
die weite Strecken im Berliner Stadtgebiet zügig und weitestgehend ohne Zwischenstopps
zurücklegen wollen. Radschnellverbindungen stellen somit eine attraktive Alternative zum
Auto dar, insbesondere bei der Verbindung von Umland und Stadt. Im Südwesten Berlins
verlaufen zwei der insgesamt 12 vom Senat zur weiteren Planung ausgewählten
Trassenkorridore:
 Die Route Königsweg-Kronprinzessinnenweg (RSV 3) führt durch den Grunewald in
Richtung Wannsee/Potsdam.
 Die Teltowkanalroute (RSV 6) führt durch die Bezirke Tempelhof-Schöneberg und
Steglitz-Zehlendorf entlang des Teltowkanals.
Mit der baulichen Umsetzung ist nicht vor 2024 zu rechnen.
Mit Blick auf den Pendlerverkehr bestehen derzeit keine konkreten Straßenplanungen für
den Südwestraum.
Bezüglich P+R-Anlagen vertritt der Senat die Auffassung, dass diese grundsätzlich an den
wohnortnächsten Bahnhöfen oder Haltepunkten des öffentlichen (Schienen-) Verkehrs
anzulegen sind. Nur dann sind die Straßenentlastung und die Auslastung des Angebotes
des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) optimal. Das heißt, dass für Pendlerinnen
und Pendler aus Brandenburg die Anlagen möglichst in Brandenburg errichtet werden
sollten.
3
In den Stadtrandlagen von Berlin und mit zunehmender Nähe zum S-Bahn-Ring besteht
das Problem, ausreichende und geeignete Flächen in Bahnhofsnähe zu finden und für
Park + Ride verfügbar zu machen (konkurrierende höherwertige Nutzungen). In
Anbetracht der großen Potenziale bei der Verknüpfung von Fahrrad und ÖPNV befasst
sich das Land Berlin derzeit schwerpunktmäßig mit der Realisierung von Bike + RideAnlagen. Des Weiteren wurde im Rahmen des Berliner Mobilitätsgesetzes ein massiver
Ausbau der Radinfrastruktur beschlossen.
Ergänzend zu dem geplanten Pedelec-Korridor beabsichtigt das Bezirksamt SteglitzZehlendorf gesicherte und frei zugängliche Fahrradstellplätze zu errichten. Angedacht sind
S-Bahnhof Wannsee, S-Bahnhof Mexikoplatz, S-Bahnhof Zehlendorf-Süd, U-Bahnhof
Krumme Lanke (Ost) und U-Bahnhof Krumme Lanke (West). Das Bezirksamt ist
für Fahrradabstellanlagen als Anlagen des ruhenden Verkehrs zuständig und kann über
den aktuellen Sachstand informieren.
Frage 5:
Was hält der Senat grundsätzlich von #Anwohnerparkzonen in von den Pendlerverkehren belasteten Wohnsowie mischgenutzten Wohn- und Geschäftsgebieten?
Frage 6:
Zu 5. ergänzend: Welche Regionen im Südwesten Berlins wären hier denkbar?
Antwort zu 5 und 6:
Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Für die Planung und Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung sind die Bezirke
verantwortlich. Viele Gebiete mit hohem Parkdruck werden bereits bewirtschaftet oder sind
Teil laufender Planungen. Hierzu gehören bisweilen auch stark belastete Bereiche um Uund S-Bahnhöfe. Parkraumbewirtschaftung und eine entsprechende Überwachung
reduzieren i.d.R. den Parkdruck, verbessern die Verkehrssicherheit und entlasten die
Anwohnenden.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO § 45) gibt als Kriterien für die Einführung von
Parkraumbewirtschaftung Parkdruck und Nutzerkonkurrenz vor (z. B.
Bewohnerinnen/Bewohner, Kundeninnen/Kunden und Beschäftigte). Werden diese
Kriterien an ÖPNV-Knotenpunkten erfüllt, wird Parkraumbewirtschaftung auch hier als
sinnvolle Maßnahme angesehen.
Die Voraussetzungen für die Einführung neuer Parkzonen werden in lokalen
Machbarkeitsstudien geprüft. Eine pauschale Aussage kann somit nicht erfolgen.
Berlin, den 30.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus: Neuer Standard: Erste barrierefreie Bushaltestelle eröffnet, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/spandau/article228277465/Neuer-Standard-Erste-barrierefreie-Bushaltestelle-eroeffnet.html

Die Bushaltestelle an der Spandauer #Obstallee soll den Einstieg für #Rollstuhlfahrer ohne #Rampe möglich machen.

In Spandau ist am Mittwoch die erste #barrierefreie #Bushaltestelle Berlins nach neuem Standard eingeweiht worden. Diese hat ein 22 Zentimeter hohes Einstiegsbord, sodass es insbesondere für Rollstuhlfahrer möglich sein soll, ohne das Ausklappen der Rampe vom Bus einzusteigen. Der Höhenunterschied zum Fahrzeug wird so auf ein bis zwei Zentimeter verringert. „Das ist das, was man unter selbstbestimmter Mobilität versteht“, sagte Gerlinde Bendzuck, Vorsitzende der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin, bei der Einweihung an der Obstallee im Kiez Heerstraße Nord.

Bisher galt eine Bushaltestelle dann als barrierefrei, wenn sie ein 16 Zentimeter hohes Bord und ein #Blindenleitsystem hat; mit dem neuen #Nahverkehrsplan wurde die Höhe von 22 Zentimeter zur Regellösung erklärt. Nur an Haltestellen, an denen der Platz nicht ausreicht, soll auf die 16 Zentimeter zurückgegriffen …

Bus: Arbeiten, Leben und Wohnen in Spandau – Busverkehr, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche allgemeinen Rahmendaten kann der Senat über den #Busverkehr in Spandau berichten:
a. Wie viele Buslinien passieren das Stadtgebiet von #Spandau?
b. Wie viele Passagiere werden täglich im Stadtgebiet von Spandau durch Busse befördert?
c. Wie haben sich diese Zahlen entwickelt und wie sind diese Zahlen zu bewerten?
Antwort zu 1:
Hierzu berichtet die BVG:
„a) Insgesamt passieren 30 Buslinien das Gebiet von Spandau.
b) Im Rahmen der #VBB-Erhebung (Erhebung des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg)
2016 wurden rund 180.400 Einsteigende an den Haltestellen in Spandau erfasst (Mo-Fr,
Angaben pro Tag).
c) Die Zahlen können mit der VBB-Erhebung von 2013 verglichen werden:
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VBB-Erhebung
2013
VBB-Erhebung
2016
Entwicklung
174.900 180.400 +3,1%“
Frage 2:
Welche datengestützten oder empirischen Erkenntnisse in Form von Verkehrserhebungen hat die zuständige
fachliche Stelle über den Busverkehr in Spandau, insbesondere bei den Linien #M37 und #137 vorliegen?
a. Wann und in welchem Zeitraum sind diese Daten erhoben worden?
Antwort zu 2:
Hierzu berichtet die BVG:
„Es liegen folgende Fahrgastzahlen für die Linien M37 und 137 vor (Mo-Fr, pro Tag, zur
Schulzeit):
M37
Juni 2016 Juni 2019
22.880 21.440
137
April 2016 Februar 2019
18.130 25.400“
Frage 3:
Welchen Erkenntnissen folgt die #Taktung von Bus- und Bahnverbindungen im Allgemeinen und der Busse,
die im Bezirk Spandau verkehren, im speziellen?
a. Werden im Hinblick einer ständig angestrebten Verbesserung der Verkehrsverbindungen fortlaufend
Daten zu Passagierzahlen und tatsächlich stattgefundenen bzw. ausgefallenen Verbindungen erhoben, um
diese in die Berechnung der Verkehrstaktung einfließen zu lassen?
b. Falls diese Daten nicht fortlaufend erhoben werden, wann wurden sie das letzte Mal erhoben? In
welchem Rhythmus werden diese Daten erhoben?
Antwort zu 3:
Hierzu berichtet die BVG:
„Die Taktung der Buslinien folgt den Vorgaben des Nahverkehrsplans (#NVP), um auch in
Tagesrand- und Nachtzeiten eine Grunderschießung zu gewährleisten. Tagsüber und
speziell in der Hauptverkehrszeit orientiert sich die BVG an der Nachfrage respektive der
Auslastung der Fahrzeuge. Hier unterscheidet sich Spandau nicht von anderen Bezirken.
#Linienerhebungen finden laufend mit automatischen Zählgeräten und durch manuelle
Erhebungen statt.
Neben der generellen Zählung erfolgen auch gezielte Erhebungen aus speziellen
Anlässen, wie z. B. vor und nach relevanten Fahrplanveränderungen. Darüber hinaus
werden alle Linien für alle Wochentagstypen im Rahmen der VBB-Erhebungen zur
Einnahmeaufteilung erhoben.“
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Frage 4:
Schülerinnen und Schüler, die im Bezirk Spandau Schulen besuchen, berichten verstärkt, dass
insbesondere Hauptverkehrsverbindungen wie der Recklinghauser Weg oder Busse auf den Linien M37
sowie 137 sehr stark frequentiert seien. Sie beklagen zudem als tägliche Nutzerinnen und Nutzer dieser
Busverbindungen, dass es häufig zu Ausfällen von Bussen kommt, eine unregelmäßige bzw. nicht
ausreichende Dichte bei der Taktung – gerade in Stoßzeiten – sowie den einen allgemein sehr schlechten
Zustand der dortigen Busse.
a. Können Sie diese subjektiven Empfindungen bestätigen?
b. Gibt es von Seiten des Senats Ambitionen, den Busverkehr in seiner Gesamtheit zu verbessern?
c. Trifft es zu, dass gerade im Bezirk Spandau ältere Busse im Linienverkehr eingesetzt werden?
Antwort zu 4:
Hierzu berichtet die BVG:
„zu a: Die Linien 137 und M37 sind auf dem Benannten stark frequentiert und wir können
diese subjektive Empfindung bestätigen. Hintergrund hierfür ist die Einführung des
Schülertickets.
Es werden auf den Linien M37 und 137 diverse Schulfahrten durchgeführt. Um die Schule
im Recklinghauser Weg zu erreichen, stehen neben den genannten Linien M37 und 137
auch die Linien 337 und 130 an der Haltestelle Westerwaldstraße als Alternative zur
Verfügung.
zu b: Im aktuellen #Nahverkehrsplan (NVP) sind Szenarien zur Angebotsgestaltung im
Busverkehr beschrieben. Für die Ausgestaltung und Umsetzung ist mit dem
#Mobilitätsgesetz eine wesentliche Voraussetzung geschaffen worden.
zu c: Nein, dies trifft nicht zu. Unsere Fahrzeuge entsprechen der
Straßenverkehrsordnung (StVO) und Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Regelmäßige Wartung sowie Reinigung sind laut Qualitätsstandard vorgeschrieben und
werden eingehalten.“
Für Gebiete, in denen die Möglichkeiten des Busverkehrs qualitativ und quantitativ
ausgereizt sind, sieht der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) Bedarfsplan (Anlage 3
zum NVP) eine Umstellung auf Straßenbahn vor. Zudem wurde eine Machbarkeitsstudie
für die Strecke #U7 Rathaus Spandau – #Heerstraße Nord beauftragt.
Frage 5:
Wie bewertet der Senat insgesamt die Verkehrssituation des Busverkehrs in Spandau?
Antwort zu 5:
Der Bezirk Spandau stellt für den #Omnibusverkehr auf Grund seiner infrastrukturellen
Voraussetzung in Begleitung von einem stetig wachsenden Einwohner- und
Verkehrsaufkommen eine besondere Herausforderung dar. So wurden in den
vergangenen Jahren kontinuierlich Angebotsmaßnahmen im Busverkehr realisiert.
Daneben wurden und werden auch aktuell Maßnahmen ergriffen, um den ÖPNV zu
beschleunigen. So sind Lichtsignalanlagen mit Bevorrechtigungen für den
Omnibusverkehr ausgestattet worden bzw. in Planung sowie Maßnahmen in Form von
Bussonderfahrstreifen.
4
Frage 6:
Der Bezirk Spandau wird zukünftig sicher nicht nur mit Bussen abzudecken sein. Hat der Senat vor,
ebendort auch den stärkeren Einsatz von -Bahnen, #Trams oder der -Bahn vorzusehen? Wenn Ja, ab
wann, wo und mit welchen Verkehrsmitteln?
Antwort zu 6:
Das ÖPNV-Angebot im Bezirk Spandau wird bereits heute nicht nur mit Bussen
abgedeckt, sondern auch durch #Regionalzüge, die S-Bahn, die U-Bahn Linie 7 und die
#Fährlinie F10. Die planerisch beabsichtigten Angebotsänderungen bei den vorhandenen
#Schienenverkehrsmitteln im Bestand sind im Nahverkehrsplan (Kapitel V) mit den
zeitlichen Perspektiven 2023 und 2035 beschrieben. Bezüglich der derzeit nicht mehr in
Spandau verkehrenden Straßenbahn finden sich im Nahverkehrsplan Aussagen,
insbesondere in Anlage 3, dem Bedarfsplan, der sowohl die zum Beschluss des NVP
vorgesehene verkehrliche Priorität, als auch den Realisiserungszeitraum von
Neubaustrecken benennt.
Berlin, den 27.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus: Arbeiten, Leben und Wohnen in Neukölln – Busverkehr, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener
Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den
entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.
Frage 1:
Welche allgemeinen Rahmendaten kann der Senat über den #Busverkehr in Neukölln berichten:
a. Wie viele #Buslinien passieren das Stadtgebiet von Neukölln?
b. Wie viele #Passagiere werden täglich im Stadtgebiet von Neukölln durch Busse befördert?
c. Wie haben sich diese Zahlen entwickelt und wie sind diese Zahlen zu bewerten?
Antwort zu 1:
Hierzu berichtet die BVG:
„zu a. 29 Buslinien passieren das Gebiet von Neukölln.
zu b. Im Rahmen der VBB-Erhebung (Erhebung des Verkehrsverbunds BerlinBrandenburg) 2016 wurden rund 156.200 Einsteigende an den Haltestellen in
Neukölln erfasst (Mo-Fr, Angabe pro Tag).
zu c. Die Zahlen können mit der #VBB-Erhebung von 2013 verglichen werden:
VBB-Erhebung 2013 VBB-Erhebung 2016 Entwicklung
151.100 156.200 +3,4%“

Frage 2:
Welche datengestützten oder empirischen Erkenntnisse in Form von Verkehrserhebungen hat die
zuständige fachliche Stelle über den Busverkehr in Neukölln, insbesondere bei den Linien #M41 und #171
vorliegen?
a. Wann und in welchem Zeitraum sind diese Daten erhoben worden?
Antwort zu 2:
Hierzu berichtet die BVG:
„Es liegen folgende Fahrgastzahlen für die Linien M41 und 171 vor (Mo-Fr, Angabe pro
Tag, zur Schulzeit):
Linie M41
Juni 2016 Mai 2019
41.970 45.110
Linie 171
Juli 2016 Mai 2018
14.550 15.820“
Frage 3:
Welchen Erkenntnissen folgt die #Taktung von Bus- und Bahnverbindungen im Allgemeinen und der Busse,
die im Bezirk Neukölln verkehren, im speziellen?
a. Werden im Hinblick einer ständig angestrebten Verbesserung der Verkehrsverbindungen fortlaufend
Daten zu Passagierzahlen und tatsächlich stattgefundenen bzw. ausgefallenen Verbindungen erhoben, um
diese in die Berechnung der Verkehrstaktung einfließen zu lassen?
b. Falls diese Daten nicht fortlaufend erhoben werden, wann wurden sie das letzte Mal erhoben? In
welchem Rhythmus werden diese Daten erhoben?
Antwort zu Frage 3:
Hierzu berichtet die BVG:
„Die Taktung der Buslinien folgt den Vorgaben des Nahverkehrsplans (NVP), um auch in
Tagesrand- und Nachtzeiten eine Grunderschließung zu gewährleisten. Tagsüber und
speziell in der Hauptverkehrszeit orientiert sich die BVG an der Nachfrage respektive der
Auslastung der Fahrzeuge. Hier unterscheidet sich Neukölln nicht von anderen Bezirken.
zu a. Linienerhebungen finden laufend mit automatischen Zählgeräten und durch
manuelle Erhebungen statt.
zu b. Neben der generellen Zählung erfolgen auch gezielte Erhebungen aus speziellen
Anlässen, wie z. B. vor und nach relevanten Fahrplanveränderungen. Darüber
hinaus werden alle Linien für alle Wochentagstypen im Rahmen der VBBErhebungen zur Einnahmeaufteilung erhoben.“
Frage 4:
Schülerinnen und Schüler, die im Bezirk Neukölln Schulen besuchen, berichten verstärkt, dass insbesondere
Hauptverkehrsverbindungen wie die Sonnenallee oder Busse auf den Linien M41 sowie 171 sehr stark
frequentiert seien. Sie beklagen zudem als tägliche Nutzerinnen und Nutzer dieser Busverbindungen, dass
es häufig zu Ausfällen von Bussen kommt, eine unregelmäßige bzw. nicht ausreichende Dichte bei der
Taktung – gerade in Stoßzeiten – sowie den einen allgemein sehr schlechten Zustand der dortigen Busse.
3
a. Können Sie diese subjektiven Empfindungen bestätigen?
b. Gibt es vonseiten des Senats Ambitionen, den Busverkehr in seiner Gesamtheit zu verbessern?
c. Warum ist gerade die Linie M41 so stark verspätet und was macht die BVG und der Senat dagegen?
d. Trifft es zu, dass gerade im Bezirk Neukölln ältere Busse im Linienverkehr eingesetzt werden?
Frage 5:
Warum ist gerade der M41 so stark verspätet und was tut aktuell die BVG und der Senat dagegen?
Antwort zu 4 und 5:
Hierzu berichtet die BVG:
„zu a. Diese subjektiven Empfindungen kann die BVG bestätigen. Auf der Linie M41 sind
im morgendlichen Schülerverkehr spezielle Schulfahrten zusätzlich vorhanden und
auch auf der Linie 171 wurde zur besseren Anbindung des Hannah ArendtGymnasiums eine zusätzliche Schulfahrt im vergangenen Jahr aufgenommen.
zu b. Im aktuellen #Nahverkehrsplan sind Szenarien zur Angebotsgestaltung im
Busverkehr beschrieben. Für die Ausgestaltung und Umsetzung ist mit dem
Mobilitätsgesetz eine wesentliche Voraussetzung geschaffen worden.
zu c. Die Linie M41 verkehrt im Zuge der Sonnenallee auf einem Streckenabschnitt,
welcher besonders stark durch den Individualverkehr geprägt ist und einen sehr
großen Anteil Lieferverkehr aufweist. Auf Grund der städtischen Lage haben
Störungen in den anliegenden Bereichen, wie beispielsweise der A100,
gravierende Auswirkungen auf die Pünktlichkeit und Verlässlichkeit der Linie M41.
Neben den verkehrlichen und infrastrukturellen Einflüssen zeigt die
Nachfrageentwicklung auf dem Korridor ein kontinuierliches Wachstum.
Um die Auswirkungen auf die Nutzenden des Öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) so gering wie möglich zu halten und damit ein verlässliches ÖPNVAngebot sicher zu stellen, wurden in der Vergangenheit Angebotsverdichtungen
auf der Linie M41 umgesetzt. Des Weiteren wurden und werden Maßnahmen zur
ÖPNV-Beschleunigung, z.B. in Form von #Lichtsignalbeeinflussung,
#Bussonderfahrstreifen, umgesetzt.
Zu d. Es trifft nicht zu, dass in Neukölln nur ältere Busse im Linienverkehr eingesetzt
werden. Die Betrachtung der Schulfahrten Anfang/Mitte Januar 2020 zeigt die
Fahrzeugtypen: Es handelt sich ausnahmslos um #Gelenkomnibusse der Typen
Solaris, Scania und Mercedes Benz. Diese spiegeln den Querschnitt des
Fuhrparkes der BVG wider.“
Darüber hinaus sieht der Nahverkehrsplan des Senats für nachfragestarke Busachsen mit
Kapazitätsproblemen die Umstellung auf Straßenbahnen vor, die ggü. Bussystemen eine
deutlich höhere Leistungsfähigkeit aufweisen (ÖPNV Bedarfsplan, Anlage 3 zum NVP).
Dazu gehört vordringlich auch die Streckenführung entlang des heutigen M41 (Potsdamer
Platz – Schöneweide).
Frage 6:
Viele Busverbindungen – gerade in stark frequentierten Bereichen Berlins – werden von #Doppeldeckerbussen
bedient. Würde sich der Einsatz solcher Busse in stark frequentierten Strecken des M41 sowie des 171
anbieten? Warum gibt es dort keine #Doppeldeckerbusse?
4
Antwort zu 6:
Doppeldecker sind durch die grundsätzlich höhere Kapazität und die deutlich größere
Anzahl an Sitzplätzen für große Nachfrage mit längeren Reiseweiten besonders geeignet,
weshalb der Nahverkehrsplan einen bestimmten Anteil an der Gesamtflotte vorgibt. Auf
Strecken mit vielen Fahrgästen, die nur wenige Stationen fahren, verzögert der Weg ins
und aus dem Oberdeck jedoch den Fahrgastwechsel. Daher stellt der Fahrzeugeinsatz je
nach Einsatzgebiet einen Kompromiss aus Kapazität und Haltestellenaufenthaltszeit dar.
Da die BVG jedoch derzeit eine größere Anzahl von Doppeldeckern abstellen muss, ist
nicht mehr überall die freie Wahl des für den jeweiligen Fall richtigen Fahrzeugs gegeben.
Die BVG berichtet hierzu:
„Es sind nicht alle Straßenzüge aufgrund des fehlenden Baumschnittes sowie der
Brückenhöhen für Doppeldecker geeignet. Doppeldecker sind außerdem grundsätzlich für
ein erhöhtes Gepäckaufkommen (Linie 171 zum Flughafen Schönefeld) nicht geeignet.“
Frage 7:
Wie bewertet der Senat insgesamt die Verkehrssituation des Busverkehrs in Neukölln?
Antwort zu 7:
Hierzu berichtet die BVG:
„Der Bezirk Neukölln stellt für den Omnibusverkehr auf Grund seiner infrastrukturellen
Voraussetzung in Begleitung von einem stetig wachsenden Einwohner- und
Verkehrsaufkommen eine besondere Herausforderung dar. So wurden in den
vergangenen Jahren kontinuierlich Angebotsmaßnahmen im Busverkehr realisiert.
Daneben wurden und werden auch aktuell Maßnahmen ergriffen, um den ÖPNV zu
beschleunigen. So sind Lichtsignalanlagen mit Bevorrechtigungen für den
Omnibusverkehr ausgestattet worden bzw. in Planung sowie Maßnahmen in Form von
Bussonderfahrstreifen.“
Berlin, den 24.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

barrierefrei + allg.: Vollständiger barrierefreier Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs zum 1. Januar 2022, aus DBV

#DBV startet zum „Internationalen Tag der Menschen mit #Behinderung“ am 3. Dezember 2019 eine anonyme Umfrage und bittet um Unterstützung

Der 1. Januar 2022 ist der Tag der Wahrheit. Bis dahin muss im öffentlichen #Personnnahverkehr (#ÖPNV, also der kommunale Bus-, Straßenbahn- und U-Bahn-Verkehr) vollständig #barrierefrei ausgebaut sein. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie im #Nahverkehrsplan benannt werden (#Personenbeförderungsgesetz, § 8 Absatz 3, Satz 3).

Wir befürchten, dass dieses Datum überall in Deutschland „gerissen“ wird. Keine Kommune unternimmt aktuell die finanziellen und baulichen Anstrengungen zum Erreichen dieser Aufgabe. Auch die Vorbereitung der Nahverkehrspläne, insbesondere die Beteiligung der Verbände, scheint eher auf dem Papier zu stehen, als dass sie tatsächlich ernst genommen wird. Planfeststellungs- und Ausschreibungsverfahren sind in die Wege zu leiten, Wettbewerbe ggf. zu starten. Davon ist nach unserer Kenntnis nicht viel zu merken.

Deshalb bitten wir Sie um Mithilfe. Da niemand der Verantwortlichen eine ungefähre Vorstellung hat, wieviele Haltestellen betroffen sind, möchten wir eine Umfrage starten, die im Sinne der „Schwarmintelligenz“ Aufklärung und Überblick geben soll. Wir bitten Sie deshalb, an Ihre Mitglieder und Organisationen die Information zu unserer Umfrage zu versenden und so damit beizutragen, dass sie vielleicht nicht repräsentativ wird, aber dennoch eine Tendenz widerspiegelt.

Wir freuen uns auch über Ihr Interesse an einem inhaltlichen Austausch mit uns, inwieweit wir das Problem noch besser in die Öffentlichkeit transportieren können.

Link zum Gesetzestext

Die Umfrage ist erreichbar auf www.bahnkunden.de -> Aktuelles -> Umfrage

Link zur Umfrage

Pressekontakt: Frank Böhnke, DBV-Bundesvorstand Länderaufgaben, Telefon 01 77 / 8 93 43 94, buvo.mv@bahnkunden.de

Bahnhöfe: NEUER HALT AUF DER S2 Senat erkennt Notwendigkeit für S-Bahnstation Kamenzer Damm, aus Berliner Woche

https://www.berliner-woche.de/lankwitz/c-bauen/senat-erkennt-notwendigkeit-fuer-s-bahnstation-kamenzer-damm_a229873

Noch vor fünf Jahren sah die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung keine Notwendigkeit für einen neuen -Bahnhof am #Kamenzer Damm. Das #Verkehrsaufkommen reiche nicht aus, hieß es. Heute sieht das anders aus. Der Halt soll bis 2030 gebaut werden.

Der Bau von neuen Wohngebieten und die Ansiedlung von Gewerbe rechts und links der -Bahntrasse der #S2 würden eine neue S-Bahnstation rechtfertigen, heißt es im #Nahverkehrsplan Berlin 2019 bis 2023. Infolge der wachsenden Stadt entsteht in #Lankwitz unter anderem westlich der S2-Trasse zwischen Attilastraße und Marienfelde in der Mühlenstraße ein neues Wohnquartier mit bis zu 142 Wohnungen und Gewerbeeinheiten. Ein weiteres Wohnquartier ist in der Dessauer Straße geplant. Infolge der wachsenden Bevölkerungszahlen werden auch die #Pendlerströme steigen.

Auch östlich der Trasse, auf der Seite des Bezirks Tempelhof-Schöneberg, wächst der Bedarf nach einer Anbindung an das Schnellbahnnetz. Hier, auf dem Gelände des ehemaligen Gaswerks Berlin-Mariendorf, befindet sich das 360 000 Quadratmeter große Areal des Entwicklungsgebietes „Marienpark“. Zahlreiche Gewerbetreibende sowie eine Großgaststätte …

Mobilität: 1 Jahr Mobilitätsgesetz – Zur Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes (2): Gleichwertigkeit von Berlins ÖPNV, barrierefreie Mobilität und BerlKönig, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 des Berliner #Mobilitätsgesetz (#MobG BE) sollen die #Mobilitätsangebote, die
Verkehrsinfrastruktur sowie die verkehrsorganisatorischen Abläufe unter Beachtung des Nutzungsverhaltens
an den Mobilitätsbedürfnissen der Menschen ausgerichtet werden. Wie ist das Nutzungsverhalten
(Aufschlüsselung nach ÖPNV-Verkehrsmittel, Monat, Uhrzeit, Bezirk)?
Antwort zu 1:
Das Nutzungsverhalten im öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV) wird durch die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in ihrer Funktion als ÖPNVAufgabenträger
regelmäßig untersucht und analysiert. Eine pauschale Aufschlüsselung
nach Verkehrsmittel, Monat, Uhrzeit und Bezirk erfolgt dabei nicht, da sich das
Nutzungsverhalten je nach Stadtteil, Altersgruppen und weiterer Parameter differenziert
darstellt. Die entsprechenden Ergebnisse wurden im Monitoringbericht zum Berliner
Nahverkehrsplan sowie im Kapitel I und der Anlage 2 des aktuellen Nahverkehrsplans für
die Jahre 2019-2023 veröffentlicht. Der letzte Monitoringbericht ist mit Stand 20.02.2017
erarbeitet worden, der aktuelle Nahverkehrsplan wurde am 26.02.2019 vom Senat
beschlossen. Beide Dokumente sowie die ergänzenden Anlagen zum Nahverkehrsplan
stehen unter
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/nahverkehrsplan/de/download
s.shtml zum Download zur Verfügung.
Frage 2:
Gibt es einen Unterschied zwischen dem derzeitigem ÖPNV-Nutzungsverhalten der Einwohnerinnen und
Einwohner Berlins und dem potenziellen Nutzungsverhalten der Bürgerinnen und Bürger bei einem Ausbau
des ÖPNV-Angebots?
2
Frage 3:
Wenn ja: Was unternimmt der Senat, um den ÖPNV entsprechend der existierenden Nachfrage
auszubauen?
Antwort zu 2 und zu 3:
Bei einem Ausbau des ÖPNV-Angebots ist nach allen verkehrswissenschaftlichen
Erkenntnissen in der Regel immer von einer steigenden Nachfrage auszugehen, teils
durch Verlagerungen von anderen Verkehrsträgern (Pkw, Fahrrad, Fuß), teils durch
Verlagerungen von anderen ÖPNV-Angeboten und teils durch neu ausgelöste Nachfrage
(induzierter Verkehr). In welchem Umfang Nachfragesteigerungen eintreten und welchen
Anteil die genannten Verlagerungen sowie der induzierte Verkehr haben, hängt von der
konkreten Ausbaumaßnahme ab und kann nicht pauschal angegeben werden.
Jede Nutzerin bzw. jeder Nutzer sucht sich in der Regel das jeweils für sie/ihn passende
Verkehrsangebot in der Stadt. Die Berlinerinnen und Berliner bewegen sich multimodal.
Ein weiterer Ausbau des ÖPNV wird insoweit eine weitere Verschiebung des Modal Splits
zugunsten des ÖPNV bzw. des Umweltverbunds im Allgemeinen in der Gesamtstadt
bewirken.
In Berlin ist der gesamte ÖPNV infrastrukturell gesehen bereits gut aufgestellt. In
einzelnen Teilbereichen der Stadt kann es trotzdem zu Überlastungserscheinungen
führen, für die weitere Angebote oder auch neue Infrastrukturen (z.B. Ersatz von Bussen
durch Straßenbahnen) geschaffen werden müssen. Der Senat überprüft daher – wie auch
im Mobilitätsgesetz des Landes Berlin festgesetzt – in regelmäßigen Abständen die
verkehrlichen Rahmenbedingungen und stadträumlichen Entwicklungen und legt neue
Priorisierungen zur Umsetzung von einzelnen Maßnahmen fest. Dies spiegelt sich
beispielsweise in regelmäßig zu überarbeitenden Planwerken wie dem
Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr oder dem Nahverkehrsplan Berlin wider.
Letzterer wurde zuletzt im Februar 2019 beschlossen.
Der aktuelle Nahverkehrsplan (NVP) des Landes Berlin für die Jahre 2019-2023 sieht
vielfältige Maßnahmen zum Ausbau des ÖPNV-Angebots vor. Der Senat strebt die
Umsetzung der im NVP beschlossenen Maßnahmen an.
Frage 4:
Gem. § 4 Abs. 1 Satz 2 MobG BE sollen alle Einwohnerinnen und Einwohner Berlins in allen Teilen Berlins
über ein #gleichwertiges #ÖPNV-Angebot verfügen. Wie wird das Mobilitätsangebot in den einzelnen Teilen
Berlins miteinander vergleichbar gemacht?
Frage 5:
Ist das ÖPNV-Angebot in allen Teilen Berlins gleichwertig?
Frage 6:
Wenn nein: Warum nicht? Wenn ja: Wie begründet der Senat dies?
Antwort zu 4 bis zu 6:
Die Fragen 4 bis 6 stehen in engem Sachzusammenhang, sie werden daher gemeinsam
beantwortet:
Im aktuellen #Nahverkehrsplan wurde in Kapitel I.1.5.5. die #Gleichwertigkeit der Angebote
im ÖPNV genauer untersucht. Vergleichsmaßstäbe dieser Untersuchung waren die
3
#Erschließungswirkung sowie die #Angebotsdichte und die #Reisezeiten zu wichtigen Zielen.
Im Ergebnis zeigte sich, dass der Anspruch eines gleichwertigen Angebots in vielen Teilen
Berlins bereits erfüllt ist. Defizite bestehen u.a. noch bei Erschließungslücken in einzelnen
Wohngebieten in und außerhalb des S-Bahn-Rings. Bei der Angebotsdichte, gemessen
am NVP-Attraktivitätsstandard eines ganztägigen 10-Minuten-Takts bestehen vor allem in
Teilbereichen der Bezirke Reinickendorf, Treptow-Köpenick und Marzahn-Hellersdorf noch
Lücken.
Frage 7:
Was wird unternommen, um das ÖPNV-Angebot in allen Teilen Berlins gleichwertig im Sinne des
Mobilitätsgesetzes konkret auszugestalten?
Antwort zu 7:
Eine gleichwertige Ausgestaltung erfolgt bei entsprechendem Potenzial etwa durch die
Ausweitung des sogenannten 10-Minuten-Netzes, in dem im Tagesverkehr an Werktagen
mindestens zwischen 6 und 20 Uhr ein 10-Minuten-Takt angeboten wird. Diese wie auch
andere Maßnahmen werden im Zuge der Bestellung der Verkehrsleistungen bei den
Verkehrsunternehmen in den nächsten Jahren schrittweise umgesetzt.
Zur Behebung weitergehender Defizite benennt der NVP darüber hinaus unter anderem
die Einführung bedarfsgesteuerter Verkehre als Teil des ÖPNV-Angebots. Diese Gebiete
sind im NVP identifiziert, Teil des neuen Verkehrsvertrags wird der im NVP skizzierte Test
dieser Angebote sein.
Frage 8:
Gem. § 4 Abs. 2 MobG BE sollen die Verkehrsinfrastruktur und die Mobilitätsangebote zur Gewährleistung
gleichwertiger Lebensbedingungen, insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, #barrierefrei
gestaltet werden. Sind die #Verkehrsinfrastruktur und die #Mobilitätsangebote barrierefrei?
Frage 9:
Wenn nein: Warum nicht?
Frage 10:
Welche Maßnahmen zur Gestaltung von barrierefreier Mobilität werden ergriffen?
Antwort zu 8 bis zu 10:
Die Fragen 8 bis 10 stehen in engem Sachzusammenhang, sie werden daher gemeinsam
beantwortet:
Derzeit sind noch nicht alle Verkehrsinfrastrukturen und Mobilitätsangebote barrierefrei.
Berlin befindet sich, wie viele andere Städte auch, in einem Umstellungsprozess von einer
historisch nicht barrierefrei geplanten Infrastruktur auf eine barrierefreie Infrastruktur.
Etliche Handlungsfelder der Barrierefreiheit sind jedoch bereits schon vollständig
erfolgreich umgesetzt worden, bspw. der Einsatz ausschließlich barrierefreier,
niederfluriger Busse und Straßenbahnen. Andere Maßnahmen wie die Ausstattung aller
Bahnhöfe mit barrierefreien Zugängen durch Aufzüge oder Rampen sowie der Einbau von
Blindenleitsystemen konnten noch nicht vollständig umgesetzt werden. Für die noch
fehlenden Bahnhöfe sind die entsprechenden Maßnahmen derzeit in der Planung und
Umsetzung. Der Senat strebt ein vollständig barrierefreies Verkehrsangebot entsprechend
4
der Vorgaben des Mobilitätsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes an. Für
bestimmte Bereichen benennt der NVP Ausnahmen von der vollständigen Barrierefreiheit,
die temporär – bspw. für einzelne, baulich komplexe und planerisch zeitaufwändig
umzubauende U-Bahnhöfe – oder dauerhaft – bspw. bei der barrierefreien Gestaltung von
vorübergehend eingerichteten Bushaltestellen auf Umleitungsstrecken – erforderlich sind.
Für diese Fälle ist entsprechend der Vorgabe des Mobilitätsgesetzes in § 26 Abs. 7 die
Etablierung alternativer Beförderungsmöglichkeiten als umzusetzende Maßnahme im NVP
benannt.
Frage 11:
Wie setzt sich der Senat dafür ein, dass das Angebot des ÖPNV bezahlbar bleibt?
Antwort zu 11:
Der Senat hat durch den Verzicht auf Tariferhöhungen in den letzten Jahren und die
Absenkung bestimmter Tarifprodukte (u.a. kostenfreies Schülerticket, vergünstigtes
Azubiticket, Preisreduzierung des Sozialtickets und Ausweitung der Nutzungsberechtigung
auf Wohngeldempfänger, geplante Verbesserung des Firmentickets) die Bezahlbarkeit des
ÖPNV für sehr viele Fahrgastgruppen verbessert. Zudem hat das vor zehn Jahren
eingeführte VBB-Abo 65 plus durch einen deutlich preisreduzierten Fahrpreis bei
gleichzeitig erweitertem Geltungsbereich für das gesamte Verbundgebiet die
Bezahlbarkeit des ÖPNV für ältere Fahrgäste deutlich erleichtert.
Frage 12:
Die BVG hat unlängst angekündigt, eine neue Buslinie 300 einzuführen, welche Haltestellen in der
Innenstadt anfährt. Gibt es Bestrebungen seitens der BVG, neue Buslinien in den Außenbezirken Berlins
(außerhalb des S-Bahnrings) zu etablieren?
Antwort zu 12:
Ja, der Senat als Besteller der Verkehrsleistung wie auch die BVG als beauftragtes
Verkehrsunternehmen verfolgen das Ziel, entsprechend der Planungsvorgaben des NVP
auch zusätzliche Buslinien und verbesserte Busangebote (z.B. dichtere Taktzeiten) in den
Außenbezirken bei der BVG zu bestellen. Entsprechende Maßnahmen wurden bereits in
den vergangenen Jahren umgesetzt, bspw. im Bezirk Spandau mit der Einführung einer
neuen Expressbuslinie X36 sowie neuen Linienästen der Expressbuslinien X34 und X49.
Aktuell verfolgt werden bspw. Planungen für eine Verlängerung der Linie 294 zur
Erschließung des Gewerbegebiets Marzahn.
Frage 14:
Der #Berlkönig ist ein #Ridesharing-Angebot der BVG und #ViaVan, welches momentan lediglich innerhalb des
östlichen S-Bahn-Ringes, sowie im Gesundbrunnen-, Michelangelokiez und im Komponistenviertel verfügbar
ist. Warum gibt es diesen Dienst derzeitig nur in der Berliner Innenstadt?
Frage 15:
Gibt es Bestrebungen, diesen Service auf alle Teile Berlins, insbesondere auf die Außenbezirke (außerhalb
des S-Bahnrings) auszuweiten?
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Frage 16:
Wenn nein: Warum nicht?
Antwort zu 14 bis zu 16:
Der „BerlKönig“ ist kein Teil des vom Senat bestellten ÖPNV-Angebots. Er basiert auf
einer eigenwirtschaftlichen Forschungs- und Entwicklungskooperation der BVG, die keine
öffentlichen Zuschüsse erhält und für maximal vier Jahre genehmigt ist. Der Pilotbetrieb ist
darauf gerichtet, „auf Basis der Experimentierklausel das Bündelungspotenzial durch On-
Demand Rideselling mit Anlehnung an den Linienverkehr zu testen.“ Im Rahmen des
Projektes solle getestet werden, ob Kundinnen und Kunden das Pooling akzeptieren und
damit die gewünschte Fahrgastbündelung erzielt werden kann (eine Fahrt im BerlKönig
bündelt mehrere Einzelfahrten im Individualverkehr). Es besteht ein Interesse zu erproben,
ob es zur Verkehrsvermeidung und Umweltentlastung beiträgt, einen flexibleren, Appbasierten
öffentlichen „Sammelverkehr“ anzubieten, der bisher Autofahrende ansprechen
soll, die allein mit dem geplanten Ausbau des Radverkehrs und des klassischen
Nahverkehrs nicht erreicht werden. Der Start dieses Experimentes findet daher in einem
Bediengebiet mit einer hohen Nachfragedichte und einer begrenzten Fläche statt. Derzeit
gibt es für derartige Verkehre keine dauerhafte Genehmigungsgrundlage im
Personenbeförderungsrecht, sondern nur auf vier Jahre begrenzt zulässige Pilotangebote
zur Erprobung neuer Verkehrsformen. Wie bereits in der Antwort auf die Schriftliche
Anfrage 18/17589 über „Neue Mobilität bis an den Stadtrand“ ausgeführt, dürfen solchen
Erprobungen öffentliche Verkehrsinteressen nicht entgegenstehen. Daher sind
Fahrzeuganzahl und Bediengebiet begrenzt. Die laufenden Erprobungen (BerlKönig,
Clever Shuttle) sollen zunächst unter für das Pooling optimalen Rahmenbedingungen
valide Daten liefern, ob die neuen Verkehrsformen zu positiven Ergebnissen im Hinblick
auf das Ziel der Verkehrsvermeidung und somit zu nachgewiesenem Umweltnutzen
führen. Über eine Ausweitung des „BerlKönig“-Angebots wird auf Grundlage der im
Nahverkehrsplan genannten Kriterien für innovative Verkehrsangebote zu entscheiden
sein, wenn die Ergebnisse der laufenden Erprobung vorliegen.
Erfahrungen der Anbieter und aus anderen Städten belegen, dass der Erfolg des Poolings
mit der Entfernung vom Zentrum, der geringeren Siedlungsdichte und der größeren
Diversität an Fahrzielen deutlich abnimmt. Kommerzielle Angebote lassen sich daher dort
in der Regel nicht wirtschaftlich betreiben. Im Nahverkehrsplan 2019-2023 ist jedoch als
Maßnahme zur Behebung kleinräumiger Angebotslücken im heutigen Nahverkehrsnetz die
Erprobung von Rufbusangeboten als Teil des bestellten ÖPNV-Angebots vorgesehen (vgl.
Antwort zu Frage 7). In der Laufzeit des NVP 2019-2023 soll dazu in drei typischen
Einsatzbereichen, in denen das heutige ÖPNV-Angebot nicht alle Anforderungen
abdecken kann, mit der Erprobung entsprechender Verkehre begonnen werden, vgl. NVP
2019-2023 Kapitel VI.2.4.2. Vorgesehen sind zunächst Bereiche in Neukölln, Lichtenberg
und Mahlsdorf, in denen die Erschließungsstandards des NVP aufgrund der
straßenräumlichen Situation, die den Einsatz herkömmlicher Busse verhindert,
unterschritten werden. Diese Rufbusverkehre sollen vollständig in den ÖPNV integriert
sein, u.a. durch Anwendung des Tarifs des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg und die
Gewährleistung vollständiger Barrierefreiheit.
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Frage 17:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 17:
Nein.
Berlin, den 24.07.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: Wie weiter am S- und U-Bahnhof Jungfernheide, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Inwieweit sind #Umbaumaßnahmen für den S- und -Bahnhof #Jungfernheide geplant? Und wenn ja, welche
Maßnahmen sind in welchem Zeitraum vorgesehen?
Antwort zu 1:
Im Rahmen der Untersuchungen zur #Wiederinbetriebnahme der #Siemensbahn wird
geprüft, ob Umbaumaßnahmen der Gleise und der Bahnsteige vorgenommen werden
müssen, oder ob eine Inbetriebnahme ohne Erweiterung der Verkehrsstation möglich ist.
Einen Zeitplan gibt es derzeit noch nicht.
Frage 2:
Wer betreibt die Grünpflege rund um den Bahnhof?
Antwort zu 2:
Hierzu teilt das Bezirksamt Charlottenburg mit: „Im Umfeld des Bahnhofs Jungfernheide
befindet sich straßenbegleitendes Grün, welches im Auftrag des Bezirksamtes
(Fachbereich Grünflächen) von Fachfirmen gepflegt wird.“
2
Frage 3:
Ist dem Senat bekannt, dass der Bahnhof als „Angstraum“ gilt und was gedenkt der Senat dagegen zu tun?
Antwort zu 3:
Der S- und U-Bahnhof Jungfernheide ist Umsteigebahnhof des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV). Dienstkräfte des örtlich zuständigen Polizeiabschnitts 24
befinden sich im ständigen Kontakt mit den Anwohnerinnen und Anwohnern und den
Vertretern der dort ansässigen Firmen. Regelmäßig finden gemeinsame Streifen von
Mitarbeitenden der Polizei Berlin mit denen der Berliner Verkehrsbetriebe im Bereich des
ÖPNV statt. Eine Thematisierung des Bahnhofs Jungfernheide als „Angstraum“ im Sinne
der Fragestellung kann in diesem Zusammenhang nicht festgestellt werden.
Bürgerbeschwerden und/oder -hinweise wurden ebenfalls nicht bekannt.
Eine besondere Schwerpunktsetzung von polizeilichen Maßnahmen erfolgt daher dort
nicht.
Hierzu teilt die BVG AöR mit: „Für die BVG gehört der Bahnhof Jungfernheide nicht zu den
Schwerpunktbahnhöfen. In der Statistik der Polizei mit ÖPNV relevanten Straftaten kam er
beispielsweise im Mai 2019 nur drei Mal vor. Der BVG ist bekannt, dass die Architektur der
70er Jahre generell nicht sehr förderlich für das subjektive Sicherheitsempfinden ist.“
Frage 4:
Gibt es Erkenntnisse darüber, ob der vorgelagerte Parkplatz vor dem nördlichen Bahnhofseingang in
nächster Zeit weiterqualifiziert werden soll zum Beispiel für #Car-Sharing oder #Elektromobilität?
Antwort zu 4:
Hierzu teilen das Bezirksamt Charlottenburg und die BVG AöR mit, dass sie in
Gesprächen sind, evt. einen Teil des nördlichen Parkplatzes in einen Mobilitätshub
umzuwandeln. Im Rahmen der vom Bezirksamt initiierten Einwohnerversammlung im April
2019 zur Weiterentwicklung des S- und U-Bahnhofes Jungfernheide ist seitens der BVG
die Planung zur Errichtung von Mobi-Hubs vorgestellt worden.
Frage 5:
Ist die Errichtung einer öffentlichen Toilette in absehbarer Zeit an dem Standort vorgesehen?
Antwort zu 5:
Im Rahmen des Toilettenkonzepts für Berlin werden demnächst 193 neue
Modultoilettenanlagen an 162 alten und 31 neuen Standorten errichtet. Beabsichtigt ist, ab
2021 die Versorgung mit öffentlichen Toilettenanlagen weiter auszubauen. Die Standorte
hierfür wurden von den Bezirken festlegt, die finale Festlegung steht allerdings noch aus.
Am Standort am S- und U-Bhf. Jungfernheide (FID 751) ist eine Toilettenanlage dieser
zweiten Versorgungsstufe (Verbesserte Versorgung) vorgesehen. Die Details, wie der
konkrete Aufstellort und die Ausstattung sind noch vom Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
festzulegen.
3
Frage 6:
Inwieweit sollen die NutzerInnenzahlen an dem Bahnhof weiter ausgebaut werden?
Zukünftig ist eine weitere Steigerung der Fahrgastzahlen am Bahnhof Jungfernheide zu
erwarten, die insbesondere aus der geplanten Inbetriebnahme der S21-Strecke und der
neu geschaffenen Umsteigeverknüpfungen sowohl zwischen den neuen S-Bahn-
Verbindungen als auch der Ringbahn (S41/42), der U7, den geplanten
Straßenbahnverlängerungen (Richtung Turmstraße und ggf. auch zur Urban Tech
Republic) sowie den Buslinien resultiert. Mit einer möglichen Wiederinbetriebnahme der
Siemensbahn würde die Bedeutung des Bahnhofs Jungfernheide weiter steigen.
Frage 7:
Ist der Bahnhof bei der aktuellen Planung der #Straßenbahntrasse mit berücksichtigt worden? Und wenn ja,
wann ist mit einem Anschluss des Bahnhofs an die Straßenbahntrasse zu rechnen?
Antwort zu 7:
Der Bahnhof Jungfernheide ist im Rahmen der Grundlagenermittlung für eine
#Straßenbahnverlängerung vom U-Bahnhof #Turmstraße bis zum Bahnhof Jungfernheide
sowohl im Rahmen der #Trassenbewertung als auch der Wirtschaftlichkeitsberechnung
berücksichtigt worden. Im nördlichen Bereich des Bahnhofs Jungfernheide ist eine
#Straßenbahnkehranlage geplant. Die #Straßenbahnneubaustrecke Turmstraße –
Jungfernheide ist im #Nahverkehrsplan als vordringlicher Bedarf mit Inbetriebnahme-
Horizont 2024 aufgeführt.
Berlin, den 09.07.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus + Bahn: Klimatisierter ÖPNV, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viel Prozent der BVG-Busse verfügen über eine #Klima-Anlage? Wie verändert sich dieser Wert bis zum
Jahre 2025?
Antwort zu 1:
Hierzu berichtet die BVG:
„Alle #BVG-Busse haben eine Klimaanlage. Die modernsten Busse der BVG-Flotte
verfügen nicht mehr über eine zentrale Anlage, sondern über mehrere kleine und
elektrische Klimageräte, die auch bei einer einzelnen Störung noch für einen kühleren
Innenraum sorgen.“
Frage 2:
Wie viel Prozent der #Straßenbahnen verfügen über eine Klima-Anlage? Wie verändert sich dieser Wert bis
zum Jahre 2025?
Antwort zu 2:
Hierzu berichtet die BVG:
„Rund zwei Drittel der BVG-Straßenbahnen sind klimatisiert. Zudem sind alle Scheiben
entweder #getönt oder mit einer #UV-Schutzfolie beklebt.
Eine Nachrüstung des Straßenbahntyps GT ist durch die Gewichtsbegrenzungen der
Fahrzeuge nicht möglich und bei den Straßenbahnen des Typs TATRA aufgrund der
laufenden Ausmusterung nicht geplant.“
2
Frage 3:
Wie viel Prozent der -Bahnen verfügen über eine Klima-Anlage? Wie verändert sich dieser Wert bis zum
Jahre 2025?
Antwort zu 3:
Hierzu berichtet die BVG:
„Klimaanlagen sind in der Berliner -Bahn nicht integriert. Auf den Tunnelstrecken würde
eine Aufheizung der Tunnel durch die Abluft der Anlagen erfolgen und einen Kreislauf
zwischen Aufheizen und Abkühlen in Gang setzen. Dies würde im Ergebnis zu einer
stärkeren Aufheizung der Tunnel und der Bahnhöfe führen.
Die modernen Fahrzeuge haben alle eine sehr gute zugfreie Lüftung mit Luftwechsel, also
Zufuhr von Frischluft. Diese Zufuhr ist belastungsgesteuert und erhöht sich mit dem
Fahrgastaufkommen.
Aufgrund des vorhandenen engen Lichtraumprofils des U-Bahnnetzes ist es in Berlin
kaum möglich, Fahrzeugklimaanlagen auf den Wagendächern zu montieren. Eine
Montage der Klimatechnik im Fahrzeuginneren würde zu einer Verkleinerung des
Fahrgastraumes führen.“
Frage 4:
Wie viel Prozent der -Bahnen verfügen über eine Klima-Anlage? Wie verändert sich dieser Wert bis zum
Jahre 2025?
Antwort zu 4:
Hierzu berichtet die -Bahn Berlin GmbH:
„Während aktuell die S-Bahn Berlin GmbH über keine Fahrzeuge mit Klimaanlagen
verfügt, wird im Jahr 2025 die Baureihe (BR) #483/484 mit 191 Viertelzügen mit
Klimaanlangen ausgestattet sein, nicht aber die BR481 mit 500 Viertelzügen und ggf. die
BR480 mit bis zu 65 Viertelzügen.“
Frage 5:
Wie wichtig findet der Senat die Steigerung der Attraktivität des ÖPNV durch Erhöhung des #Fahrkomforts
auch in der sommerlichen Hitze?
Antwort zu 5:
Hierzu berichtet die BVG:
„Ansprechend und komfortabel gestaltete Fahrzeuge spielen für die #Attraktivität des
öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV) eine entscheidende Rolle.
Vor diesem Hintergrund sieht der #Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 vor, dass – soweit
dies in den jeweiligen Verkehrsmitteln technisch umsetzbar ist – in der warmen wie in der
kalten Jahreszeit jederzeit angemessene klimatische und mit dem heutigen Standard im
Pkw vergleichbare Verhältnisse zu gewährleisten sind.“
Berlin, den 17.07.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: „Wenn wir Straßenbahnen bauen, müssen wir mit Risiken leben“ Stadt und Verkehr: Unfallforscher Siegfried Brockmann fordert bei neuen Tramstrecken Sicherheitsaudits. aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article216786507/Wenn-wir-Strassenbahnen-bauen-muessen-wir-mit-Risiken-leben.html

Der Senat will laut seinem #Nahverkehrsplan den #Tramverkehr #ausbauen. Siegfried #Brockmann, Leiter der #Unfallforschung beim Gesamtverband der Versicherer (#GDV), hält gegenüber der Berliner Morgenpost #Mindestsicherheitsstandards für nötig.

Berliner Morgenpost: Der Berliner Senat setzt bei seinem Nahverkehrsplan für die nächsten Jahre vor allem auf das Verkehrsmittel Straßenbahn. Was sagt ein Unfallforscher dazu?

Siegfried Brockmann: Wenn wir die Erfahrungen aus dem Unfallgeschehen zugrunde legen und uns fragen, welches Verkehrsmittel wäre unter Sicherheitsaspekten das am ehesten geeignete, um Menschen in der Stadt von A nach B zu bringen, würde unsere Priorität nicht die Straßenbahn sein. Die Statistiken zeigen, dass diese, verglichen mit anderen Beförderungsmitteln, relativ gesehen häufiger in Unfälle gerade mit Fußgängern verwickelt sind und dass diese Unfälle besonders schwere Folgen haben.

Wie sähe Ihr Sicherheitsranking der #ÖPNV-Fahrzeuge aus?

Der ÖPNV ist immer ein Mix. Am sichersten sind #Schienenverkehrsmittel auf einem eigenen Gleiskörper, den man weder mit Auto noch Fahrrad noch zu Fuß queren muss. Das ist bei Straßenbahnen selten, bei U- und S-Bahnen aber in der Regel gegeben, wobei S-Bahnen vor allem für längere Strecken …