barrierefrei + Bus: Stand der Barrierefreiheit an Bushaltestellen, aus Senat

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Frage 1:
Wie viele Berliner #Bushaltstellen gibt es in Berlin und wie viele davon sind bereits vollständig #barrierefrei
ausgebaut?
Antwort zu 1:
In Berlin gibt es 6.454 Bushaltestellen. Der Senat geht undifferenziert nach Eigentümer
gegenwärtig weiter von den ca. 6.000 im Nahverkehrsplan (NVP) genannten, noch nicht
barrierefrei ausgebauten Bushaltestellen in Berlin aus.
Frage 2:
Wie erfolgt der Austausch zwischen Senat, Bezirken und BVG zur Schaffung von barrierefreien
Bushaltestellen? Liegt hierfür ein gesamtstädtisches Konzept vor?
Antwort zu 2:
Bereits vor längerer Zeit wurde den bezirklichen Tiefbauämtern durch die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine Liste der Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) zur Verfügung gestellt, die eine Rangfolge der am meisten
genutzten Haltestellen durch Rollstuhlfahrende aufzeigt. Dies stellt keine Prioritätenliste
dar, kann aber im Einzelfall dazu dienen, einen Schwerpunkt auf die Haltestelle mit der
größeren Wirkung für diese Nutzergruppe zu legen. Letztlich unterliegt die Entscheidung
aber den allein zuständigen bezirklichen Tiefbauämtern.
2
Im Rahmen der Taskforce Beschleunigung gibt es zudem einen regelmäßigen Austausch
zwischen Senat, BVG und den Bezirken, die in die geplanten
Beschleunigungsmaßnahmen zu involvieren sind. Es ist das mit dem #Nahverkehrsplan
ausdrücklich formulierte Ziel des Landes Berlin, das bisherige Ausbautempo von Bus- und
Straßenbahn-Haltestellen deutlich zu steigern. Hierfür muss jede Behörde im Rahmen
ihrer Ressortverantwortung die notwendigen Voraussetzungen schaffen. Unabdingbar ist
daher, dass dafür in der Laufzeit des NVP bei den Straßenbaulastträgern die
erforderlichen personellen, fachlichen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen
werden.
Frage 3:
Wie steht es um die Erstellung des Haltestellenkatatsters, welches für 2019 anvisiert war, um die Einhaltung
der wesentlichen Vorgaben für Barrierefreiheit an Berliner Bushaltestellen zu überprüfen? Findet dieses
#Haltestellenkataster bereits Anwendung?
Antwort zu 3:
Die Erstellung des Haltestellenkatasters war nicht für 2019, sondern lt. NVP innerhalb
dessen Gültigkeitszeitraumes bis 2023 vorgesehen. Leider ist es aufgrund der Fülle
weiterer Anforderungen an den Objektkatalog für die Erfassung des öffentlichen
Straßenlandes (#Straßendatenaufnahme) nicht gelungen, alle notwendigen baulichen
Kriterien für barrierefreie Haltestellen darin mit aufzunehmen. Diese können aber
nachträglich durch eine gesonderte Beauftragung in den neuen #Befahrungsdaten erfasst
werden.
Frage 4:
Um den Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes (#PBefG) gerecht zu werden, müssen bis zum Jahr
2022 75 % barrierefrei ausgebauter Haltestellen im Oberflächenverkehr zur Verfügung stehen.
a. Um wie viele Haltstellen handelt es sich dabei in Berlin und wie viele Haltestellen müssten jährlich
noch umgebaut werden, um dieses Ziel für 2022 zu erreichen?
b. Welche Mittel sind dafür im Doppelhaushalt 2020/2021 eingestellt?
c. Wie hoch sind die insgesamt benötigten Mittel für den kompletten Umbau?
d. Wird Berlin dies schaffen? Wenn nein, wie sieht hierbei ein alternatives Vorgehen aus?
Antwort zu 4:
Im aktuellen NVP wird festgehalten: „Um den Vorgaben des PBefG mit mindestens einem
sehr hohen Anteil von z. B. 75 % barrierefrei ausgebauter Haltestellen im
Oberflächenverkehr bis zum Jahr 2022 gerecht werden zu können, müssten jährlich rund
1.500 Haltestellen von den zuständigen Straßenbaulastträgern umgebaut werden. Dies ist
angesichts der bisher erzielten Jahresraten der Umbauten ohne erhebliche
Veränderungen jedoch nicht annähernd realistisch. Nach Auskunft der primär zuständigen
bezirklichen Straßenbaulastträger lässt insbesondere die personelle Ausstattung der
Bezirke es nicht zu, kurzfristig verfügbare Finanzmittel in Umbaumaßnahmen umzusetzen
oder auch planmäßig über mehrere Jahre hinweg die notwendige hohe Anzahl an
Umbauten zu realisieren.“ „Es bedarf daher, um die gesetzlichen Vorgaben des PBefG
auch nur annähernd erreichen zu können, einer konzertierten Aktion bzw. einer
Konzentration von Zuständigkeit, Personal- und Finanzressourcen im Land, um das
formulierte Ziel von 200 barrierefreien Haltestellen pro Jahr zu erreichen.“
3
Im Haushalt der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gibt es zwei Titel,
die für den Zweck eingerichtet wurden
0730/72019 Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen:
2020: 3 Mio. €
2021: 5 Mio. €
0730/52115 Unterhaltungsmaßnahmen zur barrierefreien Gestaltung von Bushaltestellen:
2020: 650 T€
2021: 650 T€
Wieviel der barrierefreie Umbau aller Bushaltestellen kosten wird, lässt sich nicht pauschal
beantworten, da es teils sehr große Spannen gibt zwischen einfach zu realisierenden
Umbauten und solchen, bei denen z.B. Leitungsbau notwendig ist oder Änderungen an
der Entwässerung vorgenommen werden müssen. Aus den wenigen über die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz abgerechneten Fällen lässt sich
keine seriöse Kostenprognose ableiten.
Berlin, den 06.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus + Elektromobilität: Umstieg auf E-Busse wird für Berlins BVG teuer, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article228635899/Umstellung-auf-E-Busse-wird-fuer-Berlins-BVG-teuer.html

Für den Aufbau der #elektrischen Flotte muss die #BVG enorm investieren. Neben Fahrzeugen sind neue Standorte nötig.

Die Kosten für die Umstellung der #Busflotte der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) auf Elektroantrieb sind immens. Welche Beträge genau anfallen, zeigt nun erstmals ein detaillierter Bericht der BVG, der der Berliner Morgenpost vorliegt. Bis 2030 müssen die Verkehrsbetriebe demnach insgesamt 5,4 Milliarden Euro für ihre Busflotte aufwenden. Diese Summe errechnet sich durch die Kosten, die die BVG ohnehin ausgeben muss plus der Investition für die Umstellung auf #E-Busse. Die Mehrausgaben durch den Kauf von #Elektrobussen im Vergleich zu #Dieselfahrzeugen belaufen sich dabei auf 1,734 Milliarden Euro.

Auch beim Betrieb der Flotte entstehen dem Bericht zufolge deutlich höhere Kosten als durch den ausschließlichen Einsatz von Dieselbussen. Den Aufpreis vor allem durch zusätzliches Personal beziffert die BVG bis zum Ende des Jahrzehnts auf rund 600 Millionen Euro. Insgesamt belaufen sich die Mehrkosten für E-Busse in den kommenden zehn Jahren demnach auf 2,334 Milliarden Euro. Das sind rund 530 Millionen Euro mehr, als die Senatsverkehrsverwaltung vergangenes Jahr im aktuellen #Nahverkehrsplan prognostiziert hat.

Die enormen Summen setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen. Enthalten sind darin die Ausgaben für den Kauf der neuen Fahrzeuge und den Aufbau der nötigen #Lade- und #Werkstattinfrastruktur. Auch die Erweiterung von #Betriebshöfen sowie der Bau ganz neuer #Busdepots, die durch den Batteriebetrieb auf den Buslinien zwingend werden, beschreibt das …

BVG: Qualitätssicherung und Transparenz im neuen Verkehrsvertrag, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Verbesserungen bei der #Qualitätssicherung im #ÖPNV in Hinsicht auf Pünktlichkeit und
Verlässlichkeit will der Senat in den Verhandlungen zum #Verkehrsvertrag 2020 – 2035 mit der #BVG
erreichen?
Antwort zu 1:
Der Senat möchte im Verkehrsvertrag 2020-2035 entsprechend der Vorgaben aus dem
Berliner #Mobilitätsgesetz und den Spezifizierungen im Berliner #Nahverkehrsplan 2019-
2023 (NVP) ein hohes #Qualitätsniveau im öffentlichen Nahverkehr sicherstellen.
Hierzu sollen Qualitätsanreize in den Arbeitsprozessen der Berliner Verkehrsbetriebe
(BVG) wirksam verankert und über alle Ebenen und Gremien der BVG effektiv zur
zielorientierten Unternehmenssteuerung genutzt werden.
Welche Verbesserungen im Einzelnen hierfür umgesetzt werden, ist Gegenstand der
laufenden Vertragsverhandlungen mit der BVG.
Frage 2:
Erachtet der Senat den bislang üblichen jährlichen Turnus der Veröffentlichungen der Qualitätsberichte als
ausreichend an?
Antwort zu 2:
Ja. Das Land Berlin berichtet über die Qualität des BVG-Verkehrs sowohl im Form der
jährlich veröffentlichten Gesamtberichte zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
des Landes Berlin
(https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/qualitaet/index.shtml) sowie
über die Jahresberichte „Qualität im Berliner ÖPNV“ (https://www.cnb-online.de/bvgverkehrsvertrag/qualitaetsberichte/). Darüber hinaus wird monatlich über die Pünktlichkeit
2
und Regelmäßigkeit der BVG-Verkehrsmittel auf der Homepage des vom ÖPNVAufgabenträger mit dem Qualitätscontrolling beauftragten Center Nahverkehr Berlin (CNB)
berichtet.
Frage 3:
Besteht die Möglichkeit, z.B. Messungen der Pünktlichkeit im Busverkehr linienbezogen regelmäßig der
Öffentlichkeit über das Internetangebot des CNB zugänglich zu machen?
Frage 4:
Welche anderen Möglichkeiten zur zeitnahen und detaillierten Darstellung der Qualitätsdaten im ÖPNV sieht
der Senat, um den Forderungen nach mehr Transparenz seitens der Fahrgäste nachzukommen?
Frage 5:
Sollen solche Verbesserungen in punkto Transparenz der Qualität im ÖPNV-Teil des neuen
Verkehrsvertrages 2020-2035 verankert werden?
a) Wenn ja, was ist bislang vorgesehen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 3, 4 und 5:
Im aktuellen, noch bis 31.08.2020 laufenden Verkehrsvertrag zwischen dem Land Berlin
und BVG ist die regelmäßige Veröffentlichung von linienbezogenen Qualitätsdaten zur
Leistungserbringung nicht vorgesehen.
Das Land Berlin verfolgt aber eine Open-Data-Strategie, die gemäß NVP Kapitel VIII.2.4
die Veröffentlichung von Nahverkehrsdaten in Form von Verfügbarkeitsdaten einschließt.
Über Qualitätsdaten künftig regelmäßig detaillierter als bisher zu informieren, soll die
Leistungserbringung transparenter machen. Inwiefern und in welcher zeitlichen Folge
detailliertere Qualitätsdaten veröffentlicht werden, ist Gegenstand der
Vertragsverhandlungen und kann derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden.
Berlin, den 10.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: Verkehrsmittel müssen saniert werden Das sind Berlins schlimmste KapUtt-Bahnhöfe, aus Berliner Kurier

https://www.berliner-kurier.de/berlin/kiez—stadt/verkehrsmittel-muessen-saniert-werden–das-sind-berlins-schlimmste-kaputt-bahnhoefe–36210552

Da kommt eine Menge Arbeit auf die Planer und Bauleute zu. In den Ostbezirken muss die #U-Bahn für rund 190 Millionen Euro saniert werden, für die Westbezirke beziffert der Berliner #Nahverkehrsplan den Instandhaltungs-Rückstand sogar auf 1,55 Milliarden Euro.

Was bedeutet das für die Fahrgäste? An den Stationsprojekten der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) lässt sich das illustrieren. Uwe #Kutscher, Chef der Abteilung Bautechnische Anlagen, gibt einen aktuellen Überblick.

#Schönleinstraße
Die 1927 eröffnete Kreuzberger Tunnelstation ist vom selben Typ wie der U-Bahnhof #Leinestraße in Neukölln, in dem einst #Fliesen von den Wänden und Betonbrocken von der Decke fielen. Auch der #U-Bahnhof Schönleinstraße ist marode, was für die Deckenkonstruktion Abriss und Neubau heißt.

Damit er vom #Grundwasser nicht nach oben gedrückt wird wie eine Gummiente in der Wanne, müssen 100 Tonnen Ballast ihn beschweren, etwa mit Wassertanks. Im Kottbusser Damm wird ein 120 mal zehn Meter großes …

S-Bahn: Zweigleisigkeit der S25 in Berlin (Südende, Lankwitz und Lichterfelde)?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wird der Senat in absehbarer Zeit einen Beschluss fassen, die #S25 auf dem bezeichneten Streckenabschnitt
#zweigleisig zu planen und in Betrieb zu nehmen?
Frage 3:
Kann der Senat mit welcher Argumentation begründen, weshalb es bislang nur zur provisorischen
#Eingleisigkeit der S25 gekommen ist?
Antwort zu 1 und 3:
Der Berliner Senat hat am 26.02.2019 den Berliner #Nahverkehrsplan (#NVP) für den
Zeitraum 2019-23 beschlossen. Im NVP formuliert das Land Berlin seine Ziele und
Anforderungen an die künftige Entwicklung im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV),
u. a. mit Blick auf das Verkehrsangebot, die Qualität der Verkehre und
Infrastrukturausbaumaßnahmen. In Bezug auf die Berliner Infrastrukturplanung im ÖPNV
ist hierbei der ÖPNV-Bedarfsplan maßgebend (vgl. Anlage 3 des NVP 2019-23). Dieser
weist den zweigleisigen Ausbau auf dem Südabschnitt der S-Bahnlinien S25 und #S26
zwischen #Südende und #Lichterfelde Ost als weiteren Bedarf im Realisierungshorizont nach
2035 im Rahmen des Entwicklungskonzeptes #i2030 aus, da aus dem Angebotskonzept
kein kurzfristiger Ausbaubedarf ableitbar ist.
Auf dem betreffenden Abschnitt von Südende bis Lichterfelde Ost verkehren die SBahnlinien S25 und S26 in einem sich überlagernden 10-Minuten-Takt in der Haupt- und
Nebenverkehrszeit. Gemäß des NVP ist auf dem Abschnitt auch langfristig ein 10-
Minuten-Takt vorgesehen. Dieses Angebot kann mit der vorhandenen Infrastruktur
grundsätzlich zuverlässig erbracht werden. In Abwägung mit anderen prioritären Vorhaben
für den zweigleisigen Ausbau, welche für geplante Angebotserweiterungen zwingend
erforderlich sind, wurde der zweigleisige Ausbau auf dem Südabschnitt der S-Bahnlinien
S25 und S26 dementsprechend als weiterer Bedarf eingordnet.
2
Im Rahmen der Untersuchungen in i2030 für die S-Bahnverlängerung von Teltow Stadt
nach Sputendorfer Straße wird der zweigleisige Ausbau zwischen Südende und
Lichterfelde Ost gegenwärtig jedoch als eine Option untersucht. In Abhängigkeit der
konkreten Ausbauplanungen und #Fahrplankonzepte sowohl für die benannte SBahnverlängerung als auch für die übrigen i2030-Korridore kann die Maßnahmen
notwendig werden, um die Fahrplan- und #Betriebsstabilität im Nord-Süd-System der SBahn sicherzustellen.
Es ist zu beachten, dass der eingleisige Abschnitt südlich von Lichterfelde Süd auf
Brandenburger Territorium liegt. Dieser wird ebenfalls für einen zweigleisigen Ausbau im
Rahmen von i2030 untersucht. Die konkrete Bestellung der Maßnahme obliegt jedoch
dem Land Brandenburg.
Frage 2:
Welche Verfahrensschritte und Zeitabläufe wären dazu notwendig?
Antwort zu 2:
Die Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen bedarf vorbereitender Planungsschritte, die
mit einem erheblichen personellen, finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden sind.
Die Planungsschritte ergeben sich aus der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
(HOAI). Für die Planung einer Eisenbahninfrastrukturmaßnahme bis zur Umsetzungsreife
ergibt sich ein theoretischer durchschnittlicher Zeitbedarf von ca. 8 Jahren. Die Bauphase
nimmt in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten, der Länge der zu bauenden
Strecke, der Anzahl der neuen Bahnhöfe etc. mindestens ca. 2 bis 4 Jahre in Anspruch.
Diese Zeitplanung setzt voraus, dass es im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nicht
zu Klagen kommt. Auswirkungen von Öffentlichkeitsbeteiligung und Senatsbefassungen
auf den Zeitplan können nicht abgeschätzt werden.
Frage 4:
Ist der Senat in der Lage eine Kosten- und Bauzeitschätzung für Planung und Bau der zweigleisigen S25
abzugeben (und wie sieht diese aus)?
Antwort zu 4:
Die Planungen für diesen Korridor haben gegenwärtig noch nicht die Tiefe für eine
belastbare Kosten- und Bauzeitschätzung erreicht.
Berlin, den 31.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Regionalverkehr: Park+Ride-Parkplätze in Steglitz-Zehlendorf?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Strebt der Senat an im Bezirk Steglitz-Zehlendorf neue #P+R-Parkplätze zu schaffen bzw. bestehende für
eine Ausbauplanung vorzusehen?
Antwort zu 1:
Der ruhende Verkehr liegt im Aufgabenbereich der Berliner Bezirke. Im März 2019
meldete der Bezirk Steglitz-Zehlendorf eine gut ausgelastete Park+Ride-Anlage (P+RAnlage) am Bahnhof Wannsee mit circa. 40 Plätzen (siehe Beantwortung der Schriftlichen
Anfrage Nr. 18/18133). Planungen im Bereich P+R wurden vom Bezirk nicht kommuniziert,
und bestehen auch nicht auf Senatsseite.
Frage 2:
Ist dem Senat bekannt, bzw. steht oder tritt er in Verhandlungen mit Brandenburg ein, um P+R-Parkplätze
auf der Landesgrenze Berlin-Brandenburgs oder alleinig auf dem Gebiet des Nachbarbundeslandes zu
schaffen?
Antwort zu 2:
Der Senat steht in engem Austausch mit dem Land Brandenburg zu diesem Thema.
Frage 3:
Wie sieht die Strategie des Senats im Südwesten Berlins aus hinsichtlich der Bewältigung der wachsenden
#Pendlerströme aus und nach Brandenburg?
2
Frage 4:
Hegt der Senat weitere Ausbaupläne verkehrlicher Art um die Pendlerströme zu kanalisieren, zu bündeln
oder durch den Einsatz neuer Verkehrsmittel- oder -angebote?
Antwort zu 3 und 4:
Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Mit dem gültigen #Nahverkehrsplan verfolgt der Senat das Ziel, den öffentlichen
Personennahverkehr auszubauen. Das gemeinsam mit dem Land Brandenburg laufende
Projekt #i2030 umfasst u.a. auch Teilprojekte im Südwesten Berlins, welche die Attraktivität
des öffentlichen Nahverkehrs verbessern sollen:
 Der #RE1 soll im Abschnitt Brandenburg/Havel – Potsdam – Berlin – Frankfurt/Oder
von einem 30- auf einen 20-Minuten-Takt verdichtet werden und wird mit dem
Verkehrsvertrag vom #Netz-Elbe-Spree mit längeren Fahrzeugen ausgestattet.
 Für die Potsdamer #Stammbahn laufen Untersuchungen zur Wiederinbetriebnahme
mit neuen Stationen am #Europarc, #Düppel-Kleinmachnow und #Zehlendorf-Süd.
 Für die S-Bahn-Linie 25 laufen Untersuchungen zur Verlängerung von #Teltow Stadt
nach #Stahnsdorf Sputendorfer Straße mit Zwischenhalt an der Iserstraße.
 Begleitend zu den Maßnahmen im Schienenverkehr soll das Busnetz in Teltow,
Kleinmachnow und Stahnsdorf angepasst werden, um bessere Verknüpfungen zur
erzielen.
Ergänzend sollen #Radschnellverbindungen (#RSV) die Attraktivität des Radverkehrs
verbessern. Angesprochen werden insbesondere radfahrende Pendlerinnen und Pendler,
die weite Strecken im Berliner Stadtgebiet zügig und weitestgehend ohne Zwischenstopps
zurücklegen wollen. Radschnellverbindungen stellen somit eine attraktive Alternative zum
Auto dar, insbesondere bei der Verbindung von Umland und Stadt. Im Südwesten Berlins
verlaufen zwei der insgesamt 12 vom Senat zur weiteren Planung ausgewählten
Trassenkorridore:
 Die Route Königsweg-Kronprinzessinnenweg (RSV 3) führt durch den Grunewald in
Richtung Wannsee/Potsdam.
 Die Teltowkanalroute (RSV 6) führt durch die Bezirke Tempelhof-Schöneberg und
Steglitz-Zehlendorf entlang des Teltowkanals.
Mit der baulichen Umsetzung ist nicht vor 2024 zu rechnen.
Mit Blick auf den Pendlerverkehr bestehen derzeit keine konkreten Straßenplanungen für
den Südwestraum.
Bezüglich P+R-Anlagen vertritt der Senat die Auffassung, dass diese grundsätzlich an den
wohnortnächsten Bahnhöfen oder Haltepunkten des öffentlichen (Schienen-) Verkehrs
anzulegen sind. Nur dann sind die Straßenentlastung und die Auslastung des Angebotes
des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) optimal. Das heißt, dass für Pendlerinnen
und Pendler aus Brandenburg die Anlagen möglichst in Brandenburg errichtet werden
sollten.
3
In den Stadtrandlagen von Berlin und mit zunehmender Nähe zum S-Bahn-Ring besteht
das Problem, ausreichende und geeignete Flächen in Bahnhofsnähe zu finden und für
Park + Ride verfügbar zu machen (konkurrierende höherwertige Nutzungen). In
Anbetracht der großen Potenziale bei der Verknüpfung von Fahrrad und ÖPNV befasst
sich das Land Berlin derzeit schwerpunktmäßig mit der Realisierung von Bike + RideAnlagen. Des Weiteren wurde im Rahmen des Berliner Mobilitätsgesetzes ein massiver
Ausbau der Radinfrastruktur beschlossen.
Ergänzend zu dem geplanten Pedelec-Korridor beabsichtigt das Bezirksamt SteglitzZehlendorf gesicherte und frei zugängliche Fahrradstellplätze zu errichten. Angedacht sind
S-Bahnhof Wannsee, S-Bahnhof Mexikoplatz, S-Bahnhof Zehlendorf-Süd, U-Bahnhof
Krumme Lanke (Ost) und U-Bahnhof Krumme Lanke (West). Das Bezirksamt ist
für Fahrradabstellanlagen als Anlagen des ruhenden Verkehrs zuständig und kann über
den aktuellen Sachstand informieren.
Frage 5:
Was hält der Senat grundsätzlich von #Anwohnerparkzonen in von den Pendlerverkehren belasteten Wohnsowie mischgenutzten Wohn- und Geschäftsgebieten?
Frage 6:
Zu 5. ergänzend: Welche Regionen im Südwesten Berlins wären hier denkbar?
Antwort zu 5 und 6:
Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Für die Planung und Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung sind die Bezirke
verantwortlich. Viele Gebiete mit hohem Parkdruck werden bereits bewirtschaftet oder sind
Teil laufender Planungen. Hierzu gehören bisweilen auch stark belastete Bereiche um Uund S-Bahnhöfe. Parkraumbewirtschaftung und eine entsprechende Überwachung
reduzieren i.d.R. den Parkdruck, verbessern die Verkehrssicherheit und entlasten die
Anwohnenden.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO § 45) gibt als Kriterien für die Einführung von
Parkraumbewirtschaftung Parkdruck und Nutzerkonkurrenz vor (z. B.
Bewohnerinnen/Bewohner, Kundeninnen/Kunden und Beschäftigte). Werden diese
Kriterien an ÖPNV-Knotenpunkten erfüllt, wird Parkraumbewirtschaftung auch hier als
sinnvolle Maßnahme angesehen.
Die Voraussetzungen für die Einführung neuer Parkzonen werden in lokalen
Machbarkeitsstudien geprüft. Eine pauschale Aussage kann somit nicht erfolgen.
Berlin, den 30.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus: Neuer Standard: Erste barrierefreie Bushaltestelle eröffnet, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/spandau/article228277465/Neuer-Standard-Erste-barrierefreie-Bushaltestelle-eroeffnet.html

Die Bushaltestelle an der Spandauer #Obstallee soll den Einstieg für #Rollstuhlfahrer ohne #Rampe möglich machen.

In Spandau ist am Mittwoch die erste #barrierefreie #Bushaltestelle Berlins nach neuem Standard eingeweiht worden. Diese hat ein 22 Zentimeter hohes Einstiegsbord, sodass es insbesondere für Rollstuhlfahrer möglich sein soll, ohne das Ausklappen der Rampe vom Bus einzusteigen. Der Höhenunterschied zum Fahrzeug wird so auf ein bis zwei Zentimeter verringert. „Das ist das, was man unter selbstbestimmter Mobilität versteht“, sagte Gerlinde Bendzuck, Vorsitzende der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin, bei der Einweihung an der Obstallee im Kiez Heerstraße Nord.

Bisher galt eine Bushaltestelle dann als barrierefrei, wenn sie ein 16 Zentimeter hohes Bord und ein #Blindenleitsystem hat; mit dem neuen #Nahverkehrsplan wurde die Höhe von 22 Zentimeter zur Regellösung erklärt. Nur an Haltestellen, an denen der Platz nicht ausreicht, soll auf die 16 Zentimeter zurückgegriffen …

Bus: Arbeiten, Leben und Wohnen in Spandau – Busverkehr, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche allgemeinen Rahmendaten kann der Senat über den #Busverkehr in Spandau berichten:
a. Wie viele Buslinien passieren das Stadtgebiet von #Spandau?
b. Wie viele Passagiere werden täglich im Stadtgebiet von Spandau durch Busse befördert?
c. Wie haben sich diese Zahlen entwickelt und wie sind diese Zahlen zu bewerten?
Antwort zu 1:
Hierzu berichtet die BVG:
„a) Insgesamt passieren 30 Buslinien das Gebiet von Spandau.
b) Im Rahmen der #VBB-Erhebung (Erhebung des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg)
2016 wurden rund 180.400 Einsteigende an den Haltestellen in Spandau erfasst (Mo-Fr,
Angaben pro Tag).
c) Die Zahlen können mit der VBB-Erhebung von 2013 verglichen werden:
2
VBB-Erhebung
2013
VBB-Erhebung
2016
Entwicklung
174.900 180.400 +3,1%“
Frage 2:
Welche datengestützten oder empirischen Erkenntnisse in Form von Verkehrserhebungen hat die zuständige
fachliche Stelle über den Busverkehr in Spandau, insbesondere bei den Linien #M37 und #137 vorliegen?
a. Wann und in welchem Zeitraum sind diese Daten erhoben worden?
Antwort zu 2:
Hierzu berichtet die BVG:
„Es liegen folgende Fahrgastzahlen für die Linien M37 und 137 vor (Mo-Fr, pro Tag, zur
Schulzeit):
M37
Juni 2016 Juni 2019
22.880 21.440
137
April 2016 Februar 2019
18.130 25.400“
Frage 3:
Welchen Erkenntnissen folgt die #Taktung von Bus- und Bahnverbindungen im Allgemeinen und der Busse,
die im Bezirk Spandau verkehren, im speziellen?
a. Werden im Hinblick einer ständig angestrebten Verbesserung der Verkehrsverbindungen fortlaufend
Daten zu Passagierzahlen und tatsächlich stattgefundenen bzw. ausgefallenen Verbindungen erhoben, um
diese in die Berechnung der Verkehrstaktung einfließen zu lassen?
b. Falls diese Daten nicht fortlaufend erhoben werden, wann wurden sie das letzte Mal erhoben? In
welchem Rhythmus werden diese Daten erhoben?
Antwort zu 3:
Hierzu berichtet die BVG:
„Die Taktung der Buslinien folgt den Vorgaben des Nahverkehrsplans (#NVP), um auch in
Tagesrand- und Nachtzeiten eine Grunderschießung zu gewährleisten. Tagsüber und
speziell in der Hauptverkehrszeit orientiert sich die BVG an der Nachfrage respektive der
Auslastung der Fahrzeuge. Hier unterscheidet sich Spandau nicht von anderen Bezirken.
#Linienerhebungen finden laufend mit automatischen Zählgeräten und durch manuelle
Erhebungen statt.
Neben der generellen Zählung erfolgen auch gezielte Erhebungen aus speziellen
Anlässen, wie z. B. vor und nach relevanten Fahrplanveränderungen. Darüber hinaus
werden alle Linien für alle Wochentagstypen im Rahmen der VBB-Erhebungen zur
Einnahmeaufteilung erhoben.“
3
Frage 4:
Schülerinnen und Schüler, die im Bezirk Spandau Schulen besuchen, berichten verstärkt, dass
insbesondere Hauptverkehrsverbindungen wie der Recklinghauser Weg oder Busse auf den Linien M37
sowie 137 sehr stark frequentiert seien. Sie beklagen zudem als tägliche Nutzerinnen und Nutzer dieser
Busverbindungen, dass es häufig zu Ausfällen von Bussen kommt, eine unregelmäßige bzw. nicht
ausreichende Dichte bei der Taktung – gerade in Stoßzeiten – sowie den einen allgemein sehr schlechten
Zustand der dortigen Busse.
a. Können Sie diese subjektiven Empfindungen bestätigen?
b. Gibt es von Seiten des Senats Ambitionen, den Busverkehr in seiner Gesamtheit zu verbessern?
c. Trifft es zu, dass gerade im Bezirk Spandau ältere Busse im Linienverkehr eingesetzt werden?
Antwort zu 4:
Hierzu berichtet die BVG:
„zu a: Die Linien 137 und M37 sind auf dem Benannten stark frequentiert und wir können
diese subjektive Empfindung bestätigen. Hintergrund hierfür ist die Einführung des
Schülertickets.
Es werden auf den Linien M37 und 137 diverse Schulfahrten durchgeführt. Um die Schule
im Recklinghauser Weg zu erreichen, stehen neben den genannten Linien M37 und 137
auch die Linien 337 und 130 an der Haltestelle Westerwaldstraße als Alternative zur
Verfügung.
zu b: Im aktuellen #Nahverkehrsplan (NVP) sind Szenarien zur Angebotsgestaltung im
Busverkehr beschrieben. Für die Ausgestaltung und Umsetzung ist mit dem
#Mobilitätsgesetz eine wesentliche Voraussetzung geschaffen worden.
zu c: Nein, dies trifft nicht zu. Unsere Fahrzeuge entsprechen der
Straßenverkehrsordnung (StVO) und Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Regelmäßige Wartung sowie Reinigung sind laut Qualitätsstandard vorgeschrieben und
werden eingehalten.“
Für Gebiete, in denen die Möglichkeiten des Busverkehrs qualitativ und quantitativ
ausgereizt sind, sieht der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) Bedarfsplan (Anlage 3
zum NVP) eine Umstellung auf Straßenbahn vor. Zudem wurde eine Machbarkeitsstudie
für die Strecke #U7 Rathaus Spandau – #Heerstraße Nord beauftragt.
Frage 5:
Wie bewertet der Senat insgesamt die Verkehrssituation des Busverkehrs in Spandau?
Antwort zu 5:
Der Bezirk Spandau stellt für den #Omnibusverkehr auf Grund seiner infrastrukturellen
Voraussetzung in Begleitung von einem stetig wachsenden Einwohner- und
Verkehrsaufkommen eine besondere Herausforderung dar. So wurden in den
vergangenen Jahren kontinuierlich Angebotsmaßnahmen im Busverkehr realisiert.
Daneben wurden und werden auch aktuell Maßnahmen ergriffen, um den ÖPNV zu
beschleunigen. So sind Lichtsignalanlagen mit Bevorrechtigungen für den
Omnibusverkehr ausgestattet worden bzw. in Planung sowie Maßnahmen in Form von
Bussonderfahrstreifen.
4
Frage 6:
Der Bezirk Spandau wird zukünftig sicher nicht nur mit Bussen abzudecken sein. Hat der Senat vor,
ebendort auch den stärkeren Einsatz von #U-Bahnen, #Trams oder der #S-Bahn vorzusehen? Wenn Ja, ab
wann, wo und mit welchen Verkehrsmitteln?
Antwort zu 6:
Das ÖPNV-Angebot im Bezirk Spandau wird bereits heute nicht nur mit Bussen
abgedeckt, sondern auch durch #Regionalzüge, die S-Bahn, die U-Bahn Linie 7 und die
#Fährlinie F10. Die planerisch beabsichtigten Angebotsänderungen bei den vorhandenen
#Schienenverkehrsmitteln im Bestand sind im Nahverkehrsplan (Kapitel V) mit den
zeitlichen Perspektiven 2023 und 2035 beschrieben. Bezüglich der derzeit nicht mehr in
Spandau verkehrenden Straßenbahn finden sich im Nahverkehrsplan Aussagen,
insbesondere in Anlage 3, dem Bedarfsplan, der sowohl die zum Beschluss des NVP
vorgesehene verkehrliche Priorität, als auch den Realisiserungszeitraum von
Neubaustrecken benennt.
Berlin, den 27.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus: Arbeiten, Leben und Wohnen in Neukölln – Busverkehr, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener
Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den
entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.
Frage 1:
Welche allgemeinen Rahmendaten kann der Senat über den #Busverkehr in Neukölln berichten:
a. Wie viele #Buslinien passieren das Stadtgebiet von Neukölln?
b. Wie viele #Passagiere werden täglich im Stadtgebiet von Neukölln durch Busse befördert?
c. Wie haben sich diese Zahlen entwickelt und wie sind diese Zahlen zu bewerten?
Antwort zu 1:
Hierzu berichtet die BVG:
„zu a. 29 Buslinien passieren das Gebiet von Neukölln.
zu b. Im Rahmen der VBB-Erhebung (Erhebung des Verkehrsverbunds BerlinBrandenburg) 2016 wurden rund 156.200 Einsteigende an den Haltestellen in
Neukölln erfasst (Mo-Fr, Angabe pro Tag).
zu c. Die Zahlen können mit der #VBB-Erhebung von 2013 verglichen werden:
VBB-Erhebung 2013 VBB-Erhebung 2016 Entwicklung
151.100 156.200 +3,4%“

Frage 2:
Welche datengestützten oder empirischen Erkenntnisse in Form von Verkehrserhebungen hat die
zuständige fachliche Stelle über den Busverkehr in Neukölln, insbesondere bei den Linien #M41 und #171
vorliegen?
a. Wann und in welchem Zeitraum sind diese Daten erhoben worden?
Antwort zu 2:
Hierzu berichtet die BVG:
„Es liegen folgende Fahrgastzahlen für die Linien M41 und 171 vor (Mo-Fr, Angabe pro
Tag, zur Schulzeit):
Linie M41
Juni 2016 Mai 2019
41.970 45.110
Linie 171
Juli 2016 Mai 2018
14.550 15.820“
Frage 3:
Welchen Erkenntnissen folgt die #Taktung von Bus- und Bahnverbindungen im Allgemeinen und der Busse,
die im Bezirk Neukölln verkehren, im speziellen?
a. Werden im Hinblick einer ständig angestrebten Verbesserung der Verkehrsverbindungen fortlaufend
Daten zu Passagierzahlen und tatsächlich stattgefundenen bzw. ausgefallenen Verbindungen erhoben, um
diese in die Berechnung der Verkehrstaktung einfließen zu lassen?
b. Falls diese Daten nicht fortlaufend erhoben werden, wann wurden sie das letzte Mal erhoben? In
welchem Rhythmus werden diese Daten erhoben?
Antwort zu Frage 3:
Hierzu berichtet die BVG:
„Die Taktung der Buslinien folgt den Vorgaben des Nahverkehrsplans (NVP), um auch in
Tagesrand- und Nachtzeiten eine Grunderschließung zu gewährleisten. Tagsüber und
speziell in der Hauptverkehrszeit orientiert sich die BVG an der Nachfrage respektive der
Auslastung der Fahrzeuge. Hier unterscheidet sich Neukölln nicht von anderen Bezirken.
zu a. Linienerhebungen finden laufend mit automatischen Zählgeräten und durch
manuelle Erhebungen statt.
zu b. Neben der generellen Zählung erfolgen auch gezielte Erhebungen aus speziellen
Anlässen, wie z. B. vor und nach relevanten Fahrplanveränderungen. Darüber
hinaus werden alle Linien für alle Wochentagstypen im Rahmen der VBBErhebungen zur Einnahmeaufteilung erhoben.“
Frage 4:
Schülerinnen und Schüler, die im Bezirk Neukölln Schulen besuchen, berichten verstärkt, dass insbesondere
Hauptverkehrsverbindungen wie die Sonnenallee oder Busse auf den Linien M41 sowie 171 sehr stark
frequentiert seien. Sie beklagen zudem als tägliche Nutzerinnen und Nutzer dieser Busverbindungen, dass
es häufig zu Ausfällen von Bussen kommt, eine unregelmäßige bzw. nicht ausreichende Dichte bei der
Taktung – gerade in Stoßzeiten – sowie den einen allgemein sehr schlechten Zustand der dortigen Busse.
3
a. Können Sie diese subjektiven Empfindungen bestätigen?
b. Gibt es vonseiten des Senats Ambitionen, den Busverkehr in seiner Gesamtheit zu verbessern?
c. Warum ist gerade die Linie M41 so stark verspätet und was macht die BVG und der Senat dagegen?
d. Trifft es zu, dass gerade im Bezirk Neukölln ältere Busse im Linienverkehr eingesetzt werden?
Frage 5:
Warum ist gerade der M41 so stark verspätet und was tut aktuell die BVG und der Senat dagegen?
Antwort zu 4 und 5:
Hierzu berichtet die BVG:
„zu a. Diese subjektiven Empfindungen kann die BVG bestätigen. Auf der Linie M41 sind
im morgendlichen Schülerverkehr spezielle Schulfahrten zusätzlich vorhanden und
auch auf der Linie 171 wurde zur besseren Anbindung des Hannah ArendtGymnasiums eine zusätzliche Schulfahrt im vergangenen Jahr aufgenommen.
zu b. Im aktuellen #Nahverkehrsplan sind Szenarien zur Angebotsgestaltung im
Busverkehr beschrieben. Für die Ausgestaltung und Umsetzung ist mit dem
Mobilitätsgesetz eine wesentliche Voraussetzung geschaffen worden.
zu c. Die Linie M41 verkehrt im Zuge der Sonnenallee auf einem Streckenabschnitt,
welcher besonders stark durch den Individualverkehr geprägt ist und einen sehr
großen Anteil Lieferverkehr aufweist. Auf Grund der städtischen Lage haben
Störungen in den anliegenden Bereichen, wie beispielsweise der A100,
gravierende Auswirkungen auf die Pünktlichkeit und Verlässlichkeit der Linie M41.
Neben den verkehrlichen und infrastrukturellen Einflüssen zeigt die
Nachfrageentwicklung auf dem Korridor ein kontinuierliches Wachstum.
Um die Auswirkungen auf die Nutzenden des Öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) so gering wie möglich zu halten und damit ein verlässliches ÖPNVAngebot sicher zu stellen, wurden in der Vergangenheit Angebotsverdichtungen
auf der Linie M41 umgesetzt. Des Weiteren wurden und werden Maßnahmen zur
ÖPNV-Beschleunigung, z.B. in Form von #Lichtsignalbeeinflussung,
#Bussonderfahrstreifen, umgesetzt.
Zu d. Es trifft nicht zu, dass in Neukölln nur ältere Busse im Linienverkehr eingesetzt
werden. Die Betrachtung der Schulfahrten Anfang/Mitte Januar 2020 zeigt die
Fahrzeugtypen: Es handelt sich ausnahmslos um #Gelenkomnibusse der Typen
Solaris, Scania und Mercedes Benz. Diese spiegeln den Querschnitt des
Fuhrparkes der BVG wider.“
Darüber hinaus sieht der Nahverkehrsplan des Senats für nachfragestarke Busachsen mit
Kapazitätsproblemen die Umstellung auf Straßenbahnen vor, die ggü. Bussystemen eine
deutlich höhere Leistungsfähigkeit aufweisen (ÖPNV Bedarfsplan, Anlage 3 zum NVP).
Dazu gehört vordringlich auch die Streckenführung entlang des heutigen M41 (Potsdamer
Platz – Schöneweide).
Frage 6:
Viele Busverbindungen – gerade in stark frequentierten Bereichen Berlins – werden von #Doppeldeckerbussen
bedient. Würde sich der Einsatz solcher Busse in stark frequentierten Strecken des M41 sowie des 171
anbieten? Warum gibt es dort keine #Doppeldeckerbusse?
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Antwort zu 6:
Doppeldecker sind durch die grundsätzlich höhere Kapazität und die deutlich größere
Anzahl an Sitzplätzen für große Nachfrage mit längeren Reiseweiten besonders geeignet,
weshalb der Nahverkehrsplan einen bestimmten Anteil an der Gesamtflotte vorgibt. Auf
Strecken mit vielen Fahrgästen, die nur wenige Stationen fahren, verzögert der Weg ins
und aus dem Oberdeck jedoch den Fahrgastwechsel. Daher stellt der Fahrzeugeinsatz je
nach Einsatzgebiet einen Kompromiss aus Kapazität und Haltestellenaufenthaltszeit dar.
Da die BVG jedoch derzeit eine größere Anzahl von Doppeldeckern abstellen muss, ist
nicht mehr überall die freie Wahl des für den jeweiligen Fall richtigen Fahrzeugs gegeben.
Die BVG berichtet hierzu:
„Es sind nicht alle Straßenzüge aufgrund des fehlenden Baumschnittes sowie der
Brückenhöhen für Doppeldecker geeignet. Doppeldecker sind außerdem grundsätzlich für
ein erhöhtes Gepäckaufkommen (Linie 171 zum Flughafen Schönefeld) nicht geeignet.“
Frage 7:
Wie bewertet der Senat insgesamt die Verkehrssituation des Busverkehrs in Neukölln?
Antwort zu 7:
Hierzu berichtet die BVG:
„Der Bezirk Neukölln stellt für den Omnibusverkehr auf Grund seiner infrastrukturellen
Voraussetzung in Begleitung von einem stetig wachsenden Einwohner- und
Verkehrsaufkommen eine besondere Herausforderung dar. So wurden in den
vergangenen Jahren kontinuierlich Angebotsmaßnahmen im Busverkehr realisiert.
Daneben wurden und werden auch aktuell Maßnahmen ergriffen, um den ÖPNV zu
beschleunigen. So sind Lichtsignalanlagen mit Bevorrechtigungen für den
Omnibusverkehr ausgestattet worden bzw. in Planung sowie Maßnahmen in Form von
Bussonderfahrstreifen.“
Berlin, den 24.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

barrierefrei + allg.: Vollständiger barrierefreier Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs zum 1. Januar 2022, aus DBV

#DBV startet zum „Internationalen Tag der Menschen mit #Behinderung“ am 3. Dezember 2019 eine anonyme Umfrage und bittet um Unterstützung

Der 1. Januar 2022 ist der Tag der Wahrheit. Bis dahin muss im öffentlichen #Personnnahverkehr (#ÖPNV, also der kommunale Bus-, Straßenbahn- und U-Bahn-Verkehr) vollständig #barrierefrei ausgebaut sein. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie im #Nahverkehrsplan benannt werden (#Personenbeförderungsgesetz, § 8 Absatz 3, Satz 3).

Wir befürchten, dass dieses Datum überall in Deutschland „gerissen“ wird. Keine Kommune unternimmt aktuell die finanziellen und baulichen Anstrengungen zum Erreichen dieser Aufgabe. Auch die Vorbereitung der Nahverkehrspläne, insbesondere die Beteiligung der Verbände, scheint eher auf dem Papier zu stehen, als dass sie tatsächlich ernst genommen wird. Planfeststellungs- und Ausschreibungsverfahren sind in die Wege zu leiten, Wettbewerbe ggf. zu starten. Davon ist nach unserer Kenntnis nicht viel zu merken.

Deshalb bitten wir Sie um Mithilfe. Da niemand der Verantwortlichen eine ungefähre Vorstellung hat, wieviele Haltestellen betroffen sind, möchten wir eine Umfrage starten, die im Sinne der „Schwarmintelligenz“ Aufklärung und Überblick geben soll. Wir bitten Sie deshalb, an Ihre Mitglieder und Organisationen die Information zu unserer Umfrage zu versenden und so damit beizutragen, dass sie vielleicht nicht repräsentativ wird, aber dennoch eine Tendenz widerspiegelt.

Wir freuen uns auch über Ihr Interesse an einem inhaltlichen Austausch mit uns, inwieweit wir das Problem noch besser in die Öffentlichkeit transportieren können.

Link zum Gesetzestext

Die Umfrage ist erreichbar auf www.bahnkunden.de -> Aktuelles -> Umfrage

Link zur Umfrage

Pressekontakt: Frank Böhnke, DBV-Bundesvorstand Länderaufgaben, Telefon 01 77 / 8 93 43 94, buvo.mv@bahnkunden.de