ÖPNV: So wird das Angebot bei Bus und Bahn ausgebaut Berlin investiert massiv in den öffentlichen Nahverkehr., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article216524311/So-wird-das-Angebot-bei-Bus-und-Bahn-ausgebaut.html

Neue Linien, -Busse und engere Takte für die Verkehrswende.
Berlin wird sein #Nahverkehrssystem in den kommenden Jahren massiv ausbauen. Geld soll es geben für neue Straßenbahnstrecken, womöglich auch für neue U-Bahnlinien, dazu soll es mehr Bahnen auf den Strecken und ein #Zehn-Minuten-Takt für Elektro-Busse auch in den Außenbezirken geben.

28 Milliarden Euro bis 2035

Der #Nahverkehrsplan der Senatsverkehrsverwaltung von Regine Günther (parteilos, für Grüne), den der Senat am Dienstag absegnen soll, sieht Ausgaben von 28,1 Milliarden Euro für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in den nächsten 16 Jahren vor. Der eigentliche Plan gilt zwar offiziell nur bis 2023. Aber weil gleichzeitig die Direktvergabe der meisten Verkehrsleistungen an die landeseigene BVG beschlossen werden soll und dieser Verkehrsvertrag von 2020 bis 2035 läuft, umfasst die nun zu treffende Weichenstellung einen sehr viel längeren Zeitraum.

„Das ist die Grundlage für die #Verkehrswende in Berlin“, sagte Günther. Nachdem die rot-rot-grüne Koalition mit dem #Mobilitätsgesetz die rechtliche Grundlage geschaffen habe, gehe es nun um die „finanzielle und operative Gestaltung“, so die Senatorin. Sie kündigte eine „Trendwende im #ÖPNV“ an: Er werde komfortabler, sauberer, zuverlässiger. Der Flächenverbrauch werde reduziert, Verkehr auf den Umweltverbund …

U-Bahn + Straßembahn: Zank um Bau neuer U-Bahn- und Straßenbahn-Linien Die Berliner Koalition diskutiert, ob U-Bahn- oder Tramlinien bevorzugt ausgebaut werden sollen., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/berlins-neuer-nahverkehrsplan-zank-um-bau-neuer-u-bahn-und-strassenbahn-linien/23984210.html

Den #Nahverkehrsplan will sie trotzdem zügig beschließen.
Zwei Stunden saßen die Koalitionäre am Mittwoch zusammen und diskutierten über Verkehrspolitik. Die Stimmung wurde von Teilnehmern als „mies“, „durchschnittlich“ und „sachorientiert“ beschrieben. Klar ist, dass der Nahverkehrsplan im Konsens zeitnah verabschiedet werden soll. Ob der Senat ihn schon am kommenden Dienstag beschließen wird, ist aber offen.

Der finanzielle Rahmen für den Nahverkehrsplan ist unstrittig: Bis 2035 soll wie berichtet die Summe von 28 Milliarden Euro ausgegeben werden, um den ÖPNV mit #Bahnen, #Bussen und #Tram zu modernisieren und Netze auszubauen. Trotzdem schwelt der Konflikt zwischen den Koalitionären kräftig weiter, wie die priorisiert von Verkehrsvorhaben …

Straßenbahn & U-Bahn: Planung, Kapazität und Kosten, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie entstehen ganz grundsätzlich Streckenplanungen für neue Linien der -Bahn bzw. der #Straßenbahn
und mit wem werden diese rückgekoppelt, bis diese in einem Nahverkehrsplan in der Entwurfsfassung des
Senats Einzug halten?
Antwort zu 1:
Für die Erarbeitung grundlegender Konzepte zur ÖPNV-Netzplanung (Öffentlicher Personennahverkehr-
Netzplanung) ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
zuständig. Die Netzplanung basiert u.a. auf Analysen zu stadträumlichen Entwicklungen,
Defizitbetrachtungen sowie Netzlücken in der Gesamtstadt. Die Priorisierung von
Maßnahmen bei der ÖPNV-Netzentwicklung geschieht üblicherweise über den Stadtentwicklungsplan
Mobilität und Verkehr (StEP MoVe). Die Erarbeitung des StEP MoVe erfolgt
in einem konsultativen Prozess unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der
politischen Fraktionen im Abgeordnetenhaus, der Bezirke, aus Verbänden sowie verschiedenen
Interessensgruppen mit ihren stadt- und verkehrspolitischen Positionen.
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Der #Nahverkehrsplan (NVP) als Fachplan für den ÖPNV leitet aus den übergeordneten
Zielen und Maßnahmen des StEP MoVe konkrete Vorgaben für die Entwicklung des
ÖPNV-Angebots und Bedarfe für den Infrastrukturausbau in Berlin ab. Bei der Erarbeitung
des NVP werden u.a. die unterschiedlichen Senatsverwaltungen, die in Berlin tätigen Verkehrsunternehmen,
der Verkehrsverbund Berlin Brandenburg GmbH (VBB), die Bezirke,
die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, die benachbarten Aufgabenträger
des Landes Brandenburg sowie Verbände und weitere Interessenvertreter beteiligt.
Frage 2:
Welche Schritte/Phasen sind von einer ersten #Streckenverlaufsidee, über den Nahverkehrsplan bis zum Bau
der jeweiligen Trasse rechtlich notwendig, welche Institutionen sind dabei wie zu beteiligen und welchen
zeitlichen Vorlauf muss man in der Regel für die jeweiligen Planungsstände beachten?
Frage 5:
Wie lange dauert ein durchschnittliches #Planungsverfahren für den Neubau einer Trasse der U-Bahn bzw.
der Straßenbahn pro Längeneinheit?
Antwort zu 2 und 5:
Eine vollumfängliche Beantwortung ist aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen
für die verschiedenen geplanten Neubaumaßnahmen, die zu vielfältigen Planungsund
Genehmigungsabläufen führen können, nicht möglich.
Für die Planung von U-Bahn bzw. Straßenbahnneubaumaßnahmen werden üblicherweise
folgende Planungsphasen bis zum Beginn der Baumaßnahme durchgeführt:
 Grundlagenermittlung
 Vorplanung
 Entwurfsplanung
 Genehmigungsplanung
 Ausführungsplanung
Unter idealtypischen Bedingungen sind vom Beginn der Planung für eine Straßenbahnneubaustrecke
bis zu deren Baubeginn ca. sechs Jahre einzukalkulieren. Für U-Bahn-
Neubaustrecken sind aufgrund der üblicherweise höheren Komplexität längere Planungszeiträume
von ca. zehn Jahren zugrundezulegen. Die individuellen Zeitabläufe sind aber
sehr stark von den konkreten Bedingungen der einzelnen Maßnahmen abhängig und variieren
daher z.T. recht deutlich. Zudem können unvorhersehbare Unwägbarkeiten und
Zeitverzögerungen, z. B. durch Klageverfahren im Planrechtsverfahren, im Vorfeld nicht
konkret abgeschätzt werden.
Planungsbeteiligte sind neben dem Vorhabenträger insbesondere die für Verkehr zuständige
Senatsverwaltung, weitere betroffene Träger öffentlicher Belange, bei Bedarf auch
von der Maßnahme berührte öffentliche Versorgungsunternehmen und gegebenenfalls
weitere Beteiligte. Die Beteiligungsformate reichen dabei von einzelfallbezogenen bilateralen
Abstimmungen über Mitwirkung in projektbegleitenden Arbeitskreisen bis hin zur
Durchführung förmlicher Anhörungsverfahren.
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Frage 3:
Ab welchem Zeitpunkt müssen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) in die Planungen mit einbezogen werden?
Antwort zu 3:
Die BVG muss spätestens mit der Übernahme der Vorhabenträgerschaft in die Planungen
einbezogen werden. Sie wird aber seitens des Senats üblicherweise bereits frühzeitig in
die Planung einbezogen.
Frage 4:
In welcher Art und Weise werden Anwohnerinnen und Anwohner an den Planungen beteiligt und welche
zeitlichen und rechtlichen Einspruchsmöglichkeiten haben Anwohnerinnen und Anwohner?
Antwort zu 4:
Seitens des Senats sind zur Herstellung der Transparenz bei Neubauprojekten mehrere
Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten für die Anwohnerinnen und Anwohner bereits
zu Beginn der Planungsverfahren und vor Aufstellung politischer Beschlüsse vorgesehen.
Bis zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens sollen dabei mindestens zwei Bürgerbeteiligungsveranstaltungen
durchgeführt werden. Die genaue Anzahl und das jeweils
sinnvollste Format der Veranstaltungen werden für jedes Projekt individuell abgestimmt.
Im Anschluss an die Veranstaltungen soll eine Online-Beteiligung in einem Zeitraum von
zwei bis vier Wochen stattfinden.
Abgestimmt dazu führt der Vorhabenträger vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens
die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 25 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz
(VwVerfG) durch.
Während des Planfeststellungsverfahrens erfolgt durch die Anhörungsbehörde gemäß §
73 VwVerfG in Verbindung mit § 29 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und § 21 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
die Anhörung der zuständigen Träger öffentlicher Belange,
der Betroffenen sowie der einschlägigen Verbände, die ihre Einwände innerhalb der
gesetzlich vorgegebenen Fristen geltend machen können.
Frage 6:
Wie viel Vorlaufzeit wird benötigt, um neue Wagen der U-Bahn bzw. der Straßenbahn für die jeweilige neue
Strecke produzieren zu lassen?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit, dass der gesamte Fahrzeugbeschaffungsprozess mit der Anforderungsdefinition,
dem Ausschreibungsverfahren, der Konstruktion und der Fertigungsvorbereitung
bis zur Inbetriebnahme in einem Zeitraum von rund sechs Jahren durchgeführt
werden kann.
Frage 7:
Was kostet durchschnittlich ein U-Bahn-Zug bzw. ein Straßenbahnzug?
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Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Mit dem aktuellen Beschaffungsprogramm Flexity sind mit einem Gesamtvolumen von
rund 400 Mio. EUR rund 210 Straßenbahnfahrzeuge unterschiedlicher Typen und unter
Berücksichtigung von Preisgleiteffekten beschafft worden.
Aktuell kostet ein 4-Wagen-U-Bahn-Zug der Baureihe IK 5,8 Mio. EUR.“
Frage 8:
Wie viele Passagiere kann die U-Bahn (Vollzug) in einem 5-Minuten-Takt pro Stunde befördern?
Frage 9:
Wie viele Passagiere kann eine 40-Meter lange Straßenbahn in einem 5-Minuten-Takt pro Stunde befördern?
Antwort zu 8 und 9:
Gemäß den verkehrsvertraglichen Kapazitätsvorgaben werden regelmäßige Auslastungen
von über 65 % der Sitz- und Stehplätze (4 Fahrgäste/m²) als Überfüllung bewertet. Unter
Berücksichtigung dieses 65 %-Kriteriums beträgt die praktische Fahrgastkapazität eines
Vollzuges der U-Bahn im Kleinprofil 416 Fahrgäste (8 Wagen, Baureihe HK). Ein Vollzug
im Großprofil verfügt über eine praktische Fahrgastkapazität von 486 Fahrgästen (6 Wagen,
Baureihe H).
Bei einem 5-Minuten-Takt – also 12 Fahrten pro Stunde und pro Richtung – ergibt sich für
die angegebenen Fahrzeugserien die folgende Leistungsfähigkeit:
 U-Bahn Kleinprofil: 4.992 Fahrgäste je Stunde und Richtung
 U-Bahn Großprofil: 5.832 Fahrgäste je Stunde und Richtung
Unter Berücksichtigung des 65 %-Kriteriums beträgt die praktische Fahrgastkapazität einer
40 m-langen Straßenbahn des Typs Flexity (Einrichter) 151 Fahrgäste. Bei einem 5-
Minuten-Takt ergibt sich damit eine Leistungsfähigkeit von 1.812 Fahrgästen je Stunde
und Richtung.
Frage 10:
In welchem Rhythmus wird ein Zug der U-Bahn bzw. der Straßenbahn gewartet und wie lange dauert die
jeweilige Wartung?
Antwort zu 10:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Grundlagen zum sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb von Bahnen sind in der
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) definiert und in Abstimmung
mit der Technischen Aufsichtsbehörde und nach Herstellervorgaben pro Verkehrsträger
und Fahrzeugtyp präzisiert werden.
Im Grundsatz gibt es eine Reihe unterjähriger zeit- und laufleistungsabhängiger Fristen zur
Wartung. Die BOStrab definiert in § 57 die Durchführung von Inspektionen an Fahrzeugen
nach 500.000 km Laufleistung bzw. spätestens nach acht Jahren. Diese Inspektionen sind
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in der Regel umfangreicher als die unterjährigen Fristen zur Wartung. Hinzu kommen Reparaturen
nach Defekten und Schäden.“
Frage 11:
Welche Unterschiede bei der Wartung z.B. hinsichtlich der Wetteranfälligkeit gibt es zwischen der U-Bahn
und der Straßenbahn?
Antwort zu 11:
Die BVG teilt hierzu mit, dass keine entsprechenden Auswertungen vorliegen.
Frage 12:
Wie teuer ist ein durchschnittliches Planungsverfahren für Trassenneubauten bei der U-Bahn bzw. bei der
Straßenbahn?
Antwort zu 12:
Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten, da jedes Neubauprojekt individuell zu
betrachten ist. Die Bildung eines Durchschnittswerts ist sachlich und fachlich nicht vertretbar.
Frage 13:
Welche Fördermöglichkeiten auf Bundes- oder Europaebene bestehen bzw. können und werden vom Land
Berlin für den Bau neuer U-Bahn- bzw. Straßenbahntrassen in Anspruch genommen werden?
Antwort zu 13:
Da durch Sonderprogramme, Veränderungen von Förderbedingungen oder auslaufende
Förderfonds ständig Änderungen der Fördermöglichkeiten auf Bundes- oder Europaebene
eintreten können, lässt sich diese Frage nicht abschließend beantworten.
Zur Zeit werden vom Land Berlin für den Bau neuer U- und Straßenbahninfrastruktur Fördermittel
aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Mittel nach
Gemeindeverkehrsfinanzierungs-, Entflechtungs- und Regionalisierungsgesetz sowie –
vorhabenbezogen für den Neubau der U5 – Mittel gemäß Hauptstadtfinanzierungsvertrag
in Anspruch genommen.
Frage 14:
Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten eines Fahrgastes mit der U-Bahn bzw. mit der Straßenbahn?
Antwort zu 14:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die durchschnittlichen Kosten des Bereiches U-Bahn je Fahrgastfahrt lagen in 2017 bei
0,93 EUR inklusive der Kosten der zurechenbaren Verkehrsinfrastruktur. Die durchschnittlichen
Kosten des Bereiches Straßenbahn je Fahrgastfahrt lagen in 2017 bei 1,17 EUR
inklusive der Kosten der zurechenbaren Verkehrsinfrastruktur. Enthaltene Kosten für Abschreibungen
des Anlagevermögens basieren auf Bruttoabschreibungen.“
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Frage 15:
Welche sonstigen Voraussetzungen (z.B. Notwendigkeit eines Betriebshofes) sind bei der Neuplanung einer
U-Bahn-Linie bzw. einer Straßenbahnlinie zu beachten?
Antwort zu 15:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Notwendigkeit eines neuen Betriebshofs hängt nicht zwingend an der einzelnen Neubaustrecke,
sondern an der Auslastung durch die zu fahrenden Leistungen und der dafür
notwendigen Fahrzeuge.“
Frage 16:
Wie hoch ist die durchschnittliche Verspätung (Abweichung vom Fahrplan) bei den Verkehrsträgern U-Bahn,
Straßenbahn und Bus?
Antwort zu 16:
Die durchschnittliche Verspätung von U-Bahn, Straßenbahn und Bus wird von der BVG
nicht erhoben. Zur Bemessung der Qualität der Verkehrsmittel wird die Pünktlichkeit und
Regelmäßigkeit durch die BVG erhoben.
Als pünktlich erbracht gilt eine Fahrt, wenn sie zwischen 90 Sekunden vor und 210 Sekunden
nach der Soll-Abfahrtszeit tatsächlich stattfindet. Unpünktlich sind alle erbrachten
Abfahrten zwischen 211 Sekunden und maximal 10 Minuten (bzw. Folgetakt bei Taktabständen
von weniger als 10 Minuten) nach der Soll-Abfahrtszeit. Die Pünktlichkeitsquote
bei der U-Bahn lag 2017 bei 98,8 %, bei der Straßenbahn bei 91,0 % und beim Bus bei
87,2 %.
Die Regelmäßigkeit zeigt aus Sicht der an der Haltestelle wartenden Fahrgäste an, inwiefern
die Busse und Bahnen planmäßig fahren und nicht ausfallen oder stark verspätet
sind. Als regelmäßig erbracht gilt eine Fahrt, wenn sie zwischen 90 Sekunden vor der Soll-
Abfahrtszeit und bis zur nächsten geplanten Abfahrt, maximal jedoch 10 Minuten später,
stattfindet. Unregelmäßig ist eine Abfahrt, die früher als 90 Sekunden vor der geplanten
Soll-Abfahrtszeit oder nach der Zeit bis zur nächsten Soll-Abfahrt (bei Takten bis einschließlich
10 Minuten) bzw. mit mehr als 10 Minuten Verspätung (bei Takten über 10 Minuten)
stattfindet. Außerdem werden tatsächlich ausgefallene Fahrten in dieser Quote berücksichtigt.
Die Regelmäßigkeitsquote bei der U-Bahn lag 2017 bei 97,7 %, bei der Straßenbahn
bei 96,2 % und beim Bus bei 91,7 %.
Frage 17:
Wie viele Unfälle hat es in den vergangenen fünf Jahren bei der U-Bahn bzw. der Straßenbahn gegeben und
wie viele Personen sind dabei verletzt worden?
Antwort zu 17:
Die BVG teilt hierzu mit, dass die Anzahl der Unfälle (unabhängig der Schuldfrage) in den
einzelnen Bereichen sowie die dadurch entstandenen Personenschäden in folgender Tabelle
zu finden sind:
7
Kalenderjahr
U Bahn
Unfälle
Straßenbahn
Unfälle
ohne
Todesfolge
mit
Todesfolge
ohne
Todesfolge
mit
Todesfolge
2014
Unfälle
Gesamt
10 2 231 3
12 720
2015
Unfälle
Gesamt
5 2 253 1
7 792
2016
Unfälle
Gesamt
5 7 295 4
12 833
2017
Unfälle
Gesamt
10 3 350 1
13
(bis 11/2017)
856
In den letzten Jahren wurde das Angebot der BVG stetig ausgeweitet. Damit steigen neben
den Fahrgastzahlen auch die Fahrleistung und im Verhältnis dazu das Unfallgeschehen.
Frage 18:
Welche Kriterien bezieht der Senat in eine Bewertung ein, ob er den Neubau einer Straßenbahn- oder einer
U-Bahntrasse bevorzugt?
Antwort zu 18:
Die Entscheidung für ein Verkehrsmittel bei der Umsetzung eines ÖPNVInfrastrukturneubauprojekts
wird nach einem Verkehrsmittelvergleich getroffen. Bei diesem
wird das bestgeeignetste öffentliche Nahverkehrsmittel mittels eines umfangreichen Kriterienkatalog
mit verschiedenen Beurteilungskomponenten zu den Themen Fahrgäste, Betrieb,
Kommune und Allgemeinheit für das Projekt ausgewählt.
Berlin, den 29.08.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Regionalverkehr + S-Bahn: Mehr Züge für gestresste Berufspendler rund um Berlin Brandenburg präsentiert den überarbeiteten Nahverkehrsplan mit vielen Verbesserungen. aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article215216945/Mehr-Zuege-fuer-gestresste-Berufspendler-in-Berlin.html

Gute Nachrichten für #Pendler: Berlin und #Brandenburg haben sich auf den neuen #Nahverkehrsplan verständigt. Demnach soll es in den kommenden zehn Jahren zehn Millionen Zugkilometer mehr in der Region geben. Brandenburgs Infrastrukturministerin Kathrin #Schneider (SPD) stellte den Plan am Donnerstag in Potsdam vor. „Wir werden mehr Linien einrichten, mehr Züge auf die Schienen bringen, die Infrastruktur ausbauen und die Qualität des Angebots verbessern“, sagte Schneider. Während eine Reihe Verbesserungen bereits umgesetzt wird, wird der Großteil aber erst nach 2022 realisiert.

Fest steht, dass auch die Verlängerung der -Bahn-Strecken ins Umland möglichst zügig in Angriff genommen wird. Dabei geht es um die Verlängerung der Linie #S25 von Teltow nach #Stahnsdorf und von Hennigsdorf nach #Velten sowie der Linie 2 von Blankenfelde nach #Rangsdorf. Außerdem soll auf den Linien #S1, #S2 und #S5 der #Takt verdichtet werden, um die steigende Zahl der Pendler aus dem Umland besser zu versorgen. Auf zahlreichen #Regionalexpress-Strecken werden bereits dieses und kommendes Jahr mehr und größere Züge eingesetzt. So wird der #RE2 zur Hauptverkehrszeit und am Wochenende häufiger fahren, der #RE6 während der #Landesgartenschau in #Wittstock im 60-Minuten-Takt verkehren und beim #RE7 zwischen Berlin und Bad Belzig im Berufsverkehr ein zusätzlicher Zug eingesetzt.

Weiterer Ausbau der Regionalexpress-Strecken nach 2022

Ab 2022 soll der #RE1 dann dreimal in der Stunde von Brandenburg an der Havel nach Frankfurt (Oder) fahren, der RE2 zwischen …

Bahnhöfe: Toiletten in den U-Bahnhöfen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #stillgelegte #Toiletten sind auf Berliner -Bahnhöfen vorhanden?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Auf U-Bahnhöfen sind keine stillgelegten #WC-Anlagen vorhanden. Sollte eine #WC-Anlage
stillgelegt worden sein, wurde diese bereits zurückgebaut. Die vorhandenen WC-Anlagen
werden durch Personal bzw. Fremddienstleister (Kioskpersonal) genutzt.“
2
Frage 2:
Welche Voraussetzungen müsste ein Betreiber erfüllen, um sie wieder für die Öffentlichkeit nutzbar zu
machen?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Eine Einrichtung neuer Toilettenanlagen in die U-Bahnhöfe ist aufgrund der beengten
Raumverhältnisse in den überwiegenden Teilen der U-Bahnanlagen nicht möglich. Es ist
weiterhin zu bedenken, dass diese Toilettenanlagen nicht ebenerdig sind. Hier entstünden
erhebliche Schwierigkeiten insbesondere auch die Anforderungen der Menschen mit
Behinderung erfüllen zu können.
Darüber hinaus müssten für eine öffentliche Nutzung umfangreiche Planungen und
Umbauten hinsichtlich der Wasserver- und -entsorgung durchgeführt werden. Aufgrund
von zu erwartenden Sicherheitsproblemen sind unterirdische Toilettenanlagen nur bei
einer ständigen Anwesenheit bzw. Verfügbarkeit eines befugten Mitarbeiters sowie einer
regelmäßigen Kontrolle der Anlagen denkbar. Der hiermit verbundene Gesamtaufwand
setzt somit für den Betrieb von Toilettenanlagen in unterirdischen U-Bahnanlagen einen
hohen finanziellen Aufwand durch den Betreiber voraus.“
Aus Sicht des Senats ist es sinnvoll, in Berlin ein Angebot öffentlicher Toiletten zu bieten,
das in seiner Nutzung einheitlichen Rahmenbedingungen unterliegt. Daher sollte ein
Betreiber öffentlicher Toiletten in U-Bahnhöfen die gleichen Qualitätsstandards erfüllen,
die auch vom neuen Betreiber der öffentlichen Toiletten auf öffentlichem Straßenland und
in Grünanlagen erfüllt werden müssen.
Damit sind regelmäßig hohe Kosten für den Bau und den Betrieb verbunden, die durch ein
Nutzungsentgelt nicht gedeckt werden können.
Frage 3:
Sieht der Senat Möglichkeiten, zusammen mit der BVG eine tragfähige Lösung zu suchen, um den Mangel
an öffentlichen Toiletten zu reduzieren?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der Senat und die BVG sind bereits an geeigneter Stelle im Dialog, um eine tragfähige
Lösung im Sinne aller Beteiligten, insbesondere auch der potenziellen Nutzer, zu finden.“
Das vom Senat am 1. August 2017 beschlossene Toilettenkonzept stellt auf S. 14 fest:
„Besonders Bahnhöfe als Knotenpunkte des täglichen Personenverkehrs in der Stadt sind
von hoher Wichtigkeit. Hier müssen Wege gefunden werden, die Deutsche Bahn und die
BVG zur Errichtung von Toiletten oder zur Ausweitung des Toilettenangebots zu bewegen.“
3
Hierzu wurden erste Gespräche mit der BVG und der Deutschen Bahn aufgenommen, mit
dem Ziel, Toiletten auch an Bahnhöfen in einer Weiterentwicklung des Toilettenkonzepts
der Öffentlichkeit verfügbar zu machen. Ein entsprechender Prüfauftrag wird in den
#Nahverkehrsplan 2019 – 2023 mit aufgenommen werden.
Berlin, den 21.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Regionalverkehr: Ausschreibung „Netz Elbe-Spree“ nicht stoppen! aus IGEB

IGEB-Pressedienst vom 22.4.2018
 
Berliner #Fahrgastverband #IGEB befürchtet große Nachteile für die Fahrgäste
 
Im Ergebnis der #Ausschreibung#Netz Elbe-Spree“ sollen rund zwei Drittel des Regionalzugverkehrs in Berlin und Brandenburg zum Dezember 2022 für 12 Jahre vergeben werden. Die CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg hat nun einen Antrag eingebracht, die Ausschreibung zu stoppen (DS 6/8581). In der Begründung zum Antrag hat die CDU u.a. ausgeführt: „Im Interesse der Pendler, Schüler und Auszubildenden auf der Fahrt zum täglichen Arbeits- und Ausbildungsort muss diese Ausschreibung sofort gestoppt werden. Dass eine Ausschreibung überhaupt erfolgt ist, ohne die Stellungnahmen zum Entwurf des Landesnahverkehrsplanes auszuwerten, ist ein Schlag ins Gesicht für all diejenigen, die sich am Verfahren beteiligt haben. Ein Interesse an einer ergebnisoffenen Bürgerbeteiligung und einem Dialog auf Augenhöhe besteht seitens der Landesregierung offenbar nicht.“
 
Ja, die Kritik ist berechtigt. Der Landesnahverkehrsplan für die Jahre ab 2018 hätte längst vorliegen müssen, spätestens im Sommer 2017 als die Ausschreibungsunterlagen für das Vergabeverfahren „Netz Elbe-Spree“ vom #VBB fertiggestellt wurden. Das ist ein schwerer Mangel der brandenburgischen Landesregierung, denn die Notwendigkeit war seit Jahren bekannt.
 
Nein, es ist nicht im Interesse der Fahrgäste, jetzt die Ausschreibung zu stoppen. Damit würde der eine Fehler sofort durch den nächsten ersetzt – mit schwerwiegenden nicht absehbaren Folgen. Die geltenden Verträge mit den #Eisenbahnverkehrsunternehmen enden im Dezember 2022. Beim Stopp der laufenden Ausschreibung wäre es ausgeschlossen, das Vergabeverfahren so rechtzeitig abzuschließen, dass die neuen Verträge im Dezember 2022 an die alten Bestellungen anschließen. Somit wäre eine mehrjährige Übergangszeit mit Direktbeauftragungen zu bewältigen. Wie aufwändig und teuer das ist, haben die Länder Berlin und Brandenburg bei dem im Dezember 2017 ausgelaufenen Vertrag mit der S-Bahn Berlin GmbH erfahren müssen.
 
Jeder Landtagsabgeordnete, der jetzt den Terminplan zum #Nahverkehrsplan und zur Ausschreibung zu Recht kritisiert und zu Recht Nachbesserungen für die Fahrgäste wünscht, tut den Fahrgästen aber keinen Gefallen, wenn er für einen Stopp der laufenden Ausschreibung votiert. Stattdessen müssen die Nachbesserungen mit den Gewinnern der Ausschreibung verhandelt 
 
Christfried Tschepe, Vorsitzender
Jens Wieseke, stv. Vorsitzender
Matthias Gibtner, stv. Vorsitzender

S-Bahn: Trommeln für die S-Bahn-Verlängerung Ende des Jahres entscheidet das Land, welche S-Bahn-Strecken ausgebaut werden sollen. aus MAZ

http://www.maz-online.de/Lokales/Teltow-Flaeming/Trommeln-fuer-die-S-Bahn-Verlaengerung

Clemens Wudel will dafür sorgen, dass die Verlängerung bis #Rangsdorf in den #Nahverkehrsplan eingeht. Weil es ihm bislang an öffentlichem Engagement mangelt, will er selbst die Bürger auf die Straße bringen. Sie sollen in Potsdam für den Lückenschluss kämpfen.

Rangsdorf. Dort, wo einst die -Bahn im 20-Minuten-Takt aus Berlin eintraf, wächst mittlerweile das Gras. Nur mit Mühe lassen sich am neuen Rangsdorfer Bahnhof die Relikte dieser Zeit finden. Nur das fast verschüttetes Gleis und ein rostiger Prellbock erinnern an die Rangsdorfer S-Bahn-Geschichte.

Land überarbeitet Mobilitätsstrategie

Clemens Wudel möchte diesen Zustand nicht hinnehmen. Der Rangsdorfer will, dass die S-Bahn eines Tages wieder bis Rangsdorf fährt und für dieses Ziel hofft er, viele Unterstützer zu bekommen. „Es ist an der Zeit, dass Bewegung in die Sache kommt“, sagt er. Das Land Brandenburg will Ende des Jahres die Mobilitätsstrategie bis 2030 und das Nahverkehrskonzept für die kommenden Jahre vorstellen. Eine S-Bahn bis Rangsdorf ist nur ein Wunsch unter vielen. Auch in Falkensee, Velten und Kleinmachnow hofft man auf den Anschluss.
„Ich habe Angst, dass wir nicht berücksichtigt werden“, sagt Wudel. Deshalb möchte er möglichst viele Menschen dazu bewegen, sich für eine S-Bahn-Verlängerung einzusetzen. „Die Bürger sollen auf die Straße gehen und die S-Bahn von der Politik einfordern“, sagt der 55-Jährige. Eine Unterschriftensammlung ist ebenso geplant wie eine Demonstration in Potsdam. Die Anmeldung dazu ist bereits verschickt, in der kommenden Woche hat er ein Gespräch mit der …

BVG + VBB: Kriterien für die Aufstellung von Wartehäuschen an BVG-Haltestellen, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die #BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit an den #Haltestellen der BVG #Wartehäuschen aufgestellt werden? Antwort zu 1.: Der #Nahverkehrsplan des Landes Berlin setzt unter anderem Vorgaben zur Ausstattung von Haltestellen und Bahnhöfen. Die Standards der Haltestellenausstattung richten sich dabei nach der verkehrlichen Bedeutung (z. B. vorhandene wichtige Umsteigebeziehungen, hohe Nachfrage oder Lage an wichtigen öffentlichen Einrichtungen). Witterungsgeschützte Warte- und Sitzgelegenheiten sind bei Haltestellen mit hoher verkehrlicher Bedeutung und geeigneten räumlichen und baulichen Gegebenheiten vorzusehen. Die letztendliche Umsetzungsverantwortung obliegt der BVG AöR. Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Vorrangig erhalten Haltestellen mit einem hohen Fahrgastaufkommen Wartehallen. Haltestellen, die nur Ausstiegshaltestellen sind bzw. kurz vor einer Endstelle liegen, werden nicht ausgerüstet. Neben diesen Grundsätzen spielen auch bauliche Gegebenheiten, wie z. B. Gehwegbreite, unterirdische Versorgungsleitungen (die u. U. nicht überbaut werden dürfen) sowie angrenzende Bebauung (Geschäfte, Feuerwehrzufahrten, Erdgeschosswohnungen) eine Rolle, ob eine Wartehalle errichtet werden kann oder nicht. Für jeden Standort werden im Genehmigungsverfahren die Leitungsverwaltungen und die jeweiligen Grundstückseigentümer (Tiefbau- und Grünflächenämter) für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis mit eingebunden.“ Frage 2: Wie hoch sind im Normalfall die Anschaffungskosten für das Aufstellen eines Wartehäuschens? Antwort zu 2.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Da bei jeder Wartehalle die verschiedensten örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden müssen, kann hierzu keine Angabe gemacht werden.“ Frage 3: Aus welchen Gründen besitzen die Haltestellen Bismarckstraße/Bergstraße (Linie 170 in beiden Richtungen) und Altmarkstraße (in Richtung Rathaus Steglitz) keine Wartehäuschen, obwohl durch den Neubau mehrerer Wohnanlagen für Senioren in diesen Bereichen durchaus eine entsprechende Nachfrage besteht? Antwort zu 3.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Für die Haltestellen Bismarckstraße/Bergstraße und die Haltestelle Altmarkstraße stehen auf Grund der beschriebenen baulichen Kriterien keine ausreichenden Stellflächen für einen Wetterschutz im Gehwegbereich zur Verfügung.“ Berlin, den 04. März 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mrz. 2014)

S-Bahn + BVG: Eckpunkte des Berliner Nahverkehrsplans beschlossen, aus Signal

https://signalarchiv.de/Meldungen/10002958

Im Januar 2006 beschloss der Berliner Senat und im Juni dann das Abgeordnetenhaus die Eckpunkte für den #Nahverkehrsplan (#NVP) 2005 bis 2009. Mit dem NVP als gesetzlich vorgeschriebenem Instrument definiert der Aufgabenträger, also hier das Land Berlin, welches Niveau das #Verkehrsangebot in den nächsten fünf Jahren haben soll. Der NVP setzt für ganz Berlin Standards und Vorgaben für den Umfang und die #Qualität des Angebots im #Regionalbahnverkehr sowie bei -Bahn, -Bahn, #Straßenbahn, #Bus und den #Fähren.

„S-Bahn + BVG: Eckpunkte des Berliner Nahverkehrsplans beschlossen, aus Signal“ weiterlesen

Bahnverkehr + Regionalverkehr: Entwicklung des Schienenpersonennahverkehrs, Bahnkonzept 2009 stellt die Weichen, aus Punkt 3

http://87.79.14.240/p3/punkt3.nsf

Als zu Beginn der 90er Jahre nach Jahrzehnten der Teilung erste Gedanken zum einheitlichen #Schienenverkehr für die #Region Berlin/ Brandenburg dargelegt wurden, hatten alle Beteiligten ein #Verkehrskonzept im Sinn, das #Bahnfahren wieder attraktiv, schnell und bequem macht.

Im „#Zielnetz 2000“, dem ersten #Nahverkehrsplan, wurde ab 1996 eine spürbare Verbesserung des Nahverkehrs auf der Schiene für die Region durchgesetzt. Schnelle RE-Strecken führen in seiner Folge nach und durch Berlin, #RegionalBahnen ergänzen das Netz im Land Brandenburg.

„Bahnverkehr + Regionalverkehr: Entwicklung des Schienenpersonennahverkehrs, Bahnkonzept 2009 stellt die Weichen, aus Punkt 3“ weiterlesen