Regionalverkehr: Deutsche Bahn sieht keine Kapazität für zusätzliche Züge, Bei einer möglichen Einführung des 49-Euro-Tickets könnte die Deutsche Bahn laut einem Medienbericht keine weiteren Züge einsetzen., aus Die Zeit

26.11.2022

https://www.zeit.de/mobilitaet/2022-11/49-euro-ticket-deutsche-bahn-kapazitaet?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

Die Deutsche Bahn sieht keine Möglichkeit, im Falle der Einführung des #49-Euro-Tickets mehr Züge einzusetzen. „Im #Regionalverkehr rund um die großen #Knotenbahnhöfe gibt es keinen Platz für zusätzliche Züge“, sagte der für den Bereich #Infrastruktur zuständige Bahn-Vorstand Berthold #Huber der Welt am Sonntag. Man könne dort aus einem Halbstunden- keinen Viertelstundentakt mehr machen. „Die Infrastruktur ist dicht“, sagte Huber.

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Güterverkehr: Machbarkeitsstudie geplant Berlin lässt Gütertransport per S-Bahn prüfen, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2021/11/s-bahn-berlin-machbarkeitsstudie-guetertransport.html

Die Berliner Verkehrsverwaltung will den #Gütertransport per -Bahn prüfen lassen. Dazu ist eine #Machbarkeitsstudie ausgeschrieben. Ziel ist es, „Potenzial und #Umsetzbarkeit des Gütertransports im Nahverkehr detailliert zu analysieren, mit allen Chancen und Herausforderungen, die das mit sich bringen würde“, teilte die zuständige Senatsverwaltung rbb|24 am Montag auf Nachfrage mit.

So soll beispielsweise untersucht werden, ob die vorhandene #Infrastruktur und die vorhandenen #Fahrzeuge genutzt werden könnten und welchen Bedarf #Logistikdienstleiter zur Nutzung des S-Bahn-Systems hätten, so die Verwaltung.

Studie auf 12 Monate angelegt
Allerdings habe der Personenverkehr immer oberste Priorität, …

U-Bahn: Wann kommt die Verlängerung der U3 zum Mexikoplatz? – Sachstand, Zeitschiene, Umsetzung, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist es zutreffend, dass im Senat noch in der laufenden Wahlperiode ein Grundsatzbeschluss für die
#Verlängerung der -Bahnlinie 3 von #Krumme Lanke zum #Mexikoplatz gefasst werden soll, nachdem
zwischen Verkehrsplanern und Politikern parteiübergreifend Einigkeit über die Sinnhaftigkeit der
Verlängerung der Linie besteht?
Antwort zu 1:
Es ist richtig, dass der Senat sich der Frage noch in der laufenden Legislatur annehmen
will.
Frage 2:
Warum war die bereits für März 2021 von der Verkehrssenatorin angekündigte Vorlage bisher noch nicht auf
der Tagesordnung, obwohl täglich bis zu 15.000 Fahrgäste und ein direkter Umstieg von der U- zur S-Bahn
am Mexikoplatz gute Argumente für eine Verlängerung sind?
Antwort zu 2:
Aufgrund notwendiger Abstimmungsprozesse, u.a. mit den Berliner Verkehrsbetrieben
(BVG), konnte die Unterlage Ende März noch nicht abgeschlossen werden.
Frage 3:
Unterstützt der Senat die von der BVG favorisierte Variante des Trassenverlaufs mit dem U-Bahnhof direkt
unter dem Mexikoplatz für 48,6 Millionen Euro Gesamtkosten?
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Antwort zu 3:
Eine Behandlung der Verlängerung der U-Bahnlinie 3 im Senat steht noch aus (s. Antwort
zu Frage 1), entsprechend liegen noch keine diesbezüglichen Beschlüsse des Senats vor.
Frage 4:
Weshalb soll die BVG angesichts der überschaubaren Kosten, die etwa denen der
Straßenbahnverlängerung von Adlershof nach Schöneweide entsprechen, erst ein Finanzierungskonzept
erarbeiten, wo diese Summe doch über den Landeshaushalt zu stemmen wäre?
Frage 5:
Ist dem Senat klar, dass die Beauftragung einer Kosten-Nutzen-Analyse, die Voraussetzung für das
Einwerben von Bundesmitteln wäre, trotz ihres jetzt schon vorhersehbar eindeutigen Ergebnisses
mindestens zwei Jahre Verzögerung bis zum Baubeginn bringen würde und daher als ernsthafte Option
ausscheidet?
Antwort zu 4. und 5.:
Die Landeshaushaltsordnung § 7, Absatz 2 (2) gibt vor:
„(2) Für alle finanzwirksamen Maßnahmen sind angemessene
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. In geeigneten Fällen ist privaten
Anbietern die Möglichkeit zu geben darzulegen, ob und inwieweit sie staatliche Aufgaben
oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten ebenso gut oder besser
erbringen können (Interessen-bekundungsverfahren).“
Diese Vorgabe ist im Sinne des sparsamen Umgangs mit Haushaltsmitteln zwingend zu
berücksichtigen. Zudem wäre bei der Einwerbung von Bundesmitteln das Verfahren nach
der Methode der Standardisierten Bewertung anzuwenden, was einen entsprechenden
zeitlichen Vorlauf erfordern würde, unabhängig von der Frage des sich daraus ergebenden
Ergebnisses.
Die #Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und die BVG stehen derzeit in
einem engen fachlichen und konstruktiven Austausch zu baulichen Optionen, sowie zu
Fragen der möglichen Finanzierung und des Zeitplans. Die BVG übernimmt da/bei vor
allem Fragen der baulich-technischen #Umsetzbarkeit sowie zur betrieblichen Integration.
Frage 6:
Wie ist aus Sicht von Senat und BVG der weitere Zeitplan bis zum Baubeginn und dem ersten Spatenstich
und wann soll dieser erfolgen?
Antwort zu 6
Aussagen hierzu sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Ein Bau in dem hier
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intendierten Sinne mit einer Führung bis unter den U-Bahnhof Mexikoplatz würde ein
formales #Planrechtsverfahren mit entsprechenden zeitlichen Vorläufen erfordern.
Berlin, den 19.05.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn in Berlin: U7 bis Heerstraße – Studie steht kurz vor dem Abschluss, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/spandau/article230710710/U7-bis-Heerstrasse-Studie-steht-kurz-vor-dem-Abschluss.html

Seit Monaten wird untersucht, ob die #U7 vom Rathaus Spandau zur #Heerstraße verlängert werden kann. In #Spandau fordern das viele.

In Spandau ist sie seit Jahren ein Thema: die mögliche Verlängerung der U-Bahn-Linie U7 bis zur Heerstraße, um die dortige Großsiedlung besser an den öffentlichen Nahverkehr anzubinden. Bereits Anfang 2019 wurde ein entsprechender Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) beschlossen. Seit Anfang dieses Jahres lässt auch die #Senatsverkehrsverwaltung prüfen, inwieweit eine solche Verlängerung machbar ist. Der Abschluss steht nun bevor.

„Die von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beauftragte #Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der U7 bis zur Heerstraße in Spandau wird derzeit von der BVG fertiggestellt“, teilt eine Sprecherin auf Anfrage mit. „Mit der Fertigstellung ist im Laufe des Novembers zu rechnen.“ Dass die Studie durchgeführt wird, ist auch im aktuellen Berliner #Nahverkehrsplan festgeschrieben.

Die Machbarkeitsstudien, die es zuletzt auch für die Verlängerungen der U-Bahn-Linien #U6 zur #Urban Tech Republic, der #U7 zum Flughafen #Schönefeld sowie der #U8 ins #Märkische Viertel gegeben hat, enthalten Bewertungen zur baulichen #Umsetzbarkeit, erste grobe Kostenschätzungen und Prognosen …

Straßenverkehr: Rückbau der Westtangente – (k)eine gute Idee?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie beurteilt der Senat die Umsetzbarkeit dieses Rückbau-Vorschlages?
Antwort zu 1:
Vorrausetzung für die Beurteilung einer Umsetzbarkeit wäre das Vorliegen einer detaillierten
technischen #Machbarkeitsstudie.
In dieser Machbarkeitsstudie wären diverse Parameter zu betrachten wie u.a.:
– Verkehrliche #Umsetzbarkeit/ #Verdrängungsverkehr,
#Verkehrsführung während der Bauzeit,
– Abstimmungen mit Eigentümern/ #Baulastträgern Bund/ Deutsche Bahn AG (DB AG),
– Spätere Nutzung und sich daraus ergebene Anforderungen zum Beispiel beim
Lärmschutz/ Brandschutz,
– Umgebungsparameter Bebauung/ Abmessungen/ Umwelt,
– Kosten einschl. Unterhaltungsmehraufwendungen der künftigen Baulastträger.
1.1. Mit welchem zeitlichen Horizont wäre der Vorschlag umsetzbar?
Antwort zu 1.1:
Ein zeitlicher Horizont könnte erst nach dem Vorliegen einer belastbaren
Machbarkeitsstudie grob abgeschätzt werden.
2
1.2. Wie hoch wären die Kosten des Umbaus und wer muss diese tragen?
Antwort zu 1.2:
Eine Einschätzung der Kostenhöhe wäre erst nach dem Vorliegen einer belastbaren
Machbarkeitsstudie möglich. Die Kosten der Studie sowie die künftigen Bau- und
Unterhaltungskosten wären nach einem Baulastträgerwechsel vom Land Berlin zu tragen.
3. Wie beurteilt der Senat die Folgen für die Verkehrsströme im Berliner Südwesten?
Antwort zu 1.3:
Ob und in welcher Form es durch einen Rückbau der Bundesautobahn (BAB) 103 zu einer
vierstreifigen Stadtstraße zu Veränderungen von Verkehrsströmen kommt, kann erst im
Rahmen einer verkehrlichen Untersuchung prognostiziert werden. Eine erste Einschätzung
könnte nach dem Vorliegen einer belastbaren Machbarkeitsstudie erfolgen.
Frage 2:
Aktuell trägt der Bund die Kosten für Bau, Unterhalt und Sanierung der #A103, da es sich um eine
Bundesautobahn handelt.
1. Verliert die A103 mit dem Rückbau zu einer Stadtstraße den Status als Bundesautobahn?
Antwort zu 2 und 2.1:
Bei einem #Rückbau der A 103 zu einer Stadtstraße geht der Status dieses
Streckenabschnittes als #Bundesautobahn verloren. Ein #Baulastträgerwechsel zum Land
Berlin wäre die Folge.
2. Wenn ja, ist das Land dann für die Finanzierung von Bau-, Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen
verantwortlich?
Antwort zu 2.2:
Mit der Abstufung der Bundesautobahn BAB A 103 zu einer Stadtstraße und dem damit
verbundenen Baulastträgerwechsel geht das Eigentum an der Straße sowie alle Rechte und
Pflichten, die mit der Straße in Zusammenhang stehen, auf das Land Berlin als neuen
Träger der Straßenbaulast über.
3. Wenn ja, mit Kosten in welcher Höhe ist für das Land Berlin zu rechnen, die bisher vom Bund getragen
worden?
Antwort zu 2.3:
Aufgrund vieler Unwägbarkeiten über die #Restnutzungsdauer der Straße und den zu ihr
gehörenden Anlagen ist keine pauschale Aussage über die Höhe der Kosten möglich.
Der Erhaltungsbedarf für die Fahrbahnen und sonstigen Anlagenteile (ohne Bauwerke)
allein zum Halten des jetzigen Zustandes beträgt sehr zurückhaltend geschätzt jährlich 2
€/m². Hinzu kommen Investitionskosten für die Wiederbeschaffung nach Ablauf der
Restnutzungsdauer, Verwaltung und/oder den Betriebsdienst (z.B. Streckenkontrollfahrten,
Reinigungs- / Winterdienst).
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Frage 3:
Besteht aktuell Sanierungsbedarf für die #Autobahnbrücke über die #Albrechtstraße?
1. Welche Maßnahmen sind für wann genau geplant?
Antwort zu 3 und 3.1:
An der Brücke über die Albrechtstraße wurde spannungsrisskorrosionsgefährdeter
Spannstahl verbaut. Eine wirtschaftliche Sanierung ist nicht möglich, so dass ein
Ersatzneubau erforderlich wird. Als erste Maßnahme werden an gefährdeten Bereichen
Behelfsabstützungskonstruktionen aus Stahl errichtet. Es ist beabsichtigt, Ende 2020 mit
dem Bau der Behelfskonstruktion zu beginnen. Nachfolgend sind die Erarbeitung der
Planungsunterlagen für den Ersatzneubau angedacht. Ein äußerlich sichtbarer übermäßiger
Sanierungsbedarf besteht für den Straßenbau nicht.
2. Welche Auswirkungen werden die Arbeiten auf die unter der Brücke ansässigen Gewerbetreibenden
haben?
Antwort zu 3.2:
Für einige der ansässigen Gewerbetreibenden wird es vorübergehend Einschränkungen
während der Bauzeit durch den Baustellenbetrieb geben. Andere müssen Ihren Standort
durch die räumliche Ausdehnung der Behelfskonstruktion dauerhaft aufgeben. Allen
unmittelbar Betroffenen ist der Sachverhalt bekannt. Sie sind seit Beginn der Planungen
unmittelbar informiert worden.
3. Wie wird der Zugang zum S-Bahnhof für die Zeit der Bauarbeiten sichergestellt?
Antwort zu 3.3:
Der Zugang zum S-Bahnhof soll weiter sichergestellt werden. Einige Flächen unter der
Brücke werden nicht mehr vollständig zugänglich sein und die Zugänge zum S-Bahnhof
werden durch einen Bauzaun gesichert.
Berlin, den 25.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz