23.10.2025
Vorbemerkung der Abgeordneten:
Seit Inkrafttreten der #StVO-Novelle am 11. Oktober 2024 und der Konkretisierung in der novellierten Verwaltungsvorschrift 10. April 2025 ist die Anordnung von Tempolimits auf 30 km/ h die Regel an Hauptverkehrsstraßen im Nahbereich von Schulen mit entsprechendem Verkehrsspitzen zu Schulbeginn und Ende, unabhängig von der Lage des Eingangs.
Frage 1:
Von welchen Schulen haben Betroffene seit der neuen StVO-Novelle die Einrichtung von #Tempo 30 im #Nahbereich ihrer #Schulen beantragt?
„Tempo 30 an Hauptstraßen im Umfeld von Schulen nach der StVO-Novelle, aus Senat“ weiterlesen