14.12.2022
Frage 1:
Mit welchem #Verfahren wird die #Lärmbelastung an Berliner #Hauptstraßen ermittelt?
Antwort zu 1:
Die Errechnung der Lärmbelastung nach #EU-Umgebungslärmrichtlinie und die damit einherge- henden etwaigen Anordnungen von #Geschwindigkeitsbegrenzungen nach der #Straßenverkehrs- Ordnung (#StVO) erfolgt nach den Richtlinien für den #Lärmschutz an Straßen – #RLS-90.
„Straßenverkehr: Wie wird Tempo 30 zum Lärmschutz auf Berliner Hauptstraßen angeordnet?, aus Senat“ weiterlesen