Straßenverkehr: Wie wird Tempo 30 zum Lärmschutz auf Berliner Hauptstraßen angeordnet?, aus Senat

14.12.2022

Frage 1:

Mit welchem #Verfahren wird die #Lärmbelastung an Berliner #Hauptstraßen ermittelt?

Antwort zu 1:

Die Errechnung der Lärmbelastung nach #EU-Umgebungslärmrichtlinie und die damit einherge- henden etwaigen Anordnungen von #Geschwindigkeitsbegrenzungen nach der #Straßenverkehrs- Ordnung (#StVO) erfolgt nach den Richtlinien für den #Lärmschutz an Straßen – #RLS-90.

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