Seit Inkrafttreten der #StVO-Novelle am 11. Oktober 2024 und der Konkretisierung in der novellierten Verwaltungsvorschrift 10. April 2025 ist die Anordnung von Tempolimits auf 30 km/ h die Regel an Hauptverkehrsstraßen im Nahbereich von Schulen mit entsprechendem Verkehrsspitzen zu Schulbeginn und Ende, unabhängig von der Lage des Eingangs.
Frage 1:
Von welchen Schulen haben Betroffene seit der neuen StVO-Novelle die Einrichtung von #Tempo 30 im #Nahbereich ihrer #Schulen beantragt?
Der Berliner Senat hat im September 2025 beschlossen, die #Tempo-30-Abschnitte an 23 Hauptstraßen #aufzuheben. Tagsüber soll auf diesen Straßen wieder eine Geschwindigkeit von 50 km/ h gelten, weil dort durch die #Temporeduzierung die #Luftverschmutzung leicht gesunken ist.
Seit Inkrafttreten der #StVO-Novelle am 11. Oktober 2024 und der Konkretisierung in der novellierten Verwaltungsvorschrift 10. April 2025 ist die #Anordnung von Tempolimits auf 30 km/ h nicht nur im Nahbereich schützenswerter Einrichtungen (#Schulen, #Kitas usw.) die Regel, sondern auch im Umfeld von #Zebrastreifen und entlang hochfrequentierter #Schulwege unkompliziert umzusetzen.
Vor dem Hintergrund aktueller Ankündigungen des Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, Dirk Stettner, wonach noch im Jahr 2025 auf 23 #Hauptstraßen in Berlin #Tempo 30 #aufgehoben und wieder Tempo 50 eingeführt werden soll, frage ich den Senat:
Soviel muss man zur Liste neuer #Straßenbau-Projekte in #Pankow sagen: Angesichts des Sanierungsstaus von geschätzten 75 Millionen Euro geht dem Bezirksamt die Arbeit auch nach dem Abarbeiten der jetzt beschlossenen Maßnahmen so bald nicht aus. Aber mit einer ganzen Serie von Sanierungs- und Neubau-Vorhaben schafft die Verwaltung unter Bürgermeisterin Cordelia Koch (Grüne) ab 2024 eine Grundlage dafür, dass der Verkehr zwischen Prenzlauer Berg und Buch künftig zügiger fließt. Und vor allem sicherer.
Wann wird im Umfeld der in folgender Tabelle aufgelisteten #Schulen#Tempo#30#angeordnet? (Bitte auflisten: (Ggf) Beschlusslage, beabsichtigter Straßenabschnitt (von-bis) mit Tempo 30, (voraussichtlicher) Start des Anhörungsprozesses für eine verkehrsrechtliche Anordnung (#VRAO) für Tempo 30, voraussichtlicher Zeitpunkt der VRAO zu Tempo 30, voraussichtliche Aufstellung der Tempo 30 Verkehrszeichen)
Schule
Schulart
Straßenabschnitt
PLZ
Bezirk
Charles-Dickens- Grundschule
Grundschule
Heerstraße zwischen Flatowallee und Ragniter Allee
14055
Cha-Wi
Jüdische Traditionsschule
Grundschule und Gymnasium
Westfälische Straße zwischen Blüthgenstraße und Bielefelder Straße
10709
Cha-Wi
Mentora Gymnasium
Gymnasium
Salzufer zwischen Hannah-Karminski-Straße und Otto-Dibelius Straße
10587
Cha-Wi
Ruth-Cohn-Schule
OSZ
Bismarckstraße zwischen Leibnitzstraße und Krumme Straße
10625
Cha-Wi
Georg-Friedrich- Händel Gymnasium
Gymnasium
Frankfurter Allee zwischen Warschauer Straße und Niederbarnimstraße (Hinweis: Schule im Blockinnenbereich, nicht direkt an Straße)
10247
Frie-Kreu
Hector-Peterson- Schule
Integrierte Sekundarschule
Tempelhofer Ufer zwischen Möckernstraße und Großbeerenstraße
10963
Frie-Kreu
Grundschule am Campus Hedwig
Grundschule
Möllendorffstraße zwischen Bornitzstraße und Josef-Orlopp-Straße
10367
Lichtenbg
Grundschule am Tränkegraben
Grundschule
Sewanstraße zwischen Michiganseestraße und Salzmannstraße
10319
Lichtenbg
Lazarus Schulen Berlin
Berufsoberschule
Bernauer Straße zwischen Ackerstraße und Gartenstraße
13355
Mitte
OSZ Banken, Immobilien und Versichrungen
OSZ
Rathenower Straße zwischen Alt-Moabit und Otto-Dix-Straße
10557
Mitte
KLAX Gesamtschule
Gesamtschule
Neumannstraße zwischen Jenny-Lind-Straße und Arnold-Zweig-Straße
13189
Pankow
Freie Schule Pankow
Grund- und Sekundarschule
Grabbealle zwischen Pastor-Niemöller-Platz und Tschaikowskistraße
13156
Pankow
Grundschule am Hofgarten
Grundschule
Danziger Straße zwischen Husemannstraße und Kollwitzstraße
10435
Pankow
Gymnasium am Europasportpark
Gymnasium
Kniprodestraße zwischen Anton-Saefkow-Straße und Storkower Straße
10407
Pankow
PepperMont Freie Sekundarschule
Integrierte Sekundarschule
Greifswalder Straße zwischen Thomas-Mann- Straße und Storkower Straße
10409
Pankow
Peter-Härtling- Grundschule
Grundschule
Falkenseer Damm zwischen Falkenschanze und Askanierring
13585
Spandau
Wilhelmstadtschulen
Grundschule, Sekundarschule und Gymnasium
Wilhelmstraße zwischen Heerstraße und Am Omnibusbahnhof
13593
Spandau
Schule am Staakener Kleeblatt
Integrierte Sekundarschule
Brunsbüttler Damm zwischen Am alten Gaswerk und Eidechsenweg
13591
Spandau
Knobelsdorff-Schule
OSZ
Nonnendammallee zwischen Boltonstraße und Verzweigung der Nonnendammallee
13599
Spandau
Schweizerhof- Grundschule
Grundschule
Teltower Damm zwischen Leo-Baeck-Straße und Beginn Tempo 30 vor JFK-Schule
14167
Ste-Zeh
Katholische Schule St. Ursula
Grundschule
Berliner Straße zwischen Seehofstraße und Kleinaustraße
14169
Ste-Zeh
Freie Schule Anne- Sophie
Gymnasium
Clayallee zwischen Berline Straße und Winfriedstraße
14169
Ste-Zeh
OSZ Bürowirtschaft
OSZ
Ostpreußendamm zwischen Königsberger Straße und Schillerstraße
12207
Ste-Zeh
OSZ Lotis
OSZ
Dudenstraße zwischen Katzbachstraße und Methfesselstraße
Heerstraße zwischen Flatowallee und Ragniter Allee
Eingang befindet sich in einer T30-Zone im Nebennetz.
Jüdische Traditionsschule
Grundschule und Gymnasium
Westfälische Straße zwischen Blüthgenstraße und Bielefelder Straße
angeordnet, Vollzug wegen laufender Hochbaumaßnahme noch ausstehend (zurzeit steht eine Lichtzeichen- Gegenverkehrsanlage).
Mentora Gymnasium
Gymnasium
Salzufer zwischen Hannah-Karminski- Straße und Otto- Dibelius Straße
Die Zuständigkeit liegt beim Bezirk.
Georg- Friedrich- Händel Gymnasium
Gymnasium
Frankfurter Allee zwischen Warschauer Straße und Niederbarnimstraße
Aufgrund der Lage des Schulgebäudes an einer Nebenfahrbahn, von durchgehenden Häuserblöcken eingeschlossen besteht keine Notwendigkeit für eine T30- Anordnung.
(Hinweis: Schule im Blockinnenbereich, nicht direkt an Straße)
Hector- Peterson-Schule
Integrierte Sekundarschule
Tempelhofer Ufer zwischen Möckernstraße und Großbeerenstraße
Aufgrund des direkt vorhandenen unterirdischen U- Bahnzugangs mit Unterquerungsmöglichkeit des Tempelhofer Ufers sowie den westlich u. östlich nahegelegenen vollsignalisierten Kreuzungen besteht an der Örtlichkeit kein Querungsbedürfnis über das Tempelhofer Ufer zum Landwehrkanal und somit keine Notwendigkeit für eine T30- Anordnung.
Grundschule am Campus Hedwig
Grundschule
Möllendorffstraße zwischen Bornitzstraße und Josef-Orlopp- Straße
In Prüfung.
Grundschule am Tränkegraben
Grundschule
Sewanstraße zwischen Michiganseestraße und Salzmannstraße
angeordnet und umgesetzt.
KLAX Gesamtschule
Gesamtschule
Neumannstraße zwischen Jenny- Lind-Straße und Arnold-Zweig- Straße
Angeordnet. und umgesetzt
Freie Schule Pankow
Grund- und Sekundarschule
Grabbealle zwischen Pastor- Niemöller-Platz und Tschaikowskistraße
angeordnet und umgesetzt.
Grundschule am Hofgarten
Grundschule
Danziger Straße zwischen Husemannstraße und Kollwitzstraße
angeordnet und umgesetzt.
Gymnasium am Europasportpark
Gymnasium
Kniprodestraße zwischen Anton- Saefkow-Straße und Storkower Straße
angeordnet.
PepperMont Freie Sekundarschule
Integrierte Sekundarschule
Greifswalder Straße zwischen Thomas- Mann-Straße und Storkower Straße
In Prüfung.
Peter-Härtling- Grundschule
Grundschule
Falkenseer Damm zwischen Falkenschanze und Askanierring
Umgesetzt.
Wilhelmstadt- schulen
Grundschule, Sekundarschule und Gymnasium
Wilhelmstraße zwischen Heerstraße und Am Omnibusbahnhof
Aufgrund der Lage der Eingänge der Einrichtungen ohne direkte Zuwegung zur Wilhelmstraße keine T30- Anordnung erforderlich.
Schule am Staakener Kleeblatt
Integrierte Sekundarschule
Brunsbüttler Damm zwischen Am alten Gaswerk und Eidechsenweg
Umgesetzt.
Schweizerhof- Grundschule
Grundschule
Teltower Damm zwischen Leo- Baeck-Straße und Beginn Tempo 30 vor JFK-Schule
Der Schuleingang befindet sich in T30-Zone im Nebennetz.
Katholische Schule St. Ursula
Grundschule
Berliner Straße zwischen Seehofstraße und Kleinaustraße
Der Schuleingang befindet sich in verkehrsberuhigtem Bereich im Nebennetz.
Freie Schule Anne-Sophie
Gymnasium
Clayallee zwischen Berline Straße und Winfriedstraße
Köpenicker Landstraße zwischen Eichbuschallee und Baumschulenstraße
Aufgrund der Lage der Schule innerhalb einer Wohnsiedlung in einer T30 Zone ohne direkten Zugang zur Köpenicker Landstr. bzw. Neue Krugallee keine T- 30-Anordnugn erforderlich.
BEST-Sabel Gymnasium und ISS
Gymnasium und integrierte Sekundarschule
Lindenstraße zwischen Bahnhofstraße und Joachimstraße, sowie Bahnhofstraße zwischen Lindenstraße und Friedrichshagener Straße
in Prüfung
Berlin, den 26.12.2023
In Vertretung
Dr. Claudia Elif Stutz Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Frage 1:
Wie viele Anträge auf eine Neu- bzw. Erstanordnung von #Lichtsignalanlagen sind in den Jahren 2012 bis
2017 bei der Verkehrslenkung Berlin (#VLB) eingegangen? (Bitte um Aufschlüsselung auf die einzelnen
Jahre)
Antwort zu 1:
Im Jahr 2012: 26 Anträge
Im Jahr 2013: 27 Anträge
Im Jahr 2014: 27 Anträge
Im Jahr 2015: 20 Anträge
Im Jahr 2016: 24 Anträge
Im Jahr 2017: 37 Anträge
Frage 2:
Wie viele der Anträge wurden genehmigt, wie viele Anträge abgelehnt? (Bitte um Aufschlüsselung auf die
einzelnen Jahre)
Antwort zu 2:
Im Jahr 2012: 25 Ablehnungen
Im Jahr 2013: 25 Ablehnungen und eine Anordnung
Im Jahr 2014: 20 Ablehnungen und drei Anordnungen
Im Jahr 2015: 19 Ablehnungen
Im Jahr 2016: 14 Ablehnungen und fünf Anordnungen
Im Jahr 2017: 23 Ablehnungen und eine Anordnung
2
Frage 3:
An welchen konkreten Standorten wurden in den Jahren 2012 bis 2017 neue #Ampeln angeordnet? (Bitte um
Auflistung der Jahre und der jeweiligen Standorte)
Antwort zu 3:
Im Jahr 2012:
Heidestraße (drei Anlagen)
Bahnhofstraße/Blankenburger Weg–Pankstraße,
Rennbahnstraße/Gustav-Adolf-Straße.
Im Jahr 2013:
Brandenburgische Straße (Ballenstedter Str.-Wittelsbacher Str.) neuer Standort,
vorher Münstersche Straße.
Im Jahr 2014:
Blücherstraße/Brachvogelstraße–Mittenwalder Straße
Bundesstraße 2/Am Luchgraben
An der Wuhlheide-Lindenstraße (Pyramidenbrücke).
Im Jahr 2015:
Lindenstraße (E.T.A.-Hoffmann-Promenade)
Pasewalker Straße–Berliner Straße/Bahnhofstraße–Rosenthaler Weg
Rummelsburger Straße/Minna-Todenhagen-Straße.
Schnellerstraße/Minna-Todenhagen-Straße,
Minna-Todenhagen-Straße/Nalepastraße.
Im Jahr 2016:
Alt-Mahlsdorf/Nr. 88 (Fachmarktzentrum)
Prenzlauer Promenade (Elsa-Brandström-Straße)
Kurt-Schumacher-Damm (Str. 462, Behindertenaufzug)
Hauptstraße (Schöneberg)/Helmstraße
Schnellerstraße (Nr. 131)
Siemensstraße (Nicolaistraße).
Im Jahr 2017:
Chausseestraße/Boyenstraße-Heidestraße.
Hinweis:
Aufgrund von Jahresüberschneidungen zwischen Anträgen und den Entscheidungen der
zuständigen Verkehrslenkung Berlin (VLB) ergibt sich im Einzelfall nicht immer eine
Kompatibilität mit der Anzahl benannter Anordnungen in Beantwortung der Frage 2.
Frage 4:
Welche der unter 3. genannten und angeordneten Lichtsignalanlagen warten noch auf eine Umsetzung und
wann ist jeweils mit einer Installation der Anlagen zu rechnen? (Bitte um Auflistung der Standorte mit
Umsetzungszeitraum)
Antwort zu 4:
Brandenburgische Straße (Ballenstedter Str.–Wittelsbacher Straße), Umsetzung im
Jahr 2018
Blücherstraße/Brachvogelstraße–Mittenwalder Straße, Umsetzung im Jahr 2018
Bundesstraße 2/Am Luchgraben ist in der Umsetzung abhängig vom Bau einer
neuen Straßenverbindung
3
An der Wuhlheide–Lindenstraße (Pyramidenbrücke) ist in der Umsetzung abhängig
vom Ersatzneubau der Pyramidenbrücke
Lindenstraße/E.T.A.-Hoffmann-Promenade, Umsetzung im Jahr 2018
Prenzlauer Promenade (Elsa-Brandström-Straße), Umsetzung in den Jahren
2018/2019
Hauptstraße (Schöneberg)/Helmstraße, Umsetzung im Jahr 2018
Pasewalker Straße–Berliner Straße/Bahnhofstraße–Rosenthaler Weg, Umsetzung
im Jahr 2018
Siemensstraße (Nicolaistraße), Umsetzung im Jahr 2018
Rennbahnstraße/Gustav-Adolf-Straße wurde begonnen im Jahr 2017,
Fertigstellung 2018
Chausseestraße/Boyenstraße, Umsetzung im Jahr 2019
Frage 5:
Werden die angeordneten Ampeln nach Reihenfolge ihres Genehmigungszeitpunkts abgearbeitet und wenn
nein, nach welchen Kriterien werden die Prioritäten entsprechend festgelegt?
Antwort zu 5:
Nein, die Umsetzung erfolgt nach unterschiedlichen Kriterien. Ein Teil der
Lichtsignalanlagen (LSA) wird im Zusammenhang mit Änderungen an der Infrastruktur
umgesetzt, beispielsweise bei dem Bau neuer Straßenverbindungen oder einer Errichtung
neuer Schulstandorte. Für alle übrigen Anlagen wird anhand der konkreten #Verkehrsverhältnisse vor Ort eine Reihenfolge bestimmt. Hierbei werden #Unfallzahlen und #Unfallfolgen, das #Verkehrsaufkommen, das Vorhandensein von besonders
schützenswerten Einrichtungen (zum Beispiel von #Schulen oder #Behinderteneinrichtungen) sowie der bestehende Abstand zur nächsten LSA
berücksichtigt und entsprechend gewichtet. Aus diesen Faktoren ergibt sich eine
Prioritätenreihung für die Umsetzung angeordneter Lichtsignalanlagen.
Frage 6:
Aus welchem Haushaltstitel wird der Neubau von Lichtsignalanlagen finanziert und wie hat sich dieser Titel
in den Jahren 2012 bis 2017 entwickelt? Wird der Ansatz für 2018/19 als ausreichend angesehen?
Antwort zu 6:
Bei einem Neubau von LSA gibt es folgende Finanzierungsmöglichkeiten:
Für Maßnahmen der VLB erfolgt die Finanzierung im Rahmen des Vertrages mit
dem Generalübernehmer Alliander Stadtlicht GmbH (ASL). Hier stehen jährlich rund
1,3 Mio. € brutto zur Verfügung. Das Finanzierungsvolumen ist, ohne die
Berücksichtigung von Sonderprogrammen, insgesamt als ausreichend anzusehen.
Darüber hinaus gibt es LSA, die von privaten Investoren im Rahmen von
Erschließungsmaßnahmen finanziert werden (zum Beispiel beim Bau neuer
Einkaufszentren). In Teilen erfolgt die Finanzierung solcher Maßnahmen auch
durch den jeweiligen Straßenbaulastträger. Die erforderlichen finanziellen Mittel
finden Berücksichtigung in der jeweiligen Bauplanungsunterlage.
Die Mittel für die Maßnahmen der VLB sind in den Jahren 2012 bis 2017 gleich geblieben.
Aufgrund der variablen Finanzierungsmöglichkeiten kann ein konkreter Haushaltstitel nicht
benannt werden.
4
Frage 7:
Welche Firmen setzen den Neubau von Ampelanlagen im Land Berlin um und wie erfolgt deren Auswahl?
Antwort zu 7:
Grundsätzlich werden alle LSA in Berlin über den Generalübernehmer Alliander Stadtlicht
GmbH (ASL) gebaut. Der Vertrag mit der Firma ASL ist seit dem 1. Januar 2016 in Kraft
und ist auf eine Dauer von zehn Jahren ausgelegt. Die Auswahl des Generalübernehmers
erfolgte unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Vorgaben im Rahmen eines EUweiten
Interessenbekundungsverfahrens.
Frage 8:
Mit welchen Kosten muss im Schnitt für
a) den Bau einer Bedarfsampel für Fußgänger
b) den Bau einer Bedarfsampel für Radfahrer
c) den Bau einer Ampelanlage für Fahrzeuge, Fußgänger und Radfahrer
gerechnet werden?
Antwort zu 8:
a)
Hier entstehen Kosten in Höhe von zirka 150.000,- €. Vorausgesetzt wurde bei der
Berechnung die Erstellung einer typischen Fußgängerlichtsignalanlage mit einem
vorhandenen Mittelstreifen in der Fahrbahn, einer zu berücksichtigenden
Busbeschleunigung, einer behindertengerechter Ausstattung und einem Einbau von
Induktionsschleifen für eine verkehrsabhängige Steuerung, ohne Änderungen der
Bestandsgeometrie (Straßenbau).
b)
Derartige Lichtsignalanlagen gibt es in Berlin nicht. Anzusetzen wären gegebenenfalls hier
die Kosten in Beantwortung zu c). Solche Anlagen wären je nach Bedarf mit
Anforderungen für Radfahrende (in der Regel Induktionsschleifen oder
Anforderungstaster) auszustatten.
c)
Hier entstehen Kosten in Höhe von zirka 340.000,- €. Vorausgesetzt wurde bei der
Berechnung die Erstellung einer LSA an einem typisch vierarmigen Knotenpunkt mit
einem vorhandenen Mittelstreifen in der Hauptverkehrsrichtung, einer zu
berücksichtigenden Busbeschleunigung, einer behindertengerechten Ausstattung und
einem Einbau von Induktionsschleifen für eine verkehrsabhängige Steuerung und hierzu
erforderlicher Erfassungseinrichtungen (Anforderungen für KFZ, für zu Fuß Gehende und
für Radfahrende) für die Nebenrichtung, ohne Änderungen der Bestandsgeometrie
(Straßenbau).
Berlin, den 12. Januar 2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz