Straßenverkehr: Verkehrsspiegel in Berlin – ein Mehr an Sicherheit?, aus Senat

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Frage 1:
Wie bewertet der Senat die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr durch das Aufstellen von so
genannten #Verkehrsspiegeln an Kreuzungen und Ausfahrten?
Antwort zu 1:
Zunächst ist festzustellen, dass #Verkehrsspiegel keine Verkehrseinrichtungen im Sinne
der Straßenverkehrs-Ordnung (#StVO) sind. Sie sind deshalb straßenverkehrsrechtlich
auch nicht #anordnungsfähig. Die Entscheidung über die Aufstellung derartiger Hilfsmittel
trifft allein der Straßenbaulastträger im Zuge einer Sondernutzungserlaubnis bzw. auf
Privatflächen der jeweilige Flächeneigentümer. Der zuständigen Straßenverkehrsbehörde
steht es frei, bei entsprechenden Anträgen auf Verkehrsspiegel gegenüber dem
Straßenbaulastträger eine verkehrsrechtliche Stellungnahme abzugeben.
Nach Einschätzung des Senats sind Verkehrsspiegel grundsätzlich ungeeignet, um die
Verkehrssicherheit für alle am Verkehr Teilnehmenden zu erhöhen. Die über viele Jahre
gesammelten Erfahrungen haben gezeigt, dass bei aufgestellten Verkehrsspiegeln die
Nachteile die Vorteile deutlich überwiegen. Verkehrsspiegel können
Orientierungsschwierigkeiten verursachen, weil sie nur ein verkleinertes, gegebenenfalls
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weit entferntes Bild zeigen. Entfernungen und Fahrgeschwindigkeiten der im Spiegel
erkennbaren Fahrzeuge oder Personen können durch diese Abbildung falsch beurteilt
werden. Das führt zu verkehrsgefährdenden Fehleinschätzungen. Darüber hinaus
entstehen durch Verkehrsspiegel sogenannte „tote Winkel“, in denen zu Fuß Gehende und
Radfahrende nicht gesehen werden und somit gefährdet sind.
Beim Verlassen eines Grundstücks, einer Fußgängerzone oder eines verkehrsberuhigten
Bereiches über einen abgesenkten Bordstein hinweg legt die Verhaltensregel des § 10
StVO fest, dass bei einem Ausfahren eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
auszuschließen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Diese
Sorgfaltspflicht gebietet im Zweifel immer ein vorsichtiges Hineintasten in den Verkehr. Ein
Verkehrsspiegel hingegen suggeriert dem Ausfahrenden, die Verkehrslage ausreichend
überblicken zu können und wiegt ihn unter Umständen in trügerischer Sicherheit. Dies
führt dazu, dass die Sorgfaltspflicht oft außer acht gelassen wird. Der Spiegel begünstigt
im Ergebnis ein zügiges Ausfahren und gefährdet damit andere Verkehrsteilnehmerinnen
und Verkehrsteilnehmer.
Hinzu kommt, dass Verkehrsspiegel bei entsprechender Witterung schnell unbrauchbar
werden können, denn sie beschlagen oder vereisen leicht. Sie blenden bei tiefstehender
Sonne, werden häufig zerstört oder verdreht.
Frage 2:
Wie viele Verkehrsspiegel gibt es in Berlin derzeit?
Antwort zu 2:
Die von den Bezirken in der gesetzten Frist übermittelten Angaben werden in der
nachstehenden Tabelle zusammengefasst dargestellt:
Bezirk Anzahl
Charlottenburg-Wilmersdorf Keine Angabe
Friedrichshain-Kreuzberg 0
Lichtenberg 2 (davon ein Spiegel aufgestellt durch die BVG
in einem Haltestellenbareich
Marzahn-Hellersdorf 7
Mitte 1
Neukölln 1
Pankow 0
Reinickendorf 2
Spandau Keine Angabe
Steglitz-Zehlendorf 5
Tempelhof-Schöneberg Anzahl wird im Bezirk nicht erhoben
Treptow-Köpenick Keine Angabe
Die Anzahl von auf privaten Verkehrsflächen vorhandenen Verkehrsspiegeln kann von den
Bezirksämtern aufgrund der nicht gegebenen Zuständigkeit nicht benannt werden.
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Frage 3:
Welche Kosten entstehen durch die Aufstellung eines solchen Verkehrsspiegels
und wer trägt diese?
Antwort zu 3:
Welche konkreten Kosten den Antragstellern bzw. Erlaubnisnehmern für die Aufstellung
und Unterhaltung eines Verkehrsspiegels entstehen, ist dem Senat nicht bekannt.
Die Kosten von Verkehrsspiegeln, die im öffentlichen Straßenland aufgestellt sind,
tragen die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter.
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf gibt als Kosten für die sieben im Bestand des
Straßenbaulastträgers vorhandenen Verkehrsspiegel eine Höhe von ca. 650 – 850 Euro
pro Spiegel an.
Das Bezirksamt Neukölln von Berlin nennt Kosten zwischen 500 – 2000 Euro, je nach
Qualität der Spiegel.
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg teilt mit, dass die Kosten je Spiegel mehrere
hundert Euro betragen können. Je nach Materialauswahl können die Kosten auch 1.000
EUR pro Stück überschreiten.
Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg werden Kosten ab 1200€ bis 4000€ pro Spiegel, je
nach Größe und Ausstattung angegeben.
Frage 4:
Welche Kriterien gibt es für das Aufstellen der Verkehrsspiegel?
Antwort zu 4:
Da der Senat einer Aufstellung von Verkehrsspiegeln kritisch gegenübersteht, können
auch keine Kriterien für deren Aufstellung benannt werden. Verkehrsspiegel werden nicht
als geeignetes Instrument angesehen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Im Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Frage 5:
An wen können sich insbesondere Unternehmen beratend wenden, um für ihren Lieferverkehr eine bessere
Sichtbarkeit beim Auf- und Abfahren vom Grundstück für Fußgänger und Radfahrer zu bekommen?
Antwort zu 5:
Sichtverbesserungen im Bereich von Grundstückszufahrten können sowohl durch
straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen (ein Aufstellen von Verkehrszeichen oder das
Auftragen von Fahrbahnmarkierungen) als auch durch bauliche Maßnahmen (z.B.
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bauliche Aufweitungen einer Grundstückszufahrt) erreicht werden. Beratend und als erste
Anlaufstellen stehen hierfür sowohl die Fachbereiche Tiefbau der bezirklichen Straßenund
Grünflächenämter als auch die bezirklichen Straßenverkehrsbehörden zur Verfügung.
Berlin, den 27.12.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Ampelfrauen für Berlin?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat die Möglichkeit der Einführung von „#Ampelfrau“-en in Berlin? Antwort zu 1: Generell wird in der Straßenverkehr-Ordnung (#StVO) für die #Fußgängersignale von einem Sinnbild „Fußgänger“ geschrieben. In den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (#RiLSA) werden solche konkreten Sinnbilder abgebildet (eher dünne Strichmännchen). Dar-über hinaus verweisen die RiLSA konkret darauf, dass das „Ampelmännchen“ gemäß Einigungsvertrag verwen-det werden darf. Berlin hat das Ampelmännchen weiter verwendet und setzt seit 2005 bei Neuanlagen nur noch das Ampelmännchen ein, da es eine größere Leuchtfläche hat und somit von Sehbehinderten besser erkannt werden kann. Frage 2: Wird der Senat aktiv Maßnahmen ergreifen, um die „Ampelfrau“ in das Berliner Stadtbild einzubetten, wie es bereits in Teilen Sachsens, Thüringens, Branden-burgs, NRW und Bayern der Fall ist? Antwort zu 2: Nein. Berlin beabsichtigt nicht, abwei-chend von den RiLSA andere Sinnbilder einzuführen, da im Interesse der Verkehrssicherheit ein einheitliches Er-scheinungsbild gewährleistet werden muss. Darüber hin-aus ist die einheitliche Verwendung nur noch des „Ost-Ampelmännchens“ auch zu einem sympathischen Identi-tätsfaktor in Berlins Straßenbild geworden. Eine Rück-kehr zum geschlechtsneutralen Sinnbild der RiLSA ist daher nicht beabsichtigt. Symbolische Darstellungen im Straßenverkehr wie das „Ampelmännchen“ (mit Hut) folgen nicht bestimmten Rollenbildern, da bei Weitem nicht jedermann Hut trägt. Sie können also auch nicht ein Frauenbild in der Gesell-schaft spiegeln. Bei dem in Sachsen verwendeten Symbol der „Ampelfrau“ (mit Rock und Zöpfen) handelt es sich um eine recht klischeehafte, mädchenhafte Darstellung, während der „Ampelmann“ eindeutig einen erwachsenen Fußgänger darstellt, was im Hinblick auf Vergleichbarkeit und Gleichbehandlung ebenfalls u. a. zu folgenden Dis-kussionen führen könnte. Was trägt eine moderne, selbst-bewusste Frau heute? Wie wird sie frauenspezifisch als solche erkennbar, ohne Klischees zu pflegen? Tests in Sachsen haben zudem ergeben, dass das weibliche Symbol bei Verwendung von Leuchtdioden (LED), die in Berlin immer mehr zum Einsatz kommen werden, schlechter konturiert erscheint. Frage 3: Hält der Senat eine kostengünstige Einfüh-rung der „Ampelfrau“ bei Neuaufstellung oder Reparatur bzw. Ersatz von Ampeln für möglich? Antwort zu 3: Nein. Frage 4: Gibt es schon erste Ergebnisse zur Akzeptanz und Effektivität der sog. „Countdown-Ampeln“? Antwort zu 4: Erste Zwischenergebnisse zum Rot- und Grünblinken wurden bereits im letzten Jahr veröffent-licht. Zur „Countdown-Ampel“ liegen noch keine Zwi-schenergebnisse vor. Die umfangreichen Nachher-Untersuchungen für alle drei Ampelarten laufen das ganze Jahr 2014, Ergebnisse werden im letzten Quartal 2014 erwartet. Berlin, den 26. Juni 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2014)